Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat vom 13. November 2018 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Deutscher Bundestag Drucksache 19/5801 19. Wahlperiode 13.11.2018 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Martin Hess, Dr. Bernd Baumann, Dr. Gottfried Curio, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD – Drucksache 19/5383 – Linksextremismus im Hambacher Forst V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r In einem Bericht der „RP ONLINE“ vom 10. September 2018 (www.rp-online. de/nrw/hambacher-forst-polizei-ist-tunnelsystem-nicht-bekannt_aid-32828151) wird berichtet, dass die RP-Redaktion Einblick in mehrere Dokumente über den Einsatz der Polizei im Hambacher Forst hatte, darunter auch in den fortlaufenden Einsatzbericht. In diesem seien alle polizeirelevanten Vorkommnisse rund um die Rodungsgegner festgehalten. Am 28. August 2018 sei dort vermerkt gewesen , dass die Polizei im Zuge der Durchsuchung des sogenannten Wiesencamps am Haibaches Forst auf eine Luke gestoßen sei, die zu einem Tunnel führte. Explizit sei in dem Dokument von „Tunnel“ die Rede. Das Einstiegsloch wurde mit einer Größe von 60 mal 60 Zentimeter angegeben. Im weiteren Verlauf des Tages wurden laut Bericht dann weitere Tunnel und Erdlöcher mit Beton verfüllt, nachdem man sich vergewissert hatte, dass sich keine Personen mehr darin aufhielten. Laut Pressemeldung von „FOCUS ONLINE“ vom 12. September 2018 wird berichtet, dass ein Polizeibeamter mit seiner Schusswaffe einen Warnschuss abgegeben hat. Zuvor sollen Vermummte die Polizei massiv mit Steinwürfen im Hambacher Forst bedrängt haben (www.focus.de/ politik/deutschland/umstrittenes-waldstueck-polizisten-geben-warnschuss-imhambacher -forst-ab_id_9578392.html). Im Zuge der jüngsten Räumung seien dann nach einer Meldung von „FOCUS ONLINE“ vom 14. September 2018 Dutzende Polizeibeamte mit Fäkalien beworfen worden (www.focus.de/wissen/ natur/hambacher-forst-aktivisten-beschmeissen-polizei-mit-faekalien_id_959 4987.html), was aufgrund von beigemengten Chemikalien laut einer Polizeisprecherin als gefährliche Körperverletzung verfolgt wird (www.bild.de/ regional/koeln/koeln-aktuell/hambacher-forst-faekalien-angriffe-auf-polizisten- 57425004.bild.html). Nach einem Kommentar in der „FAZ“ vom 25. September 2018 beherbergte der Hambacher Forst von Beginn an auch gewalttätige Linksextremisten. Diesen sei es um etwas ganz anderes als Umweltschutz gegangen : Den Kampf gegen Kapitalismus in Gestalt von RWE sowie vor allem gegen den Staat, verkörpert durch die Polizei (www.faz.net/aktuell/politik/ inland/ueber-gewalttaetige-linksextremisten-im-hambacher-forst-kommentar- 15804583.html). Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/5801 – 2 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 1. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über Vernetzungen der Besetzer des Hambacher Forsts, sich vorübergehend im dortigen Gebiet aufhaltender Personen oder dort einmalig anwesender Personen zur linksextremistischen Szene seit 2012? 2. Bestehen oder bestanden nach Kenntnis der Bundesregierung Kontakte der jetzigen Besetzer zur linksextremistischen Szene (wenn ja, bitte nach Art, Personenzahl und linksextremistischer Gruppierung aufschlüsseln)? Die Fragen 1 und 2 werden wegen ihres Sachzusammenhanges gemeinsam beantwortet . Das Thema „Klimaschutz“ ist seit Ende 2014 aufgrund der politischen Diskussion über eine angestrebte Energiewende und die geplante Stilllegung von Kohlekraftwerken zunehmend in den Fokus von Linksextremisten gerückt. Mit Hilfe von Aktionsbündnissen und Kampagnen versuchen Linksextremisten, tagespolitische Themen aufzugreifen, sie perspektivisch in der linksextremistischen Szene zu verankern und somit ihre Anschlussfähigkeit an das demokratische Spektrum voranzutreiben . In diesem Kontext hat sich insbesondere die – erstmals im Jahr 2014 in Erscheinung getretene – linksextremistisch beeinflusste Kampagne „Ende Gelände“ eingebracht . Die linksextremistische „Interventionistische Linke“ (IL) ist maßgeblich in die Aktivitäten der Kampagne eingebunden, die als bedeutsamer Rahmen für Aktionen im Kontext des „Kampfes gegen den Klimawandel“ gesehen wird. Der Bundesregierung liegen darüber hinaus jedoch keine personenbezogenen Angaben über die Baumbesetzer oder andere Personen, die sich nur vorübergehend oder einmalig im Hambacher Forst befunden haben, vor. 3. Hat die Bundesregierung Kenntnisse darüber, inwieweit der Hambacher Forst als Trainingslager für Linksextremisten dient oder gedient hat? a) Wenn ja, welche Art von Training wurde durchgeführt? b) Wie viele Teilnehmer aus welchen extremistischen Szenen nahmen daran teil? Im Kontext mit den Protestaktionen gegen die Räumung der Baumhäuser im Hambacher Forst sowie die Rodung des Waldes wurden zahlreiche „Aktionstrainings “ durchgeführt, bei denen das Verhalten in Blockadesituationen geübt wurde. Darüber hinaus fanden im Bereich des Hambacher Forstes halbjährlich sogenannte Skill-Sharing-Camps statt, zuletzt vom 26. September bis 3. Oktober 2018, bei denen zum Beispiel Workshops zu Kletterübungen, Rechtsberatung oder Verhaltensregeln im Zusammenhang mit Auseinandersetzungen mit der Polizei angeboten werden. Erkenntnisse über die Anzahl der Teilnehmer aus dem linksextremistischen Spektrum liegen nicht vor. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 3 – Drucksache 19/5801 4. In welchem Umfang und welcher Art wurden nach Kenntnis der Bundesregierung strafrechtlich relevante Ermittlungen im Hinblick auf Gewalttaten mit linksextremistischem Hintergrund seit 2012 aufgenommen? 5. Welche strafrechtlich oder waffenrechtlich relevanten Zwischenfälle gab es nach Kenntnis der Bundesregierung seit der Besetzung des Hambacher Forst 2012 (bitte nach Art, Anzahl, Jahr aufschlüsseln)? 6. Wie viele Straftäter können nach Kenntnis der Bundesregierung mit welcher Straftat der linksextremistischen Szene zugeordnet werden, und wie viele von ihnen waren bereits vorbestraft? Die Fragen 4 bis 6 werden gemeinsam beantwortet. Die Bundesregierung geht im Gesamtkontext der vorliegenden Kleinen Anfrage einschließlich der Vorbemerkung der Fragesteller davon aus, dass sich die Zielrichtungen der Fragen 4 bis 6 auf linksextremistisch motivierte Strafteten im räumlichen Umfeld des Hambacher Forstes beziehen. Diesbezüglich liegen der Bundesregierung keine Erkenntnisse vor, da ein Tatort „Hambacher Forst“ kein Katalogwert im Rahmen des „Kriminalpolizeilicher Meldedienst – Politisch Motivierte Kriminalität“ (KPMD-PMK) und darüber hinaus auch kein recherchefähiges Kriterium in der zentralen Fallzahlendatei LAPOS des BKA ist. 7. Wie viele Straftaten wurden nach Kenntnis der Bundesregierung seit 2012 gegen Polizeibeamte verübt, die im Hambacher Forst eingesetzt wurden? Dazu liegen der Bundesregierung keine Erkenntnisse vor. Eine gesonderte Statistik zu Angriffen auf Polizeibeamte im Begründungszusammenhang „Hambacher Forst“ wird bei den Sicherheitsbehörden des Bundes nicht geführt. 8. Wie viele Polizeibeamte wurden nach Kenntnis der Bundesregierung seit 2012 bei Einsätzen im Hambacher Forst verletzt? Der Bundesregierung ist aufgrund einer Meldung des Polizeipräsidiums Aachen lediglich bekannt, dass im Zusammenhang mit den Räumungsarbeiten im Hambacher Forst in der Zeit vom 13. September bis 2. Oktober 2018 insgesamt 78 Polizeibeamte verletzt wurden, davon 60 Personen durch Fremdeinwirkung und 18 Personen durch Unfall. Eine Vielzahl der Verletzungen durch Fremdeinwirkung ist auf Fäkalienbewurf zurück zu führen. Weitere Verletzungen resultieren aus Steinwürfen oder Zwillenbeschuss. Eine gesonderte Statistik zu verletzten Polizeibeamten bei Einsätzen im Hambacher Forst wird bei den Behörden des Bundes nicht geführt. 9. Hat die Bundesregierung Kenntnis darüber, welche einschlägigen linksextremistischen Seiten im Internet bundesweit zu einem gewaltbereiten Widerstand gegen die jüngste Räumung aufgerufen haben (wenn ja, bitte aufschlüsseln , welche Seiten mit welcher Aussage)? Nach Kenntnis der Bundesregierung wurde auf den Internetseiten der Kampagne „Ende Gelände“ sowie des Bündnisses „Interventionistische Linke“ zu den Protesten gegen die Räumung der Baumhäuser sowie die Abholzung des Waldes berichtet und zum massiven Widerstand dagegen aufgerufen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/5801 – 4 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Darüber hinaus wertet das Bundeskriminalamt (BKA) im Rahmen seiner Befugnisse das Internet im Vorfeld von Protestveranstaltungen zur polizeilichen Lageund Gefährdungsbewertung aus. Soweit im Rahmen der Internetbeobachtung strafrechtlich relevante Beiträge /Aufrufe festgestellt werden, erfolgt eine Unterrichtung der zuständigen Polizeibehörden der Länder zur weiteren Prüfung in deren Zuständigkeit. Im BKA erfolgt jedoch keine Speicherung von Informationen zu Internetaufrufen über die jeweilige Veranstaltung hinaus, soweit nicht ein polizeilicher Anlass dafür besteht. 10. Bestehen nach Kenntnis der Bundesregierung Anhaltspunkte für die Existenz von errichteten Tunneln im Hambacher Forst? a) Wenn es derartige Tunnelsysteme gab, in welchem Umfang wurden sie errichtet, welchem Zweck dienten sie und wie wurden sie beseitigt? b) Stand die Errichtung oder der Betrieb der Tunnel in einem linksextremistischen Gesamtkontext? Nach Kenntnis der Bundesregierung wurden im Hambacher Forst Tunnelsysteme festgestellt. Diese dienten der Aufnahme von Personen oder Sachen. Weitergehende Informationen zu den Tunnelsystemen liegen der Bundesregierung nicht vor. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333