Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums der Verteidigung vom 8. November 2018 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Deutscher Bundestag Drucksache 19/5734 19. Wahlperiode 12.11.2018 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten René Springer, Ulrike Schielke-Ziesing, Jens Kestner, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD – Drucksache 19/4968 – Einsatzbedingte psychische Erkrankungen von Bundeswehrsoldaten V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Die Anzahl der Soldatinnen und Soldaten, die aufgrund einsatzbedingter psychischer Erkrankungen untersucht und behandelt werden, steigt seit Jahren kontinuierlich an. Wurden im Jahr 2016 noch 751 Soldaten in einer psychiatrischen Abteilung oder Fachuntersuchungsstelle der Bundeswehr untersucht bzw. behandelt , waren es im Jahr 2017 bereits 784 Fälle. Wie der Wehrbeauftragte in seinem Jahresbericht 2017 ausführt, haben sich die Erkrankungen bei vielen Soldatinnen und Soldaten inzwischen chronifiziert. Das bedeutet, dass der Übergang von einer vorübergehenden zu einer dauerhaften psychischen Erkrankung in vielen Fällen bereits abgeschlossen ist. Neben der posttraumatischen Belastungsstörung (PTBS), gewinnen zunehmend auch andere einsatzbedingte psychische Störungen wie Depressionen, Anpassungsstörungen und Suchterkrankungen an Bedeutung. Gerade Depressionen oder auch Suchterkrankungen führen bei einer Chronifizierung nicht selten zu einem „massivem körperlichem Verfall“ der Betroffenen, wie der Wehrbeauftragte in seinem Jahresbericht feststellt. In Anbetracht der gestiegenen Fallzahlen einsatzbedingter psychischer Erkrankungen, der zunehmend längeren Behandlungsdauer und den weiter ansteigenden internationalen Verpflichtungen der Bundeswehr, wirft der Wehrbeauftragte berechtigterweise die kritische Frage auf, „ob die Bundeswehr den bestehenden Behandlungsbedarf noch adäquat befriedigen kann“ (Bundestagsdrucksache 19/700, S. 91 bis 93). V o r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g Die Bundeswehr ist sich ihrer Verantwortung gegenüber ihren aktiven und ehemaligen Angehörigen sehr bewusst. Diese Verantwortung wird im Weißbuch ausdrücklich betont. Insbesondere die Fürsorge für einsatzgeschädigte Angehörige ist dabei von elementarer Bedeutung. Daher hat die Bundeswehr in den vergangenen Jahren große Anstrengungen unternommen, um die Versorgung und Betreuung von Einsatzgeschädigten deutlich zu verbessern. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/5734 – 2 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Dies beinhaltet neben vorbereitenden Maßnahmen (Ausbildung, Stärkung der körperlichen Leistungsfähigkeit) auch nachbereitende Maßnahmen wie die Durchführung von mehrtägigen Seminaren zur Reflektion und Aufarbeitung sowie zur Identifizierung möglicher und notwendiger Hilfsangebote für die Einsatzrückkehrer und deren Familien. Als weiterführende Maßnahmen stehen allen Angehörigen an den Standorten das Psychosoziale Netzwerk (bestehend aus Ärzten, Pfarrern, Sozialdienst und Psychologen) sowie die Lotsen für Einsatzgeschädigte zur Verfügung. Zusätzlich können sich alle Angehörigen der Bundeswehr an den Beauftragten für posttraumatische Belastungsstörungen und Einsatzschäden im Bundesministerium der Verteidigung wenden. Der Sozialdienst der Bundeswehr berät und betreut Einsatzgeschädigte sowie deren Familien individuell und bedarfsgerecht ohne zeitliche Begrenzung, auch nach dem Ausscheiden aus dem aktiven Dienst. Im Übrigen werden auch Hinterbliebene betreut. Darüber hinaus wurden die gesetzlichen Voraussetzungen zur Betreuung durch das Einsatzversorgungsgesetz 2004, das Einsatz-Weiterverwendungsgesetz 2007 und das Einsatz-Versorgungsverbesserungsgesetz 2011 verbessert. 1. Bei wie vielen Soldatinnen und Soldaten wurde nach Kenntnis der Bundesregierung seit dem Jahr 1999 bis heute eine einsatzbedingte psychische Erkrankung diagnostiziert (bitte die Anzahl getrennt nach einzelnen Jahren und Einsatzgebiet ausweisen)? Eine statistische Erfassung von einsatzbedingt psychisch Erkrankten erfolgt seit 2011. Bis 2015 wurden dabei die Einsatzgebiete KFOR, ISAF und andere unterschieden . Erst ab 2016 liegt eine differenzierte Statistik nach allen Einsatzgebieten getrennt vor. 2011: KFOR 20, ISAF 335, sonstige Einsatzgebiete 34 Neuerkrankte 2012: KFOR 40, ISAF 260, sonstige Einsatzgebiete 25 Neuerkrankte 2013: KFOR 43, ISAF 219, sonstige Einsatzgebiete 31 Neuerkrankte 2014: KFOR 48, ISAF 278, sonstige Einsatzgebiete 42 Neuerkrankte 2015: KFOR 34, ISAF 258, sonstige Einsatzgebiete 52 Neuerkrankte 2016: KFOR 41, ISAF 217, sonstige Einsatzgebiete 60 Neuerkrankte 2017: KFOR 39, ISAF 148, sonstige Einsatzgebiete 87 Neuerkrankte Aus Gründen des Datenschutzes und der ärztlichen Schweigepflicht können die sonstigen Einsatzgebiete nicht näher aufgeschlüsselt werden, da aufgrund der geringen Fallzahlen auf einzelne Patientinnen oder Patienten zurückgeschlossen werden könnte. Von den genannten Zahlen unabhängig sind die abgeschlossenen Behandlungen im Zusammenhang mit PTBS zu sehen. 2. Wie viele Soldatinnen und Soldaten wurden nach Kenntnis der Bundesregierung seit dem Jahr 1999 bis heute aufgrund einer einsatzbedingten psychischen Erkrankung behandelt (bitte die Anzahl getrennt nach einzelnen Jahren und Einsatzgebiet ausweisen)? Auf die Antwort zu Frage 1 wird verwiesen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 3 – Drucksache 19/5734 3. Auf welche Ursachen sind nach Ansicht der Bundesregierung die im Wehrbericht genannten Chronifizierungen hauptsächlich zurückzuführen? Was hat die Bundesregierung bisher unternommen, um dem entgegenzutreten bzw. vorzubeugen? Welche zukünftigen Maßnahmen plant die Bundesregierung diesbezüglich? Chronifizierungen psychischer Erkrankungen sind auf vielfältige Ursachen zurückzuführen . So begibt sich aufgrund ausgeprägter Stigmatisierungsängste ein relevanter Anteil der Erkrankten nicht zeitgerecht in eine adäquate psychotherapeutische Behandlung. Durch die in den Vorbemerkungen erläuterten Maßnahmen hat die Bundeswehr auf diese Stigmatisierungsängste reagiert. Darüber hinaus hat durch die mehrjährige Einsatz-Historie der Bundeswehr eine zunehmende Anzahl Soldatinnen und Soldaten bereits mehrfach oder vielfach an Einsätzen teilgenommen und in diesem Rahmen ggf. eine entsprechende Anzahl belastender oder traumatisierender Ereignisse erlebt. Mit dem Konzept „Erhalt und Steigerung der Psychischen Fitness von Soldaten und Soldatinnen“ wurden Maßnahmen definiert, die vor, während und nach dem Einsatz so zur Anwendung kommen sollen, dass die psychische Fitness der Soldatinnen und Soldaten derart gestärkt wird, dass sie den besonderen Belastungen des Einsatzes, aber auch des täglichen Dienstbetriebs standhalten soll. Im Übrigen wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen. 4. Wie definiert die Bundesregierung den auf der Internetseite Bundeswehr.de genannten Begriff „Behandlungskontakte“ (vgl. https://bit.ly/2yvk5n5)? Behandlungskontakte sind definiert als die gesamte Anzahl fachärztlich-therapeutischer Konsultationen der Soldatinnen und Soldaten in einem definierten Beobachtungszeitraum (Erstvorstellung und Wiedervorstellungen). Dies bedeutet, dass auf einen Patienten mehrere Behandlungskontakte entfallen können. 5. Wie viele Behandlungskontakte aufgrund von PTBS verzeichnet die Bundeswehr seit dem Jahr 1999 bis heute (bitte die Anzahl der Behandlungskontakte getrennt nach einzelnen Jahren sowie Einsatzgebiet ausweisen)? Die Behandlungskontakte betragen: 1996 - 2003: KFOR 12, ISAF 30, sonstige Einsatzgebiete 0 2004: KFOR 12, ISAF 84, sonstige Einsatzgebiete 0 2005: KFOR 38, ISAF 75, sonstige Einsatzgebiete 0 2006: KFOR 24, ISAF 55, sonstige Einsatzgebiete 0 2007: KFOR 12, ISAF 130, sonstige Einsatzgebiete 0 2008: KFOR 19, ISAF 226, sonstige Einsatzgebiete 0 2009: KFOR 42, ISAF 418, sonstige Einsatzgebiete 0 2010: KFOR 43, ISAF 557, sonstige Einsatzgebiete 129 2011: KFOR 51, ISAF 759, sonstige Einsatzgebiete 112 2012: KFOR 88, ISAF 948, sonstige Einsatzgebiete 107 2013: KFOR 132, ISAF 1114, sonstige Einsatzgebiete 150 2014: KFOR 173, ISAF 1311, sonstige Einsatzgebiete 213 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/5734 – 4 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 2015: KFOR 160, ISAF 1375, sonstige Einsatzgebiete 215 2016: KFOR 132, ISAF 1272, sonstige Einsatzgebiete 211 2017: KFOR 196, ISAF 1437, sonstige Einsatzgebiete 270 6. Wie viele aktive und ehemalige Soldatinnen und Soldaten befinden sich nach Kenntnis der Bundesregierung aufgrund einer PTBS-Erkrankung a) weniger als ein Jahr, b) zwischen einem und zwei Jahren, c) zwischen zwei und fünf Jahren, d) mehr als fünf Jahre in ärztlicher Behandlung? Zu dieser Fragestellung wird keine Statistik geführt. 7. Wie viele Behandlungskontakte aufgrund von Depressionen verzeichnet die Bundeswehr seit dem Jahr 1999 bis heute (bitte die Anzahl der Behandlungskontakte getrennt nach einzelnen Jahren sowie Einsatzgebiet ausweisen)? Zu dieser Fragestellung wird keine Statistik geführt. 8. Wie viele aktive und ehemalige Soldatinnen und Soldaten befinden sich nach Kenntnis der Bundesregierung aufgrund einer Depressionserkrankung a) weniger als ein Jahr, b) zwischen einem und zwei Jahren, c) zwischen zwei und fünf Jahren, d) mehr als fünf Jahre in ärztlicher Behandlung? Zu dieser Fragestellung wird keine Statistik geführt. 9. Wie viele Behandlungskontakte aufgrund von Angststörungen verzeichnet die Bundeswehr seit dem Jahr 1999 bis heute (bitte die Anzahl der Behandlungskontakte getrennt nach einzelnen Jahren sowie Einsatzgebiet ausweisen )? Zu dieser Fragestellung wird keine Statistik geführt. 10. Wie viele aktive und ehemalige Soldatinnen und Soldaten befinden sich nach Kenntnis der Bundesregierung aufgrund einer Angststörung a) weniger als ein Jahr, b) zwischen einem und zwei Jahren, c) zwischen zwei und fünf Jahren, d) mehr als fünf Jahre in ärztlicher Behandlung? Zu dieser Fragestellung wird keine Statistik geführt. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 5 – Drucksache 19/5734 11. Wie viele Behandlungskontakte aufgrund von Suchterkrankungen verzeichnet die Bundeswehr seit dem Jahr 1999 bis heute (bitte die Anzahl der Behandlungskontakte getrennt nach einzelnen Jahren sowie Einsatzgebiet ausweisen )? Zu dieser Fragestellung wird keine Statistik geführt. 12. Wie viele aktive und ehemalige Soldatinnen und Soldaten befinden sich nach Kenntnis der Bundesregierung aufgrund einer Suchterkrankung a) weniger als ein Jahr, b) zwischen einem und zwei Jahren, c) zwischen zwei und fünf Jahren, d) mehr als fünf Jahre in ärztlicher Behandlung? Zu dieser Fragestellung wird keine Statistik geführt. 13. Wie viele Suizide, Suizidversuche, geäußerte Suizidabsichten und von Angehörigen befürchtete Suizidabsichten verzeichnete die Bundeswehr nach Kenntnis der Bundesregierung seit dem Jahr 1999 bis heute (bitte jeweils getrennt nach einzelnen Jahren ausweisen)? Suizide (Selbsttötungen) werden durch das Bundesministerium der Verteidigung (BMVg) erfasst und im Internetauftritt „bundeswehr.de“ veröffentlicht (bundeswehr .de > Gedenken > Todesfälle in der Bundeswehr). Eine Erfassung von Hintergründen für Suizide (außerdienstlicher Bereich, dienstlicher Bereich) erfolgt nicht. Suizide von 1999 bis 2017 1999: 41 2000: 40 2001: 42 2002: 32 2003: 39 2004: 46 2005: 25 2006: 27 2007: 22 2008: 19 2009: 24 2010: 23 2011: 19 2012: 24 2013: 21 2014: 29 2015: 34 2016: 17 2017: 19 Suizid- bzw. Selbsttötungsversuche werden innerhalb der Bundeswehr in Form von Verdachtsfallmeldungen im Meldewesen Innere und Soziale Lage der Bundeswehr erfasst. Zahlen zu Suizidversuchen liegen seit 2004 vor. Eine Erfassung von Hintergründen für Suizidversuche (außerdienstlicher Bereich, dienstlicher Bereich) erfolgt nicht. Suizidversuche 2004 bis 2017 2004: 77 2005: 74 2006: 62 2007: 59 2008: 54 2009: 68 2010: 61 2011: 52 2012: 50 2013: 54 2014: 45 2015: 42 2016: 47 2017: 59 Geäußerte und von Angehörigen befürchtete Suizidabsichten von Soldatinnen und Soldaten werden statistisch nicht erfasst. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/5734 – 6 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 14. Wie hoch ist nach Ansicht der Bundesregierung die Anzahl bisher noch nicht erfasster einsatzbedingter psychischer Erkrankungen (sog. „Dunkelziffer“)? Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung hierzu vor bzw. welche Untersuchungen bzw. Forschungen wurden dahingehend bereits durchgeführt oder in Auftrag gegeben? In den Jahren 2009 bis 2013 wurde seitens des Psychotraumazentrums der Bundeswehr in Zusammenarbeit mit der Technischen Universität Dresden eine Prävalenzstudie zu psychischen Erkrankungen nach Auslandseinsätzen durchgeführt . Die 12-Monats-Prävalenz psychischer Erkrankungen lag dabei zwischen 21 und 22 Prozent der Einsatzteilnehmer. Davon hatten sich zum Befragungszeitpunkt ca. 55 Prozent bezüglich ihrer Störung beraten lassen, 10 bis 20 Prozent hatten eine fachgerechte Behandlung begonnen. Diese Ergebnisse wurden 2012 unter dem Erstautor Wittchen im Deutschen Ärzteblatt publiziert. Aktuellere Erkenntnisse, die eine verlässliche Quantifizierung einer Dunkelziffer bei psychischen Erkrankungen nach Auslandseinsätzen zuließen, liegen nicht vor. Darüber hinaus wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen. 15. Wie viele Anträge von aktiven Soldatinnen und Soldaten auf Anerkennung einer einsatzbedingten psychischen Erkrankung wurden nach Kenntnis der Bundesregierung seit dem Jahr 1999 bis heute gestellt (bitte nach dem Jahr der Antragstellung getrennt ausweisen)? Nach den vorliegenden Daten ist eine Unterscheidung der Anträge von aktiven und ehemaligen Soldatinnen und Soldaten und eine rückwärtige, vollständige Erfassung aller Fälle differenziert nach den geforderten Parametern nicht möglich. Bis zum 31. Dezember 2014 war die Bundeswehrverwaltung für die Prüfung von Wehrdienstbeschädigungen für die Zeit während des Wehrdienstverhältnisses zuständig , unabhängig davon, ob der Antrag durch einen aktiven oder bereits ehemaligen Soldaten gestellt wurde. Seit dem 1. Januar 2015 ist durch das Gesetz zur Übertragung der Zuständigkeiten der Länder im Bereich der Beschädigten- und Hinterbliebenenversorgung nach dem Dritten Teil des Soldatenversorgungsgesetzes auf den Bund vom 15. Juli 2013 (BGBl. I S. 2416), die Bundeswehrverwaltung auch für die Erbringung der Leistungen nach Beendigung des Wehrdienstverhältnisses zuständig. Für den Zeitraum von 1999 bis 2014 liegen insoweit nur sehr eingeschränkt verlässliche Informationen vor. Eine überschlägige Auswertung der vorhandenen Dokumentation ergab nachfolgende Daten: Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 7 – Drucksache 19/5734 Jahr Anzahl der gestellten Anträge 1999 19 2000 52 2001 50 2002 47 2003 30 2004 42 2005 46 2006 54 2007 99 2008 91 2009 190 2010 241 2011 297 2012 337 2013 248 2014 235 2015 225 2016 193 Um die Datenlage nach Übernahme der Aufgaben von den Ländern künftig zu konsolidieren, hat das Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr (BAPersBw) im Oktober 2016 begonnen, ein an den Erfordernissen des Datenschutzes ausgerichtetes Bearbeitungscontrolling zu etablieren. Derzeit erfolgt die Erfassung der Fallzahlen noch händisch und unterliegt deshalb gewissen Ungenauigkeiten . Erste belastbare Auswertungen werden seit 2017 vorgenommen. Jahr Anzahl der gestellten Anträge 2017 240 2018 193 a) Wie viele Anträge wurden nach Kenntnis der Bundesregierung im Sinne des Antragstellers bisher positiv beschieden (bitte auch in Prozent ausweisen )? Im Rahmen des Bearbeitungscontrollings werden die Abschlüsse der Verfahren (Anerkennungen, Ablehnungen und sonstige Abschlüsse, z. B. Nichtmitwirkungsbescheide ), unabhängig vom Datum des Antragseingangs, für das jeweilige Kalenderjahr erfasst. Die Angaben bis Ende 2016 können in dem erbetenen Detaillierungsgrad aus dem vorhandenen Datenmaterial nicht ermittelt werden, auf die Antwort zu Frage 15 wird verwiesen. Für den Zeitraum ab Januar 2017 bis einschließlich September 2018 ergeben sich folgende Zahlen: 340 positive Entscheidungen, 58 Prozent aller in diesem Zeitraum ergangenen Entscheidungen zu einsatzbedingten psychischen Gesundheitsstörungen . Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/5734 – 8 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode b) Wie viele Anträge wurden nach Kenntnis der Bundesregierung im Sinne des Antragstellers bisher abgelehnt (bitte auch in Prozent ausweisen)? Die Angaben können in dem erbetenen Detaillierungsgrad aus dem vorhandenen Zahlenmaterial nicht ermittelt werden. Auf die Antworten zu den Fragen 15 und 15a wird verwiesen. Demnach ergeben sich für den Zeitraum ab Januar 2017 bis einschließlich September 2018 96 ablehnende Entscheidungen, 17 Prozent der in diesem Zeitraum ergangenen Entscheidungen zu einsatzbedingten psychischen Gesundheitsstörungen. c) Wie viele Anträge wurden nach Kenntnis der Bundesregierung bisher noch nicht abschließend bearbeitet (bitte in Prozent ausweisen und nach dem Jahr der Antragstellung getrennt ausweisen)? Die Angaben können für den Zeitraum vor Januar 2017 aus dem vorhandenen Zahlenmaterial nicht ermittelt werden. Auf die Antworten zu den Fragen 15 und 15a wird verwiesen. Jahr Offene Verfahren Anteil der in diesem Jahr gestellten Anträge wegen einsatzbedingter psychischer Gesundheitsstörungen 2017 153 64% bis 09/2018 169 89% 16. Wie viele Widersprüche von aktiven Soldatinnen und Soldaten gegen einen abgelehnten Antrag auf Anerkennung einer einsatzbedingten psychischen Erkrankung wurden nach Kenntnis der Bundesregierung seit dem Jahr 1999 bisher eingereicht (bitte getrennt nach dem Jahr der Einlegung des Widerspruchs ausweisen)? a) Wie viele Widersprüche wurden nach Kenntnis der Bundesregierung im Sinne des Antragstellers bisher positiv beschieden (bitte auch in Prozent ausweisen)? b) Wie viele Widersprüche wurden nach Kenntnis der Bundesregierung im Sinne des Antragstellers bisher abgelehnt (bitte auch in Prozent ausweisen )? c) Wie viele Widersprüche wurden nach Kenntnis der Bundesregierung bisher noch nicht abschließend bearbeitet (bitte in Prozent und nach dem Jahr des Widerspruchs getrennt ausweisen)? Aus den beim BAPersBw geführten Statistiken können die erbetenen Informationen zu Frage 16, einschließlich 16a bis 16c nicht abgeleitet werden, da die diesbezügliche Datenerhebung zur Aufgabenerledigung nicht erforderlich ist. Die Register zu den Rechtsbehelfsverfahren dokumentieren ausschließlich den Verfahrensablauf . Sie umfassen insbesondere aus datenschutzrechtlichen Gründen weder Angaben zu den einzelnen Erkrankungen noch zu Änderungen eines Leistungsumfangs . Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 9 – Drucksache 19/5734 17. Wie viele der seit dem Jahr 1999 bewilligten Anträge von aktiven Soldatinnen und Soldaten auf Anerkennung einer einsatzbedingten psychischen Erkrankung wurden nach Kenntnis der Bundesregierung nachträglich wieder aufgehoben (bitte nach dem Jahr der Aufhebung getrennt ausweisen)? a) Wie viele Widersprüche gegen die Aufhebung eines vormals bewilligten Antrages wurden nach Kenntnis der Bundesregierung im Sinne des Antragstellers bisher positiv beschieden (bitte auch in Prozent ausweisen)? b) Wie viele Widersprüche gegen die Aufhebung eines vormals bewilligten Antrages wurden nach Kenntnis der Bundesregierung im Sinne des Antragstellers bisher abgelehnt (bitte auch in Prozent ausweisen)? c) Wie viele Widersprüche gegen die Aufhebung eines vormals bewilligten Antrages wurden nach Kenntnis der Bundesregierung bisher noch nicht abschließend bearbeitet (bitte in Prozent und nach dem Jahr des Widerspruchs getrennt ausweisen)? Die erbetenen Informationen zu Frage 17 einschließlich 17a bis 17c können nicht zur Verfügung gestellt werden, da hierzu keine statistischen Erhebungen vorgenommen werden. Auf die Antwort zu Frage 16 wird verwiesen. 18. Wie viele Anträge von ehemaligen Soldatinnen und Soldaten auf Anerkennung einer einsatzbedingten psychischen Erkrankung wurden nach Kenntnis der Bundesregierung seit dem Jahr 1999 bis heute gestellt (bitte nach dem Jahr der Antragstellung getrennt ausweisen)? a) Wie viele Anträge wurden nach Kenntnis der Bundesregierung im Sinne des Antragstellers bisher positiv beschieden (bitte auch in Prozent ausweisen )? b) Wie viele Anträge wurden nach Kenntnis der Bundesregierung im Sinne des Antragstellers bisher abgelehnt (bitte auch in Prozent ausweisen)? c) Wie viele Anträge wurden nach Kenntnis der Bundesregierung bisher noch nicht abschließend bearbeitet (bitte in Prozent ausweisen und nach dem Jahr der Antragstellung getrennt ausweisen)? Auf die Antworten zu den Fragen 15 und 15a bis 15c wird verwiesen. 19. Wie viele Widersprüche von ehemaligen Soldatinnen und Soldaten gegen einen abgelehnten Antrag auf Anerkennung einer einsatzbedingten psychischen Erkrankung wurden nach Kenntnis der Bundesregierung seit dem Jahr 1999 bisher eingereicht (bitte getrennt nach dem Jahr der Einlegung des Widerspruchs ausweisen)? a) Wie viele Widersprüche wurden nach Kenntnis der Bundesregierung im Sinne des Antragstellers bisher positiv beschieden (bitte auch in Prozent ausweisen)? b) Wie viele Widersprüche wurden nach Kenntnis der Bundesregierung im Sinne des Antragstellers bisher abgelehnt (bitte auch in Prozent ausweisen )? c) Wie viele Widersprüche wurden nach Kenntnis der Bundesregierung bisher noch nicht abschließend bearbeitet (bitte in Prozent und nach dem Jahr des Widerspruchs getrennt ausweisen)? Auf die Antworten zu den Fragen 15 und 16 wird verwiesen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/5734 – 10 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 20. Wie viele der seit dem Jahr 1999 bewilligten Anträge von ehemaligen Soldatinnen und Soldaten auf Anerkennung einer einsatzbedingten psychischen Erkrankung wurden nach Kenntnis der Bundesregierung nachträglich wieder aufgehoben (bitte nach dem Jahr der Aufhebung getrennt ausweisen)? a) Wie viele Widersprüche gegen die Aufhebung eines vormals bewilligten Antrages wurden nach Kenntnis der Bundesregierung im Sinne des Antragstellers bisher positiv beschieden (bitte auch in Prozent ausweisen)? b) Wie viele Widersprüche gegen die Aufhebung eines vormals bewilligten Antrages wurden nach Kenntnis der Bundesregierung im Sinne des Antragstellers bisher abgelehnt (bitte auch in Prozent ausweisen)? c) Wie viele Widersprüche gegen die Aufhebung eines vormals bewilligten Antrages wurden nach Kenntnis der Bundesregierung bisher noch nicht abschließend bearbeitet (bitte in Prozent ausweisen und nach dem Jahr des Widerspruchs getrennt ausweisen)? Auf die Antwort zu Frage 17 wird verwiesen. 21. Wie lang ist nach Kenntnis der Bundesregierung aktuell die durchschnittliche Bearbeitungsdauer eines Antrages auf Anerkennung einer einsatzbedingten psychischen Erkrankung, und wie hat sich diese Bearbeitungsdauer in den letzten zehn Jahren entwickelt? Exakte Bearbeitungszeiten lassen sich für die Zeiträume vor Januar 2017 nicht ermitteln, da ein Teil der Verfahren im Rahmen des Zuständigkeitswechsels zum 1. Januar 2015 von den Bundesländern übernommen wurde. Zudem wurde erst ab Oktober 2016 begonnen, ein Bearbeitungscontrolling einzuführen. Somit kann auch eine Entwicklung der Bearbeitungsdauer in den letzten zehn Jahren nicht aufgezeigt werden. Die Bearbeitung von Wehrdienstbeschädigungsverfahren (WDB – Verfahren) mit einsatzbedingten psychischen Gesundheitsstörungen gestaltet sich erfahrungsgemäß aufgrund der komplexen Sachverhaltsermittlungen, insbesondere bei lange zurückliegenden Einsätzen und den notwendigen versorgungsmedizinischen Begutachtungen häufig zeitaufwändig. Durch die aufgrund des Entschließungsantrags des Verteidigungsausschusses des Deutschen Bundestages vom 14. Oktober 2015 ergriffenen Maßnahmen zur Optimierung und Beschleunigung der WDB-Verfahren konnte die durchschnittliche Bearbeitungsdauer im Ergebnis bereits reduziert werden. Die aktuelle durchschnittliche Bearbeitungszeit von WDB-Verfahren mit psychischen Gesundheitsstörungen und Einsatzbezug liegt in diesem Jahr bei rund 20 Monaten. Diese hohe Dauer erklärt sich dadurch, dass in diesem Bereich noch immer ältere Anträge mit längeren Laufzeiten abzuarbeiten sind. Mit Stand vom September 2018 konnten jedoch insgesamt 65 Prozent aller WDB- Verfahren, sowohl physische als psychische Erkrankungen, mit und ohne Einsatzbezug mit einer Bearbeitungsdauer von weniger als einem Jahr abgeschlossen werden. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 11 – Drucksache 19/5734 22. Wie viele medizinische Gutachten hat der ärztliche Dienst der Bundeswehr im Zusammenhang mit einsatzbedingten psychischen Erkrankungen nach Kenntnis der Bundesregierung seit dem Jahr 1999 ausschließlich anhand der Aktenlage durchgeführt (bitte nach Jahren getrennt ausweisen)? 23. Wie viele medizinische Präsenzgutachten hat der ärztliche Dienst der Bundeswehr nach Kenntnis der Bundesregierung im Zusammenhang mit einsatzbedingten psychischen Erkrankungen seit dem Jahr 1999 durchgeführt (bitte nach Jahren getrennt ausweisen)? Die Fragen 22 und 23 werden zusammen beantwortet. Beim BAPersBw werden keine Statistiken geführt, aus denen sich die erbetenen Informationen zu den Fragen 22 und 23 ableiten lassen, da die Aufnahme dieser Detailaspekte, Aufschlüsselung nach Einsatzbezug und nach Diagnosen, zur Aufgabenerledigung nicht erforderlich ist. Darüber hinaus liegt die Zuständigkeit für die versorgungsmedizinische Beurteilung auch der ehemaligen Soldatinnen und Soldaten erst seit dem 1. Januar 2015 beim BAPersBw. Bis dahin war auch die versorgungsmedizinische Bewertung in WDB-Verfahren zwischen der Bundeswehr und den zivilen Versorgungsverwaltungen der Länder aufgeteilt. Auch für den Zeitraum von 1999 bis 2014 liegen dem BAPersBw keine Informationen vor. 24. Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung das Verhältnis zwischen den medizinischen Gutachten nach Aktenlage und den medizinischen Präsenzgutachten in den letzten zehn Jahren entwickelt? Welche Informationen oder Kennzahlen liegen der Bundesregierung hierzu vor? Da es gemäß dem Zehnten Buch Sozialgesetzbuch (SGB X) erforderlich ist, sämtliche relevanten medizinischen Befund- und Behandlungsunterlagen der ärztlichen Begutachtung zugrunde zu legen, überwiegt in der Regel die Gutachtenerstellung nach Aktenlage, die Präsenzbegutachtung ist grundsätzlich nicht erforderlich und stellt somit eine Ausnahme dar. Seit Einrichtung des Ärztlichen Dienstes in der Beschädigtenversorgung und Übernahme der Aufgaben von den Ländern wird der Anteil der Präsenzbegutachtungen besonders in komplexen psychiatrischen Fragestellungen sukzessive erhöht. Valide Kennzahlen liegen der Bundesregierung hierzu nicht vor. 25. Wie viele ärztliche Gutachten zu einsatzbedingten psychischen Erkrankungen von Bundeswehrsoldaten wurden nach Kenntnis der Bundesregierung seit dem Jahr 1999 von aktiven Sanitätsoffizieren im Rahmen einer nebenamtlichen Gutachtertätigkeit erstellt (bitte nach Jahren getrennt ausweisen)? Der Ärztliche Dienst Sozial- und Versorgungsmedizin führt keine diesbezügliche differenzierende Statistik. Darüber hinaus sind Sanitätsoffiziere erst seit Ende 2016 in entgeltlicher Nebentätigkeit als Gutachter für die Beschädigtenversorgung tätig. 26. Wie viel Honorar wurde nach Kenntnis der Bundesregierung seit dem Jahr 1999 für die Erstellung von ärztlichen Gutachten zu einsatzbedingten psychischen Erkrankungen an Sanitätsoffiziere gezahlt, die nebenamtlich als Gutachter tätig waren (bitte nach Jahren getrennt ausweisen)? Hierzu wird keine Statistik geführt. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/5734 – 12 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 27. Wie kann die Bundesregierung jegliche Interessenskonflikte bei der Gutachtenerstellung ausschließen, wenn „für den Pool an externen Gutachtern“ gemäß dem Wehrbericht „40 aktive Sanitätsoffiziere für eine nebenamtliche Gutachtertätigkeit gewonnen werden konnten“? Aufgrund der mangelnden Verfügbarkeit externer Gutachter wurden aktive Sanitätsoffiziere für eine Gutachtertätigkeit gewonnen, wodurch die Begutachtungszeiten erheblich verkürzt werden konnten. Durch die verstärkte Einbindung der aktiven Sanitätsoffiziere wurde dem Anliegen Rechnung getragen, dass die Begutachtungen durch Ärzte erfolgen sollte, die mit dem militärischen Umfeld vertraut sind. Hierdurch konnte zudem die Akzeptanz der Begutachtungen bei den Betroffenen erhöht werden. Medizinische Gutachterinnen und Gutachter, unabhängig davon, ob sie Bundeswehrangehörige oder Externe sind, arbeiten gemäß der Berufsordnung weisungsungebunden . Ein Interessenkonflikt hinsichtlich der Tätigkeit als „Behandler“ und der Nebentätigkeit als Gutachter kann ausgeschlossen werden, da im Rahmen der Einweisung der in entgeltlicher Nebentätigkeit tätigen Sanitätsoffiziere geregelt wurde, dass ehemalige Patientinnen oder Patienten eines avisierten Gutachters nicht durch diesen im Rahmen des WDB-Verfahrens begutachtet werden. 28. Wie garantiert die Bundesregierung die Unabhängigkeit der externen Gutachter , wenn diese gleichzeitig in einem aktiven Dienstverhältnis zur Bundeswehr stehen? Werden die erstellten Gutachten ggf. unabhängig überprüft? Wenn ja, durch wen? Auf die Antwort zu Frage 27 wird verwiesen. Darüber hinaus wird im Ärztlichen Dienst der Beschädigtenversorgung jedes Gutachten vor Weitergabe an die Verwaltung abschließend geprüft und einer zusätzlichen Qualitätskontrolle unterzogen . 29. Sind der Bundesregierung Fälle bekannt, in denen die Unabhängigkeit der externen Gutachter, die gleichzeitig in einem aktiven Dienstverhältnis zur Bundeswehr stehen, von den Betroffenen angezweifelt wurde? Wenn ja, wie viele Fälle sind der Bundesregierung bekannt, und was hat die Bundesregierung hier unternommen? Derartige Fälle sind der Bundesregierung nicht bekannt. 30. Wie viele Soldatinnen und Soldaten befinden sich nach Kenntnis der Bundesregierung aktuell in sogenannter Schutzzeit, die der gesundheitlichen Wiederherstellung der Betroffenen und/oder ihrer beruflichen Qualifizierung dient? Es befinden sich aktuell 750 Soldatinnen und Soldaten in der Schutzzeit. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 13 – Drucksache 19/5734 Wie viele dieser Soldatinnen und Soldaten befinden sich nach Kenntnis der Bundesregierung a) weniger als ein Jahr, b) zwischen einem und zwei Jahren, c) zwischen zwei und fünf Jahren, d) mehr als fünf Jahre in Schutzzeit? Schutzzeit Anzahl weniger als ein Jahr 82 zwischen einem und zwei Jahren 217 zwischen zwei und fünf Jahren 308 mehr als fünf Jahre 143 31. Wie viele Soldatinnen und Soldaten befinden sich aktuell in einem „Wehrdienstverhältnis besonderer Art“ (bitte nach dem Eintrittsjahr in das Wehrdienstverhältnis besonderer Art jeweils getrennt ausweisen)? 2009 1 2010 4 2011 13 2012 21 2013 56 2014 54 2015 55 2016 67 2017 113 2018 49 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/5734 – 14 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 32. Wie viele ehemalige Soldatinnen und Soldaten haben nach Kenntnis der Bundesregierung bis heute einen Antrag auf Wiedereinstellung aufgrund einer einsatzbedingten psychischen Erkrankung gestellt (bitte nach dem Jahr der Antragstellung getrennt ausweisen)? 2008 25 2009 24 2010 21 2011 30 2012 65 2013 75 2014 85 2015 89 2016 72 2017 88 2018 58 a) Wie viele dieser Anträge wurden im Sinne des Antragstellers bisher positiv beschieden (bitte auch in Prozent ausweisen)? Insgesamt wurden 326 Anträge positiv beschieden, dies entspricht 51 Prozent. b) Wie viele dieser Anträge wurden im Sinne des Antragstellers bisher abgelehnt (bitte auch in Prozent ausweisen)? Insgesamt wurden 155 Anträge abgelehnt, dies entspricht 25 Prozent. c) Wie viele Anträge befinden sich aktuell in Prüfung (bitte nach dem Jahr der Antragstellung getrennt ausweisen)? Insgesamt befinden sich 151 Anträge aktuell in Prüfung. Eine Statistik nach Antragsjahren wird nicht geführt. 33. Wie viele ehemalige Soldatinnen und Soldaten, deren Antrag auf Wiedereinstellung aufgrund einer einsatzbedingten psychischen Erkrankung abgelehnt wurde, haben nach Kenntnis der Bundesregierung dagegen Widerspruch eingelegt ? a) Wie viele Widersprüche wurden im Sinne des Antragstellers davon positiv beschieden (bitte auch in Prozent ausweisen)? b) Wie viele Widersprüche wurden im Sinne des Antragstellers davon abgelehnt (bitte auch in Prozent ausweisen)? Die Fragen 33, 33a und 33b werden zusammen beantwortet. Zu den Fragestellungen wird keine Statistik geführt. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 15 – Drucksache 19/5734 c) Wie viele Widersprüche befinden sich aktuell in Prüfung (bitte getrennt nach dem Jahr der Einlegung des Widerspruchs ausweisen)? 2017 1 2018 10 34. Wie viele ehemalige Soldatinnen und Soldaten, die einen Antrag auf Wiedereinstellung aufgrund einer einsatzbedingten psychischen Erkrankung gestellt haben, wurden nach Kenntnis der Bundesregierung wieder eingestellt (bitte auch in Prozent ausweisen)? Insgesamt wurden 326 ehemalige Soldatinnen und Soldaten wegen einer einsatzbedingten psychischen Erkrankung wiedereingestellt, dies entspricht 51 Prozent. Davon befinden sich derzeit noch 220 in einem Wehrdienstverhältnis besonderer Art. 35. Wie viele sogenannte Lotsen sollen einsatzgeschädigten Angehörigen der Bundeswehr als niedrigschwellig ansprechbare Personen in Dienststellen der Bundeswehr nach aktuellen Planungen insgesamt zur Verfügung stehen (bitte Soll-Stärke angeben)? Der im Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Verteidigung (BMVg) geltende Zentralerlass Lotsinnen und Lotsen für Einsatzgeschädigte, gibt neben Grundsätzen zur Tätigkeitsbeschreibung, Aus- und Weiterbildung auch Richtsätze zur strukturellen Verankerung der Lotsinnen und Lotsen für Einsatzgeschädigte vor, die von den Organisationsbereichen aufgrund ihrer Organisationshoheit eigenverantwortlich umzusetzen sind. Die Organisationsentscheidungen orientieren sich an der tatsächlichen bzw. der zu erwartenden Anzahl der Einsatzgeschädigten. Eine Soll-Vorgabe für die Bundeswehr besteht daher bewusst nicht. 36. Wie viele Lotsen stehen einsatzgeschädigten Angehörigen der Bundeswehr als niedrigschwellig ansprechbare Personen in Dienststellen der Bundeswehr aktuell zur Verfügung (bitte Ist-Stärke angeben)? In der Bundeswehr verrichten aktuell 359 Personen ihren Dienst, die zur Lotsin bzw. zum Lotsen für Einsatzgeschädigte ausgebildet sind. 37. Wann wird nach Ansicht der Bundesregierung die geplante Soll-Stärke der Lotsen voraussichtlich erreicht sein? Auf die Antwort zu Frage 35 wird verwiesen. 38. Wie viele Standorte der Bundeswehr verfügen aktuell über mindestens einen ausgebildeten Lotsen? An 146 Standorten der Bundeswehr gibt es mindestens eine Lotsin bzw. einen Lotsen für Einsatzgeschädigte. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/5734 – 16 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 39. Wie viele Standorte der Bundeswehr verfügen aktuell über keinen ausgebildeten Lotsen? Aus welchem Grund werden die Lotsen gegebenenfalls nicht flächendeckend an allen Standorten der Bundeswehr eingesetzt? 118 Standorte der Bundeswehr verfügen aktuell über keine Lotsin bzw. keinen Lotsen für Einsatzgeschädigte. Bei Bedarf können jedoch eine Lotsin bzw. ein Lotse im räumlichen Zusammenhang vermittelt werden. Eine flächendeckende Ansprechbarkeit von Lotsinnen und Lotsen für Einsatzgeschädigte ist damit gegeben . Die Ausplanung von Lotsinnen und Lotsen für Einsatzgeschädigte erfolgt in der organisatorischen Zuständigkeit der Organisationsbereiche. Dazu wird die Anzahl tatsächlicher bzw. zu erwartender Einsatzgeschädigter zu Grunde gelegt. Darüber hinaus erfolgt die Wahrnehmung der Aufgabe einer Lotsin bzw. eines Lotsen für Einsatzgeschädigte auf freiwilliger Basis. 40. Wie hoch ist der aktuelle Besetzungsgrad bei den Sanitätsunterstützungszentren , den zentralen Trägern der ambulanten Versorgung im Grundbetrieb, bei den Offizieren, Unteroffizieren mit Portepee, Unteroffizieren ohne Portepee und Mannschaften (bitte neben dem Gesamtbesetzungsgrad auch nach der jeweiligen Dienstgradgruppe aufschlüsseln)? Statusgruppe Soll Ist % Offiziere 177 147 83% Unteroffiziere mit Portepee 394 368 93% Unteroffiziere ohne Portepee 134 99 74% Mannschaften 52 26 50% Das Fehl an Mannschaftsdienstgraden auf Dienstposten wird durch außerhalb von Dienstposten geführte Freiwillig Wehrdienstleistende (FWDL) Mannschaften kompensiert. 41. Wie hoch ist der aktuelle Besetzungsgrad bei den Offizieren, Unteroffizieren mit Portepee, Unteroffizieren ohne Portepee und Mannschaften bei den Sanitätsversorgungszentren , die als Teileinheiten der Sanitätsunterstützungszentren die truppenärztliche und truppenzahnärztliche Versorgung in der Fläche sicherstellen (bitte neben dem Gesamtbesetzungsgrad auch nach der jeweiligen Dienstgradgruppe aufschlüsseln)? Statusgruppe Soll Ist % Offiziere 808 683 85% Unteroffiziere mit Portepee 659 534 81% Unteroffiziere ohne Portepee 609 497 82% Mannschaften 418 243 58% Summe 2494 1957 78% Das Fehl an Mannschaftsdienstgraden auf Dienstposten wird durch außerhalb von Dienstposten geführte FWDL Mannschaften kompensiert. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 17 – Drucksache 19/5734 42. Teilt die Bundesregierung die Ansicht des Wehrbeauftragten, dass aufgrund von Einsatzverpflichtung, Urlaub oder sonstigen Gründen die Zahl der täglich vor Ort befindlichen Dienstposteninhaber sowie die Tagesantrittsstärke in der Regel deutlich unter dem jeweils genannten Besetzungsgrad liegt? Welche konkreten Zahlen liegen der Bundesregierung dazu vor? Die Tagesantrittsstärke im Zentralen Sanitätsdienst der Bundeswehr (ZSanDstBw) wird nicht statistisch erfasst. 43. Wie hoch ist die Anzahl vollstationärer und tagesklinischer Betten im Fachgebiet Psychiatrie in den einzelnen Bundeswehrkrankenhäusern gemäß der aktuellen Zielstruktur (Soll-Zustand) (bitte die Anzahl der vollstationären und tagesklinischen Betten je Standort getrennt ausweisen)? Tagesklinik Vollstationär Bundeswehrkrankenhaus (BwKrhs) Berlin 25 25 BwKrhs Hamburg 20 30 BwKrhs Ulm 15 15 Bundeswehrzentralkrankenhaus (BwZKrhs) Koblenz 20 20 Gesamt 80 90 Das BwKrhs Westerstede verfügt nur über eine Fachuntersuchungsstelle Psychiatrie und damit über keine vollstationären oder tagesklinischen Betten. 44. Wie hoch ist die aktuell vorhandene Anzahl vollstationärer und tagesklinischer Betten im Fachgebiet Psychiatrie in den einzelnen Bundeswehrkrankenhäusern (Ist-Zustand) (bitte die Anzahl der vollstationären und tagesklinischen Betten je Standort getrennt ausweisen)? Tagesklinik Vollstationär BwKrhs Berlin 15 22 BwKrhs Hamburg 6 27 BwKrhs Ulm 3 18 BwZKrhs Koblenz 0 23 Gesamt 24 90 Bezüglich des BwKrhs Westerstede wird auf die Antwort zu Frage 43 verwiesen. 45. Wann wird nach Ansicht der Bundesregierung die Anzahl der vollstationären und tagesklinischen Betten im Fachgebiet Psychiatrie gemäß Zielstruktur voraussichtlich vollständig erreicht sein (bitte nach Standort sowie vollstationären und tagesklinischen Betten getrennt ausweisen)? Derzeit finden in allen BwKrhs und im BwZKrhs umfangreiche Baumaßnahmen statt. Erst nach Abschluss dieser Baumaßnahmen kann der vollumfängliche Betrieb der sollorganisatorisch vorgesehenen Behandlungseinrichtungen aufgenommen werden. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/5734 – 18 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 46. Wie hoch ist die Anzahl der Fachärzte sowie des entsprechenden Assistenzpersonals im Fachgebiet Psychiatrie, das in den einzelnen Bundeswehrkrankenhäusern gemäß aktueller Zielstruktur vorgesehen ist (Soll-Zustand) (bitte für jeden Standort getrennt ausweisen)? In der Zielstruktur 2020 der BwKrhs und des BwZKrhs sind insgesamt 32 Dienstposten Facharzt Psychiatrie hinterlegt. Von diesen Dienstposten sind derzeit insgesamt 25 als militärisch und 7 als zivil, mit Beamten zu besetzende Dienstposten ausgebracht. Die Situation in den BwKrhs Berlin, Hamburg, Ulm, Westerstede und Hamburg ist der Tabelle in Anlage 1 zu entnehmen. 47. Wie hoch ist die aktuelle Anzahl der Fachärzte sowie des entsprechenden Assistenzpersonals im Fachgebiet Psychiatrie in den einzelnen Bundeswehrkrankenhäusern (Ist-Zustand) (bitte für jeden Standort getrennt und in Prozent der geplanten Zielstruktur ausweisen)? Die Angaben sind der Tabelle in Anlage 2 zu entnehmen. 48. Wann wird nach Ansicht der Bundesregierung die Anzahl der Fachärzte sowie des entsprechenden Assistenzpersonals im Fachgebiet Psychiatrie in den einzelnen Bundeswehrkrankenhäusern gemäß aktueller Zielstruktur voraussichtlich vollständig erreicht sein (bitte für jeden Standort getrennt ausweisen )? Planungsstand ärztliches Fachpersonal im Fachgebiet Psychiatrie: Der militärische Besetzungsgrad in den Bundeswehrkrankenhäusern Berlin, Hamburg, Ulm und Westerstede liegt bei 100 Prozent. Die Regeneration des freien Dienstpostens am BwZKrhs Koblenz ist für 2019 vorgesehen. Die zwei zivilen Dienstposten am BwKrhs Berlin werden bis zum 1. Dezember 2018 besetzt sein. Die freien zivilen Facharzt-Dienstposten am BwKrhs Hamburg und BwZKrhs Koblenz wurden bis dato mehrfach erfolglos ausgeschrieben. Planungsstand Assistenzpersonal im Fachgebiet Psychiatrie: Die Dienstposten des militärischen Assistenzpersonals sind gegenwärtig zu 80 Prozent besetzt. Bis Mitte 2019 wird der Besetzungsgrad voraussichtlich auf 93 Prozent anwachsen. Aufgrund des geringen Umfanges der langfristigen Ausbildungsplanung dieses speziellen Assistenzpersonals sind weiter in die Zukunft gerichtete Prognosen zu krankenhausspezifischen Besetzungsgraden nicht ableitbar . Analog verhält es sich mit der Besetzungslage der zivilen Assistenzdienstposten. So ist hier derzeit ein Personalzuwachs noch in 2018 in Koblenz um 1 Gesundheits -/ Krankenpfleger (Ges-/ KrPflg) u. 1 Fachkraft B Psychiatrischer Dienst geplant . Im ersten Quartal 2019 folgen 2 Ges-/ KrPflg sowie 2 Psychiatrisch Technische Assistenten B für das BwKrhs Hamburg. Der Besetzungsstand im Bereich des zivilen Assistenzpersonals liegt perspektivisch für Ende des ersten Quartals 2019 bei 85 Prozent. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 19 – Drucksache 19/5734 49. Wie viele zusätzliche Dienstposten für Fachärzte sowie des entsprechenden Assistenzpersonals im Fachgebiet Psychiatrie wurden von der Bundeswehr seit dem Jahr 2005 in den einzelnen Bundeswehrkrankenhäusern geschaffen (bitte nach Fachärzten und Assistenzpersonal für jeden Standort getrennt ausweisen)? Auf die Antwort zu Frage 46 wird verwiesen. 50. Wie viele der seit dem Jahr 2005 zusätzlich geschaffenen Dienstposten für Fachärzte sowie des entsprechenden Assistenzpersonals im Fachgebiet Psychiatrie konnten von der Bundeswehr bereits besetzt werden (bitte nach Fachärzten und Assistenzpersonal für jeden Standort getrennt ausweisen)? Eine valide quantifizierte und qualifizierte Datenerhebung zur Personalentwicklung seit 2005 anhand des Dienstpostenaufwuchses ist durch das Personalwirtschaftssystem der Bundeswehr (PersWiSysBw) nicht möglich. Dieses Realtime- System gewährleistet jederzeit eine aktuelle, valide IST-Lage, jedoch sind keine retrospektiven Auswertungen möglich. Der Dienstpostenaufwuchs gem. der Auswertung zu Frage 49 lässt den Rückschluss auf den angepassten Personalaufwuchs bis zum heutigen Tage entsprechend des zu Frage 48 dargestellten Lagebildes. 51. Wie viele ambulante Behandlungen wurden seit dem Jahr 1999 bis heute nach Kenntnis der Bundesregierung durch zivile Psychiater und/oder Psychotherapeuten übernommen (bitte nach den Jahren getrennt und in Prozent ausweisen)? Vor 2011 war das Genehmigungsverfahren beim Sanitätsamt der Bundeswehr verortet. Entsprechende Unterlagen liegen nicht mehr vor. Die absolute Anzahl ambulanter Behandlungen durch zivile Psychiater/Psychotherapeuten stellt sich auf Basis der vorliegenden Antrags- und Überweisungsunterlagen wie folgt dar: Jahr Behandlungszahl 2011 1564 2012 1795 2013 1735 2014 3008 2015 6249 2016 7088 2017 7836 2018 (Stand 30.06.2018) 5022 Prozentuale Anteile sind aufgrund der nicht formulierten Bezugsgröße nicht herleitbar . Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/5734 – 20 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 52. Konnte durch die Einrichtung einer Terminkoordinierungsstelle zum 1. April 2018 nach Ansicht der Bundesregierung das Ziel erreicht werden, den Soldaten innerhalb einer Frist von drei Wochen einen Termin zur ambulanten Untersuchung und/oder Behandlung in den Bundeswehrkrankenhäusern zu ermöglichen? Durch die Einrichtung der Terminkoordinierungsstellen wurde im Bereich der Psychiatrie der Effekt, den Soldatinnen und Soldaten innerhalb einer Frist von drei Wochen einen Termin zur ambulanten Untersuchung oder Behandlung in den Fachuntersuchungsstellen der Kliniken für Psychiatrie bzw. den Abteilungen für Psychiatrie zu vermitteln, nicht erreicht. Dies steht im Gegensatz zu den Ergebnissen der anderen Fachrichtungen. 53. Wie hoch ist die aktuelle Wartezeit für eine ambulante Untersuchung und/ oder Behandlung einer psychischen Erkrankung in den einzelnen Bundeswehrkrankenhäusern (bitte jeweils getrennt ausweisen)? Eine Statistik zu den Wartezeiten wird nicht geführt. Als grober Anhalt kann aber für die Behandlung psychischer Erkrankungen eine durchschnittliche Wartezeit von zwei bis drei Monaten sowohl für ambulante als auch für stationäre Termine gelten. 54. Wie hoch ist die durchschnittliche Wartezeit für eine ambulante Untersuchung und/oder Behandlung einer psychischen Erkrankung in den einzelnen Bundeswehrkrankenhäusern innerhalb der letzten zwölf Monate (bitte jeweils getrennt ausweisen)? Auf die Antwort zu Frage 53 wird verwiesen. 55. Wie hoch ist die aktuelle Wartezeit für eine stationäre Untersuchung und/ oder Behandlung einer psychischen Erkrankung in den einzelnen Bundeswehrkrankenhäusern (bitte jeweils getrennt ausweisen)? Auf die Antwort zu Frage 53 wird verwiesen. 56. Wie hoch ist die durchschnittliche Wartezeit für eine stationäre Untersuchung und/oder Behandlung einer psychischen Erkrankung in den einzelnen Bundeswehrkrankenhäusern innerhalb der letzten zwölf Monate (bitte jeweils getrennt ausweisen)? Auf die Antwort zu Frage 53 wird verwiesen. 57. Welche Standorte der Bundeswehr verfügen nach Kenntnis der Bundesregierung aktuell über keinen fest stationierten Truppenarzt, der Tauglichkeitsuntersuchungen und/oder sonstige wehrmedizinische Begutachtungen durchführen kann/darf (bitte die Standorte einzeln auflisten und die Entfernung zum nächstgelegenen Standort mit fest stationierten Truppenarzt angeben )? Eine Liste der Standorte/Stationierungsorte, die über keine eigene Sanitätseinrichtung vor Ort verfügen, ist Anlage 3 zu entnehmen. Soweit vor Ort ein Beauftragter Arzt bestellt ist, wurde dies kenntlich gemacht. Die Entfernung zwischen Standort und der zuständigen Sanitätseinrichtung sind der Anlage 4 zu entnehmen. Für die gelisteten Standorte wurde jedoch jeweils ein Beauftragter Arzt bestellt, der die kurative Versorgung sicherstellt. Ansonsten ist Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 21 – Drucksache 19/5734 festgelegt, dass die Versorgung der Soldatinnen und Soldaten in Sanitätseinrichtungen außerhalb des Standortes erfolgt, die jedoch innerhalb eines Zumutbarkeitsrahmens von 30 km Entfernung bzw. 30 Minuten Fahrzeit erreicht werden können. 58. Mit wie vielen Honorarärzten (sog. Vertragsärzte) steht die Bundeswehr aktuell in einem Vertragsverhältnis? Wie viele dieser Ärzte sind aufgrund fehlender bzw. unbesetzter Dienstposten für die Bundeswehr tätig (bitte die Anzahl nach Ärzten und Zahnärzten getrennt ausweisen)? Derzeit haben 757 Vertragsärztinnen und -ärzte und 236 Vertragszahnärzte und -ärztinnen einen Vertrag mit der Bundeswehr. Diese können dann eingesetzt werden , wenn ein Dienstposteninhaber oder eine Dienstposteninhaberin abwesend ist. Das heißt, der Einsatz eines zivilen Arztes oder einer zivilen Ärztin kann sowohl bei Abwesenheiten durch Einsatz, Lehrgang, Urlaub, Krankheit, Mutterschutz oder auch wenn der Dienstposten unbesetzt ist, erfolgen. Eine genaue Angabe, wie viele Vertragsärzte und Vertragszahnärzte aufgrund unbesetzter Dienstposten eingesetzt werden, ist nicht möglich, da die Einsatzgründe statistisch nicht getrennt erfasst werden. 59. Ist die Bundesregierung der Ansicht, dass die Bundeswehr den aktuell bestehenden Untersuchungs- und Behandlungsbedarf von einsatzbedingten psychischen Erkrankungen adäquat, zeitgerecht und in vollem Umfang befriedigen kann? Wenn ja, a) an welchen konkreten Kennzahlen macht die Bundesregierung dies fest, und b) wie werden in diesem Zusammenhang von der Bundesregierung die vom Wehrbeauftragen genannten Fälle bewertet, bei denen sich bereits eine Chronifizierung eingestellt hat? Die stationären und ambulanten Therapieangebote der Bundeswehr bei einsatzbedingten Traumafolgestörungen wurden jüngst durch den Wehrmedizinischen Beirat des BMVg als sehr gut beurteilt. Die Versorgungsforschung zu verschiedenen Aspekten der Traumafolgestörungen , die innerhalb der Bundeswehr insbesondere im Psychotrauma-zentrum der Bundeswehr am Bundeswehrkrankenhaus Berlin geleistet wird, ist auch im internationalen Vergleich hervorragend aufgestellt. Es wird strukturell und personell angemessen auf die erhöhte Inanspruchnahme von Behandlungseinrichtungen durch umfangreiche Maßnahmen der Weiterentwicklung in Forschung, Behandlungskapazität und Fortbildung sowie eine effektivere Einbindung ziviler Therapeuten reagiert. Die Bundeswehrkrankenhäuser sowie fachärztlichen Untersuchungsstellen der Bundeswehr tragen einen wesentlichen Anteil des Versorgungsbedarfs, da hier die notwendigen Spezialisierungen für die besondere Situation einer Einsatz- Traumatisierung im militärischen Kontext vorliegen, z. B. durch eigene Einsatzerfahrung der Therapeuten. Der zivile Versorgungssektor unterstützt die Behandlungen , z. B. durch ambulante Therapien zwischen den stationären Aufenthalten im Bundeswehrkrankenhaus, wird sie aber auch in Zukunft nicht ersetzen können. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/5734 – 22 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Anlage 1 Übersicht DP‐Entwicklung Fachbereiche Psychiatrie und Neurologie Bw(Z)Krhs ZS 2006 bis ZS 2020 Stand: 16.10.2018 SollOrg Bw(Z)Krhs ZS 2020 Zielstruktur‐DP Stand: 01.10.2018 SollOrg Bw(Z)Krhs ZS 2010 Zielstruktur‐DP Stand: 30.09.2017 SollOrg fortgeschriebene BwKrhs ZS 2006 Zielstruktur‐DP Stand 31.12.2006 SollOrg Aufgelöste BwKrhs ZS 2006 Zielstruktur‐DP Stand 31.12.2006 ZS 2006 gesamt DP‐Typ Personalkategorie Bw ZK rhs KO B Bw Kr hs UL M Bw Kr hs BE R Bw Kr hs HB G Bw Kr hs W ST Su mm e a lle B w( Z) Kr hs Bw ZK rhs KO B Bw Kr hs UL M Bw Kr hs BE R Bw Kr hs HB G Bw Kr hs W ST Su mm e a lle B w( Z) Kr hs Bw ZK rhs KO B Bw Kr hs UL M Bw Kr hs BE R Bw Kr hs HB G Bw Kr hs W ST for tge sch rie be n en Bw (Z )K rh s Z S 2 00 6 Bw Kr hs AM B Z S 20 06 Bw Kr hs HA M ZS 2 00 6 Bw Kr hs LP Z Z S 20 06 au fge lös ten B w( Z) Kr hs ZS 2 00 6 Su mm e a lle B w( Z) Kr hs ZS 2 00 6 FA Psych/‐therapie Offz SD 5 5 8 6 1 25 6 6 10 8 1 31 0 0 0 FA Psych/‐therapie Bea HD 1 1 2 2 1 7 0 0 0 0 FA Neurologie Offz SD 4 4 4 4 16 4 6 4 4 18 0 0 0 FA Neurologie Bea HD 2 2 2 2 8 0 0 0 0 FA Neurologie und Psychiatrie Offz SD 0 0 7 7 6 6 2 28 2 2 2 6 34 Arzt Offz SD 4 4 3 5 16 1 3 2 3 9 2 6 2 3 1 14 0 14 Arzt oder FA Psych/‐therapie Offz SD 1 1 1 3 0 0 0 0 Psychologe Offz TD 1 1 1 1 4 1 1 1 1 4 0 0 0 Psychologe Bea HD 2 2 4 3 1 12 2 2 4 3 1 12 3 3 2 2 1 11 1 1 1 3 14 VwBea G Sozialarbeiter Bea GD 1 1 1 1 0 0 0 Ges‐/KrPfl FKrPfl Psychiatrie Fw SD 7 6 8 8 1 30 3 3 6 5 1 18 0 0 0 Ges‐/KrPfl FKrPfl Psychiatrie Besch KR 5 4 5 5 1 20 3 4 6 4 17 0 0 0 Ges‐/KrPfl Fw SD 5 7 7 8 1 28 3 7 7 5 1 23 3 4 2 4 13 0 13 Ges‐/KrPfl Besch KR 6 11 8 11 36 7 10,5 6 10 33,5 16 19 10 16 1 62 1 1 1 3 65 Fachkraft PsyDstBw Besch 1 1 1 1 4 2 2 2 2 8 2 2 1 1 1 7 1 1 1 3 10 PsychTAss Besch 1 1 1 2 5 0 0 0 0 Ergotherapeut Besch 2,5 2 3 3 10,5 2 2 1 2 7 1 1 1 1 4 0 4 MedTAss FDiag Fw SD 2 2 1 1 6 2 2 1 1 6 1 1 0 1 MedTAss FDiag Besch 2,5 2,5 1 2,5 8,5 1 2 1 1 5 0 0 0 MedTAss Lab Besch 0 0 2 2 2 2 8 0 8 Fachw AmbMedVers Fw SD 1 1 1 1 1 5 2 1 1 1 1 6 0 0 0 MedDokAss Fw SD 1 1 1 2 4 2 9 0 0 0 OrgBearb SanDst Fw SD 0 0 1 1 1 3 0 3 Med FachAng Uffz SD 1 2 3 2 8 2 4 5 4 1 16 1 3 1 2 1 8 1 1 1 3 11 Med FachAng Besch 1 1 1 3 1 0,5 0,5 1,5 1 4,5 1 1 1 3 0 3 Hlf Pflg‐/FDst Msch 0 2 2 2 2 1 9 2 2 2 6 0 6 BUEROKRAFT Besch 2,5 2,5 3,5 3 1 12,5 2 2 2,5 2,5 9 0 0 0 Schrb Besch 0 0 3 3 2 3 1 12 1 1 1 3 15 Gesamtergebnis 57,5 62 70,5 71,5 8 269,5 47 62 67 62 8 246 44 54 30 44 8 180 7 7 7 21 201 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 23 – Drucksache 19/5734 Anlage 2 Stand: 15.10.2018 Auswertung Psychiatrie (Gesamtlage militärisches und ziviles Personal) Bezeichnung BwZKrhs Koblenz BwKrhs Berlin BwKrhs Hamburg BwKrhs Ulm BwKrhs Westerstede Gesamt SOLL IST IST in % SOLL IST IST in % SOLL IST IST in % SOLL IST IST in % SOLL IST IST in % SOLL IST IST in % Facharzt 6 4 67% 10 8 80% 8 6 75% 6 5 83% 2 1 50% 32 24 75% Arzt 1 0 0% 1 0 0% 2 1 50% 4 1 25% Weiterbildungs - assistent 1 0 0% 1 1 100% 1 0 0% 3 1 33% Psychologe 3 3 100% 5 5 100% 4 4 100% 3 3 100% 1 1 100% 16 16 100% Assistenzpersonal 20 17 85% 25 23 92% 22 15 68% 16 8 50% 4 3 75% 87 66 76% Gesamtergebnis 31 24 77% 42 37 88% 36 26 72% 26 16 62% 7 5 71% 142 108 76% DPäK aus ausbildungsrelevanten Gründen / DPÄK aus organisatorischen Gründen Bezeichnung BwZKrhs Koblenz BwKrhs Berlin BwKrhs Hamburg BwKrhs Ulm BwKrhs Westerstede Gesamtergebnis Facharzt 0 0 2 0 1 3 Weiterbildungsassistent 9 8 7 4 2 30 Assistenzpersonal 0 0 2 0 0 2 Assistenzpersonal in Ausbildung 2 1 2 1 1 7 Gesamtergebnis 11 9 13 5 4 42 DPäK aus personellen Gründen Bezeichnung BwZKrhs Koblenz BwKrhs Berlin BwKrhs Hamburg BwKrhs Ulm BwKrhs Westerstede Gesamtergebnis Facharzt 0 0 1 0 0 1 Weiterbildungsassistent 0 1 0 0 0 1 Psychologe 0 0 1 0 0 1 Assistenzpersonal 3 1 1 0 0 5 Gesamtergebnis 3 2 3 0 0 8 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/5734 – 24 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Anlage 3 Stand 17.10.2018 Minimum kein StO Arzt Stationierungsort Ort zuständiger TrArzt Beauftragter Arzt Alflen Cochem Amberg Kümmersbruck Andernach Koblenz Ansbach Roth 1 Appenweier Illkirch‐Graffenstaden Arkebek Heide Arnsberg Unna Aschaffenburg Walldürn Augsburg Graben Aurich Wittmund Bad Aibling Neubiberg Bad Bergzabern Germersheim 1 Bad Hersfeld Schwarzenborn Bad Kreuznach Mainz Bad Neuenahr‐Ahrweiler Bonn Bad Segeberg Plön Bamberg Volkach 1 Baumholder Idar‐Oberstein Bautzen Dresden Bayerisch Eisenstein Regen Bayreuth Weiden i. d. OPf. 1 BEESKOW Storkow (Mark) Bielefeld Augustdorf Bingen Mainz Birkenfeld Idar‐Oberstein Blankenburg (Harz) Sondershausen 1 Bochum Unna Boostedt Plön Börfink Idar‐Oberstein Borkum Leer (Ostfriesland) 1 Brakel Höxter 1 Bramstedtlund Stadum Braunschweig Hannover 1 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 25 – Drucksache 19/5734 Minimum kein StO Arzt Stationierungsort Ort zuständiger TrArzt Beauftragter Arzt Brekendorf Kropp Bremen Delmenhorst Bremervörde Seedorf Brück Beelitz Cammin Sanitz Cham Roding Chemnitz Frankenberg/Sachsen Cölpin Trollenhagen Cottbus Schönewalde/OT Brandis 1 Cuxhaven Wurster Nordseeküste Darmstadt Mainz 1 Deggendorf Bogen Den Helder Bremerhaven Dernbach (Westerwald) Koblenz Detmold Augustdorf Diez Rennerod 1 Doberlug‐Kirchhain Schönewalde/OT Brandis Döbern Schönewalde/OT Brandis 1 Donauwörth Dillingen a. d. Donau Dorsten Unna 1 Dortmund Unna Dötlingen Delmenhorst Düsseldorf Hilden Eggesin Torgelow Ellenberg Niederstetten Ellwangen (Jagst) Dornstadt 1 ELSFLETH Oldenburg (Oldenburg) Eschbach Müllheim Eschweiler Aachen Essen Hilden Euskirchen Mechernich Fehmarn Neustadt in Holstein 1 Fort Bragg, NC Reston Frankfurt (Oder) Storkow (Mark) 1 Frankfurt am Main Mainz 1 Freiburg im Breisgau Müllheim 1 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/5734 – 26 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Minimum kein StO Arzt Stationierungsort Ort zuständiger TrArzt Beauftragter Arzt Freising Erding Friedeburg Schortens Gablingen Graben Garching b. München München Garmisch‐Partenkirchen Mittenwald Gelnhausen Mainz Georgsmarienhütte Münster Glücksburg (Ostsee) Flensburg Gnoien Bad Sülze Golchen Trollenhagen Göttingen Fritzlar Grafenwöhr Weiden i. d. OPf. Grafschaft Bonn Greding Ingolstadt Gronau (Westf.) Münster 1 Groß Ippener Delmenhorst Hagen Unna Halberstadt Sondershausen Hallbergmoos Erding Halle (Saale) Weißenfels 1 Hamm Ahlen Hamminkeln Kalkar Hardheim Walldürn Haren (Ems) Leer (Ostfriesland) Harrislee Flensburg Heilbronn Bruchsal Helgoland Wilhelmshaven 1 Herford Augustdorf Hermeskeil Idar‐Oberstein Hildesheim Hannover Hilscheid Idar‐Oberstein Hof Weiden i. d. OPf. 1 Hohn Kropp Homberg (Efze) Fritzlar Hürtgenwald Kerpen Hürth Köln Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 27 – Drucksache 19/5734 Minimum kein StO Arzt Stationierungsort Ort zuständiger TrArzt Beauftragter Arzt ITZEHOE Heide Jagel Kropp Jena Erfurt 1 Jever Schortens Jülich Geilenkirchen Kaiserslautern Zweibrücken Kalkhorst Neustadt in Holstein Karlsruhe Bruchsal Kassel Fritzlar Kelberg Daun Kempten (Allgäu) Sonthofen Kleinaitingen Graben Klietz Havelberg Königstein (Sächsische Schweiz) Dresden Kronshagen Kiel Külsheim Walldürn Laboe Kiel Lahnstein Koblenz Landsberg am Lech Graben Landshut Feldkirchen Langen (Hessen) Mainz 1 Langwedel Rotenburg (Wümme) Lauda‐Königshofen Niederstetten Lörrach Müllheim Lübeck Neustadt in Holstein Lutherstadt Wittenberg Schönewalde/OT Brandis Magdeburg Burg Manching Ingolstadt Mannheim Germersheim 1 Märkische Heide Storkow (Mark) Marlow Bad Sülze Meckenheim Bonn Meppen Oldenburg (Oldenburg) 1 Meßstetten Stetten a. k. M. Möckern Burg Mönchengladbach Geilenkirchen 1 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/5734 – 28 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Minimum kein StO Arzt Stationierungsort Ort zuständiger TrArzt Beauftragter Arzt Mudau Walldürn Mühlhausen/Thüringen Sondershausen Münchsmünster Ingolstadt Munster Faßberg Naumburg (Saale) Weißenfels Neckarzimmern Walldürn Neubrandenburg Trollenhagen Neuharlingersiel Wittmund Neuruppin Havelberg Neustadt an der Weinstraße Germersheim NEVERIN Trollenhagen Nobitz Gera Nordhorn Münster 1 Nörvenich Kerpen Nürnberg Roth 1 Oberammergau Murnau a. Staffelsee Oberarnbach Zweibrücken Oberelsbach Wildflecken Oberursel (Taunus) Mainz Ochtrup Münster 1 Oerbke Faßberg Offenbach am Main Mainz Offenburg Illkirch‐Graffenstaden Oldenburg in Holstein Neustadt in Holstein Panker Osterheide Faßberg Paderborn Augustdorf Parchim Hagenow Pasewalk Torgelow Peenemünde Torgelow Penzing Graben Perl Merzig Pforzheim Bruchsal Pfungstadt Mainz 1 Pilsach Roth Pirmasens Zweibrücken Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 29 – Drucksache 19/5734 Minimum kein StO Arzt Stationierungsort Ort zuständiger TrArzt Beauftragter Arzt Pöcking Feldafing Porschdorf Dresden Potsdam Schwielowsee Pragsdorf Trollenhagen Prem Füssen Prerow Kramerhof Pulheim Köln Putbus Kramerhof Putgarten Kramerhof Quakenbrück Diepholz 1 Ramstein‐Miesenbach Zweibrücken 1 Ravensburg Pfullendorf Recklinghausen Unna Rellingen Appen Rendsburg Kropp Rheinbach Bonn Rheine Münster 1 Riegsee Murnau a. Staffelsee Saarbrücken Zweibrücken Saarlouis Merzig Sankt Augustin Köln Sassnitz Kramerhof Saterland Leer (Ostfriesland) Schleswig Kropp Schneizlreuth Bad Reichenhall Schönefeld Berlin Schöningen Burg 1 Schortens Wilhelmshaven Schrobenhausen Neuburg a.d. Donau Schwäbisch Gmünd Dornstadt Schwanewede Osterholz‐Scharmbeck Schwarzenbach am Wald Weiden i. d. OPf. Schwedeneck Eckernförde Schweinfurt Volkach Schwerin Hagenow 1 Schwesing Husum Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/5734 – 30 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Minimum kein StO Arzt Stationierungsort Ort zuständiger TrArzt Beauftragter Arzt Seebach Illkirch‐Graffenstaden Seehausen a. Staffelsee Murnau a. Staffelsee Sendenhorst Ahlen Setzingen Dornstadt Siegburg Köln Siegen Erndtebrück Sigmaringen Stetten a. k. M. Speyer Germersheim Sprockhövel Hilden St. Wendel Zweibrücken Stade Seedorf 1 Stammham Ingolstadt Starnberg Feldafing Stendal Gardelegen Straelen Kalkar Stralsund Kramerhof Stuttgart Dornstadt 1 Suffolk Reston Suhl Bad Salzungen Süsel Neustadt in Holstein Taufkirchen Neubiberg Teltow Berlin Todtnau Müllheim 1 Trier Merzig 1 Troisdorf Köln Tussenhausen Graben Uedem Kalkar Ulm Dornstadt Ulmen Cochem Daun Ummendorf Laupheim Utzedel Trollenhagen VISSELHOEVEDE Rotenburg (Wümme) Walsrode Munster Wangerooge Wittmund Wardenburg Oldenburg (Oldenburg) Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 31 – Drucksache 19/5734 Minimum kein StO Arzt Stationierungsort Ort zuständiger TrArzt Beauftragter Arzt Waren (Müritz) Trollenhagen Warendorf Münster Weener Leer (Ostfriesland) Wehrheim Mainz Weichering Neuburg a.d. Donau Weilheim i. OB Feldafing Weißkeißel Dresden Wesel Kalkar 1 Weßling Feldafing Westerland Stadum Wester‐Ohrstedt Husum Wetzlar Rennerod 1 Wiesbaden Mainz Willich Hilden Winterberg Frankenberg (Eder) WUERZBURG Veitshöchheim Würzburg Veitshöchheim Zeithain Dresden Zetel Schortens Zwickau Gera 1 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/5734 – 32 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Anlage 4 Stand: 17.10.2018 Entfernung zwischen Standorten/Stationierungsorten mit Beauftragtem Arzt zur zuständigen Sanitätseinrichtung Stationierungsort Ort zuständiger TrArzt Strecke km Ansbach Roth Ansbach‐Roth 47 Bad Bergzabern Germersheim Bad Bergzabern‐Germersheim 40 Bamberg Volkach Bamberg‐Volkach 74 Bayreuth Weiden i. d. OPf. Bayreuth‐Weiden i. d. OPf. 58 Blankenburg (Harz) Sondershausen Blankenburg (Harz)‐Sondershausen 66 Borkum Leer (Ostfriesland) Borkum‐Leer (Ostfriesland) 108 Brakel Höxter Brakel‐Höxter 19 Braunschweig Hannover Braunschweig‐Hannover 70 Cottbus Schönewalde/OT Brandis Cottbus‐Schönewalde/OT Brandis 99 Darmstadt Mainz Darmstadt‐Mainz 39 Diez Rennerod Diez‐Rennerod 32 Döbern Schönewalde/OT Brandis Döbern‐Schönewalde/OT Brandis 115 Dorsten Unna Dorsten‐Unna 75 Ellwangen (Jagst) Dornstadt Ellwangen (Jagst)‐Dornstadt 79 Fehmarn Neustadt in Holstein Fehmarn‐Neustadt in Holstein 55 Frankfurt (Oder) Storkow (Mark) Frankfurt (Oder)‐Storkow (Mark) 54 Frankfurt am Main Mainz Frankfurt am Main‐Mainz 43 Freiburg im Breisgau Müllheim Freiburg im Breisgau‐Müllheim 44 Gronau (Westf.) Münster Gronau (Westf.)‐Münster 53 Halle (Saale) Weißenfels Halle (Saale)‐Weißenfels 57 Helgoland Wilhelmshaven Helgoland‐Wilhelmshaven 70 Hof Weiden i. d. OPf. Hof‐Weiden i. d. OPf. 93 Jena Erfurt Jena‐Erfurt 50 Langen (Hessen) Mainz Langen (Hessen)‐Mainz 37 Mannheim Germersheim Mannheim‐Germersheim 38 Meppen Oldenburg (Oldenburg) Meppen‐Oldenburg (Oldenburg) 99 Mönchengladbach Geilenkirchen Mönchengladbach‐Geilenkirchen 44 Nordhorn Münster Nordhorn‐Münster 75 Nürnberg Roth Nürnberg‐Roth 29 Ochtrup Münster Ochtrup‐Münster 46 Pfungstadt Mainz Pfungstadt‐Mainz 44 Quakenbrück Diepholz Quakenbrück‐Diepholz 34 Ramstein‐Miesenbach Zweibrücken Ramstein‐Miesenbach‐Zweibrücken 42 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 33 – Drucksache 19/5734 Stationierungsort Ort zuständiger TrArzt Strecke km Rheine Münster Rheine‐Münster 49 Schöningen Burg Schöningen‐Burg 76 Schwerin Hagenow Schwerin‐Hagenow 32 Stade Seedorf Stade‐Seedorf 138 Stuttgart Dornstadt Stuttgart‐Dornstadt 80 Todtnau Müllheim Todtnau‐Müllheim 40 Trier Merzig Trier‐Merzig 46 Wesel Kalkar Wesel‐Kalkar 32 Wetzlar Rennerod Wetzlar‐Rennerod 44 Zwickau Gera Zwickau‐Gera 48 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333