Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat vom 9. November 2018 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Deutscher Bundestag Drucksache 19/5755 19. Wahlperiode 13.11.2018 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Benjamin Strasser, Stephan Thomae, Jens Beeck, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP – Drucksache 19/5296 – Heimatpolitische Initiativen der Bundesregierung V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Nach Amtsantritt der neuen Bundesregierung erhielt das Bundesministerium des Innern die Zuständigkeit für die Politikfelder „Bau“ und „Heimat“ und wurde zum 14. März 2018 umbenannt in Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat. Für den Bereich Heimatpolitik wurde im Bundesministerium die Abteilung H mit entsprechenden Unterabteilungen sowie rund 100 Planstellen geschaffen (vgl. www.spiegel.de/wirtschaft/soziales/grosse-koalition-will- 209-neue-planstellen-in-ministerien-a-1198468.html). Aus Sicht der Fragesteller lässt dieser Stellenaufwuchs auch ein entsprechendes Maß an gesetzgeberischer Aktivität des Bundes erwarten. Größere Vorhaben sind jedoch bislang ausgeblieben. 1. Welche konkreten gesetzgeberischen Initiativen wurden seit Amtsantritt der aktuellen Bundesregierung im Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat jeweils durch die Unterabteilungen a) „Gesellschaftlicher Zusammenhalt und Integration“, b) „Gleichwertigkeit der Lebensverhältnisse“ und c) „Raumordnung, Regionalpolitik und Landesplanung“ erarbeitet? Sofern noch nicht geschehen, wann ist mit einer Einbringung der Initiativen in den Deutschen Bundestag zu rechnen? 2. Welche konkreten gesetzgeberischen Initiativen plant die Bundesregierung darüber hinaus im Bereich der Heimatpolitik? Die Fragen 1 und 2 werden zusammen beantwortet. In den drei Unterabteilungen der Heimatabteilung des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat erfolgten seit Amtsantritt der neuen Bundesregierung keine gesetzgeberischen Initiativen. In der Unterabteilung „Gesellschaftlicher Zusammenhalt und Integration“ sind die Themen Ehrenamt und bürgerschaftliches Engagement verortet. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/5755 – 2 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Ehrenamt und bürgerschaftliches Engagement werden im Koalitionsvertrag ausführlich anerkannt und gewürdigt. Die Bundesregierung prüft derzeit, wie die Rahmenbedingungen nachhaltig und verbindlich zur Förderung und Stärkung des Ehrenamtes und Bürgerschaftlichen Engagements unter dem Aspekt der größtmöglichen Entlastung von bürokratischen Hürden verbessert werden können und wie dies gesetzlich umgesetzt werden kann. Ziel sollte eine größtmögliche Entbürokratisierung bestehender Vorschriften sein, um Ehrenamt und Bürgerschaftliches Engagement zu erleichtern und zu fördern. In der Unterabteilung „Gleichwertigkeit der Lebensverhältnisse“ wurde die gleichnamige Kommission per Kabinettbeschluss vom 18. Juli 2018 eingesetzt. Ziel der Kommissionsarbeit ist es, Handlungsempfehlungen mit Blick auf unterschiedliche regionale Entwicklungen und den demografischen Wandel in Deutschland zu entwickeln. Die konstituierende Sitzung fand am 26. September 2018 statt. Das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat hat den Vorsitz , das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft sowie das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend haben jeweils Co-Vorsitze inne. Weitere Mitglieder in der Kommission sind alle Bundesministerinnen und Bundesminister sowie die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien, die Beauftragte der Bundesregierung für Migration, Flüchtlinge und Integration sowie der Beauftragte der Bundesregierung für die neuen Länder, alle Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten sowie die drei kommunalen Spitzenverbände. Die Kommission hat die sechs Facharbeitsgruppen „Kommunale Altschulden“, „Wirtschaft und Innovation“, „Raumordnung und Statistik“, „Technische Infrastruktur“, „Soziale Daseinsvorsorge und Arbeit“ und „Teilhabe und Zusammenhalt der Gesellschaft“ unter dem Vorsitz je eines Bundesressorts eingerichtet. Alle Facharbeitsgruppen, in denen jeweils Bundes-, Länder und Kommunalvertreter beteiligt sind, haben die Arbeit aufgenommen. Die Kommission wird bis Juli 2019 einen Bericht mit konkreten Vorschlägen vorlegen. Dazu gehört auch ein gesamtdeutsches Fördersystem des Bundes für strukturschwache Regionen, das bereits bis Ende des Jahres 2019 umgesetzt werden soll. In der Unterabteilung „Raumordnung, Regionalpolitik und Landesplanung“ sind u. a. die Themen Raumordnungsplanung, Raumordnungsrecht, europäische Raumentwicklungspolitik , regionalpolitische Initiativen und das Geoinformationswesen verortet. Die vom BMI geleitete Facharbeitsgruppe „Raumordnung und Statistik “ der Kommission „Gleichwertige Lebensverhältnisse“ wird in dieser Unterabteilung koordiniert. 3. Welche konkreten Förderprogramme wurden seit Amtsantritt der aktuellen Bundesregierung durch das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat oder ihm nachgeordnete Bundesbehörden erlassen? 4. Welche konkreten Förderprogramme plant die Bundesregierung darüber hinaus im Bereich der Heimatpolitik? Die Fragen 3 und 4 werden zusammen beantwortet. Da der Schwerpunkt der Regierungsarbeit auf die Arbeit der Kommission „Gleichwertige Lebensverhältnisse“ gelegt wird und deren Ergebnisse nicht vorweg genommen werden sollen, wird insoweit auf die Antwort zu den Fragen 1 und 2 verwiesen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 3 – Drucksache 19/5755 Die Kommission hat u. a. zur Aufgabe, aufbauend auf den in der vergangenen Legislaturperiode beschlossenen Eckpunkten und unter Berücksichtigung der Vorgaben des Koalitionsvertrages für die 19. Legislaturperiode, ein gesamtdeutsches Fördersystem des Bundes für strukturschwache Regionen unter Berücksichtigung des Beitrags von Forschung und Innovation zu entwickeln. Darüber hinaus wurde in der Unterabteilung „Gleichwertigkeit der Lebensverhältnisse “ das Modellvorhaben „Langfristige Sicherung von Versorgung und Mobilität in ländlichen Räumen“ vom Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur übernommen. In der Unterabteilung “Raumordnung, Regionalpolitik und Landesplanung“ wurden die „Modellvorhaben der Raumordnung“ an aktuelle Themenschwerpunkte angepasst. Es wurden keine neuen Förderprogramme aufgelegt. 5. Wie viele Planstellen bestehen innerhalb der Abteilung H des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat mit Stand zum 10. Oktober 2018? Die Abteilung Heimat des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat verfügt über eine Ausstattung von insgesamt 142,5 Funktionen. a) Wie viele der Planstellen wurden im Rahmen der Gründung der Abteilung H neu geschaffen? Zur Einrichtung der neuen Abteilung Heimat (einschließlich Abteilungsleitung) sowie für den zuständigen Staatssekretär und dessen Büro wurden 61 der 98 im Haushalt 2018 neu ausgebrachten Stellen für die heimatbezogene Innenpolitik verwendet. b) Wie viele der Planstellen wurden bei anderen Bundesministerien oder nachgeordneten Behörden dafür abgebaut (bitte nach Bundesministerien und Behörden aufschlüsseln)? Im Rahmen der Umsetzung des Organisationserlasses der Bundeskanzlerin vom 14. März 2018 zur Übertragung der Zuständigkeiten für Raumordnung, für den Bundesraumordnungsplan Hochwasserschutz, für die Europäische Raumentwicklungspolitik und den territorialen Zusammenalt sowie für den demografischen Wandel vom Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur zum Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat wurden 13,5 Planstellen /Stellen aus dem Personalhaushalt des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur in das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat umgesetzt. Des Weiteren ist im Rahmen der Umsetzung des Organisationserlasses der Bundeskanzlerin vom 14. März 2018 die Zuständigkeit für die Stadtentwicklungsangelegenheiten der Raumordnung und für den demografischen Wandel aus dem Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit auf das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat übergegangen. Der Übergang von Planstellen/Stellen zur Unterstützung der vorgenannten Fachaufgaben ist Gegenstand der noch andauernden Verhandlungen zwischen dem Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit und Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/5755 – 4 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode c) Wie viele der Planstellen sind mit Stand zum 10. Oktober 2018 besetzt? Sofern nicht alle Planstellen besetzt sind, welche konkreten Gründe bestehen dafür (bitte nach Unterabteilungen aufschlüsseln)? In der Abteilung Heimat arbeiten derzeit 113 Personen. Unter Berücksichtigung der individuellen Arbeitszeitanteile und der bereits laufenden Abordnungen ergibt dies eine momentane Ist-Stellenbesetzung von 103,11. Es befinden sich nach Abschluss von verschiedenen Personalgewinnungsverfahren weitere Personen im Zulauf. Die Personalgewinnungsmaßnahmen für die im Haushalt 2018 neu ausgebrachten Stellen zugunsten der Abteilung Heimat sind insgesamt noch nicht abgeschlossen, es laufen weitere interne und externe Besetzungsverfahren. 6. Durch welche Bundesministerien und nachgeordnete Behörden wurden bisher die Zuständigkeiten und Aufgaben der Abteilung H im Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat wahrgenommen (bitte nach Ministerien bzw. Behörden und Aufgaben aufschlüsseln)? Die Abteilung Heimat setzt sich neben neu eingerichteten Organisationseinheiten aus den übergegangenen Zuständigkeiten aus dem Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur und dem Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit (siehe Antwort zu Frage 5b) sowie den bereits bestehenden Referaten des Stabs „Gesellschaftlicher Zusammenhalt“, des Stabs „Aussiedlerpolitik; Nationale Minderheiten“ und dem Referat „Geodäsie und Geoinformationswesen“ des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat zusammen. 7. Wurden die heimatpolitischen Zuständigkeiten und Aufgaben vollständig durch das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat übernommen? Falls nein, in welchen Bereichen gibt es Überschneidungen bei heimatpolitischen Zuständigkeiten und Aufgaben mit anderen Bundesministerien (bitte nach Bundesministerien bzw. nachgeordneten Behörden aufschlüsseln)? 8. Welche nachgeordneten Behörden anderer Bundesministerien haben Zuständigkeiten und Aufgaben im Bereich der Heimatpolitik (bitte nach Behörden aufschlüsseln)? Die Fragen 7 und 8 werden gemeinsam beantwortet. In Umsetzung des Koalitionsvertrages für die 19. Legislaturperiode sowie des obengenannten Organisationserlasses der Bundeskanzlerin wurde ein neues Politikfeld „Heimat“ im Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat verankert , das es bisher so nicht gab. Dementsprechend wurden heimatpolitische Zuständigkeiten und Aufgaben nicht übernommen. Schwerpunkte der „Heimatpolitik“ sind die Stärkung des gesellschaftlichen Zusammenhalts und die Schaffung gleichwertiger Lebensverhältnisse im gesamten Bundesgebiet. Damit wird eine Querschnittsaufgabe beschrieben, die Bund, Länder und Kommunen betrifft. Der Querschnittscharakter spiegelt sich in den Themen und der Zusammensetzung der Facharbeitsgruppen der Kommission „Gleichwertige Lebensverhältnisse“ wider. Eine erschöpfende Aufzählung aller Schnittstellen in den Ministerien und nachgeordneten Behörden ist aufgrund der Breite der in diesen Arbeitsgruppen behandelten Themen nicht möglich. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 5 – Drucksache 19/5755 9. Durch welche konkreten Maßnahmen gewährleistet die Bundesregierung, Abstimmungsschwierigkeiten zwischen Bundesministerien und nachgeordneten Behörden im Sinne der Fragen 6 und 7 zu vermeiden? Mögliche Abstimmungsschwierigkeiten zwischen Ministerien und nachgeordneten Behörden werden in der Heimatpolitik, wie in anderen Politikfeldern auch, entsprechend der Gemeinsamen Geschäftsordnung der Bundesministerien behandelt . In Angelegenheiten, die die Geschäftsbereiche mehrerer Bundesministerien berühren, arbeiten diese zusammen, um die Einheitlichkeit der Maßnahmen und Erklärungen der Bundesregierung zu gewährleisten. Das federführende Bundesministerium ist für die Beteiligung der thematisch berührten Bundesministerien verantwortlich und stimmt sich mit diesen schriftlich in Beteiligungsrunden bzw. mündlich in Gesprächen oder Besprechungsrunden ab. Abstimmungsbedarf in der Kommission „Gleichwertige Lebensverhältnisse“ wird wie folgt Rechnung getragen: In der Kommission sind unter dem Vorsitz des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat und den Co-Vorsitzen des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft sowie des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend u. a. sämtliche Bundesressorts vertreten. Zudem wurde für die Kommission zur Begleitung und Koordinierung ihrer Arbeitsschritte eine Geschäftsstelle beim Bundesministerium des Innern , für Bau und Heimat mit Beschäftigten des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat, des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft sowie des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend eingerichtet . 10. Welche und wie viele Gespräche hat die Bundesregierung mit Vertretern der Länder über eine abgestimmte Heimatpolitik bzw. zur Entwicklung eines gesamtdeutschen Fördersystems für strukturschwache Regionen geführt? Zu welchen konkreten Ergebnissen haben die Gespräche geführt? Die Art und Anzahl der geführten Gespräche der Bundesregierung mit Vertretern der Länder wird nicht systematisch erfasst. Bereits in der letzten Legislaturperiode hat die Bundesregierung im Mai 2015 Eckpunkte für ein gesamtdeutsches Fördersystem für strukturschwache Regionen ab 2020 beschlossen. Die Weiterentwicklung der Regionalpolitik des Bundes nach Auslaufen des Solidarpakts Ende 2019 war im vergangenen Jahr Thema in verschiedenen Diskussionsforen mit den Ländern. Dieser begonnene Prozess wird nun in der von der Bundesregierung im Juni 2018 eingesetzten Kommission „Gleichwertige Lebensverhältnisse“ fortgesetzt (siehe Antwort zu Frage 4). Die Facharbeitsgruppe „Wirtschaft und Innovation“ hat dabei den Auftrag, ein gesamtdeutsches Fördersystem für strukturschwache Regionen unter Berücksichtigung des Beitrags von Forschung und Innovation zu erarbeiten. 11. Hat die Bundesregierung konkrete Pläne, Bundesbehörden oder staatliche Institutionen in strukturschwächere Regionen zu verlegen? Wenn ja, zu welchen Behörden bestehen entsprechende Pläne, und wann ist mit der Umsetzung der Vorhaben zu rechnen (vgl: www.kn-online.de/ Nachrichten/Politik/Horst-Seehofers-Heimatministerium-nimmt-Arbeit-auf)? Die Bundesregierung hat keine konkreten Pläne, Bundesbehörden oder staatliche Institutionen in strukturschwächere Regionen zu verlegen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/5755 – 6 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 12. Wird der Fortschrittsbericht der Bundesregierung zur Weiterentwicklung eines gesamtdeutschen Fördersystems für strukturschwache Regionen ab 2020 künftig vom Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat erstellt? Wenn nein, warum nicht? Der Fortschrittsbericht der Bundesregierung zur Weiterentwicklung eines gesamtdeutschen Fördersystems für strukturschwache Regionen ab dem Jahr 2020 liegt in der Zuständigkeit des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie und nicht in der Zuständigkeit des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat . Zu künftigen Zuständigkeiten kann die Bundesregierung keine Aussage treffen . Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333