Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat vom 13. November 2018 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Deutscher Bundestag Drucksache 19/5792 19. Wahlperiode 15.11.2018 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Andrej Hunko, Heike Hänsel, Ulla Jelpke, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE. – Drucksache 19/5322 – Maßnahmen von Europol gegen sogenannten Migrantenschmuggel V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Im Ständigen Ausschuss für die operative Zusammenarbeit im Bereich der inneren Sicherheit (COSI) hatte die EU-Polizeiagentur Europol am 2. Juli 2018 einen Zehn-Punkte-Plan zur Bekämpfung von „Migrantenschmuggel“ aufgestellt (Ratsdokument 12383/18). Ein dreistufiger Fahrplan sieht kurz-, mittelund langfristige Maßnahmen vor: 1. Ein „strategischer, interoperabler Fahrplan“ für die Agenturen im Bereich Justiz und Inneres zu Anstrengungen betreffend Migration; 2. Antwort der Strafverfolgungsbehörden: Kriminelle Netzwerke zerschlagen; 3. mehr Fokus auf Sekundärmigration; 4. direkter Zusammenhang zwischen Informationen von der „Frontlinie“ und Europol-Analysen; 5. vollständiges Lagebild durch „Datenfusion“; 6. gemeinsame Arbeitsgruppe aus Verbindungsbeamtinnen und Verbindungsbeamten bei Europol zum Migrantenschmuggel; 7. Koordinierung und Unterstützung regionaler Kontrollzentren zu Migration; 8. Einbindung von Europol in zukünftigen „Ausschiffungsplattformen“; 9. Verbindungsbeamtinnen und Verbindungsbeamte von Europol in Nahostund Nordafrika- sowie Sahel-Staaten; 10. Austausch operativer Informationen mit Drittstaaten. Aus Sicht der Fragestellerinnen und Fragesteller ist vor allem die polizeiliche operative Zusammenarbeit mit Drittstaaten problematisch. Zudem illustriert die polizeiliche Vorbereitung auf „Ausschiffungsplattformen“, ohne dass diese überhaupt konzeptionell entwickelt oder gar beschlossen worden sind, eine auf Abwehr basierende EU-Migrationspolitik. Der Europol-Vorschlag macht auf diese Weise deutlich, dass die nordafrikanischen Regierungen zu Türstehern der Europäischen Union aufgebaut werden sollen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/5792 – 2 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 1. Welche Aufgaben übernahmen welche Angehörigen der Bundesregierung zur Leitung des gemeinsamen polizeilichen Aktionstages „Mobile“, bei dem mit der Grenzagentur Frontex die „östlichen und Westbalkan-Grenzen“ verstärkt kontrolliert wurden (http://gleft.de/2vI)? Die Gesamtkoordinierung der deutschen Beteiligung erfolgte durch das Bundeskriminalamt , die deutsche Beteiligung an der Leitung des gemeinsamen polizeilichen Aktionstages „Mobile“ wurde durch das Landeskriminalamt (LKA) Baden -Württemberg wahrgenommen. Die Bundespolizei war im Rahmen ihrer Funktion als Nationaler Koordinierungspunkt für die Europäische Grenz- und Küstenwache (Frontex) beteiligt. a) Welche EU-Mitgliedstaaten und Drittstaaten nahmen an der Operation (auch zur Beobachtung) teil, und welche Aufgaben übernahmen diese? Neben Deutschland nahmen folgende EU-Mitgliedstaaten an der Operation teil: Bulgarien, Kroatien, Griechenland, Ungarn, Rumänien, Estland, Finnland, Lettland , Litauen, Polen, Slowakei, Österreich, Frankreich, Portugal, Slowenien und Schweden. Folgende Drittstaaten kooperierten im Rahmen des gemeinsamen polizeilichen Aktionstages „Mobile“: Albanien, Bosnien-Herzegowina, Ehemalige Jugoslawische Republik Mazedonien, Montenegro, Kosovo. Zur jeweiligen Aufgabenwahrnehmung liegen der Bundesregierung keine Erkenntnisse vor. b) Auf welche Weise haben Interpol und Europol die Operation unterstützt? Der Bundesregierung ist die geplante Anwesenheit von Vertretern von Interpol an zwei Grenzkontrollpunkten an den Schengen-Außengrenzen bekannt. Ob die Vertreter von Interpol tatsächlich an den Grenzkontrollpunkten anwesend waren und wenn ja, welche Aufgaben sie dort wahrgenommen haben, ist der Bundesregierung nicht bekannt. c) Wie wurden die laut Frontex 140 festgenommenen „Menschenschmuggler “ ermittelt? Dazu liegen der Bundesregierung keine Erkenntnisse vor. d) Welche „laufenden Frontex-Missionen“ wurden in die Operation einbezogen , und auf welche Weise geschah dies? Der polizeiliche Aktionstag „Mobile“ wurde in die bestehenden Frontex-Operationen - Joint Operation Focal Point 2018 Land - Joint Operation Flexible Operational Activities 2018 Land on Border Checks - Joint Operation Coordination Points Land 2018 - Joint Operation Flexible Operational Activities 2018 Land on Border Surveillance einbezogen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 3 – Drucksache 19/5792 e) An welchen weiteren „Aktionstagen“ von Frontex und Europol wird sich die Bundesregierung nach gegenwärtigem Stand beteiligen, und wann finden diese statt? Für das laufende Jahr sind keine weiteren Aktionstage von Frontex und Europol mit Beteiligung der Bundespolizei vorgesehen. Für die Durchführung von Aktionstagen im Jahr 2019 sind bislang keine konkreten Daten bekannt. 2. Welche regionalen Europol-Arbeitsgruppen sind der Bundesregierung im Bereich des „Migrantenschmuggels“ bekannt, und welche weiteren sollten aus ihrer Sicht mittelfristig eingerichtet werden? Der Bundesregierung sind keine regionalen Europol-Arbeitsgruppen im Bereich der Verhütung und Bekämpfung von Schleusungskriminalität bekannt. Der Bundesregierung ist auch nicht bekannt, dass mittelfristig derartige Arbeitsgruppen eingerichtet werden sollen. 3. Welche Haltung vertritt die Bundesregierung zur Frage, inwiefern das „Joint Operational Office against Human Smuggling Networks“ (JOO) in Wien, das eng mit Europol kooperiert, ausgebaut oder als „Kopie“ auch in anderen Ländern errichtet werden sollte? Das bestehende Konzept des Joint Operational Office against Human Smuggling Networks (JOO) Wien als Kooperations- und Unterstützungsplattform zur Schleusungsbekämpfung für Transit- und Zielstaaten innerhalb der Europäischen Union (EU) und Drittstaaten hat sich aus Sicht der Bundesregierung bewährt. Die Notwendigkeit eines Ausbaus in anderen Ländern besteht aus Sicht der Bundesregierung derzeit nicht. 4. Welche Haltung vertritt die Bundesregierung zur Frage, inwiefern das „Europäische Zentrum zur Bekämpfung der Migrantenschleusung“ (EMSC) bei Europol in Den Haag ausgebaut werden sollte, und welche neuen Maßnahmen sollte das Zentrum ergreifen? Nach Einschätzung der Bundesregierung ist das Europäische Zentrum zur Bekämpfung der Migrantenschleusung (EMSC) zur Unterstützung der Verhütung und Bekämpfung der Schleusungskriminalität gut aufgestellt. Mit den drei Hauptaufgaben (operative Unterstützung, strategische Unterstützung und Unterstützung der European Union Regional Taskforce) deckt es grundsätzlich den Bedarf der Mitglied-staaten. Als künftige Schwerpunkte des EMSC nennt Europol in dessen Zwei-Jahresbericht von 2018 drei Themen: Dokumentenbetrug, Soziale Medien (unter anderem mit der EU Internet Referral Unit [EU IRU]) und Finanzermittlungen. a) Welche weiteren Arbeitsgruppen sollten aus Sicht der Bundesregierung im EMSC eingerichtet werden? Die Aufbauorganisation des EMSC sieht keine Arbeitsgruppen vor. Die Bundesregierung sieht gegenwärtig auch keinen konkreten Bedarf an der Einrichtung von Arbeitsgruppen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/5792 – 4 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode b) Welche Haltung vertritt die Bundesregierung zur möglichen Einrichtung von „Operational Task Forces“ (OTFs) bei Europol? Die Operational Task Forces (OTF) sind zeitlich begrenzte Projekte betroffener Staaten und Ermittlungsstellen, die sich auf abgestimmte Maßnahmen zu einer gemeinsam als „High Value Target“ bestimmten kriminellen Gruppierung und/ oder einem Haupttäter konzentrieren. Das Konzept der OTF findet nicht nur zur Bekämpfung der Schleusungskriminalität, sondern auch in anderen Feldern der schweren und organisierten Kriminalität Anwendung. Die dadurch erfolgende Bewertung und Priorisierung der Bekämpfungsziele wird aus Sicht der Bundesregierung grundsätzlich begrüßt, da sie die Anstrengungen der Teilnehmer auf gemeinsam definierte Bedrohungen kanalisieren und damit die Arbeitseffizienz erhöhen kann. 5. Auf welche Weise könnten die übrigen Zentren bei Europol (etwa das Anti- Terrorzentrum ECTC, die Meldestelle für Internetinhalte, das Cyberzentrum EC3) die operativen Aktivitäten des EMSC, wie von Europol gefordert, aus Sicht der Bundesregierung verstärkt unterstützen? Die verschiedenen Zentren bei Europol arbeiten mit dem EMSC im Rahmen ihrer Ausrichtung zusammen. Die Meldestelle für Internetinhalte (IRU) unterstützt das EMSC mit Auswerte- und Recherchemaßnahmen im Internet und insbesondere in den sozialen Netzwerken. Das European Cybercrime Centre (EC3) bietet forensische Serviceleistungen zur Dokumentenprüfung und der IT-forensischen Auswertung. 6. Welche Haltung vertritt die Bundesregierung zur Frage, inwiefern das „Europol Mobile Analyst/Specialist Team“ (EMAST) im Bereich des „Migrantenschmuggels “ tätig werden bzw. deren Maßnahmen entsprechend ausgebaut werden sollten? EMAST unterstützt auf Anforderung die Behörden der EU-Mitgliedstaaten, z. B. durch Auslesen von Speichermedien, Abgleich mit Datenbanken sowie gezielter Analyse. In wieweit ein Ausbau der vorhandenen Kapazitäten erforderlich ist, kann von der Bundesregierung nicht bewertet werden. 7. Sofern die EMAST kurzfristig entsandt werden sollte, welche „Brennpunkte “ in welchen Ländern hält die Bundesregierung hierzu für geeignet? EMAST kommt entweder während internationaler gemeinsamer Einsätze auf der Basis von bereits erfolgten Risikoanalysen oder auf Anforderung einzelner EU-Mitgliedstaaten in konkreten Ermittlungsverfahren zum Einsatz. Eine gesonderte Bestimmung von Brennpunkten ist nicht erforderlich. 8. Welche Haltung vertritt die Bundesregierung zur Frage, inwiefern das EMSC die Ermittlungen in sozialen Netzwerken im Internet wie von Europol gefordert ausbauen sollte und könnte, und wie ist sie daran beteiligt? Soziale Netzwerke werden auch als Anbahnungsinstrument für Leistungen von Schleusernetzwerken missbraucht. Recherchen, Auswertungen und Ermittlungen im weitgehend anonymisierten Internet sind aufwendig und erfordern spezielle Expertise. Die bei Europol vorhandene IRU führt Auswerte- und Recherchemaßnahmen im Internet und insbesondere in den sozialen Netzwerken durch. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 4 verwiesen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 5 – Drucksache 19/5792 9. Welche Haltung vertritt die Bundesregierung zur Frage, inwiefern das Europäische Unterstützungsbüro für Asylfragen (EASO) und der Internationale Strafgerichtshof wie von Europol angeregt in das „Information Clearing House“ (ICH), das bei Europol bislang nur militärische Daten aus EUNAVFOR MED verarbeitet (Bundestagsdrucksache 19/353, Antwort zu Frage 14), aufgenommen werden sollte? Der Bundesregierung liegen dazu keine Erkenntnisse vor. 10. Welche Haltung vertritt die Bundesregierung zur Frage, inwiefern Europol in gemeinsame Lagezentren („Joint Command Centres“) in EU-Mitgliedstaaten eingebunden werden sollte, und welche dieser Zentren kämen dafür überhaupt infrage? Die Bundesregierung hat keine Erkenntnisse zu derartigen gemeinsamen Lagezentren in EU-Mitgliedstaaten. 11. Welche Haltung vertritt die Bundesregierung zur Frage, inwiefern Europol wie gefordert verstärkt Aufklärungsinformationen („Intelligence“) zu „Migrantenschmuggel von Drittstaaten verarbeiten sollte? Zu den Aufgaben von Europol gehört, zur Unterstützung und Verstärkung der Tätigkeit der Strafverfolgungsbehörden der Mitgliedstaaten zur Verhütung und Bekämpfung unter anderem grenzüberschreitender Schleusungskriminalität Informationen zu erheben, zu speichern, zu verarbeiten, zu analysieren und auszutauschen . Soweit zur Erfüllung dieser Aufgabe erforderlich, kann Europol zu diesem Zweck auch Kooperationsbeziehungen zu Behörden von Drittstaaten unterhalten . Vor diesem Hintergrund begrüßt die Bundesregierung einen verstärkten Informationsaustausch nach Maßgabe der Europol-Verordnung (EU) 2016/794. 12. Welche der acht Regierungen, mit denen Europol ein Abkommen zum Austausch personenbezogener Daten schließen will, haben nach Kenntnis der Bundesregierung Interesse für entsprechende Verhandlungen signalisiert, und wann sollen die Verhandlungen beginnen? Europol selbst ist unter der Europol-Verordnung (EU) 2016/794 nicht berechtigt, mit Drittstaaten Abkommen zum Austausch personenbezogener Daten zu schließen . Die Europäische Kommission ist mandatiert, für die EU internationale Abkommen nach Artikel 218 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) mit der Türkei, Israel, Algerien, Marokko, Tunesien, Jordanien, Ägypten und dem Libanon zu verhandeln, welche angemessene Garantien hinsichtlich des Schutzes der Privatsphäre, der Grundrechte und der Grundfreiheiten von Personen bieten. Der Bundesregierung ist bekannt, dass die Europäische Kommission mit den Staaten Kontakt aufgenommen hat. Der Bundesregierung ist aber nicht bekannt, welcher Staat Interesse an Verhandlungen signalisiert hat und wann gegebenenfalls die Verhandlungen beginnen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/5792 – 6 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 13. Wo hat Europol nach Kenntnis der Bundesregierung derzeit „Rotating Visiting Experts“ (RVEs) stationiert, und inwiefern könnten diese auch in Drittstaaten entsandt werden? Der Bundesregierung liegen keine Erkenntnisse zu der konkreten Ausgestaltung der „Rotating Visiting Experts“ (RVEs) vor und ob und wo Europol derzeit RVE einsetzt. Der Bundesregierung sind die Angaben von Europol bekannt, wonach in der Vergangenheit RVE als Verbindungsbeamte zu den EU-Missionen EUCAP SAHEL Niger und EUBAM Libya entsandt worden sind. a) Welche Aufgabenbereiche („Terms of Reference“) übernimmt Europol in den Gastländern? Der Inhalt der „Terms of Reference“ ist der Bundesregierung nicht bekannt. b) Inwiefern soll die Möglichkeit auch genutzt werden, um mit Ägypten, Tunesien und dem Libanon enger zu kooperieren? Der Bundesregierung liegen keine Erkenntnisse zu einer engeren Kooperation von Europol mit Ägypten, Tunesien und dem Libanon durch RVE vor. 14. Wo hat Europol nach Kenntnis der Bundesregierung „Gastbeamte“ („Guest Officers“) stationiert, und welche Haltung vertritt sie zur Frage, wo Europol mittelfristig weitere „Gastbeamte“ einsetzen könnte? Nach Kenntnis der Bundesregierung setzt Europol derzeit Gastbeamte an Hotspots in Griechenland (Lesbos, Chios, Samos, Leros und Kos) und Italien (Taranto , Messina, Catania, Augusta, Pozzallo, Agrigento, Lampedusa, Trapani und Palermo) ein. Abhängig von der weiteren Entwicklung und Ausgestaltung käme auch ein Einsatz an künftigen neuen Hotspots in Betracht. 15. Welche Haltung vertritt die Bundesregierung zur Frage, inwiefern auch Drittstaaten Verbindungsbeamtinnen und Verbindungsbeamte zu Europol oder Europol-Arbeitsgruppen entsenden sollten, und welche Regierungen sollten hierzu prioritär angefragt werden? Drittstaaten entsenden bereits Verbindungsbeamtinnen und -beamte zu Europol und erzeugen aus Sicht der Bundesregierung einen bedeutenden Mehrwert für die internationale polizeiliche Zusammenarbeit. Die Prioritäten bei den Kooperationsbeziehungen mit Behörden von Drittstaaten ergeben sich aus der Außenstrategie von Europol für die Jahre 2017 bis 2020. Hervorgehoben werden vor allem die USA, Staaten des Nahen Ostens und aus Nordafrika sowie die Westbalkanregion. 16. Inwiefern teilt die Bundesregierung die Haltung Europols, wonach die Entsendung von Verbindungsbeamtinnen und Verbindungsbeamten in Länder, mit denen es keine gesetzlichen Vereinbarungen zur operativen Zusammenarbeit gibt, dort wenigstens für eine „gefestigte Interaktion“ („Consolidated Interaction“) sorgen könnte, und worin könnte eine solche „Interaktion“ aus ihrer Sicht bestehen? Der Bundesregierung ist eine entsprechende Haltung Europols nicht bekannt. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 7 – Drucksache 19/5792 17. Welche Haltung vertritt die Bundesregierung zur Frage, inwiefern Europol mittelfristig in den von der Europäischen Union geplanten „Ausschiffungszentren “ in Nordafrika tätig werden sollte, und welche Aufgaben (etwa „Sicherheitsüberprüfungen “) könnten dort (vorbehaltlich entsprechender Vereinbarungen ) aus ihrer Sicht übernommen werden? Ein etwaiges Tätigwerden von Europol ist abhängig davon, wie sich der Prozess im Hinblick auf den Abschluss von Ausschiffungsvereinbarungen der EU mit Drittstaaten insgesamt weiter entwickelt. Die Bundesregierung hat daher zu der Fragestellung noch keine Position entwickelt. 18. Welcher Mehrwert könnte aus Sicht der Bundesregierung erzielt werden, wenn Europol wie gefordert Personendaten verarbeitet, die in exekutiven Mandaten der Gemeinsamen Sicherheits- und Verteidigungspolitik (GSVP) gesammelt wurden? Die Verarbeitung von im Rahmen eines exekutiven GSVP Mandates (Gemeinsame Sicherheits- und Verteidigungspolitik) gewonnenen Erkenntnissen im Rahmen der bestehenden Mandate und rechtlichen Bestimmungen, beispielsweise zu verwendeten Tatmitteln, Personaldaten oder andere relevante Informationsträger könnten zum Beispiel grundsätzlich einen Beitrag sowohl zur Bewertung der Migrationslage als auch der Identifizierung von Schleusungshandlungen und Schleusungsnetzwerken leisten. 19. Welche Abkommen sind der Bundesregierung zwischen Europol und GSVP-Missionen bekannt, in denen ein solcher Austausch schon jetzt möglich ist? Nach Kenntnis der Bundesregierung gibt es entsprechende Vereinbarungen von Europol nur mit EUNAVFOR MED Operation SOPHIA, die zur Erhebung und Übermittlung entsprechender personenbezogener Daten an Europol mandatiert ist. Auf den Beschluss des Rates (GASP) 2015/778 vom 18. Mai 2015 zuletzt geändert mit (GASP) 2018/717 vom 14. Mai 2018 wird verwiesen. 20. Was ist der Bundesregierung zu Zeitpunkt, Adressaten, Inhalten und Durchführenden weiterer Trainings der Militärmission EUNAVFOR MED für die sogenannte libysche Küstenwache bekannt, die nach einer Meldung der Militärmission „in Kroatien und anderen Mitgliedstaaten“ stattfinden sollen (http://gleft.de/2vH)? Auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 24a der Kleinen Anfrage der Fraktion DIE LINKE. auf Bundestagsdrucksache 19/5307 wird verwiesen. 21. Welche einzelnen Themen zu „Migration und Terrorismus“ standen auf der Tagesordnung des Treffens der G6-Staaten in Lyon, an dem auch die Bundesregierung beteiligt war („G6-Innenministertreffen: Salvini sieht seinen Kurs bestätigt“, euronews.com vom 9. Oktober 2018)? Im Bereich Migration stand das Thema „Irreguläre Migrationsströme managen“ auf der Tagesordnung. Im Bereich Terrorismus waren die Themen „Terrorismusbekämpfung – Rückkehr der Foreign fighters“ und „Kampf gegen Missbrauch des Internets durch Terroristen“ auf der Agenda. Außerdem sah die Tagesordnung das Thema „Sicherheitskooperation im Sahel“ vor. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/5792 – 8 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode a) Sofern auch die Zukunft des Dublin-Systems, bilaterale Abschiebeabkommen , die Zusammenarbeit mit Libyen, die Seenotrettung im Mittelmeer und geplante „Ausschiffungszentren“ behandelt wurden, welche Vorschläge wurden dort vorgetragen? Die genannten Themen waren nur am Rande Gegenstand des G6-Treffens. Alle Teilnehmer unterstrichen beim Thema „Irreguläre Migrationsströme managen“ das Erfordernis, mit den Herkunfts- und Transitstaaten eng zu kooperieren. Der Schwerpunkt lag auf der Kooperation zwischen der EU und Marokko. Es wurden keine konkreten Vorschläge besprochen. b) Inwiefern waren auch US-Delegierte zum G6-Treffen eingeladen, und welche Themen wurden in deren Gegenwart behandelt? Zu dem G6-Treffen in Lyon waren der ehemalige US Justizminister, Jeff Sessions , und die stellvertretende Ministerin für Heimatschutz der Vereinigten Staaten von Amerika, Claire M. Grady, eingeladen. Sie haben an den Tagesordnungspunkten „Sicherheitskooperation im Sahel“ und „Kampf gegen Missbrauch des Internets durch Terroristen“ teilgenommen“. c) Wer hat die Bundesregierung in Lyon vertreten, und aus welchem Grund blieb der Bundesminister des Innern, für Bau und Heimat fern? Der Bundesminister des Innern, für Heimat und Bau, konnte aus Termingründen nicht an dem G6-Ministertreffen teilnehmen; er wurde von einem Parlamentarischen Staatssekretär vertreten. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333