Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien vom 9. November 2018 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Deutscher Bundestag Drucksache 19/5753 19. Wahlperiode 13.11.2018 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Marc Jongen, Martin Erwin Renner, Dr. Götz Frömming, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD – Drucksache 19/4969 – Schließung der Kopieranstalt des Bundesarchivs in Berlin-Hoppegarten V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Ende des Jahres 2018 wird die Kopieranstalt des Bundesarchivs in Berlin- Hoppegarten voraussichtlich geschlossen, womit die letzte Institution zur Bewahrung der analogen Kopiertechnik in Deutschland ihre Arbeit einstellen wird (www.filmerbe-in-gefahr.de/page.php?0,100). Physische Duplikate von Filmen können dann nicht mehr erstellt werden. Damit wird einseitig der Weg der digitalen Sicherung beschritten, der aus der Sicht namhafter Fachleute eine Reihe von gravierenden Problemen aufwirft. Die Skepsis gegenüber der digitalen Speicherung reicht dabei bis zur Befürchtung eines „Digital Dark Age“ (Paolo Cherchi Usai: The Death of Cinema. History, Cultural Memory and the Digital Dark Age, London: British Film Institute 2001). Barbara Flückiger, Professorin für Filmwissenschaft an der Universität Zürich und eine führende Expertin auf dem Gebiet der Filmrestaurierung und konservatorischen Sicherung, hat mehrfach darauf hingewiesen, dass die digitale Sicherung, so „wie sie derzeit praktiziert wird“, als „Übergangssituation“ zu verstehen sei. Wir seien „weit entfernt davon, eine langfristige Lösung zu haben“. Derzeit müssten „alle Formate und Datenträger laufend migriert werden, damit sie lesbar bleiben“ (Rundbrief des Film- und Medienbüros Niedersachsen 128, Februar–Mai 2018, S. 34 f.; http://kinematheken.info/krisensituation-des-uebergangs-interview-mit-prof-drbarbara -flueckiger). Barbara Flückiger gesteht zu, dass ökonomische Gründe und auch die Bereitstellung notwendiger Ressourcen wie Personal und Raum gegen eine Fortführung der Analogsicherung zu sprechen scheinen. Dessen ungeachtet plädiert sie für eine Doppelstrategie, weil Digitalisierung „keine Sicherung “ sei, was „man nicht oft genug betonen“ könne. Auch Rainer Rother, Leiter der Deutschen Kinemathek, plädiert für den Erhalt von Strukturen, „in denen auch analoge Filme wieder neu hergestellt werden, sprich […] umkopiert werden“ können. Die Vorführpraxis mit analogem Film hält der Kinematheksverbund überdies „für eine kulturelle Erfahrung“, „die durch keine andere zu ersetzen“ sei (www.deutschlandfunk.de/rainer-rotherueber -das-filmische-erbe-bewegtbilder-als.691.de.html?dram:article_id=426436). Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/5753 – 2 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vor dem Hintergrund dieser Ausführungen wirft die nach Ansicht der Fragesteller einseitige Digitalisierungsstrategie der Bundesregierung im Hinblick auf den Erhalt des deutschen Filmerbes viele Fragen auf, die in den vergangenen Jahren auch immer wieder Thema parlamentarischer Initiativen waren. Nun werden mit der Schließung der Kopieranstalt des Bundesarchivs Fakten geschaffen , die nach Ansicht der Fragesteller langfristige Konsequenzen für die Bewahrung des nationalen Filmerbes haben, weil es nach wie vor keinen universellen und vor allem nachhaltigen Standard gibt, mit dem Digitalisate langfristig abgelegt werden können. Dazu kommt, dass es eher „unwahrscheinlich“ ist, wie Flückiger ausführt, „dass wir heutige digitale Daten in 100 Jahren noch lesen können“. Demgegenüber haben physische Filmkopien auf Polyesterunterlage bei sachgemäßer Lagerung eine Lebenserwartung von 500 Jahren und länger . Die Initiative „Filmerbe in Gefahr“ hat deshalb im Juni 2017 in dem Memorandum „Digitalisierung und Langzeitarchivierung unseres Filmerbes“ ein „Konzept für die Langzeitarchivierung des analogen Filmbestandes auf einem zukunftsfesten analogen Trägermaterial“ gefordert. „Mit der Schließung der letzten analog arbeitenden Einrichtungen in Deutschland“ werde „das Projekt zur Rettung unseres Filmerbes der Sparpolitik zum Opfer gebracht“ (https://filmerbe-in-gefahr.de/page.php?0,300,322). Die Schließung der Kopieranstalt in Berlin-Hoppegarten vor allem aus ökonomischen Erwägungen heraus ist aus Sicht der Initiatoren dieser Anfrage kurzsichtig und nicht zielführend und gefährdet in der Konsequenz den Bestand des deutschen Filmerbes. Es steht die Frage im Raum, inwieweit die Bundesregierung Alternativen zu ihrer einseitigen Digitalisierungsstrategie geprüft hat, die den Weiterbetrieb der Kopieranstalt Hoppegarten hätten ermöglichen können. 1. Welche Argumente waren aus Sicht der Bundesregierung entscheidend, die Langzeitarchivierung des nationalen Filmerbes auf einem zukunftsfesten analogen Trägermaterial einzustellen? 2. Kann die Bundesregierung Angaben darüber machen, von welcher Seite (Gremien, Personen) diese Argumente kamen? Falls nein, warum nicht? Die Fragen 1 und 2 werden im Zusammenhang beantwortet. Es ist Aufgabe aller Archive, und auch gesetzlicher Auftrag des Bundesarchivs, das Original in seiner Ursprungsform zu erhalten, solange es sein Zustand zulässt. Dies ist auch beim Film, sei es analoger oder digital produzierter Film, der Fall. Bei der Archivierung analoger Filme erfolgte bereits bisher auch bei anschließender analoger Ausbelichtung zunächst eine digitale Abtastung. Im Filmsektor wurde bereits überwiegend auf die digitale Technik umgestellt, so dass heutige Filmproduktionen, aber auch deren Präsentation sich verändert haben (digitales Kino – DCPs, DVD, Blue-ray, Streaming). Damit einher geht auch die Notwendigkeit , für den Erhalt dieser genuin digitalen Daten Vorsorge zu treffen, um Überlieferungsverluste zu vermeiden. Die Nachfrage nach analogem Film (als direktes Aufzeichnungsmedium) schwindet zudem, und auch notwendige Technologien zur Aufnahme, Bearbeitung und Vorführung werden langfristig zunehmend geringer. Analoges Filmmaterial wird kaum noch angeboten und letztlich nicht mehr verfügbar sein. Auch die Erwartungshaltung von Nutzern, gerade Filme digital zur Verfügung gestellt zu bekommen, z. B. im und über das Internet, wächst zunehmend. Im Bundesarchiv erfolgt daher eine Prioritätensetzung, um möglichst viele Filme für die Zukunft zu sichern. Hierbei hat sich das Bundesarchiv mit den Argumenten verschiedener Akteure auseinandergesetzt. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 3 – Drucksache 19/5753 Sowohl der bereits digitale Film, als auch der bisher analoge Film, werden damit unter Berücksichtigung der zur Verfügung stehenden Ressourcen für die Zukunft gesichert. Eine zusätzliche nachträgliche Ausbelichtung zu einem anderen Zeitpunkt ist nicht ausgeschlossen. Beim Verzicht auf die Ausbelichtung handelt das Bundesarchiv in methodischer Übereinstimmung mit anderen nationalen Film- Archiven wie z. B. in Großbritannien, Kanada oder Schweden. 3. Stimmt die Bundesregierung dem Befund zu, dass die digitale Speicherung in ihrem derzeitigen Stadium eine „Übergangslösung“ darstellt, die mit Verlustrisiken einhergeht, zu ständiger Datenmigration zwingt und die Archive zudem von immer neuen, kurzlebigen Soft- und Hardware-Komponenten abhängig macht? a) Falls ja, welche Konsequenzen hat die Bundesregierung aus diesem Befund gezogen? b) Falls nein, aus welchen Gründen stimmt die Bundesregierung diesem Befund nicht zu? Es werden mehrfach redundante Platten-Band-Speichersysteme aufgebaut und fortentwickelt, was selbstverständlich mit Kosten verbunden ist. In diesem Zusammenhang darf jedoch nicht vergessen werden, dass es auch bei der analogen Sicherung keineswegs mit der Erstellung von Sicherungsfilmen getan ist, da diese ebenfalls unter Anfall nicht geringer Kosten raumgreifend gelagert und regelmäßig auf ihren konservatorischen Zustand hin überprüft werden müssen. Die redundante Speicherung, das heißt das gleichzeitige Vorhandensein mehrerer Varianten eines (digitalen) Films, verringert die Gefahr des Überlieferungsverlustes erheblich. 4. Inwieweit kann sich die Bundesregierung im Hinblick auf ihre Digitalisierungsstrategie zur Sicherung des nationalen Filmerbes auf einschlägige Langzeitstudien stützen? a) Falls ja, welche Studien sind das? b) Falls nein, warum die Bundesregierung in dieser Frage keine Studien herangezogen ? Der digitale Wandel hat die Rahmenbedingungen rasch und grundlegend verändert . Dies erfordert zeitnahes, umsichtiges und nachhaltiges, das heißt verantwortungsvolles Handeln. Drei parallele Entwicklungen haben dazu geführt, dass das Bundesarchiv sich entschieden hat, künftig sowohl die Nutzungs- als auch die Sicherungskopien in digitaler Form zu bewahren und auf Mikrofilm bzw. analoge Filmausbelichtungen grundsätzlich zu verzichten: 1. Die Filmproduktion erfolgt fast vollständig mit digitaler Technik, 2. Kommunikation, Speicherung und Informations -/Wissenstransfer haben sich auf das Internet verlagert, 3. Die Kopierung von Filmen erfolgt bereits weitgehend digital. Das Bundesarchiv handelt in methodischer Übereinstimmung mit anderen nationalen Filmarchiven wie z. B. in Großbritannien, Kanada oder Schweden. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/5753 – 4 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 5. Inwieweit spielten im Hinblick auf die anstehende Schließung des Kopierwerkes des Bundesarchives in Berlin-Hoppegarten ökonomische und personal - oder raumspezifische Faktoren eine ausschlaggebende Rolle? a) Falls ja, kann die Bundesregierung nähere Angaben zu diesen Faktoren machen? b) Falls nein, welche Faktoren waren dann bei der Entscheidung zur Schließung des Kopierwerkes von Relevanz? Bei einer solchen Maßnahme spielen immer mehrere Faktoren eine Rolle. Fachliche Entscheidungen können nicht losgelöst von finanziellen Gegebenheiten erfolgen . Vielmehr müssen finanzielle Rahmenbedingungen genauso berücksichtig werden wie personelle Ressourcen. 6. Hat die Bundesregierung Kenntnis darüber, ob das Bundesarchiv plant, einen Ausbelichter anzuschaffen, um digital gedrehte Filme und digitalisierte Filme auf langzeitstabilem Material physisch sichern zu können? a) Falls ja, wie weit ist diese Anschaffung vorangeschritten? b) Falls nein, warum nicht? Der grundsätzliche Verzicht auf analoge Filmausbelichtungen und auf Mikrofilm schließt die Möglichkeit einer späteren Ausbelichtung nicht aus. 7. Hat die Bundesregierung Optionen geprüft, um die Kopieranstalt mit reduzierten Betriebskosten ggf. weiterbetreiben zu können? a) Falls ja, kann die Bundesregierung nähere Angaben zum Ergebnis dieser Prüfung machen? b) Falls nein, warum hat sich die Bundesregierung nicht um eine derartige Prüfung bemüht? Die im Bundesarchiv für das Kopierwerk vorhandenen Maschinen waren schon in den letzten Jahren nur noch unter größten Anstrengungen in Betrieb zu halten. Die adäquate Wartung und Erledigung von Reparaturen können nicht mehr gewährleistet werden. Die erforderlichen Fertigkeiten im Rahmen des Berufsbildes sowie die Produkte für die verschiedenen Funktionsbereiche und Ersatzteile sind zunehmend nicht mehr auf dem für den Weiterbetrieb erforderlichen Stand verfügbar . 8. Inwieweit teilt die Bundesregierung die Auffassung des Präsidenten des Bundesarchivs, dass es „durchaus fraglich“ sei, „wie lange uns noch im ausreichenden Maße und finanzierbar Rohfilm zur Verfügung steht“ (www. freitag.de/autoren/der-freitag/wirtschaftlich-denken)? a) Falls ja, auf welche Indizien oder ggf. Studien stützt sich die Bundesregierung bei dieser Einschätzung? b) Falls nein, warum teilt die Bundesregierung diese Einschätzung nicht? 9. Hat die Bundesregierung Kenntnis darüber, von welchem Hersteller das Bundesarchiv bzw. die Kopieranstalt zuletzt Rohfilme bezogen haben? a) Falls ja, hat die Bundesregierung Kenntnis darüber, ob dieser Hersteller angekündigt hat, die Herstellung von Rohfilmen einstellen zu wollen? b) Falls nein, warum nicht? Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 5 – Drucksache 19/5753 10. Hat die Bundesregierung Kenntnis darüber, wie viele Hersteller von Rohfilmen es national noch gibt? Falls ja, inwieweit hat die Bundesregierung Hinweise darauf, dass diese Hersteller in absehbarer Zeit ihre Produktion einstellen könnten? Die Fragen 8 bis 10 werden im Zusammenhang beantwortet. Nach Rückmeldung des Bundesarchivs gibt es für 35mm-Rohfilme (Negativ- und Positivmaterialien) noch einen einzigen verbliebenen Anbieter. Informationen über die geplante Einstellung der Produktion liegen nicht vor. 11. Hat die Bundesregierung mit Blick auf die Sicherung des nationalen Filmerbes auch eine hybride Strategie geprüft, also eine Kombination aus analoger und digitaler Sicherung erwogen? a) Falls ja, zu welchem Ergebnis ist die Bundesregierung hierbei gekommen ? b) Falls nein, warum hat die Bundesregierung hier keine Prüfung angestellt? Unter den gegebenen technischen und finanziellen Rahmenbedingungen ist ein solcher hybrider Ansatz weder realistisch noch letztlich nachhaltig. Vielmehr würde die Bearbeitungsgeschwindigkeit in einem Maße reduziert, dass das vorrangige Ziel der Sicherung stark gefährdet wäre. Es kommt hinzu, dass eine Ausbelichtung auf analogen Film an die Verfügbarkeit von fotochemischem Rohfilm gebunden ist und es mehr als fraglich ist, ob geeignete Ausbelichtungsgeräte entwickelt werden, die für künftige Auflösungshöhen genuin digitaler Filme geeignet sind. 12. Inwieweit hat die Bundesregierung Kenntnis von einer Studie für das österreichische Kanzleramt (März 2016), in der die analoge Langzeitsicherung des filmischen Erbes sowie der Aufbau eines „Film Preservation Centers Austria“, das die analoge Bearbeitungskette in Österreich unter einem Dach ermöglichen soll, empfohlen wird (Paul und Kollegen Consulting GmbH: Analyse des Ist-Zustands der Archive „Filmarchiv Austria“ und „Österreichisches Filmmuseum“ plus Folgenabschätzung im Kontext struktureller Änderungen. Studie für das Bundeskanzleramt, Sektion für Kunst und Kultur , 16. März 2016, S. 49 bis 50)? Falls ja, wie beurteilt die Bundesregierung diese Studie und das darin zum Ausdruck kommende klare Bekenntnis zur analogen Langzeitsicherung des filmischen Erbes sowie zum Aufbau eines „Film Preservation Centers Austria “, den die österreichische Bundesregierung nach Kenntnis der Fragesteller ins Auge gefasst hat? Wie bereits in der Antwort zu den Fragen 8 bis 10 erwähnt, gibt es für 35mm- Rohfilme (Negativ- und Positivmaterialien) einen einzigen verbliebenen Anbieter . Die genannte Studie beschäftigt sich primär mit den Potenzialen einer verstärkten Zusammenarbeit zwischen den beiden österreichischen Institutionen und deren aktuellen Stärken und Schwächen. Es handelt sich nach Einschätzung des Bundesarchivs um eine Sachstandsdarstellung ohne Bewertung verschiedener Techniken der Langzeitarchivierung. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/5753 – 6 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 13. Inwieweit stimmt die Bundesregierung der Einschätzung aus der Studie „Österreichs Filmerbe sichern“ zu, dass die „analoge Filmsicherung auch als Standortvorteil etwa gegenüber Deutschland“ zu sehen sei, da das Bundesarchiv rein auf „digitale Sicherung“ umstelle (https://filmerbe-in-gefahr.de/page. php?0,100,302,#a0)? a) Falls ja, warum zieht die Bundesregierung aus dieser Einschätzung keine Konsequenzen, zum Beispiel durch Beschreiten einer hybriden Strategie, wie sie in Frage 11 angesprochen wird, um diesen Standortnachteil zu begegnen ? b) Falls nein, aus welchen Gründen stimmt die Bundesregierung dieser Einschätzung nicht zu? Die Ansicht, die digitale Sicherung beim Filmerbe könne ein Standortnachteil sein, nur weil in Österreich mit einem vermeintlichen Standortvorteil gegenüber Deutschland auf Grund der analogen Sicherung argumentiert werde, wird von der Bundesregierung aus den sich aus den vorstehenden Antworten ergebenden Gründen nicht geteilt. Sofern Österreich ein entsprechendes „Film Preservation Center“ errichten sollte, wäre dies als Beitrag zur filmtechnischen Infrastruktur auf europäischer Ebene zu begrüßen . Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333