Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat vom 7. November 2018 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Deutscher Bundestag Drucksache 19/5656 19. Wahlperiode 09.11.2018 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage des Abgeordneten Dr. Anton Friesen und der Fraktion der AfD – Drucksache 19/5220 – Kooperation zwischen deutschen und ukrainischen Rechtsextremisten V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Am ukrainischen „Tag des Verteidigers des Vaterlandes“ haben dieses Jahr zehntausende Nationalisten in Kiew demonstriert. Darunter befanden sich Medienberichten zufolge auch Anhänger der rechtsextremen deutschen Kleinpartei „Der Dritte Weg“ und der NPD-Jugendorganisation „Junge Nationalisten“ (www.n-tv.de/politik/Nationalisten-marschieren-durch-Kiew-article206708 68.html; www.spiegel.de/politik/ausland/ukraine-npd-jugend-marschiert-mittausenden -nationalisten-durch-kiew-a-1233227.html). 1. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über die Zusammenarbeit von deutschen und ukrainischen Rechtsextremisten? Deutsche und ukrainische Rechtsextremisten pflegen sporadische und meist individuelle Kontakte. Erkenntnisse über eine zielgerichtete Zusammenarbeit zwischen deutschen und ukrainischen Rechtsextremisten sind nicht angefallen. Im Übrigen wird auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 17 der Kleinen Anfrage der Fraktion DIE LINKE. auf Bundestagsdrucksache 19/3908 verwiesen . 2. Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Zusammenarbeit von deutschen und ukrainischen Rechtsextremisten seit dem Jahr 2010 entwickelt ? Der Ausbruch der Kämpfe in der Ost-Ukraine hat in den Jahren 2014 beziehungsweise 2015 insgesamt zunächst zu einem Anstieg der individuellen Kontakte geführt . Im Laufe des Ukraine-Konfliktes ging das in Teilen der rechtsextremistischen deutschen Szene vorhandene Interesse für die ukrainische Szene zusehends zurück . Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/5656 – 2 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 3. An welchen Demonstrationen und anderen Veranstaltungen in der Ukraine haben sich nach Kenntnis der Bundesregierung deutsche Rechtsextremisten seit dem Jahr 2010 beteiligt (bitte nach Jahresscheiben, Ort und Veranstaltung aufschlüsseln)? Aus der rechtsextremistischen Musikszene sind nur wenige Konzertveranstaltungen in der Ukraine mit Beteiligung deutscher rechtsextremistischer Musikgruppen bekannt. Hierbei handelt es sich um Konzerte am 28. September 2013 in Charkow und am 30. April 2017 sowie am 16. Dezember 2017 jeweils in Kiew. Vereinzelte Anreisen deutscher Rechtsextremisten zu diesen Konzerten sind nicht auszuschließen. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 1 verwiesen. 4. An welchen Demonstrationen und anderen Veranstaltungen in Deutschland haben sich nach Kenntnis der Bundesregierung ukrainische Rechtsextremisten seit dem Jahr 2010 beteiligt (bitte nach Jahresscheiben, Ort und Veranstaltung aufschlüsseln)? Die Partei „Die Rechte“ führte am 26. Februar 2016 in Dortmund/Nordrhein- Westfalen eine Saalveranstaltung durch, auf der Angehörige des ultranationalistischen ukrainischen „Azov-Batallions“ (paramilitärisches Freiwilligenbattaillon ) über die Situation in ihrer Heimat berichteten. Zu Auftritten ukrainischer rechtsextremistischer Musikgruppen in Deutschland ist ein Konzert am 16. April 2017 in Torgau-Staupitz/Sachsen bekannt geworden. Im Zusammenhang mit Veranstaltungslagen wurden über den Kriminalpolizeilichen Meldedienst in Fällen Politisch motivierter Kriminalität (KPMD-PMK) für den angefragten Zeitraum (mit Stand 24. Oktober 2018) zwei Straftaten gemeldet, bei denen ukrainische Staatsangehörige als Tatverdächtige bekannt wurden. Anzumerken ist, dass „die Staatsangehörigkeit“ kein Pflichtfeld im KPMD-PMK darstellt, so dass hierzu keine abschließend verbindliche Aussage getroffen werden kann. Am 5. Juli 2015 wurde in Stuttgart/Baden-Württemberg im Rahmen einer Versammlung der Bürgerrechtsbewegung „Solidarität“ im Zusammenhang mit einer Volksverhetzung gemäß § 130 des Strafgesetzbuchs (StGB) ein ukrainischer Tatverdächtiger ermittelt. Am 19. September 2016 wurde in München/Bayern im Rahmen einer PEGIDA-Demonstration ein Verstoß gegen das Versammlungsgesetz wegen Mitführens eines Messers ein ukrainischer Tatverdächtiger ermittelt. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 1 verwiesen. 5. Sind der Bundesregierung Fälle seit dem Jahr 2010 bekannt, in denen deutsche Rechtsextremisten in der Ukraine gegen das Versammlungsrecht verstoßen haben? Falls ja, wann haben sich jene Fälle auf welcher Demonstration zugetragen? 6. Wie viele deutsche Rechtsextremisten wurden seit dem Jahr 2010 nach Kenntnis der Bundesregierung in der Ukraine von den dortigen Behörden aus welchen Gründen verhaftet? Die Fragen 5 und 6 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet . Der Bundesregierung liegen hierzu keine Erkenntnisse vor. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 3 – Drucksache 19/5656 7. Existieren nach Kenntnis der Bundesregierung Zusammenschlüsse oder Organisationen , in denen deutsche und ukrainische Rechtsextremisten tätig sind? Falls ja, welche? In dem transnationalen rechtsextremistischen Netzwerk „Misanthropic Division“ (MD), das Untergliederungen in mehreren europäischen Ländern unterhält, sind sowohl deutsche Neonazis als auch ukrainische Rechtsextremisten vertreten. Im Hinblick auf die Gründung der MD im Jahr 2015 wird auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 6 der Kleinen Anfrage der Fraktion DIE LINKE. „Der ukrainische Bürgerkrieg und die rechtsextreme Szene“ auf Bundestagsdrucksache 18/4536 verwiesen. 8. Welche rechtsextremen, deutschen Organisationen oder Parteien arbeiten nach Kenntnis der Bundesregierung mit rechtsextremen, ukrainischen Organisationen oder Parteien seit wann zusammen (bitte nach Organisation und Bundesländern aufschlüsseln)? Auf die Antwort zu Frage 1 wird verwiesen. 9. Wie schätzt die Bundesregierung das derzeitige Gefahrenpotenzial ein, welches von einer Zusammenarbeit zwischen deutschen und ukrainischen Rechtsextremisten ausgeht? Der Bundesregierung liegen keine Hinweise auf ein konkretes Gefahrenpotenzial durch die Zusammenarbeit ukrainischer und deutscher Rechtsextremisten vor. Das von einer solchen Zusammenarbeit für die Ukraine ausgehende Gefahrenpotenzial wird derzeit als gering zu bewertet. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333