Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Gesundheit vom 5. November 2018 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Deutscher Bundestag Drucksache 19/5538 19. Wahlperiode 07.11.2018 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Niema Movassat, Dr. André Hahn, Gökay Akbulut, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE. – Drucksache 19/5199 – Bericht der Weltkommission für Drogenpolitik V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Am 24. September 2018 hat die Weltkommission für Drogenpolitik (Global Commission on Drug Policy) ihren alljährlichen Report veröffentlicht, in welchem aufgezeigt wird, wie Regierungen durch verantwortungsvolle Regulierung die Kontrolle über die derzeit illegalen Drogenmärkte übernehmen können, wodurch kriminelle Organisationen geschwächt werden (www.globalcommissionondrugs. org/wp-content/uploads/2018/09/ENG-2018_Regulation_Report_WEB-FINAL.pdf). Die Kommission lässt keinen Zweifel daran, dass die Regulierung der Drogenmärkte der einzige Weg ist, die Kontrolle über Drogen zu erlangen. Keine internationale Konvention befreit dabei die Staaten von ihren Verpflichtungen gegenüber ihrer Bevölkerung, um deren Leben, deren Gesundheit und deren Würde zu schützen (S. 6). Zentrale Feststellungen des Berichts sind: „Regulation and management of risky products and behaviors is a key function of government authorities across the world“ und „However risky a drug may be on its own, its risks inevitably increase, sometimes dramatically, when it is produced , sold and consumed in an unregulated criminal environment.“ Da diese Risikoerhöhung direkt auf die Prohibition zurückzuführen sei, ist die Kontrolle der Drogenmärkte die einzige Möglichkeit die Risiken zu reduzieren (S. 11/12). V o r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g : In der Drogenpolitik verfolgt die Bundesregierung einen ausgewogenen Ansatz, der auf Prävention, Beratung und Behandlung, Maßnahmen zur Schadensreduzierung sowie Bekämpfung der Drogenkriminalität fußt. Sie unterstützt daher auch die Ziele und Grundsätze der internationalen Drogenpolitik, wie sie im Abschlussdokument der Sondersitzung der Generalversammlung der Vereinten Nationen zum Weltdrogenproblem (UNGASS 2016), in der EU-Drogenstrategie (2013 bis 2020) sowie im Drogenaktionsplan der EU (2017 bis 2020) zum Ausdruck kommen. Im Wesentlichen ist danach eine umfassende Strategie zu verfolgen , die gleiches Gewicht auf die Angebots- wie auf die Nachfragereduzierung Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/5538 – 2 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode legt, in allen Bereichen die Menschenrechte beachtet, sektorenübergreifende und -integrierende, auf wissenschaftliche Erkenntnisse und praktische Erfahrung gestützte Maßnahmen ergreift sowie auf internationale Zusammenarbeit aufbaut. 1. Wie bewertet die Bundesregierung den Bericht der Weltkommission für Drogenpolitik? Der Bericht der Global Commission on Drug Policy ist ein Diskussionsbeitrag eines nichtstaatlichen Gremiums im Rahmen der internationalen Drogenpolitik. Die Bundesregierung verfolgt die Situation und die Entwicklungen auf dem Gebiet der Drogen aufmerksam und orientiert sich dabei an dem Ziel, die menschliche Gesundheit sowohl des Einzelnen wie der Bevölkerung im Ganzen vor den von bekannten und neuen psychoaktiven Substanzen ausgehenden Gefahren zu schützen. 2. Welche Folgerungen zieht die Bundesregierung aus dem Bericht? Auf die Antwort zu Frage 1 wird verwiesen. Die Bundesregierung sieht sich in einigen Aspekten bestätigt, dazu gehört zum Beispiel die auch in Deutschland praktizierte Substitutionstherapie Schwerstabhängiger mit Diamorphin (Heroin). 3. Gedenkt die Bundesregierung, den Vorschlägen der Weltkommission zu folgen und die Drogenmärkte zu regulieren bzw. überhaupt Änderungen an ihrer bisherigen Drogenpolitik vorzunehmen? Zum Schutz der Gesundheit der Menschen beschränken die Drogenkonventionen der Vereinten Nationen die Verwendung von Suchtstoffen ausschließlich auf medizinische und wissenschaftliche Zwecke und verbieten u. a. den Anbau, den Handel, den Erwerb und den Besitz von Suchtstoffen zu Genuss- bzw. Rauschzwecken . Die Bundesrepublik Deutschland hat diese Übereinkommen ratifiziert und ist an die völkerrechtlichen Verpflichtungen gebunden. Der Gesetzgeber hat mit der Einstufung der von den Drogenkonventionen der Vereinten Nationen erfassten Suchtstoffe als Betäubungsmittel den Rahmen für deren Verkehrsfähigkeit festgelegt. Die bestehenden Regelungen des Betäubungsmittelrechts sind in die von der Bundesregierung verfolgte ausgewogene Drogenpolitik eingebettet. Auch bei der Aufnahme neuer psychoaktiver Stoffe in die Anlagen zum Betäubungsmittelgesetz (BtMG) hat sich gezeigt, dass die Verbreitung und Verfügbarkeit der jeweiligen Stoffe in Folge der Unterstellung unter das BtMG zurückging. Alle Elemente dieses ganzheitlichen Ansatzes dienen gemeinsam dem Ziel, den Konsum illegaler Drogen auf ein möglichst niedriges Niveau zu reduzieren. Auf die Antwort zu Frage 1 wird ergänzend verwiesen. 4. Sieht die Bundesregierung es als ihre Aufgabe, Produkte zu regulieren, die gesundheitliche Risiken bergen können? Im Sinne des Verbraucher- und Gesundheitsschutzes ist es Aufgabe der Bundesregierung , Produkte zu regulieren, die gesundheitliche Risiken bergen können, wie dies bspw. für Arzneimittel und Medizinprodukte durch das Arzneimittelgesetz bzw. Medizinproduktegesetz geschieht. Auch die Regelungen des BtMG und Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 3 – Drucksache 19/5538 des Neue-psychoaktive-Stoffe-Gesetzes bezwecken, die menschliche Gesundheit sowohl des Einzelnen wie der Bevölkerung im Ganzen vor den von Betäubungsmitteln und neuen psychoaktiven Substanzen ausgehenden Gefahren zu schützen. Auf die Antworten zu den Fragen 1 und 3 wird verwiesen. 5. Stimmt die Bundesregierung der Aussage des Reports der Weltkommission zu, dass sich die Risiken des Drogenkonsums zwangsläufig erhöhen, wenn Drogen in einer unregulierten, kriminellen Umgebung produziert, verkauft und konsumiert werden? Aus Sicht der Bundesregierung ist nicht die geltende Rechtslage verantwortlich für die Risiken durch illegale Betäubungsmittel und deren Beschaffenheit. Vielmehr ist dies eine Folge der auf der Angebotsseite dieser Stoffe skrupellos, an Gewinnmaximierung orientierten, illegal handelnden Akteure. Diese scheuen bereits mit dem Anbieten einer illegalen Droge, unabhängig von deren konkreter Beschaffenheit, nicht davor zurück, die Gesundheit und das Leben anderer Menschen zu gefährden. Die Annahme, durch eine Legalisierung von Betäubungsmitteln zu Rauschzwecken wären die Gesundheitsrisiken dieser Betäubungsmittel verringert und würde dem Schwarzmarkt und der (organisierten) Kriminalität der Boden entzogen, kann nicht nachvollzogen werden. Zum Schutz der Gesundheit der Bevölkerung hat die Bundesregierung daher zahlreiche regulatorische Maßnahmen ergriffen, dazu zählen die Vorschriften des Betäubungsmittelrechts und des Grundstoffüberwachungsgesetzes. Wie bereits in der Vorbemerkung der Bundesregierung dargelegt, umfasst die Drogenpolitik auch umfangreiche Präventionsmaßnahmen, die darauf abzielen, den Drogenkonsum und damit seine Risiken zu reduzieren. 6. Ist die Bundesregierung der Auffassung, dass ihre aktuelle Drogenpolitik wirksamer oder ebenso wirksam zur Bekämpfung der organisierten Drogenkriminalität ist, wie die von der Weltkommission vorgeschlagene Regulierung der Drogenmärkte? Wenn ja, warum? Auf die Vorbemerkung der Bundesregierung wird verwiesen. Die Bekämpfung der Drogenkriminalität als eine Form der Organisierten Kriminalität (OK) stellt ein zentrales Anliegen der Bundesregierung dar. Nach Einschätzung der Bundesregierung sind insbesondere bei Betäubungsmitteln weder Entkriminalisierungs- noch Liberalisierungsstrategien geeignet, kriminellen Organisationen ihre wirtschaftliche Grundlage zu entziehen. Auch beim Handel mit legalen Waren können ein sogenannter Schwarzmarkt und die Beteiligung der Organisierten Kriminalität nie ausgeschlossen werden. Die OK zeigt sich besonders stark im Bereich der Drogenkriminalität. Diese Form der OK versucht weltweit Einfluss auf soziale, wirtschaftliche und politische Strukturen zu nehmen. So werden die zum Teil sehr gewalttätigen Auseinandersetzungen konkurrierender Banden und Kartelle in Mittel- und Südamerika auch durch die Rivalität zwischen den kriminellen Organisationen, die jeweils alle möglichen Quellen zur Gewinnerzielung nutzen, befeuert. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333