Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit vom 5. November 2018 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Deutscher Bundestag Drucksache 19/5537 19. Wahlperiode 07.11.2018 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Ralph Lenkert, Dr. Gesine Lötzsch, Lorenz Gösta Beutin, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE. – Drucksache 19/5182 – Legionellen in Papier- und Brauereiwässern V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Legionellen vermehren sich vor allem im warmen Trink- und Abwasser. Im Jahr 2013 war es zu enorm hohen Konzentrationen in der innerbetrieblichen Abwasservorbehandlung der Warsteiner Brauerei gekommen, was letztlich zu einer Häufung von Legionellose-Fällen geführt hatte (vgl. FOCUS, 7. August 2014, www.focus.de/regional/nordrhein-westfalen/bakterien-aus-der-brauereiwarstein -und-die-legionellen-immer-noch-viel-unsicherheit_id_4045166.html). Bestimmte Legionellenstämme führen zu einer vergleichsweise hohen Todesrate . Im Jahr 2018 war es in der Eifel-Rur ebenfalls zu enorm hohen Legionellen- Konzentrationen gekommen, so dass die Nutzung des Rurwassers untersagt werden musste. Die Legionellen waren über die Großkläranlage des Wasserverbandes Eifel-Rur bei Düren in den Fluss gekommen. Bei langwierigen Untersuchungen hatte sich herausgestellt, dass die Legionellen aus der innerbetrieblichen Abwasservorbehandlung einer großen Papierfabrik in Düren stammten (www.aachener-nachrichten.de/lokales/kreis-dueren/legionellen-in-der-rurverursacher -wohl-gefunden-1.1869062). 1. Ist der Bundesregierung bekannt, ob die zuständigen Bundesländer die Vorfälle in Warstein und Düren zum Anlass genommen haben, um bei indirekteinleitenden und direkteinleitenden Betrieben mit hohen Abwassertemperaturen und hoher organischer Belastung – wie beispielsweise in Brauereien und Papierfabriken – die Abwässer systematisch auf hohe Legionellenkonzentrationen zu untersuchen? Nach den Legionellenausbrüchen im August des Jahres 2013 in Warstein und in Jülich im Jahr 2014 hat die Bundesregierung eine Abfrage zu Maßnahmen bei den für den Vollzug des Wasserrechts zuständigen Bundesländern initiiert. Hierbei wurden der Bundesregierung Maßnahmen in den Bundesländern Bremen, Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen bekannt gemacht, ohne dass die Bundesregierung in Details eingebunden wurde. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/5537 – 2 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Im Abwasserbereich wurde von Nordrhein-Westfalen am 6. September 2016 eine Regelung zur Selbstüberwachung im Erlasswege vorgenommen, nach dem Abwässer aus bestimmten Herkunftsbereichen (hierzu wird auf die Antwort zu Frage 2 verwiesen) und Verdunstungskühlanlagen untersucht wurden. Aufgrund des Erlasses ist auch die Kläranlage Düren (prägende Indirekteinleiter aus der Papierindustrie) überprüft worden. Das Ergebnis waren hohe Befunde mit Legionellen . Die Ursache war eine defekte Abwasserbehandlung eines Indirekteinleiters aus der Papierindustrie. Das Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Naturund Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen hat das zuständige Bund/Länder-Gremium, den Bund/Länder Arbeitskreis (BLAK) Abwasser (und damit alle Bundesländer) in mehreren Sitzungen über das Vorgehen zur Selbstüberwachung Legionellen informiert. In Bremen gab es seinerzeit zwei Legionellenausbrüche mit einer ersten Welle im November des Jahres 2015 und einer zweiten Welle im Februar/März des Jahres 2016. Der Ausbruch wurde am 20. April 2016 für beendet erklärt, da danach keine weiteren Neuinfektionen auftraten. Perspektivisch soll in Bremen ein flächendeckendes Monitoringprogramm aufgelegt werden. Die Betriebe sollen entsprechend einer Risikoeinstufung in bestimmten Intervallen zusätzlich zur Eigenüberwachung durch das Landesuntersuchungsamt für Chemie, Hygiene und Veterinärmedizin (LUA) untersucht werden. In Bayern wurden im Jahr 2013 nach dem Legionellen-Ausbruch zunächst von der Wasserwirtschaftsverwaltung sechs Kläranlagen mit relevanten Abwasserverhältnissen untersucht (erhöhte Abwassertemperaturen und signifikante Abwasseranteile aus relevanten Branchen). Im Nachgang wurden von der Gesundheitsverwaltung zwölf weitere Kläranlagen untersucht. Seuchenhygienisch relevante Keime der Serogruppe 1 von Legionella pneumophila wurden in keinem Fall gefunden. Nach diesem Sachstand aus dem Jahr 2015 hat es nach Kenntnis des Bayerischen Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz keine weiteren Untersuchungen von Seiten der Wasserwirtschaftsverwaltung mehr gegeben . 2. Welche Branchen außer Papier und Bier kommen nach Kenntnis der Bundesregierung aufgrund ihrer Abwassertemperaturen und der hohen organischen Belastung noch für hohe Legionellenkonzentrationen im Abwasser in Frage? Grundsätzlich wird nach derzeitigem Kenntnisstand davon ausgegangen, dass nur bestimmte Kläranlagen ein relevantes Potential für das Wachstum von Legionellen aufweisen. Hierzu zählen solche Kläranlagen, die Abwassertemperaturen von ≥ 23 °C und im Zulauf Substrate für eine Begünstigung des Legionellenwachtums , u. a. hohe Proteingehalte, aufweisen. Hierzu zählen im Wesentlichen Anlagen , die den folgenden Anhängen der Abwasserverordnung unterliegen: Anhang 3 Milchverarbeitung Anhang 10 Fleischwirtschaft Anhang 11 Brauereien Anhang 18 Zuckerherstellung Anhang 19 Zellstofferzeugung Anhang 22 Chemische Industrie Anhang 28 Herstellung von Papier, Karton oder Pappe. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 3 – Drucksache 19/5537 3. Haben die Bundesländer nach Kenntnis der Bundesregierung in den ggf. noch in Frage kommenden Branchen schon systematische Untersuchungen durchführen lassen, und findet hierzu eine Koordination über die Länderarbeitsgemeinschaft Wasser (LAWA) statt, in die das Umweltbundesamt (UBA) ggf. involviert ist? Es wird auf die Antwort zu Frage 1 verwiesen. 4. Hat die Bundesregierung Informationen darüber, ob in den betroffenen Branchen (Papier, Brauereien) die zuständigen Branchenverbände einen Informationsaustausch initiiert haben, um den Ursachen der Legionellenbildung in den jeweiligen Abwässern auf die Spur zu kommen und ggf. adäquate Gegenmaßnahmen einzuleiten? Wenn ja, welche? Hierzu liegen der Bundesregierung keine Informationen vor. 5. Falls es zwecks Vorbeugung in den betroffenen Branchen noch keinen Informationsaustausch und keine Forschungsvorhaben geben sollte, wäre die Bundesregierung dann ggf. in Zusammenarbeit mit der LAWA bereit, entsprechende Maßnahmen in die Wege zu leiten und zu fördern, beispielsweise auch über das UBA-Umweltforschungsprogramm? Wenn nein, warum nicht? An die Bundesregierung wurden seitens des zuständigen Bund/Länder-Gremiums , dem BLAK Abwasser, derzeitig keine weiteren Wünsche zu einem vertieften Informationsaustausch herangetragen. Auf den bereits erfolgten fachlichen Austausch wird verwiesen (s. Antwort zu Frage 1). Die Bundesregierung fördert derzeitig mit dem Projekt LegioTyper (Detektionssystem zur schnellen Risikobewertung von Legionellenexpositionen, in den Jahren 2015 bis 2019, gefördert vom Bundesministerium für Bildung und Forschung) Forschungen im Bereich der zivilen Sicherheit und dem Schutz vor biologischen Gefahrenlagen und Pandemien . Das Projekt ist noch nicht abgeschlossen, so dass die Ergebnisse zu diesem Projekt noch ausstehen. Darüber hinaus sind auch keine weiteren Wünsche zu Forschungsvorhaben im Wasserbereich durch die Länder bekannt oder an die Bundesregierung herangetragen worden. Sollte dies der Fall sein, wäre zu prüfen, in welchem Rahmen Fördermöglichkeiten bestehen. 6. Gibt es aufgrund des hohen Erkrankungsrisikos bei Legionellen bei der Bundesregierung und/oder der LAWA Überlegungen, in die branchenspezifischen Anhänge der Abwasserverordnung für potenziell legionellenträchtige Branchen – insbesondere Papier und Brauereien – eine Untersuchungspflicht in Hinblick auf Legionellen aufzunehmen? Falls nein, warum nicht? Durch ein erhöhtes Vorkommen krankheitserregender Legionellen im Abwasser einiger spezifischer Branchen kann dort ein erhöhtes Erkrankungsrisiko für Kläranlagenbeschäftigte entstehen. Die Vorsorge und Maßnahmen zum Schutz der Beschäftigten unterliegen dabei dem Zuständigkeitsbereich der Gesundheitsämter und ist im Infektionsschutzgesetz und im Arbeitsschutzgesetz sowie insbesondere in der Biostoffverordnung geregelt. § 41 des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) enthält abwasserbezogene Regelungen zur Verhütung übertragbarer Krankheiten sowie zusätzlich eine Ermächtigung für die Landesregierungen „bezüglich des Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/5537 – 4 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Abwassers durch Rechtsverordnung entsprechende Gebote und Verbote zur Verhütung übertragbarer Krankheiten zu erlassen“. Die Notwendigkeit einer Regelung im Wasserrecht besteht daher nicht. Quelle des Legionellenausbruchs im Jahr 2013 in Warstein war eine Verdunstungskühlanlage . Solche aerosolbildenden Anlagen werden durch die Vorgaben der Zweiundvierzigsten Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verordnung über Verdunstungskühlanlagen, Kühltürme und Nassabscheider – 42. BImSchV) vom 12. Juli 2017 geregelt. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333