Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Auswärtigen Amts vom 12. November 2018 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Deutscher Bundestag Drucksache 19/5804 19. Wahlperiode 15.11.2018 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Andrej Hunko, Heike Hänsel, Christine Buchholz, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE. – Drucksache 19/5036 – EU-Ausbildung von mutmaßlichen Straftätern bei der Küstenwache in Libyen V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r In der Militärmission EUNAVFOR MED hat die Europäische Union seit Oktober 2017 mindestens 237 Angehörige der sogenannten libyschen Küstenwache ausgebildet. Allein die deutsche Beteiligung an der Mission hat bislang 224 Mio. Euro gekostet, als „Erfolg“ wurden 148 verdächtige Fluchthelfer festgestellt (Bundestagsdrucksache 19/4092, Antwort zu Frage 1). Zum Mandat von EUNAVFOR MED gehört, das Verhalten der Ausgebildeten bei Einsätzen auf See zu bewerten und Defizite bei der Ausrüstung zu ermitteln. Um entsprechende Informationen hierüber zu erhalten werden Schiffe der sogenannten libyschen Küstenwache aus der Luft beobachtet. EUNAVFOR MED nutzt dafür Drohnen vom Typ „Predator“ des italienischen Militärs (Bundestagsdrucksache 19/489, Antwort zu Frage 15; Bundestagsdrucksache 19/888, Antwort zu Frage 15). Werden bei diesen Beobachtungen „Mängel festgestellt“, soll EUNAVFOR MED in einem „Beobachtungs- und Beratungsmechanismus“ Maßnahmen treffen, „um eine Wiederholung zu verhindern“. Der „Beobachtungs - und Beratungsmechanismus“ soll dafür Bilder von GoPro-Kameras auswerten , die der sogenannten libyschen Küstenwache von der Europäischen Kommission geschenkt wurden (Antwort von Vizepräsidentin Federica Mogherini auf die Schriftliche Frage der Europaabgeordneten Sabine Lösing vom 21. September 2018, E-002566/2018). Auch auf den größeren Patrouillenbooten sind Kameras installiert. „Mangels zuverlässiger Internetverbindung“ könnten diese Aufnahmen jedoch nicht an EUNAVFOR MED überspielt werden. „Qualität und Menge“ des Videomaterials reichen laut der Europäischen Kommission noch nicht aus, um festzustellen, „ob das Verfahren ein zuverlässiges Überwachungsinstrument ist“. Über Sanktionsmöglichkeiten verfügt der „Beobachtungs- und Beratungsmechanismus “ nicht, was die Parlamentarische Versammlung des Europarates kürzlich in der Resolution 2215 (2018) moniert. Die Europäische Kommission bezeichnet das Verfahren auch nur als „Prozess der Erfahrungsauswertung“. Nur in einem bestimmten Fall wurden seitens der libyschen Behörden gegenüber einem Kapitän eines Patrouillenbootes Disziplinarmaßnahmen getroffen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/5804 – 2 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Die Anwärter für die Ausbildung in EUNAVFOR MED werden zuvor auf ihre Eignung und Zugehörigkeit zu extremistischen Gruppierungen geprüft („Libya keeps coast guards rejected by the EU“, www.euobserver.com vom 20. September 2018). Hieran sind unter anderem Europol und Interpol beteiligt. Eine unbekannte Zahl von Personen haben deshalb laut diesem Bericht keine Schengen- Visa für die Ausbildung in Malta, Italien oder Griechenland erhalten. Diese seien jedoch weiterhin für die sogenannte libysche Küstenwache tätig. Laut einem Sprecher der sogenannten libyschen Küstenwache liegen keine Hinweise vor, dass diese Personen „etwas falsch gemacht hätten“. Dem Bericht zufolge finden sich in der sogenannten libyschen Küstenwache außerdem immer noch Schleuser. A. M., einer der Kommandeure der sogenannten libyschen Küstenwache , findet sich mittlerweile wegen Schmuggels und Menschenhandels auf der UN-Sanktionsliste (http://gleft.de/2tM). Ein Flüchtlingsgefängnis, das mit A. M. kooperiert, soll auch mit Benzinschmuggel assoziiert sein. Dessen ungeachtet hatte A. M. in Rom an einem Workshop der Internationalen Organisation für Migration (IOM) teilgenommen und dort Angehörige der italienischen Regierung getroffen (vgl. „Libya keeps coast guards rejected by the EU“, www. euobserver.com vom 20. September 2018). 1. Welche Verbindungen der sogenannten libyschen Küstenwache sind der Bundesregierung zur organisierten Kriminalität bekannt? Auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 22 der Kleinen Anfrage der Fraktion DIE LINKE. auf Bundestagsdrucksache 19/4164 wird verwiesen. 2. Wie viele Angehörige der sogenannten libyschen Küstenwache wurden nach Kenntnis der Bundesregierung in der Militärmission EUNAVFOR MED ausgebildet? Auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 24 der Kleinen Anfrage der Fraktion DIE LINKE. auf Bundestagsdrucksache 19/5307 wird verwiesen. Darüber hinaus wird auf die untenstehende Antwort zu Frage 9 und die Antwort der Bundesregierung zu Frage 3 der Kleinen Anfrage der Fraktion DIE LINKE. auf Bundestagsdrucksache 18/13153 verwiesen. 3. In welchen Einrichtungen welcher Mitgliedstaaten haben diese Lehrgänge nach Kenntnis der Bundesregierung stattgefunden? Die Angehörigen der libyschen Küstenwache wurden im Rahmen des ersten Ausbildungspaketes vom 26. Oktober 2016 bis zum 13. Februar 2017 auf der hohen See an Bord des italienischen Schiffes „SAN GIORGIO“ und des niederländischen Schiffes „ROTTERDAM“ ausgebildet. Das zweite Ausbildungspaket wurde seit dem 30. Januar 2017 bislang an den folgenden Ausbildungseinrichtungen von Mitgliedstaaten der Europäischen Union (EU) durchgeführt: - Italienisches Marinekommando in Rom, Italien - Italienische Marineschule in Taranto, Italien - Italienisches Marineunteroffiziersschule in La Maddalena, Italien - Spanisches Marine-Ausbildungszentrum in Cartagena, Spanien - „NATO Maritime Interdiction Operational Training Centre” in der Marinebasis Souda Bay auf Kreta, Griechenland - Maltesisches Ausbildungszentrum für Maritime Sicherheit in Valletta, Malta Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 3 – Drucksache 19/5804 4. Welche Kameraaufnahmen werden nach Kenntnis der Bundesregierung im „Beobachtungs- und Beratungsmechanismus“ genutzt (etwa Drohnen des italienischen Militärs, GoPro-Kameras der Besatzung libyscher Patrouillenboote , auf den Schiffen fest installierte Kameras)? Nach Kenntnis der Bundesregierung wertet die EUNAVFOR MED Operation SOPHIA im Rahmen des sogenannten „Monitoring and Advising“-Mechanismus der Ausbildungsunterstützung der libyschen Küstenwache Aufnahmen aus, die mittels GoPro-Kameras auf libyschen Patrouillenbooten erstellt wurden. Weitergehende, der Bundesregierung vorliegende Informationen wurden als Verschlusssache eingestuft, weshalb entsprechend dem Grundsatz der Vertraulichkeit die weitere Beantwortung der Frage nicht offen erfolgen kann. Die Informationen werden als „VS – Nur für den Dienstgebrauch“ eingestuft und dem Deutschen Bundestag gesondert übermittelt.* a) Was ist der Bundesregierung darüber bekannt, inwiefern und in welchem Umfang die Aufnahmen von der sogenannten libyschen Küstenwache tatsächlich an EUNAVFOR MED übermittelt werden? Nach Kenntnis der Bundesregierung liegen EUNAVFOR MED Operation SO- PHIA derzeit drei DVDs mit Videodaten der entsprechenden GoPro-Kameras vor, die Anfang September 2018 an das Operationshauptquartier (OHQ) in Rom übergeben wurden. Der Bundesregierung liegen keine Informationen dazu vor, inwieweit diese Aufnahmen vollständig sind. b) Inwiefern bewertet die Bundesregierung den „Beobachtungs- und Beratungsmechanismus “ als zuverlässiges Überwachungsinstrument für etwaige Verstöße der sogenannten libyschen Küstenwache? Der Mechanismus befindet sich derzeit im Aufbau, weshalb eine abschließende Bewertung seiner Effektivität oder Zuverlässigkeit zum jetzigen Zeitpunkt nicht möglich ist. Darüber hinaus wird auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 3 der Kleinen Anfrage der Fraktion DIE LINKE. auf Bundestagsdrucksache 19/3047 verwiesen. 5. In welchen Fällen hat der „Beobachtungs- und Beratungsmechanismus“ nach Kenntnis der Bundesregierung Disziplinarmaßnahmen getroffen? 6. Inwiefern wurden die betreffenden Personen nach Kenntnis der Bundesregierung daraufhin tatsächlich aus der sogenannten libyschen Küstenwache entfernt? Die Fragen 5 und 6 werden gemeinsam beantwortet. Im Rahmen des Mechanismus werden keine Disziplinarmaßnahmen getroffen; auf die Antworten der Bundesregierung zu den Fragen 3 und 5a der Kleinen Anfrage der Fraktion DIE LINKE. auf Bundestagsdrucksache 19/3047 wird verwiesen . Darüber hinausgehende Informationen liegen der Bundesregierung nicht vor. * Das Auswärtige Amt hat die Antwort als „VS – Nur für den Dienstgebrauch“ eingestuft. Die Antwort ist im Parlamentssekretariat des Deutschen Bundestages hinterlegt und kann dort von Berechtigten eingesehen werden. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/5804 – 4 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 7. Existiert nach Kenntnis der Bundesregierung überhaupt eine Judikative in Libyen, die eine straf- oder zivilrechtliche Verfolgung von Vergehen der betreffenden Personen sicherstellen könnte (siehe www.youtube.com/watch? v=Oz50wceWlro)? Auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 5 der Kleinen Anfrage der Fraktion DIE LINKE. auf Bundestagsdrucksache 19/3047 wird verwiesen. 8. Auf welchen Schiffen von EU-Missionen (etwa „Themis“ von Frontex oder EUNAVFOR MED des Auswärtigen Dienstes) fuhren oder fahren nach Kenntnis der Bundesregierung Angehörige der libyschen Küstenwache als Beobachter oder Verbindungsbeamte mit? Der Bundesregierung liegen keine Erkenntnisse darüber vor, dass Angehörige der libyschen Küstenwache bei seegehenden Einheiten der EUNAVFOR MED Operation SOPHIA mitfahren oder mitgefahren sind. Der Bundesregierung liegen ebenfalls keine Erkenntnisse vor, dass sich Angehörige der libyschen Küstenwache als Beobachter oder Verbindungsbeamte auf den im Rahmen der Frontex- Operation Themis eingesetzten Schiffen befinden. 9. Wie vielen Anwärtern (und, sofern sich auch Frauen darunter befinden, Anwärterinnen ) für die Ausbildung in EUNAVFOR MED wurden nach Kenntnis der Bundesregierung nach Überprüfung ihrer Eignung und Zugehörigkeit zu extremistischen Gruppierungen die Ausbildung verwehrt? a) Welche Gründe sind der Bundesregierung für diese Ablehnung bekannt? b) Auf welche Weise wurden die Personen zuvor überprüft, und welche Akteure wurden hierzu von EUNAVFOR MED eingebunden? Die Fragen 9 bis 9b werden gemeinsam beantwortet. Nach Kenntnis der Bundesregierung sind im Rahmen des Überprüfungsprozesses (sogenanntes „Vetting“) möglicher Ausbildungsteilnehmer insgesamt 14 Kandidaten abgelehnt worden. Die einzelnen Gründe sind der Bundesregierung nicht bekannt. Hinsichtlich der Kriterien und der am „Vetting“ beteiligten Akteure wird auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 6 der Kleinen Anfrage der Fraktion DIE LINKE. auf Bundestagsdrucksache 18/9965 verwiesen. Inzwischen wird das „Vetting“ zusätzlich durch Interpol unterstützt . c) Wie viele Personen haben nach dieser Überprüfung ihre beantragten Schengen-Visa für die Ausbildung in Malta, Italien oder Griechenland nicht erhalten? Nach Kenntnis der Bundesregierung wurde keinem Ausbildungskandidaten, der die „Vetting“-Kriterien erfüllt hatte, ein Visum für die Einreise zur Ausbildungsteilnahme verweigert. d) Inwiefern sind diese Personen weiterhin für die libysche Küstenwache tätig ? Hierzu liegen der Bundesregierung keine Erkenntnisse vor. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 5 – Drucksache 19/5804 10. Was ist der Bundesregierung darüber bekannt, auf welche Weise die italienische Operation „Mare Sicuro“ mit EUNAVFOR MED kooperiert? Die italienische Operation MARE SICURO und EUNAVFOR MED Operation SOPHIA sind voneinander unabhängige Einsätze, die getrennt geführt werden. 11. Welche Länder nehmen nach Kenntnis der Bundesregierung an der „informellen Mittelmeer-Kontaktgruppe“ teil („Pressemitteilung „EU-Innenministerinnen und -minister verstärken Kooperation mit Nordafrika“ des österreichischen Bundesministeriums für Inneres vom 14. September 2018)? Welche Treffen der Gruppe haben bereits wo stattgefunden, und welche weiteren sind geplant? An der informellen Mittelmeer-Kontaktgruppe nehmen Ägypten, Algerien, Frankreich, Italien, Libyen, Malta, Österreich, Slowenien, die Schweiz, Tunesien sowie Deutschland teil. Es fand ein Treffen in Rom und eines in Tunis statt. Aktuell sind nach Kenntnis der Bundesregierung keine weiteren Treffen geplant. 12. Auf welche Weise ist die Bundesregierung an der Vorbereitung der „Libyen- Konferenz“ im November 2018 in Rom beteiligt („Haftar, terza mossa contro l’Italia: boicotterà la Conferenza di Roma“, www.huffingtonpost.it vom 13. August 2018)? Die Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel hat eine Einladung des italienischen Ministerpräsidenten Giuseppe Conte zu einer Konferenz am 12. und 13. November 2018 in Palermo erhalten. Die Bundesregierung steht im Hinblick auf die Konferenz in engem Kontakt mit der italienischen Regierung und bringt sich bei der Vorbereitung ein, damit die Konferenz einen wichtigen Beitrag zur Stabilisierung Libyens leisten kann. a) Welche Haltung vertritt die Bundesregierung zur Frage, auch den im östlichen Teil Libyens herrschenden Khalifa Haftar einzuladen (bitte begründen )? Zur Lösung der Krise in Libyen kann nur ein breiter und inklusiver politischer Prozess unter Leitung der Vereinten Nationen (VN) wesentliche Impulse und Elemente beitragen. Der Sondergesandte des Generalsekretärs der VN, Ghassan Salamé , führt daher Gespräche mit einer Reihe von relevanten Akteuren, darunter auch Khalifa Haftar. Dieser nahm auch auf Einladung von Staatspräsident Emmanuel Macron an der Pariser Konferenz am 29. Mai 2018 teil. b) Sofern dieser bereits eingeladen wurde, was hat dieser zu seinem Kommen geantwortet? Nach derzeitiger Kenntnislage der Bundesregierung geht die italienische Regierung von der Teilnahme von Khalifa Haftar aus. c) Inwiefern wird auch der Ältestenrat libyscher Stämme zu der Konferenz eingeladen („Libyan tribal elders demand UN-backed govt disarm militias in capital“, www.newtimes.co.rw 17. September 2018)? Der Bundesregierung liegen hierzu keine belastbaren Informationen vor. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/5804 – 6 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 13. Welche Zusammenarbeitsformen oder Sachverhalte wurden nach Kenntnis der Bundesregierung beim „EU-US Justice and Home Affairs Senior Officials Meeting“ am 25. und 26. September 2018 hinsichtlich der verstärkten Zusammenarbeit im Kampf gegen Migrantenschmuggel behandelt (Ratsdokument 11859/18) und welche Verabredungen wurden getroffen? Bei dem „EU-US Justice and Home Affairs Senior Officials Meeting” am 25. und 26. September 2018 wurde nach Kenntnis der Bundesregierung über erste Erfolge der operativen Zusammenarbeit zwischen Europol und US-Strafverfolgungsbehörden zur Verhinderung des Schmuggels von Migranten und von Dokumentenfälschungen gesprochen. Des Weiteren sollen sich die beiden Delegationen darauf verständigt haben, dass die Kooperation ausgebaut werden sollte. 14. Aus welchem Grund hat die Bundespolizei die im Kommissionsdokument SWD(2018) 410 final unter „4.1. Implementation by the Member States“ genannten Funktionen nicht umgesetzt, und wann soll dieses nachgeholt werden (siehe Ratsdokument 12251/18)? Der Bericht der Europäischen Kommission zur Evaluierung des Europäischen Grenzüberwachungssystems (EUROSUR, SWD (2018) 410 final) beschreibt den gegenwärtigen technischen Umsetzungsstand in den Mitgliedstaaten und ist insofern eine Momentaufnahme. In der sogenannten Analyseschicht von EUROSUR werden Analyseprodukte der jeweiligen Mitgliedstaaten eingestellt, um Erkenntnisse aus dem System für die eigene Bewertung recherchierbar zur Verfügung zu stellen und mit anderen Mitgliedstaaten auszutauschen. Die Bundespolizei hat bislang einzelne Analyseprodukte für den Bereich der illegalen Migration eingestellt . Diese umfassen jedoch noch keine analytischen Produkte zur Thematik „Cross-Border-Crime“. Demzufolge ist eine teilweise Umsetzung für diesen Bereich bereits gegeben. Eine vollständige Umsetzung wird baldmöglichst angestrebt . 15. Welche Gründe sind der Bundesregierung dazu bekannt, dass die Bundespolizei bei der Umsetzung von EUROSUR mit 9 339 901 Euro im Vergleich zu den übrigen Mitgliedstaaten an zweiter Stelle der Ausgaben steht (s. Ratsdokument 12251/18)? Bei denen in Rede stehenden Ausgaben handelt es sich um Kostenschätzungen hinsichtlich der Einrichtung und des Betriebes eines nationalen EUROSUR-Koordinierungszentrums (NCC) bezogen auf den Zeitraum des Inkrafttretens der EUROSUR-Verordnung bis Ende Dezember 2017, nicht um tatsächlich entstandene Ausgaben. Mit der Inbetriebnahme eines komplexen europäischen Grenzüberwachungssystems haben die Bundespolizei und die Grenzschutzorganisationen der anderen Mitgliedstaaten Neuland betreten. Aus ablauforganisatorischen Gründen wurde das NCC in der Bundesrepublik Deutschland in die bestehenden Strukturen des Führungs- und Lagedienstes des Bundespolizeipräsidiums integriert . Mit Blick auf die in der EUROSUR-Verordnung festgelegten gesetzlichen Meldeverpflichtungen und Betriebsbereitschaft rund um die Uhr wurden neben den Kosten für IT-Ausstattung und Wartung als weiterer wesentlicher Kostenfaktor die mit dieser zusätzlichen Aufgabe einhergehenden Personalkosten zugrunde gelegt. Darüber hinaus wurden unter Berücksichtigung der weiteren Ausbaustufen von EUROSUR (zum Beispiel Einbeziehung von Grenzübergangstellen, Servicecenter für besondere Aufklärungsmöglichkeiten des EUROSUR Fusion Services , Informationsaustausch mit benachbarten Behörden) weitere noch nicht hinreichend quantifizierbare Einflussfaktoren einkalkuliert. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 7 – Drucksache 19/5804 16. Worin bestanden die im Rahmen des deutschen Vorsitzes des European Coast Guard Functions Forum (ECGFF) durchgeführten vier Projekte bzw. Workshops „Cyber Attack Prevention in the Maritime Domain“, „Mobiles Trainingskonzept Boarding“, „Netzwerk Küstenwachzentren“ sowie „Gemischte internationale und funktionsübergreifende Besatzungen auf Küstenwachschiffen und -booten in internationalen Einsätzen“, und wer nahm daran jeweils teil (http://gleft.de/2u3)? Durch den zunehmenden Einsatz vernetzter Informationstechnologie sind auch maritime Einsatzmittel einem erhöhten Gefahrenpotential ausgesetzt. Ziel des Workshops „Cyber Attack Prevention in the Maritime Domain“ war es, für Cyber -Risiken im maritimen Bereich zu sensibilisieren und Möglichkeiten und Methoden aufzuzeigen, wie maritime Einsatzmittel gegen solche Bedrohungen geschützt werden können. Mit Blick auf internationale Einsätze im europäischen Küstenwachbereich mit Einsatzkräften aus unterschiedlichen Behörden und Organisationen ist das Erarbeiten und Trainieren standardisierter Einsatztechniken unter anderem zum Schutz der Einsatzkräfte und von diesen Maßnahmen betroffener sonstiger Personen erforderlich. Dies trifft insbesondere auf das Üben gefahrenträchtiger Taktiken wie das Boarding von Schiffen zu, das Gegenstand des Workshops „Mobiles Trainingskonzept Boarding“ war. Die Aufgaben von Küstenwachzentren in Europa, die im Workshop „Netzwerk Küstenwachzentren“ thematisiert wurden, bestehen in erster Linie aus Informationsmanagement in maritimen Gefahren- und Bedrohungslagen aller Art mit dem Ziel, erkannte Risiken zu minimieren. Neben dem Erfahrungsaustausch zwischen den unterschiedlichen Küstenwachzentren bezüglich ihrer technischen Ausstattung lag der Fokus dieses Workshops unter anderem auf der Betrachtung ablauforganisatorischer Aspekte. Vor dem Hintergrund knapper Ressourcen sollen Behörden und Organisationen mit Küstenwachfunktionen in die Lage versetzt werden, durch die Bündelung von Personal- und Materialressourcen effektiver kooperieren zu können. Ein wesentlicher Baustein ist der Einsatz gemischter internationaler und funktionsübergreifender Besatzungen auf Küstenwachschiffen, was im Workshop „Gemischte internationale und funktionsübergreifende Besatzungen auf Küstenwachschiffen und -booten in internationalen Einsätzen“ beleuchtet wurde. Aus den im „European Coast Guard Functions Forum“ (ECGFF) vertretenen Mitgliedstaaten nahmen Vertreterinnen und Vertreter aus den jeweiligen Behörden mit Küstenwachfunktionen an den Workshops teil. An der Plenary Conference vom 11. bis 14. September 2018 in Hamburg waren darüber hinaus Beobachter aus China und der Türkei vertreten. a) Welche bestehenden Missionen wurden im Rahmen der Veranstaltung „Gemischte internationale und funktionsübergreifende Besatzungen auf Küstenwachschiffen und -booten in internationalen Einsätzen“ betrachtet ? Als Diskussionsgrundlage für die genannte Veranstaltung diente der Einsatz der internationalen Besatzung auf dem finnischen Einsatzschiff „MERIKAHU“ und die Verwendung von niederländischen Einsatzkräften auf den deutschen Kontroll - und Streifenbooten im Rahmen des Frontex-koordinierten Einsatzes „Poseidon 2017“. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/5804 – 8 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode b) Wie hat die Bundespolizei die zukünftige Zusammenarbeit des ECGFF mit den drei EU-Agenturen mit Zuständigkeiten im Bereich der Küstenwache Frontex (Europäische Agentur für die Grenz- und Küstenwache), der European Maritime Safety Agency (EMSA) und der European Fisheries Control Agency (EFCA) verbessert, bzw. welche Projekte wurden hierzu durchgeführt? Auf Initiative der Bundespolizei konnten unter anderem Grundlagen zur zukünftigen Zusammenarbeit des ECGFF mit den Agenturen, die die finanziellen Rahmenbedingungen betreffen, geschaffen werden. Dies betrifft beispielsweise die Finanzierung der Sekretariatssitzungen sowie die Durchführung zukünftiger Workshops im Rahmen des ECGFF. Darüber hinaus konnte erreicht werden, dass die Aktionspläne der Europäischen Fischereiaufsichtsagentur (EFCA), der Europäischen Agentur für die Sicherheit des Seeverkehrs (EMSA) und der Europäischen Agentur für die Grenz- und Küstenwache (Frontex) mit dem des ECGFF enger abgestimmt und durch diesen integrativen Ansatz die Bedürfnisse der Mitgliedstaaten im Bereich der Küstenwache zukünftig besser berücksichtigt werden . Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 16 verwiesen. c) Welche Prioritäten sind der Bundesregierung für den neuen Vorsitz der italienischen Küstenwache und der Guardia di Finanza bekannt? Nach Kenntnis der Bundesregierung sind die Prioritäten der italienischen Küstenwache und der für die Bekämpfung von Wirtschafts- und Finanzkriminalität sowie für Polizeiaufgaben zur See zuständige Polizeitruppe „Guardia di Finanza“ unverändert. 17. Was ist der Bundesregierung darüber bekannt, inwiefern über das System SMART („Service-oriented infrastructure for MARitime Traffic tracking“) des italienischen Militärs (http://gleft.de/2ut), an das nach Kenntnis der Fragesteller außer Libyen auch die NATO und die EU-Grenzagentur Frontex angeschlossen sind, Koordinaten oder andere Informationen zu Seenotrettungsfällen verteilt werden? Hierzu liegen der Bundesregierung keine Erkenntnisse vor. 18. Was ist der Bundesregierung darüber bekannt, inwiefern die sogenannte libysche Küstenwache nunmehr als erster Drittstaat am EU-Kommunikationssystem „Seepferdchen Mittelmeer“ teilnimmt (Kommissionsdokument SWD(2018) 410 final; „Libya is so far the only third country participating“)? a) Wie ist es aus Sicht der Bundesregierung zu verstehen, dass Algerien im Gegensatz zu Libyen in einem Abkommen mit Spanien lediglich „auf bilateraler Ebene“ an „Seepferdchen Mittelmeer“ teilnimmt? b) Welche libyschen und algerischen Lagezentren sind hierfür mit „Seepferdchen Mittelmeer“ verbunden? Die Fragen 18 bis 18b werden gemeinsam beantwortet. Der Bundesregierung liegen keine Informationen zur konkreten Ausgestaltung der Teilnahme Libyens und Algeriens am Regionalen Kommunikationsnetzwerk „Seepferdchen Mittelmeer“ vor. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333