Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat vom 9. November 2018 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Deutscher Bundestag Drucksache 19/5780 19. Wahlperiode 14.11.2018 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Andrej Hunko, Niema Movassat, Dr. Alexander S. Neu, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE. – Drucksache 19/5342 – Europaweite Übungen zur Bewältigung von „Terrorlagen“ V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Europäische Spezialeinsatzkommandos haben am 9. und 10. Oktober 2018 eine europaweite Übung zur Bewältigung von „Terrorlagen“ abgehalten. Die Übungen erfolgten über den ATLAS-Verbund, in dem sich 38 Spezialeinheiten der Polizei aus allen EU-Mitgliedstaaten sowie aus Island, Norwegen und der Schweiz organisieren. Das nach den Anschlägen des 11. September 2001 gegründete Netzwerk gehört seit 2008 zu den Strukturen der EU. Aus Deutschland nehmen die GSG 9 des Bundes und die Polizei aus Baden-Württemberg am ATLAS-Verbund teil. Mit den Übungen wollten die Polizeieinheiten das gemeinsame Vorgehen bei Anschlägen und Geiselnahmen von größeren Menschengruppen trainieren. Alle Szenarien wurden über ein neues „Unterstützungsbüro“ für den ATLAS-Verbund bei Europol koordiniert. Anlässlich der aktuellen Übung haben die österreichische Ratspräsidentschaft und die Europol-Direktorin eine engere Kooperation mit dem ATLAS-Netzwerk vereinbart. In der Erklärung von Europol heißt es dazu, dass die Spezialeinsatzkommandos auf Angriffe reagieren sollten, die neben religiösen auch von „rechts- oder linksgerichteten Ideologien“ inspiriert seien. 1. An welchen Übungen des ATLAS-Verbundes haben welche Bundesbehörden im Jahr 2018 teilgenommen, und welche weiteren sind geplant? Im Zeitraum vom 9. bis 11. Oktober 2018 nahmen Bundespolizei, Zoll und Bundeskriminalamt an der ATLAS-Verbund-Übung TRITON teil. Das Thema der Übung war die Bewältigung einer Geiselnahme größerer Menschengruppen durch terroristische Gewalttäter auf einem fahrenden maritimen Zielobjekt auf der Ostsee. Weitere Übungen sind derzeit nicht geplant. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/5780 – 2 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode a) Mit welchen Abteilungen, wie viel Personal und welchen Fahrzeugen haben sich deutsche Polizeieinheiten nach Kenntnis der Bundesregierung am 9. und 10. Oktober 2018 an der europaweiten Übung des ATLAS- Verbunds zur Bewältigung von „Terrorlagen“ beteiligt (bitte soweit bekannt auch für die Länderpolizeien angeben)? b) An welchen Szenarien der Übung nahmen nach Kenntnis der Bundesregierung Polizeiangehörige des Bundes oder der Länder teil? Die Fragen 1a und 1b werden gemeinsam beantwortet. An der Übung nahmen Einheiten der GSG 9 der Bundespolizei, des Bundespolizeiflugdienstes , des Direktionsbereichs See der Bundespolizei, des Zolls sowie der Verhandlungsgruppe des Bundeskriminalamts mit insgesamt ca. 300 Angehörigen teil. Die teilnehmenden Bundessicherheitsbehörden haben bei der Übung Schiffe der Bundespolizei und des Zolls, Polizeihubschrauber der Bundespolizei, Mehrzweckboote der Bundespolizei und Kraftfahrzeuge des Bundeskriminalamtes und der Bundespolizei eingesetzt. Polizeiangehörige des Bundes nahmen am Szenario „Geiselnahme größerer Menschengruppen durch terroristische Gewalttäter auf einem fahrenden maritimen Zielobjekt auf der Ostsee“ teil. Darüber hinaus beteiligte sich die Verhandlungsgruppe des Bundeskriminalamts in einem Szenario zur Opfer- und Täterkommunikation . Nach Erkenntnissen der Bundesregierung haben Polizeiangehörige des Landes Baden-Württemberg ein Szenario im Rahmen einer Gefahrstofflage geübt. Angaben über Einzelheiten zu Übungen von Polizeibehörden der Länder sowie deren Teilnahme an (inter-)nationalen Polizeiübungen obliegen der jeweils zuständigen Landesregierung. 2. Welche Spezialeinheiten welcher Länder waren nach Kenntnis der Bundesregierung bei den Übungen des ATLAS-Verbundes am 9. und 10. Oktober 2018 in Deutschland beteiligt? An der ATLAS- Übung am 9. und 10. Oktober 2018 waren neben Deutschland folgende Spezialeinheiten beteiligt: Direction des Unités Spéciales (DSU), Belgien Helsingin poliisilaitos Valmiusyksikkö (KARHU), Finnland, Department of Special Intervention (DSI), Niederlande, Beredskapstroppen (DELTA), Norwegen und Nationella Insatsstyrkan (NI), Schweden. a) Welche Fahrzeuge und welche Waffen haben diese mitgeführt? Mit Ausnahme von Norwegen beteiligten sich die o. g. Spezialeinheiten mit Mehrzweckbooten an der Übung. Finnland unterstützte die Übung durch Entsendung eines Einsatzschiffes der finnischen Küstenwache und Belgien bei der maritimen Übung durch Gestellung eines Polizeihubschraubers. Die o. g. Spezialeinheiten führten ihre dienstlich zugewiesenen Schusswaffen mit. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 3 – Drucksache 19/5780 b) Welche Genehmigungen wurden für die Einfuhr beantragt, und wer hat diese in welchem Zeitraum nach deren Beantragung erteilt? Die ATLAS-Übung TRITON ist eine gemeinsame Übung i. S. d. Artikels 24 des „Vertrag über die Vertiefung der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit, insbesondere zur Bekämpfung des Terrorismus, der grenzüberschreitenden Kriminalität und der illegalen Migration“ (sog. Prümer Vertrag). Demzufolge sind Einsatzkräfte der Unterzeichnerstaaten auch befugt, Waffen und Munition für Maßnahmen im Rahmen nach diesem Vertrag in das jeweilige andere Land mitzuführen (Artikel 28, Einsatz von Dienstwaffen, Munition und Ausrüstungsgegenständen). Vor Einreise haben die ausländischen Einsatzeinheiten im September 2018 die Einfuhr der mitgeführten Führungs- und Einsatzmittel der Bundespolizei angezeigt . Diese wiederum informierte die jeweils zuständigen Behörden der Bundeszollverwaltung . 3. Welche Wettkämpfe wurden im Rahmen der ATLAS-Übung durchgeführt und wer „gewann“ diese? Im Rahmen der Übung fanden keine Wettkämpfe statt. 4. Welche engere Kooperation haben die österreichische EU-Ratspräsidentschaft und die Europol-Direktorin nach Kenntnis der Bundesregierung mit dem ATLAS-Netzwerk vereinbart? Am 10. Oktober 2018 unterzeichneten die österreichische EU-Ratspräsidentschaft und die Direktorin von Europol im Rahmen der ATLAS-Europol Konferenz die Richtlinien über die zukünftige Kooperation zwischen ATLAS und Europol (Terms of Reference for the cooperation between the ATLAS Network and Europol). In den Richtlinien sind Ziele, Bereiche der Zusammenarbeit, Arbeitsstruktur , Zusammensetzung des ATLAS Support Office sowie Haushalts- und Finanzthemen festgelegt. a) Inwiefern teilt die Bundesregierung die Aussage Europols, wonach die Übungen des ATLAS-Verbundes auch zur Vorbereitung auf Bedrohungen „rechts- oder linksgerichteter Ideologien“ dienen? Übungen des ATLAS-Verbundes dienen ausschließlich der Vorbereitung europäischer Spezialeinheiten auf gemeinsame Einsätze gegen terroristische Gewalttäter . b) Welche „linksgerichtete Ideologien“ haben nach Kenntnis der Bundesregierung in den letzten Jahren die Entsendung von europäischen Spezialeinsatzkommandos zu „Terrorlagen“ erforderlich gemacht? Der Bundesregierung liegen hierzu keine Erkenntnisse vor. 5. Welche Aufgaben im Rahmen der Übung am 9. und 10. Oktober 2018 übernahm das neue „Unterstützungsbüro“ für den ATLAS-Verbund, das beim Anti-Terrorzentrum der Polizeiagentur Europol in Den Haag eingerichtet wurde (Ratsdokument 11828/17)? Die Arbeitsaufnahme des ATLAS Support Office, in der Fragestellung als „Unterstützungsbüro “ bezeichnet, ist für Mitte 2019 vorgesehen. Insofern konnte dieses zum Zeitpunkt der ATLAS-Übung am 9. und 10. Oktober 2018 keine Aufgaben übernehmen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/5780 – 4 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode a) Welche Lagezentren wurden für die Übung eingerichtet bzw. welche vorhandenen Lagezentren wurden genutzt? Für die Übung des ATLAS-Verbundes am 9. und 10. Oktober 2018 wurden keine eigenen Lagezentren eingerichtet. Die GSG 9 der Bundespolizei betrieb in Rostock und das Bundeskriminalamt in Berlin eine Befehlsstelle jeweils zur Koordinierung der Übung. Bei Europol wurde ein sogenannter Information-Hub eingerichtet , um den Teilnehmern der ATLAS-Europol-Konferenz einen Einblick auf ausgewählte Szenarien zu geben. b) Welche Polizeieinheiten haben hierfür Verbindungsbeamte zu Europol entsandt? Nach Kenntnis der Bundesregierung haben folgende Polizeieinheiten Verbindungsbeamte in den Informations-Hub von Europol entsandt: GSG 9 der Bundespolizei (GSG 9 BPOL), Deutschland, Biuro Operacji Antyterrorystycznych (BOA), Polen, Unité Spéciale de la Police (USP), Luxemburg, Lynx Commando (LYNX), Slowakei, Grupo Especial de Operaciones (GEO), Spanien, Eidiki Katastaltiki Antitromokratiki Monada (EKAM), Griechenland und Víkingasveitin (VIKING), Island. 6. Wann wurde das neue „Unterstützungsbüro“ nach Kenntnis der Bundesregierung offiziell eröffnet? Auf die Antwort zu Frage 5 wird verwiesen. a) Welche Strukturen hat Europol nach Kenntnis der Bundesregierung für das „Unterstützungsbüro“ eingerichtet, und welche Strukturen anderer Zentren bei Europol werden (bei Bedarf) genutzt? Nach den Richtlinien über die zukünftige Kooperation zwischen ATLAS und Europol (Terms of Reference for the cooperation between the ATLAS Network and Europol) soll das ATLAS Support Office, in der Fragestellung als „Unterstützungsbüro “ bezeichnet, aus einem sog. Team leader (Temporary Agent), einem sog. Office assistant (Contract Agent) und nationalen Experten (Seconded National Experts) bestehen. Die Anbindung des ATLAS Support Office soll zunächst beim European Counter Terrorism Center (ECTC) erfolgen. Im Juni 2020 sollen die Organisationstruktur und die Effizienz evaluiert werden. b) Welche Maßnahmen für vereinfachte Verfahren zu Hilfeersuchen bzw. für deren Umsetzung im Ernstfall werden nach Kenntnis der Bundesregierung von dem „Unterstützungsbüro“ derzeit verfolgt? Auf die Antwort zu Frage 5 wird verwiesen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 5 – Drucksache 19/5780 c) Welche Lösungen werden gesucht bzw. wurden gefunden, um den grenzüberschreitenden Transport von Waffen und Einsatzausrüstung zu erleichtern ? Der grenzüberschreitende Transport von Waffen und Einsatzausrüstung europäischer Spezialeinheiten anlässlich gemeinsamer Übungen und Einsätze bemisst sich nach den einschlägigen Regelungen im nationalen Recht der jeweils betroffenen Staaten sowie in bi- und multilateralen völkerrechtlichen Verträgen, insbesondere in bilateralen Vereinbarungen über grenzüberschreitende polizeiliche Zusammenarbeit. 7. Was ist der Bundesregierung darüber bekannt, auf welche Weise die Europäische Union die Zusammenarbeit von Gendarmerie- und Polizeieinheiten verbessern will? Die Bundespolizei beteiligt sich am „European Union Police Services Training II“ (EUPST II), welches 2015 eingerichtet wurde. Diesbezügliche Veranstaltungen sind grundsätzlich für Angehörige von Polizei- und Gendarmerieeinheiten vorgesehen. Vorrangiges Ziel hierbei ist eine bessere Bewältigung von Aufgaben im Rahmen des zivilen Krisenmanagements der Europäischen Union (EU). EUPST II hat, u. a. durch die Vermittlung von Inhalten wie „Community Policing “ und „Monitoring, Mentoring, Advising“, eine internationale zivilpolizeiliche Ausrichtung. Die Seminare und Übungen bilden wesentliche Bestandteile ziviler Sicherheitssektor-Reformen und mithin den Schwerpunkt der Mandate internationaler Polizeimissionen ab. a) Wo wurde das von der französischen Gendarmerie und der spanischen Guardia Civil erarbeitete Konzept „Integriertes Training“ für Polizei- und Gendarmerieeinheiten nach Kenntnis der Bundesregierung auf EU-Ebene behandelt, und welche Maßnahmen wurden hierzu verabredet? Nach Kenntnis der Bundesregierung handelt es beim „Integrierten Training“ sich um eine gemeinsame Ausbildungsinitiative der französischen Nationalen Gendarmerie und der spanischen Guardia Civil für junge Polizeiangehörige, das 2017 von den spanischen und französischen Innenministern ins Leben gerufen wurde. Ziel ist die Verbesserung der Zusammenarbeit in Grenzregionen, u. a. durch gemeinsame Streifen, Entwicklung eines gegenseitigen Verständnisses und Wissenstransfers . Darüber hinaus sollen auch gemeinsame internationale Einsätze erfolgen . b) Auf welche Weise wird die Europäische Polizeiakademie CEPOL in Bulgarien hierzu eingebunden? Die Europäische Polizeiakademie CEPOL – European Union Agency for Law Enforcement Training (mit Sitz in Ungarn) prüft gemeinsam mit Frankreich, Spanien und der Europäischen Kommission, ob und ggf. wie dieses Konzept bilateraler Zusammenarbeit in der Zukunft auf die Kooperation anderer Mitgliedstaaten übertragen werden könnte. Nach Kenntnis der Bundesregierung sind die Ergebnisse dieser Prüfung nicht vor Anfang des Jahres 2019 zu erwarten. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/5780 – 6 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 8. Was ist der Bundesregierung darüber bekannt, inwiefern die österreichische Ratspräsidentschaft das Konzept „Integriertes Training“ in den „Wiener Prozess “ aufnehmen will, den der nationalkonservative Innenminister Herbert Kickl im April 2018 gestartet hatte (http://gleft.de/2vL)? Nach Kenntnis der Bundesregierung beabsichtigt die österreichische Präsidentschaft , das „Integrierte Training“ als exemplarisches Modell der grenzüberschreitenden polizeilichen Zusammenarbeit als weiteres Schwerpunktthema im „Wiener Prozess“ zu erwähnen. 9. In welchen Zusammenarbeitsformen haben welche deutschen Behörden nach Kenntnis der Bundesregierung in den Jahren 2017 und 2018 mit ausländischen Gendarmerieeinheiten trainiert, und welche weiteren sind geplant ? Einsatzeinheiten der Bundespolizei haben in den Jahren 2017 und 2018 die folgenden Trainings mit ausländischen Einheiten durchgeführt: Thema Zeitraum Ausländische Behörden Einweisung in Fahrzeuge für Absperrmaßnahmen Juni 2017 Gendarmerie Nationale / Frankreich Technische Maßnahme in Höhen und Tiefen September 2017 Gendarmerie Nationale / Frankreich Übung RAILEX VII / RAILPOL September 2017 Einheiten aus Tschechien, Slowakei, Ungarn, Bulgarien, Rumänien Workshop Bewältigung größerer Einsatzlagen April 2018 Marokkanische Polizei Fußballreiseverkehr April 2018 Tschechische Polizei Workshop Task Force Bio Juli 2018 Tunesische Polizei Workshop Bewältigung größerer Einsatzlagen August 2018 Argentinische Polizei Übung RAILEX VIII / RAILPOL September 2018 Einheiten aus Tschechien, Slowakei, Ungarn, Bulgarien, Rumänien Technische Maßnahme in Höhen und Tiefen Oktober 2018 Gendarmerie Nationale / Frankreich Die folgenden Maßnahmen sind nach derzeitiger Planung vorgesehen: Thema Zeitraum Ausländische Behörden Workshop Task Force Bio November 2018 Tunesische Polizei Einweisung in die Aufgaben und Strukturen der diversen Einsatzeinheiten der BPOL November 2018 Tschechische Polizei Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 7 – Drucksache 19/5780 10. Welche Veranstaltungen (etwa Übungen bzw. Konferenzen, Seminare) haben nach Kenntnis der Bundesregierung in den Jahren 2017 und 2018 im Rahmen der „European Union Police Services Trainings II“ (EUPST II) und der „Europeʼs New Training Initiative for Civilian Crisis Management“ (ENTRi) stattgefunden (Bundestagsdrucksache 18/10180), und welche weiteren sind geplant? a) Welche Behörden bzw. sonstigen Einrichtungen des Bundes oder (soweit der Bundesregierung bekannt) der Länder nehmen mit welchen Kapazitäten daran teil bzw. beobachteten diese? b) Welche weiteren Behörden welcher Länder bzw. Einrichtungen oder Einzelpersonen der Europäischen Union, aus Drittstaaten oder von sonstigen Institutionen nehmen daran teil bzw. beobachteten diese? Die Fragen 10, 10a und 10b werden gemeinsam beantwortet. Nach Kenntnis der Bundesregierung haben folgende EUPST II-Maßnahmen 2017/2018 in anderen Ländern stattgefunden: Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/5780 – 8 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Bezeichnung Zeitraum Ort Anzahl der Trainer/ Teilnehmer Seminar „Policing with Communities in Fragile and Conflict Affected States“ April 2017 Großbritannien -1- Angehöriger der Bundespolizei Seminar Mentoring in Crisis Management Mai 2017 Portugal -1- Angehöriger der Bundespolizei Seminar Monitoring, Mentoring and Advising Skills on Public Order Matters Juni 2017 Spanien -1- Angehöriger der Bundespolizei Seminar Cross Cutting Issues related to Monitoring, Mentoring, Advising in Mission Area September 2017 Polen -1- Angehöriger der Bundespolizei Seminar Train of Trainers and Mentoring Oktober 2017 Ghana -1- Angehöriger der Bundespolizei Seminar Trainer für Auslandsverwendungen März 2018 Zypern -1- Angehöriger der Bundespolizei Seminar Policing with Communities in Fragile and Conflict Affected States Mai 2018 Großbritannien -3- Angehörige der Bundespolizei Seminar Cross Cutting Issues Mai 2018 Spanien -1- Angehöriger der Bundespolizei Seminar Monitoring, Mentoring Advising and Training of Police Officers for EU Civilian Crisis Management September 2018 Italien -2- Angehörige der Bundespolizei Übung Lowlands Grenade 2018 September/ Oktober 2018 Niederlande -2- Angehörige der Landesund -1- Angehöriger der Bundespolizei Konferenz Hybrid Threats in Law Enforcement Context Mai 2018 Estland -2- Angehörige der Bundespolizei Besprechung Steering Committee EUPST II Halbjahr I 2017 Niederlande -1- Angehöriger der Bundespolizei Besprechung Steering Committee EUPST II Halbjahr II 2017 Niederlande -1- Angehöriger der Bundespolizei Besprechung Steering Committee EUPST II Halbjahr I 2018 Niederlande -1- Angehöriger der Bundespolizei Besprechung Steering Committee EUPST II Halbjahr II 2018 Niederlande -1- Angehöriger der Bundespolizei Arbeitsgruppe Interoperability Diverse Treffen in 2017/18 Niederlande -1- Angehöriger der Bundespolizei Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 9 – Drucksache 19/5780 In den Jahren 2017/2018 haben folgende EUPST II-Maßnahmen an der Bundespolizeiakademie (Lübeck) stattgefunden: Bezeichnung Zeitraum Ort Anzahl Teilnehmer Seminar Mentoring and Advising in Civilian Crisis Management November/Dezember 2017 Deutschland (Lübeck) -3- Deutschland (Angehörige der Bundespolizei), -3- Spanien; -2- Polen; -1- Frankreich; -2- Italien; -2- Rumänien; -1- Estland; -1- Bulgarien; -2- Niederlande ; -2- China; -1- Tunesien; -1- Ukraine; -1- Zypern ; -1- Großbritannien Seminar Mentoring and Advising in Civilian Crisis Management Mai/Juni 2018 Deutschland (Lübeck) -4- Deutschland (Angehörige der Landes- und Bundespolizei ); -1- Italien; -1- Tunesien; -2- Niederlande; -1- Bulgarien; -1- Ukraine; -3- Großbritannien; -2- Polen; -1- Estland; -2- Ghana; -1- Portugal; -1- Rumänien ; -1- Spanien; -1- Finnland; -1- Zypern Diese an der Bundespolizeiakademie durchgeführten EUPST II-Seminare „Mentoring and Advising in Civilian Crisis Management“ sind ebenfalls ENTRi-zertifiziert . In den Jahren 2017/2018 haben folgende ENTRi-Maßnahmen an der Bundespolizeiakademie (Lübeck) stattgefunden: Bezeichnung Zeitraum Ort Anzahl Teilnehmer -4- Basisseminare Internationale Polizeimissionen 2017 Deutschland (Lübeck) -40- Deutschland (Angehörige der Landes - und Bundespolizei sowie des Zolls) -5- durchgeführte Basisseminare Internationale Polizeimissionen 2018 Deutschland (Lübeck) -50- Deutschland (Angehörige der Landes - und Bundespolizei sowie des Zolls) -1- geplantes Basisseminar Internationale Polizeimissionen Dezember 2018 Deutschland (Lübeck) vsl. -10- bis -16- Teilnehmer Deutschland Der Bundesregierung liegen keine Erkenntnisse darüber vor, welche weiteren Behörden welcher Länder bzw. Einrichtungen oder Einzelpersonen der Europäischen Union, aus Drittstaaten oder von sonstigen Institutionen an Veranstaltungen im Rahmen von EUPST II oder ENTRI teilnahmen bzw. diese beobachteten, die nicht in Deutschland stattfanden. c) Auf welche Weise ist die Bundespolizeiakademie in Lübeck in die Durchführung von Veranstaltungen im Rahmen des EUPFT bzw. der ENTRi eingebunden? Nach Kenntnis der Bundesregierung ist das Projekt „Europe Union Police Forces Training“ (EUPFT) seit den Jahren 2010/2011 ausgelaufen. Die Bundespolizeiakademie führt „Basisvorbereitungen für Internationale Polizeimissionen“ und Seminare zur Thematik „Mentoring and Advising in Civilian Crisis Management “ durch. Beide Lehrgänge sind im Rahmen der „Europe’s New Training Initiative for Civilian Crisis Management“ (ENTRi) zertifiziert. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/5780 – 10 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 11. Welche weiteren Trainings der Europäischen Kommission bzw. der EU-Verteidigungsagentur für Polizei- und Gendarmerieeinheiten, die nicht im Rahmen des EUPFT bzw. der ENTRi durchgeführt werden, sind der Bundesregierung bekannt? Die Bundespolizeiakademie ist als Trainingsinstitut der Arbeitsgemeinschaft Internationale Polizeimissionen (AG IPM) seit November 2017 Partnerakademie des „European Security and Defence College“ (ESDC). ESDC bzw. Partnerinstitute führen Fortbildungsmaßnahmen zur Vorbereitung auf Verwendungen in zivilen GASV-Missionen durch. Darüber hinaus liegen der Bundesregierung keine Kenntnisse von weiteren Trainings der EU-Kommission bzw. der EU-Verteidigungsagentur für Polizei- und Gendarmerieeinheiten vor. 12. Welche Haltung vertritt die Bundesregierung zur geplanten Erweiterung der Zuständigkeit der Europäischen Staatsanwaltschaft (EPPO) auf grenzüberschreitende Terrorismusstraftaten („Stärkung des Mandats der Europäischen Staatsanwaltschaft zur Bekämpfung grenzüberschreitender terroristischer Straftaten“, Pressemitteilung der Europäischen Kommission vom 12. September 2018), und welche drei Kandidaten wird die Bundesregierung als deutsche Staatsanwälte bei der EPPO benennen? Die Europäische Staatsanwaltschaft (EUStA) ist zurzeit noch im Aufbau begriffen und wird frühestens Ende 2020 ihre operative Tätigkeit aufnehmen. Vor diesem Hintergrund erscheinen – aus Sicht der Bundesregierung – Überlegungen zur Ausweitung der Zuständigkeit der EUStA jedenfalls deutlich verfrüht. Vielmehr sollte die EUStA sich zunächst in der Praxis bewähren. Das gilt auch und gerade für die Zusammenarbeit mit den Behörden der Mitgliedstaaten sowie die Praktikabilität des durch die EUStA-VO geschaffenen rechtlichen Rahmens ihrer Tätigkeit . Ein etwaiger Beschluss zur Ausweitung der Zuständigkeiten der EUStA auf grenzüberschreitende terroristische Straftaten würde zudem einen Beschluss des Europäischen Rates nach Artikel 86 Absatz 4 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) voraussetzen. Die Kommission hat in ihrer Mitteilung vom 12. September 2018 „Ein Europa, das schützt: eine Initiative zur Ausweitung der Zuständigkeiten der Europäischen Staatsanwaltschaft auf grenzüberschreitende terroristische Straftaten“ ein solches Vorhaben angeregt, ohne dass ihr dafür ein förmliches Initiativrecht zusteht. Die Bundesregierung teilt die von der Kommission geäußerte Auffassung, dass ein solches Vorhaben keinesfalls die Arbeiten zur Errichtung der EUStA auf der Basis der EUStA-VO oder den Zeitplan hierfür beeinträchtigen dürfte. Die Auswahl der drei nach Artikel 16 Absatz 1 EUStA-VO von Deutschland zu benennenden Kandidatinnen oder Kandidaten wird die Bundesregierung nach Aufforderung durch die Kommission, voraussichtlich im ersten Quartal 2019, in Abstimmung mit den Landesjustizverwaltungen vornehmen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 11 – Drucksache 19/5780 13. Was ist der Bundesregierung über weitere Trainings bekannt, die in den vergangenen fünf Jahren von der Gendarmerie eines EU-Mitgliedstaates unter Federführung des Europäischen Auswärtigen Dienstes zusammen mit der paramilitärischen Europäischen Gendarmerietruppe EUROGENDFOR durchgeführt wurden bzw. werden, wie es unter anderem zugunsten des ukrainischen Innenministeriums erfolgte (Antwort auf die Mündliche Frage 1 des Abgeordneten Andrej Hunko, Plenarprotokoll 18/154, Anlage 3)? a) Welche „Deeskalationsmaßnahmen sowie Maßnahmen zur Verhinderung von Gewalt im Allgemeinen“ wurden bei dem Training in der Ukraine behandelt? b) Welche Schwerpunkte hatten die etwaigen weiteren Trainings, wer führte diese durch, und wer nahm daran teil? Die Fragen 13, 13a und 13b werden gemeinsam beantwortet. Hierzu liegen der Bundesregierung keine Erkenntnisse vor. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333