Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft vom 6. November 2018 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Deutscher Bundestag Drucksache 19/5681 19. Wahlperiode 09.11.2018 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Steffi Lemke, Uwe Kekeritz, Renate Künast, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Drucksache 19/4984 – Holzimporte aus Myanmar V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Myanmar gilt als das Land mit der größten biologischen Vielfalt an Tieren und Pflanzen in Südostasien, schreibt das Auswärtige Amt auf seiner Homepage. Insbesondere sei Myanmar für seine Teakholzbestände berühmt. Allerdings hat Myanmar laut UN-Bericht die weltweit drittgrößte Entwaldungsrate. 546 000 Hektar Wald wurden zwischen 2010 und 2015 jährlich abgeholzt – eine Fläche doppelt so groß wie das Saarland (www.bpb.de/nachschlagen/zahlen-und-fakten/ globalisierung/52727/waldbestaende). Gründe sind die Ausdehnung landwirtschaftlicher Nutzflächen und übermäßiger kommerzieller Holzeinschlag. Um den dramatischen Waldverlust einzudämmen, verhängte die neue myanmarische Regierung für die Jahre 2016 bis 2017 ein Komplettverbot des Holzeinschlages in ganz Myanmar und für einige der waldreichsten Gebiete, wie z. B. in der Region Pegu, ein Moratorium, dass dort zehn Jahre kein Holz geschlagen werden darf (SWR, 2018 www.swr.de/swr2/programm/sendungen/wissen/elefantenmyanmar /-/id=660374/did=21682008/nid=660374/1g3nf2j/index.html). Die Konzessionen werden alle vom Staat vergeben, dennoch gibt es ein hohes Risiko des illegalen Holzeinschlags. Transparency International stufte nach Ermittlung des Korruptionsindex Myanmar für das Jahr 2017 auf Platz 130 von 180 ein. Noch immer gibt es umkämpfte Gebiete wie Kachin State, in denen sich Rebellengruppen durch illegalen Holzeinschlag und Drogenhandel finanzieren (www. bmz.de/de/laender_regionen/asien/myanmar/zusammenarbeit/index.html). Auch für Teile des mächtigen myanmarischen Militärs ist der Verkauf von illegalem Holz nach wie vor eine Einkommensquelle (www.swp-berlin.org/kurz-gesagt/ myanmar-trotz-wahlen-bleibt-der-uebergang-zur-demokratie-beschwerlich/). Dem Militär in Myanmar werden nun schwere Menschenrechtsverletzungen im Zusammenhang mit den gewaltsamen Vertreibungen der Rohingya-Minderheit vorgeworfen, und die Chefanklägerin des Internationalen Strafgerichtshofs hat deswegen Vorabermittlungen eingeleitet. Der Bericht einer unabhängigen Fact Finding Mission des UN-Menschenrechtsrats geht von ausreichenden Beweisen für einen Völkermord aus, insbesondere in den Bundesstaaten Kachin, Rakhine und Shan. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/5681 – 2 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Die Gorch Fock ist „einzigartiger Sympathie- und Werbeträger für die Marine und für Deutschland“, schreibt die Bundesregierung in ihrer Antwort auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 19/2908 zu den laufenden Sanierungsmaßnahmen des Segelschulschiffes. Die Gorch Fock befindet sich derzeit in der Elsflether Werft in Bremerhaven und soll unter anderem ein neues Deck bekommen. In einer ersten Anfrage nach der Herkunft des dazu importierten Teakholzes im April 2018 schreibt das Bundesministerium der Verteidigung (BMVg), dass es sich laut Lieferant um Teakholz aus legalem Einschlag von Plantagen in Myanmar handelt. Anfang September 2018, auf erneute Nachfrage zu genaueren Herkunftsangaben des Holzes seitens der Fragesteller, korrigierte die Bundesregierung ihre damalige Antwort. Danach stamme das georderte Teakholz für die Gorch Fock zwar aus Myanmar, aber nicht aus Plantagen. Die damalige Aussage hätte auf einer schriftlichen Stellungnahme der Werft basiert, die sich nach aktuellen Erkenntnissen als unzutreffend herausgestellt hätte. Erst im Nachgang, so das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL), wurde dem BMVg bekannt, dass ein Holz-Import von Myanmar-Teak vor dem Hintergrund der EU-Holzhandelsverordnung (European Timber Regulation , EUTR) zurzeit rechtskonform kaum möglich sei. V o r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g Das Risiko für illegalen Holzeinschlag in Myanmar ist grundsätzlich als hoch einzustufen. Problematisch für den Nachweis der Legalität ist insbesondere, dass i. d. R. keine Information über den genauen Einschlagsort zu erhalten ist und dass bislang keine ausreichenden unabhängigen Zertifizierungen oder Verifizierungen der Legalität in Myanmar möglich sind. Auf Ebene der Europäischen Union (EU) haben hierzu in den letzten Jahren und insbesondere seit dem Jahr 2017 umfangreiche Abstimmungen der für die Durchsetzung der EU-Holzhandelsverordnung (Verordnung (EU) Nr. 995/2010 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Oktober 2010 über die Verpflichtungen von Marktteilnehmern, die Holz und Holzerzeugnisse in Verkehr bringen (EUTR)) zuständigen Behörden der EU-Mitgliedstaaten stattgefunden, so dass eine einheitliche EU-Position besteht. Die Regierung in Myanmar hat inzwischen auf den Druck aus der EU reagiert, indem entsprechende Reformen eingeleitet wurden. Dies zeigt, dass die EUTR in den Holzexportländern Wirkung erzielt. 1. Welche Entwaldungsraten für Myanmar liegen der Bundesregierung vor (bitte seit dem Jahr 2000 auflisten)? Nach dem FAO Forest Resources Assessment 2015 (Waldstatistik der Welternährungsorganisation der Vereinten Nationen) betrug der netto Waldflächenverlust in Myanmar zwischen den Jahren 2000 und 2015 im Durchschnitt jährlich ca. 388 000 ha, dies entspricht einer durchschnittlichen Entwaldungsrate von 1,21 Prozent pro Jahr (siehe folgende Tabelle). JÄHRLICHER WALDVERLUST 2000-2005 2005-2010 2010-2015 1000 HA / JAHR -309 -310 -546 % / JAHR -0,9 -0,95 -1,78 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 3 – Drucksache 19/5681 2. Welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus dem Umstand, dass die Wälder in Myanmar ausschließlich dem Staat gehören und die alleinige Exportgesellschaft, die Myanmar Timber Enterprise, dem Staat gehört? Und wie kann nach Kenntnis der Bundesregierung vor dem Hintergrund der politischen Situation und Menschenrechtslage in Myanmar sichergestellt werden, dass es zu keinem Export von illegal geholztem Holz kommt? Die Tatsache, dass die Wälder in Myanmar ausschließlich dem Staat gehören und die alleinige Exportgesellschaft die staatliche Myanmar Timber Enterprise ist, erleichtert es, allgemeingültige Aussagen über den Holzimport aus Myanmar zu treffen. Dies hat dazu geführt, dass Myanmar das erste und bislang einzige Holzexportland ist, bei dem die zuständigen Behörden der EU-Mitgliedstaaten und die EU-Kommission zu der gemeinsamen Einschätzung gekommen sind, dass zurzeit keine EUTR-konformen Holzeinfuhren in die EU möglich sind. Zur Sicherstellung der Legalität zukünftige Holzexporte muss die gegenwärtig in Myanmar vorangetriebene Entwicklung eines unabhängigen Zertifizierungssystems abgewartet und bewertet werden. 3. Wie bewertet die Bundesregierung den Umstand, dass in Myanmar bis zu 85 Prozent der Logging-Aktivitäten illegal sind (z. B. www.worldwildlife. org/initiatives/stopping-illegal-logging), und welche Konsequenzen zieht sie daraus? Auch wenn der in der Frage genannte Prozentsatz nicht bestätigt werden kann, hat das grundsätzlich hohe Risiko für illegal eingeschlagenes Holz in Myanmar zu verstärkten Kontrollen und Anordnungen der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) geführt (siehe Antworten zu den Fragen 15 und 17) sowie zu der in der Antwort zu Frage 26 beschriebenen Information an alle Marktteilnehmer , dass zurzeit keine EUTR-konformen Holzeinfuhren in die EU möglich sind. 4. Welche Standards für Umweltschutz, Menschenrechte und Arbeitsbedingungen finden nach Kenntnis der Bundesregierung beim Holzabbau in Myanmar statt (bitte entsprechend auflisten)? Hierzu liegen der Bundesregierung keine detaillierten Informationen vor. 5. Welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus dem Bericht des UNODC (www.unodc.org/documents/southeastasiaandpacific/Publications/ wildlife/Myanmar_Illicit_Timber_Trade_Report_15.pdf), der den illegalen Holzeinschlag in Myanmar untersucht und vorschlägt, dass diese Straftaten dem organisierten Verbrechen zuzuordnen sind beziehungsweise nach dessen Gesetzen verfolgt werden sollte (https://news.mongabay.com/2017/11/ myanmar-struggles-to-fight-the-crimes-of-illegal-logging/)? Auf die Antworten zu den Fragen 3, 6 und 7 wird verwiesen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/5681 – 4 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 6. Welche Maßnahmen unternimmt die Bundesregierung, wie auch nach Kenntnis der Bundesregierung die Europäische Union (EU), um illegale Rodungen in Myanmar zu bekämpfen? 7. Inwieweit und mit welchen Maßnahmen unterstützt die Bundesregierung, wie auch nach Kenntnis der Bundesregierung die EU, eine nachhaltige Waldbewirtschaftung in Myanmar (bitte nach Maßnahme und finanziellem Umfang auflisten)? Die Fragen 6 und 7 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet . Zu den wichtigsten Maßnahmen gehört das konsequente Vorgehen der für die EUTR zuständigen Behörden bei der Kontrolle von Holzimporten aus Myanmar. Dieses hat bereits zu entsprechenden Reformbemühungen in Myanmar und dem gegenwärtig laufenden Aufbau eines unabhängigen Zertifizierungssystems geführt (siehe Antwort zu Frage 44). Am 19. Juni 2018 hat eine hochrangige Regierungsdelegation aus Myanmar die FLEGT-Expertengruppe, bestehend aus Vertretern der Europäischen Kommission und der Mitgliedstaaten, besucht, um über diese Reformen zu informieren und zu diskutieren. Im Ergebnis wurden diese Bemühungen von EU-Seite sehr begrüßt, können aber noch nicht abschließend bewertet werden. Die EU unterstützt Myanmar durch Beratung und Entsendung von Experten im Rahmen des FLEGT-Prozesses. Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) plant zudem aktuell ein Projekt zur nachhaltigen Bewirtschaftung von Teakwäldern und verbesserten Nachverfolgung von Teakholz in der Mekong-Region (inklusive Myanmar) mit der Internationalen Tropenholz-Organisation (ITTO). 8. Welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung zum einen aus dem Umstand , dass 2007 schwere Menschenrechtsverletzungen in Myanmar bekannt wurden, weshalb die EU 2008 ein Importverbot unter anderem für Holz und Holzerzeugnisse aus Myanmar in Kraft setzte (https://eur-lex.europa.eu/ legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=CELEX:02008R0194-20091223&from=ET), und zum anderen aus der Rolle des Militärs im Holzeinschlag und Holzhandel in Myanmar, auch in Bezug auf die Verbrechen von 2017, die zur Vertreibung der Rohingya führte? Auf die Antwort zu Frage 3 wird verwiesen. 9. Wie viel Myanmar-Teak wurde nach Kenntnis der Bundesregierung zwischen 2000 und 2007 importiert (EU/D) (bitte nach Jahren und nach Anteil daran für die öffentliche Beschaffung auflisten)? 10. Wie viel Myanmar-Teak wurde nach Kenntnis der Bundesregierung zwischen 2008 und 2011 importiert (EU/D) (bitte nach Jahren und nach Anteil daran für die öffentliche Beschaffung auflisten)? 11. Wie viel Myanmar-Teak wurde nach Kenntnis der Bundesregierung zwischen 2012 und 2018 importiert (EU/D) (bitte nach Jahren und nach Anteil daran für die öffentliche Beschaffung auflisten)? Die Fragen 9 bis 11 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet . Für die Holzart Teak werden in der Außenhandelsstatistik keine expliziten Warennummern geführt. Sowohl bei Importen von Rohholz als auch bei Schnittholz werden die Einfuhren von Teak nur zusammen mit anderen tropischen Hölzern Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 5 – Drucksache 19/5681 erfasst.1 Zudem änderten sich im Zeitraum 2000 bis 2018 bei den relevanten Warennummern die neben Teak aufgeführten tropischen Holzarten. Dies gilt im Besonderen für Schnittholz und erschwert eine Interpretation der Importangaben. Die nachfolgenden beiden Abbildungen zeigen die Importe der Teak-relevanten Warennummern für Rohholz und Schnittholz im Zeitraum 2000 bis 2017 in die EU und nach Deutschland. Die Darstellung erfolgt in Kubikmeter (m³). Dargestellt ist eine Zeitreihe für Rohholz sowie vier Zeitreihen für unterschiedliche Schnittholzprodukte. Abbildung 1: Einfuhren aus Myanmar in die EU, Warennummern mit Bezug zu Teak, in 1 000 m³ Datenquelle: Eurostat 1 Statistisches Bundesamt: Warenverzeichnis für die Außenhandelsstatistik, Ausgabe 2018, Kapitel 44 Holz und Holzwaren; Holzkohle. Zu finden unter: www.destatis.de/DE/Methoden/Klassifikationen/Aussenhandel/Kap44.pdf?__blob=publicationFile, abgerufen am 17.10.2018 0 5 10 15 20 25 20 00 20 01 20 02 20 03 20 04 20 05 20 06 20 07 20 08 20 09 20 10 20 11 20 12 20 13 20 14 20 15 20 16 20 17 in 1.000 m³ Rohholz von tropischen Hölzern *(1) Schnittholz an den Enden verbunden *(2) Schnittholz gehobelt *(3) Schnittholz geschliffen *(4) Schnittholz anderes (Rauware) *(5) Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/5681 – 6 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Abbildung 2: Einfuhren aus Myanmar nach Deutschland, Warennummern mit Bezug zu Teak, in 1 000 m³ Datenquelle: Eurostat (für das Jahr 2000) und Destatis (für die Jahre 2001 bis 2017) *(1): Rohholz von tropischen Hölzern, a.n.g. (andere nicht genannt): 2000 und 2001: Warennumer (WN) 4403 49 80 2002 bis 2016: WN 4403 49 95 2017: WN 4403 49 85 *(2): Schnittholz, tropische Hölzer (laut Liste), an den Enden verbunden: 2000 bis 2006: WN 4407 29 05 2007 bis 2017: WN 4407 29 15 *(3): Schnittholz, tropische Hölzer (laut Liste), gehobelt: 2000: WN 4407 29 31 und 4407 29 39 2001 bis 2006: WN 4407 29 30 2007 bis 2016: WN 4407 29 25 2017: WN 4407 29 83 *(4): Schnittholz, tropische Hölzer (laut Liste), geschliffen: 2000 bis 2006: WN 4407 29 50 2007 bis 2016: WN 4407 29 45 2017: WN 4407 29 85 *(5): Schnittholz, tropische Hölzer (laut Liste), anderes (Rauware): 2000 bis 2006: WN 4407 29 69 2007 bis 2011: WN 4407 29 68 2012 bis 2016: WN 4407 29 60 2017: WN 4407 29 95 Die nachfolgenden Ausführungen beziehen sich ausschließlich auf die oben genannten Warennummern: Von den aufgeführten Produkten werden aus Myanmar fast ausschließlich Rohholz sowie Schnittholz-Rauware in die EU bzw. nach Deutschland importiert. Weiterverarbeitete Schnittholzprodukte, an den Enden verbunden, gehobelt oder geschliffen, spielen nur eine geringe Rolle. In den Jahren 2000 bis 2007 bewegten sich die Importe noch auf einem vergleichsweise hohen Niveau. Die Importe in die EU insgesamt lagen in einer Größenordnung von insgesamt 19 000 m³ bis 33 000 m³ Rohholz und Schnittholz. Die Importe nach Deutschland schwankten bis 2006 zwischen 2 600 m³ und 4 000 m³ und stiegen 2007 auf gut 7 000 m³ an. Im Zeitraum 2008 bis 2011 brachen die Importe in die EU und nach Deutschland fast vollständig ein. 2008 waren noch Einfuhren in geringem Umfang zu verzeichnen (EU: 2 600 m³, DE: 1 600 m³ Rohholz und Schnittholz). Von 2009 bis 2011 erfolgten keinerlei Importe von Rohholz und nur in sehr geringen Mengen von Schnittholz. Ab 2012 fanden wieder Importe in die EU und nach Deutschland 0 1 2 3 4 5 6 20 00 20 01 20 02 20 03 20 04 20 05 20 06 20 07 20 08 20 09 20 10 20 11 20 12 20 13 20 14 20 15 20 16 20 17 in 1.000 m³ Rohholz von tropischen Hölzern *(1) Schnittholz an den Enden verbunden *(2) Schnittholz gehobelt *(3) Schnittholz geschliffen *(4) Schnittholz anderes (Rauware) *(5) Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 7 – Drucksache 19/5681 statt, allerdings auf deutlich geringerem Niveau als vor 2008. Die Gesamteinfuhren von Rohholz und Schnittholz in die EU stiegen von 1 400 m³ im Jahr 2012 auf 6 900 m³ im Jahr 2017. Die Einfuhren nach Deutschland lagen in den Jahren 2012 bis 2017 im Bereich von 800 m³ bis 2 000 m³, wobei es sich bei den Einfuhren 2016 und 2017 ausschließlich um Schnittholz-Rauware handelt (2016: 1 500 m³, 2017: 1 000 m³). Rohholz wurde in diesen beiden Jahren nicht eingeführt . Zu den Anteilen der öffentlichen Beschaffung von Teak-Importen aus Myanmar liegen der Bundesregierung keine Informationen vor (siehe auch Antwort zu Frage 20). 12. Inwiefern gab es nach Kenntnis der Bundesregierung während des EU-Importverbots von myanmarischem Teakholz Verschiebungen von Teak-Importen (Gesamtmenge bzw. Herkunftsländer) was die deklarierte Herkunft angeht (bitte nach Importmengen und Herkunftsländern für die Jahre 2008 bis 2011 auflisten)? Kann man anhand der Import-Statistiken nach Deutschland und in die EU Verschiebungen erkennen? Hierzu liegen der Bundesregierung keine Informationen vor. Aus den zur Verfügung stehenden Außenhandelsdaten Myanmars und anderer, vor allem benachbarter Länder, lassen sich keine Verschiebungen von Teakimporten in bzw. aus anderen Ländern ableiten. 13. Bei wie vielen der in 2009 in Deutschland getätigten 14 Anzeigen des World Wide Fund For Nature (WWF) wegen Verdacht auf Verstoß gegen das EU- Importverbot beim Zollkriminalamt wurden mit welchem Ergebnis Ermittlungsverfahren eingeleitet, und gab es Sanktionen? Wenn ja, welche? Wenn nein, warum nicht? Aufgrund der 14 Anzeigen des World Wide Fund for Nature (WWF) im Jahr 2009 bezüglich möglicher Verstöße gegen das Außenwirtschaftsgesetz in Verbindung mit der EU-Myanmar-Embargoverordnung Nr. 194/2008 wurden durch die zuständigen Staatsanwaltschaften in acht Fällen Ermittlungsverfahren eingeleitet. Eines dieser Ermittlungsverfahren ist noch nicht abgeschlossen. Die übrigen sieben Ermittlungsverfahren wurden nach § 170 Absatz 2 Strafprozessordnung eingestellt , da die Ermittlungen nicht genügenden Anlass zur Erhebung der öffentlichen Klage boten. 14. Welche eigenen Marktanalysen durch deutsche Behörden, wie beispielsweise dem Zoll, um mögliche Verstöße gegen das EU-Importverbot zu identifizieren gibt es, und welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus diesen Marktanalysen? Die Überwachung der Einhaltung von Verboten und Beschränkungen stellt eine der Kernaufgaben der Bundeszollverwaltung dar (§ 1 Absatz 3 Zollverwaltungsgesetz ). Im Zuge dessen werden u. a. auch Marktbeobachtungen durchgeführt. Auf internationaler Ebene hat INTERPOL in diesem Jahr erneut das Thema „Illegaler Handel mit geschützten Holzarten“ aufgenommen. Auch im Rahmen der Priorität „Umweltkriminalität“ des „EU Policy Cycle for Organised and Serious International Crime 2018/2021“ ist für 2019 eine von Frankreich federführend geleitete Maßnahme zur Bekämpfung des illegalen Holzhandels geplant. Das Zollkriminalamt wird sich an beiden Maßnahmen beteiligen und die Ergebnisse entsprechend berücksichtigen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/5681 – 8 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 15. Inwiefern gab es in 2017 seitens der zuständigen Behörde für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) eine Anordnung für Holzimporteure, wie mit Myanmar -Importen zu verfahren ist und dass ein hohes Korruptionsrisiko in Myanmar besteht? Auf die Antwort zu Frage 29 wird verwiesen. 16. Wie viel Teakholz wurde nach Kenntnis der Bundesregierung seit der Anordnung nach Deutschland importiert (bitte nach Jahren und Menge auflisten )? Nach dem 21. März 2017 wurden ca. 450 Tonnen Teakholz importiert. Insgesamt waren dies ca. 600 Tonnen im gesamten Jahr 2017. In den Monaten Januar und Februar 2018 wurden ca. 200 Tonnen Teakholz importiert . Für Importe ab März 2018 liegen der BLE noch keine Angaben vor (siehe Antwort zu Frage 26.). 17. Inwiefern fanden vermehrte Kontrollen durch die BLE bei Teakholz-Importeuren statt? Wenn ja, bitte auflisten. Wenn nein, warum nicht? Alle bekannten deutschen Teakholz-Importeure (insgesamt 13 Betriebe) wurden zwischen 2017 und 2018 kontrolliert. Dabei handelte es sich teilweise um Erstund teilweise um Folgekontrollen. 18. Hat die Bundesregierung Kenntnis darüber, dass Schweden bereits in 2016 einen Marktteilnehmer bezüglich Teak-Importen aus Myanmar verurteilt hat und Dänemark bereits in 2017 erklärt hat, dass es unmöglich ist, Teak aus Myanmar EUTR-konform nach Europa zu importieren, und wenn ja, welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung daraus? Der zitierte Sachverhalt ist der Bundesregierung bekannt, der Informationsaustausch zwischen den zuständigen Behörden der EU-Mitgliedstaaten funktioniert gut. Zu den Konsequenzen wird auf die Antwort zu Frage 3 verwiesen. 19. Wurde in den FLEGT/EUTR Expert Group Meetings thematisiert, dass Holzimporte aus Myanmar, die der EUTR entsprechen, kaum zu tätigen sind, wann wurde zum ersten Mal darüber gesprochen und mit welcher Schlussfolgerung ? Im Juni 2017 wurde in der FLEGT-Expertengruppe erstmals festgestellt, dass keine der bislang von Importeuren vorgelegten Nachweise ausreichend sind. Schlussfolgerungen waren Information und entsprechende Kontrollen der Marktteilnehmer sowie Unterstützung der Reformbemühungen in Myanmar. Die einheitliche Schlussfolgerung, dass zurzeit keine EUTR-konformen Holzeinfuhren in die EU möglich sind, wurde im Frühjahr 2018 getroffen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 9 – Drucksache 19/5681 20. Wie sieht das Monitoring in Bezug auf die Bundesbeschaffungsrichtlinie und insbesondere des Gemeinsamen Erlasses zur Beschaffung von Holzprodukten aus? Welche Kriterien werden verwendet? Zusammen mit der Veröffentlichung des gemeinsamen Leitfadens zum Beschaffungserlass am 6. Oktober 2017 haben die beteiligten Ressorts die Entwicklung eines geeigneten Monitorings zur Verbesserung der Informationsgrundlage vereinbart . Die Entwicklung eines entsprechenden Konzeptes dauert aber noch an. 21. Wie viel FSC-, wie viele PEFC-zertifizierte Produkte wurden nach Kenntnis der Bundesregierung je Jahr seit 2010 beschafft, und wie viel Prozent des vom Bund beschafften Holzes entspricht das? Wie viel davon war Teakholz? Gemäß Beschaffungserlass muss das gesamte, vom Bund beschaffte Holz nach FSC/PEFC oder vergleichbar zertifiziert sein. Zu konkreten Zahlen sind keine Angaben möglich. 22. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über den Anteil der FSC- bzw. PEFC- (oder vergleichbaren Zertifikaten) Wälder beziehungsweise Plantagen in Myanmar? Nach Kenntnis der Bundesregierung gibt es zurzeit in Myanmar noch keine Wälder bzw. Plantagen, die nach FSC/PEFC oder vergleichbar zertifiziert sind. Entsprechende Bemühungen des „Myanmar Forest Certification Committee“ (MFCC) laufen jedoch. 23. Hat es Zeiträume seit Inkrafttreten der EUTR (2013) und der Auflage, dass man nach bestem Wissen und Gewissen Illegalität ausschließen muss, gegeben , in denen Korruption und illegaler Holzeinschlag als so vernachlässigbar einzustufen waren, dass man guten Gewissens aus Myanmar importieren konnte? Wenn ja, wann waren diese Zeiträume und welche Mengen wurden während dessen importiert? Solche Zeiträume hat es nach Kenntnis der Bundesregierung nicht gegeben. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/5681 – 10 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 24. Wie hoch schätzt die Bundesregierung das Risiko in Myanmar ein (ist das Risiko überall groß oder gibt es Regionen mit vernachlässigbarem Risiko), und abgeleitet daraus – wie genau muss ein Importeur daher die Herkunft des Holzes benennen müssen? Die Bundesregierung schätzt das Risiko des illegalen Holzeinschlags in Myanmar grundsätzlich als hoch ein. Dennoch wird das Risiko regional unterschiedlich bewertet . So wird in den nördlichen Regionen, Richtung China, von einem höheren Risiko als in den südlichen Regionen ausgegangen. Auf diesen Sachverhalt, sowie auf die Tatsache, dass bei Importen aus Myanmar Nachweise zur Herkunftsregion erbracht werden müssen, weist die BLE seit März 2017 auf ihrer Internetseite hin. 25. Genügt es nach Ansicht der Bundesregierung, bei Holz aus Myanmar die Holzart und die genaue Herkunft zu kennen, um nach Deutschland importieren zu können? Wenn nein, welche Anforderungen müssen genau erfüllt sein, um illegalen Holzeinschlag und bzw. oder Korruption ausschließen zu können? Nein, dies genügt nach Auffassung der Bundesregierung nicht. Die BLE hat in ihrer Pressemitteilung vom 21. März 2017 die genauen Umstände dargelegt: www. ble.de/SharedDocs/Downloads/DE/Wald-Holz/ImportMyanmar.pdf;jsessionid= F6E43C360992F873E51F410E1351D555.1_cid335?__blob=publicationFile&v. Demnach sind Nachweise zu erbringen, die die Herkunft zu einer bestimmten Region bzw. einem Einschlagsgebiet belegen (z. B. Transportdokumente, die den Transport der Stämme aus der Einschlagsregion dokumentieren, Nachweise über vorhandene Hammerschlagmarkierungen an den Baumstämmen bzw. -stümpfen ). Zudem ist die Vorlage von ausschließlich staatlichen Dokumenten nicht ausreichend sondern es sind weitere Nachweise wie z. B. Zertifizierungen oder Verifizierungen durch Dritte erforderlich. 26. Wie viele deutsche Unternehmen importierten seit 2013 Teak, und wie viele davon wurden von der BLE seit 2013 kontrolliert (bitte nach Jahren, Anzahl an Unternehmen und Importmengen auflisten)? Seit dem Jahr 2013 wurde von rd. 20 Importeuren Teakholz oder Teakholzprodukte importiert. In untenstehender Tabelle ist die Anzahl der Teak-Importeure sowie die Anzahl durchgeführter Kontrollen der BLE bei den aufgeführten Importeuren – nach Jahren aufgeschlüsselt – dargestellt. Die Mengenangaben basieren auf den der BLE vorliegenden Informationen des Zolls. Für das Jahr 2013 liegen der BLE keine Angaben über die Importmengen vor. In den Folgejahren wurden, nach Kenntnisstand der BLE, die folgenden Holzmengen importiert: 2014: ca. 500 Tonnen 2015: ca. 730 Tonnen 2016: ca. 1 000 Tonnen 2017: ca. 630 Tonnen 2018: ca. 200 Tonnen (Januar – Februar) Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 11 – Drucksache 19/5681 Anzahl 2013 2014 2015 2016 2017 2018 Importeure KN 44 17 11 11 8 11 5 Kontrollen BLE 3 6 5 6 10 5 Da die Erteilung einer Anordnung nicht gleichermaßen auch deren Umsetzung durch den Betroffenen bedeutet, prüfte die BLE die Adressaten nach einer gewissen Zeit erneut. Es stellte sich heraus, dass die Marktteilnehmer i. d. R. versucht hatten, die Auflagen der Anordnung einzuhalten. So wurden z. B. Verifizierungen der internationalen Überwachungsgesellschaft SGS vorgelegt, die die Echtheit der von den staatlichen Stellen in Myanmar ausgestellten Dokumente bestätigten. Fazit der Prüfung bzw. deren Bewertung durch die BLE war jedoch, dass die vorgelegten Verifizierungen keinen eigenständigen Nachweis für die in den staatlichen Dokumenten enthaltenen Angaben darstellten. Ebenso wurden Dokumentationen für die Rückverfolgbarkeit des Holzes bis zum Ursprung vorgelegt, die trotz aufwändiger Recherche in den Archiven der zuständigen staatlichen Behörden meist nur Stichprobencharakter besaßen. Nachdem die Prüfungen der BLE ausgewertet und der Abstimmungsprozess der Behörden der EU-Mitgliedstaaten untereinander abgeschlossen war, veröffentlichte die BLE im Juni 2018 eine Pressemitteilung , in der sie darauf hinwies, dass Importe aus Myanmar zurzeit EUTRkonform nicht möglich sind und für weitere Importe strenge Maßnahmen ankündigte (www.ble.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2018/180613_Myanmar. html?nn=8904380). Außerdem wurden gegen fünf Marktteilnehmer Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet, die noch nicht abgeschlossen sind. 27. Bei wie vielen Unternehmen und Kontrollen gab es Auffälligkeiten im Sinne des Holzhandels-Sicherungs-Gesetz (HolzSiG), und welche Ordnungswidrigkeiten traten auf beziehungsweise Strafen wurden verhängt? Gab es wiederholte Auffälligkeiten bei einzelnen Unternehmen? Die vorgelegten Dokumente und Informationen gemäß Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe a) der Verordnung (EU) Nr. 955/2010 waren bei Importen aus Myanmar stets sehr umfangreich und wurden nach Inkrafttreten der EUTR zunächst (2013 bis 2016) als ausreichend betrachtet. Im Herbst 2016, unter anderem aufgrund von Informationen der Nichtregierungsorganisation „Environmental Investigation Agency (EIA)“ wurde diese Einschätzung überprüft und mit den betroffenen Mitgliedstaaten und der Europäischen Kommission diskutiert. Im Ergebnis informierte die BLE am 21. März 2017 alle bekannten, aus Myanmar importierenden Firmen in einer Anordnung darüber, dass die grundsätzlich vorhandenen staatlichen Dokumente zur Legalität des Holzes u. a. aufgrund des hohen Korruptionsrisikos in Myanmar als Nachweis für einen legalen Einschlag alleine nicht ausreichen würden. Gleichzeitig wies die BLE die Firmen an, künftig zusätzliche Verifizierungen oder Zertifizierungen durch Dritte vorzulegen, durch die das Risiko des illegalen Holzeinschlags auf ein vernachlässigbares Maß reduziert werden könne. Zudem sei die Nachverfolgbarkeit des Holzes bis zum konkreten Einschlagort zu dokumentieren. Mit dieser Anordnung entsprach die BLE der Sanktionssystematik des HolzSiG. Jene Firmen, welche nach Erlass der Anordnung weiter Teakholz aus Myanmar importiert hatten, wurden erneut durch die BLE überprüft. Dabei wurde festgestellt , dass die meisten Firmen die Anordnung befolgt und zusätzliche Verifizie- Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/5681 – 12 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode rungen durch Dritte in Auftrag gegeben hatten. Eine eingehende Prüfung der Unterlagen ergab, dass die durchgeführten Risikominderungsmaßnahmen dennoch nicht ausreichten, um das länderspezifische Risiko in Myanmar auf ein vernachlässigbares Niveau zu senken. Aufgrund der objektiv feststellbaren Versuche, die Anordnung umzusetzen, konnte den Importeuren kein Verschulden unterstellt werden, so dass die Prüfung einer Ordnungswidrigkeit wegen Verstoßes gegen die Anordnung negativ ausfiel. Von den 13 in 2017 kontrollierten Importeuren wurden dennoch in sechs Fällen durch die BLE Ordnungswidrigkeitenverfahren wegen Verstoßes gegen die Informationspflicht nach Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe a der EUTR eingeleitet, die noch laufen. 28. Wie viele der aus Myanmar importierenden Unternehmen sind Mitglied im GD-Holz, und wie oft wurden diese Unternehmen von der GD-Holz Service GmbH (Monitoringorganisation gemäß EUTR) seit 2013 nach Kenntnis der Bundesregierung überprüft? Zunächst ist anzumerken, dass die GD-Holz Service GmbH nicht bereits 2013, sondern erst am 30. Januar 2015 als Überwachungsorganisation (englisch: „Monitoring Organisation“) von der EU-Kommission zugelassen wurde. Hauptaufgabe der Überwachungsorganisationen ist die Unterstützung ihrer Mitglieder bei der Umsetzung der EUTR. Die Kontrolle obliegt auch für die Firmen, die einer Überwachungsorganisation angehören, der BLE. Von den 13 Unternehmen, die am 21.März 2017 eine Anordnung erhalten haben, sind vier Mitglied bei der GD- Holz Service GmbH. Von diesen vier Mitgliedern wurde nach Kenntnis der BLE bisher ein Mitglied durch die GD-Holz Service GmbH überprüft. Gemäß Aussage der GD-Holz Service GmbH wurden die anderen drei Mitglieder bisher noch nicht überprüft, da sie bereits durch die BLE kontrolliert wurden und die GD- Holz Service GmbH sich zunächst auf jene Mitglieder konzentriert, welche noch keine staatliche Kontrolle durchlaufen haben. 29. Welche rechtsbindende Kraft hat die in 2017 getätigte Anordnung an die Marktteilnehmer zur Einfuhr von Holz aus Myanmar, obwohl die rechtlichen Auflagen der EUTR und des HolzSiG seit 2013 bestehen und eine Sorgfaltspflicht zum Ausschluss der Illegalität immer einzuhalten ist? Die Fragen 15 und 29 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet . Am 21. März 2017 ergingen Anordnungen an alle der BLE bekannten Importeure von Teakholz aus Myanmar, damals 13 Unternehmen. Darin wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Vorlage von ausschließlich staatlichen Dokumenten nicht ausreichend sei, um die Legalität der Herkunft des Holzes oder der Holzerzeugnisse zu belegen. Vielmehr seien weitere Nachweise wie z. B. die zusätzliche Vorlage von Zertifizierungen oder Verifizierungen durch Dritte erforderlich. Hintergrund der vollziehbaren Anordnungen der BLE ist der in § 7 Absatz 3 Nummer 3 HolzSiG enthaltene Bußgeldtatbestand. Danach handelt ordnungswidrig , wer vorsätzlich oder fahrlässig einer vollziehbaren Anordnung der zuständigen Behörde zuwiderhandelt, mit der ein Nachweis zum Risikobewertungsverfahren nach Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe b oder zum Risikominderungsverfahren nach Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe c der Verordnung (EU) Nr. 995/2010 angefordert wird. Demzufolge kann ein Ordnungswidrigkeitenverfahren wegen Verstoßes gegen das Risikominderungsverfahren erst dann eingeleitet werden, wenn einer zuvor erteilten vollziehbaren Anordnung der BLE zuwidergehandelt worden ist. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 13 – Drucksache 19/5681 Zeitgleich erfolgte eine Veröffentlichung eines Informationsschreibens zu Holzimporten aus Myanmar auf der BLE Website. Der Inhalt des Informationsschreibens entsprach im Wesentlichen dem der Anordnung (www.ble.de/SharedDocs/ Downloads/DE/Wald-Holz/ImportMyanmar.pdf;jsessionid=F6E43C360992F87 3E51F410E1351D555.1_cid335?__blob=publicationFile&v). 30. Welches Holz wurde 2008 bei der Erneuerung des Decks der Gorch Fock verwendet? Handelte es sich auch damals um Myanmar-Teak aus Naturwäldern, da nach Aussage des Bundesministeriums der Verteidigung (Antwort auf die Schriftliche Frage 81 des Abgeordneten Tobias Linder auf Bundestagsdrucksache 19/1763) hochwertiges Teakholz bei der Gorch Fock einzusetzen ist? Für die teilweise Erneuerung des Decksbelags im Jahr 2008 wurde nach Kenntnis der Bundesregierung Teakholz aus Naturwäldern verwendet. Informationen zum Ursprung liegen nicht vor. 31. Wurde das 2008 verwendete Teakholz in Konformität mit dem gemeinsamen Erlass zur Beschaffung von Holzerzeugnissen (in der Fassung von 2007) eingekauft , und welcher Zertifizierungsnachweis wurde dazu erbracht? Die Frage kann nicht beantwortet werden, da die erforderliche Dokumentation nicht mehr verfügbar ist. 32. Welche Rolle hat die Beschaffungsrichtlinie Holz des Bundes bei der Beschaffung des Teaks beim aktuellen Instandsetzungsvorhaben der Gorch Fock gespielt? Was stand in der Ausschreibung, und nach welchen Kriterien wurde vergeben ? Der Auftragnehmer für das Instandsetzungsvorhaben wurde mittels Nachtrag zum Instandsetzungsvertrag mit der Erneuerung des Holzbelages an Bord GORCH FOCK, d. h. 856 m² Teakholz, 38 mm Stärke, 90 x 38 mm, FEQ-Qualität beauftragt. Eine Ausschreibung des Nachtrages selbst fand nicht statt. Vorgaben des „Gemeinsamen Erlasses zur Beschaffung von Holzprodukten“ wurden bei der Auftragsvergabe nicht gesondert spezifiziert. 33. Wie viele verschiedene Lieferketten beziehungsweise Importeure waren für den Import des auf der Gorch Fock zu verwendenden Teaks involviert? Es waren zwei Importeure, die deutsche Firma Alfred Neumann GmbH & Co KG und die belgische Firma Vandecasteele, Aalbeeke, beteiligt. Die Lieferung erfolgte an eine weitere Firma, die seitens der Instandsetzungswerft mit der Fertigung und dem Verlegen des Holzdecks beauftragt wurde. 34. Welche Akteure waren in den jeweiligen Lieferketten involviert (bitte, mit Namen der Auftragnehmer, der Holzlieferanten (Händler und Holzeinschlagsfirmen ), alle Importeure (auch die nicht in Deutschlandansässigen) und mit den jeweiligen Mengenangaben und Zeitangaben der Transaktionen auflisten)? Zu den beteiligten Akteuren wird auf die Antwort zu Frage 33 verwiesen. Angaben zu Mengen und Zeiten der Transaktionen liegen dem Bundesministerium der Verteidigung (BMVg) nicht vor. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/5681 – 14 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 35. Sollte Vadecasteele HoutImport einer der Lieferanten für Holz der Gorch Fock gewesen sein, was wurde von Seiten der BLE unternommen, um nachzuprüfen , ob das importierte Holz im Widerspruch zu den Abhilfemaßnahmen steht, zu dem das Unternehmen in 2017 nach Befunden gegen die EUTR verstoßen zu haben, verpflichtet wurde (https://megayachtnews.com/2018/ 01/illegally-traded-teak-claims-princess-yachts-sunseeker/)? Bei Vandecasteele Houtimport handelt es sich um eine belgische Firma, die nach Kenntnis der BLE in Deutschland nicht als Marktteilnehmer gemäß Verordnung (EU) Nr. 995/2010 in Erscheinung tritt, das heißt keine Importvorgänge verzollt. Insoweit ergab sich für die BLE keine Prüfungszuständigkeit. Die BLE informierte jedoch die zuständige belgische Behörde über die Hintergründe. 36. Hat die Bundesregierung Kenntnis darüber, dass die EU-Kommission ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Belgien eröffnet hat, in dem sie auf die Einhaltung der EU-Holzvorschriften drängt und die mangelnden Kontrollen und Überprüfungen anmahnt? Ja, nach Kenntnis der Bundesregierung wurde das Vertragsverletzungsverfahren jedoch eingestellt, nachdem Belgien darauf reagiert hat, indem die zuständige Behörde personell gestärkt und die Kontrolltätigkeit intensiviert wurde. 37. Ist das in Deutschland registrierte Importunternehmen Alfred Neumann für das Teakholz zur Instandsetzung der Gorch Fock im Jahr 2018 Mitglied im GD-Holz, und wurde das importierende Unternehmen von der GD-Holz Service GmbH (Monitoringorganisation gemäß EUTR) überprüft? Ja, die Firma Alfred Neumann ist Mitglied bei der GD-Holz Service GmbH, wurde bisher jedoch, nach Kenntnis der Bundesregierung, noch nicht durch die GD-Holz Service GmbH überprüft. 38. Auf Basis welcher Dokumente kam das verantwortliche Unternehmen zu der Aussage (siehe Antwort auf die Schriftliche Frage 81 des Abgeordneten Tobias Lindner auf Bundestagsdrucksache 19/1763), dass die EUTR Anforderungen eingehalten wurden? Neben den im Rahmen des Risikobewertungsverfahrens vorhandenen umfangreichen staatlichen Dokumenten, bediente sich der verantwortliche Marktteilnehmer , die Firma Alfred Neumann, seit dem Jahr 2017 der Firma Double Helix, um die Nachweise für den Ursprung des importierten Holzes verifizieren zu lassen. 39. Welche „fachliche Nachhaltigkeitsüberwachung durch eine anerkannte Überwachungsgesellschaft“ liegt nach Aussage des Importeurs vor, und welche Überwachungsgesellschaft bzw. Monitoringorganisation hat das Unternehmen wann überprüft? Gibt es ein Auditbericht? Der Importeur ist Mitglied einer anerkannten Überwachungsorganisation im Sinne der EUTR, wurde jedoch nach Kenntnis der Bundesregierung noch nicht durch diese überprüft (siehe Antwort zu Frage 37). Eine Kontrolle durch die BLE hat jedoch stattgefunden. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 15 – Drucksache 19/5681 40. Wurde das Holz durch einen Dritten zertifiziert? Wenn ja, durch wen? Entspricht dieses Unternehmen den Zertifizierungsregelungen Dritter in Myanmar ? Bei dem von der Firma Alfred Neumann an eine weitere Firma für die Restaurierung der Gorch Fock gelieferten Holz handelt es sich um drei unterschiedlichen Lieferungen. Zwei Lieferungen wurden 2015, eine weitere 2017 durch die Firma Alfred Neumann importiert. Für den Import im Jahr 2017 wurde eine Verifizierung des Ursprungs durch die Firma Double Helix vorgelegt. Zertifizierungen (z. B. durch FSC oder PEFC) gibt es in Myanmar bislang nicht. Auf die Antwort zu Frage 38 wird verwiesen. 41. Ist die Bundesregierung der Auffassung, dass dieses Unternehmen die gebotenen Auflagen im Rahmen der Sorgfaltspflicht nachweislich geprüft hat? Die Firma Alfred Neumann hat ein Sorgfaltspflichtsystem erstellt, aktualisiert und angewendet. Die Überprüfung durch die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) hat ergeben, dass sie zwar im Rahmen ihrer Sorgfaltspflicht umfangreiche Maßnahmen ergriffen hat, diese aber nicht ausreichen, um das Risiko , dass das Holz aus illegalem Einschlag kommt, wie vorgeschrieben als vernachlässigbar einstufen zu können. Hinsichtlich der Erfüllung der Voraussetzung, dass Nachweise zu erbringen sind, dass das Holz den geltenden Rechtsvorschriften des Ursprungslandes entspricht (Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe b letzter Anstrich der Verordnung (EU) Nr. 995/2010) hat die BLE daher ein Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet, welches noch läuft. 42. Wie hat das Unternehmen die von der Sorgfaltspflicht benötigte Risikobewertung und die Minderung der festgestellten Risiken geprüft? Die Firma Alfred Neumann kam aufgrund der ihr vorliegenden Dokumente der staatlichen Behörden Myanmars zu der Einschätzung, dass die Rechtsvorschriften des Ursprungslandes eingehalten würden. Die von der BLE verlangte weitere Risikominderung sah die Firma – ab 2017 – in der Dokumentation zum regionalen Ursprung des Holzes durch Double Helix. 43. Welche Kenntnis hat die Bundesregierung darüber, welche Aspekte bei der Zertifizierung erfasst wurden und wie die Zertifizierung in dem Land des Holzeinschlags angewandt wurde? Nach Kenntnis der Bundesregierung gibt es zurzeit in Myanmar noch keine Wälder bzw. Plantagen, die nach FSC/PEFC oder vergleichbar zertifiziert sind (siehe auch Antworten zu den Fragen 22 und 40). 44. Entsprachen zum Zeitpunkt des Teakeinschlags für die Gorch Fock die Myanmar Timber Legality Assurance System (MYTLAS), Myanmar Forest Certification Committee (MFCC) und die beauftragte Dritte Zertifizierungsorganisation den internationalen und europäischen Standards wie z. B. in dem EU Leitfaden EUTR (C(2016) 755 final? Das Zertifizierungssystem MYTLAS ist noch im Aufbau und wird durch das Myanmar Forest Certification Committee (MFCC) entwickelt. Die Tatsache, dass dieses System entwickelt wird, ist grundsätzlich als Fortschritt zu sehen und ist internationalem Druck, insbesondere auch von Seiten der EU, zu verdanken. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/5681 – 16 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Seine Verlässlichkeit muss sich jedoch noch erweisen. Zum Zeitpunkt des Einschlags des in Rede stehenden Holzes gab es ein funktionales, anerkanntes Zertifizierungssystem noch nicht und ein solches gibt es auch bis heute nicht. Eine Bewertung nach den Kriterien des EUTR-Leitfadens kann daher erst in Zukunft erfolgen, wenn das System funktional ist und Zertifizierungsorganisationen zugelassen sind. 45. In welchem Kontext hat das importierende Unternehmen (Alfred Neumann) behauptet, dass es eine Sonderprüfung des Holzes bzw. des Imports, durch die BLE gegeben hat, welche die Freigabe zum Einbau erteilt habe? Auf Basis welcher Kontrollen und Informationen kam die BLE zum Schluss, dass der Import freigegeben werden kann, auch wenn es EU-weit die Auffassung gibt, dass es ausgeschlossen ist, Myanmar-Naturteak legal in die EU zu importieren? Die BLE hat im Juli 2018 von einer Zollanmeldung betreffend Teak-Holz aus Myanmar durch die Firma Alfred Neumann erfahren und unmittelbar eine Prüfung eingeleitet. Es bestand der Verdacht, dass die Firma gegen die in der Pressemitteilung vom Juni 2018 enthaltene Anordnung verstoßen haben könnte. Die Prüfung ergab, dass sowohl der Kaufvertrag als auch die Verschiffung des betreffenden Holzes zum Zeitpunkt der Veröffentlichung der Pressemitteilung der BLE im Juni 2018 bereits abgeschlossen waren. Eine Beschlagnahme kam deshalb aus Vertrauensschutzgründen nicht in Betracht. Der Importeur ging bis zur Veröffentlichung der Pressemitteilung davon aus, dass ein Import unter den bisher vorliegenden Dokumenten (staatliche Legalitätsnachweise, Verifizierung durch die Firma Double Helix) EUTR-konform sei. Eine entsprechende Sorgfaltspflichtregelung war zum Zeitpunkt des Kaufs und der Versendung erstellt. Auch wenn das Holz nicht beschlagnahmt werden konnte, leitete die BLE ein Ordnungswidrigkeitenverfahren ein (siehe Antwort zu Frage 41). 46. Wann fand eine Überprüfung des Marktteilnehmers durch die BLE statt (bitte Datum angeben), und aus welchem Anlass ordnete wer diese Überprüfung an? Der hier in Rede stehende Importeur wurde von der BLE am 29. Juni 2018 auf eigene Veranlassung der BLE im Rahmen des risikobasierten Prüfplans erneut überprüft. Zu den vorherigen Prüfungen wird auf die Antwort zu Frage 48 verwiesen . 47. Wurde das Teakholz für die Gorch Fock auf EUTR-Konformität geprüft? Wenn ja, wann, und zu welchem Ergebnis kam die Prüfung? Wenn nein, warum nicht? Ja, ein Teil der Lieferungen wurde von der BLE überprüft. Zu dem Ergebnis der Prüfung wird auf die Antwort zu Frage 45 verwiesen. 48. Hat die BLE die Einhaltung der Sorgfaltspflicht des deutschen Marktteilnehmers , der das Teakholz importierte, vor April 2018 überprüft (bitte die Zeiträume angeben)? Die Firma Alfred Neumann wurde erstmals im September 2013 von der BLE als Marktteilnehmer i. S. der EUTR geprüft. Eine weitere Prüfung fand im Juli 2017 statt. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 17 – Drucksache 19/5681 49. Auf Basis welcher Informationen kam Alfred Neumann und die BLE zu dem Schluss, dass das Holz aus einer Plantage in Myanmar stammte (siehe Antwort auf die Schriftliche Frage 81 des Abgeordneten Tobias Lindner auf Bundestagsdrucksache 19/1763)? Weder die Firma Alfred Neumann noch die BLE kamen zu einem solchen Schluss. Beiden Beteiligten war bewusst, dass das betreffende Holz nicht aus Plantagenanbau stammen konnte. Die damalige Aussage basierte auf einer schriftlichen Stellungnahme der beauftragten Werft, die sich als falsch herausgestellt hat (siehe Antwort auf Schriftliche Frage 98 der Abgeordneten Steffi Lemke auf Bundestagsdrucksache 19/4317 vom 4. September 2018). 50. Welches Einschlagsdatum für das importierte Holz geht aus den Unterlagen hervor, und ist sich die Bundesregierung bewusst, dass die Regierung in Myanmar für 2016 bis 2017 ein Einschlagsverbot über das ganze Land verhängt hatte und die Einschlagsraten zwischen 2010 und 2016 eine der höchsten waren? Wann und warum kamen Zweifel an der Richtigkeit der Stellungnahme der beauftragten Werft auf? Ja, der Bundesregierung ist bekannt, dass in Myanmar ein Einschlagsstopp für die Einschlagsperiode 2016 bis 2017 verhängt wurde. Bei allen geprüften Lieferungen handelte es sich um Holz, welches nachweislich vor diesem Einschlagsstopp (1. April 2016) eingeschlagen wurde. Konkrete Einschlagsdaten gehen aus den Dokumentationen nicht hervor, werden im Rahmen der Sorgfaltspflichtregelung nach Artikel 6 der EUTR aber auch nicht gefordert. Das Holz der entsprechenden Lieferungen wurde nach Kenntnis der Bundesregierung von 2014 bis zum Einschlagsjahr 2015/2016 (vor dem 1. April 2016) eingeschlagen. Die Stellungnahme der beauftragten Werft wurde dem BMEL erst im Nachhinein bekannt und wurde sofort als zweifelhaft angesehen. Hierüber wurde das BMVg mit Schreiben vom 16. August 2018 informiert. 51. Welche Konsequenzen hat die unzutreffende Stellungnahme nach Einschätzung der Bundesregierung für die Werft und zukünftige Aufträge des Bundes ? Die unzutreffende Aussage der Werft, nach der das Teakholz aus zertifizierten Plantagen stammen würde, erfolgte aus Unkenntnis des Sachverhaltes. Diese Aussage wurde im September 2018 korrigiert und der Abgeordnete Dr. Lindner über den neuen Sachstand informiert. Da die Werft nicht der nach der EUTR für die Sorgfaltspflicht verantwortliche Marktteilnehmer ist, ergeben sich hieraus für sie keine rechtlichen Konsequenzen. Von Lieferanten des Bundes wird jedoch erwartet, dass sie alle erforderlichen Maßnahmen ergreifen, um sicherzustellen, dass die von ihnen gemachten Angaben auch zutreffen. Darauf wurde die Werft hingewiesen. In weiterer Konsequenz wurde das Bundesamt für Ausrüstung, Informationstechnik und Nutzung der Bundeswehr durch das BMVg auf die Beachtung des Gemeinsamen Erlasses zur Beschaffung von Holzprodukten bei der zukünftigen Beschaffung von Holzprodukten hingewiesen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/5681 – 18 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 52. Wer ist der Lieferant beziehungsweise die Lieferanten des tatsächlich gelieferten Holzes, wenn sich später herausstellte, dass das Holz nicht aus einer Plantage stammt? Von wo genau stammt das für die Gorch Fock importierte Natur-Teak aus Myanmar? Was ist die tatsächliche genaue Herkunft des Holzes (GPS; Name FMU)? Die Lieferanten des Teakholzes sind die Holzimporteure Fa. A. Neumann (Deutschland) und Fa. Vandecassteele Aalbeeke (Belgien). Das von dem deutschen Marktteilnehmer an eine weitere Firma zur Verwendung für die Gorch Fock gelieferte Teakholz stammt überwiegend aus den folgenden Einschlagsgebieten (Extraction Agency): At Mawlite (East) Katha (West) Mawlaik (East) 53. Zu welchen Zeitpunkten gab es eine Zusammenarbeit oder Informationsaustausch zwischen dem Bundesamt für Ausrüstung, Informationstechnik und Nutzung der Bundeswehr und der BLE bezüglich des Holzimports aus Myanmar für die Gorch Fock, und welche Informationen bezüglich der Legalität des betreffenden Imports wurde wann übermittelt? Eine Abstimmung fand erst ab Sommer 2018 auf ministerieller Ebene zwischen dem BMVg und dem BMEL statt (siehe Antwort zu Frage 50). Im Rahmen dieser Abstimmung wurde seitens des BMEL u. a. darauf hingewiesen, dass der Import von Myanmar-Teak vor dem Hintergrund der EUTR zurzeit rechtskonform kaum möglich sei und zudem der „Gemeinsame Erlass zur Beschaffung von Holzprodukten “ zu beachten sei. Zudem wurde auf die Pressemitteilung der BLE vom 13. Juni 2018 hingewiesen, die den Marktteilnehmern für weitere Holzimporte aus Myanmar strenge Konsequenzen androht. Weiterhin wies BMEL darauf hin, dass für Importvorgänge, die bereits vor dieser Pressemitteilung veranlasst wurden, gelte, dass das Holz noch verwendet werden darf und rein rechtlich die Verbauung des hier in Frage stehenden Holzes auf dem Segelschulschiff „GORCH FOCK“ daher nicht zu beanstanden sei, die Bundesregierung hinsichtlich der Verwendung von Holz aus nachweislich legaler Waldnutzung jedoch eine Vorbildfunktion habe. Eine direkte Kommunikation zwischen dem Bundesamt für Ausrüstung, Informationstechnik und Nutzung der Bundeswehr und der BLE gab es nicht. 54. Welche Rechtsauffassung vertritt die Bundesregierung vor dem Hintergrund der Antwort auf die Schriftliche Frage 98 der Abgeordneten Steffi Lemke auf Bundestagsdrucksache 19/4317 nach der Holzimporte auf Grundlage einer Pressemitteilung vom 13. Juni 2018 nicht mehr getätigt werden dürften, obwohl die EUTR und das HolzSiG schon vor der Pressemitteilung in Kraft waren und eine unveränderte Gültigkeit haben? Die Pressemitteilung vom 13. Juni 2018 informiert die Marktteilnehmer über die EU-weit abgestimmten Schlussfolgerungen der zuständigen Behörden aus den vorliegenden Erfahrungen und Prüfungen (siehe Antwort zu Frage 26). Aus der EUTR und dem HolzSiG ist nicht direkt abzuleiten, welche Nachweise im Einzelfall bei Importen bestimmter Produkte aus bestimmten Ländern erforderlich sind bzw. ob solche Importe überhaupt rechtlich möglich sind (siehe auch Antworten zu den Fragen 15 und 29). Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 19 – Drucksache 19/5681 55. Auf welcher Rechtsgrundlage kommt die Bundesregierung zu der Aussage, dass der Einbau des hier in Frage stehenden Holzes auf der Gorch Fock nicht zu beanstanden sei (Antwort auf die Schriftliche Frage 98 der Abgeordneten Steffi Lemke auf Bundestagsdrucksache 19/4317), obwohl die Anforderungen des HolzSiG und der EUTR nicht erfüllt wurden? Auf die Antwort zu Frage 45 wird verwiesen. 56. Wird die Bundesregierung dafür sorgen, dass der Einbau des bereits importierten Teakholzes für die Gorch Fock so lange gestoppt wird, bis die Illegalität des Holzes zweifelsfrei ausgeschlossen werden kann? Wenn nein, warum nicht? Befürchtet die Bundesregierung Schaden für das Ansehen des Segelschulschiffes der deutschen Marine, falls dort Teakholz verbaut werden sollte, dessen Legalität nicht zweifelsfrei belegt werden kann? Rechtlich ist die Verwendung des hier in Frage stehenden Holzes auf dem Segelschulschiff GORCH FOCK nicht zu beanstanden (siehe Antwort zu Frage 45). Aus Sicht des Auftraggebers besteht daher kein Hinderungsgrund für den Einbau des benannten Holzes. Zu bedenken ist jedoch, dass die Bundesregierung hinsichtlich der Verwendung von Holz aus nachweislich legaler Waldnutzung eine Vorbildfunktion hat. 57. Wurde das Thünen-Kompetenzzentrum Holzherkünfte einbezogen? Wenn nein, warum nicht? Das Thünen-Kompetenzzentrum Holzherkünfte (TI) hat im Auftrag des BMEL im September 2018 ein Konzept zur Prüfung möglicher Alternativen zu Naturteak speziell im Schiffbau vorgelegt. Darin werden unter anderem mehrere andere tropische Hölzer genannt, die Naturteak ggf. ersetzen können. Da für diese Hölzer aber weniger Langzeiterfahrungen hinsichtlich der Verwendung im Schiffbau vorliegen, sind detailliierte Untersuchungen erforderlich, die zurzeit mit dem BMVg abgestimmt werden. Eine fachliche Inanspruchnahme des TI für die Prüfungen der BLE war in diesem Fall nicht erforderlich, da aufgrund der Lieferdokumente weder die Holzart fraglich war, noch der Umstand, dass es sich nicht um Plantagenholz handelte. In anderen Fällen hat das TI jedoch entsprechende Überprüfungen von Teak aus Myanmar für die BLE durchgeführt, allein in 2017 in fünf Fällen. 58. Welche Konsequenzen zog die Bundesregierung aus dem Fall der Yacht A, wo nachweislich illegales Teakholz aus Myanmar verbaut wurde? Nachweise für die Illegalität des für die Yacht „A“ verwendeten Teakholzes liegen der Bundesregierung nicht vor. Zudem wurde ermittelt, dass nicht die beteiligte deutsche Firma, sondern eine Firma aus Spanien Importeur (Markteilnehmer gemäß EUTR) der Teak-Lieferungen war. Somit lag die Zuständigkeit bei den spanischen Kontrollbehörden. Die BLE hat die spanischen Behörden und die Europäische Kommission hierüber umgehend informiert. Daraufhin wurden entsprechende Kontrollen in Spanien durchgeführt. Über deren Ergebnisse liegen der Bundesregierung bislang jedoch keine Informationen vor. Laut der spanischen Behörde dürfen dort über laufende Fälle keine Informationen weitergegeben werden . Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/5681 – 20 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Die BLE hat weitere Firmen, die Teakholz aus Myanmar importieren, geprüft. Am 21. März 2017 ergingen Anordnungen an alle der BLE bekannten Importeure von Teakholz aus Myanmar. Darin wies die BLE ausdrücklich darauf hin, dass die Vorlage von ausschließlich staatlichen Dokumenten nicht ausreichend ist, um die Legalität der Herkunft des Holzes oder der Holzerzeugnisse zu belegen. Vielmehr seien weitere Nachweise wie z. B. die zusätzliche Vorlage von Zertifizierungen oder Verifizierungen durch Dritte erforderlich. Zeitgleich erfolgte die Veröffentlichung eines Informationsschreibens zu Holzimporten aus Myanmar auf der BLE Website. Der Inhalt des Informationsschreibens entsprach im Wesentlichen dem der Anordnung. 59. Um wie viel Holz handelte es sich bei dem Import bzw. den Importen von Myanmar-Naturteak, das auf der Yacht A verbaut wurde und das nach frühzeitigen Informationen von Umweltorganisationen an die BLE nach Sichtung der Unterlagen mit großer Wahrscheinlichkeit beim Import nicht die Auflagen der EUTR erfüllte, und wie viele deutsche Unternehmen waren in diesem Zusammenhang „operator“ (www.spiegel.de/wirtschaft/segeljachta -ausbau-mit-illegalem-teak-aus-burma-a-1117080.html)? Nach Kenntnis der Bundesregierung handelte sich um ca. 18 m3 Teakholz. Marktteilnehmer im Sinne der EUTR (engl. operator) war keine der deutschen Firmen. 60. Wurden Zolldokumente im Zusammenhang mit den Importen für die Yacht A nachträglich verändert, beispielsweise um nach Absprache mit der BLE den Namen deutscher Importeur(e) aus den Zolldokumenten verschwinden zu lassen, wie „DER SPIEGEL“ berichtete (siehe Quelle Frage 59)? Wenn ja, was wurde geändert? Nachträgliche Veränderungen im Sinne der Fragestellung sind nicht erfolgt. 61. Wie erklärt sich die Bundesregierung, dass trotz relevanter Indizien für einen Verstoß gegen die EUTR die Yacht A Deutschland unbehelligt verlassen konnte angesichts dessen, dass nach Artikel 12 EUTR die zuständigen Behörden in den EU-Ländern kooperieren sollen? Eine Kooperation zwischen den für die EUTR zuständigen Behörden der EU- Mitgliedstaaten hat stattgefunden (siehe Antwort zu Frage 58). Es gab jedoch keine belastbaren Erkenntnisse, die ausgereicht hätten, die Yacht A festzuhalten. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333