Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie vom 9. November 2018 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Deutscher Bundestag Drucksache 19/5772 19. Wahlperiode 13.11.2018 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Manuel Sarrazin, Jürgen Trittin, Lisa Badum, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Drucksache 19/5305 – Klimaschutz- und Energieaußenpolitik in Bezug auf die Länder des Westlichen Balkans und der Östlichen Partnerschaft V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Für die Länder des Westlichen Balkans und der Östlichen Partnerschaft der Europäischen Union (Albanien, Armenien, Aserbaidschan, Belarus, Bosnien und Herzegowina, Georgien, Kosovo, Ehemalige jugoslawische Republik Mazedonien , Moldova, Montenegro, Serbien, Ukraine) ist Deutschland insbesondere in Fragen der Energie- und Klimapolitik eines der führenden Partnerländer sowohl für bilaterale Zusammenarbeit als auch als Teil multilateraler Initiativen und europäischer Institutionen. Nicht nur mit Blick auf die 2020 bevorstehende EU- Ratspräsidentschaft Deutschlands trägt die Bundesregierung daher auf diesem Gebiet eine große Verantwortung. Die EU ist mit den Ländern der Region im Vertrag über die Europäische Energiegemeinschaft eine Partnerschaft eingegangen. Ziel ist es, die Energiemärkte im Einklang mit den Zielen der nachhaltigen Entwicklung und als Grundlage für Versorgungssicherheit und wirtschaftliche Modernisierung in der Region zu integrieren. Die Energiegemeinschaft ist darüber hinaus ein Instrument der Förderung von Solidarität, gegenseitigem Vertrauen und Frieden zwischen den beteiligten Nationen. Am Rande des informellen Ministerratstreffens der Energiegemeinschaft im Juni 2018 präsentierte das Sekretariat der Gemeinschaft mit dem „Wachau Manifest “ (www.energy-community.org/dam/jcr:92c7f4a7-e2eb-40f9-a33d-91c6f 912ff71/MC_ECS_Manifesto_062018.pdf) eine Zwischenbilanz über die Bemühungen in der Region, auf dem Weg zu Dekarbonisierung und Nachhaltigkeit der Energiewirtschaft voranzuschreiten. Trotz der Verpflichtungen, die sich aus der Mitgliedschaft in der Energiegemeinschaft, den Zielsetzungen des Pariser Klimaabkommens sowie (für einige der Länder) aus der Vorbereitung auf einen EU-Beitritt ergeben, wird hier ein bislang unzureichender Stand der Umsetzung einer Energiewende und fehlendes zielgerichtetes Engagement konstatiert . Die Kohlekraftwerke in der Region mit einer derzeit installierten Leistung von mehr als 60 Gigawatt sind im Durchschnitt etwa 40 Jahre alt und haben einen entsprechend schlechten Wirkungsgrad (vgl. www.energiezukunft.eu/ Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/5772 – 2 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode umweltschutz/kein-ende-in-sicht/). Faktisch sehen die Energiestrategien mehrerer Länder mittel- bis langfristig die Fortsetzung der klimaschädlichen Kohlenutzung vor. Sogar neue Kohlekraftwerke sind in Bau oder geplant und widersprechen damit den Pariser Klimaschutzzielen, auf die sich die internationale Staatengemeinschaft 2015 einigte. Dies steht auch der Abschlusserklärung des Sofia-Gipfels vom Mai 2018, die im § 7 eine beschleunigte Entwicklung in Richtung klimafreundlicher Gesellschaften im Einklang mit den Pariser Klimazielen vorsieht, entgegen. V o r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g Der Vertrag über die Europäische Energiegemeinschaft ist ein Vertrag zwischen der Europäischen Union einerseits und Ländern des Westlichen Balkans und der Östlichen Partnerschaft der EU (Albanien, Armenien, Aserbaidschan, Belarus, Bosnien und Herzegowina, Georgien, Kosovo, Ehemalige jugoslawische Republik Mazedonien, Moldova, Montenegro, Serbien, Ukraine) andererseits. Deutschland und die anderen Mitgliedstaaten der EU sind keine unmittelbaren Vertragspartner , sondern lediglich nicht stimmberechtigte „Teilnehmer“. In der Ministerkonferenz der Energiegemeinschaft ist die EU durch die jeweilige Ratspräsidentschaft und die EU-Kommission vertreten. Gemäß Artikel 4 des Beschlusses 2006/500/EG des Rates vom 29. Mai 2006 werden die von der EU zu vertretenden Standpunkte zu rechtswirksamen Beschlussvorschlägen nach Artikel 76, 82 des Vertrags über die Europäische Energiegemeinschaft vom Rat der Europäischen Union festgelegt. Die Rolle Deutschlands in der Europäischen Energiegemeinschaft ist insoweit auf die Mitwirkung bei der Beschlussfassung im Rat der Europäischen Union beschränkt. Die Rolle Deutschlands in der Europäischen Energiegemeinschaft 1. Unterstützt die Bundesregierung das Sekretariat der Europäischen Energiegemeinschaft in seinem Bestreben, den Prozess einer Energiewende in den Ländern des Westlichen Balkans und der Östlichen Partnerschaft zu befördern , und wenn ja, auf welche Weise, und wenn nein, warum nicht? Welche konkreten Schritte hat die Bundesregierung bisher unternommen, um die abschließenden Punkte des Wachau-Manifest (2030-Ziele, Festlegungen für CO2-Bepreisung, Aufnahme der Länder in EU-Initiativen wie Coal Regions in Transition, Erneuerbaren-Quoten und De-risking Facilities) politisch zu flankieren? Die Bundesregierung unterstützt die Ziele des Energiegemeinschaftsvertrages und insbesondere die Beförderung der Energiewende in den Vertragsstaaten. Sie verfolgt und begleitet aktuelle Prozesse und Vertragsreformen in der Energiegemeinschaft im Rahmen ihrer institutionellen Rolle (siehe Vorbemerkung der Bundesregierung ). Darüber hinaus unterstützt die Bundesregierung Vertragsstaaten der Energiegemeinschaft im Rahmen des Regionalvorhabens „Capacity Development für Klimapolitik in den Ländern Südost-, Osteuropas, des Südkaukasus und Zentralasiens “ der Internationalen Klimaschutzinitiative des Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMU) dabei, nationale Klimaschutzziele in die Entwicklungsplanung im Energiesektor zu integrieren (Ausarbeitung Nationaler Energie- und Klimapläne) und die Überarbeitung der nationalen Klimaschutzbeiträge mit den EU-Klimaschutzziele in Einklang zu bringen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 3 – Drucksache 19/5772 Des Weiteren wird derzeit eine Kooperation mit dem Sekretariat der Energiegemeinschaft (ECS) in Form einer Entsendung einer Fachkraft geprüft, mit dem Ziel, das ECS in seiner Funktion zu stärken und fachlich beratend zu unterstützen. 2. Welche konkreten Maßnahmen plant die Bundesregierung zur Umsetzung der Gipfelerklärung von Sofia in Bezug auf die Beschleunigung der Entwicklung hin zu Nachhaltigkeit, Klimafreundlichkeit und Umsetzung des Acquis im Rahmen des Vertrags der Energiegemeinschaft (# 7, 9 Sofia Declaration 17. Mai 2018)? Es wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen. 3. Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus den Defiziten in der bisherigen Umsetzung der Verpflichtungen der Länder aus dem Vertrag der Energiegemeinschaft, insbesondere die Verstöße gegen die Regeln über Staatsbeihilfen sowie die Nichtimplementierung der Richtlinie über die großen Verbrennungsanlagen (LCPD; vgl. https://bankwatch.org/blog/balkangovernments -unprepared-for-new-eu-pollution-rules)? a) Welche Konsequenzen hat die mangelhafte Umsetzung nach Kenntnis der Bundesregierung für die lokale Bevölkerung (z. B. hinsichtlich der Folgen von anhaltend extremer Luftverschmutzung)? Die Fragen 3 und 3a werden gemeinsam beantwortet. Der Bundesregierung liegen keine gesicherten Erkenntnisse über Konsequenzen vor, die sich aus möglichen Defiziten bei der Umsetzung des Energiegemeinschaftsvertrages für die lokale Bevölkerung ergeben. Die Prüfung der Einhaltung der sich aus dem Energiegemeinschaftsvertrag ergebenden Pflichten obliegt dem Sekretariat der Energiegemeinschaft. Im Übrigen wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen. b) Welche Möglichkeiten sieht die Bundesregierung, hier zu einer effektiveren Um- und Durchsetzung von Regeln und Emissionsstandards zu gelangen ? Es wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen. 4. Wie positioniert sich die Bundesregierung zu der Option, im Rahmen der in der Energiegemeinschaft bevorstehenden Zielsetzungen für 2030 einzelnen Ländern die Beibehaltung oder sogar ein Anwachsen der CO2-Emissionsbudgets zu gestatten? Sind die infolge einer solchen Zielsetzung potenziell steigenden Anpassungskosten an ambitioniertere Ziele nach 2030 Teil dieser Diskussion um die Ziele für 2030 oder wird dieser Aspekt von der Bundesregierung in die Diskussion eingebracht? Wenn nein, warum nicht? Es wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen. Darüber hinaus informiert die Bundesregierung darüber, dass derzeit im Auftrag des Sekretariats der Energiegemeinschaft eine Studie erstellt wird, auf deren Basis Vertragsstaaten der Energiegemeinschaft mithilfe von methodischen Ansätzen und quantitativen Berechnungen bei der Entscheidungsfindung zu möglichen 2030-Zielsetzungen unterstützt werden sollen. Erste Ergebnisse wurden am 9. Oktober 2018 im Rahmen des zweiten Arbeitsgruppentreffens des Energie- Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/5772 – 4 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode und Klimakomitees der Energiegemeinschaft in Wien vorgestellt. Die für Mai/Juni 2019 erwarteten finalen Ergebnisse der Studie und Positionierungen der Vertragsstaaten der Energiegemeinschaft hierzu stehen aus. Die klimapolitische Langfristorientierung über 2030 hinaus und notwendige Ambitionssteigerungen bis 2050 waren Teil der Diskussionen des TALANOA-Treffens des Energie- und Klimakomitees am 10. Oktober 2018 in Wien. Die Rolle Deutschlands in multilateralen Entwicklungsbanken 5. Wie setzt sich die Bundesregierung in den Gremien der multilateralen Entwicklungsbanken (Weltbank, Europäische Investitionsbank, Europäische Bank für Wiederaufbau und Entwicklung – EBRD – u. a.) für die Umsetzung von Klimaschutz- und Nachhaltigkeitszielen in Bezug auf die Finanzierung von kritischen Investitionsprojekten in den Westbalkan- und Östliche-Partnerschaft -Ländern ein, etwa im Prozess der Revision der „Environmental and Social Policy“ der EBRD? Deutschland verfügt als viertgrößter Anteilseigner der Weltbankgruppe über einen Einzelsitz im Aufsichtsrat und setzt sich dort für die Umsetzung von Klimaschutz - und Nachhaltigkeitszielen ein. Die Weltbank hat im April 2016 – insbesondere auch auf deutsches Drängen hin – einen Klima-Aktionsplan veröffentlicht (WBG Climate Change Action Plan). Die Bundesregierung setzt sich im Exekutivdirektorium für eine konsequente Umsetzung ein. Gemeinsam mit anderen Anteilseignern macht sich die Bundesregierung konkret für die Stärkung der „Energy Transition“ Initiative stark. Sie ermöglicht z. B. den Aufbau klimafreundlicher nationaler Energieversorgung. Im Rahmen der Wiederauffüllung des Fonds der Internationalen Entwicklungsorganisation (IDA) hat sich Deutschland für eine Ausweitung des IDA-Portfolios in Hinblick auf Klimafinanzierung und der Finanzierung Erneuerbarer Energien eingesetzt. Auch bei der EBRD verfügt Deutschland über einen Einzelsitz im Aufsichtsrat. Beim Prozess zur Revision der bestehenden Energiesektorstrategie setzt sich die Bundesregierung dafür ein, dass den Zielen des Pariser Klimaabkommens Rechnung getragen wird. Die Revision der sog. „Environmental and Social Policy“ steht aktuell nicht auf der Agenda der Aufsichtsgremien. Bei der Europäischen Investitionsbank (EIB) ist Deutschland einer der vier größten Anteilseigner und setzt sich konsistent für die Klimaschutzpolitik der Bank ein. Mindestens 25 Prozent ihrer Mittel fließen in die Bekämpfung der Ursachen des Klimawandels und in die Anpassung an seine Folgen. 2017 übertraf die EIB ihr Klimaschutzziel das achte Jahr in Folge: Sie vergab 19,4 Mrd. Euro für den Kampf gegen den Klimawandel, knapp 30 Prozent ihrer gesamten Finanzierungen . 6. Setzt sich die Bundesregierung für eine frühzeitige Veröffentlichung der für eine Finanzierung in Frage stehenden Projekte ein, um so zu Transparenz beizutragen und eine öffentliche Diskussion über ein Vorhaben vor der Entscheidungsfindung zu ermöglichen? Wenn nein, warum nicht? Die multilateralen Entwicklungsbanken sehen im Rahmen der Projektvorbereitung verschiedene Formen projektspezifischer Stakeholder-Engagement-Prozesse vor. Die Anteilseigner erhalten vor der Befassung der Aufsichtsgremien die Projektunterlagen. Die Bundesregierung hält diese Verfahren für transparent und sieht die zu beteiligen Stellen ausreichend eingebunden. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 5 – Drucksache 19/5772 7. Hat die Bundesregierung der Finanzierung von kleinen und mittleren Wasserkraftwerken auch in Fällen zugestimmt, in denen keine Alternativen- bzw. Umweltverträglichkeitsprüfungen nach den geltenden europarechtlichen Anforderungen vorlagen? Die Weltbankgruppe führt bei derartigen Vorhaben stets eine Analyse von Umwelt - und Sozialverträglichkeit durch, deren Ergebnisse die Bundesregierung bei der Entscheidung über ihre Zustimmung maßgeblich berücksichtigt. Die Weltbankgruppe besitzt umfangreiche Umwelt- und Sozialverträglichkeitssafeguards. Diese orientieren sich an internationalen Standards. Eine Umwelt- und Sozialverträglichkeitsprüfung ist für alle für eine Finanzierung in Frage stehenden Projekte bei der Weltbankgruppe verpflichtend. Die einzelnen einzuhaltenden Umweltund Sozialstandards entsprechen dabei den bankinternen Anforderungen. In Einzelfällen kann von den bankinternen Richtlinien abgewichen werden, sofern nationale oder europarechtliche Anforderungen diese übertreffen – dies sind jedoch Einzelfallentscheidungen. Den für eine Gremienbefassung vorgelegten Projektanträgen sind spezifische Umwelt- und Sozialverträglichkeitsanalysen beigefügt, die auch eine wichtige Entscheidungsbasis bei der Beurteilung der Förderwürdigkeit von potentiellen Vorhaben bilden. Eine Zustimmung zu Vorhaben erfolgt auf Basis einer Einzelfallprüfung, welche auch die Analyse von Umwelt- und Sozialverträglichkeit berücksichtigt. Bei der EBRD erfolgt eine Finanzierung von Wasserkraftwerken nur, wenn zuvor eine Umweltverträglichkeitsprüfung durchgeführt wurde. Die Verträglichkeitsprüfung richtet sich an EU-Umweltstandards aus und soll ihre Anwendung fördern . 8. Welche Position vertritt die Bundesregierung in den Entscheidungsgremien der Weltbank in Bezug auf den beantragten Kredit für den Bau eines neuen Kohlekraftwerks in Kosovo (Vertrag zwischen der Republik Kosovo und dem US-Unternehmen ContourGlobal: https://mzhe-ks.net/repository/docs/ 1._Power_Purchase_Agreement_(Execution_Version).pdf), und inwiefern setzt sich die Bundesregierung dafür ein, Alternativen basierend auf erneuerbaren Energien zu entwickeln? Die Weltbank hat sich gegen die Finanzierung dieses Projekts entschieden. Die Bundesregierung begrüßt diese Entscheidung. Die Bundesregierung ist selbst schon seit langem im Bereich Modernisierung des Energiesektors in Kosovo aktiv (u. a. Steigerung Energieeffizienz von Gebäuden, Modernisierung Stromnetz). Dies wird fortgesetzt und ggf. ausgebaut. Die Bundesregierung verfolgt das erklärte Ziel der Unterstützung einer Energiewende in Kosovo. Die Schaffung von Alternativen zu kohlebasierter Energieproduktion, Unterstützung bei Energieeffizienz , Integration in den regionalen Energiemarkt und Förderung Erneuerbarer Energien sind Bestandteile dieses Ansatzes. 9. Setzt sich die Bundesregierung für einen vollständigen Ausschluss der Möglichkeit der Kohlekraftwerksfinanzierung in den Regularien der Weltbank und der EBRD sowie ggf. auch in weiteren multilateralen Banken ein, an denen die Bundesregierung beteiligt ist? Wenn nein, warum nicht? Die Bundesregierung hat sich im Jahr 2014 bereits klare Leitlinien zur Kohlefinanzierung gegeben: www.bmwi.de/Redaktion/DE/Downloads/B/bericht-derbundesregierung -zur-internationalen-kohlefinanzierung-fuer-den-wirtschafts ausschuss-des-deutschen-bundestages.pdf?__blob=publicationFile&v=5. Diese Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/5772 – 6 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Leitlinien gelten auch für das Abstimmungsverhalten der Bundesregierung in den Aufsichtsräten der multilateralen Entwicklungsbanken. 10. Bis wann sollten nach Meinung der Bundesregierung die Entwicklungsbanken im Sinne der Erreichbarkeit der Pariser Klimaziele auch die Finanzierung von Gas- und Ölprojekten beenden? Die Bundesregierung fordert von den Entwicklungsbanken ein, dass sie zur Umsetzung des Pariser Klimaabkommens, inklusive des Ziels der emissionsarmen und klimaresilienten Ausrichtung der Finanzflüsse und des Ziels des Gleichgewichts zwischen Emissionen und Senken in der zweiten Hälfte dieses Jahrhunderts , beitragen. Dies gilt auch für fossile Infrastrukturprojekte auf Basis von Gas und Öl. Durch den langfristigen Charakter von Infrastrukturinvestitionen muss ein Auslaufen derartiger Finanzierungen mit entsprechend zeitlichem Vorlauf sowie einer adäquaten Alternativenprüfung beginnen, um Lock-in-Effekte und verlorene Investitionen zu vermeiden. Die Bundesregierung prüft bei Entscheidungen über Projekte in den Entwicklungsbanken, ob diese mit der Erreichbarkeit der Pariser Klimaziele vereinbar sind und richtet ihr Abstimmungsverhalten danach aus. Bedeutung weiterer internationaler Finanzierungen für Energieinfrastrukturprojekte 11. Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung hinsichtlich der Kredite chinesischer Banken für die Errichtung neuer Kohlekraftwerke in der Region (Gebaut: Stanari, Bosnien und Herzegowina. Unterzeichnet: Kostolac B3, Serbien; Tuzla 7, Bosnien und Herzegowina. Geplant: Gacko II, Banovići , Kamengrad, Bosnien und Herzegowina; Pljevlja II, Montenegro) in Bezug auf a) dadurch entstehende Verschuldungsrisiken für die Länder, Die Bundesregierung spekuliert nicht über mögliche Folgen. Bisher ist ungewiss, ob und wenn in welchem Umfang, welcher Art und Form Rückzahlungsverpflichtungen einzelner Staaten gegenüber noch nicht feststehenden Gläubigerbanken entstehen. b) Widersprüche zu klimapolitischen Zielsetzungen (Paris), Die Bundesregierung setzt sich dafür ein, dass Investitionen klima- und umweltverträglich erfolgen. Sie hat die chinesische Regierung auf die Problematik hingewiesen , dass Fördermaßnahmen der chinesischen Banken die Erreichung der Ziele des Pariser Klimaabkommens nicht entgegenwirken sollten und Emissionsanforderungen der Europäischen Union einzuhalten sind. c) Widersprüche zu wettbewerbsrechtlichen Zielsetzungen (State Aid) und Die Bundesregierung spekuliert nicht über mögliche Widersprüche. Bisher ist ungewiss , ob und wenn in welchem Umfang, welcher Art und Form Kreditverpflichtungen einzelner Staaten gegenüber noch nicht feststehenden Gläubigerbanken entstehen. d) die Nichteinhaltung technologischer Standards für Emissionen (LCP BREF)? Auf die Antwort zu Frage 11b wird verwiesen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 7 – Drucksache 19/5772 12. Wie und mit welchen Ergebnissen thematisiert die Bundesregierung die genannten Aspekte in den politischen Kontakten mit den betreffenden Ländern (einschließlich China)? Fragen mit Bezug zur Klimaschutz- und Energieaußenpolitik werden regelmäßig bei bilateralen Zusammenkünften thematisiert. 13. Welche Konsequenzen sollten die genannten Projekte nach Auffassung der Bundesregierung ggf. für die angestrebte Integration der Strommärkte haben ? Aus Sicht der Bundesregierung kann eine grenzüberschreitende Integration der Strommärkte einen wichtigen Beitrag zu einer Energiewende auf Basis Erneuerbarer Energien leisten. Durch den grenzüberschreitenden Stromhandel kann bei entsprechender Netzinfrastruktur in Zeiten mit starker nationaler Erzeugung von Strom auf Basis Erneuerbarer Energien der Strom abtransportiert und eine Abschaltung von Erneuerbaren-Energien-Anlagen vermieden werden. In Zeiten schwacher nationaler Erzeugung kann dafür Strom auch aus erneuerbaren Quellen aus dem Ausland importiert werden, was insgesamt die Versorgungssicherheit in einem Erneuerbaren-basierten Stromsystem erhöht. Da erneuerbare Energien in der so genannten Merit Order üblicherweise vor fossilen Energieträgern wie Kohle stehen, führt eine Integration der Strommärkte auch in Märkten mit einem hohen Anteil fossiler Brennstoffe indirekt zu einer stärkeren Nutzung Erneuerbarer Energien und damit zu einer geringeren Auslastung konventioneller Kraftwerke. Daher ist eine Integration der Strommärkte auch mit solchen Ländern sinnvoll, die derzeit noch einen hohen Anteil fossiler Stromerzeugung haben. Bilaterale Zusammenarbeit und Investitionsförderung Deutschlands mit den Ländern der Region 14. Mit welchem Volumen und für welche Art von Projekten (untergliedert nach Kohle, Öl, Gas, Wind, Solar, Wasserkraft, ggf. andere) hat die Bundesregierung seit 2015 Hermesbürgschaften und andere Investitionsgarantien oder Förderungen für Lieferungen von Kraftwerks- oder Bergbautechnik in die Region vergeben? Im Zeitraum 1. Januar 2015 bis 30. September 2018 hat die Bundesregierung für die o. g. Länder 20 Geschäfte im Bereich Kraftwerks- und Bergbautechnik mit Exportkreditgarantien abgesichert. Die Absicherungen betreffen Lieferungen und Leistungen nach Bosnien und Herzegowina, Kosovo, Montenegro, Serbien, die Ukraine und Weißrussland. Das kumulierte Deckungsvolumen beläuft sich auf 521,5 Mio. Euro. Der Schwerpunkt liegt im Bereich der Erneuerbaren Energien. Investitionsgarantien hat die Bundesregierung in diesem Zeitraum für die nachgefragten Länder nicht übernommen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/5772 – 8 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Exportkreditgarantien 2015 bis 30. September 2018 (Angaben zum Deckungsvolumen in Euro) Die in der Tabelle aufgeführten Deckungen in der Zeile „Kohle“ betreffen keine Vorhaben, die unter das OECD Sector Understanding on Export Credits for coalfired electricity generation projects (CFSU) fallen. 15. Welche Nachhaltigkeitskriterien gelten für die Vergabe von Bürgschaften und Garantien durch die Bundesregierung, und auf welche Weise wird die Kohärenz der geförderten Projekte mit umwelt- und klimapolitischen Zielsetzungen geprüft? Sind Zulieferungen zu Kohlekraftwerksneubauten oder für Kohlebergbau in den Ländern des Westlichen Balkans bzw. der Östlichen Partnerschaft grundsätzlich förder- bzw. bürgschaftsfähig, und wenn ja, in welcher Form? Nachhaltigkeitskriterien nehmen im Rahmen der Exportkreditgarantien des Bundes einen hohen Stellenwert ein. Die Prüfung von Umwelt-, Sozial- und Menschenrechtsaspekten (USM) richtet sich dabei nach nationalen und internationalen Vorgaben, insbesondere nach der „Recommendation of the Council on Common Approaches for officially supported Export Credits and Environmental and Social Due Diligence“ („the Common Approaches“) der OECD. Für Projekte und Transaktionen im Anwendungsbereich der Common Approaches erfolgt eine Prüfung der USM-Aspekte auf Grundlage der durch den Antragsteller vorgelegten erforderlichen Informationen obligatorisch durch den Mandatar des Bundes für Exportkreditgarantien unter Einbindung der im Interministeriellen Ausschuss für Exportgarantien vertretenen Ressorts und ist fester Bestandteil des Prüfverfahrens . Die Vorgaben beinhalten die Einhaltung der nationalen Standards im Bestellerland sowie der internationalen Standards der Weltbankgruppe (International Finance Corporation [IFC] Performance Standards oder Weltbank Operational Safeguard Policies). Die Bundesregierung geht zudem über die Anforderungen der Common Approaches hinaus: Liegen Hinweise auf gravierende Umwelt -, Sozial- oder Menschenrechtsrisiken vor, wird ein Geschäft unabhängig vom Anwendungsbereich der Common Approaches einer Risikoprüfung unterzogen . Ein besonderes Augenmerk liegt im Rahmen der Exportkreditgarantien auf klimapolitischen Zielsetzungen. So wird – basierend auf dem OECD Sector Understanding on Export Credits for Renewable Energy, Climate Change Mitigation and Adaption, and Water Projects (CCSU) – der Export klimafreundlicher Technologien mit vorteilhaften Konditionen gefördert. Zudem sind Exportkreditgaran- Deckungsvolumen Anzahl Deckungsvolumen Anzahl Deckungsvolumen Anzahl Deckungsvolumen Anzahl Bosnien-Herzegowina Kohle 338.889 1 338.889 1 338.889 1 338.889 1 Kosovo Erneuerbare Energien 3.550.132 1 3.550.132 1 3.550.132 1 3.550.132 1 Montenegro Erneuerbare Energien 67.574.000 1 67.574.000 1 67.574.000 1 67.574.000 1 Serbien Erneuerbare Energien 112.187.169 1 112.187.169 1 Kohle 29.166.750 1 29.166.750 1 29.166.750 1 112.187.169 1 141.353.919 2 Ukraine Erneuerbare Energien 106.306.927 1 106.306.927 1 Kohle 13.966.700 1 13.966.700 1 Öl 61.280.046 1 94.300.000 1 155.580.046 2 Bergbau inkl. Verarbeitung 38.686 1 38.686 1 13.966.700 1 61.280.046 1 94.338.686 2 106.306.927 1 275.892.359 5 Weißrussland Gas 2.840.605 1 2.840.605 1 Öl 3.386.000 1 24.542.336 6 29.730 1 27.958.066 8 Bergbau inkl. Verarbeitung 1.989.800 1 1.989.800 1 6.226.605 2 24.542.336 6 29.730 1 1.989.800 1 32.788.471 10 91.317.437 5 114.989.132 8 206.555.585 4 108.635.616 3 521.497.770 20 Ukraine Gesamt: Weißrussland Gesamt: Gesamt: Gesamt Deckungsvolumen Gesamt Anzahl Bosnien-Herzegowina Gesamt: Kosovo Gesamt: Montenegro Gesamt: Serbien Gesamt: Jahr Land Sektor 2015 2016 2017 2018 (per 30.09.) Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 9 – Drucksache 19/5772 tien für Kohlekraftwerke seit 2017 – basierend auf dem OECD Sector Understanding on Export Credits for coal-fired electricity generation projects (CFSU) – stark eingeschränkt. Die Kohärenz mit den umwelt- und klimapolitischen Zielsetzungen der Bundesregierung wird durch die gemeinsame Entscheidung des zuständigen Interministeriellen Ausschusses gewährleistet. Zulieferungen zu Kohlekraftwerksneubauten oder für den Kohlebergbau in den Ländern des Westlichen Balkans bzw. der Östlichen Partnerschaft sind unter Einhaltung des OECD-Konsensus, insbesondere des Sektor-Abkommens CFSU und der Common Approaches grundsätzlich förder- und deckungsfähig. Auch für die Garantien für Ungebundene Finanzkredite (UFK-Garantie) findet eine umfassende Prüfung der USM-Aspekte statt. Mindestvoraussetzung für die Übernahme einer UFK-Garantie ist die Einhaltung der Standards des Projektlandes . Daneben wird jedes Projekt einem Screening und einer Kategorisierung gemäß den international etablierten Common Approaches unterzogen. Für die abschließende Bewertung der Förderungswürdigkeit werden die Vorgaben der IFC Performance Standards zugrunde gelegt. 16. Welche Schlussfolgerungen zieht Bundesregierung aus der Energiestrategie 2035 sowie dem Konzept zur Reform der staatlichen Kohlewirtschaft 2020 der Ukraine in Bezug auf internationale und europäische klimapolitische Zielsetzungen? Die Energiestrategie der Ukraine sieht einen deutlichen Ausbau Erneuerbarer Energien sowie die kontinuierliche Steigerung der Energieeffizienz vor. Vor dem Hintergrund internationaler und europäischer klimapolitischer Zielsetzungen hat die Bundesregierung (BMU) jüngst ein dreijähriges Beratungsprojekt bewilligt, in dessen Rahmen die ukrainische Regierung hinsichtlich der Verringerung der Kohlenstoffintensität der ukrainischen Wirtschaft beraten wird (siehe auch Antwort zu Frage 18). 17. In welcher Weise und auf welchen politischen Ebenen steht die Bundesregierung mit der ukrainischen Regierung über klima- und energiepolitische Fragen im Dialog? a) Bei welchen Gelegenheiten hat die Bundesregierung Fälle der Verletzung bzw. Nichteinhaltung des Energiegemeinschaftsvertrages thematisiert (etwa zu Energieeffizienz: www.energy-community.org/legal/cases/2018/ case0118UE.html)? Die Fragen 17 und 17a werden gemeinsam beantwortet. Deutschland ist kein Vertragspartner des Energiegemeinschaftsvertrages. Die Aufsicht über die Einhaltung der Rechte und Pflichten des Energiegemeinschaftsvertrages obliegt dem Sekretariat der Energiegemeinschaft. Die Bundesregierung steht daher nicht in einem politischen Dialog mit der ukrainischen Regierung über mögliche Fälle der Verletzung bzw. Nichteinhaltung des Energiegemeinschaftsvertrages . Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/5772 – 10 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode b) Teilt die Bundesregierung die Einschätzung der Fragesteller, dass die Tatsache , dass aus den Einnahmen, die mit dem Stromverkauf aus dem Atomkraftwerk (AKW) Khmelnitsky 2 über das EU-Integrationsprojekt „Energiebrücke Ukraine – EU“ erzielt werden, die alten AKW Khmelnitsky 3 und 4 weitergebaut werden sollen, den Vereinbarungen des Koalitionsvertrags zwischen CDU, CSU und SPD für die 19. Legislaturperiode diametral entgegensteht, in dem sich die die Bundesregierung tragenden Parteien klar gegen jegliche EU-Förderung für neue Atomkraftwerke ausgesprochen hat (vgl. UKRENERGO: „European Integration Projects“. Online abrufbar unter: https://ua.energy/activity/projects/europeanintegration -projects/#1538032249035-96c4bd2a-d9fcc74b-c339)? Wenn nein, warum nicht? Das hier benannte Projekt wird aus Eigenmitteln (s. https://ua.energy/activity/ projects/european-integration-projects/#1538032249035-96c4bd2a-d9fcc74b-c3 39) von Ukrenergo finanziert. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 17e verwiesen. c) Nimmt die Bundesregierung an den Konsultationen gemäß der Espoo- Konvention zum Neubauvorhaben der AKW Khmelnitsky 3 und 4 teil? Wenn ja, mit welcher Position? Wenn nein, warum nicht? Eine Notifizierung durch die Ukraine hat nicht stattgefunden. Der Bundesregierung liegen auch keine Erkenntnisse darüber vor, dass die nach § 58 Absatz des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung zuständigen Länder eine Notifizierung gegenüber der Ukraine eingefordert hätten. Konsultationen finden daher nicht statt. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 17e verwiesen. d) Wie schätzt die Bundesregierung die Sicherheit der derzeit am Netz befindlichen und der ggf. zukünftigen Reaktorblöcke in Khmelnitsky ein, insbesondere im Hinblick auf den Weiterbau auf Basis 30 Jahre alter Fundamente etc. und auf Aspekte der Energiesicherheit im Kontext der russischen Kontrolle über die tschechische Firma Skoda JS, die von der ukrainischen Regierung mit der Fertigstellung beauftragt werden könnte (vgl. https://en.interfax.com.ua/news/economic/459722.html)? Die Sicherheitsbewertung der Reaktoren in Khmelnitsky obliegt der zuständigen atomrechtlichen Aufsichtsbehörde der Ukraine. Nur der dortigen Aufsichtsbehörde , dem „State Nuclear Regulatory Inspectorate of Ukraine“, liegen die dafür erforderlichen Detailinformationen vor. Eine offizielle Stellungnahme, z. B. zur sicherheitstechnischen Bewertung von konkreten Sachverhalten bei Reaktoren anderer Staaten oder einer Forderung nach konkreten Abhilfemaßnahmen, erfolgt seitens der Bundesregierung grundsätzlich nicht. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 11 – Drucksache 19/5772 e) Unterstützt die Bundesregierung die Priorität einer 750kV-Übertragungsleitung vom AKW Khmelnitsky nach Rzeszów in Polen, die den Verkauf von Strom aus den in der Zukunft bis zu vier Atomkraftwerksblöcken in das EU-Netz ermöglichen würde (siehe die Liste der „Projects of Energy Community Interest“ – PECI – für 2018, verzeichnet unter „EL-08“), und in welcher Weise nimmt sie Einfluss auf die Entscheidung über die Projektauswahl ? Die Bundesregierung vertritt die Position, dass Fördermittel der EU nicht für den Neu- oder Ausbau von Kernkraftwerken oder deren Laufzeitverlängerung, sondern allenfalls für die Erhöhung der Sicherheit der Anlagen eingesetzt werden dürfen. Die Liste der „Projects of Energy Community Interest“ für 2018 wird auf Vorschlag der Europäischen Kommission im Ministerrat der Energiegemeinschaft gemäß Titel III und Artikel 82 des Vertrags über die Europäische Energiegemeinschaft erstellt. Der von der EU zu vertretende Standpunkt wird gemäß Artikel 4 des Beschlusses 2006/500/EG des Rates vom 29. Mai 2006 vom Rat der Europäischen Union festgelegt (siehe hierzu auch die Vorbemerkungen der Bundesregierung ). Ein entsprechender Vorschlag der EU-Kommission liegt bislang nicht zur Abstimmung im Rat der Europäischen Union vor. Die Bundesregierung hat insofern noch keine Position zu der Liste entwickelt. Im Jahr 2016 hatte sich Deutschland mit Blick darauf, dass zwei der damals vorgeschlagenen „Projects of mutual interest“ (PMI) (750 kV OHL Khmelnytska NPP (UA) – Rzeszow (PL) und 750 kV OHL Pivdennoukrainska NPP (UA) – Isaccea (RO) mit 400 kV OHL Primorska (UA) – Isaccea (RO)) aus Sicht der Bundesregierung indirekt Kernkraftwerke fördern würden und unter anderem die mittelbare Förderung des Weiterbaus zweier noch nicht fertiggestellter Atomkraftwerke am Standort Chmelnyzkyj/Khmelnytska, Ukraine, im Raum stand, im Rat schriftlich erklärt, dass Deutschland für diese beiden PMI daher keine politische Unterstützung geben könne und eine Förderung aus EU-Mitteln zu jedem Zeitpunkt ablehne. 18. Mit welchen Maßnahmen und mit welchem finanziellen Volumen unterstützt die Bundesregierung Modernisierungsinvestitionen und Reformen im Energiesektor der Ukraine (bitte nach Teilbereichen aufschlüsseln)? Die Bundesregierung unterstützt aktuell die folgenden Energieprojekte in der Ukraine : Projekt: Unterstützung des nationalen Fonds für Energieeffizienz und der klimafreundlichen Reformagenda (S2I) in der Ukraine Durchführungspartner: GIZ Laufzeit: 1. Mai 2018 bis 31. Oktober 2021 Volumen: 4 Mio. Euro (Internationale Klimaschutzinitiative IKI) Projekt: Energy Efficiency Support Program for Ukraine – EE4U Multi-Donor Trust Fund Durchführungspartner: IFC Volumen: 10 Mio. Euro (Internationale Klimaschutzinitiative IKI) Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/5772 – 12 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Projekt: Capacity-Building zur Umsetzung des Programms „Turning Subsidies into Investments“ (S2I); Investitionsprogramm zur Erhöhung der Energieeffizienz im Kommunalbereich (Überführung von Subventionen in Investitionen) Durchführungspartner: Berlin Economics, GIZ Ukraine, DLA Piper, GFA Consulting Group Laufzeit: April 2014 bis November 2018 Fördervolumen: ca. 1,6 Mio. Euro (Internationale Klimaschutzinitiative IKI) Projekt: Ukraine – Förderung des energieeffizienten Bauens Zuwendungsempfänger: Deutsche Energie-Agentur dena Laufzeit: 30. Oktober 2015 bis 31. Dezember 2019 Fördervolumen: ca. 3,4 Mio. Euro (Internationale Energiezusammenarbeit ) Projekt: Förderung eines energieeffizienten Modellquartiers Durchführungspartner: GIZ Laufzeit: 1. Februar 2009 bis 31. Juli 2019 Fördervolumen: ca. 4,9 Mio. Euro (Internationale Klimaschutzinitiative IKI) Projekt: Energieeffizienter Stadtteil Lemberg Durchführungspartner: GIZ Laufzeit: 1. Oktober 2018 bis 30. September 2022 Volumen: 5 Mio. Euro (Internationale Klimaschutzinitiative IKI) Projekt: Energieeffizienz-Reformen in der Ukraine Durchführungspartner: GIZ Laufzeit: März 2017 bis Juni 2020 Fördervolumen: 4,3 Mio. Euro (Technische Zusammenarbeit) Projekt: Energieeffizienz in Kommunen II Durchführungspartner: GIZ Laufzeit: Mai 2017 bis April 2020 Fördervolumen: 3 Mio. Euro (Technische Zusammenarbeit) Projekt: Modernisierungspartnerschaft Energieeffizienz in Krankenhäusern Durchführungspartner: GIZ Laufzeit: August 2016 bis Januar 2020 Fördervolumen: 3 Mio. Euro (Technische Zusammenarbeit) Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 13 – Drucksache 19/5772 Projekt: Energieeffizienzberatung für Unternehmen in der Ukraine Durchführungspartner: GIZ Laufzeit: März 2017 bis Februar 2021 Volumen: 5 Mio. Euro (Technische Zusammenarbeit) Projekt: Energieeffizienz-Refinanzierung für ukrainische KMU über den Bankensektor Durchführungspartner: KfW Laufzeit: Projekt in Vorbereitung Fördervolumen: 7 Mio. Euro (Investition) und 0,4 Mio. Euro (fachliche Begleitmaßnahme) (Finanzielle Zusammenarbeit) Projekt: Energieeffizienz in Kommunen Durchführungspartner: KfW Laufzeit: Projekt in Vorbereitung Fördervolumen: 25,5 Mio. Euro (Investition) und 1,0 Mio. Euro (fachliche Begleitmaßnahme) (Finanzielle Zusammenarbeit) Projekt: Rehabilitierung von vier Umspannstationen Durchführungspartner: KfW Unterzeichnung: 10. Oktober 2016 Kreditvolumen: 150 Mio. Euro UFK, Gesamtbetrag UFK: 500 Mio. Euro) Projekt: Steigerung der Energieeffizienz im Übertragungsbereich (Modernisierung von Umspannstationen) Durchführungspartner: KfW Laufzeit: Dezember 2011 bis Dezember 2019 Fördervolumen: 40,5 Mio. Euro (Finanzielle Zusammenarbeit) Projekt: Steigerung der Energieeffizienz im Übertragungsbereich (Modernisierung von Umspannstationen) II Durchführungspartner: KfW Laufzeit: Projekt in Vorbereitung Fördervolumen: 32,5 Mio. Euro (Investition) und 0,5 Mio. Euro (fachliche Begleitmaßnahme) (Finanzielle Zusammenarbeit) Projekt: Beratung ukrainischer Entscheidungsträger zu emissionsarmen Politikpfaden Durchführungspartner: Berlin Economics GmbH Laufzeit: 1. September 2018 bis 31. August 2021 Volumen: 3,2 Mio. Euro (Internationale Klimaschutzinitiative IKI) Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/5772 – 14 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Projekt: Unterstützung zur Einführung eines Emissionshandelssystems (ETS) in der Ukraine Durchführungspartner: GIZ Laufzeit: 1. September 2017 bis 1. August 2020 Volumen: 3 Mio. Euro (Internationale Klimaschutzinitiative IKI) Projekt: Eine Multiakteurspartnerschaft für den Strukturwandel in der Krisenregion Donbass Zuwendungsempfänger: Germanwatch e. V. Laufzeit: 1. September 2017 bis 31. Dezember 2019 Fördervolumen: 456 454 Euro (Förderung entwicklungswichtiger Vorhaben privater deutscher Träger) Mehrländervorhaben, die Aktivitäten in der Ukraine umfassen (Die genannten Beträge der Bundesregierung entfallen auf alle beteiligten Partnerländer und können nicht separat für die Ukraine angegeben werden.) Projekt: Technische Unterstützung zum Abbau von Subventionen (ESMAP) Durchführungspartner: World Bank Group Gesamtvolumen: 2 Mio. Euro (Internationale Klimaschutzinitiative IKI) Projekt: Globaler Klimaschutzfonds (Global Climate Partnership Fund-GCPF) Durchführungspartner: KfW Entwicklungsbank Gesamtvolumen: 66,5 Mio. Euro (Internationale Klimaschutzinitiative IKI; für die Ukraine stellt der GCPF aus den Gebergeldern insgesamt der Ukreximbank eine Refinanzierungslinie für Erneuerbare-Energien-Projekte und Industrieprozessmodernisierung in Höhe von 30 Mio. US-Dollar zur Verfügung) 19. Welches weitere Potenzial sieht die Bundesregierung in der Zusammenarbeit mit der Ukraine für den schnelleren Ausbau der erneuerbaren Energien? Die Ukraine verfügt über günstige natürliche Bedingungen für eine verstärkte Nutzung erneuerbarer Energien. Die Energiestrategie des Landes bis 2035 legt hierzu ein ambitioniertes Ausbauziel fest. Die Bundesregierung ist bestrebt, die Ukraine in dieser Hinsicht zu unterstützen. Aktuell befindet sich die Bundesregierung im Austausch mit dem ukrainischen Energieministerium, um Ansatzpunkte für eine verstärkte Zusammenarbeit in diesem Bereich zu identifizieren. Daneben leistet auch die Exportinitiative Energie des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWi) Unterstützung für die Entwicklung Erneuerbarer Energien in der Ukraine. Im zweiten Quartal 2019 wird eine deutsche Unternehmensdelegation im Rahmen der Exportinitiative die Ukraine besuchen. Thema der Reise ist „Energieeffizienz und Erneuerbare Energien in Gebäuden mit Fokus Solarenergie“. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 15 – Drucksache 19/5772 20. Welche (Mindest-)Anforderungen stellt die Bundesregierung im Kontext der Beitrittsverhandlungen mit Serbien für die Öffnung bzw. Schließung der Kapitel 15 (Energie) und 27 (Umwelt)? Die Bedingungen zur Öffnung des Kapitels 15 (Energie) sind im Screeningbericht der EU 99/15 vom 12. Mai 2015 festgelegt: Serbien legt einen Aktionsplan zur Angleichung an den Besitzstand über Mindestvorräte an Erdöl und/oder Erdölerzeugnissen vor. Dieser Aktionsplan sollte einen Zeitplan für die Rechtsangleichung, für die Festlegung von im Notfall zu ergreifenden Maßnahmen, für den Erwerb von Speicherkapazität sowie für die schrittweise Aufstockung der Vorräte auf die im Besitzstand vorgegebene Mindesthöhe enthalten. Serbien nimmt einen verbindlichen Plan (einschließlich eines Zeitplans) für die vollständige Entflechtung im Gassektor an, um den Besitzstand im Bereich des Energiebinnenmarktes umzusetzen. Dieser sollte die Entflechtung der vertikal integrierten öffentlichen Versorgungseinrichtungen gemäß einem der Muster der Gasrichtlinie von 2009 beinhalten. Über die Bedingungen zur Schließung des Kapitels wird im Lichte der weiteren Beratungen zur gegebenen Zeit entschieden. Mit Blick auf Kapitel 27 (Umwelt) wurde im Jahr 2014 ein Screening der EU durchgeführt; der Screeningbericht (MD 114/16) wurde im Dezember 2016 von den Mitgliedstaaten im Rat der Europäischen Union angenommen, ohne dass angesichts der bereits unternommenen Anstrengungen Serbiens in diesem Bereich konkrete Bedingungen (opening benchmark) für die Eröffnung der Verhandlungen formuliert wurden. Serbien wurde entsprechend im Dezember 2016 seitens der EU aufgefordert, seine Verhandlungsposition zu Kapitel 27 zu übermitteln. In einem weiteren Schritt muss die EU eine gemeinsame Position einschließlich Bedingungen zur Schließung des Kapitels formulieren. Hierzu sind bislang noch keine Abstimmungen erfolgt. 21. Wie bewertet die Bundesregierung die „Framework Energy Strategy of Bosnia and Hercegovina 2035“ mit Blick auf die Berücksichtigung und Erreichbarkeit klimapolitischer Ziele? Wie verhält sich die Bundesregierung zur Kritik einiger zivilgesellschaftlicher Organisationen und Expertinnen und Experten (http://green-council. org/publik/Analysis_of_the_framework_energy_strategy_of_bosnia_and_ herzegovina_by_2035.pdf), lokale Expertinnen und Experten seien im von EU-Partnern finanzierten Prozess, implizit auch unterstützt durch die deutsche Botschaft und die Deutsche Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ) GmbH, nicht einbezogen worden und klimapolitische Zielsetzungen und Entwicklungsperspektiven seien im Dokument marginalisiert? Die Strategie ist ein erster Schritt zur Schaffung eines längerfristigen energiepolitischen Rahmens. Als Mitglied der Energiegemeinschaft bereitet Bosnien und Herzegowina aktuell die Entwicklung eines Nationalen Energie- und Klimaplans vor. Dieser Prozess bietet die Möglichkeit, Anpassungen zur Harmonisierung mit der EU-Klima- und Energiepolitik auf Politikebene zu verankern und deren Umsetzung zu operationalisieren. Die Bundesregierung begrüßt grundsätzlich jede offene und konstruktive zivilgesellschaftliche und fachliche Teilhabe an der Formulierung und Umsetzung von Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/5772 – 16 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Klima- und Entwicklungszielen. Art und Umfang der Beteiligung von Zivilgesellschaft und Expertinnen und Experten sowie die Entscheidung über die nationale Energiestrategie obliegen Bosnien und Herzegowina. 22. Welche Prioritäten plant die Bundesregierung im Rahmen ihrer EU-Ratspräsidentschaft 2020 auf dem Gebiet der Klima- und Energiepolitik im Hinblick auf die Region zu setzen? Die Planungen der Bundesregierung für die EU-Ratspräsidentschaft 2020 befinden sich noch in einem frühen Stadium. Mögliche Prioritäten der Bundesregierung auf dem Gebiet der Klima- und Energiepolitik im Hinblick auf spezifische Regionen werden zu gegebener Zeit festgelegt. 23. Welche Formate des Austauschs zu klima- und energiepolitischen Fragen unterhält die Bundesregierung mit Regierungen von Staaten in der Region, die nicht zur Energiegemeinschaft zählen, insbesondere Belarus und Russland , sowie mit der Eurasischen Wirtschaftsunion? Den Rahmen für Kooperationen im Klimabereich mit Russland bildet ein im Jahr 1992 unterzeichnetes Regierungsabkommen über die Zusammenarbeit auf dem Gebiet des Umweltschutzes. Zur Umsetzung dieses Abkommens finden hochrangige Leitungsgruppensitzungen unter Ko-Vorsitz des stellvertretenden Ministers auf russischer Seite und der Staatssekretärs-Ebene des BMU auf deutscher Seite statt. Zudem ist die klimapolitische Zusammenarbeit Gegenstand des bilateralen Austauschs der Arbeits- und Leitungsebene des BMU und der zuständigen russischen Institutionen. Russland ist als einziger Staat aus dieser Region Mitglied der Gruppe der G20. Regelmäßig finden in diesem Rahmen auch multilaterale Gespräche und Arbeitsgruppensitzungen zu klima- und energiepolitischen Themen statt. Dabei werden keine rechtlich verbindlichen Beschlüsse gefasst. Im Rahmen der Deutsch-Russischen Strategischen Arbeitsgruppe für Wirtschaft und Finanzen (Federführung auf deutscher Seite: BMWi) besteht eine Unterarbeitsgruppe Energieeffizienz und erneuerbare Energien. Aufgrund unklarer Zuständigkeiten auf russischer Seite nach der Regierungsumbildung im Mai 2018 konnte die Unterarbeitsgruppe dieses Jahr noch nicht tagen. Das BMWi bemüht sich um eine zeitnahe Wiederbelebung der Unterarbeitsgruppe. Belarus ist eines der sechs Partnerländer der 2009 gegründeten Östlichen Partnerschaft der EU und ihrer Mitgliedstaaten. Die Bundesregierung nimmt an den Arbeitssitzungen und Treffen im Rahmen der Östlichen Partnerschaft teil, die sich teilweise auch energiepolitischen Fragen widmen. Das BMWi hat am 8. Oktober 2018 das 6. Deutsch-Belarussische Energieforum in Minsk durchgeführt. Gegenwärtig wird geprüft, wie mit Unterstützung der Deutschen Energie-Agentur dena die Kooperation zu bei dem Forum diskutierten Themen verstetigt werden kann. Mit diesen wie auch weiteren Ländern der Region, die nicht zur Energiegemeinschaft gehören, bieten in Ergänzung hierzu die übergreifenden Kooperationsformate des BMWi (z. B. Kasachisch-Deutsche Regierungsarbeitsgruppe zur Wirtschafts - und Handelszusammenarbeit) Gelegenheit auch zur Ansprache von energiepolitischen Fragestellungen. Ein von der Bundesregierung unterstütztes etabliertes Format des Austauschs mit der Eurasischen Wirtschaftsunion (EaWU) besteht bislang zu energiepolitischen Fragen nicht. Eine künftige Ausweitung der – in Ergänzung zu den technischen Kontakten zwischen der EU und der EaWU – bestehenden technischen Kontakte auf weitere Wirtschaftsbereiche wird derzeit von der Bundesregierung geprüft. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 17 – Drucksache 19/5772 24. Wie bewertet die Bundesregierung Sorgen der russischen Seite vor einer „Energieblockade“ des Kaliningrader Gebiets aufgrund der geplanten Umstellung der baltischen EU-Länder auf den europäischen Stromnetzverbund (vgl. http://kaliningrad-domizil.ru/portal/information/wirtschaft-and-finanzen/ gibt-es-nun-eine-transportblockade-kaliningrads-oder-nicht/)? In welchen Formaten besteht ein Dialog mit der russischen Seite zu dieser Frage? Das Stromnetz der baltischen Staaten ist bislang noch mit dem osteuropäischzentralasiatischen Verbundsystems IPS/UPS synchronisiert. Am 28. Juni 2018 wurde von Estland, Lettland, Litauen und der EU-Kommission eine politische Roadmap zur Synchronisation der baltischen Staaten mit dem kontinentaleuropäischen Verbundnetz über Polen unterzeichnet (abrufbar unter: https://ec.europa.eu/energy/sites/ener/files/documents/c_2018_4050_en_annexe_ acte_autonome_nlw2_p_v2.docx). In dieser politischen Roadmap wurde vereinbart , dass die Sicherheit des Stromnetzes für das Kaliningrader Gebiet auf Basis der derzeit verfügbaren Netzinfrastruktur gewährleistet werden soll. Die Auswirkungen der Synchronisation auf Russland und insbesondere das Kaliningrader Gebiet sowie auf Belarus sollten aus Sicht der Bundesregierung in diesem Prozess Beachtung finden. Estland, Lettland und Litauen haben die EU-Kommission zur Diskussion des Prozesses der Entsynchronisierung mit der russischen und belarussischen Seite aufgefordert ; die Bundesregierung unterstützt dies. Die Synchronisation der baltischen Staaten mit dem kontinentaleuropäischen Verbundnetz ist wiederholt Gegenstand von bilateralen Gesprächen der Bundesregierung mit der russischen Seite auf verschiedenen Ebenen gewesen. Ein gesondertes Gesprächsformat besteht dazu aber nicht. 25. Welche Position vertritt die Bundesregierung gegenüber Belarus zur Frage möglicher zukünftiger Stromlieferungen aus dem in Betrieb gehenden belarussischen Atomkraftwerk Ostrovets in die EU? Etwaige Liefervereinbarungen zwischen Unternehmen in Belarus und einzelnen EU-Mitgliedstaaten fallen in die souveräne Entscheidung der involvierten Parteien . Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333