Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Bildung und Forschung vom 5. November 2018 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Deutscher Bundestag Drucksache 19/5678 19. Wahlperiode 09.11.2018 Antwort der Bundesregierung der Abgeordneten Dr. Petra Sitte, Doris Achelwilm, Simone Barrientos, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE. – Drucksache 19/4785 – Erarbeitung einer KI-Strategie der Bundesregierung V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Der Begriff der „Künstlichen Intelligenz“ (KI) als Bezeichnung für informationstechnische Systeme, die verschiedene menschliche kognitive Fähigkeiten reproduzieren oder approximieren, hat eine lange Geschichte. In den letzten Jahren hat sich verstärktes Interesse darauf gerichtet, insbesondere vor dem Hintergrund von Fortschritten im Bereich des maschinellen Lernens, in dem „Deep Learning“-Techniken bemerkenswerte Resultate erbracht haben, der zunehmenden Integration algorithmischer Verfahren in Entscheidungsprozesse und Prognosen über bevorstehende Durchbrüche bei der Automatisierung verschiedener Tätigkeiten (genannt sei das autonome Fahren). Der Deutsche Bundestag hat eine Enquetekommission „Künstliche Intelligenz – Gesellschaftliche Verantwortung und wirtschaftliche, soziale und ökologische Potenziale“ eingesetzt, um sich mit diesen Themen auseinanderzusetzen. Die Bundesregierung hat die Erarbeitung einer KI-Strategie, wie sie in verschiedenen anderen Ländern und auf Ebene der Europäischen Union bereits existiert, angekündigt und im Juli 2018 Eckpunkte für eine solche Strategie veröffentlicht , die im Dezember 2018 vorgestellt werden soll. Diese Eckpunkte führen verschiedene Handlungsfelder auf, von denen einige bereits vor Verabschiedung der Strategie einzuleitende Sofortmaßnahmen beinhalten. Daneben hat die Bundesregierung eine Datenethikkommission eingesetzt, die sich ebenfalls mit Fragen der Künstlichen Intelligenz befassen soll und im September 2018 ihre Arbeit aufgenommen hat und deren Empfehlungen bei der Erarbeitung und Umsetzung der Strategie aufgegriffen werden sollen. Seit 2017 existiert die vom Bundesministerium für Bildung und Forschung initiierte „Plattform Lernende Systeme“, in deren Rahmen unter Beteiligung von Expertinnen und Experten ebenfalls Fragen der Künstlichen Intelligenz diskutiert werden. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/5678 – 2 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode V o r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g Die Bundesregierung wird, basierend auf dem Kabinettbeschluss zu den Eckpunkten einer solchen Strategie (Bundestagsdrucksache 19/3564), bis spätestens Ende November 2018 eine Strategie Künstliche Intelligenz (KI) erarbeiten. Sie sieht sich in der Pflicht, eine verantwortungsvolle und gemeinwohlorientierte Nutzung von KI voranzubringen und ist entschlossen, sowohl Forschung und Entwicklung als auch Anwendung von KI in Deutschland und Europa auf ein weltweit führendes Niveau zu bringen. Mit der Strategie Künstliche Intelligenz formuliert die Bundesregierung einen Rahmen für ein gemeinsames und planvolles Vorgehen. Um die vorgenannten Ziele zu erreichen, ist ein gemeinschaftliches Handeln von Wirtschaft, Wissenschaft, Politik und Zivilgesellschaft erforderlich. Daher wurden für die Erarbeitung der Strategie in den letzten Monaten Expertenanhörungen zu verschiedenen Handlungsfeldern der Strategie sowie ein Konsultationsprozess mit bundesweit arbeitenden Verbänden, Organisationen und Institutionen durchgeführt. 1. Welche Definition(en) des Begriffs „Künstliche Intelligenz“ liegen den Plänen der Bundesregierung für eine KI-Strategie zugrunde, insbesondere in Hinblick auf die Eingrenzung von Förderinstrumenten? Die Bundesregierung orientiert sich bei ihrer Strategie an der Nutzung der KI für die Lösung von Anwendungsproblemen und damit an den Positionen der sogenannten „schwachen“ KI. Diese „fokussiert auf die Lösung konkreter Anwendungsprobleme auf Basis der Methoden aus der Mathematik und Informatik, wobei die entwickelten Systeme zur Selbstoptimierung fähig sind. Dazu werden auch Aspekte menschlicher Intelligenz nachgebildet und formal beschrieben bzw. Systeme zur Simulation und Unterstützung menschlichen Denkens konstruiert. Im Übrigen wird auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 1 der Kleinen Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN „Konkrete Ziele und Vorhaben der Bundesregierung im Bereich Künstliche Intelligenz“, auf Bundestagsdrucksache 19/1982, verwiesen. Eine Eingrenzung von Förderinstrumenten lässt sich aus der Definition von KI nicht ableiten. 2. Welche der in den Eckpunkten für eine KI-Strategie aufgeführten Maßnahmen wurden bereits eingeleitet und wie ist dabei jeweils der Stand? Zu den in den Sofortmaßnahmen der Eckpunkte der Strategie genannten Maßnahmen gehört die Vernetzung mit Frankreich. Hierzu sind sowohl Gespräche zwischen den Regierungen Deutschlands und Frankreichs auf Leitungsebene der betroffenen Ministerien erfolgt, als auch auf Arbeitsebene nächste Schritte abgestimmt worden. Bereits bewilligt wurden zudem vier nationale Kompetenzzentren , bei denen die Aufbauphase begonnen hat. 3. Mit welchen Fragestellungen im Zusammenhang mit Künstlicher Intelligenz befasst sich die Datenethikkommission, und in welchem zeitlichen Rahmen ist dabei mit Ergebnissen zu rechnen? Die Datenethikkommission soll gemäß Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD für die 19. Legislaturperiode einen Entwicklungsrahmen für Datenpolitik , den Umgang mit Algorithmen, KI und digitalen Innovationen vorschlagen sowie für diese Themenfelder ethische Maßstäbe und Leitlinien entwickeln, die dem Schutz des Einzelnen, der Wahrung des gesellschaftlichen Zusammenlebens und der Sicherung und Förderung des Wohlstands im digitalen Zeitalter gerecht Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 3 – Drucksache 19/5678 werden. Die Bundesregierung hat der Datenethikkommission hierzu Leitfragen vorgegeben, die ebenso wie die Empfehlungen der Datenethikkommission zur Strategie der Bundesregierung für Künstliche Intelligenz öffentlich zugänglich sind. Die Datenethikkommission wird der Bundesregierung ihren Abschlussbericht voraussichtlich im Herbst 2019 vorlegen. 4. Welche Rolle soll der neu eingerichtete Digitalrat bei der Erarbeitung, Umsetzung und Evaluierung der KI-Strategie spielen? Der Digitalrat berät die Bundesregierung bei der Gestaltung des digitalen Wandels in Gesellschaft, Arbeitswelt, Wirtschaft und Verwaltung. Dazu gehört auch die KI-Strategie der Bundesregierung. Der Digitalrat wird hierzu Stellungnahmen aufgrund eigenen Entschlusses oder im Auftrag der Bundesregierung abgeben. 5. Welche Rolle soll der neu eingerichtete Kabinettsausschuss Digitalisierung bei der Erarbeitung, Umsetzung und Evaluierung der KI-Strategie spielen? Die Erarbeitung der KI-Strategie der Bundesregierung war Thema der ersten Sitzung des Kabinettsausschusses Digitalisierung am 27. Juni 2018. Der Kabinettsausschuss Digitalisierung dient der übergreifenden Koordinierung der gemeinsamen Digitalpolitik der Bundesregierung. Er wird auch die weiteren Schritte der KI-Strategie begleiten und über den Umsetzungsstand beraten. 6. In welchem Verhältnis soll die KI-Strategie zur gemeinsamen Umsetzungsstrategie zur Steuerung der Digitalvorhaben stehen, die bereits im November 2018 beschlossen werden soll? Die KI-Strategie der Bundesregierung ist Bestandteil der Umsetzungsstrategie der Bundesregierung zur Gestaltung des digitalen Wandels. 7. In welchem Verhältnis soll die KI-Strategie zu dem „koordinierten Plan mit den Mitgliedstaaten“ stehen, den die EU-Kommission laut ihrer eigenen KI- Strategie bis Ende 2018 ausarbeiten will, und inwieweit werden Akteure auf europäischer Ebene in ihre Erarbeitung eingebunden? Die Europäische Union erstellt den „koordinierten Umsetzungsplan zu KI“ gemeinsam mit den Mitgliedstaaten. Dieser zielt darauf ab, durch ein Zusammenwirken der Kommissionsmaßnahmen und der jeweils nationalen Schwerpunktaktivitäten einen Mehrwert zu erzielen. Die Bundesregierung ist in die entsprechenden Prozesse eingebunden. Die Erstellung der KI-Strategie der Bundesregierung berücksichtigt nationale Schwerpunkte und Bedarfe und ist zugleich die Basis für die Mitwirkung an Maßnahmen der EU mit Beiträgen der Mitgliedstaaten. 8. Welche Rolle sollen die europäische KI-Allianz und die von der EU-Kommission eingesetzte Sachverständigengruppe, die bis Ende 2018 ethische Leitlinien für die KI-Entwicklung erarbeiten soll, bei der Erarbeitung, Umsetzung und Evaluierung der KI-Strategie der Bundesregierung spielen? Die europäische KI-Allianz sowie die „High-Level Expert Group on AI“ haben bei der Erarbeitung der Strategie nicht mitgewirkt. Im Rahmen der Umsetzung der Strategie, insbesondere bei Maßnahmen, die in Kooperation mit europäischen Institutionen wie der Europäischen Kommission geplant sind, wird eine Beteiligung zu prüfen sein. Die Bundesregierung ist im stetigen Austausch zum Thema KI mit der Europäischen Kommission und den entsprechenden Expertengruppen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/5678 – 4 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 9. Inwieweit ist bei der Erarbeitung, Umsetzung und Evaluierung der KI-Strategie eine Kooperation oder Abstimmung mit Frankreich oder anderen Staaten erfolgt oder geplant? Im Vorfeld der Erstellung der KI-Strategie wurden existierende KI-Strategien relevanter internationaler Akteure untersucht, um den aktuellen Stand der KI in Deutschland im internationalen Vergleich einordnen zu können. Bei der Erstellung der KI-Strategie sind keine Abstimmungen mit anderen Staaten erfolgt. Zur Umsetzung einzelner Maßnahmen, insbesondere solcher, die die Kooperation mit Frankreich oder anderen Staaten betreffen, sieht die Bundesregierung den Bedarf einer Abstimmung zunächst mit den Akteuren auf nationaler Ebene. Weitere Gespräche wird die Bundesregierung zu gegebener Zeit führen. Mit Frankreich haben erste Gespräche zu einem Deutsch-Französischen KI-Netzwerk bereits begonnen ; auf die Antwort zu Frage 2 wird verwiesen. 10. Welche Rolle spielen die beteiligten Bundesministerien für Wirtschaft und Energie, für Bildung und Forschung und für Arbeit und Soziales bzw. ihnen nachgeordnete Stellen jeweils bei der Erarbeitung der KI-Strategie? 11. Welche Rolle spielen andere Bundesministerien bzw. nachgeordnete Stellen bei der Erarbeitung der KI-Strategie? Die Fragen 10 und 11 werden im Zusammenhang beantwortet. Die drei genannten Ressorts sind innerhalb der Bundesregierung federführend für die Erarbeitung der Strategie zuständig. Sie sind neben den Inhalten auch für den Prozess der Beteiligung der weiteren Ressorts nach gemeinsamer Geschäftsordnung der Bundesregierung zuständig. Vertreter nachgeordneter Stellen/Bundesbehörden waren als Experten an einzelnen Fachforen beteiligt. 12. Welche Rolle soll die „Denkfabrik Digitale Arbeitsgesellschaft“ im Bundesministerium für Arbeit und Soziales bei der Erarbeitung, Umsetzung und Evaluierung der KI-Strategie spielen, und mit welchen Fragestellungen im Zusammenhang mit Künstlicher Intelligenz befasst sie sich? Die „Denkfabrik Digitale Arbeitsgesellschaft“ ist die im Bundesarbeitsministerium für Arbeit und Soziales benannte Organisationsarbeit für die Erarbeitung der Strategie. Im Rahmen der Umsetzung der Strategie wird es eine Aufgabe der Denkfabrik Digitale Arbeitsgesellschaft sein, Anwendungen von KI in der betrieblichen Praxis und ihre Auswirkungen in der Arbeitswelt zu untersuchen, um daraus Beispiele für menschzentrierte Anwendungen Künstlicher Intelligenz bzw. intelligenter Werkzeuge und Systeme in der Arbeitswelt zu identifizieren und Szenarien zu entwickeln, wie menschliche Fähigkeiten mit neuen Technologien besser zur Entfaltung kommen können. 13. Welche Rolle soll die „Plattform Lernende Systeme“ bei der Erarbeitung, Umsetzung und Evaluierung der KI-Strategie spielen? Mitglieder der „Plattform Lernende Systeme“ haben sich im Rahmen der Online- Konsultation sowie als Experten in den Fachforen beteiligt. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 5 – Drucksache 19/5678 14. Was ist abgesehen von dem laufenden Online-Konsultationsprozess geplant bzw. erfolgt, um externe Expertise in die Erarbeitung der Strategie einfließen zu lassen? Im Rahmen der Erarbeitung der Strategie erfolgte die Einbindung externer Expertise über die Online-Konsultation und die Durchführung von sechs Fachforen zu einzelnen Handlungsfeldern. 15. Welche Expertenanhörungen bzw. -workshops zu welchen Themen und mit wessen Beteiligung sind im Rahmen der Erarbeitung der Strategie erfolgt bzw. geplant? Es wird auf die Antwort der Bundesregierung auf die Schriftliche Frage 164 der Abgeordneten Dr. Anna Christmann auf Bundestagsdrucksache 19/4421 verwiesen . 16. In welchem Umfang (personell und finanziell) und mit welchen genauen Aufgaben sind die Roland Berger GmbH bzw. einzelne Beschäftigte in die Erarbeitung der Strategie eingebunden? Es wird auf die Antwort der Bundesregierung auf die Schriftliche Frage 47 der Abgeordneten Dr. Petra Sitte auf Bundestagsdrucksache 19/4734 verwiesen. 17. Sind weitere private Auftragnehmer in die Erarbeitung der Strategie eingebunden , und wenn ja welche, mit welchen Aufgaben, und in welchem Umfang? Weitere private Auftragnehmer sind nicht eingebunden. 18. Sind im Rahmen der Umsetzung und Evaluierung der KI-Strategie geplant, die Roland Berger GmbH oder andere private Auftragnehmer (weiter) einzubinden , und wenn ja welche, mit welchen Aufgaben, und in welchem Umfang ? Fragen der Umsetzung und möglichen Evaluierung der Strategie sind Gegenstand laufender Beratungen. Es wird insofern auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen. 19. Welche konkreten Maßnahmen sind geplant, um „Daten der öffentlichen Hand und der Wissenschaft“ verstärkt zu öffnen und ihre „wirtschaftliche und gemeinwohldienstliche Nutzung im Sinne einer Open Data Strategie“ zu ermöglichen (Punkt 3.8. des Eckpunktepapiers)? a) Plant die Bundesregierung in diesem Zusammenhang, eine Änderung des E-Government-Gesetzes (EGovG) zu prüfen? b) Plant die Bundesregierung in diesem Zusammenhang insbesondere, eine Änderung von § 12a Absatz 2 Nummer 5 EGovG zu prüfen, der bislang für Forschungszwecke erhobene Daten vollständig aus der Verpflichtung zur Bereitstellung als offene Daten herausnimmt? c) Hält es die Bundesregierung vor diesem Hintergrund weiterhin für geboten , vor einer Änderung von § 12a EGovG zuerst die konkreten Ergebnisse einer bis 2021 vorzulegenden Evaluierung abzuwarten (vgl. Bundestagsdrucksache 19/4026, Antwort zu Frage 2)? Die Fragen 19 bis 19c werden im Zusammenhang beantwortet. Nach Artikel 2 des Ersten Gesetzes zur Änderung des E-Government-Gesetzes (EGovG) berichtet die Bundesregierung dem Deutschen Bundestag über die Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/5678 – 6 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode durch das Gesetz erzielten Wirkungen und unterbreitet ihm Vorschläge für die Weiterentwicklung dieses Gesetzes. Gegenstand der Evaluierung soll insbesondere sein, ob sich die Ausnahme nach § 12 a Absatz 2 Nummer 5 EGovG bewährt hat, dass zu Forschungszwecken erhobene Daten nicht zum Datenabruf über öffentliche Netze bereitgestellt werden müssen. Ausweislich der Gesetzesbegründung soll die Evaluierung nur einmal erfolgen und, um den Aufwand möglichst gering zu halten, zusammen mit dem nach § 12 a Absatz 10 EGovG ohnehin zu erstellenden Fortschrittsbericht, der dem Bundestag alle zwei Jahre vorzulegen ist, erfolgen. 20. Innerhalb welchen Zeitrahmens plant die Bundesregierung eine „Angleichung des urheberrechtlichen Rechtsrahmens, um Text und Data Mining […] für kommerzielle wie für nicht-kommerzielle Zwecke zu erleichtern“ (Punkt 3.9 des Eckpunktepapiers)? a) Teilt die Bundesregierung die Auffassung, dass hierfür ein Wegfall der Einschränkung auf nicht kommerzielle Zwecke in § 60d Absatz 1 des Urheberrechtsgesetzes (UrhG) notwendig wäre? b) Plant die Bundesregierung in diesem Zusammenhang, auch die Einschränkung der Regelung in § 60d UrhG auf die wissenschaftliche Forschung zu überprüfen? Die Fragen 20 bis 20b werden im Zusammenhang beantwortet. § 60d des Urheberrechtsgesetzes regelt seit dem 1. März 2018 urheberrechtliche Fragen des Text und Data Mining (TDM) zu nicht kommerziellen Zwecken. Bislang besteht im Unions-Urheberrecht keine rechtliche Grundlage für kommerzielles TDM. Auf europäischer Ebene führen derzeit der Rat, die Europäische Kommission und das Europäische Parlament Trilogverhandlungen über den Vorschlag der Europäischen Kommission einer Richtlinie über das Urheberrecht im Digitalen Binnenmarkt vom 14. September 2016 (COM(2016) 593 endgültig). Anders als der Vorschlag der Europäischen Kommission enthalten die Mandate von Rat und Europäischem Parlament jeweils in Artikel 3a eine fakultative gesetzliche Erlaubnis für das kommerzielle TDM. Der Zeitrahmen der Bundesregierung für eine etwaige Angleichung des derzeit geltenden nationalen urheberrechtlichen Rechtsrahmens für die urheberrechtliche Zulässigkeit des TDM hängt daher maßgeblich von dem Fortgang und Ergebnis dieser Trilogverhandlungen ab. c) Wie beurteilt die Bundesregierung in diesem Zusammenhang den Beschluss des Europaparlaments vom 12. September 2018, und mit welcher Position bezüglich Text- und Data-Mining wird sie sich in die Rats- und Trilogverhandlungen einbringen? Die Bundesregierung begrüßt den Ansatz, dass die Mitgliedstaaten die Möglichkeit haben, künftig kommerzielles TDM urheberrechtlich geschützter Inhalte unter bestimmten Voraussetzungen zu erlauben. d) Wie hat sich die Bundesregierung zuvor konkret in dieser Frage in den Ratsverhandlungen positioniert, welche Initiativen gingen von ihr aus und wie hat sie sich zu welchen Vorschlägen zu Text- und Data-Mining verhalten ? Die Vorschrift des Artikels 3a in dem Text der Allgemeinen Ausrichtung des Rates vom 25. Mai 2018 beruht auf einer Initiative mehrerer Mitgliedstaaten und Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 7 – Drucksache 19/5678 wurde unter anderem von Deutschland eingebracht. Diese erhält den Entscheidungsspielraum der Mitgliedstaaten, den Anwendungsbereich von Text und Data Mining auf kommerzielle Nutzungen zu erweitern. 21. Inwieweit befasst sich die Zentrale Stelle für Informationstechnik im Sicherheitsbereich (ZITiS) mit Fragen der Künstlichen Intelligenz, und welchen Abstimmungsbedarf mit den Maßnahmen der KI-Strategie sieht die Bundesregierung hier (Punkt 3.11 des Eckpunktepapiers)? ZITiS bündelt als Forschungs- und Entwicklungsinstanz technisches Know-how und unterstützt die Sicherheitsbehörden in Deutschland mit der Bereitstellung von Werkzeugen und Lösungen, die für deren Aufgabenerfüllung unverzichtbar sind. Die Aufgaben orientieren sich am Bedarf der Sicherheitsbehörden und umfassen die Bereiche digitale Forensik, Telekommunikationsüberwachung, Krypto- und Big-Data-Analyse. In diesem Kontext beabsichtigt ZITiS im Jahresarbeitsprogramm 2019 erste KI-Projekte aufzunehmen, z. B. ein KI-basiertes Wissensmanagementsystem für die Bedarfsträger zu entwickeln. Dies ermöglicht eine Zeitersparnis bei der Sichtung von Daten, eine schnelle Vorsortierung / Filterung von Daten sowie die Detektion von Anomalien. Die KI-Strategie der Bundesregierung befindet sich in der Erstellung. Dabei stellt die Bundesregierung sicher, dass die Maßnahmen der KI-Strategie mit themenverwandten Strategien der Bundesregierung sowie mit den Aktivitäten der Bundesverwaltung Hand in Hand gehen. 22. Inwieweit beschäftigt sich die „Agentur für Innovation in der Cybersicherheit “ mit Themen der Künstlichen Intelligenz? Die Agentur für Innovation in der Cybersicherheit soll noch 2018 gegründet werden . Mögliche Themenfelder werden derzeit analysiert. Dabei wird als möglicher Forschungsschwerpunkt auch das Thema Künstliche Intelligenz mitbetrachtet. 23. Inwieweit spielt das Thema Künstliche Intelligenz bei der beabsichtigten Neubesetzung des Hightech-Forums eine Rolle, und inwieweit soll dieses die Umsetzung und Evaluierung der KI-Strategie begleiten? Die Abstimmung der Beratungsthemen sowie die Berufung der Mitglieder des Hightech-Forums befinden sich in Abstimmung innerhalb der Bundesregierung. 24. Ist seitens der Bundesregierung beabsichtigt, sich im Rahmen der KI-Strategie auch mit der militärischen Nutzung Künstlicher Intelligenz auseinanderzusetzen ? a) Wenn nicht, wieso nicht? b) Wenn ja, anhand welcher Fragestellungen und Überlegungen, und warum bleibt das Thema im Eckpunktepapier unbehandelt? Die Fragen 24a und 24b werden im Zusammenhang beantwortet. Das Bundesministerium der Verteidigung hat sich im Rahmen der ressortübergreifenden Abstimmung des Eckpunktepapiers eingebracht. Es untersucht das Thema Künstliche Intelligenz gegenwärtig als ein Thema der Zukunftsentwicklung und der wehrtechnischen Forschung und Technologie, um die Urteilsfähigkeit in Bezug auf die potenzielle Anwendung von Künstlicher Intelligenz zu stärken und um qualifizierte Entscheidungen treffen zu können. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/5678 – 8 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode c) Welche Überlegungen, Strategien, Pläne, Papiere etc. sind seitens der Bundesregierung bzw. des Bundesministeriums der Verteidigung zu diesem Thema vorhanden bzw. angedacht? Im Bundesministerium der Verteidigung ist gegenwärtig keine gesonderte Strategie zum Thema Künstliche Intelligenz vorhanden. d) Inwieweit beschäftigt sich der „Cyber Innovation Hub“ der Bundeswehr mit Techniken der Künstlichen Intelligenz, und welche konkreten Vorhaben existieren in diesem Zusammenhang? Der Cyber Innovation Hub der Bundeswehr beschäftigt sich zurzeit nicht mit Techniken der Künstlichen Intelligenz und betreibt keine Vorhaben in diesem Zusammenhang. 25. Mit welchen Maßnahmen und welchem Aufwand haben sich Bundesministerien und nachgeordnete Stellen an Standardisierungsarbeiten zum Thema Künstliche Intelligenz beteiligt? Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) unterstützt ein Projekt des Deutschen Instituts für Normung e.V. (DIN) zum Thema Künstliche Intelligenz . Ziel des Vorhabens ist die Konzeption einer Roadmap, die ethik-, normungs - und standardisierungsrelevante Aspekte für Künstliche Intelligenz im Bereich autonome Maschinen und Fahrzeuge umfasst. Daraus soll wiederum der Anstoß von Standardisierungsarbeiten basierend auf den Empfehlungen der Roadmap resultieren. Darüber hinaus wird das Thema Normung und Standardisierung auch in der Strategie der Bundesregierung zur Künstlichen Intelligenz Berücksichtigung finden. 26. In welcher Form ist die Bundesregierung über die Arbeit des interdisziplinären Arbeitsausschusses „Künstliche Intelligenz“ beim DIN e. V. informiert und daran beteiligt? Das BMWi steht aufgrund der Federführung in der Normung grundsätzlich in engem Austausch mit dem DIN e. V. und ist auch über den interdisziplinären Arbeitsausschuss „Künstliche Intelligenz“ beim DIN e. V. informiert. 27. Welche beschlossenen und geplanten Normen und Standards sind nach Auffassung der Bundesregierung relevant für das Thema Künstliche Intelligenz, und welche Berücksichtigung erfahren diese Normen und Standards bei der Erstellung der KI-Strategie der Bundesregierung? Für das Thema „Künstliche Intelligenz“ sind aus Sicht der Bundesregierung vor allem Normen und Standards im Bereich der Ethik-Regeln für KI in autonomen Maschinen und Fahrzeugen relevant, welche auch auf internationaler Ebene eingebracht werden sollen. Normung und Standardisierung sind dazu geeignet, diese Regeln unter Berücksichtigung aller interessierten Kreise zu erfassen und sowohl national als auch international für den Markt zugänglich zu machen. Auf internationaler Normungsebene existieren bereits einige Aktivitäten. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 25 verwiesen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 9 – Drucksache 19/5678 28. Welche Personen, Unternehmen oder andere Einrichtungen wurden durch Bundesministerien und nachgeordnete Stellen für die Teilnahme an Normungssitzungen im Themenfeld Künstliche Intelligenz gefördert (bitte nach Sitzung und Höhe der Förderung aufschlüsseln)? Aus dem Haushalt des federführend zuständigen BMWi erfolgte bisher keine solche Förderung. 29. Welche Strategie zur Verfügbarkeit, Lizenzierung und Kosten verfolgt die Bundesregierung im Zusammenhang mit Normen und Standards, die für Künstliche Intelligenz relevant sind? Auf Strategien bzgl. Verfügbarkeit, Lizenzierung und Kosten im Zusammenhang mit Normen und Standards, die für KI relevant sind, hat die Bundesregierung keinen Einfluss, da das DIN e. V. auch in Bezug auf die Zurverfügungstellung von entsprechenden Normen privatwirtschaftlich organisiert ist. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333