Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Auswärtigen Amts vom 23. Januar 2018 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Deutscher Bundestag Drucksache 19/570 19. Wahlperiode 26.01.2018 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Alexander S. Neu, Heike Hänsel, Christine Buchholz, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE. – Drucksache 19/293 – Militärmanöver in Mittel- und Osteuropa V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Das „Säbelrasseln“ zwischen NATO und Russland geht weiter (so bereits der damalige Bundesminister des Auswärtigen Dr. Frank-Walter Steinmeier, Spiegel Online vom 18. Juni 2016, „Säbelrasseln und Kriegsgeheul – Steinmeier kritisiert NATO-Manöver“). Die Beziehungen Deutschlands und der anderen NATO-Mitgliedstaaten, allen voran der osteuropäischen, zu Russland ist inzwischen wieder vorrangig geprägt von der Idee der Abschreckung – ein in der Logik des Kalten Krieges verhaftetes Denken. Beschlossen wurde kürzlich die Einrichtung zweier neuer Kommandostäbe in Europa, die Transporte von militärischem Gerät erleichtern sollen (www.tagesschau.de/ausland/nato-treffen- 109.html). Ein – eventuell in Deutschland anzusiedelndes – Logistikkommando soll Truppen- und Materialverlegungen zwischen den europäischen NATO- Staaten beschleunigen, also den Transport schweren Militärmaterials in die östlichen NATO-Staaten. Ein weiterer Kommandostab soll NATO-Nachschubrouten im Atlantik sichern – gegen „russische U-Boot-Präsenz in den Weltmeeren“ (www.tagesschau.de/ausland/nato-russland-133.html). Militärmanöver und militärische Übungen heizen das politische Klima in einer von außen- und sicherheitspolitischer Anspannung geprägten Zeit aus Sicht der Fragesteller weiter an und tragen das Risiko der beabsichtigten oder unbeabsichtigten Eskalation in sich. Als Provokationen interpretierte oder auch nur fehlperzipierte Bewegungen und Verlegungen von Militärkräften können eine Eskalationsspirale in Bewegung setzen. Die Gefahr ungewollter „Zwischenfälle “ nimmt nach Einschätzung der Fragesteller bereits seit 2014 rapide zu. V o r b e me r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g Zwar ist der parlamentarische Informationsanspruch grundsätzlich auf die Beantwortung gestellter Fragen in der Öffentlichkeit angelegt. Die Einstufung der Antworten zu den Fragen 1, 2, 7 und 8 in Anlage 1 als Verschlusssache (VS) mit dem Geheimhaltungsgrad „VS – Nur für den Dienstgebrauch“ (VS-NfD) und der Antworten zu den Fragen 3, 4 und 6 in Anlage 2 als Verschlusssache (VS) mit dem Geheimhaltungsgrad „VS – Vertraulich“ (VS-V) ist jedoch im vorliegenden Fall Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/570 – 2 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode im Hinblick auf das Staatswohl erforderlich. Nach § 3 Nummer 4 der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum materiellen und organisatorischen Schutz von Verschlusssachen (Verschlusssachenanweisung – VSA) sind Informationen, deren Kenntnisnahme durch Unbefugte für die Interessen der Bundesrepublik Deutschland oder eines ihrer Länder nachteilig sein können, entsprechend einzustufen . Eine zur Veröffentlichung bestimmte Antwort der Bundesregierung auf diese Fragen würde Informationen zur Kooperation mit ausländischen Nachrichtendiensten einem nicht eingrenzbaren Personenkreis nicht nur im Inland, sondern auch im Ausland zugänglich machen. Dies kann für die wirksame Erfüllung der gesetzlichen Aufgaben der Nachrichtendienste und damit für die Interessen der Bundesrepublik Deutschland nachteilig bzw. schädlich sein. Zudem können sich in diesem Fall Nachteile für die zukünftige Zusammenarbeit mit ausländischen Nachrichtendiensten ergeben. Diese Informationen werden daher gemäß § 3 Nummer 4 VSA als „VS-Nur für den Dienstgebrauch“ und „VS – Vertraulich “ eingestuft und dem Deutschen Bundestag gesondert übermittelt.* 1. Welche Manöver und Übungen fanden nach Erkenntnissen der Bundesregierung und/oder nachgeordneter Behörden an welchen Orten in welchem personellen Umfang in welchem Zeitraum unter NATO-Beteiligung oder Beteiligung einzelner NATO-Mitgliedstaaten seit Januar 2014 bis 10. Dezember 2017 statt: a) im Ostseeraum – einschließlich Luftraum, b) im Mittelmeerraum – einschließlich Luftraum, c) im Schwarzmeerraum – einschließlich Luftraum, d) in weniger als 100 km Entfernung zu einer Landgrenze der Russischen Föderation – einschließlich Luftraum, e) im Westlichen Balkan (post-jugoslawischen Raum) – einschließlich Seeund Luftraum, f) im sogenannten Cyberraum? 2. Welche Nichtmitgliedstaaten der NATO nahmen an welchen Manövern und Übungen teil? Die Fragen 1a bis 1f und 2 werden wegen ihres inhaltlichen Zusammenhangs gemeinsam beantwortet. Bis Ende 2013 erfolgten die Meldungen von für das Folgejahr geplanten Übungen der NATO und multinationalen Übungen unter Beteiligung von NATO-Mitgliedstaaten ausschließlich im jährlich von der NATO erstellten „Military Training and Exercise Programme“ (MTEP). Die darin enthaltenen Informationen geben jeweils den Meldestand zum Zeitpunkt der Erstellung im Juli wieder. Für Übungen ab 2015 werden diese Meldungen in einem elektronischen Trainings- und Übungskalender erfasst (Electronic Military Training and Exercise Programme, eMTEP). Allerdings erfolgt die Befüllung der Datenbank ausschließlich durch den Ausrichter der jeweiligen Übung und auf freiwilliger Basis. Der Übungskalender hat damit keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Angefragte multinationale Manöver und Übungen, die in der Verantwortung einzelner Allliierter liegen und über die die Bundesregierung nach den Kriterien der Fragestellungen auf Basis der Datenbank Erkenntnisse hat, sind in der Anlage 1 tabellarisch aufgeführt und * Die vom Auswärtigen Amts als „VS – Vertraulich“ eingestuften Antworten zu den Fragen 3, 4 und 6 sind in der Geheimschutzstelle des Deutschen Bundestages hinterlegt und können dort nach Maßgabe der Geheimschutzordnung eingesehen werden. Die vom Auswärtigen Amt als „VS – Nur für den Dienstgebrauch“ eingestuften Antworten zu den Fragen 1, 2, 7 und 8 sind im Parlamentssekretariat des Deutschen Bundestages hinterlegt und können dort von Berechtigten eingesehen werden. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 3 – Drucksache 19/570 unterliegen dem VS-Grad „VS – Nur für den Dienstgebrauch“. Darüber hinaus gibt es multinationale Übungen, die in der Verantwortung einzelner Alliierter liegen , bei denen die erfragten Informationen nicht vorliegen. Die in Frage 4 abgefragte personelle Stärke ist, soweit der Bundesregierung bekannt , in der Tabelle enthalten. Die Bundesregierung versteht unter Cyberraum den virtuellen Raum aller auf Datenebene vernetzten IT-Systeme im globalen Maßstab. Durch die Anbindung der Datennetze der öffentlichen Verwaltung an das Internet haben damit die überwiegende Zahl der Gefechtsstandübungen (in Anlage 1 als CPX gelistet) einen Cyber -Anteil. 3. Welche Manöver und Übungen fanden nach Erkenntnissen der Bundesregierung und/oder nachgeordneter Behörden an welchen Orten in welchem personellen Umfang in welchem Zeitraum durch die Russische Föderation oder unter Beteiligung derselben mit OVKS-Staaten (Organisation des Vertrags über kollektive Sicherheit) oder der Volksrepublik China seit Januar 2014 bis 10. Dezember 2017 statt: a) im Ostseeraum – einschließlich Luftraum, b) im Mittelmeerraum – einschließlich Luftraum, c) im Schwarzmeerraum – einschließlich Luftraum, d) in weniger als 100 km Entfernung zu einer Landgrenze der Russischen Föderation – einschließlich Luftraum, e) im Westlichen Balkan (post-jugoslawischen Raum) – einschließlich Luftraum , f) im sogenannten Cyberraum? 4. Welche Szenarien wurden jeweils simuliert bzw. geübt, und welche Einheiten in welcher Stärke nahmen an den Manövern bzw. Übungen jeweils teil? Die Fragen 3 und 4 werden wegen ihres inhaltlichen Zusammenhangs gemeinsam beantwortet. Die Beantwortung der Fragen kann aus Gründen des Staatswohls nicht offen erfolgen . Auf die Vorbemerkung der Bundesregierung wird verwiesen, die als „VS – Vertraulich“ eingestufte Anlage 2 wird in der Geheimschutzstelle des Deutschen Bundestages hinterlegt. Für den Zeitraum Januar 2014 bis Mai 2016 wird zusätzlich auf die dem VS-Grad „VS – Geheim“ unterliegende Anlage auf Bundestagsdrucksache 18/8606 vom 31. Mai 2016 verwiesen. 5. Wie wird die personelle Stärke eines Manövers oder einer Übung berechnet – nur nach tatsächlich am Manöver unmittelbar teilnehmenden Personen oder beispielsweise orientiert an uniformierten und/oder zivilen Militärangehörigen , die indirekt beteiligt und/oder in räumlicher Nähe bis zu 100 km zum Manöver bzw. zur Übung ihren Dienst verrichten? Nach den Kriterien des Wiener Dokuments berechnet sich die personelle Stärke einer militärischen Übungsaktivität von Truppenformationen der Landstreitkräfte (ggf. kombiniert mit Teilen von Luft- und/oder Seestreitkräften) aus der Anzahl der beteiligten Truppen, einschließlich Unterstützungstruppen, die bei der Übung unter einheitlicher Führung stehen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/570 – 4 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Ferner greift die Bundesregierung in ihrer Bewertung auf eigene Erkenntnisse aus offenen und nachrichtendienstlichen Quellen zur Beteiligung von Organisationseinheiten an Übungen zurück, siehe Antwort zu Frage 6. 6. Welche Erkenntnisse (auch nachrichtendienstliche) haben die Bundesregierung und/oder nachgeordnete Behörden über Personalstärke und Zahl von Großwaffensystemen (beispielsweise Kampfpanzer und Jagdbomber) bei der Militärübung „Sapad 2017“ der Russischen Föderation und Belarus? Öffentlichen Äußerungen des Stellvertreters des russischen Verteidigungsministers , Generalleutnant Fomin, zufolge, sollen bei der Übung Sapad 2017 etwa 70 Luftfahrzeuge (Flugzeug und Hubschrauber), bis zu 680 Hauptwaffensysteme (darunter bis zu 250 Kampfpanzer und bis zu 200 Geschütze) sowie zehn Schiffe und Boote der Baltischen Flotte eingesetzt worden sein. Seinen Angaben zufolge sollen insgesamt ca. 12 700 Soldaten teilgenommen haben, davon ca. 5 500 von den russischen und ca. 7 200 von den belarussischen Streitkräften. Darüber hinaus kann die Beantwortung der Frage nicht offen erfolgen, auf die Vorbemerkung der Bundesregierung wird verwiesen. Die als „VS – Vertraulich“ eingestufte Anlage 2 wird in der Geheimschutzstelle des Deutschen Bundestages hinterlegt. a) Vertreter welcher Staaten und internationalen Organisationen haben als Beobachter an der Militärübung teilgenommen? Die Republik Belarus hat im Rahmen des Wiener Dokuments je zwei Vertreter Estlands, Lettlands, Litauens, Norwegens, Polens, Schwedens und der Ukraine als Beobachter an der Militärübung in Belarus eingeladen. Nach Kenntnis der Bundesregierung sind diese Staaten sowie Vertreter der Vereinten Nationen, des Internationalen Roten Kreuzes und der OSZE der Einladung gefolgt. Militärattachés in Minsk und zwei NATO-Vertreter haben zudem an einem Besuchertag der Militärübung in Belarus teilgenommen. Darüber hinaus hat Lettland im Rahmen des Wiener Dokuments eine zweitägige Inspektion im Übungsgebiet in Belarus durchgeführt. Für die Übungsteile auf dem Gebiet der Russischen Föderation wurden keine Einladungen nach Wiener Dokument ausgesprochen. Das Verteidigungsministerium der Russischen Föderation hat alle in Moskau akkreditierten Militärattaché-Stäbe zu einer gesonderten Vorführung der Militärübung Sapad 2017 am 18. September 2017 auf dem Truppenübungsplatz Luga im Rahmen eines Besuchertags eingeladen . Dies ist jedoch nicht mit einer Einladung zur Übungsbeobachtung gleichzusetzen und kann somit nicht als Ersatz für bestehende Kontrollregime gelten. b) Wurde die Bundesrepublik Deutschland als Beobachterin eingeladen? Wenn ja, wie hat sie auf diese Einladung reagiert, und warum? c) Haben deutsche Vertreter die Militärübung beobachtet? Die Fragen 6b und 6c werden wegen ihres inhaltlichen Zusammenhangs gemeinsam beantwortet. Die Bundesrepublik Deutschland wurde weder von der Republik Belarus noch von der Russischen Föderation als Beobachterin eingeladen. Der Verteidigungsattaché der Deutschen Botschaft Moskau und dessen Stellvertreter sind der Ein- Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 5 – Drucksache 19/570 ladung des russischen Verteidigungsministeriums zu einer gesonderten Vorführung der Militärübung Sapad 2017 am 18. September 2017 auf dem Truppenübungsplatz Luga gefolgt. Darüber hinaus haben am 20. September 2017 zwei deutsche militärische Vertreter in Belarus eine gesonderte Vorführung auf dem weißrussischen Truppenübungsplatz Borissow besucht. 7. Wie viele Manöver oder Übungen fanden zwischen der NATO oder einzelnen NATO-Mitgliedstaaten und der Republik Serbien sowie nach Kenntnis der Bundesregierung zwischen der Russischen Föderation und der Republik Serbien von Januar 2014 bis 10. Dezember 2017 statt? Die Informationen sind der als „VS – Nur für den Dienstgebrauch“ eingestuften Anlage 1 und der „VS – Vertraulich“ eigestuften Anlage 2 zu entnehmen. Darüber hinaus wird auf die Antwort der Bundesregierung zu den Fragen 18 bis 22 der Kleinen Anfrage der Fraktion DIE LINKE. (Bundestagsdrucksache 18/8280) vom 27. April 2016 verwiesen. 8. Wie viele sogenannte Zwischenfälle gab es nach Kenntnis der Bundesregierung in den oben genannten Räumen im Zeitraum vom 1. Januar 2014 bis 10. Dezember 2017? a) Wie sahen diese Zwischenfälle konkret aus, und wer trug die Verantwortung für die Zwischenfälle im Einzelnen? b) Wie viele dieser Zwischenfälle ereigneten sich im Rahmen von Manövern bzw. Übungen? Die Fragen 8 bis 8b werden wegen ihres inhaltlichen Zusammenhangs gemeinsam beantwortet. Es wird auf die Antwort der Bundesregierung zu den Fragen 1 bis 11 der Kleinen Anfrage der Fraktion DIE LINKE. auf Bundestagsdrucksache 18/9154 vom 11. Juli 2016 sowie zu den Fragen 1, 2, 3, 4 und 7 auf Bundestagsdrucksache 18/7265 vom 14. Januar 2016 verwiesen. Darüber hinausgehende Antworten sind der als „VS – Nur für den Dienstgebrauch“ eingestuften Anlage 1 zu entnehmen. 9. Was ist Stand der Dinge zwischen der NATO bzw. ihren Mitgliedstaaten und der Russischen Föderation hinsichtlich einer Vereinbarung zur permanenten Einschaltung von Transpondern bei Militärflugzeugen, um Zwischenfälle zu vermeiden? 10. Wenn bezüglich der permanenten Einschaltung von Transpondern bislang noch keine Lösung gefunden wurde, welche Position und entsprechende Begründung vertreten jeweils die Russische Föderation und die NATO bzw. ihre Mitgliedstaaten, warum eine Einigung bislang nicht erreichbar gewesen ist? Die Fragen 9 und 10 werden wegen ihres inhaltlichen Zusammenhangs gemeinsam beantwortet. Eine Vereinbarung zur permanenten Einschaltung von Transpondern bei Militärflugzeugen zwischen der NATO und der Russischen Föderation besteht nicht. Das „Baltic Sea Project Team“ (BSPT) der Internationalen Zivilluftfahrtorganisation („International Civil Aviation Organisation“ –, ICAO) unter der Leitung Finnlands, an dem Vertreter der Ostseeanrainer – auch der Russischen Föderation – sowie zivile und militärische Luftfahrtbehörden und die NATO teilnehmen, wurde 2015 als ad-hoc konsultatives Forum zur Verbesserung der Sicherheit im Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/570 – 6 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Luftraum über der Ostsee gegründet. Im Dezember 2016 trug das „Baltic Sea Project Team“ im NATO-Russland-Rat vor, im Dezember 2017 wurden die Ergebnisse der Arbeitsgruppe durch ICAO veröffentlicht. 11. Bekennt sich die geschäftsführende Bundesregierung weiterhin zur Einhaltung der mit der NATO-Russland-Grundakte über gegenseitige Beziehungen , Zusammenarbeit und Sicherheit zwischen der NATO und der Russischen Föderation von Mai 1997 getroffenen Vereinbarungen, nachdem die Bundesministerin der Verteidigung Dr. Ursula von der Leyen in Reaktion auf Forderungen u. a. Polens, die NATO-Russland-Grundakte aufzukündigen bzw. als obsolet zu behandeln, im Frühjahr 2016 zugesichert hatte, Deutschland werde die Verpflichtungen aus der NATO-Russland-Grundakte respektieren (https://kurzlink.de/vdL-Grundakte2016; https://kurzlink.de/Zeit- Grundakte2016)? 12. Welche konkreten Schritte erfolgten seit Frühjahr 2016, um diese Verpflichtung mit Leben zu erfüllen und den Vereinbarungen der NATO-Russland- Grundakte Geltung zu verschaffen? Die Fragen 11 und 12 werden wegen ihres inhaltlichen Zusammenhangs gemeinsam beantwortet. Die Bundesregierung bekennt sich weiterhin zur NATO-Russland-Grundakte. Die auf dem NATO-Gipfel in Warschau im Juli 2016 beschlossene verstärkte NATO-Vornepräsenz auf Rotationsbasis zur Rückversicherung der baltischen Staaten und Polens befindet sich im Einklang mit der NATO-Russland-Grundakte . Dies haben die Staats- und Regierungschefs auch in ihrer Gipfelerklärung betont und sich zu einem regelmäßigen, fokussierten und bedeutsamen Dialog mit der Russischen Föderation bekannt, für den sich die Bundesregierung in der NATO einsetzt. Zur Verwirklichung der Ziele der NATO-Russland Grundakte haben sich die NATO und die Russische Föderation u. a. gemeinsam dazu verpflichtet , die OSZE als regionale Sicherheitsorganisation zu stärken. Die Bundesregierung trägt dem beispielsweise auch dadurch Rechnung, dass sie sich für die Weiterentwicklung der OSZE einsetzt, etwa durch Übernahme des Vorsitzes 2016. Die Russische Föderation ihrerseits hat durch die völkerrechtswidrige Annexion der Krim und die Destabilisierung der Ostukraine grundlegende Bestimmungen der Grundakte verletzt, wie die Achtung der Souveränität, Unabhängigkeit und territorialen Unversehrtheit aller Staaten und den Verzicht auf die Androhung oder Anwendung von Gewalt gegeneinander oder gegen irgendeinen anderen Staat. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 7 – Drucksache 19/570 13. Wann fanden welche Sitzungen des Ständigen Gemeinsamen NATO-Russland -Rates seit 1. Januar 2014 statt, und welche weiteren Sitzungen sind bis Ende des Jahres 2018 geplant – jeweils auf bzw. in den folgenden Ebenen und Zusammensetzungen: a) Staats- und Regierungschefs, b) Außenminister, c) Verteidigungsminister, d) Botschafter/Ständige Vertreter, e) Ad-hoc-Ausschüsse oder Arbeitsgruppen und f) Stabschefs, Militärische Vertreter oder Militärexperten? Die Fragen 13a bis 13f werden wegen ihres inhaltlichen Zusammenhangs gemeinsam beantwortet. Der NATO-Russland-Rat tagte 2014 am 29. Januar, 19. Februar, 5. März sowie am 2. Juni. In Folge der völkerrechtswidrigen Annexion der Krim durch die Russische Föderation im März 2014 beschlossen die NATO-Außenminister am 1. April 2014, die praktische zivile und militärische Zusammenarbeit mit der Russischen Föderation zu suspendieren, dabei jedoch den Gesprächskanal im NATO- Russland-Rat auf Botschafterebene zu erhalten. Nach fast zweijähriger Unterbrechung trat der NATO-Russland-Rat auch auf deutsche Initiative am 20. April 2016 erneut zusammen. Seitdem hat der NATO-Russland-Rat weitere fünf Mal auf Botschafterebene getagt: am 13. Juli und 19. Dezember 2016, am 30. März, 13. Juli und 26. Oktober 2017. Den Vorsitz im NATO-Russland-Rat führt NATO-Generalsekretär Stoltenberg. Die Sitzungen des NATO-Russland-Rats werden einvernehmlich terminiert, der nächste Termin steht noch nicht fest. Zudem finden unregelmäßig hochrangige militärische Gespräche des Vorsitzenden des NATO-Militärausschusses und des Oberbefehlshaber der Alliierten Truppen (SACEUR) mit dem russischen Generalstabschef statt (zuletzt Treffen des Vorsitzenden des NATO-Militärausschusses , General Pavel, mit General Gerassimow am 7. September 2017 in Baku). Ein Treffen zwischen dem Oberbefehlshaber der Alliierten Truppen, General Scaparrotti, mit General Gerassimow ist für Anfang 2018 geplant. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333