Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur vom 12. November 2018 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Deutscher Bundestag Drucksache 19/5786 19. Wahlperiode 14.11.2018 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Victor Perli, Dr. Gesine Lötzsch, Lorenz Gösta Beutin, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE. – Drucksache 19/5339 – Ausgaben des Bundes für die Infrastruktur von Autobahnraststätten und Einnahmen durch die Konzessionsabgabe V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Die deutschen Autobahnraststätten wurden im Jahr 1998 für rund 600 Mio. Euro privatisiert (vgl. www.sueddeutsche.de/wirtschaft/tank-rast-grosse-blase- 1.2609022). Seither sind vielfach die Preise an den Raststätten gestiegen. Mittlerweile gehören laut Presseberichten etwa 95 Prozent der Raststätten zur Autobahn Tank & Rast Gruppe GmbH & Co. KG (nachfolgend: Tank & Rast). Der Konzern wird in der Presse als „Quasi-Monopolist“ bezeichnet (vgl. www. tagesspiegel.de/wirtschaft/autobahnraststaetten-warum-an-raststaetten-allesimmer -so-teuer-ist/22927790.html). Nachdem der Bund für die Privatisierung im Jahr 1998 rund 600 Mio. Euro bekam, wurde das Unternehmen im Jahr 2004 bereits für 1,1 Mrd. Euro an einen Londoner Finanzinvestor weiterverkauft, der mit Sonderdividendenausschüttungen in den Jahren 2004 bis 2007 400 Mio. Euro erlösen konnte, wobei dem Unternehmen hohe Schulden aufgebürdet wurden (vgl. www.wiwo.de/ unternehmen/dienstleister/autobahn-raststaetten-ausgebliebene-investitionenverschreken -investoren/11932892-2.html). Mittlerweile gehört das Unternehmen einer neuen Investorengruppe, bestehend u. a. aus dem Versicherungsunternehmen Allianz, einem kanadischen Pensionsfonds und chinesischen Investoren, die dafür mehr als 3,5 Mrd. Euro zahlten (vgl. www.finance-magazin.de/deals/ma/allianz-kauft-tank-rast-1356329/). Die Tank & Rast führte ab dem Jahr 2005 ein neues, kostenpflichtiges Toilettensystem (Sanifair) ein – entgegen den Zielformulierungen im 1998 geschlossenen Privatisierungsvertrag. Dieses kostenpflichtige Toilettensystem wird seither auch zum Teil auf Bahnhöfen der Deutschen Bahn AG oder in Einkaufszentren etabliert. Die Tank & Rast ist außerdem aus dem Tarifvertrag ausgestiegen und zahlt untertariflich, während es immer wieder Presseberichte über schlechte Arbeitsbedingungen gibt (vgl. www.augsburger-allgemeine.de/guenzburg/ Vorwuerfe-gegen-Rastanlagen-Betreiber-id39856082.html). Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/5786 – 2 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Der Bund erachtet das deutsche Autobahnraststättennetz als Teil der Daseinsvorsorge und gibt für den Neubau und Erhalt der damit verbundenen Infrastruktur (z. B. Zu- und Abfahrtswege, Parkplätze, Toiletten) hohe Geldbeträge aus. Im Gegenzug müssen die Betreiber von Autobahnraststätten und Tankstellen eine umsatz- bzw. absatzabhängige Konzessionsabgabe zahlen. Diese blieb seit dem Jahr 1998 trotz enormer Preissteigerungen für Kraftstoff in den Shops und den Gastronomieangeboten der Raststätten nahezu unverändert. So betrug diese im Jahr 1998 rund 15,4 Mio. Euro und im Jahr 2017 rund 16,1 Mio. Euro. Allein im Jahr 2017 hat der Bund dagegen für Bau- und Erhaltungsmaßnahmen von bewirtschafteten und unbewirtschafteten Rastanlagen 100 Mio. Euro ausgegeben (vgl. Antwort der Bundesregierung auf die Schriftliche Frage 131 des Abgeordneten Victor Perli auf Bundestagsdrucksache 19/3762). 1. Aus den Abgaben welcher Unternehmen setzten sich die jährlichen Gesamteinnahmen des Bundes im Rahmen der Konzessionsabgabe (gemäß BAB- Konzessionsabgabenverordnung – BAB-KAbgV) seit 1998 zusammen (bitte inklusive Handelsregistereintragsnummer angeben und nach Jahren aufschlüsseln )? Folgende Unternehmen sind als Konzessionäre zur Zahlung von Konzessionsabgaben verpflichtet: Autobahn Tank & Rast GmbH Ostdeutsche Autobahntankstellengesellschaft mbH BP Europa SE Shell Deutschland Oil GmbH Pfefferhöhe ASG Autobahn-Service GmbH TOTAL Deutschland GmbH Rastanlage Im Hegau Riemensperger ExxonMobil Central Europe Holding GmbH Rasthaus Schackendorf Brigitte Reimers Amtsgericht Bonn HRB 13473 Amtsgericht Berlin HRB 45712 Amtsgericht Bochum HRB 7472 Amtsgericht Hamburg HRB 82190 Amtsgericht Gießen HRB 5292 Amtsgericht Berlin-Charlottenburg HRB 57494 Amtsgericht Freiburg HRB 541491 Amtsgericht Hamburg HRB 73169 2. Welchen Anteil hat die Abgabe für den Kraftstoffumsatz an der Konzessionsabgabe , die sich gemäß § 1 BAB-KAbgV aus der Abgabe für Kraftstoff und 1,1 Prozent des Umsatzes der Nebenbetriebe zusammensetzt? Welchen Anteil hat der Umsatz der Nebenbetriebe bei der Gesamthöhe der Einnahmen des Bundes durch die Konzessionsabgabe (bitte für jedes Jahr seit 1998 aufschlüsseln)? Es wird auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 8 auf Bundestagdrucksache 18/10841 verwiesen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 3 – Drucksache 19/5786 3. Aus den Umsätzen wie vieler Tankstellen setzt sich die jährliche Summe der Konzessionsabgaben für den Kraftstoffumsatz zusammen (bitte für jedes Jahr seit 1998 aufschlüsseln)? Aus den Umsätzen wie vieler Nebenbetriebe setzt sich die jährliche Summe der Konzessionsabgabe für den Umsatz der Nebenbetriebe zusammen (bitte nach Art des Nebenbetriebs und für jedes Jahr seit 1998 aufschlüsseln)? Anzahl Nebenbetriebe Gesamt (Stand 1. Quartal 2018) davon: ‐ Tankstelle ‐ Raststätte ‐ Hotel, Speditionsgebäude 875 396 428 51 Hinweis: An den Tankstellen werden neben den Umsätzen von Kraftstoffen auch andere konzessionspflichtige Umsätze erzielt. In den 875 Nebenbetrieben sind 30 Gestattungsbetriebe enthalten. Bei Gestattungsbetrieben handelt es sich um Betriebe an ehemaligen Bundesstraßen , die zu Autobahnen umgewidmet wurden. 4. Für welche Autobahnraststätten sind derzeit auf deutschen Autobahnen Konzessionen für Nebenbetriebe vergeben (bitte einzeln nach Raststätte, jeweiligem Konzessionär und Datum der Konzessionsvergabe aufschlüsseln)? Für alle Nebenbetriebe an den Bundesautobahnen sind Konzessionen vergeben. Eine Nennung der Konzessionäre in Kombination mit dem Datum der Konzessionsvergabe würde Rückschlüsse auf die Laufzeit der Konzessionen zulassen und somit Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse berühren. 5. Wie hoch war die vom Unternehmen Autobahn Tank & Rast Gruppe GmbH & Co. KG (inklusive Tochterunternehmen) geleistete Konzessionsabgabe im Jahr 2016 (die auf Bundestagsdrucksache 18/10841 angeführten Gründe der schützenswerten Geschäftsgeheimnisse sollten hier vernachlässigbar sein, da das Unternehmen Autobahn Tank & Rast Gruppe GmbH & Co. KG für das Geschäftsjahr 2016 seinen Konzernabschluss gemäß der Veröffentlichungspflichten im Bundesanzeiger veröffentlicht hat)? Im Geschäftsbericht der Tank & Rast sind 15,4 Mio. Euro angegeben. Dies entspricht der an das Bundesamt für Güterverkehr (BAG) entrichteten Konzessionsabgabe . 6. Gibt es eine formelle oder informelle Regelung oder Absprache dazu, dass die zu leistende Konzessionsabgabe eine bestimmte Größe nicht überschreiten darf? Es wird auf die Regelung des § 15 Absatz 3 Satz 3 FStrG hingewiesen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/5786 – 4 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 7. Wird in jedem Fall der ganze Umsatz eines Nebenbetriebs als Grundlage für die Berechnung der Konzessionsabgabe genommen oder gibt es Ausnahmen hierzu, die dazu führen, dass z. B. bestimmte Ausgaben gegengerechnet werden? Das BAG macht keine Ausnahme bei den konzessionspflichtigen Umsätzen gemäß § 1 Absatz 3 BAB-KAbgV. 8. Wie oft hat der Bund von seinem Recht (gemäß § 3 BAB-KAbgV) gegenüber der Autobahn Tank & Rast Gruppe GmbH & Co. KG (inklusive Tochterunternehmen und vorangegangener Unternehmensformen) Gebrauch gemacht , selbst die Bücher einzusehen und die Angaben der Tank & Rast zu kontrollieren? Wann wurde die Einsichtnahme ggf. durchgeführt? Von wem wurde die Einsichtnahme durchgeführt? Auf welchen Zeitraum bezog sich die Einsichtnahme? Mit welchem Ergebnis wurde die Einsichtnahme durchgeführt (bitte nach einzelnen Vorgängen aufschlüsseln)? Dem BAG stehen gemäß § 3 BAB-KAbgV Einsichtnahme- und Auskunftsrechte gegenüber den Konzessionsinhabern zu. Das BAG macht von diesem Recht regelmäßig Gebrauch. Die Ergebnisse der Prüfungen haben im Einzelfall geringe Abweichungen für Umsätze ergeben, die sowohl zu Über- als auch zu Unterzahlungen geführt haben. 9. Von wem wurden die im Formblatt (Anlage zu § 2 Absatz 3 Konzessionsabgabe ) übermittelten Angaben der Tank & Rast gegenüber dem Bund seitens Tank & Rast seit 1998 gezeichnet (bitte nach Jahren aufführen)? Die Mitteilungen werden von den bei Tank & Rast zuständigen Beauftragten übermittelt. 10. Werden in die Errechnung des Umsatzes auch die Geschäfte der Tochterunternehmen (wie Serways oder Sanifair) auf den Nebenbetrieben der Tank & Rast-Anlagen einberechnet? Wenn ja, zu welchem Teil, und wie werden die Umsatzangaben zu den Sanifair -Toiletten in Nebenbetrieben der Autobahn gegenüber denen in Innenstädten (Einkaufszentren) oder Bahnhöfen abgegrenzt? Wenn nein, warum nicht? Die Umsätze von Sanifair werden in den Berechnungen der Konzessionsabgabe je Nebenbetrieb von Tank & Rast gesondert angegeben und in vollem Umfang einberechnet. Umsatzangaben außerhalb von Nebenbetrieben unterliegen nicht der Pflicht zur Konzessionsabgabe und werden nicht mitgeteilt. 11. An wie vielen Bahnhöfen im Betrieb der Deutschen Bahn AG werden nach Kenntnis der Bundesregierung Bezahltoiletten der Firma Sanifair betrieben? An 26 Bahnhöfen der DB AG werden Bezahltoiletten der Fa. Sanifair betrieben. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 5 – Drucksache 19/5786 12. Sieht die Bundesregierung in der Einführung des entgeltlichen Toilettensystems Sanifair einen Verstoß gegen den 1998 geschlossenen Privatisierungsvertrag , in dem es heißt: „Die Tank & Rast wird sich bemühen, die unentgeltliche Benutzung von sanitären Einrichtungen ganzjährig durchgehend sicherzustellen“ (www.daserste.de/information/ratgeber-service/vorsichtverbraucherfalle /sendung/wer-am-toilettengang-verdient-106.html)? Wurden hierfür Vertragsstrafen gezahlt oder dieser Verstoß bzw. sonstige Vertragsstrafen gegenüber Tank & Rast seitens des Bundes angemahnt? Es wird auf die Antwort der Bundesregierung auf die Schriftliche Frage 136 des Abgeordneten Dr. Anton Hofreiter auf Bundestagdrucksache 17/10460 verwiesen . 13. Hat die Tank & Rast Gruppe GmbH & Co. KG gegenüber dem Bund (gemäß § 4 BAB-KAbgV) eine Sicherheitsleistung beim Bund hinterlegt? a) Wie hoch ist diese? b) In welcher Form liegt sie vor? 14. In welcher Höhe wird die Sicherheitsleistung (gemäß § 4 BAB-KAbgV) ggf. verzinst? Die Fragen 13 und 14 werden wegen des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet . Eine Sicherheitsleistung ist nicht gefordert worden, da es keine Anhaltspunkte dafür gibt, dass die Autobahn Tank & Rast Gruppe GmbH & Co. KG ihrer Verpflichtung zur Zahlung der Konzessionsabgabe nicht nachkommen würde. 15. In welcher Höhe wurden seit dem Jahr 1998 Bundesmittel aus dem gesamten Bundeshaushalt (nicht nur aus dem Einzelplan des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur) in Erschließung von Zufahrten, Bau von LKW-Parkplätzen, anderen baulichen Maßnahmen, Reinigung von Anlagen oder auf andere Art und Weise in Rastanlagen, die der Tank & Rast zuzurechnen sind, investiert (bitte nach Jahren und Einzelplan aufschlüsseln)? 16. In welcher Höhe wurden seit dem Jahr 1998 Bundesmittel in den Bau, Erhalt und Betrieb von unbewirtschafteten Rastanlagen investiert (bitte nach Jahren aufschlüsseln)? Die Fragen 15 und 16 werden wegen des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet . Im Rahmen des Ziels der Bundesregierung, ein modernes, bedarfsgerechtes Rastanlagensystem vorzuhalten, werden bewirtschaftete und unbewirtschaftete Rastanlagen neu-, um- oder ausgebaut. Vor dem Jahr 2009 wurde der Bau von Rastanlagen aus dem Titel 741 35 „Um- und Ausbau von Bundesautobahnen“ finanziert und nicht separat ausgewiesen. Seit 2009 weist der Straßenbauplan als Anlage zum Bundeshaushalt den Titel 741 34 „Bau von Rastanlagen" in den Kapiteln 1209 und 1210 (bis 2015) bzw. im Kapitel 1201 (ab 2016) auf. Hieraus wurden folgende Investitionen in bewirtschaftete und unbewirtschaftete Rastanlagen getätigt: Jahr 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017 Investitionen (in Mio. Euro) 67,6 139,4 157,2 127,1 101,1 132,4 112,2 94,1 100,0 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/5786 – 6 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Eine weitere Differenzierung in bewirtschaftete und unbewirtschaftete Rastanlagen sowie eine differenzierte Erfassung der Ausgaben für Erhaltung und Betriebsdienst auf Rastanlagen ist im Straßenbauplan nicht vorgesehen. In den Baukosten sind auch die übrigen Teile der gesamten Verkehrsanlage einschließlich Zu- und Abfahrt, Lkw-, Pkw- und Bus-Parkstände, Gehwege, ggf. separate WC-Gebäude, Rückhalteeinrichtungen etc. enthalten. Eine staatliche Unterstützung für den Bau oder den Betrieb der Nebenbetriebe wird damit nicht geleistet . Die Finanzierung des Betriebs von Autobahnraststätten und -tankstellen obliegt mithin allein den jeweiligen Konzessionsinhabern. Lediglich im Rahmen des Aufbaus der Versorgungsinfrastruktur für Elektromobilität beteiligt sich der Bund hinsichtlich des geplanten Netzes von Schnellladestationen auf Bundesautobahnen derzeit anteilig an den entstehenden Kosten. 17. Wie hoch wären nach Einschätzung der Bundesregierung die Kosten für eine Rückabwicklung der Konzessionsvergabe vor Ende des 1998 geschlossenen und 2038 auslaufenden Konzessionsvertrags? 18. Gibt es für den Fall, dass der Vertrag mit Tank & Rast im Jahr 2038 nicht verlängert wird, Ansprüche der Tank & Rast gegenüber dem Bund? Falls ja, wie würden diese sich begründen und nach heutigem Stand zusammensetzen ? Welche Gesamthöhe wäre zu erwarten? 20. Plant die Bundesregierung, die Option über eine Verlängerung des Konzessionsvertrags um weitere fünf bzw. zehn Jahre zu ziehen (bitte begründen)? Die Fragen 17, 18 und 20 werden wegen des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet. Eine Rückabwicklung der Privatisierung ist nicht vorgesehen. Der Rahmenvertrag zur Privatisierung ist bereits gekündigt. Die einzelnen Konzessionsverträge, die im Zuge der Privatisierung im Jahr 1998 geschlossen wurden, haben eine Laufzeit von 30 Jahren und können um weitere zehn Jahre verlängert werden. 19. Lassen sich die Angaben der Tank & Rast, nach denen diese seit der Privatisierung 1998 1,5 Mrd. Euro in Raststätten und Tankstellen auf Autobahnen investiert haben will (vgl. https://tank.rast.de/unternehmen.html), seitens des Bundes überprüfen? Nein, diese Angaben fallen in den unternehmerischen Bereich der Autobahn Tank & Rast Gruppe GmbH & Co. KG. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333