Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Bildung und Forschung vom 8. November 2018 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Deutscher Bundestag Drucksache 19/5763 19. Wahlperiode 12.11.2018 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Norbert Kleinwächter, Martin Sichert, René Springer, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD – Drucksache 19/5249 – Zur Auswanderung von Fachkräften und Talentabwanderung V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Mit dem Stichwort „Brain Drain“ werden die negativen Effekte bezeichnet, welche Abwanderungsbewegungen auf die Volkswirtschaft eines Landes haben. Nach den Zahlen der International Organization for Migration lebten 2015 gut 4 Millionen Bundesbürger im Ausland (www.iom.int/world-migration). Das sind knapp 5 Prozent aller deutschen Bürger. Trotz wachsender Zuwanderung seit 2010 ist der Migrationssaldo der Hochgebildeten und -qualifizierten negativ . Deutsche Staatsbürger im Ausland haben eine höhere Bildung als die im Inland. Während 26,7 Prozent der deutschen Gesamtbevölkerung im Jahr 2017 einen Hochschulabschluss hatten, betrug der Anteil der deutschen Hochschulabsolventen unter den im europäischen Ausland lebenden Deutschen 54,5 Prozent (Euro-stat Pressemitteilung, 87/2018 – 28. Mai 2018). Die Differenz ist in kaum einem anderen europäischen Land größer. Im Jahr 2016 betrug die Zahl der dauerhaft im europäischen Ausland lebenden Deutschen mit Hochschulabschluss 281 000 (Eurostat, 1995 – 2018). Die Tendenz ist kontinuierlich steigend . Das von der Bundesregierung der letzten Legislaturperiode in Auftrag gegebene „Gutachten zu Forschung, Innovation und Technologischer Leistungsfähigkeit Deutschlands“ (EFI 2014, www.e-fi.de/fileadmin/Gutachten_2014/EFI_Gutachten_ 2014.pdf) konstatiert, dass Deutschland seine klügsten Köpfe nicht halten könne. Die ausgewanderten Wissenschaftler tragen in anderen Ländern in einem hohen Maße zur Entwicklung der Wissenschaften bei. Der wissenschaftliche Impact-Faktor bei mobilen deutschen Wissenschaftlern ist im internationalen Vergleich einer der höchsten (OECD, www.oecd.org/sti/inno/scientometrics. htm). Es wird geschätzt, dass allein an US-amerikanischen Forschungseinrichtungen 20 000 deutsche Wissenschaftler arbeiten (DER SPIEGEL, 2011. www.spiegel.de/karriere/wissenschaftler-im-ausland-holt-uns-zurueck-a-777380. html) – Tendenz steigend. Das gilt auch für die Abwanderung in europäische Länder, insbesondere die Schweiz. Folglich trägt internationale Wissenschaftlermobilität tendenziell zu einer Reduktion der Forschungsqualität in Deutschland bei. Dies bleibt nicht ohne Folgen für Innovation und technische Leistungsfähigkeit der deutschen Wirtschaft. Verschiedene Mobilitätsprogramme bei- Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/5763 – 2 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode spielsweise der Deutschen Forschungsgemeinschaft (DFG) zielen auf die Anwerbung von Wissenschaftlern im Ausland und insbesondere die Rückkehr deutscher Spitzenwissenschaftler nach Deutschland ab. „Zwar gibt es Rückkehrer , jedoch können nicht Wissenschaftler gleicher Qualität zurückgewonnen werden“ (EFI – Gutachten s. o.). Auch der Präsident der Hochschulrektorenkonferenz , Prof. Dr. Peter-André Alt, sieht in seiner Kolumne der „Berliner Zeitung “ (Deutsche Wissenschaft in Amerika, 14. September 2018) gegenwärtig keine Trendwende. Die neue US-Regierung unter Präsident Donald Trump begünstigt , entgegen weit verbreiteter Annahmen, nicht die Rückkehr deutscher Wissenschaftler. Das hätten nach Kenntnis der Fragesteller Gespräche der deutschen Delegation des Rückholprogramms Gain mit deutschen Spitzenforschern auf einer Tagung in Boston im September 2018 bestätigt. Abwanderungsbewegungen werden auch in anderen Berufsbereichen beobachtet . Hier soll nur auf die Berufsgruppe der Ärzte Bezug genommen werden. Die seit Jahren anhaltende Abwanderung von Ärzten in andere europäische Länder wird nicht nur von Interessen- und Berufsverbänden mit Sorge verfolgt. Die von der Bundesärztekammer herausgegebene Statistik konstatiert allein für das Jahr 2016 die Abwanderung von insgesamt 2 050 ursprünglich in Deutschland tätigen Ärztinnen und Ärzten ins Ausland (www.bundesaerztekammer.de/ueber-uns/ aerztestatistik/aerztestatistik-2016/). Zwar wird die Zuwanderung von Ärzten als Chance gesehen, den Ärztemangel auszugleichen. Die Ärztekammer sieht aber Probleme bei den fachlichen Qualifikationen der Zugewanderten (www. bundesaerztekammer.de/ueber-uns/aerztestatistik/aerztestatistik-2017/). 1. Wie schätzt die Bundesregierung die Bedeutung der in der Vorbemerkung der Fragesteller ausgeführten Thematik des „Brain Drain“ ein? Auf welchen Untersuchungen oder Statistiken beruhen diese Einschätzungen ? Welche Zahlen liegen der Bundesregierung zur Abwanderung hochqualifizierter Deutscher vor (bitte nach Qualifikationsniveau, Zielland, jährlichem Auswanderungssaldo, Gesamtzahl aufführen)? Welche Schlüsse zieht die Bundesregierung aus diesen Einschätzungen? Nach Einschätzung der Bundesregierung ist Deutschland ein für hoch qualifizierte Arbeitskräfte attraktives, weltoffenes Land. Eine „Abwanderung hochqualifizierter Deutscher“ ist nicht Gegenstand der amtlichen Statistik. Die Bundesregierung teilt nicht die Einschätzung der Fragesteller, dass internationale Wissenschaftlermobilität zu einer Reduktion der Forschungsqualität in Deutschland beiträgt . Zeitweilige Aufenthalte von Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern im Ausland sind Teil der wissenschaftsimmanenten „Brain Circulation“, die – wie internationale Kooperationen insgesamt – zum Wesen von Wissenschaft gehört. Auf Ebene der Studierenden weist Deutschland eine positive Mobilitätsbilanz mit einem deutlich höheren Anteil an einreisenden als ausreisenden Studierenden auf. Der vom Deutschen Akademischen Austauschdienst und dem Deutschen Zentrum für Hochschul- und Wissenschaftsforschung jährlich herausgegebene Bericht „Wissenschaft Weltoffen 2018“ dokumentiert die Mobilität von Studierenden sowie Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern. Die Mobilitätsbilanz Deutschlands weist 235 858 einreisende Studierende auf und 137 700 ausreisende Studierende. Datenbasis hierfür ist die internationale Studierendenstatistik der UNESCO. Auf Ebene der wissenschaftlichen Autoren ist das Verhältnis von Einreisenden zu Ausreisenden nahezu ausgeglichen. Der Bericht „Wissenschaft Weltoffen 2018“ führt für Deutschland 81 656 einreisende Wissenschaftler und Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 3 – Drucksache 19/5763 Wissenschaftlerinnen gegenüber 85 857 ausreisenden Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern auf. Datenbasis sind dabei die bibliometrischen Daten aus dem Science, Technology and Industry (STI)-Scoreboard der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD). 2. Wurden in früheren Legislaturperioden von der Bundesregierung Studien zu Auswanderungsgründen Hochqualifizierter (Führungskräfte und Wissenschaftler ) in Auftrag gegeben? Wenn ja, welche? Welche Konsequenzen wurden aus den Ergebnissen gezogen? 3. Wurden Folgestudien durchgeführt oder geplant? Wenn ja, a) welche Einrichtungen wurden mit diesen Untersuchungen beauftragt, und wann, mit welcher Fragestellung und mit welcher Intention wurden diese Studien durchgeführt (bitte in einer Tabelle pro Auftragsjahr für die Jahre 2008 bis heute mit Nennung der Auftraggeber und dem Anteil und der Höhe der öffentlichen Beteiligung auflisten)? b) gingen die Ergebnisse in Konzepte oder Gesetzentwürfe ein, welche die Rahmenbedingungen für das Verbleiben bzw. die Rückkehr Hochqualifizierter verbessern könnten, und c) gibt es Ergebnisse entsprechender Maßnahmen, und wie werden diese vor dem Hintergrund der Problematik bewertet? Die Fragen 2 und 3 werden im Zusammenhang beantwortet. Die Bundesregierung hat sich insbesondere beginnend mit der 17. Legislaturperiode den Auswanderungsgründen Hochqualifizierter verstärkt gewidmet. Die entsprechenden aus Mitteln der Bundesregierung finanzierten Forschungsvorhaben zum Thema Ein-/ Auswanderung sind in Anlage 1 dargestellt. Studienverlängerungen oder direkte Folgestudien wurden nicht beauftragt. Ergebnisse von Studien und Forschungsvorhaben werden regelmäßig in geeigneter Weise durch die Bundesregierung berücksichtigt, auch bei Maßnahmen zur Sicherung der Fachkräftebasis . 4. Welche gegenwärtig aus öffentlichen Mitteln finanzierten Forschungen an Forschungseinrichtungen und Hochschulen zu Auswanderung und „Brain Drain“ sind der Bundesregierung bekannt (bitte Namen der Hochschulen bzw. Einrichtungen, Forschungsschwerpunkte, Projekte, Zeiträume auflisten )? 5. In welchem Umfang werden solche Forschungen aus Bundes- oder nach Kenntnis der Bundesregierung aus Landeshaushalten finanziert (bitte Ausgaben nach Haushaltsjahr, Bund bzw. Bundesland auflisten)? Die Fragen 4 und 5 werden im Zusammenhang beantwortet. Forschung im hier erfragten Sinne ist nicht Gegenstand von hierfür spezifischen, mit Mitteln der Bundesregierung finanzierten Maßnahmen oder Schwerpunkten der Forschungsförderung. Die Bundesregierung hält keine Übersichten zu einzelnen Projekten in der Breite der Forschungseinrichtungen und Forschungsfelder vor. Eine systematische und umfassende Auswertung war daher in der zur Beantwortung zur Verfügung stehenden Zeit nicht möglich. Zu mit Landesmitteln geförderter Forschung an Hochschulen liegen der Bundesregierung keine Kenntnisse vor. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/5763 – 4 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 6. Wie werden nach Kenntnis der Bundesregierung Interessen- bzw. Berufsverbände , öffentliche Einrichtungen der Wissenschaft und Forschung oder internationale Organisationen in Erhebungen und Ursachenforschung von Abwanderung und Brain Drain einbezogen? Da nach Einschätzung der Bundesregierung Deutschland ein attraktives Land für hoch qualifizierte Arbeitskräfte ist und die in der Vorbemerkung der Fragesteller geäußerte Vermutung zum Abwanderungssaldo von Talenten nicht geteilt wird, lehnt die Bundesregierung eine Engführung ihrer Kommunikation mit Interessenund Berufsverbänden und weiteren Akteuren auf eine “Ursachenforschung von Abwanderung und Brain Drain“ ab. Zur Einbeziehung der genannten Akteure durch Dritte hält die Bundesregierung keine Informationen vor. 7. Welche aus öffentlichen Mitteln finanzierten Forschungen zur Zuwanderung von Fachkräften und den damit verbundenen Themenkreisen sind der Bundesregierung bekannt? 8. In welchem Umfang werden solche Forschungen nach Kenntnis der Bundesregierung von welchen Einrichtungen finanziert (bitte Ausgaben nach Haushaltsjahr und Forschungseinrichtung auflisten)? Die Fragen 7 und 8 werden im Zusammenhang beantwortet. Es wird auf die Antworten zu den Fragen 2 und 3 sowie 4 und 5 verwiesen. 9. Existieren Strategien und Empfehlungen der Bundesregierung, wie in den unterschiedlichen Bereichen der Wirtschaft, Bildung, Wissenschaft und des Gesundheitswesens Hochqualifizierte durch Anreize im Land gehalten oder „zurückgeholt“ werden können? Wenn ja, welche, und mit welchem Erfolg? Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales entwickelt zusammen mit den Bundesministerien für Wirtschaft und Energie, für Bildung und Forschung (BMBF), für Familie, Senioren, Frauen und Jugend und des Innern, für Bau und Heimat eine neue Fachkräftestrategie im Dialog mit Sozialpartnern, Kammern, Ländern und der Bundesagentur für Arbeit aufbauend auf der Partnerschaft für Fachkräfte. Schwerpunkt wird dabei u. a. auch eine Nationale Weiterbildungsstrategie sein. Am 6. November 2018 kam die Partnerschaft für Fachkräfte auf Spitzenebene zusammen um die Fachkräftestrategie zu diskutieren. Eine Evaluation kann zu diesem Zeitpunkt nicht erfolgen. Die Sorge der Fragesteller im Hinblick auf die Berufsgruppe der Ärzte wird von der Bundesregierung nicht geteilt. Laut Statistik der Bundesärztekammer (BÄK) ist die Gesamtzahl der ins Ausland abwandernden Ärzte rückgängig. Gleichzeitig hebt die BÄK den wichtigen Beitrag von Ärztinnen und Ärzten aus dem Ausland zur Aufrechterhaltung der Versorgung gerade in ländlichen Gebieten hervor. 10. Lassen sich aus Sicht der Bundesregierung strukturelle Schwachpunkte oder Standortnachteile in deutschen Wissenschafts- und Forschungseinrichtungen oder Einrichtungen des Gesundheitswesens identifizieren, welche die Abwanderung von Hochqualifizierten und Spitzenkräften begünstigen (beispielsweise soziale und familiäre Rahmenbedingungen, Einkommen, Forschungsbedingungen , bürokratische Hindernisse etc.)? Es ist der Bundesregierung bekannt, dass insbesondere Universitäten und (auch medizinische) Forschungseinrichtungen in den USA und Großbritannien durch herausragende Einzelvereinbarungen sowohl in Bezug auf wissenschaftliche Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 5 – Drucksache 19/5763 Freiheiten als auch im Hinblick auf die Höhe der Vergütung traditionell große internationale Anziehungskraft entfalten. Das deutsche Wissenschaftssystem dagegen zeichnet sich durch seine sehr gute wissenschaftliche Basis in der Breite – also jenseits sehr weniger Spitzenorte, seine oftmals über lange Zeiträume verlässliche Finanzierung sowie seine auch interdisziplinäre Vielfalt an Institutionen und Forschungsthemen auf hohem wissenschaftlichen Niveau aus. 11. Welche Initiativen zur Beseitigung dieser Nachteile gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung bereits? 12. Gibt es Maßnahmen der Bundesregierung, die Attraktivität des deutschen Arbeitsmarktes für hochqualifizierte Akademiker zu erhöhen? Die Fragen 11 und 12 werden im Zusammenhang beantwortet. Die Bundesregierung hat zusammen mit den Ländern bereits seit 2005 durch erhebliche zusätzliche Finanzmittel im Rahmen der großen Wissenschaftspakte – Hochschulpakt, Exzellenzinitiative und Pakt für Forschung und Innovation – die internationale Wettbewerbsfähigkeit der Wissenschaft in Deutschland gestärkt. Dies gilt auch für Forschungseinrichtungen mit Schwerpunkt Gesundheitsforschung . Die Rahmenbedingungen für die außeruniversitäre Wissenschaft wurden zudem durch das von der Bundesregierung 2012 initiierte Wissenschaftsfreiheitsgesetz verbessert. Die Alexander von Humboldt-Stiftung fördert mit Mitteln der Bundesregierung Wissenschafts-kooperationen zwischen exzellenten ausländischen und deutschen Forschenden und die Internationalisierung des deutschen Wissenschaftssystems . Sie vergibt hierfür unter anderem jährlich bis zu 700 Forschungsstipendien und -preise an hochqualifizierte Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler aus dem Ausland, die als geförderte Gastforschende befristete Forschungsaufenthalte an Forschungseinrichtungen und Hochschulen in Deutschland durchführen. Zur Integration der Geförderten während ihrer Gastaufenthalte in Deutschland bietet die Alexander von Humboldt-Stiftung diesen insbesondere Möglichkeiten zum Erwerb der deutschen Sprache an. Die Alexander von Humboldt-Stiftung zeichnet zudem mit der aus Mitteln des BMBF finanzierten Alexander von Humboldt-Professur weltweit führende Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler aus dem Ausland aus und ermöglicht ihnen mit dem Ziel einer dauerhaften Gewinnung für den Wissenschaftsstandort Deutschland die Durchführung zukunftsweisender Forschungen an Hochschulen und Forschungseinrichtungen in Deutschland. Mit dem ebenfalls vom BMBF gestifteten Sofja Kovalevskaja-Preis zeichnet die Alexander von Humboldt-Stiftung die wissenschaftlichen Spitzenleistungen von besonders vielversprechenden Nachwuchswissenschaftlerinnen und Nachwuchswissenschaftlern aus dem Ausland aus. Der Preis soll durch den Aufbau einer eigenständigen Nachwuchsgruppe an einer Forschungsinstitution in Deutschland den Einstieg in die wissenschaftliche Karriere in Deutschland ermöglichen. Das BMBF fördert über den Deutschen Akademischen Austauschdienst das Programm “Postdoctoral Researchers International Mobility Experience” (P.R.I.M.E.). Dieses hat den Zweck, die Auslandsmobilität von Postdoktoranden aller Nationalitäten und Fachrichtungen zu fördern, die nach ihrer Rückkehr ihre Karriere in Deutschland fortsetzen wollen. Das BMBF fördert zudem das German Academic International Network (GAIN). Durch Beratungs- und Förderangebote Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/5763 – 6 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode werden Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler, die gegenwärtig in Nordamerika tätig sind, über berufliche Chancen in Deutschland informiert und Kontakte zu potentiellen Arbeitgebern vermittelt. 13. Wie schätzt die Bundesregierung die Reputation der deutschen Wissenschaft im internationalen Wettbewerb ein (bitte mit anderen wissensbasierten OECD-Ländern wie USA, Kanada, Japan, der Schweiz, Großbritannien vergleichen )? Nach Kenntnis der Bundesregierung ist die Reputation der deutschen Wissenschaft im internationalen Wettbewerb hoch. Beispielhaft als Quellen seien die Wahrnehmung der wissenschaftlichen Veröffentlichungen mit in Deutschland ansässigen Autoren (Bibliometrie) und Berichte über diverse Wissenschafts- und Innovationsindikatoren genannt. Bereits 2005 hat eine Analyse im Wissenschaftsmagazin „Nature“ in dem Artikel „The scientific impact of nations“ von David A. King Deutschland in die sogenannte „premier league“ eingeordnet. Seitdem haben sich diejenigen Indikatoren, die als Maß für die Qualität von Publikationen verwendet werden, i.d.R. darüber hinaus verbessert (siehe z. B. Helmich, P.; Gruber, S.; Frietsch, R. (2018): Performance and Structures of the German Science System 2017. Studien zum deutschen Innovationssystem. Berlin: EFI). Ausführliche Daten zu den genannten Vergleichsländern sind dort enthalten. Z. B. nimmt Deutschland bei der sog. „Exzellenz -Rate“ unter den in der Studie ausgewählten Vergleichsländern hinter den USA und den Niederlanden gemeinsam mit Großbritannien einen dritten Rang ein, vor Kanada und Japan. Der „Unesco Science Report, Towards 2030“ aus dem Jahr 2015 belegt die Leistungsfähigkeit Deutschlands im Vergleich zu anderen Ländern und regionalen Gruppen anhand einer Vielzahl von Indikatoren. Deren Dokumentation liefert eine transparente Datenbasis für die hohe Reputation Deutschlands. 14. Wie lässt sich nach Kenntnis der Bundesregierung der volkswirtschaftliche Verlust durch ausgewanderte Akademiker und wissenschaftliche Spitzenkräfte pro Jahr bemessen? Zu welchen Ergebnissen kommt eine entsprechende volkswirtschaftliche Rechnung (bitte nach Berufsgruppe auflisten)? 15. Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung der volkswirtschaftliche Verlust, verursacht durch Investitionen in die akademische und weiterführende wissenschaftliche Ausbildung ausgewanderter Akademiker und Wissenschaftler ? Die Fragen 14 und 15 werden im Zusammenhang beantwortet. Die Bundesregierung hält eine entsprechende volkswirtschaftliche Rechnung für nicht sinnvoll. Zeitweilige Forschungs- und Studienaufenthalte von Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern im Ausland sind Teil der wissenschaftsimmanenten „Brain Circulation“. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 7 – Drucksache 19/5763 16. Wie hoch wird von der Bundesregierung der Aufwand der Anwerbung und Integration hochqualifizierter ausländischer Fachkräfte eingeschätzt (bitte die anfallenden Kosten pro Kopf auflisten)? 17. Wie hoch wird von der Bundesregierung der Aufwand der Anwerbung und Wiedereingliederung hochqualifizierter ausgewanderter deutscher Fachkräfte eingeschätzt (bitte alle anfallenden Kostenstellen pro Kopf auflisten)? Die Fragen 16 und 17 werden im Zusammenhang beantwortet. In der Zentralen Auslands- und Fachvermittlung (ZAV) der Bundesagentur für Arbeit (BA) sind mit der Kernaufgabe Gewinnung, Beratung und Vermittlung von internationalen Fachkräften rund 120 Vermittlungs- und Beratungsfachkräfte befasst. Darunter fallen als Teilgruppe auch die hochqualifizierten internationalen Fachkräfte. Der Personaleinsatz der ZAV der BA wird nicht nach internationalen und deutschen Bewerbern differenziert. Da die Art der Beratung sehr vielschichtig ist und der Beratungs- und Vermittlungsaufwand wie auch die Zugangskanäle sowie die Rahmenbedingungen der zu besetzenden Stelle sehr unterschiedlich sind, lässt sich der Aufwand einer Anwerbung und Integration von hochqualifizierten internationalen Fachkräften nicht abschließend abschätzen. Dies gilt auch in Bezug auf den Aufwand für etwaige Integrationsmaßnahmen des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge. 18. Inwieweit werden von der Bundesregierung ethische Erwägungen in den Konzepten der Anwerbung hochqualifizierter ausländischer Arbeitskräfte aus Entwicklungsländern berücksichtigt, um Brain Drain in den Herkunftsländern zu verhindern? Das Portal „make-it-in-germany.com“ informiert seit 2012 erfolgreich interessierte Fachkräfte aus Drittstaaten über das Arbeiten, Studieren und Leben in Deutschland. Bestandteil ist eine (jährliche) Auslandswerbung in ausgewählten Ländern. Diese Auswahl wird im Ressortkreis eng abgestimmt. Hierbei werden u. a. wirtschaftliche, sozio-ökonomische und demografische Entwicklungen ausdrücklich berücksichtigt, um negative Auswirkungen auf die Herkunftsländer zu vermeiden. Die ethischen Prinzipien des Globalen Verhaltenskodex der Weltgesundheitsorganisation (WHO) für die Internationale Anwerbung von Gesundheitsfachkräften werden eingehalten und in Konzepten berücksichtigt: Alle Anstrengungen , Fachkräfte aus dem Ausland zu gewinnen, stehen unter dem Vorbehalt , dass die Interessen der Herkunftsländer gewahrt bleiben. Die Anwerbung von Fachkräften aus dem Ausland darf insbesondere nicht zu einer Schwächung der Gesundheitsversorgung in Entwicklungsländern führen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/5763 – 8 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Anlage 1 Finanzierende Einrichtung Titel der Studie Ausgaben nach Haushaltsjahren* BMAS Potenzial von Auslandsdeutschen – Länderstudie der OECD Fachkräftesicherung 2013: 20 T€ 2014: 25 T€ BMAS Evaluation des "Punktebasierten Modellprojekts für ausländische Fachkräfte" (PuMa) 2017: 150 T€ 2018: 150 T€ 2019: 88 T€ BMAS Handlungsfelder der Fachkräftesicherungspolitik 2011: 13 T€ BMAS Forschungsvorhaben zur Fachkräfterekrutierung und -sicherung 2012: 121 T€ 2013: 39 T€ BMAS Das Themenfeld Fachkräftesicherung aus der Perspektive der Bürgerinnen und Bürger 2012: 54 T€ 2013: 27 T€ BMAS Zuwanderungs- und Integrationsmonitoring 2012: 100 T€ 2013: 200 T€ 2014: 200 T€ 2015: 200 T€ 2016: 100 T€ 2017: 53 T€ BMAS Kurz-Evaluation des Fachkräftekonzepts der Bundesregierung 2016: 5 T€ BMAS Systematischer Vergleich der für Deutschland seit dem Jahr 2008 vorliegenden Fachkräfteprognosen 2017: 7 T€ BMAS Wissenschaftliche Bewertung aktueller Projektionen zum Zuwanderungsbedarf für Deutschland 2018: 8 T€ BMAS Abschätzung von Effekten der Integration von Flüchtlingen 2016: 64 T€ BMAS Wertschöpfungseffekte der Fachkräftesicherung 2011: 8 T€ BMAS Zuwanderungssystem Kanada – die relevantesten Aspekte 2013: 5 T€ BMAS Veränderungsmöglichkeiten des deutschen Zuwanderungsrechts 2013: 3 T€ BMAS Evaluierung der Westbalkanregelung 2017: 350 T € 2018: 150 T € 2019: 50 T € 2020: 199 T € BMG Kurzstudie zur Bedeutung ausländischer Fachkräfte im deutschen Gesundheitswesen 2015: 18,21 T € BAMF Zuwanderung von Fachkräften nach §18 AufenthG aus Drittstaaten nach Deutschland 2010: 14,2 T€ BAMF Zuwanderung von selbstständigen und freiberuflichen Migranten aus Drittstaaten nach Deutschland 2011: 7,4 T€ BAMF Die Blaue Karte EU in Deutschland: Kontext und Ergebnisse der BAMF-Befragung 2014: 4,4 T€ BAMF Beschäftigung ausländischer Absolventen deutscher Hochschulen 2014: 4,6 T€ Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333