Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums der Verteidigung vom 7. November 2018 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Deutscher Bundestag Drucksache 19/5620 19. Wahlperiode 08.11.2018 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Jens Beeck, Dr. Markus Faber, Michael Theurer, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP – Drucksache 19/5154 – Konsequenzen aus dem Moorbrand auf dem Gelände der WTD 91 in Meppen V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Am 3. September 2018 kam es infolge eines Raketentests bei einer Erprobung auf dem Gelände der Wehrtechnischen Dienststelle 91 (WTD 91) in Meppen im Emsland zu einem Moorbrand, dessen endgültige Löschung erst nach Wochen gelang (www.ndr.de/nachrichten/niedersachsen/osnabrueck_emsland/Was- Sie-zum-Moorbrand-bei-Meppen-wissen-muessen,moorbrand194.html). Neben massiven Auswirkungen auf die Umwelt – unter anderem durch freiwerdendes Kohlenstoffdioxid – steht insbesondere das Krisenmanagement der Bundeswehr im Vordergrund der Aufarbeitung der Großlage. So kam es insbesondere zu Beginn des Brandes zu widersprüchlichen Aussagen seitens des Krisenstabes der Bundeswehr. Nicht zuletzt die Antwort der Bundesregierung auf die Mündliche Frage 77 der Abgeordneten Katja Keul, die im Rahmen der Fragestunde am 26. September 2018 im Plenum gestellt wurde (Plenarprotokoll 19/51), erscheint widersprüchlich. In Frage 77 (Plenarprotokoll 19/51) wird ausdrücklich nach Unterstützungsmaßnahmen gefragt. Nach hiesiger Kenntnis ist am 4. September 2018 lediglich nach wenigen einzelnen Gerätschaften gefragt worden. Unterstützende Kräfte der kommunalen freiwilligen Feuerwehren sind nach derzeitigem Sachstand hier erst ab 14. September 2018 angefordert worden. Der zügige Beginn der Löscharbeiten wurde zusätzlich durch verschiedene Einflüsse erschwert. So befand sich bereits am 3. September 2018 eine der zwei für solche Fälle vorhandenen Löschraupen in planmäßiger Wartung. Aus der Antwort der Bundesregierung auf die im Rahmen der Fragestunde am 26. September 2018 gestellten Mündlichen Fragen 78 und 79 des Abgeordneten Jens Beeck (Plenarprotokoll 19/51) geht zudem hervor, dass die für die Brandbekämpfung vorgesehene zweite Löschraupe erst am Dienstag, den 4. September 2018 einen technischen Defekt erlitt. Nach hiesiger Kenntnis ist die zweite Löschraupe jedoch bereits am Montag, den 3. September 2018 ausgefallen und hat somit die Brandbekämpfung gar nicht erst aufnehmen können. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/5620 – 2 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Ohne den Einsatz der vielen ehrenamtlichen Helferinnen und Helfer von örtlichen Feuerwehren und Technischem Hilfswerk wären die Folgen des Brandes noch verheerender gewesen. Um in Zukunft Ereignisse mit solch schwerwiegenden Folgen zu verhindern, ist – insbesondere im Interesse der Bürgerinnen und Bürger, die die Leidtragenden solcher Situationen sind – eine lückenlose Aufklärung notwendig. Dies gilt insbesondere auch vor dem Hintergrund einer möglichen Belastung des Geländes durch Uran sowie Quecksilber und andere Schwermetalle (www.ndr.de/nachrichten/niedersachsen/osnabrueck_emsland/Moorbrand- Radioaktive-Strahlung-freigesetzt,moorbrand858.html). 1. Wann wurde im Rahmen der Schießwochen in der 35. und 36. Kalenderwoche zum Zwecke der Erprobung und Tests welche Rakete auf dem Gelände der Wehrtechnischen Dienststelle 91 im Emsland getestet (bitte für die drei Tage vor sowie den Tag des Beginns des Brandes – 3. September 2018 – aufschlüsseln)? In der 35. und 36. Kalenderwoche 2018 wurde im Rahmen eines Modernisierungsprojekts der sichere Betrieb des Unterstützungshubschraubers TIGER erprobt . In diesem Zusammenhang wurde auch die Nutzung der Außenstationen für 70-mm-Raketen getestet. Hierzu wurden während der Erprobung 74 Raketen vom Typ 70-mm-Luft-Boden-Rakete wie folgt eingesetzt bzw. verschossen: Dienstag, 28. August 2018: 12 Raketen, Mittwoch, 29. August 2018: 12 Raketen, Donnerstag, 30. August 2018: 24 Raketen, Freitag, 31. August 2018: 16 Raketen, Montag, 3. September 2018: 10 Raketen. 2. Welche Löschkapazitäten standen der Bundeswehr, sprich der WTD 91 sowie dem Truppenübungsplatz Meppen an den Schieß- und Übungstagen 2. September, 3. September und 4. September 2018 zur Verfügung (bitte nach Art und Umfang der Löschkapazitäten aufschlüsseln)? Folgende Löschkapazitäten standen der Wehrtechnischen Dienststelle (WTD) 91 grundsätzlich zur Verfügung: 02.09.2018 03.09.2018 04.09.2018 Sonderlöschfahrzeug Pistenbully ca. 2000 Liter Wasser (Löschraupe) 1 1 1, später 0 Tanklöschfahrzeug ca. 4000 Liter Wasser je Fahrzeug 7 7 7 Feuerlösch-Kfz Gebäudebrand ca. 3000 Liter Wasser 1 1 1 Rüstwagen 1 1 1 Die zur Verfügung stehenden Löschkapazitäten vom 2. bis 4. September 2018 entsprachen der planmäßig erforderlichen Löschkapazität. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 3 – Drucksache 19/5620 3. An welchen dieser Tage standen dabei, nach Informationsstand der Bundesregierung , die beiden im Moor einsetzbaren Löschraupen zur Brandbekämpfung zur Verfügung? Am 1. September 2018 ist ein Sonderlöschfahrzeug Pistenbully auf der Anfahrt zu einem Einsatz ausgefallen. Am 3. September 2018 war ein Sonderlöschfahrzeug Pistenbully einsatzbereit. Für das Schießvorhaben war ein Sonderlöschfahrzeug Pistenbully erforderlich. Dieses Sonderlöschfahrzeug Pistenbully fiel während der Brandbekämpfung am 4. September 2018 aus. 4. Sind an den drei Tagen vor dem Beginn des Brandes bei der Erprobung von Raketen bereits Brände entstanden? Falls ja, wie sind diese gelöscht worden, und war hierfür der Einsatz einer Löschraupe ausreichend? Falls nein, ist dies auf besondere Vorsorgemaßnahmen zurückzuführen? Kleinere Brände können im Rahmen von Versuchen als Begleiterscheinung auftreten . So gab es auch Brände in den ersten Tagen der Erprobung von Raketen, welche durch Beschuss verursacht wurden. Diese sind durch die Bundeswehr- Feuerwehr (BwF) Meppen gelöscht worden. Dafür wurde, wie geplant, jeweils ein Sonderlöschfahrzeug Pistenbully eingesetzt. Ergänzend wurde das Feuer mit Feuerpatschen erstickt. Die Brände an den Versuchstagen im Zeitraum vom 28. bis 31. August 2018 konnten unmittelbar gelöscht werden. 5. Wann sind, nach Informationsstand der Bundesregierung, die auf dem Gelände befindlichen Tieflöschwasserbrunnen beschlossen, gebaut und fertiggestellt worden? Am 16. Mai 2012 wurde die entsprechende Bedarfsforderung der WTD 91 anerkannt . Baubeginn war im August 2016. Die umfangreiche Baumaßnahme ist fertiggestellt . Die Feststellung der Übergabereife und die Übergabe selbst stehen noch aus. 6. Waren, nach Informationsstand der Bundesregierung, die Tieflöschwasserbrunnen zur Brandbekämpfung am 3. September 2018 einsetzbar, und waren insbesondere die zusätzlich erforderlichen Hochleistungswasserpumpen und notwendiges weiteres Gerät (Rohre, Schläuche etc.) auf der WTD 91 vorhanden ? Falls nein, weshalb nicht? Aufgrund der besonderen Situation und der bestehenden Gefahr der Ausbreitung des Brandes wurden die Tieflöschwasserbrunnen durch die BwF Meppen genutzt, obwohl die Übergabe wie beschrieben zu diesem Zeitpunkt noch nicht erfolgt war. Alle Tieflöschwasserbrunnen waren ab dem 10. September 2018 voll einsatzbereit, so dass ab diesem Zeitpunkt die volle Leistungskapazität zur Bekämpfung des Moorbrandes genutzt werden konnte. Das dafür notwendige und erforderliche weitere Gerät stand zur Verfügung. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/5620 – 4 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 7. Wann und durch wen wurde die Bundesregierung erstmalig durch die Bundeswehr über die Entwicklungen im Emsland in Kenntnis gesetzt? Das Zentrum Brandschutz der Bundeswehr (ZBrdSchBw) hat am 4. September 2018 durch die BwF Meppen vom Brand Kenntnis erhalten und das Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr (BAIUDBw) und das Kommando Territoriale Aufgaben der Bundeswehr telefonisch informiert. In der Folge wurde das Kommando Streitkräftebasis (KdoSKB) mit einer Territorialen Sofortmeldung ebenfalls am 4. September 2018 über den Brand unterrichtet. Im Verteiler dieser Meldung ist standardmäßig das Bundesministerium der Verteidigung (BMVg) aufgenommen. Mithin hat die Bundesregierung seit dem 4. September 2018 Kenntnis von dem Moorbrand auf dem Gelände der WTD 91 in Meppen. 8. Wann wurde, nach Informationsstand der Bundesregierung, das zuständige Ministerium des Landes Niedersachsen über den Vorfall in Kenntnis gesetzt ? Eine Information der zuständigen Behörden des Landes Niedersachsen fand unmittelbar nach Ausbruch des Brandes am 3. September 2018 statt (siehe auch die Antworten auf die Fragen 9 ff.); über den Zeitpunkt, an dem die zuständigen niedersächsischen Behörden das zuständige Ministerium des Landes Niedersachsen informiert haben, hat die Bundesregierung keine Kenntnis. Einen formellen Informationsaustausch mit dem Niedersächsischen Ministerium für Inneres und Sport nahm das Landeskommando Niedersachen als oberste territoriale Kommandobehörde der Bundeswehr im Bundesland Niedersachsen am 14. September 2018 auf. 9. Wann wurde, nach Informationsstand der Bundesregierung, der zuständige Landkreis Emsland über den Vorfall in Kenntnis gesetzt? Am 3. September 2018 wurde der Brand erstmals telefonisch an die Rettungsleitstelle Ems-Vechte des Landkreises Emsland gemeldet. Weiteren fernmündlichen Kontakt gab es am 4. September 2018. Am selben Tag (um 21:09 Uhr) wurde die Leitstelle zudem per Fax über einen Brand auf dem von der Bundeswehr genutzten Gelände bei Meppen und die Möglichkeit von Rauch und Brandgeruch im Bereich der Stadt Meppen informiert. 10. Wann wurde, nach Informationsstand der Bundesregierung, die örtliche Feuerwehr über den Vorfall in Kenntnis gesetzt? Auf die Antwort zu Frage 9 wird verwiesen. Wann die (Rettungs-)Leitstelle Ems- Vechte die örtlichen Feuerwehren informierte, ist der Bundeswehr nicht bekannt. 11. Welche konkreten Informationen über das Ausmaß der Brandlast wurden, nach Informationsstand der Bundesregierung, an das Land Niedersachsen, den Landkreis Emsland und die örtliche Feuerwehr wann übermittelt? Am 3. September 2018 wurde die Feuerwehreinsatzleitstelle der kommunalen Feuerwehr (Meppen) sowie die zuständige Forstbehörde durch die BwF Meppen über ein Brandereignis nach einem Erprobungsschießen mit Raketen auf dem Gelände der WTD 91 informiert. Am 4. September 2018 wurde die Leitstelle Ems- Vechte über den erneuten Ausbruch der Brände verständigt. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 5 – Drucksache 19/5620 Am 4. September 2018 wurde mit der Polizeidirektion Osnabrück eine eventuelle Information der Bevölkerung sowie beabsichtigte Verkehrsmaßnahmen besprochen . Die BwF Meppen informierte im Rahmen dieses Gespräches über die aktuelle Brandlage auf dem Gelände und hat auf den bestehenden Informationsaustausch mit der Leitstelle Ems-Vechte hingewiesen. 12. Wann wurde, nach Informationsstand der Bundesregierung, die örtliche Freiwillige Feuerwehr um Hilfe bei der Bewältigung der Großlage ersucht, und welche konkreten Hilfsgesuche gab es zu welchem Zeitpunkt? Die Freiwillige Feuerwehr Meppen wurde erstmals am 3. September 2018 durch die BwF Meppen unmittelbar informiert und am 4. September 2018 über die Rettungsleitstelle Ems-Vechte alarmiert. Kräfte der Freiwilligen Feuerwehr Meppen unterstützten ab dem 6. September 2018 auf Ersuchen der Bundeswehr bei der Brandbekämpfung. 13. Wann wurden, nach Informationsstand der Bundesregierung, die regionalen Berufsfeuerwehren um Hilfe bei der Bewältigung der Großlage ersucht, und welche konkreten Hilfsgesuche gab es zu welchem Zeitpunkt? Am 11. September 2018 war die Berufsfeuerwehr Osnabrück mit Personal zur Erkundung der Einsatzstelle und Einsatzmöglichkeiten von Spezialpumpen vor Ort. Die Anforderung des Materials der Berufsfeuerwehr Osnabrück mit dem Hytrans Fire System erfolgte am 12. September 2018. Weiter wurde ein Löschunterstützungsfahrzeug (LUF) der Feuerwehr Cloppenburg angefordert und die Verfügbarkeiten eines weiteren Hytrans Fire System und eines LUF der Feuerwehr der Stadt Emden angefragt. 14. Welche Maßnahmen wurden seitens der Bundesregierung ergriffen, nachdem die Bundeswehr diese erstmalig in Kenntnis gesetzt hat? Das BMVg wurde am 4. September 2018 über den Moorbrand auf dem Gelände der WTD 91 in Meppen informiert. Eine Anfrage auf Unterstützung durch das BMVg war damit nicht verbunden. Das erste Amtshilfeersuchen der Bundeswehr erfolgte am 4. September 2018 an die Bundespolizei zur Gestellung eines Hubschraubers. Der durch die Bundespolizei gestellte Hubschrauber wurde bereits am Abend durch einen Hubschrauber der Bundeswehr unterstützt. Das ZBrdSchBw entsandte unverzüglich einen Beamten des höheren feuerwehrtechnischen Dienstes, um die technische Einsatzleitung vor Ort zu übernehmen. Zudem wurden zusätzliche Kräfte der BwF aus der weiteren Umgebung an die Einsatzstelle berufen. Nachdem der Brand auch auf Grund einer veränderten Witterungslage eine Riegelstellung im Norden überspringen konnte, wurde die Anzahl der Einsatzkräfte beginnend mit dem 11. September 2018 massiv erhöht und weiter durch externe Kräfte verstärkt. Am 18. September 2018 übernahm der Leiter des ZBrdSchBw die Leitung der Einsatzkräfte. Am 20. September 2018 wurde das KdoSKB angewiesen, die Einsatzkräfte darüber hinaus sowohl personell als auch mit Dienstleistungen und Material sowie Gerät zu unterstützen. Die Gesamtkoordination vor Ort wurde auf den Kommandeur des Spezialpionierregiments 164 übertragen. Im Übrigen wird auf die Antworten zu den Fragen 9 bis 13 verwiesen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/5620 – 6 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 15. Wie kam es zu der Einschätzung der Bundeswehr, die Erprobung trotz der vorangegangenen, langen Trockenzeit und der damit verbundenen Beschaffenheit des Moores durchzuführen, und wie bewertet die Bundesregierung heute diese Einschätzung? Die Versuche wurden durchgeführt, nachdem eine gemeinsam durch Schießleitung und BwF durchgeführte Risikobewertung zu dem Ergebnis kam, dass die Versuche mit einem vertretbaren Risiko durchführbar seien. Für die Region Meppen hatte der Deutsche Wetterdienst am 3. September 2018 die Stufe 2 von 5 („geringe Gefahr“, zweitniedrigste Stufe) des Waldbrandgefahrenindexes festgestellt . Die Ereignisse werden derzeit aufgearbeitet. 16. Welche Maßnahmen wurden seitens der Bundeswehr unmittelbar nach Ausbruch des Brandes getroffen? Unmittelbar nach Ausbruch des Brandes wurde mit den Löscharbeiten begonnen und die Schießversuche umgehend eingestellt. 17. Bewertet die Bundesregierung die Maßnahmen, die unmittelbar nach Ausbruch des Brandes durch die Bundeswehr getroffen wurden, als ausreichend (bitte erläutern)? Die unmittelbar nach Ausbruch des Brandes ergriffenen Maßnahmen hatten sich bei vergleichbaren Situationen in der Vergangenheit als zur Brandbekämpfung geeignet erwiesen. Die Ereignisse werden im Einzelnen derzeit aufgearbeitet. 18. Wie bewertet die Bundesregierung die Kommunikation der Bundeswehr mit den örtlichen Feuerwehren (bitte erläutern)? Unmittelbar nach Ausbruch des Brandes wurde Kontakt zu den örtlichen Feuerwehren aufgenommen (siehe Antworten zu den Fragen 12 und 13). Die Ereignisse werden im Einzelnen derzeit aufgearbeitet. 19. Welche Anpassungen der Löschkapazitäten für die Wehrtechnische Dienststelle 91 sind im Nachgang des Moorbrandes veranlasst oder geplant, und welche Mittel stellt die Bundesregierung hierfür zur Verfügung? Eine mögliche Anpassung der Löschkapazitäten wird im Rahmen der Aufarbeitung des Ereignisses eruiert. Diese Auswertung hat begonnen, ist aber noch nicht abgeschlossen. 20. Sind im Nachgang des Moorbrandes auch Anpassungen der Löschkapazitäten an anderen Standorten der Bundeswehr geplant (bitte nach Höhe und Art der Anpassungen sowie nach Standort aufschlüsseln)? Die Brandschutzbedarfsplanung des Jahres 2018 wird derzeit ausgewertet. Ob die Ereignisse in Meppen Auswirkungen auf die Löschkapazitäten anderer Standorte haben, ist derzeit nicht absehbar. Grundsätzlich sind die Feuerwehren der Bundeswehr dem jeweiligen militärischen Auftrag und den örtlichen Gegebenheiten des Standortes angepasst aufgestellt. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 7 – Drucksache 19/5620 21. Wo sind, nach Einschätzung der Bundesregierung, Fehler in der Koordinierung und Kommunikation der Großlage auf dem Gelände der WTD 91 geschehen , und durch wen wurden diese Fehler auf Grundlage welchen Sachstands begangen? Die Ereignisse werden im Einzelnen derzeit aufgearbeitet. Hierbei wird auch die Koordinierung und Kommunikation geprüft. 22. Sind nach Ansicht der Bundesregierung Verbesserungen an den Abläufen bezüglich der Koordinierung aller vor Ort handelnden Einsatzkräfte notwendig ? Falls nein, bitte begründen. Falls ja, welche? Die Ereignisse werden im Einzelnen derzeit aufgearbeitet. Hierbei wird auch geprüft , ob Verbesserungen an den Abläufen bezüglich der Koordinierung aller vor Ort handelnden Einsatzkräfte notwendig sind. 23. In welchem Umfang wurde, nach Kenntnis der Bundesregierung, die Vegetation auf dem Truppenübungsplatz Meppen durch den Moorbrand zerstört, und welche Folgen hat dies nach Kenntnis der Bundesregierung für den Lebensraum der dortigen Pflanzen und Tiere? Eine erste Begehung durch Fachpersonal der Gruppe Umweltschutz des BAIUDBw am 9. Oktober 2018 ergab, dass auf der Gesamtfläche des Moorbrandes mit einer Brandtiefe von bis zu 60 cm gerechnet werden muss, während tiefere Schichten des Moorkörpers lediglich punktuell betroffen sind. Durch den Brand wurde der oberflächliche Teil der Vegetation großflächig unmittelbar zerstört . Mit Stand 25. September 2018 konnte eine Brand- und damit Schadfläche von etwa 1 000 ha festgestellt werden. Der konkrete Schadensumfang (Fläche und Qualität) wird im weiteren Vorgehen nach Abstimmung mit der zuständigen Behörde des Landkreises Emsland ermittelt. Erste gesicherte Einschätzungen zur Fähigkeit des Moores zur Wiederherstellung und damit auch im Sinne der Vegetationsentwicklung und deren Geschwindigkeit können frühestens im Verlauf der nächsten Vegetationsperiode getroffen werden. Bisherige Erkenntnisse zu diesem Themenkomplex gehen davon aus, dass Bereiche mit nur oberflächennahen Schäden durch den Flächenbrand eine höhere Regenerationsfähigkeit aufweisen, als Bereiche mit tiefer Brandwirkung. 24. Inwieweit plant die Bundesregierung, durch Aufforstung und ähnliche Maßnahmen , die entstandenen Umweltschäden zu kompensieren? Der Umfang und die Qualität von Kompensationsleistungen sind abhängig von den tatsächlich festgestellten Umweltschäden und können dementsprechend erst nach deren Erfassung näher bezeichnet werden. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/5620 – 8 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 25. Ist, nach Informationsstand der Bundesregierung, durch den Moorbrand auf dem Gelände der WTD 91 radioaktive Strahlung freigesetzt worden? Falls ja, was ist die Quelle der Strahlung und können gesundheitliche Folgen für die Bevölkerung und insbesondere die Einsatzkräfte vor Ort zu jedem Zeitpunkt ausgeschlossen werden? 26. Ist, nach Informationsstand der Bundesregierung, durch den Moorbrand auf dem Gelände der WTD 91 Quecksilber oder anderes Schwermetall freigesetzt worden? Falls ja, was ist die Quelle, und können gesundheitliche Folgen für die Bevölkerung und insbesondere die Einsatzkräfte vor Ort zu jedem Zeitpunkt ausgeschlossen werden? Die Fragen 25 und 26 werden gemeinsam beantwortet. Nach Auswertung der Messergebnisse ist weder von einer Gesundheitsgefährdung durch Strahlenbelastung aus radioaktiver Munition noch durch Altmunition mit Quecksilber- oder Schwermetallanteilen auszugehen. Hinweise, dass durch den Moorbrand radioaktive Strahlung oder Schwermetalle wie Quecksilber freigesetzt wurden, haben sich nicht ergeben. 27. Plant die Bundesregierung Maßnahmen, um die Einsatzkräfte und die Bevölkerung vor möglichen gesundheitlichen Folgen durch den Moorbrand zu schützen? Falls ja, welche? Im Verlauf des Brandgeschehens wurden durch das ZBrdSchBw Luftmessungen veranlasst und durch den ABC-Gefahrgutzug des Landkreises Leer als für den Bevölkerungsschutz zuständige Behörde sowie durch bundeswehreigene Kräfte durchgeführt. Zur Beurteilung von Schadstofffreisetzungen werden die Störfallbeurteilungswerte herangezogen, die das Umweltbundesamt herausgibt. Die gemessenen Werte haben sich als unkritisch für die Einsatzkräfte und die Bevölkerung dargestellt , weil sie sämtlich unter dem niedrigsten Störfallbeurteilungswert lagen. Unabhängig davon wurden ggf. erforderliche präventive Schutzmaßnahmen der Einsatzkräfte (z. B. Atemschutz) jeweils vom verantwortlichen Einheitsführer in Abhängigkeit der aktuellen Rahmenbedingungen festgelegt. Maßnahmen zur Einsatzstellenhygiene gelten zudem für alle Einsatzkräfte, so dass unter Berücksichtigung all dieser Parameter einschließlich der vorliegenden Messergebnisse festgestellt werden kann, dass eine Gefährdung der Einsatzkräfte in Verantwortung der Bundeswehr ausgeschlossen werden kann. Auch nach den vorliegenden Erkenntnissen aus aktuellen Übersichtsmessungen der Gamma- und Neutronenstrahlung bzw. Wasser- und Bodenprobennahmen ist nicht von einer Gesundheitsgefährdung von Einsatzkräften und der Bevölkerung auszugehen, und zwar weder durch Strahlenbelastung durch radioaktive Munition noch durch Belastungen durch Altmunition mit Quecksilber- oder Schwermetallanteilen oder die Rauchgasbelastung. Die Messdaten sind im Internet auf der Homepage des BAIUDBw abrufbar (www.iud.bundeswehr.de/portal/poc/iudbw?uri=ci:bw.iudbw.aktuell.moor). Der Landkreis Emsland hat am 8. Oktober 2018 eine Pressemitteilung mit dem Inhalt „[…] dass eine akute Gesundheitsgefährdung der Bevölkerung nicht gegeben war […]“ veröffentlicht. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 9 – Drucksache 19/5620 Weitergehende Maßnahmen zum Schutz der Einsatzkräfte und der Bevölkerung vor möglichen gesundheitlichen Folgen durch den Moorbrand sind nach Bewertung der Bundesregierung gegenwärtig nicht erforderlich und daher auch nicht vorgesehen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333