Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie vom 5. November 2018 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Deutscher Bundestag Drucksache 19/5642 19. Wahlperiode 13.11.2018 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Roman Müller-Böhm, Stephan Thomae, Grigorios Aggelidis, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP – Drucksache 19/5127 – Sondergutachten 79: Post 2017 V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r In ihrem Sondergutachten 79 hat die Monopolkommission den aktuellen Stand und die zu erwartende Entwicklung des deutschen Postmarktes beurteilt. Es handelt sich dabei um ihr zehntes Sondergutachten zum Postmarkt und sie nimmt damit insbesondere zu der Frage Stellung, ob ein funktionsfähiger Wettbewerb auf dem Postmarkt vorliegt. Im Ergebnis stellt die Monopolkommission fest, dass sich noch immer kein funktionsfähiger Wettbewerb im Bereich der lizenzpflichtigen Postdienstleistungen entwickelt habe. Ein solcher Wettbewerb sei aber möglich, sofern die rechtlichen und regulatorischen Rahmenbedingungen effektiver ausgestaltet wären. Als Grundlage für wettbewerbliche Strukturen sei aus Sicht der Monopolkommission unter anderem die Schaffung eines Regulierungsrahmens notwendig , der eine effektive Sanktionierung missbräuchlichen Verhaltens zulasse sowie eine Vielzahl von unterschiedlichen Beförderungsangeboten vorsehe. In ihrem Sondergutachten nennt die Monopolkommission weitere Schwierigkeiten für den Wettbewerb und führt aus, dass es keine Klarheit bei den Preisen für grenzüberschreitende Postdienstleistungen gäbe, die im besonderen Maße daraus hervorgeht, dass die nationalen Regulierungsbehörden zum Teil keine Kenntnis bezüglich der Endvergütungen besitzen, welche die Universaldienstleister im Bestimmungsland für die Beförderung eingehender grenzüberschreitender Postsendungen erhalten. Ein weiteres Manko sieht die Monopolkommission zudem darin, dass es auch eine Unkenntnis der Preise für die grenzüberschreitende Beförderung von Massensendungen gäbe, die zwischen den Postdienstleistern und deren Großkunden in bilateralen Verhandlungen vereinbart werden und für den grenzüberschreitenden (Online-)Handel maßgeblich sind. Für diese Unkenntnis werden die fehlenden Auskunftsbefugnisse zum einen gegenüber den ausländischen Postdienstleistern gesehen sowie zum anderen gegenüber den nicht im Postwesen tätigen Unternehmen. Einen weiteren Vorschlag macht die Monopolkommission mit Verbesserungen bei der „sektorspezifischen Missbrauchsaufsicht“. Insbesondere ineffektive Regulierungsrahmen und der Umstand, dass die Bundesnetzagentur diese nicht ausschöpfe, setze Fehlanreize für die Deutsche Post AG, ihre marktbeherrschende Stellung auf den Briefmärkten durch ein missbräuchliches Verhalten Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/5642 – 2 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode auszubauen. In diesem Zusammenhang werden diverse Überarbeitungen empfohlen , die insbesondere Verfahren betreffen, mit denen die Missbrauchsaufsicht gestärkt werden könne. Im Wesentlichen sollten die Auskunftsrechte der Bundesnetzagentur gegenüber Großversendern von Briefen und Paketen sowie gegenüber nicht im Postwesen tätigen Unternehmen und Vereinigungen von Unternehmen ausgeweitet werden. Des Weiteren solle Dritten ein Antragsrecht im Postgesetz analog zu § 42 Absatz 4 Satz 1 des Telekommunikationsgesetzes (TKG) eingeräumt werden, das auf die Eröffnung eines Missbrauchsverfahrens gerichtet ist. Die Frist für die nachträgliche Überprüfung genehmigter Entgelte solle laut Monopolkommission gemäß § 24 Absatz 2 des Postgesetzes (PostG) von zwei Monaten beispielsweise auf drei Monate verlängert werden. Mit Blick auf die besondere Problematik von Preis-Kosten-Scheren auf den netzgebundenen Briefmärkten solle ein Preis-Kosten-Scheren-Test analog zu § 28 Absatz 2 Nummer 2 TKG sowie ein Entgelt-Konsistenzgebot analog zu § 27 Absatz 2 TKG in das Postgesetz aufgenommen werden. Einen weiteren Vorschlag macht die Monopolkommission mit der ersatzlosen Streichung des 3. Teilsatzes des § 38 PostG, wodurch es für eine Schadenersatzpflicht nicht mehr auf den drittschützenden Charakter der verletzten Norm im Postgesetz ankäme und § 38 PostG zudem an § 44 TKG sowie an § 33a des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) angepasst werden würde. Des Weiteren sollen nach Ansicht der Kommission die gesetzgebenden Körperschaften den Zugang zu Beweismitteln für Ersatzberechtigte erleichtern. Ihnen sollten Beweismittel auf Antrag beim zuständigen Gericht offengelegt werden müssen. Es wird daher eine Ergänzung des § 38 PostG gefordert. Die Änderungen des § 38 PostG wären nach Ansicht der Monopolkommission auch mit der Richtlinie 2014/104/EU vereinbar. In dem Sondergutachten der Monopolkommission wird ferner auf die Novellierung des Telekommunikationsgesetzes 2004 hingewiesen, seit der laut Kommission Rechtsunsicherheit wegen der starren Verweisung des geltenden Postgesetzes auf die Vorschriften des 1996 in Kraft getretenen Telekommunikationsgesetzes bestehe. Dies betreffe die Marktaufsicht der Bundesnetzagentur und die Marktberichterstattung der Monopolkommission. Um Rechtsunsicherheiten abzubauen, soll eine Aktualisierung der Verweise des Postgesetzes auf das Telekommunikationsgesetz und die Einfügung einer Vorschrift in § 47 PostG analog zu § 121 Absatz 2 TKG vorgenommen werden, die den Gesetzauftrag der Monopolkommission definiert, wie es bereits im Gesetzentwurf zur Novellierung des Postgesetzes 2013 vorgesehen wurde. Die Monopolkommission gibt in ihrem Sondergutachten zudem an, dass sich die Anteilseignerschaft des Bundes positiv auf die Bonität und Refinanzierungskonditionen der Deutschen Post AG auswirke und sieht dort eine Wettbewerbsverzerrung , sowie einen Interessenkonflikt der Bundesregierung. Dies wird damit begründet, dass die Bundesregierung einerseits maßgeblich einen Ordnungsrahmen mitgestalte, die Bundesnetzagentur sowie das Bundeskartellamt beaufsichtige sowie, andererseits ein Interesse an marktüblichen Dividenden sowie an der zukünftigen Ertragskraft der Deutschen Post AG habe. Gäbe es ein solches Interesse nicht, bestünde ein Risiko von Verstößen gegen das Beihilfeverbot und gegen die Grundsätze der Sparsamkeit und Wirtschaftlichkeit. Die Monopolkommission empfiehlt daher, dass der Bund seine Anteile an der Deutschen Post AG in Höhe von 20,9 Prozent veräußern sollte. Seit der Veröffentlichung des Sondergutachtens sind bereits neun Monate vergangen . Es stellt sich somit die Frage, wie der derzeitige Umsetzungsstand der Empfehlungen der Monopolkommission aussieht. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 3 – Drucksache 19/5642 1. Hat die Bundesregierung das Sondergutachten 79 der Monopolkommission hinsichtlich einer Einschätzung des Inhalts geprüft? 2. Wenn die Bundesregierung zu einer Einschätzung gekommen ist, zu welcher Einschätzung ist die Bundesregierung bezüglich des Sondergutachtens 79 der Monopolkommission gekommen? 3. Welchen Handlungsbedarf sieht die Bundesregierung im Hinblick auf die Erkenntnisse und Vorschläge des Sondergutachtens 79 der Monopolkommission ? 4. Wie wird die Bundesregierung mit dem Sondergutachten der Monopolkommission verfahren? 5. Stimmt die Bundesregierung den Vorschlägen der Monopolkommission zu? a) Teilt die Bundesregierung die Ansicht der Monopolkommission, dass es für einen funktionierenden Wettbewerb auf den Briefmärkten einer Effektivierung der rechtlichen und regulatorischen Rahmenbedingungen bedürfe ? Wenn ja, welche Rahmenbedingungen möchte die Bundesregierung effektivieren? Wenn nein, wieso nicht? b) Plant die Bundesregierung, eine effektivere Sanktionierung missbräuchlichen Verhaltens im Wettbewerb zu ermöglichen? Wenn ja, wie? Wenn nein, wieso nicht? c) Teilt die Bundesregierung die Ansicht der Monopolkommission, dass Intransparenz bei den Preisen für grenzüberschreitende Postdienstleistungen bestehe? Wenn ja, wie möchte die Bundesregierung diese bekämpfen? Wenn nein, wieso teilt die Bundesregierung diese Ansicht nicht? d) Sieht die Bundesregierung ein Informationsdefizit der Regulierungsbehörden bezüglich den Preisen für grenzüberschreitende Postdienstleistungen ? Wenn ja, wie möchte die Bundesregierung dieses bekämpfen? Wenn nein, aus welchen Gründen unterscheidet sich die Meinung der Bundesregierung von der der Monopolkommission? e) Teilt die Bundesregierung die Ansicht der Monopolkommission, dass für das Informationsdefizit der Regulierungsbehörden vornehmlich fehlende Auskunftsbefugnisse gegenüber ausländischen Postdienstleistern und nicht im Postwesen tätigen Unternehmen ursächlich seien? Wenn ja, wie möchte die Bundesregierung dies bekämpfen? Wenn nein, wieso nicht? f) Teilt die Bundesregierung die Ansicht der Monopolkommission, dass eine Verbesserung der „sektorspezifischen Missbrauchsaufsicht“ notwendig sei? Wenn ja, welche Schritte plant die Bundesregierung, um dies zu erreichen ? Wenn nein, wieso nicht? Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/5642 – 4 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode g) Teilt die Bundesregierung die Ansicht der Monopolkommission, dass die Auskunftsrechte der Bundesnetzagentur gegenüber Großversendern von Briefen und Paketen sowie gegenüber nicht im Postwesen tätigen Unternehmen und Vereinigungen von Unternehmen ausgeweitet werden sollten ? Wenn ja, welche Schritte plant die Bundesregierung, um dies zu erreichen ? Wenn nein, wieso nicht? h) Hält die Bundesregierung ein Antragsrecht für Dritte im Postgesetz analog zu § 42 Absatz 4 Satz 1 TKG, das auf die Eröffnung eines Missbrauchsverfahrens gerichtet ist, für sinnvoll? Wenn ja, welche Schritte plant die Bundesregierung, um dies zu erreichen ? Wenn nein, wieso nicht? i) Hält die Bundesregierung bei netzgebundenen Briefmärkten eine Aufnahme eines Preis-Kosten-Scheren-Tests analog zu § 28 Absatz 2 Nummer 2 TKG sowie ein Entgelt-Konsistenzgebots analog zu § 27 Absatz 2 TKG in das Postgesetz für sinnvoll? Wenn ja, welche Schritte plant die Bundesregierung, um dies zu erreichen ? Wenn nein, wieso nicht? j) Teilt die Bundesregierung die Ansicht der Monopolkommission, dass der dritte Teilsatz des § 38 PostG ersatzlos gestrichen werden soll? Wenn nein, wieso nicht? k) Unterstützt die Bundesregierung den Vorschlag der Monopolkommission , den § 38 PostG dahingehend zu ändern, dass die gesetzgebenden Körperschaften den Zugang zu Beweismitteln für Ersatzberechtigte erleichtern und ihnen Beweismittel auf Antrag beim zuständigen Gericht offengelegt werden sollten? Wenn ja, welche Schritte plant die Bundesregierung, um dies zu erreichen ? Wenn nein, wieso nicht? l) Teilt die Bundesregierung die Ansicht der Monopolkommission, dass die Bundesnetzagentur die Marktberichterstattung im lizenzpflichtigen Briefbereich beispielsweise um umsatzbezogene Statistiken zu Privat- und Geschäftskundenmärkten sowie einzelnen Briefdienstleistungen erweitern sollte? Wenn nein, wieso nicht? m) Unterstützt die Bundesregierung eine regionale Differenzierung der in 21. genannten Statistiken? n) Teilt die Bundesregierung die Ansicht der Monopolkommission, dass mit Blick auf den eingeschränkten und zum Teil verfälschten Wettbewerb auf den Postmärkten, die bestehenden Missbrauchspotenziale, die disruptiven Entwicklungen auf den Postmärkten und die unzureichenden Auskunftsbefugnisse der Bundesnetzagentur das Bundeskartellamt eine Sektoruntersuchung im Postwesen gemäß § 32e GWB durchführen sollte? Wenn ja, welche Schritte plant die Bundesregierung, um dies zu erreichen ? Wenn nein, wieso nicht? Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 5 – Drucksache 19/5642 o) Teilt die Bundesregierung die Ansicht der Monopolkommission, dass zum Abbau von Rechtsunsicherheit eine Aktualisierung der Verweise des Postgesetzes auf das Telekommunikationsgesetz und die Einfügung einer Vorschrift in § 47 PostG analog zu § 121 Absatz 2 TKG, die den Gesetzesauftrag der Monopolkommission definiert, vorgenommen werden müsse? Wenn ja, welche Schritte plant die Bundesregierung, um dies zu erreichen ? Wenn nein, wieso nicht? 6. Wie sieht der derzeitige Umsetzungsstand der Vorschläge der Experten der Monopolkommission im Sondergutachten 79 in Deutschland aus? a) Welche Maßnahmen wurden bereits umgesetzt? b) Welche Maßnahmen werden noch umgesetzt? c) Welche Maßnahmen sollen noch umgesetzt werden? d) Welche Maßnahmen sollen nicht umgesetzt werden? 7. Wo sieht die Bundesregierung wettbewerbsrechtlichen Handlungs- oder Regelungsbedarf im Postmarkt? Die Fragen 1 bis 7 werden gemeinsam beantwortet. Die Bundesregierung wird sich im Rahmen der Stellungnahme zu dem Sondergutachten der Monopolkommission und dem Tätigkeitsbericht der Bundesnetzagentur (§ 121 Absatz 2 Telekommunikationsgesetz, § 44 Postgesetz) zur Wettbewerbsentwicklung und Lage auf dem Postmarkt äußern. Sie wird darin auch auf die in den Fragen 1 bis 7 angesprochenen Aspekte bzw. die Vorschläge der Monopolkommission im Sondergutachten 79 eingehen. Die Bundesregierung hat ein erhebliches Interesse an einem hoch leistungsfähigen Postmarkt, der in bestmöglicher Weise zu Wachstum und Beschäftigung in der Gesamtwirtschaft beiträgt. Zur Leistungsstärke und internationalen Wettbewerbsfähigkeit des deutschen Postmarktes tragen alle im Markt aktiven Unternehmen bei. Die Bundesregierung setzt deshalb im Postsektor auf wirkungsvolle Wettbewerbsprozesse, die auch zukünftig im erforderlichen Umfang regulierungsseitig flankiert und unterstützt werden müssen. Sie ist der Auffassung, dass der aktuelle Rechtsrahmen, wie im Koalitionsvertrag vorgesehen, vor dem Hintergrund der Digitalisierung von Wirtschaft und Gesellschaft und den daraus entstandenen gravierenden strukturellen Veränderungen des Postmarktes einer Überarbeitung bedarf. Hierzu zählt grundlegend die zukunftsfeste Gestaltung des Universaldienstes sowie die Überprüfung von Umfang und Ausgestaltung der Regulierungsvorgaben. Weitere Überlegungen hierzu werden auf Grundlage einer intensiven Diskussion mit den Marktteilnehmern und allen relevanten Stakeholdern entwickelt. Die Positionen der Monopolkommission, die im Hinblick auf den Rechtsrahmen weiteren Optimierungsbedarf sieht, fließen als wichtiger Input in diesen Prozess mit ein. 8. Hat die Bundesregierung ein Interesse an der zukünftigen Ertragskraft der Deutschen Post AG? Die Bundesregierung sieht im Erhalt der Ertragskraft der Deutsche Post AG eine Voraussetzung zur Sicherung der Arbeitsplätze und zum erfolgreichen Fortbestand des Unternehmens im Wettbewerb. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/5642 – 6 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 9. Hat die Bundesregierung ein Interesse an marktüblichen Dividenden durch die Deutsche Post AG? Die Bundesregierung hat in ihrer Rolle als Eigentümer ein Interesse am Erhalt der Werthaltigkeit der staatlichen Beteiligungen. Insbesondere bei an der Börse notierten Gesellschaften hat die Zahlung marktüblicher Dividenden einen wesentlichen Einfluss auf den Aktienkurs und damit die Werthaltigkeit der Beteiligung. 10. Wie hoch waren die gezahlten Dividenden der Deutschen Post AG an die Bundesrepublik Deutschland im Jahr 2017? Im Jahr 2017 zahlte die Deutsche Post AG Dividenden in Höhe von 266 554 507,80 Euro an die Kreditanstalt für Wiederaufbau. 11. Sieht die Bundesregierung einen Interessenkonflikt der Bundesregierung bezüglich ihrer Anteilseignerschaft an der Deutschen Post AG und gleichzeitigen Aufgabe der regulatorischen Ordnungsfunktion sowie Aufsichtsfunktionen ? Wenn ja, welche Schritte plant die Bundesregierung, um diesen zu beenden? Wenn nein, wieso nicht? Die Wahrnehmung der Eigentümerfunktion des Bundes (über die Kreditanstalt für Wiederaufbau; Zuständigkeitsbereich des Bundesministeriums der Finanzen) ist von der Regulierungstätigkeit (unmittelbar durch die Bundesnetzagentur; Zuständigkeitsbereich des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie) klar getrennt . Die Aufgaben und Zuständigkeiten sind transparent formuliert und werden von den Ressorts eigenverantwortlich wahrgenommen 12. Teilt die Bundesregierung die Ansicht der Monopolkommission, dass der Bund – respektive die Kreditanstalt für Wiederaufbau – seine Anteile an der Deutschen Post AG veräußern sollte? Der Bund hält an seinem Privatisierungsziel für die Deutsche Post AG fest. Über weitere Verkäufe wird durch Bundesregierung und Kreditanstalt für Wiederaufbau im Einvernehmen entschieden. Aufgrund der Kapitalmarktrelevanz können Überlegungen zu Transaktionen nicht im Vorfeld angekündigt werden. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333