Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat vom 13. November 2018 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Deutscher Bundestag Drucksache 19/5798 19. Wahlperiode 15.11.2018 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Cem Özdemir, Claudia Roth (Augsburg), Omid Nouripour, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Drucksache 19/5381 – Auslieferungsgesuche der türkischen Regierung V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Vom 27. bis 29. September 2018 befand sich der Präsident der Republik Türkei auf Einladung von Bundespräsident Dr. Frank-Walter Steinmeier auf Staatsbesuch in der Bundesrepublik Deutschland. Die Beziehungen zwischen den beiden Ländern sind seit der Inhaftierung deutscher Staatsangehöriger nach dem Putschversuch im Juli 2016 und der Abkehr der Türkei von Grundsätzen der Demokratie und Rechtsstaatlichkeit angespannt (www.amnesty.de/ jahresbericht/2018/tuerkei; www.spiegel.de/politik/ausland/tuerkei-laut-unohunderttausende -opfer-von-menschenrechtsverletzungen-a-1199007.html). Laut Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel gebe es „tiefgreifende Differenzen“ mit der Türkei hinsichtlich der Themen Pressefreiheit und Rechtsstaatlichkeit (www. berlinerzeitung.de/politik/erdogan-besuch-in-berlin-merkel-sieht--tiefgreifendedifferenzen --mit-tuerkei-31364572). Im Vorfeld des Staatbesuches übergab die türkische Regierung der Bundesregierung eine Liste mit 136 Namen von in Deutschland lebenden türkischen Exilanten, wie Staatspräsident Recep Tayyip Erdoğan gegenüber der türkischen Zeitung „Hürriyet“ äußerte (www.hurriyet. com.tr/gundem/erdogan-almanya-ziyaretini-degerlendirdi-bizim-grup-smallerolur -40972495). Die türkische Regierung sieht die dort Aufgelisteten als „Terroristen “ an (www.faz.net/aktuell/politik/ausland/erdogan-deutschland-soll-136- menschen-ausliefern-15816140.html). Sie fordert laut der regierungsnahen türkischen Zeitung „Yeni Asir“ „dringend“ die Auslieferung der auf der Liste befindlichen Personen (www.yeniasir.com.tr/gundem/2018/09/28/merkele-69- kisilik-teror-listesi). Außerdem soll die Türkei laut einem Bericht von „NDR“, „WDR“ und „Süddeutscher Zeitung“ am 24. September 2018 in einer Verbalnote an das Auswärtige Amt die Auslieferung von Can Dündar, den im Exil in Deutschland lebenden früheren Chefredakteur der regierungskritischen Zeitung „Cumhuriyet“, wegen Spionage, Verrat von Staatsgeheimnissen und Propaganda gefordert haben (www.sueddeutsche.de/politik/exklusiv-tuerkei-fordert-auslieferung-vonjournalist -duendar-1.4148777). Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/5798 – 2 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 1. Wann, durch wen, und an wen wurde die in den in der Vorbemerkung genannten Medienberichten erwähnte Liste an die Bundesregierung übergeben ? 2. Wie viele Menschen stehen auf dieser Liste? 3. Welche Verdachtsmomente werden gegen die auf dieser Liste befindlichen Personen aufgeführt (bitte einzeln auflisten)? 4. Inwiefern hält die Bundesregierung diese Verdachtsmomente für plausibel? 5. Welche Angaben über die Personen umfasst die Liste? Gibt es beispielsweise eine Auflistung ihrer genauen Adressdaten oder anderer Kontaktdaten wie E-Mail-Adressen oder Telefonnummern? 6. Welchen Berufsgruppen gehören die Aufgelisteten an? 7. Wie viele Journalistinnen und Journalisten befinden sich nach Kenntnis der Bundesregierung auf der Liste? 8. Hat die Bundesregierung diese Liste gegenüber der türkischen Regierung angesprochen ? a) Wenn ja, wer, wann, und in welcher Form? b) Wenn ja, wie lautete die Antwort der türkischen Regierung? 9. Wurden die auf der Liste befindlichen Personen seitens der Bundesregierung darüber informiert, dass sie vom türkischen Staat gesucht werden? 10. Wenn Frage 9 zutrifft, gab es sogenannte Gefährdungsansprachen der Betroffenen durch deutsche Sicherheitsbehörden, und wenn ja, durch Vertreter welcher Behörden wurden diese durchgeführt? 11. Falls es zutrifft, dass die Liste – wie Medien berichten – genaue Adressdaten der Betroffenen enthält und Fotos, die die Gesuchten beim Betreten und Verlassen ihrer Häuser zeigen, wurden die auf der Liste befindlichen Personen seitens der Bundesregierung darüber informiert (vgl. www.welt.de/politik/ deutschland/article181696832/Erdogan-in-BerlinTerrorliste-Tuerkei-fordert- Auslieferung-von-69-Personen.html)? Die Fragen 1 bis 11 werden im Zusammenhang beantwortet. Der Bundesregierung wurden weder im Vorfeld noch während des Staatsbesuches des türkischen Präsidenten in Deutschland vom 27. bis 29. September 2018 Listen mit Namen von Personen, die von der Türkei als Terroristen gesucht werden und deren Auslieferung verlangt wird, übergeben. Im Übrigen wird auf die Antwort der Bundesregierung auf die Schriftliche Frage 35 des Abgeordneten Tobias Pflüger auf Bundestagsdrucksache 19/5155 sowie auf die Antwort auf die Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE. auf Bundestagsdrucksache 19/5485 verwiesen. 12. Ging dem Auswärtigen Amt eine Verbalnote zur Auslieferung von Can Dündar, den im Exil in Deutschland lebenden früheren Chefredakteur der regierungskritischen Zeitung „Cumhuriyet“, zu? Wenn ja, wann ging die Verbalnote ein? Die Bundesregierung äußert sich nicht zu Einzelheiten etwaiger Auslieferungsersuchen . Gerade bei der Zusammenarbeit in Angelegenheiten der Strafrechtshilfe Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 3 – Drucksache 19/5798 ist die international praktizierte Vertraulichkeit des Verfahrens ein höchst schützenswertes Gut. Trotz der grundsätzlichen verfassungsrechtlichen Pflicht der Bundesregierung, Informationsansprüche des Deutschen Bundestages zu erfüllen , tritt hier nach sorgfältiger Abwägung der betroffenen Belange das Informationsinteresse des Parlaments hinter den berechtigten Interessen an einer effektiven Zusammenarbeit in Belangen der Strafverfolgung zurück. Das Interesse Deutschlands an der Gewährleistung einer funktionstüchtigen internationalen Zusammenarbeit in Strafsachen leitet sich aus dem Rechtsstaatsprinzip ab und hat damit ebenfalls Verfassungsrang (siehe auch die Antwort der Bundesregierung zu Frage 11 der Kleinen Anfrage der Fraktion DIE LINKE. auf Bundestagsdrucksache 19/5452 vom 2. November 2018). 13. Wenn Frage 12 zutrifft, wie wird die Bundesregierung auf dieses Auslieferungsgesuch reagieren? 14. Wenn Frage 12 zutrifft, hat die Bundesregierung die Verbalnote zur Auslieferung von Can Dündar gegenüber der türkischen Regierung angesprochen? c) Wenn ja, wer, wann, und in welcher Form? d) Wenn ja, wie lautete die Antwort der türkischen Regierung? Die Fragen 13 und 14 werden gemeinsam beantwortet. Es wird davon ausgegangen, dass sich die Fragesteller bei Frage 13 und 14 auf Frage 12 und nicht auf Frage 11 beziehen. Auf die Antwort zu Frage 12 verwiesen . 15. Welche Maßnahmen ergreift die Bundesregierung konkret, um die in Deutschland lebenden und von der Türkei gesuchten türkischen Exilantinnen und Exilanten zu schützen? Bei den Bundessicherheitsbehörden eingehende Hinweise auf eine mögliche Gefährdung von sich in Deutschland aufhaltenden Personen werden an die jeweils zuständigen Polizeien der Länder zur Durchführung der erforderlichen Maßnahmen in eigener Zuständigkeit weitergeleitet. Die Durchführung sogenannter Gefährdetenansprachen bzw. Sensibilisierungsgesprächen sowie die Ergreifung ggf. erforderlicher Schutzmaßnahmen (Personen- bzw. Objektschutz) für den von der Fragestellung umfassten Personenkreis fallen grundsätzlich in die Zuständigkeit der Polizeien der Länder. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333