Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundeskanzleramtes vom 5. November 2018 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Deutscher Bundestag Drucksache 19/5619 19. Wahlperiode 08.11.2018 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Roman Müller-Böhm, Stephan Thomae, Grigorios Aggelidis, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP – Drucksache 19/5060 – Qualität und Selbstverständnis der Bundesregierung bezüglich parlamentarischer Kontrollinstrumente V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Die parlamentarischen Kontrollrechte stützen die Demokratie der Bundesrepublik Deutschland und dienen somit der Allgemeinheit. Diese Aufgabe wird vom Parlament wahrgenommen. Informationen sind ein wesentlicher Bestandteil und die Voraussetzung für eine wirksame parlamentarische Arbeit. Die Bundesregierung ist in der Pflicht, auf Kontrollinstrumente entsprechend zu reagieren und in einem angemessenen Rahmen Informationen herauszugeben. Angemessene und ausführliche Antworten der Bundesregierung sind dabei Grundlage zur zweckmäßigen Nutzung parlamentarischer Kontrollfunktionen. V o r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g : Die vorgelegte Kleine Anfrage enthält teilweise Fragestellungen, für deren Beantwortung überwiegend die öffentlich zugänglichen Statistiken und Drucksachen des Deutschen Bundestages zugrunde gelegt werden können. Es besteht insoweit kein amtlich begründeter Kenntnisvorsprung der Bundesregierung gegenüber den Fragestellern. Die Bundesregierung weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass es nicht Bestandteil der parlamentarischen Kontrollfunktion des Bundestages ist, frei verfügbare Informationen durch die Bundesregierung zusammentragen und anschaulich aufbereiten zu lassen. Dennoch hat die Bundesregierung eine Beantwortung vorgenommen, soweit sie ihrerseits über eigene statistische Daten verfügt. Daraus erfolgt allerdings kein Anerkenntnis einer Rechtspflicht zur Beantwortung von Fragestellungen, für die frei öffentlich zugängliche Daten oder Statistiken zur Verfügung stehen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/5619 – 2 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 1. Wie viele Kleine und Große Anfragen wurden der Bundesregierung innerhalb der 18. Legislaturperiode gestellt? Wie viel Prozent dieser Kleinen bzw. Großen Anfragen gehen auf die Koalitionsfraktionen oder deren Mitglieder zurück? Die Anzahl der Kleinen und Großen Anfragen, die innerhalb der 18. Legislaturperiode der Bundesregierung gestellt wurden, können den öffentlich zugänglichen Statistiken der Parlamentarischen Kontrolltätigkeiten des Deutschen Bundestages entnommen werden (www.bundestag.de). Die Bundesregierung verfügt ihrerseits ebenfalls über eine entsprechende Statistik , aus der hervorgeht, dass die Bundesregierung in der 18. Legislaturperiode 3 953 Kleine und 15 Große Anfragen beantwortet hat. Hiervon gehen 43 Kleine Anfragen auf die Koalitionsfraktionen aus CDU/CSU und SPD zurück, was einem prozentualen Anteil von 1,1 Prozent am Gesamtvolumen entspricht. Große Anfragen wurden von den Koalitionsfraktionen nicht gestellt. 2. Wie viele Schriftliche Fragen und Mündliche Fragen wurden der Bundesregierung innerhalb der 18. Legislaturperiode gestellt? Wie viel Prozent dieser Schriftlichen bzw. Mündlichen Fragen gehen auf die Koalitionsfraktionen oder deren Mitglieder zurück? In der 18. Legislaturperiode hat die Bundesregierung 14 109 Schriftliche und 3 139 Mündliche Fragen beantwortet. Hiervon gehen 1 471 Schriftliche Fragen auf die Mitglieder der Koalitionsfraktionen aus CDU/CSU und SPD zurück, was einem prozentualen Anteil von 10,4 Prozent am Gesamtvolumen entspricht. Von den Mitgliedern der Koalitionsfraktionen aus CDU/CSU und SPD wurden 69 Mündliche Fragen gestellt, was einem prozentualen Anteil von 2,2 Prozent am Gesamtvolumen entspricht. 3. Wie viele dieser Anfragen bzw. Fragen (in Frage 1 und Frage 2) konnten von der Bundesregierung ganz oder teilweise nicht beantwortet werden a) aus Gründen fehlender Informationen, b) aus Gründen des Staatswohls bzw. Geheimhaltungsgründen, c) auf Grund von fehlender Zuständigkeit, d) auf Grund von unzulässigen Fragen bzw. e) auf Grund von unverständlichen und nicht sinnvoll auslegbaren Fragen? Die Bundesregierung führt keine Statistik darüber, aus welchen Gründen sie Fragen ganz oder teilweise nicht beantwortet hat. Eine nachträgliche statistische Zuordnung nach den erfragten Gründen wäre zudem angesichts der Anzahl der in Fragen 1 und 2 genannten parlamentarischen Anfragen mit vertretbarem Aufwand nicht möglich. Überdies ist die Zuordnung zu den erfragten Kategorien vor dem Hintergrund der gelebten Praxis bei der Beantwortung parlamentarischer Anfragen und mit Blick auf deren Abgrenzbarkeit aus Sicht der Bundesregierung nicht ohne weiteres sachgerecht möglich. Die Bundesregierung weist schließlich darauf hin, dass ihre Antworten als Drucksachen des Deutschen Bundestages in der Datenbank des Deutschen Bundestages öffentlich zugänglich sind (www.bundestag.de/dokumente/drucksachen/). Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 3 – Drucksache 19/5619 4. Wie viele Kleine und Große Anfragen wurden der Bundesregierung innerhalb der 19. Legislaturperiode bisher gestellt? Wie viel Prozent dieser Kleinen bzw. Großen Anfragen gehen auf die Koalitionsfraktionen oder deren Mitglieder zurück? Für die Beantwortung wird der Stichtag des Eingangs der Anfragen beim Bundeskanzleramt zugrunde gelegt (17. Oktober 2018). In der 19. Legislaturperiode wurden an die Bundesregierung 1 992 Kleine und 8 Große Anfragen gerichtet. Die Koalitionsfraktionen aus CDU/CSU und SPD haben weder Kleine noch Große Anfragen gestellt. 5. Wie viele Schriftliche Fragen und Mündliche Fragen wurden der Bundesregierung innerhalb der 19. Legislaturperiode bisher gestellt? Wie viel Prozent dieser Schriftlichen bzw. Mündlichen Fragen gehen auf die Koalitionsfraktionen oder deren Mitglieder zurück? Für die Beantwortung wird der Stichtag des Eingangs der Fragen beim Bundeskanzleramt zugrunde gelegt (17. Oktober 2018). In der 19. Legislaturperiode wurden an die Bundesregierung 5 451 Schriftliche Fragen und 1 102 Mündliche Fragen gerichtet. Hiervon haben Mitglieder der Koalitionsfraktionen aus CDU/CSU und SPD 377 Schriftliche Fragen gestellt, was einem prozentualen Anteil von 6,9 Prozent am Gesamtvolumen entspricht. Von den Mitgliedern der Koalitionsfraktionen aus CDU/CSU und SPD wurden 55 Mündliche Fragen gestellt, was einem prozentualen Anteil von 5 Prozent am Gesamtvolumen entspricht. 6. Wie viele dieser Anfragen bzw. Fragen (in Frage 4 und Frage 5) konnten von der Bundesregierung ganz oder teilweise nicht beantwortet werden a) aus Gründen fehlender Informationen, b) aus Gründen des Staatswohls bzw. Geheimhaltungsgründen, c) auf Grund von fehlender Zuständigkeit, d) auf Grund von unzulässigen Fragen bzw. e) auf Grund von unverständlichen und nicht sinnvoll auslegbaren Fragen? Für die Beantwortung der Frage wird entsprechend auf die Ausführungen der Antwort zu Frage 3 verwiesen. 7. Wie definiert die Bundesregierung das Staatswohl als Grenze der parlamentarischen Auskunftsrechte? Mit dem parlamentarischen Frage- und Informationsrecht korrespondiert eine Auskunftspflicht der Bundesregierung, die dort ihre Grenze findet, wo eine Auskunftsverweigerung verfassungsrechtlich geboten ist. Anerkannt ist, dass Gründe des Staatswohls einer Informationsübermittlung entgegenstehen können. In Übereinstimmung mit dem Bundesverfassungsgericht (BVerfG) geht die Bundesregierung davon aus, dass „Staatswohl“ das Wohl des Bundes oder eines Landes umfasst und eine Informationsübermittlung zu unterbleiben hat sofern und soweit – auch nach Abwägung und unter Berücksichtigung der Bedeutung des parlamentarischen Fragerechts – durch die Bekanntgabe geheimhaltungsbedürftiger Informationen das Staatswohl gefährdet ist (vgl. BVerfG, Beschluss vom 13. Juni 2017 – 2 BvE 1/15 - Rn 94, 95). Eine Berufung auf das Staatswohl gegenüber Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/5619 – 4 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode dem Bundestag kommt nicht in Betracht, wenn beiderseits wirksam Vorkehrungen gegen das Bekanntwerden von Dienstgeheimnissen getroffen werden (BVerfG, a. a. O., Rn. 96). 8. Wie viele Antworten der Bundesregierung unterlagen einer Geheimhaltungsstufe innerhalb der 18. Legislaturperiode? a) Wie viele wurden als „VS – Nur für den Dienstgebrauch“ eingestuft? b) Wie viele wurden als „VS – Vertraulich“ eingestuft? c) Wie viele wurden als „Geheim“ eingestuft? d) Wie viele wurden als „Streng Geheim“ eingestuft? 9. Wie viele Antworten der Bundesregierung unterlagen einer Geheimhaltungsstufe innerhalb der 19. Legislaturperiode? a) Wie viele wurden als „VS – Nur für den Dienstgebrauch“ eingestuft? b) Wie viele wurden als „VS – Vertraulich“ eingestuft? c) Wie viele wurden als „Geheim“ eingestuft? d) Wie viele wurden als „Streng Geheim“ eingestuft? Die Fragen 8 und 9 werden zusammen beantwortet. Die Bundesregierung führt keine Statistik darüber, ob und welcher Geheimhaltungsstufe die Antworten der Bundesregierung unterliegen. Eine nachträgliche statistische Zuordnung nach Geheimhaltungsstufen wäre angesichts der Anzahl der in Fragen 1, 2, 4 und 5 genannten parlamentarischen Anfragen mit vertretbarem Aufwand nicht möglich. Die Bundesregierung weist zudem darauf hin, dass ihre Antworten als Drucksachen des Deutschen Bundestages in der Datenbank des Deutschen Bundestages öffentlich zugänglich sind (www.bundestag.de/dokumente/drucksachen/). Soweit bei der Beantwortung parlamentarischer Fragen die Einstufung der erbetenen Informationen als Verschlusssache erforderlich ist, erfolgt die Antwort der Bundesregierung zweigeteilt. In dem nichteingestuften Teil – der als Drucksache des Deutschen Bundestages veröffentlicht wird – wird der gewählte Geheimhaltungsgrad begründet. Die eingestufte Information wird als Anlage beigefügt und unterliegt dem Verfahren zur Behandlung von Verschlusssachen im Bundestag nach der Geheimschutzordnung des Deutschen Bundestages. Mit Blick auf den Grad der Geheimhaltung der Antwort der Bundesregierung und deren Begründung, die in einer Drucksache des Deutschen Bundestages veröffentlicht werden, verfügt die Bundesregierung daher nicht über einen amtlich begründeten Kenntnisvorsprung gegenüber den Fragestellern. 10. Wie viel Zeit wendet die Bundesregierung für die Beantwortung von Fragen, die auf Grundlage des parlamentarischen Fragerechts gestellt werden, pro Jahr auf (bitte nach Schriftlichen Einzelfragen, Kleinen Anfragen und Großen Anfragen sowie Bundesministerien aufschlüsseln)? 11. Wie viele Mitarbeiter (vollzeitäquivalente Stellen) welcher Tarifgruppe sind mit der Beantwortung von Fragen, die auf Grundlage des parlamentarischen Fragerechts gestellt werden, betraut (bitte nach Schriftlichen Einzelfragen, Kleinen Anfragen und Großen Anfragen und Bundesministerien aufschlüsseln )? Die Fragen 10 und 11 werden gemeinsam beantwortet. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 5 – Drucksache 19/5619 Die Bundesministerien und Bundesbehörden sowie deren nachgeordnete Behörden , die im Rahmen der Beantwortung parlamentarischer Fragen eingebunden sein können, verfügen in der Regel nicht über detaillierte Aufstellungen der Zeitanteile für die konkreten Tätigkeiten ihrer Mitarbeiter. Vor diesem Hintergrund kann die Bundesregierung die Frage nach einer detaillierten Darstellung der aufgewendeten Zeiten für die Beantwortung parlamentarischer Fragen nicht beantworten . Aus denselben Gründen ist eine detaillierte Beantwortung der Frage nach vollzeitäquivalenten Stellen und deren Zuordnung nach Tarifgruppen, die mit der Beantwortung parlamentarischer Fragen befasst sind, nicht möglich. Zudem bearbeiten die mit der Beantwortung parlamentarischer Anfragen befassten Mitarbeiter der Bundesministerien, Bundesbehörden und deren nachgeordneten Bereichen naturgemäß nicht ausschließlich parlamentarische Anfragen. Die Bundesregierung ist auch vor dem Hintergrund der gestiegenen Anzahl der parlamentarischen Fragen in der 18. und 19. Legislaturperiode in der Lage, diese in der Regel innerhalb der vorgegebenen Fristen zu beantworten. Die Beantwortung parlamentarischer Fragen bindet allerdings in den betroffenen Ressorts und insbesondere in Bereichen von aktuellen Politikschwerpunkten zunehmend erhebliche Arbeitskapazitäten. Dies führt dazu, dass zunehmend andere operative Tätigkeiten zurückgestellt werden müssen. 12. In welcher Handlungspflicht sieht sich die Bundesregierung, wenn einem Kontrollrecht des Parlaments nicht angemessen nachgekommen wurde und dies wie dies im Falle der Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN zur Deutschen Bahn und zur Finanzmarktaufsicht durch das Bundesverfassungsgericht (Aktenzeichen 2 BvE 2/11) festgestellt wurde? Bei der Beantwortung von parlamentarischen Anfragen werden die vom Bundesverfassungsgericht (BVerfG) aufgestellten Kriterien von der Bundesregierung berücksichtigt. Stellt das BVerfG fest, dass eine parlamentarische Frage zu Unrecht nicht oder nicht ausreichend beantwortet wurde, so wird diese von der Bundesregierung – unter Beachtung der Rechtsauffassung des BVerfG – nachträglich ergänzend beantwortet. 13. Welche weiteren Möglichkeiten hält die Bundesregierung für sinnvoll, um die Transparenz ihrer Arbeit bzw. der ihrer Bundesministerien gegenüber dem Parlament und gegenüber der Bevölkerung zu fördern? Nach Auffassung der Bundesregierung ist der Deutsche Bundestag mit umfassenden Informations- und Kontrollrechten ausgestattet. Die bereits erfolgreich praktizierten Instrumente der Bürgerbeteiligung sind sehr vielfältig. Zu diesen zählen u. a. Gespräche mit Bürgerinnen und Bürgern, insbesondere in Form von Bürgerdialogen, Praxistests, Interviews und Befragungen (etwa in der Strategie „Wirksam regieren – Mit Bürgern für Bürger“), Lebenslagenbefragungen , Experten-Workshops, Nationale Plattformen unter Beteiligung von Bürgern und vielfältigen Kooperationsprojekten mit Bürgerinnen und Bürgern sowie zivilgesellschaftlichen Verbänden und Anspruchsgruppen. Konkrete Beispiele sind u. a. das Nationale Begleitgremium zur Endlagersuche, die Öffentlichkeitsbeteiligung in Planungsverfahren von Verkehrsinfrastrukturprojekten oder die frühzeitige und umfassende Beteiligung der Öffentlichkeit in allen Prozessschritten des Netzausbaus. Die Bundesregierung hat sich zudem im Rahmen der Teilnahme an der internationalen Open Government Partnership Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/5619 – 6 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode (OGP) zur Förderung offenen Regierungs- und Verwaltungshandelns verpflichtet . Transparenz, Beteiligung und Zusammenarbeit, insbesondere zwischen Verwaltung und Zivilgesellschaft, tragen zu einer Stärkung des Vertrauens in und der Akzeptanz von Regierungshandeln bei und sind somit ein wichtiger Baustein für eine bürgernahe und innovationsoffene Politik. Auch die Veröffentlichung von Datensätzen der Bundesverwaltung („Open Data“) ist ein Instrument der Bundesregierung in diesem Kontext, die Transparenz ihrer Arbeit zu erhöhen. Der Koalitionsvertrag sieht zudem zum einen die Schaffung einer Beteiligungsplattform für alle veröffentlichten Gesetzentwürfe der Bundesregierung zur transparenten Beteiligung von Bürgern und Verbänden, und zum anderen die Einrichtung einer Kommission Bürgerbeteiligung vor, die Vorschläge erarbeiten soll, ob und in welcher Form unsere bewährte parlamentarisch-repräsentative Demokratie durch weitere Elemente der Bürgerbeteiligung und direkter Demokratie ergänzt werden kann. 14. Hält die Bundesregierung es für förderlich, dem Bürger außerhalb seiner parlamentarischen Vertretung ein Fragerecht zukommen zu lassen? Die Bundesregierung verweist auf bestehende Informationsmöglichkeiten der Bürger nach den allgemeinen gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere den Informationsfreiheitsgesetzen , und das Petitionsrecht sowie auf die Möglichkeit, sich jederzeit mit ihren Anliegen an die Bundesregierung zu wenden. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333