Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien vom 9. November 2018 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Deutscher Bundestag Drucksache 19/5751 19. Wahlperiode 13.11.2018 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Stefan Schmidt, Erhard Grundl, Britta Haßelmann, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Drucksache 19/5303 – Kulturelle und soziale Infrastruktur in den Kommunen als Garant der gesellschaftlichen Teilhabe V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Kulturelle und soziale Einrichtungen haben eine herausragende Bedeutung für die Gesellschaft. Sie spiegeln gesellschaftliche Debatten wider, sie bieten Reibungsflächen zur Auseinandersetzung mit der Wirklichkeit, sie weisen über das alltägliche Geschehen hinaus und bieten für alle Menschen, egal welchen Alters, einen Treffpunkt, um sich auszutauschen und sich zu vernetzen. Kunst und Kultur sind Ausdruck des menschlichen Daseins. Die Auseinandersetzung mit Kunst und Kultur verweist auf die Vergangenheit und den Umgang mit überbrachten Werten, sie hat zugleich eine zukunftsgerichtete Dimension und beinhaltet Visionen einer künftigen Gesellschaft. Im Umgang mit Kunst und Kultur zeigen sich also die Diskurse der Gesellschaft. In einer multiethnischen Gesellschaft gewinnen Kunst, Kultur und kulturelle Bildung eine zunehmende Bedeutung, um Integration zu befördern und die positiven Elemente kultureller Vielfalt herauszustellen. Im Begriff „Wandel durch Kultur“ werden diese Prozesse oftmals zusammengeführt . Für jeden einzelnen Menschen sind Kunst, Kultur und kulturelle Bildung wesentlich. Kulturelle Bildung eröffnet neue Welten, sie bietet die Möglichkeit der Auseinandersetzung mit sich selbst und mit der Kunst. Kulturelle Bildung ist eine der Voraussetzungen für individuelle Kreativität, eine Selbstreflexion auf eigenes gesellschaftliches Engagement und manchmal auch eine Flucht aus der Realität. So werden auch viele Jugendeinrichtungen als „Wahlheimat“ betrachtet, oftmals von solchen Jugendlichen, die kaum Perspektiven haben und von gesellschaftlicher Benachteiligung bedroht sind. Ein hohes Maß an fachlicher und sozialer Kompetenz, gepaart mit Engagement, Einsatzbereitschaft und Kontinuität , sind Grundvoraussetzungen dafür, dass die notwendige Basis für eine erfolgreiche Zusammenarbeit gelegt werden kann. Trotz der zentralen Bedeutung von Museen, Theatern, sowie Kinder- und Jugendeinrichtungen für jeden Einzelnen und für die Gesellschaft insgesamt, sind Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/5751 – 2 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode diese Bereiche in den letzten Jahren immer wieder von Kürzungswellen betroffen gewesen. Sie werden aus Sicht der Fragesteller teilweise lediglich unter finanziellen Gesichtspunkten betrachtet und nur als Nutznießer und Empfänger öffentlicher Gelder aus den Taschen der Steuerzahler gesehen. Eine solche Betrachtung lässt jedoch außer Acht, dass es sich bei der Förderung um keine Subvention, sondern vielmehr um eine Investition in die Zukunft einer offenen und starken Zivilgesellschaft handelt. Angesichts der nur leicht steigenden Ausgaben des Bundes und der Länder, trotz immenser Mehreinnahmen, ist es nach Auffassung der Fragesteller wichtig, dass Kommunen weiterhin eine ausreichende finanzielle Ausstattung erhalten, um den Betrieb von kulturellen und sozialen Einrichtungen aufrecht erhalten zu können. 1. Welche Förderprogramme des Bundes gibt es für kulturelle Institutionen, die nicht staatlich betrieben und gefördert werden (bitte nach Bundesländern, Förderperioden und Höhe der Fördermittel aufschlüsseln)? Der Bund verfügt im Rahmen seiner Zuständigkeit für die Förderung der Kultur in Deutschland über eine thematisch breite Palette vieler, zum Teil seit Jahrzehnten bewährter und auf die Bedürfnisse der Empfänger abgestimmter Instrumente. Die Rechtsform einer Antrag stellenden Institution (z.B. Stiftung, Verein, öffentlich -rechtliche oder privatrechtliche Körperschaft) ist für die Entscheidung über die Förderung unerheblich. Es wird nicht unterschieden, ob diese staatlich gefördert wird oder werden könnte oder nicht. Entscheidend für eine Antragstellung ist das Erfüllen der jeweils geltenden Förderkriterien. Über Möglichkeiten und Modalitäten von Förderungen im Kulturbereich informieren die einschlägigen Portale und Publikationen von Ministerien, Kulturverbänden und -einrichtungen. Es wird auf die Antwort zu den Fragen 2 bis 5 verwiesen. Kulturförderprogramme des Bundes, die nur bestimmten Ländern zugutekommen , bestehen nicht. Aufgrund dessen ist eine Aufschlüsselung nach Bundesländern nicht möglich. Die Förderungen des Bundes ergänzen die Leistungen der Länder, Kommunen und Privater, treten aber nicht an ihre Stelle und erfolgen unabhängig von ihrer finanziellen Ausstattung. Hier sind zu nennen: Die Kulturstiftung des Bundes (KSB) fördert seit 2002 Kunst und Kultur im Rahmen der Zuständigkeit des Bundes mit dem besonderen Schwerpunkt der Förderung innovativer Programme und Projekte im internationalen Kontext. Die für die KSB jährlich bereitgestellten Mittel betragen derzeit 35 Millionen Euro. Zu den aktuell laufenden Förderprogrammen, die auch nichtstaatlich betriebenen bzw. geförderten Kultureinrichtungen offen stehen, gehören u.a.: Fonds neue Länder Tanzfonds Erbe und Tanzpartner Fonds Doppelpass für Kooperationen im Theater TURN – Fonds für künstlerische Kooperationen zwischen Deutschland und afrikanischen Ländern Projekte Kulturelle Bildung „TRAFO – Modelle für Kultur im Wandel“ Fonds Bauhaus heute Tanzland 360° Fonds für Kulturen der neuen Stadtgesellschaft Programm Digital Fonds. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 3 – Drucksache 19/5751 Anträge bei den vom Bund geförderten Kulturförderfonds (Stiftung Kunstfonds, Fonds Soziokultur, Fonds Darstellende Künste, Musikfonds, Deutscher Übersetzerfonds ) können sowohl kulturelle Einrichtungen als auch Einzelpersonen aus der jeweiligen Branche stellen. Aus dem Hauptstadtkulturfonds werden Einzelprojekte und Veranstaltungen gefördert , die für die Hauptstadt Berlin bedeutsam sind, nationale und internationale Ausstrahlung haben bzw. besonders innovativ sind und in Berlin realisiert bzw. präsentiert werden. Der Bund fördert mit dem langjährigen Denkmalpflegeprogramm „National wertvolles Kulturerbe“, den jährlichen Denkmalschutz-Sonderprogrammen sowie weiteren Sonderinvestitionsmaßnahmen national bedeutende oder das kulturelle Erbe mitprägende Kulturdenkmäler in ganz Deutschland, allein seit 2014 mit rund 306 Mio. Euro. Im Rahmen des laufenden Europäischen Kulturerbejahrs 2018 werden zudem über 60 bundesbedeutsame Projekte mit rund 7,8 Mio. Euro unterstützt . Theater 2. Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Zahl der öffentlich finanzierten oder geförderten Theater in Deutschland seit 2005 entwickelt (bitte pro Jahr bundesweit, sowie für die einzelnen Bundesländer und pro Kopf auflisten und Veränderung in Prozent aufführen)? 3. Wie viele der öffentlich finanzierten oder geförderten Theater wurden nach Kenntnis der Bundesregierung seit dem Jahr 2005 geschlossen (bitte pro Jahr angeben und jeweils bundesweit und nach Bundesländern aufschlüsseln)? 4. Wie viele der öffentlich finanzierten oder geförderten Theater wurden nach Kenntnis der Bundesregierung seit 2005 neu eröffnet (bitte pro Jahr angeben und jeweils bundesweit und nach Bundesländern aufschlüsseln)? 5. Wie bewertet die Bundesregierung die Entwicklung der Zahl der öffentlich finanzierten oder geförderten Theater? Die Fragen 2 bis 5 werden wegen des engen thematischen Bezugs zusammen beantwortet . Die Zuständigkeit für die Theater, Museen, Bibliotheken, Einrichtungen der offenen Kinder- und Jugendarbeit sowie Soziokulturellen Zentren in Deutschland liegt in erster Linie bei den Ländern und Kommunen, deren Anstrengungen um den Erhalt der vielfältigen Kulturlandschaft die Bundesregierung außerordentlich wertschätzt. Vor dem Hintergrund der im Grundgesetz verankerten föderalen Kompetenzverteilung verfügt die Bundesregierung nicht über ein eigenes Informationsnetz oder eine umfassende Statistik, auf deren Grundlage alle gestellten Fragen beantwortet werden könnten. Auch eine Bewertung der Entwicklungen steht der Bundesregierung aus diesem Grund nicht zu. Der Bundesregierung sind jedoch Auswertungen bekannt oder werden von ihr mitfinanziert, in denen die gewünschten Daten teilweise und nach Sparten enthalten und öffentlich zugänglich sind. Es besteht insoweit kein amtlich begründeter Kenntnis-vorsprung der Bundesregierung gegenüber den Fragestellern. Die Bundesregierung weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass es nicht Bestandteil der parlamentarischen Kontrollfunktion des Bundestages ist, frei verfügbare Informationen durch die Bundesregierung zusammentragen und anschaulich aufbereiten zu lassen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/5751 – 4 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Dennoch hat die Bundesregierung eine Beantwortung vorgenommen, soweit sie ihrerseits über statistische Daten verfügt. Daraus erfolgt allerdings kein Anerkenntnis einer Rechtspflicht zur Beantwortung von Fragestellungen, die in die Länderzuständigkeit fallen und/oder für die frei öffentlich zugängliche Daten oder Statistiken zur Verfügung stehen. Es wird auf folgende öffentlich zugängliche Quellen verwiesen: Kulturfinanzbericht (finanziert durch den Bund und die Länder) (www. destatis.de/DE/Publikationen/Thematisch/BildungForschungKultur/Kultur/ Kulturfinanzbericht.html), Theaterstatistik des Deutschen Bühnenvereins (www. buehnenverein.de/de/publikationen-und-statistiken/statistiken/theaterstatistik. html), die jährlichen statistischen Gesamterhebungen an den Museen der Bundesrepublik Deutschland (www.smb.museum/museen-und-einrichtungen/institutfuer -museumsforschung/forschung/publikationen/materialien-aus-dem-institutfuer -museumsforschung.html), die Gesamtauswertungen zu den öffentlichen Bibliotheken (https://wiki1.hbz-nrw.de/pages/viewpage.action?pageId=99811337), die Jugendarbeitsstatistik (www.jugendarbeitsstatistik.tu-dortmund.de/index. php?id=133 ) oder die Statistik der Bundesvereinigung Soziokultureller Zentren (www.soziokultur.de/index.html). Auch das Statistische Bundesamt befasst sich immer wieder mit ausgewählten Aspekten der Kultur und nimmt diesbezüglich Auswertungen vor (siehe beispielsweise www-genesis.destatis.de/genesis/online/logon?language=de&sequenz= tabellen &selectionname=216*). 6. Welche Fördermittel stehen nach Kenntnis der Bundesregierung für den Erhalt und Betrieb von Theatern in den Bundesländern derzeit bzw. zukünftig zur Verfügung (bitte nach Bundesländern, Förderperioden und Höhe der Fördermittel aufschlüsseln)? Auskunft über die Höhe der zur Verfügung stehenden Fördermittel für Theater gibt der Kulturfinanzbericht der Statistischen Ämter des Bundes und der Länder. In diesem sind die Ausgaben für Theater und Musik zusammengestellt. Prognosen hinsichtlich der Entwicklung der Finanzierungsbeiträge der Länder und Kommunen zum Erhalt und zur Entwicklung der Theaterlandschaft sind der Bundesregierung nicht möglich. Auf die Antwort zu den Fragen 2 bis 5 wird verwiesen. Hinzuweisen ist für den Bereich Theater darauf, dass der Bundesverband der öffentlichen und privaten Träger deutscher Theater und Orchester, der Deutsche Bühnenverein (DBV), eine jährliche Theaterstatistik führt, die öffentlich zugänglich ist (s. o.). 7. Welche Förderprogramme des Bundes gibt es für den Erhalt und Betrieb von Theatern, und welche Förderprogramme sind derzeit in Planung (bitte einzeln mit Förderperioden und Höhe der Fördermittel auflisten)? Wie in der Antwort zu den Fragen 2 bis 5 dargestellt, ist der Bund mit Blick auf die im Grundgesetz verankerte föderale Kompetenzverteilung grundsätzlich nicht für den Erhalt und Betrieb von Theatern zuständig. Eine Ausnahme bildet die Stiftung Oper in Berlin, die auf der Grundlage des aktuellen Hauptstadtfinanzierungsvertrages ab 2018 einen jährlichen Festbetrag von 10 Mio. Euro zur Erfüllung ihrer Aufgaben erhält. Gleichwohl hat der Bund bundesweit wirksame Förderinstrumente geschaffen, auf deren Grundlage Stadt- und Staatstheater oder auch Spielstätten und Ensem- Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 5 – Drucksache 19/5751 bles des freien Theaters Projektanträge zur Unterstützung ihrer künstlerischen Arbeit in herausgehobenen Fällen stellen können. Diese vom Bund gewährten Mittel ergänzen jedoch lediglich die Leistungen der Länder, Kommunen und Privater, sie treten aber nicht an ihre Stelle. Die wichtigsten Instrumente sind die in Antwort zu Frage 1 schon genannte Kulturstiftung des Bundes (allgemeine Projektförderung und befristete Initiativprogramme wie z.B. „Wanderlust“) und der Fonds Darstellende Künste. Letzterer erhält seit 2018 zwei Mio. Euro. Weitere Planungen sind der Bundesregierung nicht bekannt. Ganz im Sinne der besonderen Wertschätzung der deutschen Theaterkultur, insbesondere der Bedeutung der kleinen und mittleren Theater hat die Bundesregierung darüber hinaus 2015 erstmals einen Theaterpreis des Bundes ausgelobt. Der Preis, der für die Durchführung und die Preisgelder mit 1 Mio. Euro ausgestattet ist, wird seither im Zweijahreszeitraum verliehen (2017, 2019). Museen 8. Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Zahl der öffentlich finanzierten oder geförderten Museen in Deutschland seit 2005 entwickelt (bitte pro Jahr bundesweit, sowie für die einzelnen Bundesländer und pro Kopf auflisten und Veränderung in Prozent aufführen)? 9. Wie viele öffentlich finanzierte oder geförderte Museen wurden nach Kenntnis der Bundesregierung seit dem Jahr 2005 geschlossen (bitte pro Jahr angeben und jeweils bundesweit und nach Bundesländern aufschlüsseln)? 10. Wie viele öffentlich finanzierte oder geförderte Museen wurden nach Kenntnis der Bundesregierung seit 2005 neu eröffnet (bitte pro Jahr angeben und jeweils bundesweit und nach Bundesländern aufschlüsseln)? 11. Wie bewertet die Bundesregierung die Entwicklung der Zahl der öffentlich finanzierten oder geförderten Museen? 12. Welche Fördermittel stehen nach Kenntnis der Bundesregierung für den Erhalt und Betrieb von Museen in den Bundesländern derzeit bzw. zukünftig zur Verfügung (bitte nach Bundesländern, Förderperioden und Höhe der Fördermittel aufschlüsseln)? Die Fragen 8 bis 12 werden wegen des engen thematischen Bezugs zusammen beantwortet. Es wird auf die Antwort zu den Fragen 2 bis 5 verwiesen. Der Bund hat nach der im Grundgesetz verankerten föderalen Kompetenzverteilung grundsätzlich keine ordnungspolitische Zuständigkeit für Angelegenheiten der Museen, sie fällt in die der Länder bzw. Kommunen. Der Bund hat nur in Ausnahmefällen eine Förderkompetenz . Dies betrifft z.B. die Fälle, in denen entweder das Grundgesetz dem Bund ausdrücklich eine Regelungsbefugnis zuweist (wie zum Beispiel für die Einrichtungen der Stiftung Preußischer Kulturbesitz) oder in denen sich „aus der Natur der Sache“ eine Kompetenz des Bundes ableiten lässt (wie zum Beispiel beim Haus der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland in Bonn). Entsprechend der dargestellten Kompetenzverteilung erhebt die Bundesregierung selbst keine über ihren eigenen Zuständigkeitsbereich hinausgehenden statistischen Angaben zur Entwicklung der Förderung von Museen. Gleichwohl ist auf die seit 1981 vom Institut für Museumsforschung der Staatlichen Museen zu Berlin Preußischer Kulturbesitz jährlich durchgeführten statistischen Erhebungen an allen Museen in der Bundesrepublik Deutschland unter Einbeziehung von Ausstellungshäusern hinzuweisen. Die Ergebnisse der Abfragen des Instituts Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/5751 – 6 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode werden jeweils in einem Heft der „Materialien aus dem Institut für Museumsforschung “ veröffentlicht. Darüber hinaus werden die Ergebnisse jährlich vom Statistischen Bundesamt übernommen und im Statistischen Jahrbuch der Bundesrepublik Deutschland veröffentlicht. Die Bundesregierung verfügt weder über Angaben zur Anzahl der insgesamt seit 2005 im gesamten Bundesgebiet geschlossenen oder neu eröffneten öffentlich finanzierten oder geförderten Museen noch über Kenntnisse, welche Fördermittel in den Bundesländern für den Erhalt und Betrieb von Museen zur Verfügung stehen . Sie hat dazu ‒ entsprechend den o.a. föderalen Zuständigkeiten in Museumsangelegenheiten ‒auch keine Erhebungen veranlasst. Vom Bund geförderte Museen wurden seit 2005 neu gegründet: Im Jahr 2005 das Pommersche Landesmuseum in Greifswald (Mecklenburg Vorpommern), im Jahr 2006 das Schlesische Museum zu Görlitz (Sachsen). Nach Einschätzung des Instituts für Museumsforschung ist die Zahl der öffentlich geförderten Museen seit 2005 im Prinzip stabil geblieben. Museumsschließungen haben zumeist singulär stattgefunden. Insgesamt ist die Summe der Museen, die von der Statistik des Instituts erfasst sind, von 6 505 Häusern im Jahr 2005 auf 7 020 im Jahr 2016 angewachsen. 13. Welche Förderprogramme des Bundes gibt es für den Erhalt und Betrieb von Museen, und welche Förderprogramme sind derzeit in Planung (bitte einzeln mit Förderperioden und Höhe der Fördermittel auflisten)? Die im Zuständigkeitsbereich des Bundes unterstützten Museen erhalten auf die jeweiligen spezifischen Bedarfe zugeschnittene institutionelle bzw. Projektförderungen . Das betrifft auch Sonderbauvorhaben von Museen, für die vom Deutschen Bundestag Mittel zur Verfügung gestellt werden. Darüber hinaus haben Museen die Möglichkeit, vom Denkmalpflegeprogramm „National wertvolle Kulturdenkmäler“ oder von den Denkmalschutz-Sonderprogrammen zu profitieren . Außerdem hat die Kulturstiftung des Bundes eine Reihe von Programmen aufgelegt, die sich direkt an Museen richten bzw. die auch Museen zugutekommen . Dazu gehören: Fellowship Internationales Museum Stadtgefährten – Fonds für Stadtmuseen Lab- Bode – Initiative zur Stärkung der Vermittlungsarbeit in Museen Museum Global Programm für Ethnologische Museen TRAFO – Modelle für Kultur im Wandel 360° Fonds für Kulturen der neuen Stadtgesellschaft Programm Digital Fonds. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 7 – Drucksache 19/5751 Bibliotheken 14. Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Zahl der öffentlichen Bibliotheken bzw. Büchereien in Deutschland seit 2005 entwickelt (bitte pro Jahr bundesweit, sowie für die einzelnen Bundesländer und pro Kopf auflisten und Veränderung in Prozent aufführen)? 15. Wie viele öffentliche Bibliotheken bzw. Büchereien wurden nach Kenntnis der Bundesregierung seit dem Jahr 2005 geschlossen (bitte pro Jahr angeben und jeweils bundesweit und nach Bundesländern aufschlüsseln)? 16. Wie viele öffentliche Bibliotheken bzw. Büchereien wurden nach Kenntnis der Bundesregierung seit 2005 neu eröffnet (bitte pro Jahr angeben und jeweils bundesweit und nach Bundesländern aufschlüsseln)? 17. Wie bewertet die Bundesregierung die Entwicklung der Zahl der öffentlichen Bibliotheken bzw. Büchereien? 18. Welche Fördermittel stehen nach Kenntnis der Bundesregierung für den Erhalt und Betrieb von öffentlichen Bibliotheken bzw. Büchereien in den Bundesländern derzeit bzw. zukünftig zur Verfügung (bitte nach Bundesländern, Förderperioden und Höhe der Fördermittel aufschlüsseln)? Die Fragen 14 bis 18 werden wegen des engen thematischen Bezugs zusammen beantwortet. Die Bundesregierung hat keine ordnungspolitische Zuständigkeit für das Bibliothekswesen in Deutschland. Auf die Antwort zu den Fragen 2 bis 5 wird verwiesen . Hinzuweisen ist auf die frei verfügbaren Informationen der jährlichen Bibliotheksstatistik , die das Hochschulbibliothekszentrum (hbz) für das Kompetenznetzwerk für Bibliotheken (knb) erstellt, sowie auf die allgemein zugänglichen Informationen des Deutschen Bibliotheksverbands (dbv). Weiter ist auf das Gesetz zur Umsetzung der Marrakesch-Richtlinie über einen verbesserten Zugang zu urheberrechtlich geschützten Werken zugunsten von Menschen mit einer Seh- oder Lesebeeinträchtigung (Bundesratsdrucksache 526/18) hinzuweisen, das durch den Deutschen Bundestag am 18. Oktober 2018 beschlossen wurde. Hier ist als begleitende Maßnahme der Bundesregierung zur Förderung einer effektiven Verwirklichung der Ziele des Vertrags von Marrakesch im Rahmen des Nationalen Aktionsplans zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention eine finanzielle Unterstützung der befugten Stellen (bspw. Blindenschrift Bibliotheken) in Form einer einmaligen Finanzierungshilfe beabsichtigt. Hierfür wurde bei der Haushaltsaufstellung für 2019/2020 ein Betrag von 600 000 Euro veranschlagt. Der Deutsche Bundestag hat diese beabsichtigte Maßnahme in einer Entschließung begrüßt (Bundestagsdrucksache 19/5114). 19. Welche Förderprogramme des Bundes gibt es für den Erhalt und Betrieb von öffentlichen Bibliotheken bzw. Büchereien, und welche Förderprogramme sind derzeit in Planung (bitte einzeln mit Förderperioden und Höhe der Fördermittel auflisten)? Den Erhalt und Betrieb von öffentlichen Bibliotheken bzw. Büchereien fördert das Programm "hochdrei – Stadtbibliotheken verändern" der Kulturstiftung des Bundes (KSB). Mit dem Programm, für das in den Jahren 2018 bis 2022 insgesamt rund 5,6 Mio. Euro zur Verfügung stehen, sollen Stadtbibliotheken in ihrer Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/5751 – 8 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Rolle als kooperationsfreudige und teilhabeorientierte Kulturorte gefördert werden . Weitere Förderprogramme des Bundes speziell für Bibliotheken bestehen nicht und werden derzeit auch nicht geplant. Bibliotheken profitieren – neben Kultureinrichtungen anderer Sparten – auch von weiteren Förderprogrammen der KSB, wie zum Beispiel von „TRAFO – Modelle für Kultur im Wandel“, für das in den Jahren 2015 bis 2024 insgesamt rund 23 Mio. Euro eingeplant sind. Auch mit dem insgesamt mit gut 21 Mio. Euro ausgestatteten Programm „360° – Fonds für Kulturen der neuen Stadtgesellschaft“ unterstützt die KSB in den Jahren 2016 bis 2024 neben anderen Kultureinrichtungen auch Bibliotheken und Büchereien, die sich mit Fragen der Gegenwart befassen und die gesamte Gesellschaft in den Blick nehmen. In dessen erster Förderrunde 2017 wurden gut 6 Mio. Euro für 17 Kultureinrichtungen – darunter auch fünf Bibliotheken – bereitgestellt. Der Bund finanziert institutionell die Deutsche Nationalbibliothek (DNB) und die Staatsbibliothek zu Berlin (SBB). Der Beitrag des Bundes für die DNB beträgt im laufenden Haushaltsjahr 53,12 Mio. Euro. Der Beitrag des Bundes für die SBB ist in dem Beitrag an die Stiftung Preußischer Kulturbesitz (SPK) enthalten, für die im Haushaltsjahr 2018 rund 128,5 Mio. Euro veranschlagt sind. Einrichtungen der offenen Kinder- und Jugendarbeit 20. Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung in den letzten 15 Jahren die Zahl der aus öffentlicher Hand finanzierten oder geförderten Einrichtungen der offenen Kinder- und Jugendarbeit (vgl. Offene Kinder- und Jugendarbeit in der Schweiz. Grundlagen für Entscheidungsträger und Fachpersonen. Dachverband offene Jugendarbeit Schweiz, 2007, S. 3) in Deutschland entwickelt (bitte pro Jahr bundesweit, sowie für die einzelnen Bundesländer und pro Kopf auflisten und Veränderung in Prozent aufführen)? 21. Wie viele aus öffentlicher Hand finanzierte oder geförderte Einrichtungen der offenen Kinder- und Jugendarbeit wurden nach Kenntnis der Bundesregierung seit dem Jahr 2005 geschlossen (bitte pro Jahr angeben und jeweils bundesweit und nach Bundesländern aufschlüsseln)? 22. Wie viele aus öffentlicher Hand finanzierte oder geförderte Einrichtungen der offenen Kinder- und Jugendarbeit wurden nach Kenntnis der Bundesregierung seit 2005 neu eröffnet (bitte pro Jahr angeben und jeweils bundesweit und nach Bundesländern aufschlüsseln)? 23. Wie bewertet die Bundesregierung die Entwicklung der Zahl der aus öffentlicher Hand finanzierten oder geförderten Einrichtungen der offenen Kinderund Jugendarbeit? 24. Welche Fördermittel stehen nach Kenntnis der Bundesregierung für den Erhalt und Betrieb von öffentlich finanzierten oder geförderten Einrichtungen der offenen Kinder- und Jugendarbeit in den Bundesländern derzeit bzw. zukünftig zur Verfügung (bitte nach Bundesländern, Förderperioden und Höhe der Fördermittel aufschlüsseln)? Die Fragen 20 bis 24 werden wegen des engen thematischen Bezugs zusammen beantwortet. Die Bundesregierung hat keine ordnungspolitische Zuständigkeit für Einrichtungen der offenen Kinder- und Jugendarbeit in Deutschland. Auf die Antwort zu den Fragen 2 bis 5 wird verwiesen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 9 – Drucksache 19/5751 25. Welche Förderprogramme des Bundes gibt es für den Erhalt und Betrieb von öffentlich finanzierten oder geförderten Einrichtungen der offenen Kinderund Jugendarbeit, und welche Förderprogramme sind derzeit in Planung (bitte einzeln mit Förderperioden und Höhe der Fördermittel auflisten)? Für Maßnahmen zur Anregung und Förderung der Kinder- und Jugendhilfe auf der Grundlage des Achten Buches Sozialgesetzbuch stehen im bereits 1950 eingeführten Kinder- und Jugendplan des Bundes (KJP) im Jahr 2018 rd. 199 Mio. Euro zur Verfügung. Ziel ist es, Rahmenbedingungen für eine leistungsfähige Infrastruktur der Kinderund Jugendhilfe auf Bundesebene zu schaffen und zu sichern. Die Förderung von Maßnahmen kann in allen Bereichen und Handlungsfeldern der Kinder- und Jugendhilfe einschließlich der offenen Kinder- und Jugendarbeit erfolgen (KJP- Richtlinien vom 29. September 2016, I Nr. 1 und 2). Soziokulturelle Zentren 26. Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung in den letzten 15 Jahren die Zahl der öffentlich finanzierten oder geförderten soziokulturellen Zentren (vgl. www.soziokultur.de/bsz/node/80) in Deutschland entwickelt (bitte pro Jahr bundesweit, sowie für die einzelnen Bundesländer und pro Kopf auflisten und Veränderung in Prozent aufführen)? 27. Wie viele öffentlich finanzierte oder geförderte soziokulturelle Zentren wurden nach Kenntnis der Bundesregierung seit dem Jahr 2005 geschlossen (bitte pro Jahr angeben und jeweils bundesweit und nach Bundesländern aufschlüsseln )? 28. Wie viele öffentlich finanzierte oder geförderte soziokulturelle Zentren wurden nach Kenntnis der Bundesregierung seit 2005 neu eröffnet (bitte pro Jahr angeben und jeweils bundesweit und nach Bundesländern aufschlüsseln)? 29. Wie bewertet die Bundesregierung die Entwicklung der Zahl der öffentlich finanzierten oder geförderten soziokulturellen Zentren? 30. Welche Fördermittel stehen nach Kenntnis der Bundesregierung für den Erhalt und Betrieb von soziokulturellen Zentren in den Bundesländern derzeit bzw. zukünftig zur Verfügung (bitte nach Bundesländern, Förderperioden und Höhe der Fördermittel aufschlüsseln)? Die Fragen 26 bis 30 werden wegen des engen thematischen Bezugs zusammen beantwortet. Die Zuständigkeit für die soziokulturellen Zentren in Deutschland liegt bei den Ländern und Kommunen. Deshalb verfügt die Bundesregierung über keine einschlägigen Informationen. Die Bundesvereinigung Soziokultureller Zentren (BuSZ) bündelt als Dachverband rund 550 soziokulturelle Zentren, die Zentren mancher Bundesländer wie Berlin oder Sachsen sind jedoch nicht Mitglied der Bundesvereinigung. Die angefragten Informationen werden bei der Bundesvereinigung nicht vorgehalten. 31. Welche Förderprogramme des Bundes gibt es für den Erhalt und Betrieb von soziokulturellen Zentren, und welche Förderprogramme sind derzeit in Planung (bitte einzeln mit Förderperioden und Höhe der Fördermittel auflisten)? Die Zuständigkeit für die soziokulturellen Zentren in Deutschland liegt bei den Ländern und Kommunen. Erhalt und Betrieb soziokultureller Zentren werden daher von der Bundesregierung nicht gefördert. Die Bundesregierung fördert jedoch Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/5751 – 10 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode im Zeitraum 2018 bis 2022 im Rahmen des Programms „Soziale Stadt“ das Projekt „UTOPOLIS – Soziokultur im Quartier“ der Bundesvereinigung Soziokultureller Zentren e. V. mit insgesamt: 6,105 Mio. Euro. Die Mittel fließen in soziokulturelle Zentren. Ziel ist es, Zugangsbarrieren zu Kultur in benachteiligten Stadtquartieren abzubauen. Zudem wird die Bundesvereinigung Soziokultureller Zentren e. V. als Dachverband durch den Bund mit derzeit 157 000 Euro gefördert. Der Fonds Soziokultur e. V. wird durch die Bundesregierung gefördert. Für den Bundeshaushalt 2018 wurde der Etat hierfür auf 2 Millionen Euro jährlich aufgestockt . Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333