Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 7. November 2018 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Deutscher Bundestag Drucksache 19/5626 19. Wahlperiode 08.11.2018 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Uwe Schulz, Frank Pasemann, Sebastian Münzenmaier, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD – Drucksache 19/5247 – Finanzierung des Vereins „Aktion Courage e. V.“ V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Der Verein „Aktion Courage“ wurde 1992 als Reaktion auf „gewalttätigen Rassismus “ in Mölln, Solingen, Hoyerswerda und Rostock gegründet. Laut eigener Aussage besteht das Aufgabenfeld des Vereins aus Informations-, Aufklärungsund Pressearbeit, Lobbyarbeit gegenüber Parlamenten und Regierungen, Kooperation mit Menschenrechtsorganisationen und Anti-Rassismus-Gruppen (https://aktioncourage.org/wir-ueber-uns/). Der Verein tritt aktiv nach außen auf und kooperiert offenbar mit Bildungseinrichtungen. Auch in den sozialen Medien finden sich verschiedene Anhaltspunkte, die aus Sicht der Fragesteller näher zu beleuchten sind. V o r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g Der Bundesregierung sind Angaben zu Förderungen erst ab dem Jahr 2006 möglich , da seit diesem Zeitpunkt entsprechende Daten elektronisch erfasst werden. Soweit unter Berücksichtigung der Aufbewahrungsfristen gemäß der Gemeinsamen Geschäftsordnung der Bundesministerien für die Zeit seit 1992 überhaupt noch Papierakten verfügbar sind, bedürfte es zur Überprüfung des Förderzweckes einer Durchsicht sämtlicher schriftlicher Fördervorgänge. Die Fragen können daher innerhalb der Antwortfristen für die Jahre bis 2006 nicht umfassend beantwortet werden. Für das Haushaltsjahr 2018 ist eine valide Angabe von aufgewandten Bundesmitteln erst nach Abschluss des Haushaltsjahres möglich. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/5626 – 2 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 1. In welcher Höhe wurden dem Verein „Aktion Courage e. V.“ seit seiner Gründung Zuwendungen durch die Bundesregierung bereitgestellt (bitte nach Jahren aufschlüsseln)? 2. Hat die Bundesregierung dem Verein „Aktion Courage e. V.“ zweckgebundene Mittel für das Projekt „Schule ohne Rassismus – Schule mit Courage“ zur Verfügung gestellt, und falls ja, in welcher Höhe (bitte nach Jahren aufschlüsseln )? Die Fragen 1 und 2 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet . Dem Verein wurden durch die Bundesregierung im Zeitraum von 2006 bis 2017 Zuwendungen wie folgt bereitgestellt: Jahr Förderhöhe 2006 53.333,00 € 2007 58.333,00 € 2008 78.334,00 € 2009 43.746,62 € 2010 115.013,00 € 2011 158.510,35 € 2012 225.148,66 € 2013 193.576,00 € 2014 72.362,00 € 2015 160.960,00 € 2016 214.294,57 € 2017 329.759,86 € Davon wurden zweckgebunden für das Projekt „Schule ohne Rassismus – Schule mit Courage“ im Zeitraum von 2006 bis 2017 Mittel wie folgt zur Verfügung gestellt: Jahr Förderhöhe 2006 53.333,00 € 2007 58.333,00 € 2008 78.334,00 € 2009 43.746,62 € 2010 72.153,00 € 2011 47.153,00 € 2012 72.153,00 € 2013 23.576,00 € 2014 0,00 € 2015 160.960,00 € 2016 214.294,57 € 2017 329.759,86 € Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 3 – Drucksache 19/5626 3. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über die Wirkungsbreite des in Frage 2 genannten Projekts, konkret, an wie vielen Schulen oder Einrichtungen und an welchen Orten innerhalb der Bundesrepublik Deutschland wird das Projekt durchgeführt? Der Träger gibt auf der Homepage www.schule-ohne-rassismus.org Auskunft über die Zahl der Schulen und der Orte. Diese Informationen sind frei zugänglich. 4. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über den Anbahnungsmechanismus der „Aktion Courage e. V.“? Geht der Verein aktiv auf die Schulen und Einrichtungen zu, um Maßnahmen zu planen oder wenden sich die Schulen und Einrichtungen an den Verein? Wie ist das Verhältnis der aktiven versus der reaktiven Anbahnungen? Der Verein gibt auf seiner Homepage Auskunft über die Möglichkeiten der Zusammenarbeit . Weiterführende Erkenntnisse liegen der Bundesregierung nicht vor. 5. Ist der Bundesregierung bekannt, ob der Verein Aktion Courage e. V. von weiteren staatlichen oder nichtstaatlichen Einrichtungen finanziert wird, und falls ja, von welchen, und soweit bekannt in welcher Höhe? Die Bundeszentrale für politische Bildung (BpB) förderte das Projekt „Schule ohne Rassismus – Schule mit Courage“ von 2001 bis 2008 im Rahmen von Kofinanzierungen und von 2008 bis 2011 durch Förderung der Bundeskoordination als eigenes Projekt. Von 2012 bis 2014 erfolgte eine Förderung durch das Bündnis für Demokratie und Toleranz (BfDT). Von 2014 bis 2018 erfolgte eine Beauftragung im Rahmen des „Maßnahmenpaket politischer Bildung zur Unterstützung schulischer Netzwerke gegen Rassismus “ nach europaweiter Ausschreibung. Kernelemente des Maßnahmenpakets sind Maßnahmen der politischen Bildung mit überregionaler Wirkung zur Unterstützung des Netzwerkes „Schule ohne Rassismus – Schule mit Courage“. Seit 2014 wurde Aktion Courage e. V. darüber hinaus im Rahmen einer Zuwendung für das Projekt „Lernziel: Gleichwertigkeit“ gefördert. Das Projekt ergänzt das oben beschriebene Maßnahmenpaket. Im Einzelnen erfolgte folgende Gesamtförderung: Jahr Förderhöhe 2006 60.624,00 € 2007 145.214,20 € 2008 177.954,93 € 2009 238.396,97 € 2010 183.756,96 € 2011 228.900,00 € 2012 251.548,15 € 2013 251.585,93 € 2014 181.463,21 € 2015 328.736,52 € 2016 301.915,90 € 2017 295.460,43 € Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/5626 – 4 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Darüber hinaus unterstützt die Bundesregierung die Vereinsarbeit des Vereins „Aktion Courage e. V.“ finanziell nicht. Förderungen, für die der Verein „Aktion Courage e. V.“ von der Bundesregierung ausgewählt wurde bzw. für die Durchführung konkreter Projekte Zuwendungen erhalten hat bzw. erhält, erfolgten und erfolgen durchweg zweckgebunden. 6. Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung der Anteil des staatlichen Zuschusses am Gesamtetat der Aktion Courage e. V.? Hierzu liegen der Bundesregierung keine Erkenntnisse vor. 7. Hat die Bundesregierung Erkenntnisse über eine Zusammenarbeit des Vereins Aktion Courage e. V. mit dem linksextremistischen Spektrum zugehörigen Organisationen? Hierzu liegen der Bundesregierung keine Erkenntnisse vor. 8. Wie beurteilt die Bundesregierung vor dem Hintergrund der Bekämpfung jeglichen Extremismus die Forderung des Vereins „Aktion Courage e. V.“, von der Ansicht, Linksextremismus als „Feind“ anzusehen, abzukehren (www.aktioncourage.org/startseite/mahnwache/appell/ – Punkt 2)? Aktion Courage e. V. zitiert diesen Artikel lediglich und macht einleitend deutlich , dass die Verfasser andere Akteure sind. 9. Wie beurteilt die Bundesregierung vor dem Hintergrund der Bekämpfung jeglichen Extremismus die Forderung des Vereins „Aktion Courage e. V.“, Antifa-Gruppen durch die Politik zu unterstützen (www.aktioncourage.org/ startseite/mahnwache/appell/ – Punkt 7)? Es wird auf die Antwort zu Frage 8 verwiesen. 10. Wie beurteilt die Bundesregierung vor dem Hintergrund der Bekämpfung jeglichen Extremismus die Aussage des Vereins „Aktion Courage e. V.“, man müsse im Zusammenhang mit Rassismus vom „Wahn der ‚White Supremacy ‘ („Überlegenheit der Weißen“)“ sprechen (www.aktioncourage.org/ startseite/mahnwache/appell/ – Punkt 10)? Es wird auf die Antwort zu Frage 8 verwiesen. 11. Hält die Bundesregierung eine weitere finanzielle Unterstützung für gerechtfertigt , insbesondere für den Fall, dass sich aus der Beantwortung der vorstehenden Fragen eine Nähe zu linksextremistischen Organisationen ergeben sollte? Es wird auf die Antworten zu den Fragen 7 bis 10 verwiesen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333