Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat vom 5. November 2018 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Deutscher Bundestag Drucksache 19/5542 19. Wahlperiode 07.11.2018 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Irene Mihalic, Dr. Konstantin von Notz, Luise Amtsberg, weiter Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Drucksache 5198 – Aktuelle Fragen zur Ausbildung bei den Polizeien des Bundes V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Der Regierungsentwurf für den Bundeshaushalt 2019 sieht allein über 1 200 zusätzliche Stellen für die Bundespolizei und über 400 zusätzliche Stellen für das Bundeskriminalamt vor (Bundestagsdrucksache 19/3400). Damit hat das Thema Ausbildung bei der Polizei gegenüber dem Vorjahr nicht an Bedeutung verloren. Vielmehr stellt sich die Frage, wie die Behörden mit den bisherigen Herausforderungen umgegangen und wie sie aufgestellt sind, auch in Zukunft eine gute Ausbildung zu gewährleisten. Gute Ausbildung ist dabei der Schlüssel zu erfolgreichen und rechtstaatlich einwandfreien Polizeieinsätzen. Eine gute Ausbildung schützt die Rechte der Betroffenen, hilft in komplizierten und gefährlichen Situationen und ist daher nicht zuletzt auch im Interesse der Beschäftigten unerlässlich. Gute Aus- und Fortbildung sind außerdem wichtige Bausteine für das Gelingen einer beruflichen Kariere. 1. Wie viele Auszubildende haben bei der Bundespolizei in den letzten drei Jahren die zweieinhalbjährige Ausbildung im mittleren Polizeivollzugsdienst a) angefangen, b) die Ausbildung im selben Zeitraum abgeschlossen, und c) wie viele haben die Ausbildung im selben Zeitraum abgebrochen (bitte nach Behörden, Jahr und Geschlecht aufschlüsseln)? 2. Wie viele Studierende haben bei der Bundespolizei in den letzten drei Jahren den Studiengang für den gehobenen Polizeivollzugsdienst a) angefangen, b) den Studiengang im selben Zeitraum abgeschlossen, und c) wie viele haben den Studiengang im selben Zeitraum abgebrochen (bitte nach Behörden, Jahr und Geschlecht aufschlüsseln)? Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/5542 – 2 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 3. Wie viele Studierende haben bei der Bundespolizei in den letzten drei Jahren ein Studium für den höheren Polizeivollzugsdienst insbesondere den zweijährigen Masterstudiengang „Öffentliche Verwaltung – Polizeimanagement “ a) angefangen, b) im selben Zeitraum das Studium abgeschlossen, und c) wie viele haben das Studium im selben Zeitraum abgebrochen (bitte nach Behörden, Jahr und Geschlecht aufschlüsseln)? Die Antworten zu den Fragen 1 bis 3 können der nachfolgenden Tabelle 1 entnommen werden. Die geforderte Aufschlüsselung nach dem Geschlecht kann nur für die Anzahl der Anwärterinnen und Anwärter dargestellt werden, welche die Ausbildung bzw. das Studium angefangen haben (Tabelle 2). Die geforderten Angaben zu den Fragen 1 bis 3, jeweils Buchstabe b) und c), werden aufgeschlüsselt nach dem Geschlecht statistisch nicht erfasst. Die Vorbereitungsdienste haben eine Dauer von zwei Jahren (höherer Polizeivollzugsdienst), drei Jahren (gehobener Polizeivollzugsdienst) bzw. zwei Jahren und sechs Monaten (mittlerer Polizeivollzugsdienst ). Tabelle 1: Stand 1. Oktober 2018 Höherer Dienst Gehobener Dienst Mittlerer Dienst PR-Anwärter §§ 5 u. 8 BPolLV Gesamt PK-Anwärter §§ 5 u. 7 BPolLV Gesamt PM-Anwärter §§ 5 u. 6 BPolLV Gesamt 2016 2017 2018 2016 2017 2018 2016 2017 2018 Ausbildung begonnen 4 0 12 16 544 375 561 1.480 1.854 2.264 2.369 6.487 Ausbildung abgebrochen* 0 0 0 0 30 38 28 96 149 235 215 599 Ausbildung abgeschlossen ** 0 0 3 3 162 177 227 566 619 733 999 2.351 * Beendigung auf eigenes Verlangen ** Die Anzahl für den höheren Dienst bezieht sich auf den Beginn der Ausbildung im Jahr 2016. Die Anzahl für den mittleren und gehobenen Dienst bezieht sich auf den Beginn der Ausbildung in den Jahren 2013, 2014 und 2015. Die Gesamtzahlen beziehen sich auf neueingestellte Anwärterinnen und Anwärter . Aufstiegsbeamtinnen und Aufstiegsbeamte sind in der Statistik nicht erfasst. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 3 – Drucksache 19/5542 Tabelle 2: Stand 1. Oktober 2018 Höherer Dienst Gehobener Dienst Mittlerer Dienst PR-Anwärter §§ 5 u. 8 BPolLV Gesamt PK-Anwärter §§ 5 u. 7 BPolLV Gesamt PM-Anwärter §§ 5 u. 6 BPolLV Gesamt 2016 2017 2018 2016 2017 2018 2016 2017 2018 Ausbildung begonnen - (weiblich) 2 0 5 7 146 88 165 399 459 541 576 1.576 Ausbildung begonnen - (männlich) 2 0 7 9 398 287 396 1.081 1.395 1.723 1.793 4.911 4. Wie viele Studierende haben beim Bundeskriminalamt in den letzten drei Jahren das duale Studium für den gehobenen Kriminaldienst a) angefangen, In den zurückliegenden drei Jahren haben insgesamt 747 Studierende ihre Ausbildung am Fachbereich Kriminalpolizei der Hochschule des Bundes (HSB) aufgenommen . Jahr Studierende insgesamt Davon männlich Davon weiblich 2016 139 87 52 2017 264 174 90 2018 344 228 116 b) im selben Zeitraum das Studium abgeschlossen, und In dem Zeitraum 2016 bis 2018 haben insgesamt 272 Studierende ihr Studium erfolgreich abgeschlossen. Jahr Studierende insgesamt Davon männlich Davon weiblich 2016 88 57 31 2017 93 57 36 2018 91 55 36 c) wie viele haben das Studium im selben Zeitraum abgebrochen (bitte nach Behörden, Jahr und Geschlecht aufschlüsseln)? In dem Zeitraum 2016 bis 2018 haben insgesamt 50 Studierende das Studium abgebrochen. Jahr Studierende insgesamt Davon männlich Davon weiblich 2016 11 6 5 2017 11 6 5 2018 28 21 7 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/5542 – 4 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 5. Wie viele Studierende haben beim Bundeskriminalamt in den letzten drei Jahren den 28-monatigen Vorbereitungsdienst für den höheren Dienst einschließlich des 24-monatigen Masterstudiengangs an der Deutschen Hochschule der Polizei in Münster (DHPol) a) angefangen, In den vergangenen drei Jahren haben 28 Aufstiegsbeamtinnen und Aufstiegsbeamte sowie Laufbahnbewerberinnen und Laufbahnbewerber den Vorbereitungsdienst im Bundeskriminalamt (BKA), einschließlich des Masterstudiengangs an der Deutschen Hochschule der Polizei in Münster (DHPol), aufgenommen. Jahr Studierende insgesamt Davon männlich Davon weiblich 2016 10 7 3 2017 11 7 4 2018 7 5 2 b) im selben Zeitraum das Studium abgeschlossen, und In dem Zeitraum von 2016 bis 2018 haben 23 Studierende das Studium und damit den Vorbereitungsdienst erfolgreich abgeschlossen. Jahr Studierende insgesamt Davon männlich Davon weiblich 2016 4 4 0 2017 9 6 3 2018 10 7 3 c) wie viele haben das Studium beziehungsweise den Vorbereitungsdienst im selben Zeitraum abgebrochen (bitte nach Behörden, Jahr und Geschlecht aufschlüsseln)? In dem Zeitraum von 2016 bis 2018 haben 3 Studierende den Vorbereitungsdienst bzw. das Masterstudium abgebrochen. Jahr Studierende insgesamt Davon männlich Davon weiblich 2016 1 1 0 2017 1 0 1 2018 1 0 1 6. Welche weiteren Ausbaupläne verfolgt die Bundesregierung in Bezug auf a) die Bundespolizeiaus- und -fortbildungszentren, Die Einstellungs- und Ausbildungsvorhaben aus der Umsetzung der zusätzlichen Planstellen und Stellen in Folge der umzusetzenden Sicherheitspakete 1-3 können für die Bundespolizei nach derzeitigem Stand in den vorhandenen 6 Bundespolizeiaus - und -fortbildungszentren (Swisttal, Walsrode, Neustrelitz, Eschwege, Oerlenbach und Bamberg) sowie der Bundespolizeiausbildungsstätte Diez unter temporärer Abweichung von den Unterbringungsstandards sichergestellt werden. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 5 – Drucksache 19/5542 Für die Hochschule des Bundes - Fachbereich Bundespolizei sind an den Standorten Lübeck und Brühl nach gegenwärtigem Stand weitere Unterkunftskapazitäten zu schaffen. b) die Bundespolizeisportschulen, Für die Bundespolizeisportschulen Bad Endorf und in Kienbaum ist zur Deckung des anerkannten Raum- und Flächenbedarfs jeweils die Errichtung eines Erweiterungsbaus innerhalb der bestehenden Liegenschaft beabsichtigt. Mit einem Baubeginn ist in Bad Endorf aufgrund des derzeitigen Planungsstandes Mitte 2019 zu rechnen. Weiterhin wird seitens der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben die Umsetzung des Liegenschaftsenergiekonzeptes verfolgt, in das die Sanierung/der Neubau des Wirtschaftsgebäudes einbezogen werden soll. Nach den derzeitigen Vorstellungen ist hier von einer Bauausführung 2020/2021 auszugehen . Bezüglich der Frage, in welcher Form der Gesamtbedarf der Dienststelle in Kienbaum gedeckt werden kann, finden derzeit noch Abstimmungen statt. c) das Bundespolizeitrainingszentrum und Auch für das Bundespolizeitrainingszentrum Kührointhaus befindet sich zur Deckung des anerkannten Raum- und Flächenbedarfs ein Erweiterungsbau in der Vorplanung. Mit einem Baubeginn ist im Frühjahr 2020 zu rechnen. d) die Ausbildungskapazitäten beim Bundeskriminalamt? Das BKA plant zusätzliche Kapazitäten in den Bereichen Hochschule des Bundes -Fachbereich Kriminalpolizei, sowie beim Polizeitraining inklusive dem integriertem Einsatztraining und der Schießausbildung zu realisieren, um den aufwachsenden Ausbildungsbedarfen gerecht zu werden. 7. Wie viele Teilnehmerinnen und Teilnehmer pro Lehrkraft sind aktuell a) in den Bundespolizeiaus- und -fortbildungszentren, b) in den Bundespolizeisportschulen, Grundsätzlich sind in allen Vorbereitungsdiensten in der theoretischen Ausbildung je Lehrkraft rund 25 Teilnehmerinnen und Teilnehmer vorgesehen. In der praktischen Ausbildung (u. a. Einsatztraining, Schießausbildung) muss der Ansatz je nach Ausbildungsinhalt, -intensität und Vermittlungsmethode reduziert werden. In diesem Fall sind je Lehrkraft bis zu 7 Teilnehmerinnen und Teilnehmer vorgesehen. c) im Bundespolizeitrainingszentrum und Beim Bundespolizeitrainingszentrum Kührointhaus sind für die praktischen Teamtrainings im Gelände grundsätzlich je Lehrkraft bis zu 7 Teilnehmerinnen und Teilnehmer vorgesehen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/5542 – 6 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode d) im Rahmen von Ausbildungsveranstaltungen beim Bundeskriminalamt vorgesehen, und wie hat sich dieser Wert in den letzten drei Jahren entwickelt ? Die Unterrichtung der Studierenden erfolgt in Kursen. Die Kursgröße wurde im Zuge der Einstellungsoffensive des BKA in den letzten Jahren von maximal 25 Studierenden pro Kurs auf 28 Studierende erhöht. Pro Kurs steht im Durchschnitt eine Lehrkraft zur Verfügung. Da mit extern vergebenen Lehraufträgen, Vorträgen aus der fachlichen Praxis und in verschiedensten Lehrformaten gearbeitet wird, lässt sich eine Verteilung der Studierenden pro Lehrkraft nicht abschließend bestimmen. 8. Inwiefern stehen Ausbildungskapazitäten bei den Polizeien des Bundes gleichzeitig für Aus- und Fortbildung zur Verfügung, und inwiefern hat ein erhöhter Ausbildungsbedarf daher auch Auswirkungen auf die mögliche Zahl und die Durchführung von Fortbildungsmaßnahmen? Der Bundespolizei stehen die Bundespolizeiakademie sowie sechs Aus- und -Fortbildungszentren sowohl für Aus- als auch -Fortbildungsmaßnahmen zur Verfügung. Aufgrund der gegenwärtigen Einstellungs- und Ausbildungsvorhaben aus den Sicherheitspaketen 1 bis 3 müssen die zentralen Fortbildungsmaßnahmen priorisiert werden. Die per Gesetz, Verordnung und Erlass vorgegebenen Fortbildungsmaßnahmen werden sichergestellt. Im Bildungszentrum des BKA stehen Ausbildungskapazitäten sowohl für die Ausbildung als auch für die Fortbildung zur Verfügung. Der erhöhte Ausbildungsbedarf im BKA führt zu temporären Veränderungen bei der Auslastung der Kapazitäten der vorhandenen Trainingsstätten. Um die Auswirkungen auf die Fortbildung möglichst gering zu halten hat das BKA Maßnahmen umgesetzt, die im Bereich der Ausbildung Kapazitätsbedarfe reduzieren, zusätzliche Trainingsstätten erschließen und auch temporär vertretbare Anpassungen im Bereich der Fortbildung umfassen. 9. Inwiefern wirkt sich bei den Polizeien des Bundes ein erhöhter Aus- und/ oder Fortbildungsbedarf zu Lasten von Dienststellen mit operativen Aufgaben aus, und wie bewertet die Bundesregierung die daraus resultierenden Folgen für die Jahre 2018, 2019 und 2020? Alle Bundespolizeidirektionen unterstützen die Bundespolizeiakademie mit der Bereitstellung von Lehrpersonal. Die daraus resultierende hohe Belastung der Einsatzorganisation wird ab 2019 durch Zuweisung von Laufbahnabsolventen – zunächst in Schwerpunktbereichen – schrittweise reduziert werden können. Trotz des erhöhten Ausbildungsbedarfs in den Jahren 2018 bis 2020 gewährleistet das BKA durch entsprechende Anpassungen bei der Fortbildung operativer Einheiten , dass diese nach wie vor den bundesweiten Standards entspricht. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 7 – Drucksache 19/5542 10. Inwiefern plant die Bundesregierung, im laufenden Jahr 2018 und/oder in den kommenden Jahren a) die Bundespolizeiaus- und -fortbildungszentren, b) die Bundespolizeisportschulen, c) das Bundespolizeitrainingszentrum und Der zusätzliche Personalbedarf zur Sicherstellung der Ausbildung ist im Wesentlichen durch das zusätzlich eingerichtete Bundespolizeiaus- und -fortbildungszentrum Bamberg und die Ausbildungsstätte Diez gedeckt worden. Die Bundespolizeiaus - und -fortbildungszentren sind Beamtinnen und Beamten aus den Einsatzdirektionen verstärkt worden. Darüber hinaus können, sind und werden zusätzliche zivile Fachlehrer/-innen eingestellt. Aufgrund des 3. Sicherheitspaketes wird der konkrete zusätzliche Personalbedarf der Bundespolizeiakademie einschließlich Bundespolizeiaus- und -fortbildungszentren und des Bundespolizeitrainingszentrums für die kommenden Jahre derzeit noch geprüft. Der Personalbedarf der Bundespolizeisportschulen für die Lehre wird sich nicht verändern, da die Bundespolizei fortwährend zwei Lehrklassen Spitzensportlerinnen und Spitzensportler pro Jahr einstellen wird. d) die Ausbildungskapazitäten beim Bundeskriminalamt mit zusätzlichem Personal auszustatten (bitte soweit möglich zwischen Lehrund Verwaltungstätigkeiten und Jahren aufschlüsseln), und inwiefern ist gewährleistet , dass auch ausreichend geeignet Räume zur Verfügung stehen? Das BKA wird in diesem und in den kommenden Jahren die Aus- und Fortbildungsbereiche mit zusätzlichem Personal ausstatten. Hierfür sind 70 Stellen vorgesehen , die bereits in die fachtheoretische und fachpraktische Ausbildung aufgeteilt und, soweit es die Haushaltsgesetzgebung zulässt (Stellenhaushalt), auch fest zugewiesen sind. Die Stellen gliedern sich wie folgt auf: Lehrpersonal Hochschule 27 Lehrpersonal fachpraktische Ausbildung 14 Lehrpersonal Einsatztraining 16 Verwaltungspersonal 13 Um den erhöhten Ausbildungsbedarf zu gewährleisten, hat das BKA den Raumbedarf erhoben und befindet sich aktuell in Raumanerkennungsverfahren und Umsetzungsplanungen. 11. In welchen Besoldungsgruppen sind Beschäftigte mit Lehrtätigkeit in den Bundespolizeiaus- und -fortbildungszentren eingruppiert? Die Eingruppierung der Lehrkräfte bei der Bundespolizei richtet sich nach der „Eingruppierungsrichtlinie für als Fachschuloberlehrer beschäftigte Lehrkräfte bei der Bundespolizei“. Abhängig von den fachlichen Voraussetzungen werden die Lehrkräfte in die Entgeltgruppen (EGr.) 10 bis 13 außertariflich eingruppiert. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/5542 – 8 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 12. Inwiefern werden a) in den Bundespolizeiaus- und -fortbildungszentren, b) in den Bundespolizeisportschulen, c) im Bundespolizeitrainingszentrum und d) im Rahmen der Ausbildung beim Bundeskriminalamt auch Externe im Rahmen der inhaltlichen Ausbildung eingesetzt, und wie häufig handelt es sich dabei um e) eine regelmäßig Beteiligung oder f) einmalige (beispielsweise gelegenheitsbezogene) Initiativen? Im Rahmen der Ausbildung werden externe Lehrkräfte in allen Aus- und -Fortbildungszentren der Bundespolizei und in der Bundespolizeisportschule eingesetzt . Es handelt sich überwiegend um regelmäßige Einsätze auf der Basis von Jahresverträgen, bzw. Honorarbasis, insbesondere in den Fächern Politische Bildung , Deutsch und Englisch. Darüber hinaus werden externe Referenten für einzelne geeignete Ausbildungsthemen gewonnen. Das praxisnahe Bachelorstudium am Fachbereich Kriminalpolizei der Hochschule des Bundes im BKA sieht grundsätzlich eine regelmäßige Einbindung von Fachexpertise aus dem BKA im Curricular vorgegebenen Lehrveranstaltungen vor. Darüber hinaus werden regelmäßig Fachvorträge von Externen in die Lehre eingebunden , zudem Besuche und Exkursionen bei Behörden und Stellen außerhalb des BKA durchgeführt. Der Fachbereich Kriminalpolizei der Hochschule des Bundes im BKA bietet zudem seit Beginn 2008 für seine Studierenden sowie für Interessenten aus den Fachabteilungen des BKA eine Vortragsreihe an. Regelmäßig werden insbesondere zu herausragenden Kriminalfällen bzw. polizeilichen Sonderlagen sowie kriminal - und rechtspolitisch interessanten Entwicklungen verantwortliche Polizei-/ Ermittlungsführer sowie Wissenschaftler und Funktionsträger aus Politik und Wirtschaft eingeladen, um über verschiedene kriminalpolizeilich relevante Themen zu referieren. 13. Inwiefern plant die Bundesregierung, im laufenden Jahr 2018 und/oder in den kommenden Jahren a) die Bundespolizeiaus- und -fortbildungszentren, b) die Bundespolizeisportschulen, c) das Bundespolizeitrainingszentrum und d) den Bereich Ausbildung beim Bundeskriminalamt mit zusätzlichem Personal auszustatten (bitte soweit möglich zwischen Lehrund Verwaltungstätigkeiten und Jahren aufschlüsseln), und inwiefern ist gewährleistet , dass auch ausreichend geeignet Räume zur Verfügung stehen? Auf die Antwort zu den Fragen 10a bis 10d wird verwiesen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 9 – Drucksache 19/5542 14. Inwiefern sieht die Bundesregierung bei der Bundespolizei und dem Bundeskriminalamt die Notwenigkeit, in der Ausbildung zukünftig stärker zu differenzieren und insbesondere mit Blick auf die Anforderungen der Kriminalpolizei strukturelle Veränderungen vorzusehen (bitte nach Behörden getrennt beantworten)? Zur Bundespolizei wird zu den Fragen 14 bis 16 gemeinsam geantwortet (siehe Antwort zu Frage 16). Bundeskriminalamt Zur Besetzung der dem BKA zugehenden Stellen finden im BKA intensive Gewinnungsmaßnahmen statt. Dabei fokussiert sich das BKA sowohl auf gegenwärtige und zukünftig zu erwartende fachliche Anforderungen in der gesetzlichen Aufgabenerledigung. Dies führt im Ergebnis dazu, dass das BKA in der Gewinnung neben der Einstellung von Kriminalkommissaranwärter und Kriminalkommissaranwärterinnen in einer weiteren Einstellungssäule anforderungsbezogen, hinsichtlich bereits absolvierter Studien und beruflicher Vorerfahrung, stärker differenziert. So führt das BKA aktuell, mit Blick auf den Bedarf an fachspezifischen Kompetenzen , beispielsweise im Bereich „Cybercrime“ erstmals einen Qualifizierungslehrgang „Cyberkriminalist“ im Rahmen einer verkürzten Laufbahnausbildung für Bewerberinnen und Bewerbern mit einschlägigen IT-Bachelorabschlüssen durch. 15. Welche Gründe sprechen aus Sicht der Bundesregierung dafür, dass Kriminalistik im Rahmen der Polizeiausbildung vielfach nur als Grundlagenfach angeboten wird, und welche Ergänzungen sprechen aus Sicht der Bundesregierung dafür, vertiefte Studien in diesem Gebiet zukünftig mehr zu fördern? Zur Bundespolizei wird zu den Fragen 14 bis 16 gemeinsam geantwortet. Abhängig von der Organisation der polizeilichen Ausbildung im Bund und in den Ländern werden unterschiedliche Schwerpunktsetzungen verfolgt. Insbesondere im Rahmen von Generalisten-/Einheitsausbildungen steht aus grundsätzlich zu befürchten, dass sich die Vermittlung kriminalistischer Kompetenzen auf reines Grundlagenwissen beschränkt und den polizeilichen Herausforderungen nur unzureichend Rechnung trägt. Die zunehmende Komplexität kriminalpolizeilicher Arbeit in unterschiedlichsten Phänomenbereichen spricht dafür, auch weiterhin ein hohes Maß kriminalistischer Kompetenzen in der Polizeiausbildung sowohl im Bund als auch bei den Länderpolizeien, sowohl in Bachelor- wie auch in Masterstudiengängen zu vermitteln . Die Komplexität stellt sich insbesondere in Form von technischen, rechtlichen , taktisch/strategischen und kriminologisch/sozialwissenschaftlichen Anforderungen an jede Polizeibeamtin/jeden Polizeibeamten dar. Das Erkennen von Straftaten und Tatzusammenhängen, das beweissichere Führen von Ermittlungsverfahren , die Planung und Durchführung von Exekutivmaßnahmen, das Entwickeln und Umsetzen von kriminalpräventiven Ansätzen, die Erarbeitung von Bekämpfungsstrategien und die Anwendung spezifischer kriminalistischer sowie kriminaltechnischer Methoden stellt sich alles andere als trivial dar. Nicht zuletzt ist der internationalen Dimension der Kriminalitätsbekämpfung ein besonderes Augenmerk geschuldet. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/5542 – 10 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Aus Sicht des BKA steht eine zunehmende Komplexität der kriminalpolizeilichen Arbeit einer reinen Grundlagenvermittlung im Bereich der Kriminalistik entgegen . 16. Welche Gründe sprechen aus Sicht der Bundesregierung für eine gemeinsame Ausbildung aller Polizeien des Bundes im Bereich Kriminalistik, und welche Überlegungen und Planungen gibt es dazu? Antwort zur Bundespolizei auf Fragen 14 bis 16 gesamt: Das Ausbildungsziel für die Polizeianwärter aller drei Laufbahngruppen ist der Erwerb einer Querschnittsgrundbefähigung für den Aufgabenbereich der Bundespolizei . Hiermit wird sichergestellt, dass die Laufbahnabsolventen der Bundespolizei für die gesetzlich zugewiesenen Aufgaben zielgenau verwendet werden. Die zielgenaue Vermittlung fachspezifischer Kenntnisse und Fertigkeiten zur Wahrnehmung von speziellen Aufgaben innerhalb der Bundespolizei – z. B. im Bereich der Kriminalitätsbekämpfung – erfolgt im Rahmen einschlägiger Verwendungsfortbildungen . Zudem wird mit der Möglichkeit einer Teilnahme von derzeit 10 Polizeivollzugsbeamtinnen und -beamten des mittleren Polizeivollzugsdienstes der Bundespolizei pro Jahr an der Aufstiegsausbildung vom mittleren in den gehobenen Polizeivollzugsdienst am Bachelor Studiengang beim Bundeskriminalamt die kriminalpolizeiliche Fachkompetenz gestärkt. Das Studium für den höheren Polizeivollzugsdienst/Kriminaldienst wird gemeinsam mit den Polizeien der Länder an der Deutschen Hochschule der Polizei durchgeführt. Hierbei bilden die Studierenden von Bundeskriminalamt und Bundespolizei eine gemeinsame Studiengruppe. Grundlage für das Studium ist das mit allen Polizeien der Länder abgestimmte Curriculum für den Masterstudiengang Öffentliche Verwaltung- Polizeimanagement. Bundeskriminalamt Aus Sicht des BKA ist es wünschenswert, durch eine gemeinsame Grundausbildung im Bereich der Kriminalistik ein einheitliches Verständnis kriminalpolizeilicher Arbeit in den Polizeien des Bundes zu schaffen. Diese Grundlagen könnten sodann eine an den jeweiligen phänomenologischen Zuständigkeiten der Polizeien des Bundes orientierte Vertiefung erfahren. Vor diesem Hintergrund nehmen seit April 2018 zehn Aufstiegsbeamtinnen und -beamte des mittleren Polizeivollzugsdienstes der Bundespolizei am Bachelorstudiengang des Fachbereichs Kriminalpolizei der HSB teil. Die Bundespolizei beabsichtigt eine anschließende Verwendung in den Bundespolizeiinspektionen für Kriminalitätsbekämpfung. Die Kooperation soll bis auf weiteres fortgesetzt werden . Darüber hinausgehende Planungen bestehen seitens des BKA nicht. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 11 – Drucksache 19/5542 17. Wie viele Beschäftige wurden in den letzten zehn Jahren mit a) Erstem Juristischen Staatsexamen und b) Erstem und Zweiten Juristischen Staatsexamen jeweils c) beim BKA und d) bei der Bundespolizei eingestellt (bitte nach Jahren aufschlüsseln)? Daten für das Bundeskriminalamt (Frage 17c): zu Frage 17a Das BKA hat in den letzten zehn Jahren keine Personen mit dem ersten Juristischen Staatsexamen eingestellt. zu Frage 17b Jahr Anzahl der Beschäftigten 2009 3 2010 8 2011 3 2012 2 2013 2 Daten für die Bundespolizei (Frage 17d): Jahr a) b) 2018 1 11 2017 3 6 2016 8 2015 2 8 2014 3 2013 1 2009 1 2008 1 gesamt 6 39 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333