Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat vom 5. November 2018 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Deutscher Bundestag Drucksache 19/5543 19. Wahlperiode 07.11.2018 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Ulla Jelpke, Dr. André Hahn, Gökay Akbulut, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE. – Drucksache 19/5185 – Musikveranstaltungen der extremen Rechten im dritten Quartal 2018 V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Die Bedeutung von Musik für die Szene der extremen Rechten ist in zahlreichen Studien nachdrücklich belegt worden. Als vermeintlich unpolitische „Einstiegsdroge “ bieten Rechtsrock und die verschiedenen, innerhalb der extremen Rechten verbreiteten Musikstile die Möglichkeit, vor allem Jugendliche anzusprechen und mit der extrem rechten Szene in Berührung zu bringen. Nicht erst seit dem Versuch von Kameradschaftsspektrum und NPD, mittels der so genannten Schulhof-CD gezielt Jugendliche über das Medium Musik für ihre politischen Ziele zu interessieren, ist dieser Zusammenhang evident. Konzerte, der Austausch von CDs, das Eintauchen in ein von der extremen Rechten dominiertes Umfeld sind die ersten Berührungspunkte vieler Jugendlicher mit dieser Szene. Über die nationalistischen, rassistischen und antisemitischen Texte werden wichtige Botschaften der extremen Rechten verbreitet. Die Durchführung von Musikveranstaltungen der extremen Rechten stellt somit eine aktive Werbung für die Ziele der Szene dar und lässt die extreme Rechte als attraktive Gestalterin jugendkultureller Freizeitangebote erscheinen. In zahlreichen Regionen der Bundesrepublik Deutschland stellen solche Veranstaltungen die herausragenden und deshalb besonders beliebten Möglichkeiten der Freizeitgestaltung dar (vgl. www.bpb.de/politik/extremismus/rechtsextremismus/ 41758/einstiegsdroge-musik). Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/5543 – 2 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 1. Wie viele Musikveranstaltungen der extremen Rechten fanden nach Kenntnis der Bundesregierung im dritten Quartal 2018 im Bundesgebiet insgesamt statt? a) Wie viele dieser Konzerte wurden offen angekündigt, und wie stellt sich die Verteilung nach Bundesländern dar (bitte nach Bundesländern, Orten und Datum, Musikgruppen, Liedermachern aufschlüsseln)? b) Wie viele dieser Konzerte wurden konspirativ angekündigt, und wie stellt sich die Verteilung nach Bundesländern dar? Nach Kenntnis der Bundesregierung fanden im dritten Quartal im Bundesgebiet 36 rechtsextremistische Musikveranstaltungen, davon 17 Konzerte und 19 Liederabende statt. Zu folgenden neun Konzerten und neun Liederabenden liegen offene Informationen vor: Datum Ort Land Auftretende 07.07.2018 Torgau-Staupitz SN „Endstufe“, „Non Plus Ultra“, „Kriegsberichter“, „The Tenderizers “ 14.07.2018 Aichstetten BW „Mistreat“, „Kommando Skin“, „Kotten“, „Proissische Herzbuben “ 21.07.2018 Berlin BE Michael Regener, „Barny“ 11.08.2018 Borna SN „Prolligans“, „Kotten“ 11.08.2018 Kieselbronn BW „Sturmbrüder“ 11.08.2018 Kirchheim TH „Treueorden“, „NAPOLA“, „Unbeliebte Jungs“, „Exzess“, „Kahlkopf/Der Metzger“ 11.08.2018 Langewiesen TH „FLAK“ 18.08.2018 Sonneberg TH „Nordwind“, „Varghona“ 18.08.2018 Raum Schwarzwald BW „FreilichFrei“ 24.08.2018 Torgau-Staupitz SN „Fortress“, „Squadron“, „Heiliger Krieg“ 24.08.2018 Vogtlandkreis SN „FreilichFrei“ 25.08.2018 Hamm NW „Notwehr“ 08.09.2018 unbekannt RP „Renitenz solo“ 08.09.2018 unbekannt BB „Zeitnah“, „Reichstrunkenbold“ 15.09.2018 Eisenach TH „Aria S.“, „Fylgien“, „Barny“, „Zeitnah“, „Bienenmann“ 15.09.2018 Weißenberg SN „Überzeugungstäter Vogtland“, „F.I.E.L.“, „Burning Hate“, „Old Firm“ 29.09.2018 Eisenach TH „Blutlinie Akustik-Duo“, „Hermunduren“ 29.09.2018 Sonneberg- Haselbach TH „Reichstrunkenbold“ Zu den weiteren 18 Musikveranstaltungen liegen den Verfassungsschutzbehörden vertrauliche Informationen vor. Eine detaillierte Auflistung dieser Veranstaltungen kann nicht veröffentlicht werden, da die rechtsextremistische Szene daraus Rückschlüsse auf den Erkenntnisstand der Sicherheitsbehörden ziehen und ihre weitere Vorgehensweise gezielt danach ausrichten könnte. Zudem bestünde die Möglichkeit, in der Szene etwaig eingesetzte V-Personen zu identifizieren. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 3 – Drucksache 19/5543 Dabei ist zu beachten, dass sich V-Personen in einem extremistischen und gewaltbereiten Umfeld bewegen. Die Aufdeckung ihrer Identität könnte dazu führen , dass das Grundrecht auf Leben und körperliche Unversehrtheit der jeweiligen betroffenen Personen gefährdet wäre. Aufgrund der Hochrangigkeit dieser Rechtsgüter, der möglichen Irreversibilität und der erhöhten Wahrscheinlichkeit ihrer Beeinträchtigung muss jede noch so geringe Möglichkeit des Bekanntwerdens zu Fragen des Einsatzes von V-Personen ausgeschlossen werden. Aus der Abwägung der verfassungsrechtlich garantierten Informationsrechte des Deutschen Bundestages und seiner Abgeordneten mit den negativen Folgen für die künftige Arbeitsfähigkeit und Aufgabenerfüllung der Verfassungsschutzbehörden sowie den daraus resultierenden Beeinträchtigungen der Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland sowie der Gefährdung etwaiger Hinweis gebender V-Personen folgt, dass auch eine Beantwortung unter VS-Einstufung, die in der Geheimschutzstelle des Deutschen Bundestages einsehbar wäre, ausscheidet. Im Hinblick auf den Verfassungsgrundsatz der wehrhaften Demokratie und der Bedeutung der betroffenen Grundrechtspositionen hält die Bundesregierung die Informationen der angefragten Art für so sensibel, dass selbst ein geringfügiges Risiko des Bekanntwerdens unter keinen Umständen hingenommen werden kann. 2. Bei wie vielen der in Frage 1 aufgeführten Musikveranstaltungen trat nach Kenntnis der Bundesregierung die NPD oder eine ihrer Untergliederungen als Mitveranstalter bzw. Mitorganisator auf, und welche Kameradschaften bzw. sonstigen Organisationen der Neonaziszene traten als (Mit-)Veranstalter in Erscheinung? Im dritten Quartal 2018 traten nach Kenntnis der Bundesregierung bei einem Liederabend die Nationaldemokratische Partei Deutschland (NPD) als Mitveranstalter bzw. Mitorganisator in Erscheinung. Zu der Veranstaltung liegen ausschließlich vertrauliche Informationen vor. Eine detaillierte Auflistung dieser Veranstaltungen kann aus den bereits in der Antwort zu Frage 1 dargestellten Gründen nicht veröffentlicht werden. 3. Bei welchen Veranstaltungen der NPD (Saalveranstaltungen, Kundgebungen , Aufmärsche etc.) kam es im dritten Quartal 2018 nach Kenntnis der Bundesregierung zu musikalischen Darbietungen, und welche Gruppen bzw. Einzelpersonen traten nach Kenntnis der Bundesregierung auf? Nach Kenntnis der Bundesregierung kam es bei vier Veranstaltungen der NPD, die nicht zu den in den Fragen 1 und 2 nachgefragten Musikveranstaltungen zählen , auch zu musikalischen Darbietungen. Zu den vier Veranstaltungen liegen offen verwertbare Informationen vor: Datum Ort Land Auftretende 04.08.2018 Berlin BE „Hermunduren solo“, „FreilichFrei“ 11.08.2018 Anklam MV ein unbekannter Liedermacher 01.09.2018 Leinefelde TH „Flak solo“, „Lunikoff Balladen“, Axel Schlimper 15.09.2018 Braunschweig NI „Julmond“ Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/5543 – 4 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 4. Bei welchen Veranstaltungen der Partei „DIE RECHTE“ (Saalveranstaltungen , Kundgebungen, Aufmärsche etc.) kam es im dritten Quartal 2018 nach Kenntnis der Bundesregierung zu musikalischen Darbietungen, und welche Gruppen bzw. Einzelpersonen traten nach Kenntnis der Bundesregierung auf? Nach Kenntnis der Bundesregierung kam es im dritten Quartal 2018 bei drei Veranstaltungen der Partei „Die Rechte“, die nicht zu den in den Fragen 1 und 2 nachgefragten Musikveranstaltungen zählen, zu musikalischen Darbietungen. Zu den drei Veranstaltungen liegen offen verwertbare Informationen vor: Datum Ort Land Auftretende 14.07.2018 Hamm NW „F.I.E.L. “, „Sleipnir solo“ 04.08.2018 Hamm NW ein unbekannter Liedermacher 01.09.2018 Karlsruhe BW „Aria S.“, „Fregeos“ 5. Zu wie vielen „sonstigen Musikveranstaltungen“ der extremen Rechten, z. B. im Rahmen von Demonstrationen oder Rednerauftritten, aber auch zu angemeldeten Versammlungen sonstiger Organisationen, kam es im dritten Quartal 2018 nach Kenntnis der Bundesregierung, und wer trat als Organisator der jeweiligen Veranstaltung auf (bitte nach Bundesländern, Orten und Datum, Musikgruppen, Liedermachern aufschlüsseln)? Nach Kenntnis der Bundesregierung fanden im dritten Quartal 2018 24 sonstige Veranstaltungen mit Musikdarbietungen statt. Hierzu zählen auch die in der Antwort zu Frage 3 erwähnten Veranstaltungen der NPD und die in der Antwort zu Frage 4 erwähnten Veranstaltungen der Partei „Die Rechte“. Zu folgenden 14 sonstigen Veranstaltungen mit Musikdarbietungen liegen offene Informationen vor: Datum Ort Land Organisator Auftretende 07.07.2018 Kirchheim NW „Der Dritte Weg“ „Uwocaust“, „Die Lunikoff-Verschwörung“, „Varghona“, „Killuminati“ 07.07.2018 Guthmanns - hausen TH Udo Voigt, Frank Rohleder Axel Schlimper 13.07.2018 Kloster Veßra TH Tommy Frenck „Gigi und die Braunen Stadtmusikanten“, „Treueorden“, „Der Metzger“ 14.07.2018 Hamm NW „Die Rechte“ KV Hamm „F.I.E.L.“, „Sleipnir solo“ 04.08.2018 Berlin BE NPD Berlin „Hermunduren solo“, „FreilichFrei“ 04.08.2018 Hamm NW „Die Rechte“ KV Hamm unbekannter Liedermacher 11.08.2018 Anklam MV NPD KV Vorpommern -Greifswald ein Liedermacher 18.08.2018 Eisenach TH unbekannt Frank Rennicke Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 5 – Drucksache 19/5543 Datum Ort Land Organisator Auftretende 25.08.2018 Kloster Veßra TH Tommy Frenck Michael Regener, „F.I.E.L.“, „Kategorie C“, Axel Schlimper, Tobias Winter, „Sleipnir“ 26.08.2018 Themar TH Angela Schaller Axel Schlimper 01.09.2018 Leinefelde TH NPD KV Eichsfeld „FLAK solo“, „Lunikoff Balladen“, Axel Schlimper 01.09.2018 Karlsruhe BW „Die Rechte“ LV BW „Aria S.“, „Fregeos“ 08.09.2018 Sonneberg- Haselbach TH Angela Schaller „FreilichFrei“, Frank Rennicke, Axel Schlimper 15.09.2018 Raum Braunschweig NI „Junge Nationalisten“ (JN) (Jugendorganisation der NPD) „Julmond“ Zu den weiteren zehn sonstigen Veranstaltungen mit Musikdarbietungen liegen ausschließlich vertrauliche Informationen vor. Eine detaillierte Auflistung dieser Veranstaltungen kann aus den bereits in der Antwort zu Frage 1 dargestellten Gründen nicht veröffentlicht werden. 6. Von wie vielen Besuchern wurden nach Kenntnis der Bundesregierung die einzelnen Konzertveranstaltungen und „sonstigen Musikveranstaltungen“ besucht (bitte nach Veranstaltungen aufschlüsseln)? Die in der Antwort zu Frage 1 genannten Musikveranstaltungen wiesen nach Kenntnis der Bundesregierung folgende Besucherzahlen auf: Zu zwei Konzerten liegen keine Besucherzahlen vor. Die verbleibenden 15 Konzerte wurden von insgesamt 1 703 Personen besucht; das ergibt einen Durchschnitt von ca. 114 Personen. Zu acht Liederabenden liegen keine Besucherzahlen vor. Die verbleibenden elf Liederabende wurden von insgesamt 640 Personen besucht; das ergibt einen Durchschnitt von ca. 58 Personen. Zu vier sonstigen Veranstaltungen mit Musikdarbietungen liegen keine Besucherzahlen vor. Die verbleibenden 20 Veranstaltungen wurden von insgesamt 2 345 Personen besucht, das ergibt einen Durchschnitt von ca. 117 Personen. 7. Wie viele Konzerte in welchen Ländern und Städten wurden nach Kenntnis der Bundesregierung von deutschen Angehörigen der extremen Rechten im dritten Quartal 2018 im Ausland organisiert? Die deutschen Sicherheitsbehörden tauschen sich im „Gemeinsamen Extremismus - und Terrorismusabwehrzentrum zur Bekämpfung des Rechtsextremismus/ -terrorismus“ (GETZ-R) regelmäßig über Veranstaltungen im Ausland mit Bezug zu deutschen Rechtsextremisten aus. Erfahrungsgemäß werden Konzerte im Ausland aber nur im Einzelfall von deutschen Rechtsextremisten organisiert bzw. mitorganisiert. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/5543 – 6 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Nach Erkenntnissen der Bundesregierung wurde im dritten Quartal 2018 ein Konzert im Ausland von deutschen Rechtsextremisten organisiert bzw. mitorganisiert . Eine Benennung dieser Veranstaltung kann aus den bereits in der Antwort zu Frage 1 dargestellten Gründen nicht erfolgen. 8. Auf wie vielen Konzerten im Ausland haben nach Kenntnis der Bundesregierung welche deutschen Rechtsrock-Bands bzw. Liedermacher gespielt (bitte nach Ländern, Orten und Datum, Musikgruppen, Liedermachern aufschlüsseln )? Nach Kenntnis der Bundesregierung sind im dritten Quartal 2018 bei vier Konzerten im Ausland deutsche rechtsextremistische Musikgruppen bzw. Liedermacher aufgetreten. Zu folgenden zwei Konzerten liegen Informationen über eine offene Ankündigung vor: Datum Ort Land Auftretende 27./28.07.2018 Süd-Finnland Finnland „Barny“ 04.08.2018 Budapest Ungarn „Sons of Odin“ Zu zwei weiteren Konzerten im Ausland liegen ausschließlich vertrauliche Informationen vor. Eine detaillierte Auflistung dieser Veranstaltung kann aus den bereits in der Antwort zu Frage 1 dargestellten Gründen nicht veröffentlicht werden. 9. Wie viele Konzerte der extrem rechten Szene wurden im dritten Quartal 2018 nach Kenntnis der Bundesregierung von der Polizei aufgelöst? Im dritten Quartal 2018 wurde nach Kenntnis der Bundesregierung kein Konzert polizeilich aufgelöst. 10. Wie viele Konzerte der extrem rechten Szene wurden im dritten Quartal 2018 nach Kenntnis der Bundesregierung im Vorfeld verboten? Nach Kenntnis der Bundesregierung wurden im dritten Quartal 2018 zwei Konzerte sowie Auftritte von mehreren rechtsextremistischen Musikgruppen im Rahmen einer Kundgebung im Vorfeld verboten. Ein für den 14. Juli 2018 im Raum Memmingen/Bayern angekündigtes Konzert unter dem Motto „Angry, live and loud 2“ wurde durch die Verwaltungsgemeinschaft Memminger Berg/Bayern verboten. Der Landkreis Mansfeld-Südharz/Sachsen-Anhalt verbot eine für den 25. August 2018 angekündigte Konzertveranstaltung in Allstedt-Sotterhausen/Sachsen-Anhalt . Dabei sollte es sich um eine Ersatzveranstaltung für die verhinderte Musikund Rednerveranstaltung „Rock gegen Überfremdung III“ am 25. August 2018 in Mattstedt/Thüringen handeln. Dort hatte das Ordnungsamt Ilmtal-Weinstraße/ Thüringen ein Betretungs- und Nutzungsverbot des Veranstaltungsgeländes verfügt . Grundlage für die behördliche Verfügung waren zum einen ungeklärte Eigentumsverhältnisse des ehemaligen Fabrikgeländes. Zum anderen befanden sich auf der geplanten Veranstaltungsfläche einzelne Flurstücke, die sich im Eigentum Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 7 – Drucksache 19/5543 der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben befinden und für die vom Veranstalter vorab keine Nutzungserlaubnis eingeholt worden war. Durch die Sicherstellung des Geländes sollten potenzielle Interessen der Eigentümer geschützt werden. Der Landrat Anhalt-Bitterfeld/Sachsen-Anhalt verbot die geplanten Auftritte mehrerer rechtsextremistischer Musikgruppen im Rahmen einer Kundgebung mit Rednern unter dem Motto „Wir sind Köthen“ am 29. September 2018 in Köthen/ Sachsen-Anhalt. 11. Welche rechtsextremistischen Straftaten, insbesondere Gewalttaten, wurden im dritten Quartal 2018 nach Kenntnis der Bundesregierung in unmittelbarem Zusammenhang mit Musikveranstaltungen der extremen Rechten, im Vorfeld, nach den Veranstaltungen oder aus den Veranstaltungen heraus begangen (bitte nach Art der Straftaten auflisten)? Der Bundesregierung liegen für das dritte Quartal 2018 die nachfolgenden Meldungen vor: Datum Ort Land Straftaten 13.07.2018 Kloster Veßra TH 1x § 86a StGB, Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen 1x § 130 StGB, Volksverhetzung 14.07.2018 Legau BY 1x § 86a StGB, Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen 25.08.2018 Kloster Veßra TH 1x § 86a StGB, Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen 25.08.2018 Mattstedt TH 9x § 86a StGB, Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen 1x § 241 StGB, Bedrohung 1x Verstoß gegen das Waffengesetz 3x Verstoß gegen das Versammlungsgesetz 01.09.2018 Leinefeld TH 1x § 86a StGB, Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen 29.09.2018 Köthen ST 1x § 185 StGB, Beleidigung 2x § 130 StGB, Volksverhetzung 2x Verstoß gegen das Versammlungsgesetz 12. Hat es zu den in den Fragen 1 bis 11 erfragten Sachverhalten Nachmeldungen für das zweite Quartal 2018 gegeben, und welche Nachmeldungen hat es im Einzelnen gegeben? Die Angaben in der Klammer beziehen sich jeweils auf die Angaben aus der bzw. den angeführten Bundestagsdrucksache bzw. Bundestagsdrucksachen. Der Bundesregierung liegen ergänzend zu den in der Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE. „Musikveranstaltungen der extremen Rechten im zweiten Quartal 2018“ auf Bundestagsdrucksache 19/3751 aufgeführten Angaben die nachfolgenden Meldungen vor. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/5543 – 8 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Nach Kenntnis der Bundesregierung fanden im zweiten Quartal 2018 drei weitere Liederabende statt. Zu diesen drei weiteren nachträglich bekanntgewordenen Liederabenden liegen den Verfassungsschutzbehörden ausschließlich vertrauliche Informationen vor. Eine Auflistung dieser Veranstaltungen kann aus den bereits in der Antwort zu Frage 1 dargestellten Gründen nicht erfolgen. Aufgrund der nachgemeldeten Veranstaltungen kommt es für das zweite Quartal 2018 zu folgenden weiteren Änderungen: Die Zahl der Liederabende erhöht sich auf 18 (15), zu neun Veranstaltungen (sieben ) sind Besucherzahlen bekannt. Zu einem der drei nachgemeldeten Liederabende sind keine Besucherzahlen bekannt. Die Liederabende wurden insgesamt von 602 (532) Personen besucht. Der Durchschnitt liegt bei ca. 67 (76) Personen. Nach Kenntnis der Bundesregierung fanden im zweiten Quartal 2018 zwei weitere Konzerte im Ausland mit Auftritt eines deutschen Liedermachers statt. Am 20. Mai 2018 trat bei einem Konzert in Rom/Italien die Musikgruppe „Lunikoff- Verschwörung“ auf. Am 16. Juni 2018 kam es in Budapest/Ungarn zu einem Auftritt der Musikgruppe „Fight Tonight“. Zu den weiteren Fragen ergaben sich keine Nachmeldungen. 13. Wurden im Rahmen von Konzerten der extremen Rechten im dritten Quartal 2018 nach Kenntnis der Bundesregierung Tonträger von der Polizei beschlagnahmt , und wenn ja, welchen Inhalts waren diese Tonträger und in welcher Stückzahl wurden sie beschlagnahmt (bitte nach Bundesländern, Ort und Datum auflisten)? Der Bundesregierung liegen für das dritte Quartal 2018 keine Erkenntnisse über beschlagnahmte Tonträger im Rahmen von Konzerten der rechtsextremistischen Szene vor. 14. Welche sonstigen Beschlagnahmungen von Tonträgern der extremen Rechten gab es im dritten Quartal 2018 nach Kenntnis der Bundesregierung, und welchen Inhalts waren diese Tonträger, bzw. in welcher Stückzahl wurden sie beschlagnahmt (bitte nach Bundesländern, Ort und Datum auflisten)? Der Bundesregierung liegen keine abschließenden Erkenntnisse im Sinne der Fragestellung vor. Grund hierfür ist, dass eine dezidierte Meldepflicht der Länder über Sicherstellungen von Tonträgern und deren Inhalte aus dem Bereich der Politisch motivierten Kriminalität (PMK) nicht besteht. Einzelerkenntnisse im Sinne der Fragestellung liegen der Bundesregierung jedoch immer dann vor, wenn die Länder im Rahmen des Kriminalpolizeilichen Meldedienstes Politisch motivierte Kriminalität (KPMD-PMK) Straftaten melden , die im Zusammenhang mit dem Tatmittel „Tonträger“ stehen, und diese Meldungen auch Erkenntnisse zu entsprechenden Sicherstellungen beinhalten. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 9 – Drucksache 19/5543 Im dritten Quartal 2018 liegen diese Informationen zu vier Fällen vor: Datum Ort Land Stückzahl strafrechtliche Relevanz 23.07.2018 Dresden SN unbekannte Anzahl an DVDs § 86a StGB, Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen § 130 StGB, Volksverhetzung 29.07.2018 Weimar TH 2x unbekannt § 86a StGB, Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen 17.08.2018 Chemnitz SN 2 CDs § 86a StGB, Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen 25.08.2018 Varel NI unbekannt § 86a StGB, Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen § 130 StGB, Volksverhetzung 01.09.2018 Havelberg ST 1 CD § 86a StGB, Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen 15. Wie viele rechtsextremistische Tonträger wurden bisher im Jahr 2018 indiziert ? Handelt es sich dabei um Tonträger, die im Jahr 2018 produziert und veröffentlicht wurden, bzw. aus welchen Jahren stammen die in 2018 indizierten Tonträger? Im Zeitraum vom 1. Januar 2018 bis zum 30. September 2018 hat die Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien 60 Tonträger aufgrund Verherrlichung oder Verharmlosung des Nationalsozialismus und/oder aufgrund Verherrlichung oder Verharmlosung des Krieges und/oder aufgrund rassistischer Inhalte (folge-) indiziert. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/5543 – 10 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Die Tonträger wurden in den in untenstehender Tabelle angegebenen Jahren veröffentlicht : Jahr Zahl der Tonträger 2018 6 2017 13 2016 1 2015 1 2014 1 2013 1 2009 1 2006 1 2005 1 2004 1 2003 2 2001 1 1999 1 1998 3 1992 8 1991 8 1990 1 1989 2 1988 1 1986 1 1984 2 unbekannt 3 16. Gegen wie viele der 2018 indizierten und in Liste B eingetragenen rechtsextremistischen Tonträger, bei denen der Verdacht auf strafrechtlich relevante Inhalte besteht, lag im selben Jahr noch ein Beschlagnahmebeschluss vor? Die Bundesregierung hat keine Kenntnis von Beschlagnahmebeschlüssen zu im Jahr 2018 indizierten und in Listenteil B eingetragenen Tonträgern. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333