Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen vom 9. November 2018 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Deutscher Bundestag Drucksache 19/5769 19. Wahlperiode 13.11.2018 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Gerhard Schick, Dr. Danyal Bayaz, Lisa Paus, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Drucksache 19/4983 – Anstehende Reformen im Lebensversicherungsbereich V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Aufgrund der Evaluierung des Lebensversicherungsreformgesetzes und der Zinszusatzreserve (ZZR) stehen Reformen bzw. Anpassungen ebendieser an. Durch die aktuell kurz bevorstehenden Anpassungen der ZZR, welche ohne Beteiligung des Bundestags oder des Bundesrats beschlossen werden, sollen beispielsweise kurzfristig Milliarden Euro anders ausgeschüttet bzw. rückgestellt werden als bisher vorgesehen. 1. Welche Eigenkapitalquote haben die 34 unter intensiver Aufsicht der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) stehenden Lebensversicherer im Durchschnitt (gemeint ist hier wie in der Folge das bilanzielle Eigenkapital , nicht die aufsichtliche Größe der Eigenmittel)? Wie hoch ist diese Quote bei einem dieser 34 Unternehmen maximal, wie minimal? Das Eigenkapital hat bei den 34 Lebensversicherern im Durchschnitt einen Anteil von 1,75 Prozent der Bilanzsumme. Der Anteil ist maximal gut 6 Prozent, minimal rund 1 Prozent. 2. Wie hat sich das Eigenkapital dieser 34 Lebensversicherer in den letzten 8 Jahren entwickelt (bitte prozentuale und absolute Werte angeben)? Wie hat sich das Eigenkapital der Lebensversicherer insgesamt in den letzten 8 Jahren entwickelt (bitte prozentuale und absolute Werte angeben)? Das Eigenkapital der 34 Lebensversicherer hat sich absolut und prozentual (Anteil des Eigenkapitals an der Bilanzsumme) wie folgt entwickelt: 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017 Eigenkapital (Mio. Euro) 4.240 4.630 5.120 5.611 5.942 6.549 6.984 7.210 Anteil an der Bilanzsumme 1,30 % 1,39 % 1,49 % 1,51 % 1,54 % 1,65 % 1,74 % 1,75 % Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/5769 – 2 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Das Eigenkapital der Lebensversicherer insgesamt hat sich wie folgt entwickelt: 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017 Eigenkapital (Mio. Euro) 11.729 12.019 12.896 13.118 13.813 14.680 15.333 16.157 Anteil an der Bilanzsumme 1,40 % 1,42 % 1,46 % 1,43 % 1,44 % 1,48 % 1,49 % 1,53 % 3. Wie viele dieser 34 Lebensversicherer hatten 2009 einen Gewinnabführungsvertrag und wie viele haben heute einen? Wie viele der Unternehmen sind ein Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit und wie viele eine öffentlich-rechtliche Anstalt (ohne Gewinnabführungsvertrag )? Zum 31. Dezember 2009 bestand bei sechs der 34 Lebensversicherer ein Gewinnabführungsvertrag . Zum 31. Dezember 2017 war dies bei acht der 34 Lebensversicherer der Fall. Zehn der 34 Lebensversicherer sind Versicherungsvereine auf Gegenseitigkeit. Die Bundesregierung geht davon aus, dass die Frage auf eine allgemeine statistische Übersicht gerichtet ist, bei der einzelne der 34 Lebensversicherer nicht identifiziert werden können sollen. Sie kann daher hier lediglich angeben, dass es Ende 2017 unter allen Lebensversicherern nur eine öffentlich-rechtliche Anstalt gab. 4. Welche Summe wurde seit Einführung der Ausschüttungssperre durch diese in den 34 Unternehmen gebunden? a) Welche Summe davon betraf Versicherungsvereine auf Gegenseitigkeit und welche öffentlich-rechtliche Anstalten? b) Welche Summe wurde seit Einführung der Ausschüttungssperre im Rahmen eines Gewinnabführungsvertrags ausgeschüttet? Die Ausschüttungssperre betrifft Dividendenzahlungen. Durch sie wurden seit 2014 innerhalb der Gruppe der 34 Unternehmen bislang 551 Mio. Euro gebunden. Zu den öffentlich-rechtlichen Anstalten wird auf die Antwort zu Frage 3 verwiesen . Seit 2014 wurden von der Gruppe der 34 Unternehmen 762 Mio. Euro im Rahmen eines Gewinnabführungsvertrags abgeführt. 5. Welche Summe wurde seit Einführung der Ausschüttungssperre durch diese in der gesamten Lebensversicherungsbranche gebunden? a) Welche Summe davon betraf Versicherungsvereine auf Gegenseitigkeit und welche öffentlich-rechtliche Anstalten? b) Welche Summe wurde seit Einführung der Ausschüttungssperre im Rahmen eines Gewinnabführungsvertrags ausgeschüttet? Seit Inkrafttreten des Lebensversicherungsreformgesetzes im Jahr 2014 sind die Jahresüberschüsse der Lebensversicherer, für die die Ausschüttungssperre gilt, in voller Höhe gesperrt gewesen. Bis zum 31. Dezember 2017 wurden dadurch 1 389 Mio. Euro gebunden. Davon entfallen 1 326 Mio. Euro auf Aktiengesellschaften und der verbleibende Betrag auf eine öffentlich-rechtliche Anstalt. Zu den im Rahmen eines Gewinnabführungsvertrags abgeführten Gewinnen wird auf die Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 19/4390, S. 2 f. verwiesen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 3 – Drucksache 19/5769 6. Inwieweit sieht die Bundesregierung den Sicherungsfonds Protektor als ausreichend ausgestattet an? Wie begründet sie diese Auffassung? Die Bundesregierung sieht den Sicherungsfonds Protektor im jetzigen Umfeld als ausreichend ausgestattet an. 7. Welche Lebensversicherungsunternehmen haben die Mindestzuführung seit Inkrafttreten der Mindestzuführungsverordnung 2008 bisher entsprechend § 9 der Verordnung reduziert (bitte jeweils mit Nennung des Jahresdatums angeben)? a) Wie wurde von der Zuführungsverordnung jeweils pro Jahr konkret abgewichen (bitte Höhe und Umfang der Kürzung inkl. der Anzahl der Betroffenen Versicherten und die jeweiligen Gründe angeben)? b) Wie haben sich die Jahresüberschüsse der betroffenen Versicherer in den folgenden Jahren entwickelt? c) Gibt es bei den entsprechenden Unternehmen Gewinnabführungsverträge von denen vor der Reduzierung der Mindestzuführung und im Anschluss Gebrauch gemacht wurde? Wenn ja, in welchem Umfang pro Jahr bis heute und zehn Jahre vor der Kürzung? In der folgenden Tabelle sind die bisherigen Fälle einer Reduzierung der Mindestzuführung aufgeführt. Angegeben ist jeweils, um welchen Betrag die Mindestzuführung reduziert wurde und wie hoch die reduzierte Mindestzuführung war. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/5769 – 4 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Jahr Unternehmen reduziert um (Tsd. Euro) reduziert auf (Tsd. Euro) Anzahl Verträge Grund 2008 Bayerische Beamten Lebensversicherung a.G. 22.495 336 351.066 unvorhersehbare Verluste aus dem Kapitalanlageergebnis 2008 Provinzial Rheinland Lebensversicherung AG 76.245 0 1.327.693 unvorhersehbare Verluste aus dem Kapitalanlageergebnis 2008 Provinzial NordWest Lebensversicherung AG 94.454 0 1.826.262 unvorhersehbare Verluste aus dem Kapitalanlageergebnis 2008 HanseMerkur Lebens- versicherung AG 8.639 49 218.493 unvorhersehbare Verluste aus dem Kapitalanlageergebnis 2010 Protektor Lebens- versicherungs-AG 5.264 13.637 154.947 Aufbau einer Verwaltungskostenrückstellung 2011 Protektor Lebens- versicherungs-AG 4.189 6.379 143.818 Aufbau einer Verwaltungskostenrückstellung 2012 Protektor Lebens- versicherungs-AG 9.186 9.420 133.870 Aufbau einer Verwaltungskostenrückstellung und Niedrigzinsumfeld (Zinszusatzreserve ) 2013 Protektor Lebensversi-cherungs-AG 11.194 3.717 124.430 Aufbau einer Verwaltungskostenrückstellung und Niedrigzinsumfeld (Zinszusatzreserve ) 2015 Landeslebenshilfe V.V.a.G. 213 37 16.417 Niedrigzinsumfeld (Zinszusatzreserve ) 2016 Landeslebenshilfe V.V.a.G. 46 107 15.734 Niedrigzinsumfeld (Zinszusatzreserve ) 2017 Debeka Lebensversiche-rungsverein a.G. 144.335 886 3.358.472 Niedrigzinsumfeld (Zinszusatzreserve ) 2017 Süddeutsche Lebensversi-cherung a.G. 1.513 0 59.021 Niedrigzinsumfeld (Zinszusatzreserve ) Die Jahresüberschüsse der genannten Lebensversicherungsunternehmen in den Jahren nach der Reduzierung der Mindestzuführung können den veröffentlichten Jahresabschlüssen entnommen werden. In allen Fällen bestand vor der Reduzierung der Mindestzuführung kein Gewinnabführungsvertrag . Ein Unternehmen hat erst später einen Gewinnabführungsvertrag abgeschlossen und seitdem kumuliert 22 Mio. Euro abgeführt. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 5 – Drucksache 19/5769 8. Welche gesetzliche Regelung hat die BaFin zu Run-offs „in der Hinterhand“ (https://be.invalue.de/d/publikationen/vwheute/2018/09/06/strenge-kontrollebei -run-offs-reicht-bafin-noch.html)? Die Aussage im zitierten Artikel, die BaFin habe ggf. eine gesetzliche Regelung in der Hinterhand, bezieht sich auf folgenden Sachverhalt: Die Bundesregierung hat das Thema Run-off in der Lebensversicherung sorgfältig analysiert. Die BaFin verfügt bereits über weitreichende gesetzliche Befugnisse zur Wahrung der Belange der Versicherten und hat ihre Aufsicht auch im Bereich des Run-off intensiviert . Die Bundesregierung wird das Thema weiter intensiv beobachten und behält sich vor, erforderlichenfalls gesetzliche Regelungen vorzuschlagen. 9. Wie haben sich die Prognosen, die beim externen Run-off der Basler Leben angenommen wurden, in der Realität erfüllt? Wo gibt es positive, wo negative Abweichungen in den Prognoserechnungen (insbesondere im Hinblick auf die prognostizierten Kosten, bitte anhand konkreter Daten darstellen)? 10. Gibt es bei anderen externen Run-offs positive oder negative Abweichungen von den Prognoserechnungen (insbesondere im Hinblick auf die prognostizierten Kosten)? Wenn ja, welche (bitte anhand konkreter Daten darstellen)? Die Fragen 9 und 10 werden zusammen beantwortet. Berücksichtigt werden Fälle, für die mindestens zwei volle Beobachtungsjahre vorliegen. Ein Vergleich der Prognosen mit dem tatsächlichen Verlauf zeigt, dass sich die Prognosen im Wesentlichen bestätigt haben. Durch Optimierung von Prozessen und Abläufen im Rahmen des externen Run-off lassen sich vor allem Kostenreduzierungen bei den Lebensversicherern feststellen. 11. Bei wie vielen Versicherungsunternehmen waren jeweils in den Jahren 2008 bis 2017 die rechnungsmäßigen Zinsen nicht aus 90 Prozent der anzurechnenden Kapitalerträge gedeckt und wurden in der Berechnung der Mindestüberschussbeteiligung durch 0 ersetzt? Die Bundesregierung geht davon aus, dass entsprechend der Systematik der Mindestzuführungsverordnung alle in Frage 11 verwendeten Begriffe auf den Bestand aller überschussberechtigten Verträge bezogen sind und dass die Frage die Unternehmen betrifft, bei denen die rechnungsmäßigen Zinsen zwar nicht aus 90 Prozent der anzurechnenden Kapitalerträge gedeckt waren, aber die gesamten anzurechnenden Kapitalerträge zur Finanzierung der rechnungsmäßigen Zinsen ausreichten. Die Anzahl der Unternehmen, bei denen jeweils in den Jahren 2008 bis 2017 die rechnungsmäßigen Zinsen zwar nicht aus 90 Prozent der anzurechnenden Kapitalerträge gedeckt waren, aber die gesamten anzurechnenden Kapitalerträge zur Finanzierung der rechnungsmäßigen Zinsen ausreichten, kann der folgenden Tabelle entnommen werden: 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017 21 7 2 19 19 20 25 25 25 21 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/5769 – 6 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode a) Wie hoch waren bei diesen Unternehmen jeweils in den Jahren 2008 bis 2017 die gesamten rechnungsmäßigen Zinsen, die darin enthaltenen ZZR und die anzurechnenden Kapitalerträge? Die betreffenden Beträge können der folgenden Tabelle entnommen werden (Angaben in Mrd. Euro): 2008 2009 2010 2011 2012 rechnungsmäßige Zinsen 5,6 2,2 0,1 5,3 7,0 davon ZZR - - - 0,3 1,2 anzurechnende Kapitalerträge 6,0 2,3 0,1 5,8 7,5 2013 2014 2015 2016 2017 rechnungsmäßige Zinsen 6,8 11,3 10,1 12,4 7,6 davon ZZR 1,5 3,3 3,5 4,3 3,1 anzurechnende Kapitalerträge 7,2 11,9 10,8 13,0 7,9 b) Wie hoch fiel die Beteiligung der Versicherten am Rohüberschuss bei den jeweiligen Unternehmen jeweils in den Jahren 2008 bis 2017 tatsächlich aus (bitte absolut und relativ zum gesamten Rohüberschuss angeben)? Die Beteiligung am Rohüberschuss legt nicht offen, in welchem Umfang die Versicherten an den Erträgen tatsächlich beteiligt sind; denn der Rohüberschuss wird nach Finanzierung der Zinsgarantien aus den Versicherungsverträgen festgestellt. In der folgenden Tabelle ist daher auch die Beteiligung der Versicherten an den Erträgen unter Einbeziehung der Zinsgarantien dargestellt. Die Versicherten waren absolut und relativ wie folgt an den Erträgen und am Rohüberschuss beteiligt: 2008 2009 2010 2011 2012 Beteiligung absolut (Mrd. Euro) an den Erträgen 7,6 3,0 0,18 6,8 9,6 am Rohüberschuss 2,0 0,8 0,04 1,5 2,6 Beteiligung relativ (in %) an den Erträgen 97,9 98,7 100,9 97,6 97,3 am Rohüberschuss 92,4 95,2 104,5 89,7 90,6 2013 2014 2015 2016 2017 Beteiligung absolut (Mrd. Euro) an den Erträgen 8,5 14,6 13,0 15,5 10,0 am Rohüberschuss 1,7 3,3 2,9 3,1 2,4 Beteiligung relativ (in %) an den Erträgen 98,3 98,2 97,1 97,5 96,8 am Rohüberschuss 92,1 92,6 88,2 88,4 87,8 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 7 – Drucksache 19/5769 12. Bei wie vielen Versicherungsunternehmen waren jeweils in den Jahren 2008 bis 2017 die rechnungsmäßigen Zinsen nicht aus 100 Prozent der anzurechnenden Kapitalerträge gedeckt? Die Bundesregierung geht davon aus, dass entsprechend der Systematik der Mindestzuführungsverordnung alle in Frage 12 verwendeten Begriffe auf den Bestand aller überschussberechtigten Verträge bezogen sind. Die Anzahl der Unternehmen, bei denen jeweils in den Jahren 2008 bis 2017 die rechnungsmäßigen Zinsen nicht aus 100 Prozent der anzurechnenden Kapitalerträge gedeckt waren, kann der folgenden Tabelle entnommen werden: 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017 30 6 7 10 7 10 16 23 34 39 a) Wie hoch war der nach § 6 Mindestzuführungsverordnung (MindZV) in die Berechnung der Mindestüberschussbeteiligung eingehende Betrag bei den jeweiligen Unternehmen jeweils in den Jahren 2008 bis 2017? Die Bundesregierung geht davon aus, dass sich die Frage auf § 6 Absatz 1 Satz 6 MindZV bezieht, der seit dem Jahr 2014 gilt und den Fall behandelt, dass die rechnungsmäßigen Zinsen nicht aus 100 Prozent der anzurechnenden Kapitalerträge gedeckt sind. Die folgende Tabelle gibt für die Jahre ab 2014 an, in welchem Umfang jeweils die rechnungsmäßigen Zinsen nicht aus 100 Prozent der anzurechnenden Kapitalerträge gedeckt waren (Angabe in Mrd. Euro): 2014 2015 2016 2017 0,08 0,53 1,17 1,42 b) Wie hoch waren bei den jeweiligen Unternehmen (und insgesamt) jeweils in den Jahren 2008 bis 2017 die gesamten rechnungsmäßigen Zinsen, die darin enthaltenen ZZR und die anzurechnenden Kapitalerträge? Die betreffenden Beträge für die Unternehmen, bei denen jeweils in den Jahren 2008 – 2017 die rechnungsmäßigen nicht aus 100 Prozent der anzurechnenden Kapitalerträge gedeckt waren, können der folgenden Tabelle entnommen werden (Angaben in Mrd. Euro): 2008 2009 2010 2011 2012 rechnungsmäßige Zinsen 4,5 0,8 1,3 1,3 1,1 davon ZZR - - - 0,2 0,3 anzurechnende Kapitalerträge 3,9 0,7 1,3 1,3 1,0 2013 2014 2015 2016 2017 rechnungsmäßige Zinsen 0,6 1,8 6,9 12,9 14,5 davon ZZR 0,2 0,6 2,3 5,2 6,2 anzurechnende Kapitalerträge 0,5 1,7 6,4 11,7 13,1 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/5769 – 8 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Die entsprechenden Beträge für die Lebensversicherungsbranche insgesamt können der folgenden Tabelle entnommen werden (Angaben in Mrd. Euro): 2008 2009 2010 2011 2012 rechnungsmäßige Zinsen 21,4 21,7 22,1 23,8 27,9 davon ZZR - - - 1,5 5,7 anzurechnende Kapitalerträge 23,6 28,3 29,9 29,7 33,7 2013 2014 2015 2016 2017 rechnungsmäßige Zinsen 28,7 31,2 33,2 34,7 37,1 davon ZZR 5,6 8,5 10,8 12,4 15,0 anzurechnende Kapitalerträge 35,6 36,3 36,6 36,5 39,0 c) Um welchen Betrag wurde bei den jeweiligen Unternehmen in den Jahren 2008 bis 2017 jeweils der komplementäre Teil in der Berechnung der Mindestbeteiligung (Summe von gewichtetem Risikoergebnis und gewichtetem übrigen Ergebnis) gemindert (bitte absolut und relativ zum ungeminderten Anteil an Risikoergebnis und übrigem Ergebnis angeben)? Die betreffenden absoluten und relativen Angaben können der folgenden Tabelle entnommen werden: 2014 2015 2016 2017 absolut (Mrd. Euro) 0,07 0,53 1,01 1,25 relativ (in %) 20,3 38,5 43,5 47,4 d) Wie hoch fiel die Beteiligung der Versicherten am Rohüberschuss bei den jeweiligen Unternehmen jeweils in den Jahren 2008 bis 2017 tatsächlich aus (bitte absolut und relativ zum gesamten Rohüberschuss angeben)? Analog zur Antwort zu Frage 11b ist in der folgenden Tabelle auch die Beteiligung der Versicherten an den Erträgen unter Einbeziehung der Zinsgarantien dargestellt . Die Versicherten waren absolut und relativ wie folgt an den Erträgen und am Rohüberschuss beteiligt: 2008 2009 2010 2011 2012 Beteiligung absolut (Mrd. Euro) an den Erträgen 6,0 1,1 1,6 2,0 1,3 am Rohüberschuss 1,5 0,3 0,3 0,7 0,2 Beteiligung relativ (in %) an den Erträgen 97,4 97,7 99,4 95,4 97,4 am Rohüberschuss 90,6 92,7 97,0 87,4 86,3 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 9 – Drucksache 19/5769 2013 2014 2015 2016 2017 Beteiligung absolut (Mrd. Euro) an den Erträgen 0,8 2,2 8,2 14,6 16,3 am Rohüberschuss 0,2 0,4 1,3 1,7 1,8 Beteiligung relativ (in %) an den Erträgen 92,3 96,1 98,4 98,1 97,1 am Rohüberschuss 73,3 80,2 90,7 86,3 78,8 13. Hat das Bundesministerium der Finanzen (BMF) bzw. die BaFin auch eine unsymmetrische Form der Veränderung der Regularien (langsamere Zuführung aber gleichbleibende oder sogar schnellere Auflösung) in Erwägung gezogen ? Wenn ja, warum wurden diese Möglichkeiten verworfen? Wenn nein, warum wurden diese Alternativen nicht untersucht? Die BaFin hat das Thema analysiert. Mit der Anpassung der Vorschriften zur Zinszusatzreserve hält die Bundesregierung am Ziel fest, dass mit Hilfe der Zinszusatzreserve alle Versicherten zuverlässig ihre garantierten Leistungen erhalten. Dazu soll aber nicht mehr Zinszusatzreserve aufgebaut werden als erforderlich. Im Gegenzug muss vermieden werden, dass durch gleichbleibende oder schnellere Auflösungen die Zinszusatzreserve rasch aufgebraucht wird und die Finanzierung der langfristigen Zinsgarantien nicht weiter unterstützt. Die Auflösung der Zinszusatzreserve muss daher in kleineren Schritten erfolgen. Diese Wechselwirkung zwischen Aufbau- und Auflösungsphase müssen alle Vorschläge für die Berechnung der Zinszusatzreserve berücksichtigen. 14. Warum ist keine Evaluation der Anpassung der ZZR vorgesehen? Die Vorschriften zur Zinszusatzreserve wurden im Rahmen der Evaluierung des Lebensversicherungsreformgesetzes überprüft mit dem Ergebnis, dass eine Anpassung der Vorschriften zur Zinszusatzreserve erforderlich ist. Die BaFin hat die Eignung der vorgeschlagenen Anpassung geprüft. Im Rahmen ihrer Aufsicht über die Lebensversicherungsunternehmen kann sie laufend überwachen, ob sich die Anpassung der Zinszusatzreserve bewährt oder ob regulatorischer Handlungsbedarf besteht. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333