Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums des Auswärtigen Amts vom 7. November 2018 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Deutscher Bundestag Drucksache 19/5733 19. Wahlperiode 12.11.2018 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Heike Hänsel, Sevim Dağdelen, Dr. Diether Dehm, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE. – Drucksache 19/4904 – Finanzierung von „Weißhelmen“ und syrischer Opposition – deutsche und europäische Positionen V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Als zweiter NATO-Staat nach den USA haben die Niederlande im August dieses Jahres ihre Unterstützung von zentralen Akteuren im Lager der Regierungsgegner in Syrien eingestellt, darunter die sogenannten Weißhelme und die „Freie Syrische Polizei“. Der Schritt folgte wenige Monate nach der Entscheidung Washingtons, eigene Zahlungen an die „Weißhelme“ zu stoppen (www. telegraph.co.uk/news/2018/05/04/white-helmets-rescue-group-have-us-fundingfrozen /). Nachdem seit Anfang 2015 „in Absprache mit internationalen Partnern “ rund 70 Mio. Euro in das sogenannte Stabilisierungsprogramm in Syrien geflossen sind, gab das Außenministerium in Den Haag in einem Bericht an das Parlament nun auch die Beendigung der Zahlungen bekannt. Die „Weißhelme agierten ausschließlich in Gebieten unter Kontrolle von Gegnern der syrischen Regierung“ (Antwort der Bundesregierung auf Bundestagsdrucksache 19/2946). Inzwischen wurde bekannt, dass einige „Weißhelme“ ein Angebot der syrischen Seite angenommen haben, in die nordsyrische Provinz Idlib evakuiert zu werden (www.spiegel.de/politik/ausland/syrien-400-weisshelmesitzen -noch-immer-im-kriegsgebiet-fest-a-1220117.html), andere Mitglieder wurden in einer Militäraktion unter israelischer Führung evakuiert und unter anderem von Deutschland und Kanada aufgenommen (vgl. Bundestagsdrucksache 19/3973). Zahlreiche in dem Bericht des niederländischen Außenministeriums aufgeführte Gründe bekräftigen nach Ansicht der Fragestellerinnen und Fragesteller die seit längerem bestehende Kritik an den genannten Akteuren der syrischen Opposition , darunter maßgeblich deren Kontakte zu radikalislamistischen Gruppierungen , Mittelmissbrauch und ein fehlendes Monitoring sowie eine fehlende unabhängige Evaluierung (https://nos.nl/nieuwsuur/artikel/2249806-nederlandsteunde -terreurbeweging-in-syrie.html). Zugleich berichtete die „Deutsche Presse-Agentur“ am 18. September 2018 über eine weitere Aufstockung der deutschen Gelder für sogenannte Stabilisierungsmaßnahmen in Syrien. Diese Mittel würden „insbesondere (für) die Syrische Oppositionskoalition (SOC) und die Syrische Verhandlungskommission Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/5733 – 2 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode (SNC)“ verwendet, heißt es in dem Bericht (http://swiss.ch.ma/aktuell/ auswartiges-amt-355-millionen-euro-fur-stabilisierung-in-syrien) unter Berufung auf Informationen des Auswärtigen Amts. V o r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g Der Syrische Zivilschutz („Syria Civil Defence“), auch „Weißhelme“ genannt, ist nach Auffassung der Bundesregierung eine unparteilich und neutral agierende Nichtregierungsorganisation, die im Kontext des syrischen Bürgerkriegs einen essentiellen Beitrag zum Schutz der Zivilbevölkerung in Oppositionsgebieten leistet. Da ihre Mitglieder im Rahmen ihrer Einsätze Zeuge von Verstößen gegen das humanitäre Völkerrecht werden, sieht die Organisation sich zunehmend mit Propaganda konfrontiert, die aus Sicht der Bundesregierung darauf abzielt, die „Weißhelme“ zu diskreditieren. Die Bedeutung des Engagements der syrischen Zivilschutzorganisation ist indes international anerkannt und wurde mehrfach ausgezeichnet. Das U.S. State Department hat im Juni 2018 eine neue Förderung in Höhe von 6,6 Mio. US-Dollar für die „Weißhelme“ bekannt gegeben. Die niederländische Finanzierung läuft noch bis Ende 2018. Nach Kenntnis der Bundesregierung hat die niederländische Regierung noch keine Entscheidung über eine mögliche Fortsetzung der Finanzierung über diesen Zeitpunkt hinaus getroffen. 1. Wie viele und welche Gruppen der bewaffneten Opposition in Syrien wurden von der Bundesregierung über bi- oder multilaterale Programme und durch den Syria Recovery Trust Fund (SRTF) (www.srtfund.org/) seit Beginn des Jahres 2012 finanziell unterstützt (bitte einzeln nach Gruppierung, Programm und finanziellem Volumen aufschlüsseln)? 2. Über welche Kanäle bzw. Geldtransferdienste und Finanzinstitutionen wurde diese finanzielle Hilfe übermittelt? Die Fragen 1 und 2 werden gemeinsam beantwortet. Weder die Bundesregierung noch der „Syria Recovery Trust Fund“ haben Gruppen im Sinne der Fragestellung finanziell unterstützt. 3. Welche der von der niederländischen Regierung unterstützten 22 bewaffneten Organisationen haben von der Bundesregierung und/oder dem SRTF direkt oder indirekt finanzielle, logistische oder anderweitige Unterstützung erhalten (https://nos.nl/nieuwsuur/artikel/2249806-nederland-steundeterreurbeweging -in-syrie.html)? 4. Über welche Kanäle bzw. Geldtransferdienste und Finanzinstitutionen wurde diese finanzielle Hilfe übermittelt? Die Fragen 3 und 4 werden gemeinsam beantwortet. Die niederländische Regierung veröffentlicht keine Angaben dazu, welche Organisationen im Sinne der Fragestellung sie unterstützt. Der Bundesregierung liegen keine Erkenntnisse im Sinne der Fragestellung vor. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 3 – Drucksache 19/5733 5. Kann die Bundesregierung mit Sicherheit ausschließen, dass die Jabbat al- Shamiya oder Levante-Front von der Bundesregierung und/oder SRTF direkt oder indirekt finanzielle, logistische oder anderweitige Unterstützung erhalten hat? Wenn ja, wodurch? 6. Sollte die Bundesregierung entsprechende Zahlungen nicht ausschließen können, über welche Kanäle bzw. Geldtransferdienste und Finanzinstitutionen wurden entsprechende Geldmittel gesendet? Die Fragen 5 und 6 werden gemeinsam beantwortet. Weder durch die Bundesregierung noch durch den „Syria Recovery Trust Fund“ erfolgt eine direkte Unterstützung der genannten Gruppen. Programme der Bundesregierung in Syrien sind so gestaltet, dass bewaffnete Gruppen hiervon auch nicht indirekt profitieren. Dies wird durch projektspezifische Sicherheitsvorkehrungen und Monitoringsysteme überwacht. 7. Sieht die Bundesregierung ihre finanzielle Unterstützung von Oppositionsgruppen in Syrien im Einklang mit der UN-Resolution 2178 (2014), die eine finanzielle und logistische Unterstützung von „ausländischen terroristischen Kämpfern“ untersagt? Wenn ja, wie begründet sie dies? Die Bundesregierung sieht in ihrer finanziellen Unterstützung der Nationalen Koalition syrischer Revolutions- und Oppositionskräfte (NK) und des Verhandlungskomitees der syrischen Opposition (SNC) eine aktive Unterstützung von VN-Resolution 2178, da beide Vereinigungen den durch die Vereinten Nationen (VN) gelisteten, in Syrien aktiven Terrororganisationen entgegenwirken. 8. Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus der Entscheidung der niederländischen Regierung, das übergeordnete Förderprogramm für die syrische Opposition, vor allem die „Access to Justice and Community Services “ (AJACS), die sogenannten Weißhelme und die nicht-lethale Unterstützung einzustellen (https://english.iob-evaluatie.nl/publications/evaluations/ 2018/08/01/423-%E2%80%93-iob-%E2%80%93-review-of-the-monitoringsystems -of-three-projects-in-syria-%E2%80%93-ajacs-white-helmets-andnla )? Die Bundesregierung hat gemeinsam mit der niederländischen Regierung und den anderen Gebern des Programms „Access to Justice and Community Services“ (AJACS) entschieden, die Förderung zu beenden. Im Übrigen wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen. 9. Geht die Bundesregierung davon aus, dass die eigene Unterstützung oppositioneller Gruppen in Syrien zu einer Demokratisierung beigetragen hat, und wenn ja, auf welche Informationen stützt sie sich? Mit der Unterstützung der Opposition in Syrien zielt die Bundesregierung in erster Linie auf eine Förderung des politischen Prozesses unter Schirmherrschaft der VN, um den Syrienkonflikt nachhaltig zu beenden und damit die Voraussetzungen zur langfristigen Förderung von Demokratie und Menschenrechten in Syrien zu schaffen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/5733 – 4 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 10. Kann die Bundesregierung valide Studien anführen, die einen solchen objektiv messbaren Erfolg belegen? Studien, die genau die hier erfragte Größe messen, liegen der Bundesregierung nicht vor. 11. Teilt die Bundesregierung die Einschätzung der niederländischen Regierung, der zufolge der Einfluss dschihadistischer Gruppen unter der Opposition in Syrien zugenommen hat, und wenn ja, worauf führt sie das zurück, und wenn nein, auf welche validen Untersuchungen stützt sie ihre Haltung? Die Bundesregierung unterstützt das SNC in seinem Bemühen um eine nachhaltige politische Lösung des Syrien-Konflikts. Das SNC repräsentiert politische und bewaffnete Gruppen der moderaten Opposition und hat sich in der Vergangenheit dschihadistischen Gruppen wiederholt entschieden entgegengestellt. 12. Unterstützt die Bundesregierung weiterhin die sogenannte Freie Syrische Polizei, und wenn ja, a) wie viele Posten dieser Gruppierung werden unterstützt, b) wo befinden sich diese Strukturen, c) welchen Anteil an einer gemeinsamen Finanzierung in Höhe von 15 Mio. Britischen Pfund im Zeitraum 2017/2018 unter Verwaltung Großbritanniens trägt die Bundesregierung (vgl. Bundestagsdrucksache 19/1471), d) wird die Bundesregierung ihre Unterstützung der sogenannten Freien Syrischen Polizei nach dem Zeitraum 2017/2018 Projektzeitraum fortführen, e) ist es nach Informationen der Bundesregierung zu Fällen von Abrechnungsbetrug im Umgang mit Fördermitteln für die sogenannte Freie Syrische Polizei gekommen, und wenn ja, welche Schlussfolgerung zieht die Bundesregierung daraus, f) wie lässt die Bundesregierung die eigene Finanzförderung für die sogenannte Freie Syrische Polizei im Rahmen eines unabhängigen Monitorings überprüfen, und g) über welche Kanäle bzw. Geldtransferdienste und Finanzinstitutionen wurde diese finanzielle Hilfe übermittelt? Die Fragen 12 bis 12g werden gemeinsam beantwortet. Es existieren derzeit keine von der Bundesregierung finanzierten Projekte zur Unterstützung der Freien Syrischen Polizei. Das Geberprogramm AJACS, in dessen Rahmen eine Förderung erfolgte, wurde auf Grundlage einer gemeinsamen Entscheidung der Geber eingestellt. 13. Wie lässt die Bundesregierung die eigene Finanzförderung für die Syrische Oppositionskoalition (SOC) und die Syrische Verhandlungskommission (SNC) von unabhängiger Seite überprüfen (Monitoring), und wie wird die Arbeit dieser Gremien von unabhängiger Seite evaluiert? Die Unterstützung des SNC und der Syrischen Oppositionskoalition (SOC) wird durch unabhängige Projektpartner umgesetzt, welche die Förderung durch Monitoring und Evaluierung aktiv begleiten. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 5 – Drucksache 19/5733 14. Kann die Bundesregierung ausschließen, dass die sogenannte Freie Syrische Polizei mit dschihadistischen Gruppen oder dem sogenannten Islamischen Staat sowie der Gruppierung Hayat Tahrir al-Sham kooperiert? Der Bundesregierung liegen keine Erkenntnisse vor, die auf eine systematische Kooperation der sogenannten Freien Syrischen Polizei mit den genannten Gruppierungen hinweisen. Das AJACS-Programm hat gezielt Polizeistationen der Freien Syrischen Polizei gefördert, die sich von den genannten Gruppierungen klar distanzierten. Zweck der Förderung dieser Polizeistationen war es, die Handlungsfreiheit ziviler Akteure gegen Eingriffe der genannten Gruppierungen zu schützen. Die Arbeit der geförderten Polizeistationen wurde durch programminterne Monitoring- und Evaluierungsmaßnahmen sowie ein externes, unabhängiges Monitoring überwacht. 15. Wie viel Finanzmittel an welche Organisationen wurden von Deutschland aus nach Kenntnis der Bundesregierung über das sogenannte Hawala-System zur informellen Geldtransaktion an oppositionelle Strukturen in Syrien übersendet (bitte seit Beginn des Syrienkrieges einzeln aufschlüsseln)? Der Bundesregierung liegen keine Erkenntnisse dazu vor, ob über das Hawala- System informelle Geldtransaktionen durchgeführt wurden, um Finanzmittel von Deutschland aus an oppositionelle Strukturen in Syrien zu übersenden. 16. Teilt die Bundesregierung die Einschätzung der niederländischen Regierung, der zufolge keine Voraussetzungen bestehen, die sogenannten Weißhelme weiterhin finanziell zu unterstützen, und wenn nein, worauf gründet die Bundesregierung ein dem entgegenstehendes Urteil? Auf die Vorbemerkung der Bundesregierung wird verwiesen. 17. Geht die Bundesregierung davon aus, dass die Zahlungen an die sogenannten Weißhelme von deutscher Seite einer hinreichenden unabhängigen Überprüfung (Monitoring) unterliegen? Wenn ja, wodurch? Die Unterstützung der Bundesregierung für die „Weißhelme“ unterliegt den für Projektarbeit üblichen Standards. Dies umfasst sowohl das Monitoring von Projektaktivitäten als auch die regelmäßige Prüfung der Ausgaben. 18. Geht die Bundesregierung davon aus, dass die Resultate und Risiken der Programme der sogenannten Weißhelme einer hinreichenden unabhängigen Überprüfung (Evaluation) unterliegen? Wenn ja, wodurch? Die Bundesregierung führt im Rahmen ihrer Förderung von Projektaktivitäten in Konfliktgebieten Risikoanalysen durch, so auch bei den Programmen der „Weißhelme “. Seit 2016 wurden über den in der Vorbemerkung der Fragesteller genannten Bericht der niederländischen Regierung hinaus verschiedene Evaluationen der Programme der „Weißhelme“ durch die internationale Gebergemeinschaft durchgeführt. Laufende Projekte unterliegen dabei einer regelmäßigen Überprüfung, spätestens zum Ende einer Förderperiode. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/5733 – 6 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 19. Teilt die Bundesregierung die Einschätzung der niederländischen Regierung, nach der Evaluationen der Arbeit der sogenannten Weißhelme vor allem auf eigene Berichte von Geldempfängern vor Ort beruhen, und wenn nein, welche anderen Quellen gibt es? Auf die Antworten zu den Fragen 17 und 18 wird verwiesen. 20. Gibt es irgendein anderweitiges unabhängiges Monitoring von Zahlungen der Bundesregierung an die sogenannten Weißhelme oder eine anderweitige unabhängige Evaluation ihrer Arbeit? Auf die Antwort zu Frage 17 wird verwiesen. 21. Teilt die Bundesregierung die Einschätzung der niederländischen Regierung, nach der es ein generelles Defizit an organisatorischer Transparenz („overall lack of organisational transparency“) bei den sogenannten Weißhelmen gibt? Wenn nein, weshalb nicht? Die Bundesregierung konnte im Rahmen ihrer Zusammenarbeit mit den „Weißhelmen “ keine fehlende Transparenz feststellen. 22. Plant die Bundesregierung die Einstellung oder Reduzierung von Hilfsprogrammen in Syrien, und wenn ja, welcher Programme? Eine Einstellung oder Reduktion von Hilfsprogrammen in Syrien ist derzeit nicht geplant. 23. Plant die Bundesregierung die Umwidmung von Hilfsgeldern für syrische Oppositionskräfte, und wenn ja, welcher Gelder und an welche Empfänger? Eine Umwidmung von Hilfsgeldern ist derzeit nicht geplant. 24. Plant die Bundesregierung, sich finanziell am Wiederaufbau in Syrien zu beteiligen ? Wenn nein, weshalb nicht? Wenn ja, auf welche Art und Weise, und in welchem Umfang? Für die Bundesregierung kommt eine Beteiligung am Wiederaufbau in Syrien erst in Betracht, wenn ein von den syrischen Konfliktparteien auf der Grundlage der Resolution 2254 (2015) des VN-Sicherheitsrates und des Genfer Kommuniqués von 2012 ausgehandelter umfassender, echter und alle Seiten einbeziehender politischer Übergang stabil im Gange ist. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333