Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Bildung und Forschung vom 6. November 2018 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Deutscher Bundestag Drucksache 19/5679 19. Wahlperiode 09.11.2018 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Anna Christmann, Kai Gehring, Margit Stumpp, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Drucksache 19/4824 – Geplante Gründung der Agentur zur Förderung von Sprunginnovationen V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Am 29. August 2018 hat das Bundeskabinett die Gründung einer „Agentur zur Förderung von Sprunginnovationen“ beschlossen und ein entsprechendes Eckpunktepapier verabschiedet (vgl. Eckpunktepapier der Bundesregierung „Agentur zur Förderung von Sprunginnovationen“ vom August 2018. Online verfügbar unter: www.bmbf.de/files/Eckpunkte%20der%20Agentur%20zur%20F% C3%B6rderung%20von%20Sprunginnovationen_final.pdf). Darin bleiben nach Auffassung der Fragesteller viele Fragen jedoch unbeantwortet. Um die Förderung von Sprunginnovationen entscheidend voranzubringen, bedarf es nach Ansicht der Fragenstellenden bestimmter Rahmenbedingungen. Zentral für eine neue Innovationskultur ist ein hohes Maß an Freiheit und Unabhängigkeit für die Agentur für Sprunginnovation und ihre Beschäftigten. Das zeigen auch internationale Beispiele von Innovationsförderagenturen wie nesta (Großbritannien) und Innosuisse (Schweiz) sowie die Empfehlungen der Deutschen Akademie der Technikwissenschaften (acatech). Die Politik muss die Ziele vorgeben, die Umsetzung aber bei der Agentur liegen. Ob die Bundesregierung diese Rahmenbedingungen schaffen wird, darf angesichts des Eckpunktepapiers bezweifelt werden. Für den Erfolg der Agentur wird entscheidend sein, ob die Bundesregierung die für Sprunginnovationen nötigen Finanzmittel auch tatsächlich bereitstellen wird. Die von der Bundesregierung angekündigten 151 Mio. Euro für die ersten vier Jahre (2019 bis 2022) entsprechen nicht den angekündigten 100 Mio. Euro pro Jahr (S. 6, Eckpunktepapier der Bundesregierung). Anders als von der Bundesregierung geplant, gilt es, die Förderung von Sprunginnovationen von Beginn an europäisch aufzustellen. Gemeinsam könnte Europa sehr viel größere Summen bereitstellen und eine gemeinsame Innovationsmarke setzen. Auch hat sich der Deutsche Bundestag in seiner Resolution zum Élysée-Vertrag bereits für eine gemeinsame deutsch-französische Innovationsagentur als Ausgangspunkt für einen europäischen Weg ausgesprochen. Eine europäische Innovationsmarke ist zudem entscheidend, um exzellente Forscherinnen und Forscher zu gewinnen. Denn genauso wenig wie die großen Herausforderungen unserer Zeit an den nationalen Grenzen halt machen, tun dies auch die klugen Köpfe, Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/5679 – 2 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode die wir anziehen wollen. Es ist kurzsichtig zu glauben, dass internationale Spitzenkräfte sich zwischen Berlin und Paris entscheiden. Sie entscheiden sich zwischen den USA, China und Europa. Doch die Bundesregierung verharrt in den nationalen Förderstrukturen, anstatt europäisch zu denken. Nach Ansicht der Fragestellenden sollten bei der Entwicklung einer zukunftsweisenden Innovationsmarke nicht nur die im Eckpunktepapier genannten Aspekte Wirtschaftswachstum, Schaffung hochwertiger Arbeitsplätze und Verbesserung der Lebensqualität im Fokus stehen. Ebenso wichtig sind etwa die Eindämmung der Klimakrise und der Erhalt der natürlichen Lebensgrundlagen. Darum ist entscheidend, wie und von wem die großen Herausforderungen definiert werden, die in den Eckpunkten angekündigt werden und wie dabei die großen gesellschaftlichen Herausforderungen in den Blick genommen werden, um hier in großen Schritten vorwärts zu kommen. Internationale Vorbilder und europäische Zusammenarbeit 1. Hat die Bundesregierung vor Entwicklung des Konzepts für die vorgeschlagene Agentur für Sprunginnovationen internationale Vorbilder analysiert, und wenn ja, zu welchen Schlussfolgerungen für die Ausgestaltung der deutschen Agentur ist sie dabei gekommen? Die Bundesregierung hat mehrere internationale Agenturen identifiziert und analysiert . Eine wichtige Schlussfolgerung besteht für die Bundesregierung darin, dass die neue Agentur zur Förderung von Sprunginnovationen eine Innovationsausrichtung auf radikale technologische Neuheiten oder ein hohes Potenzial für eine marktverändernde Wirkung erhalten soll. Außerdem wird ein personenzentrierter Ansatz verfolgt. 2. Wie bewertet die Bundesregierung konkret die Modelle der DARPA, ARPA-E (beide USA), nesta (Großbritannien), Innosuisse (Schweiz), Vinnova (Schweden) und ImPACT (Japan)? Nach Kenntnis der Bundesregierung haben NESTA, Innosuisse, Vinnova und Im- PACT in unterschiedlicher Art und Weise die Vision, Antworten auf wissenschaftliche und gesellschaftliche Herausforderungen durch Innovationen zu finden . Insbesondere die DARPA und ARPA-E weisen aber auf eine fundierte Innovationsausrichtung hin zu revolutionären Technologien, was für die Bundesregierung von zentraler Bedeutung ist. Zahlreiche bahnbrechende Innovationen für den zivilen Anwendungsbereich wurden durch eine DARPA-Förderung (mit- )entwickelt. Beispielhaft sind das Satellitennavigationssystem GPS, Software (v. a. im Bereich Künstliche Intelligenz) zur automatischen Sprach- und Bildererkennung und zur automatischen Sprachübersetzung oder diverse Display- und Touchscreen-Technologien, wie sie u. a. in modernen Smartphones und Tablets verwendet werden, zu nennen. Diese Projekte zeigen, dass ein mit Sprunginnovationen immer verbundenes hohes Scheiternsrisiko der einzelnen Projekte über einen agilen Portfolioansatz kompensiert und wirtschaftlich legitimiert werden kann. Daher hat sich die Bundesregierung primär an diesem Ansatz orientiert. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 3 – Drucksache 19/5679 3. Wie bewertet die Bundesregierung das Konzept des neu geplanten European Innovation Council (EIC) der EU, und in welchem Verhältnis sieht sie die nationale Agentur zur europäischen? 4. Zu welchen Ergebnissen gelangt die Bundesregierung bezüglich der Möglichkeit , dass sich Deutschland „proaktiv am EIC beteiligt, ggf. als Teilaufgabe der Agentur“ (S. 6, Eckpunktepapier der Bundesregierung), und falls ja, wie konkret soll die Beteiligung der deutschen Agentur am EIC aussehen? Die Fragen 3 und 4 werden im Zusammenhang beantwortet. Der Europäische Innovationsrat (European Innovation Council, „EIC“) soll laut den Entwürfen der EU-Kommission für das 9. EU-Rahmenprogramm für Forschung und Innovation „Horizont Europa“ eine gezielte, maßgeschneiderte Förderung , insbesondere von Sprunginnovationen, ermöglichen. Die Verordnung und das Spezifische Programm für „Horizont Europa“ werden derzeit verhandelt. Aus Sicht der Bundesregierung soll sich der künftige EIC insbesondere auf die Innovations- und Wachstumsfinanzierung von technologieintensiven Start-ups konzentrieren, da diese nach dem Subsidiaritätsgrundsatz direkt anschlussfähig an mitgliedstaatengetriebene Agenturen zur Förderung von Sprunginnovationen wäre. Die Einführung eines „EIC Accelerators“ wird begrüßt, da damit eine bessere Verfügbarkeit von Kapital für die Wachstumsfinanzierung von Unternehmen gewährleistet werden soll. Bei der Etablierung der nationalen Agentur zur Förderung von Sprunginnovationen wird darauf geachtet, dass eine Komplementarität und Anschlussfähigkeit mit dem EIC sichergestellt wird. Die Prüfung, wie sich Deutschland, ggfs. auch als Teilaufgabe durch die Agentur zur Förderung von Sprunginnovationen, proaktiv am EIC beteiligt, ist noch nicht abgeschlossen. 5. Wie wird sich die Bundesregierung auf europäischer Ebene dafür einsetzen, dass das von der Europäischen Kommission für den EIC vorgeschlagene Budget zur Verfügung stehen wird, und hält die Bundesregierung, wie das Europäische Parlament, einen deutlichen Aufwuchs der Mittel für den Forschungsbereich (Forschungsrahmenprogramm „Horizont Europa“ und im Besonderen EIC) für notwendig? Aussagen zur Finanzierung bzw. zum Budget des EIC können erst getroffen werden , wenn der Mehrjährige Finanzrahmen der EU (2021 bis 2027) verabschiedet worden ist. Übergeordnet spricht sich die Bundesregierung für einen Mehrjährigen Finanzrahmen aus, dessen Aufgabenstruktur sich noch stärker auf aktuelle Prioritäten, Zukunftsthemen wie Bildung, Forschung und Innovation, und europäischen Mehrwert ausrichtet. Die Bundesregierung begrüßt daher die von der Kommission vorgeschlagene relative Budgeterhöhung der Rubrik eins („Binnenmarkt , Innovation und Digitales“), so unter anderem für das 9. EU-Rahmenprogramm für Forschung und Innovation „Horizont Europa“. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/5679 – 4 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 6. Ist der Bundesregierung bekannt, wann das vom Europäischen Rat im Mai 2018 beschlossene Pilotprojekt zu Sprunginnovationen starten wird, welches noch im Rahmen des bestehenden achten Europäischen Forschungsrahmenprogrammes „Horizon 2020“ realisiert werden soll, und was ist nach Kenntnis der Bundesregierung der konzeptionelle und thematische Rahmen dieses Pilotprojekts? Das vom Europäischen Rat im Mai 2018 beschlossene Pilotprojekt wird voraussichtlich durch eine Erweiterung des derzeitigen Piloten des Europäischen Innovationsrats (EIC-Pilot) umgesetzt. Diese Erweiterung würde durch eine Änderung des Arbeitsprogramms für die Jahre 2019 und 2020 realisiert, das im üblichen Komitologieverfahren mit den Mitgliedstaaten abgestimmt wird. 7. Durch welche Maßnahmen und mit welchem Zeitplan plant die Bundesregierung , konkret sicherzustellen, dass die nationalen Aktivitäten in Frankreich und Deutschland zur Förderung von Sprunginnovationen vernetzt sind und möglichst effektiv ineinandergreifen? 8. Wie lautet der Name des im Eckpunktepapier genannten „deutsch-französischen Netzwerks“ (S. 6), wann wird der darin angekündigte „vernetzte Innovationswettbewerb “ starten, und mit welchen Finanzmitteln wird dieser ausgestattet sein? Die Fragen 7 und 8 werden im Zusammenhang beantwortet. Deutschland und Frankreich wollen neue Wege einschlagen, um Forschungsergebnisse in bahnbrechende Innovationen zu übersetzen. Dazu sind die beiden Länder in engem Kontakt und setzen sich dafür ein, dass im neuen EU-Forschungsrahmenprogramm dazu beigetragen wird, dass auf allen Ebenen – in den Regionen, den Mitgliedstaaten und der Europäischen Union insgesamt – aufeinander abgestimmte Initiativen für Forschung und Innovation gestartet werden. Zudem wurde beim 6. Forum zur deutsch-französischen Forschungskooperation am 19. Juni 2018 die Absicht verlautbart, vernetzte Innovationswettbewerbe durchzuführen. Diese sollen zeitnah durch die Einrichtung einer gemeinsamen Arbeitsgruppe ausgearbeitet werden. 9. Wie bewertet die Bundesregierung die europäische Initiative zur Förderung von Sprunginnovationen, die „Joint European Disruptive Initiative (J.E.D.I)“, inwiefern und durch welche Stellen steht sie mit J.E.D.I. bereits im Austausch , und welche Form der Zusammenarbeit mit J.E.D.I ist im Rahmen der Agentur zur Förderung von Sprunginnovationen geplant? JEDI ist eine Privatinitiative und handelt nach Kenntnisstand der Bundesregierung weder im Auftrag der französischen Regierung noch mit deren Unterstützung . Eine Zusammenarbeit mit JEDI ist bei der Gründung der Agentur zur Förderung von Sprunginnovationen nicht beabsichtigt. Zur Finanzierung der geplanten Agentur 10. Mit Finanzmitteln in welcher Höhe plant die Bundesregierung, die Agentur zur Förderung von Sprunginnovationen in den Jahren 2019, 2020, 2021 und 2022 jeweils auszustatten? Für die Anlaufphase 2019 bis 2022 sind zunächst ca. zehn Innovationswettbewerbe und der Start von ca. zehn Spitzenprojekten geplant. Hierfür ist nach derzeitigem Stand geplant, insgesamt mindestens 151 Mio. Euro zur Verfügung zu stellen, davon im Startjahr 2019 rd. 14 Mio. Euro. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 5 – Drucksache 19/5679 11. Nach welchem Schlüssel verteilt sich die Finanzierung der Agentur zwischen dem Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) und dem Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi), und inwiefern hängt dieser Schlüssel von der Ressortzuständigkeit der durch die Agentur geförderten Projekte ab? Vereinbarungen über einen Verteilungsschlüssel zur Finanzierung der Agentur zwischen dem Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) und dem Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) werden derzeit erarbeitet. Zu den geplanten Freiheitsgraden der Agentur 12. Inwiefern sind nach Auffassung der Bundesregierung die „hohen Freiheitsgrade “ (S. 2, Eckpunktepapier der Bundesregierung) gewährleistet, wenn gleichzeitig die Abstimmung über die Durchführung bei Themen, die sowohl von der Agentur für Sprunginnovationen als auch der Agentur für Innovation in der Cybersicherheit beansprucht werden, durch den gemeinsamen Gesellschafter Bund vorgenommen und damit der Arbeitsebene der Agenturen entzogen wird? Der Bund ist bei der Errichtung der Agentur zur Förderung von Sprunginnovationen der Auffassung, dass Freiheit mit Verantwortung bei der Förderung von Forschung und Innovation einhergehen muss. Dieses ist im Rahmen der unterschiedlichen Kompetenzen und Zuständigkeiten zwischen den Organen der Geschäftsführung , des Aufsichtsrats und der Gesellschafterin auszutarieren. Für die Anlaufphase erarbeitet die Agentur in Abstimmung mit dem Gesellschafter einige konkrete Themengebiete, damit die Agentur schnellstmöglich ihre Arbeit aufnehmen kann. Perspektivisch ist angedacht, dass die Themen grundsätzlich durch die Agentur gefunden und im Aufsichtsrat beraten werden. 13. Wie beabsichtigt die Bundesregierung sicherzustellen, dass die Agentur ihre Förderung einerseits „grundsätzlich themen-, disziplin- und technologieoffen “ (S. 2, Eckpunktepapier der Bundesregierung) gestalten kann und andererseits die Inhalte der Innovationswettbewerbe und Spitzenprojekte den „Ressortzuständigkeiten des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) und des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWi) entsprechen“ sollen? Die Ressortzuständigkeiten des BMBF und des BMWi decken ein sehr breites Themenspektrum ab, in dessen Rahmen die Offenheit für Themen, Disziplinen und Technologien gewährleistet wird. Die übrigen Ressorts der Bundesregierung können über die Koordinierungsrunde zur Hightech-Strategie mitwirken und Impulse und Anregungen für Themengebiete und Fragestellungen geben. 14. Durch welche Beteiligungsformate und im Austausch mit welchen Akteursgruppen und Personen plant die Bundesregierung sicherzustellen, dass durch die Förderung der Agentur „konkrete, aus Sicht der Gesellschaft“ (S. 1, Eckpunktepapier der Bundesregierung) relevante Probleme gelöst werden? Es wird auf die Antwort zu den Fragen 12 und 13 verwiesen. Darüber hinausgehende Einzelheiten werden derzeit ausgearbeitet. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/5679 – 6 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 15. Hält die Bundesregierung es generell für angemessen, eine Agentur für Sprunginnovationen zwei Bundesministerien zu unterstellen, anstatt ihr eine unabhängige Rolle zu geben, wie es beispielsweise bei der Innovationsstiftung nesta und der Innosuisse der Fall ist, bei denen die Regierung keine Vertreterinnen oder Vertreter in die Gremien entsendet? Die Bundesregierung ist der Auffassung, dass die Agentur zur Förderung von Sprunginnovationen so frei wie möglich agieren soll, damit ihr eine möglichst unabhängige Rolle zukommen kann. Diese Unabhängigkeit wurde z. B. bei der DARPA als Erfolgsfaktor identifiziert. Zugleich soll sich nach § 65 Absatz 1 der Bundeshaushaltsordnung (BHO) der Bund an der Gründung eines Unternehmens in einer Rechtsform des privaten Rechts u. a. nur beteiligen, wenn der Bund einen angemessenen Einfluss erhält. 16. Sieht die Bundesregierung die Empfehlung von acatech, die Agentur müsse jenseits traditioneller Fördermechanismen frei agieren können (vgl. acatech (2018) Impulse für Sprunginnovationen in Deutschland. In Dietmar Harhoff, Henning Kagermann und Martin Stratmann (Hrsg.). acatech DISKUSSION (S. 12). Online verfügbar unter: www.acatech.de/wp-content/uploads/2018/ 03/acatech_DISKUSSION_Sprunginnovation_Web_01.pdf), durch die geplanten Ressorteinbindungen erfüllt? Es wird auf die Antwort zu den Fragen 12 bis 15 verwiesen. 17. Waren acatech oder andere Akteure aus Wissenschaft und Wirtschaft in die Erstellung der Eckpunkte durch die Bundesregierung direkt eingebunden? Wenn ja, welche Akteure waren dies, und sind diese weiterhin an der Ausgestaltung der Agentur beteiligt? Bei der Erstellung der Eckpunkte waren keine Akteure aus Wissenschaft und Wirtschaft direkt eingebunden. Die Eckpunkte berücksichtigen jedoch den intensiven Austausch mit den externen Expertinnen und Experten im Vorfeld der Erstellung . Die Bundesregierung hat nach der Veröffentlichung der Eckpunkte regen Zuspruch aus Wissenschaft und Wirtschaft zu dem Beschluss, eine Agentur zur Förderung von Sprunginnovationen zu gründen, erhalten. Zur Struktur der Förderorganisation und der Förderinstrumente 18. Wann wird die erste Ausschreibung von Projekten (über die Förderinstrumente Ideenwettbewerb und Spitzenprojekte) der Agentur zur Förderung von Sprunginnovationen erfolgen, und ist bereits beschlossen, dass diese zum Thema Künstliche Intelligenz erfolgen wird? Das BMBF und das BMWi arbeiten derzeit an der Identifizierung von Pilotinitiativen zu den Innovationswettbewerben. Eine Festlegung auf Themen ist zum jetzigen Zeitpunkt nicht erfolgt. Das Thema Künstliche Intelligenz nimmt innerhalb der Bundesregierung einen wichtigen Stellenwert ein. 19. Nach welchem Verfahren soll die im Eckpunktepapier der Bundesregierung genannte Suche von drei bis vier Themengebieten in der Aufbauphase der Agentur ablaufen (S. 5, Eckpunktepapier der Bundesregierung)? Das Verfahren zur Suche der Themengebiete wird derzeit erarbeitet. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 7 – Drucksache 19/5679 20. Aus welchen Gründen hat sich die Bundesregierung bei der Gründung der neuen Agentur zur Förderung von Sprunginnovationen für die Rechtsform der GmbH entschieden, gab es auch die Überlegung die Agentur als gGmbH zu gründen, und aufgrund welcher Überlegungen wurde dies durch die Bundesregierung verworfen? Eine Organisationsuntersuchung hat ergeben, dass die Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) als Trägergesellschaft für die Agentur zur Förderung von Sprunginnovationen eine geeignete und wirtschaftliche Organisationsform darstellt. Überlegungen, die GmbH als gGmbH zu gründen, wurden nach einer steuerrechtlichen Prüfung nicht weiter verfolgt. 21. Wie soll die im Eckpunktepapier der Bundesregierung angekündigte GmbH genau ausgestaltet sein? a) Welche Personen sollen den Bund in der Gesellschafterversammlung vertreten ? b) Durch welche Personen beziehungsweise Gremien sollen die Geschäftsführerin oder der Geschäftsführer beziehungsweise die Mitglieder der Geschäftsführung ausgewählt und ernannt werden? c) Welche Akteure und Personen sollen in den Aufsichtsrat der geplanten GmbH einziehen, und nach welchem Verfahren ist deren Benennung vorgesehen ? d) Wie viele Hierarchieebenen, neben der Geschäftsführung und den Innovationsmanagerinnen und Innovationsmanagern, sind für die Agentur vorgesehen? e) Durch welche Personen beziehungsweise Gremien sollen die Innovationsmanagerinnen und Innovationsmanager ausgewählt werden? Die Fragen 21 bis 21e werden im Zusammenhang beantwortet. Festlegungen zu den angesprochenen Fragen werden im Rahmen eines zurzeit zu erstellenden Unternehmenskonzept und des Gesellschaftsvertrages vorgenommen , der sich an den Grundsätzen guter Unternehmens- und Beteiligungsführung im Bereich des Bundes orientiert. Die im Eckpunktepapier genannten Ausführungen finden hierin Berücksichtigung. 22. Rechnet die Bundesregierung mit beihilferechtlichen Schwierigkeiten durch die Gründung der neuen Agentur, und falls ja, wie möchte sie diesen begegnen ? Die Bundesregierung rechnet nicht mit beihilferechtlichen Schwierigkeiten. 23. Sind nach Planung der Bundesregierung lediglich Akteure aus Deutschland berechtigt, Anträge im Rahmen der Instrumente „Innovationswettbewerbe“ und „Spitzenprojekte“ zu stellen, oder können sich auch Akteure aus Europa und darüber hinaus auf die Förderung bewerben? Die Einbindung auch ausländischer Partner ist möglich. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/5679 – 8 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 24. Inwiefern sollen für die Fördermittelempfänger der Agentur für Sprunginnovation die gleichen Förderbedingungen gelten, wie sie beispielsweise bei durch das BMBF finanzierten Projekten auf Ausgabenbasis gelten (z. B. „Allgemeine und besondere Nebenbestimmungen des BMBF“)? Damit die Innovationsmanager als wesentliche Antriebskraft der Agentur Lösungen für die drängenden Fragen unserer Gesellschaft unter internationalem Wettbewerbsdruck finden können, müssen sie innerhalb der Agentur schnell und agil handeln können. Hierfür sollen einerseits bewährte Förderinstrumentarien genutzt und auf ihre zweckmäßige Flexibilisierung hin geprüft werden. Andererseits sollen speziell auf den Sinn und Zweck der Agentur zugeschnittene Regelwerke und Bewirtschaftungsgrundsätze mit spezifischen Regelungen geschaffen werden , welche die funktionale Alleinstellung der Agentur durch Randbedingungen für ein flexibles und effektives Handeln ergänzen. Einzelheiten werden derzeit erarbeitet und bedürfen der weiteren Abstimmung innerhalb des Verfahrens nach § 65 Absatz 2 BHO. 25. Welche Gremien, Akteure und Personen aus den Bereichen Wissenschaft, Wirtschaft, Zivilgesellschaft und Behörden plant die Bundesregierung, dabei bei der Entwicklung der „visionären, gesellschaftlich relevanten Herausforderungen “ (S. 3, Eckpunktepapier der Bundesregierung), welche die Innovationswettbewerbe rahmen sollen, zu beteiligen, und durch welche Verfahren soll eine effektive Beteiligung sichergestellt werden? Einzelheiten hierzu werden derzeit erarbeitet. Die Bundesregierung setzt auf einen ausgewogenen und angemessenen Einfluss aller relevanten Akteure. 26. Welche „neuen Akteure, die bisher nicht durch klassische Fördermaßnahmen erreicht wurden“ (S. 4, Eckpunktepapier der Bundesregierung), sollen durch die Förderung von Sprunginnovationen in Zukunft besser erreicht werden ? Durch welche konkreten Verfahren soll dies stattfinden, und werden diese Verfahren auch in anderen Förderinitiativen zum Einsatz kommen? Die Bundesregierung verspricht sich insbesondere vom Instrument der Innovationswettbewerbe eine verstärkte Ansprache von bislang unzureichend an Fördermaßnahmen beteiligten Akteuren. Einzelheiten werden derzeit erarbeitet. Ob und in welchem Umfang diese Verfahren auch in anderen Förderinitiativen zum Einsatz kommen können, wird zu gegebener Zeit zu entscheiden sein. 27. Nach welchem Konzept sollen die durch die Agentur geförderten Projekte auf Erfolg beziehungsweise Misserfolg evaluiert werden und inwiefern unterscheidet sich das Konzept von den Evaluierungskonzepten der BMBFund BMWi-Förderrichtlinien? Die Tätigkeit der Agentur und die eingesetzten Programme, Instrumente und Verfahren zur Förderung werden begleitend – als Beitrag zur Erfolgskontrolle (Zielerreichung , Wirkung und Wirtschaftlichkeit) – entsprechend einem Evaluationskonzept evaluiert. Dieses wird derzeit erarbeitet. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 9 – Drucksache 19/5679 28. Inwiefern plant die Bundesregierung, mit dem neuen Förderinstrument sicherzustellen , dass ihr „staatliche(s) Interesse“ (…) zu einem nachhaltigen Wirtschaftswachstum, zur Schaffung neuer hochwertiger Arbeitsplätze sowie zur signifikanten Verbesserung der Lebensqualität“ (S. 1, Eckpunktepapier der Bundesregierung) erfüllt wird? Warum spielen Aspekte der ökologischen Nachhaltigkeit und der Bekämpfung der Klimakrise bei diesem „staatlichen Interesse“ keine Rolle? Wege zur Realisierung eines nachhaltigen Wirtschaftswachstums wurden im Eckpunktepapier der Bundesregierung zum Aufbau einer Agentur für Sprunginnovationen beschrieben. Das Ziel eines nachhaltigen Wirtschaftswachstums umfasst selbstverständlich Aspekte der ökologischen Nachhaltigkeit unter Berücksichtigung des Klimawandels. Sprunginnovationen können hierzu erhebliche Beiträge leisten. Transfer und Gründung 29. Welche Instrumente des Transfers (wie z. B. Patent mit Lizenzvergabe, Beteiligung an Ausgründung) nutzt die Bundesregierung im Rahmen ihrer Forschungs - und Innovationsförderung bereits heute, und wie bewertet sie die fünf am häufigsten genutzten Instrumente hinsichtlich des langfristigen Erfolgs der geförderten Unternehmen? Als die fünf wichtigsten Transferinstrumente erwiesen sich: Ausgründungen, Lizenzvergaben mit/ohne Kaufoption, Verkauf von Schutzrechten sowie Kooperationen zwischen Wissenschaft und Unternehmen. Neben verschiedenen Kooperationsformen zwischen Wissenschaft und Wirtschaft hat sich die Ausgründung von jungen innovativen Unternehmen aus Hochschulen und Forschungseinrichtungen als eine sehr effiziente Form des Technologietransfers erwiesen, da hier neben dem Know-how auch dessen Träger in die Ausgründung eingehen. Das Programm EXIST – Existenzgründungen aus der Wissenschaft setzt hier an. Seit 2007 wurde über EXIST die Gründung von fast 2 300 innovativen und wissensbasierten Startups gefördert, die hohe „Überlebensraten“ aufweisen. Im Rahmen von WIPANO erfolgt die Verwertung der gewerblichen Schutzrechte an Unternehmen (etablierte und Gründungen) zu rd. 40 Prozent durch Lizenzvergabe , zu rd. 45 Prozent durch Verkauf und zu rd. 15 Prozent durch sonstige Regelungen (z. B. Meilenstein-Zahlungen). Ausgründungen aus der Wissenschaft sind dabei eine besonders effektive und schnelle Form des Technologietransfers. Hier zeigt sich, dass der Abschluss von exklusiven Lizenzverträgen mit und ohne Kaufoption bzw. der Verkauf des Geistigen Eigentums (Intellectual property (IP) die häufigste und praktikabelste Form des Technologietransfers darstellt. Für den langfristigen Erfolg ist Rechtsicherheit bezüglich des relevanten IP eine Grundvoraussetzung . Die Lizenzbedingungen bzw. Kaufpreise müssen marktüblichen Bedingungen und der Reife der Schutzrechte und Produktentwicklungen gerecht werden. Die spezifische Situation des Unternehmens wird dabei meist berücksichtigt. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/5679 – 10 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 30. Welche Instrumente des Transfers werden nach Kenntnis der Bundesregierung bei Agenturen zur Förderung von Sprunginnovationen im Ausland – DARPA und ARPA-E (USA), ImPACT (Japan), Vinnova (Schweden) sowie dem Industrial Strategy Challenge Fund (Großbritannien) – bereits eingesetzt , wie bewertet sie diese, und welche der Instrumente möchte die Bundesregierung auch bei der Agentur für Sprunginnovationen einsetzen? 31. Wie genau wird die Agentur „Gründungen während und nach dem Projektverlauf ermöglichen und unterstützen“ (S. 2, Eckpunktepapier der Bundesregierung ), und soll dazu durch die Agentur selbst Wagniskapital bereitgestellt werden? 32. Wie genau plant die Bundesregierung, die Arbeit der Agentur mit staatlichen (KfW, Landesbanken) und privaten Wagniskapitalgebern aus Deutschland und weltweit zu verzahnen, und mit welchen Akteuren befindet sich die Bundesregierung dazu bereits im Gespräch? Die Fragen 30 bis 32 werden im Zusammenhang beantwortet. Die angesprochenen Fragen werden im Rahmen des noch zu vervollständigenden Umsetzungskonzepts geprüft. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333