Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Auswärtigen Amts vom 13. November 2018 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Deutscher Bundestag Drucksache 19/5813 19. Wahlperiode 16.11.2018 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Sevim Dağdelen, Heike Hänsel, Andrej Hunko, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE. – Drucksache 19/5338 – Das deutsch-saudische Verhältnis vor dem Hintergrund der Kriegsverbrechen im Jemen V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Die Flüchtlingshilfe der Vereinten Nationen (UNHCR) hat am 28. September 2018 vor einer humanitären Katastrophe im Bürgerkriegsland Jemen gewarnt. 8,4 Millionen Menschen seien vom Hungertod bedroht, für 17,8 Millionen sei die Versorgung mit Lebensmitteln gefährdet, so das in Bonn ansässige Hilfswerk . Weil die Bevölkerung nur einen unzureichenden Zugang zu sauberem Wasser habe, sei außerdem die Cholera ausgebrochen – seit März vergangenen Jahres hätten sich mehr als eine Million Menschen infiziert. Dabei gebe es durchaus Lebensmittelhilfen vor Ort. So lagern im Hafen von Houdeida zurzeit 45 000 Tonnen Getreide, genug um Tausende Menschen einen Monat lang ernähren zu können, so das UNHCR weiter. Wegen der prekären Sicherheitslage könnten die Lieferungen die notleidenden Menschen in belagerten Städten und Regionen aber nicht erreichen. Die Lieferkonvois seien auf die Einhaltung von Feuerpausen angewiesen (KNA vom 28. September 2018). Die UN fordern seit langem von Saudi-Arabien die volle Aufhebung der Hungerblockade des Jemens (12. Januar 2018). Zuletzt prangerten die Ermittler des Menschenrechtsrates der Vereinten Nationen die anhaltende Blockade mehrerer Verbindungswege in den Jemen durch die saudische Koalition an. Die Menschen werden dadurch von dringend benötigten Lebensmitteln, Wasser, Medikamenten und anderen Hilfsgütern abgeschnitten. Auch beklagen sie Verschleppungen , Folter und sexuelle Gewalt. Kinder würden als Soldaten rekrutiert (epd vom 28. September 2018). Von Deutschland an Saudi-Arabien gelieferte Kriegsschiffe sind möglicherweise an dieser Hungerblockade Saudi-Arabiens gegen den Jemen beteiligt. Ob die Schiffe tatsächlich nur für den Küstenschutz, wie von Saudi-Arabien und der Bundesregierung behauptet, eingesetzt werden oder auch in Kriegshandlungen involviert sind, wird aber nicht kontrolliert (AFP vom 11. September 2018). Nicht nur bei Kriegswaffen ist der Endverbleib in Saudi-Arabien bislang nicht geprüft worden. Auch sogenannte Post-Shipment-Kontrollen haben in Saudi- Arabien bislang nicht stattgefunden. Während der zweijährigen Pilotphase werden ohnehin lediglich bei staatlichen Empfängern von kleinen und leichten Waf- Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/5813 – 2 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode fen und bestimmten Schusswaffen (Pistolen, Revolver und Scharfschützengewеhre ) Vor-Ort-Kontrollen über den Endverbleib durchgeführt (Bundestagsdrucksache 19/334, Antwort zu den Fragen 2 ff). Vorwürfe, dass saudi-arabische Militärflugzeuge Sturmgewehre vom deutschen Waffenhersteller Heckler & Koch über der Stadt Aden abgeworfen haben, um im dortigen Bürgerkrieg Milizen zu unterstützen, hätten bislang ebenso wenig erhärtet werden können wie andere Zweifel am Endverbleib von Waffenlieferungen an Saudi-Arabien (Bundestagsdrucksache 19/334, Antwort zu Frage 13). Die von Saudi-Arabien geführte Militärkoalition ist aber nicht nur für die Hungerblockade , sondern auch für Luftangriffe auf Wohngebiete, Märkte, Beerdigungen , Krankenhäuser und andere zivile Ziele verantwortlich (epd vom 28. September 2018). Trotzdem genehmigt die Bundesregierung entgegen der Koalitionsvereinbarung weiter die Ausfuhr von Rüstungsgütern nach Saudi- Arabien und seine Verbündeten wie die Vereinigten Arabischen Emirate (VAE). Bundesaußenminister Heiko Maas kündigte sogar an, dass der Dialog mit Saudi-Arabien wieder verstärkt werden solle und die Beziehungen künftig noch besser sein sollten als früher. Dabei hob er die wichtige Rolle hervor, die Saudi-Arabien „für Frieden und Stabilität in der Region und auch in der Welt“ spiele. Der Außenminister Saudi-Arabiens, Al-Dschubeir, lud Bundesminister Heiko Maas zu einem Besuch im Königreich „zur frühesten Gelegenheit“ ein, um eine „neue Phase der Kooperation auf allen Gebieten“ zu eröffnen (AFP vom 26. September 2018). 1. Ist nach Kenntnis der Bundesregierung der Krieg Saudi-Arabiens und der von ihr geführten Militärkoalition Teil der wichtigen Rolle des Königreichs „für Frieden und Stabilität in der Region und auch in der Welt“ (www.welt. de/newsticker/news1/article181666728/Diplomatie-Deutschland-und-Saudi- Arabien-legen-diplomatischen-Konflikt-bei.html)? Saudi-Arabien spielt als starke politische, wirtschaftliche und militärische Kraft auf der Arabischen Halbinsel eine wichtige Rolle bei den Bemühungen der internationalen Gemeinschaft, Stabilität in der Region des Nahen und Mittleren Ostens wieder herzustellen. Entsprechend eng muss Saudi-Arabien in politische Lösungen für die Krisen in der Region eingebunden werden. 2. Ist nach Kenntnis der Bundesregierung die Hungerblockade mehrerer Verbindungswege in den Jemen durch die von Saudi-Arabien geführte Militärkoalition Bestandteil des Wirkens der saudi-arabischen Führung „für Frieden und Stabilität in der Region und auch in der Welt“? Nach Angaben der Vereinten Nationen (VN) sind die unter der Kontrolle der Huthi-Rebellen stehenden Häfen für Schiffe zugänglich. Dies gilt auch für den Hafen von Hodeidah, in dem den VN zufolge 70 Prozent der nach Jemen importierten humanitären und kommerziellen Güter umgeschlagen werden. 3. Sind nach Kenntnis der Bundesregierung die von Saudi-Arabien und der von ihr geführten Militärkoalition durchgeführten Luftangriffe auf Wohngebiete, Märkte, Beerdigungen, Krankenhäuser und andere zivile Ziele Bestandteile des Wirkens der saudi-arabischen Führung „für Frieden und Stabilität in der Region und auch in der Welt“? Auf die Antwort zu Frage 1 wird verwiesen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 3 – Drucksache 19/5813 4. Sind die Einzelgenehmigungen für die Ausfuhr von Rüstungsgütern nach Saudi-Arabien, die allein im dritten Quartal 2018 mit 254 Mio. Euro die Höhe der Genehmigungen für das gesamte Jahr 2017 erreichen, ein Ergebnis der Ankündigung von Bundesaußenminister Heiko Maas, den Dialog mit Saudi-Arabien wieder zu verstärken und die Beziehungen noch besser zu gestalten als früher (www.welt.de/newsticker/news1/article181666728/Diplomatie- Deutschland-und-Saudi-Arabien-legen-diplomatischen-Konflikt-bei.html)? Die Bundesregierung verfolgt eine restriktive und verantwortungsvolle Rüstungsexportpolitik . Über die Erteilung von Genehmigungen für Rüstungsexporte entscheidet die Bundesregierung im Einzelfall und im Lichte der jeweiligen Situation nach sorgfältiger Prüfung unter Einbeziehung außen- und sicherheitspolitischer Erwägungen. Grundlage hierfür sind die rechtlichen Vorgaben des Gesetzes über die Kontrolle von Kriegswaffen (KrWaffKontrG), des Außenwirtschaftsgesetzes (AWG) und der Außenwirtschaftsverordnung (AWV) sowie die „Politischen Grundsätze der Bundesregierung“ aus dem Jahr 2000, der „Gemeinsame Standpunkt des Rates der Europäischen Union vom 8. Dezember 2008 betreffend gemeinsame Regeln für die Kontrolle der Ausfuhr von Militärtechnologie und Militärgütern“ und der Vertrag über den Waffenhandel („Arms Trade Treaty“). Die Beachtung der Menschenrechte im Empfängerland spielt bei der Entscheidungsfindung eine hervorgehobene Rolle. 5. Sieht die Bundesregierung in dem Bericht eines Rechercheteams des ARD- Politmagazins „report München“, des Magazins „stern“ und der Menschenrechtsorganisation ECCHR (European Center for Constitutional and Human Rights), das den Weg von Transportschiffen recherchierte, die von der UNO kontrolliert und für die Fahrt in den Jemen freigegeben und von Saudi-Arabien wochen- oder monatelang umgeleitet und auch in Häfen entlang der saudi-arabischen Küste festgehalten wurden, in denen die Patrouillenboote aus Deutschland stationiert sind (AFP vom 11. September 2018), Anhaltspunkte für Zweifel am Endverbleib der von Deutschland an Saudi-Arabien gelieferten Patrouillenboote? 6. Prüft die Bundesregierung die im Zusammenhang mit dem Bericht des Rechercheteams des ARD-Politmagazins „report München“, des Magazins „stern“ und der Menschenrechtsorganisation ECCHR vorgetragenen Anhaltspunkte für Zweifel am Endverbleib der von Deutschland an Saudi-Arabien gelieferten Patrouillenboote, wonach diese im Rahmen der Durchsetzung von „Seeblockaden“ eingesetzt werden könnten? Wenn ja, durch welche konkreten Schritte prüft sie die im Bericht vorgetragenen Zweifel am Endverbleib der Patrouillenboote? Wenn nein, durch welche konkreten Belege bzw. welche konkrete Beweisführung konnten diese Zweifel ausgeräumt werden? 7. Ist nach Kenntnis der Bundesregierung der im Rahmen der maritimen Komponente des saudi-arabischen Programms zur Grenzsicherung geplante Einsatz der aus Deutschland nach Saudi-Arabien gelieferten Patrouillenboote als Teil der militärischen Fähigkeiten Saudi-Arabiens zur Überwachung der Hungerblockade technisch ausgeschlossen? Die Fragen 5 bis 7 werden gemeinsam beantwortet. Auf die Antwort zu Frage 4 wird verwiesen. Im Übrigen gilt, dass Genehmigungen für den Export von Rüstungsgütern nur erteilt werden, wenn zuvor der Endverbleib dieser Güter im Endempfängerland hinreichend sichergestellt ist. Die Bundesregierung führt bezüglich zu exportie- Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/5813 – 4 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode render Rüstungsgüter eine Ex-ante-Prüfung zum Endverbleib durch. Diese Vorgehensweise entspricht der international geübten und bewährten Praxis. Vor Erteilung einer Genehmigung für die Ausfuhr von Rüstungsgütern werden stets alle vorhandenen Informationen über den Endverbleib umfassend geprüft und bewertet . Zu den im Rahmen des Genehmigungsverfahrens zu prüfenden Unterlagen zählen auch die sogenannten Endverbleibserklärungen, die von den Antragstellern vorzulegen sind. Wenn Zweifel am gesicherten Endverbleib beim Empfänger bestehen, werden Ausfuhranträge abgelehnt. Die zur Endverwendung durch die saudi-arabische Küstenwache bestimmten Patrouillenboote sollen im Rahmen der maritimen Komponente des saudi-arabischen Programms zur Grenzsicherung eingesetzt werden. Die Bundesregierung hat keine Erkenntnisse, die Anlass zum Zweifel am angegebenen Verwendungszweck geben. Im Rahmen ihrer Genehmigungspraxis berücksichtigt die Bundesregierung stets auch die grundsätzliche Eignung der Güter für den in den Antragsunterlagen angegebenen Zweck. Die in Frage stehenden Boote sind auf Grund ihrer Konfiguration auf den angegebenen Zweck der Grenzsicherung ausgerichtet; für einen Einsatz im Rahmen längerer Missionen, insbesondere in einem feindlichen Umfeld, sind die Boote nicht geeignet . 8. Inwieweit hat nach Kenntnis der Bundesregierung (auch nachrichtendienstlicher ) die von Saudi-Arabien geführte Militärkoalition die angekündigten sicheren Korridore für den Transport von Hilfsgütern und Menschen zwischen Sanaa und Hudaida an den drei angepeilten Routen inzwischen eröffnet (dpa vom 24. September 2018), um die landesweit drohende Hungersnot im Jemen abzuwenden? Nach Kenntnis der Bundesregierung sind die von in der Fragestellung genannten Korridore noch nicht eingerichtet worden. 9. Welche Kenntnisse (auch nachrichtendienstliche) hat die Bundesregierung, mit welcher Truppenstärke (Bodentruppen, Luftstreitkräfte etc.) das saudiarabische Militär im Jemen im Einsatz ist? Die Antwort auf die Frage kann aus Geheimhaltungsgründen nicht in dem für die Öffentlichkeit bestimmten Teil der Antwort der Bundesregierung erfolgen. Arbeitsmethoden und Vorgehensweisen der Nachrichtendienste des Bundes sind im Hinblick auf die künftige Erfüllung des gesetzlichen Auftrags besonders schutzwürdig . Ebenso schutzbedürftig sind Einzelheiten zu der nachrichtendienstlichen Erkenntnislage. Eine Veröffentlichung von Einzelheiten betreffend solche Erkenntnisse würde zu einer wesentlichen Schwächung der den deutschen Nachrichtendiensten zur Verfügung stehenden Möglichkeiten zur Informationsgewinnung führen. Dies hätte für die Auftragserfüllung der Nachrichtendienste des Bundes erhebliche Nachteile zur Folge und wäre für die Interessen der Bundesrepublik Deutschland schädlich. Deshalb sind die entsprechenden Informationen als Verschlusssache gemäß der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum materiellen Geheimschutz vom 10. August 2018 (Verschlusssachenanweisung – VSA) mit dem VS-Grad „VS – Vertraulich“ eingestuft und werden dem Deutschen Bundestag gesondert übermittelt.1 1 Das Auswärtige Amt hat die Antwort als „VS – Nur für den Dienstgebrauch eingestuft. Die Antwort ist in der Geheimschutzstelle des Deutschen Bundestages hinterlegt und kann dort nach Maßgabe der Geheimschutzordnung eingesehen werden. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 5 – Drucksache 19/5813 10. Welche Kenntnisse (auch nachrichtendienstliche) hat die Bundesregierung, welches technisches Gerät – Panzer, gepanzerte Fahrzeuge, Hubschrauber, Flugzeuge – das saudi-arabische Militär im Jemen einsetzt (bitte möglichst nach Typ, Bezeichnung, Hersteller und Einsatzzweck auflisten)? Offen zugängliche Informationen legen nahe, dass aus dem Bestand der saudiarabischen Streitkräfte folgende Fahrzeuge/Systeme in Jemen im Einsatz sind: – Kampfpanzer des Typs M1A2S ABRAMS – Schützenpanzer des Typs M-2 BRADLEY – Radpanzer des Typs LAV-25 – Gepanzerte Fahrzeuge der Typen Salman AL-HAZM und AL-SHIBL-2 – Transporthubschrauber UH-60 BLACKHAWK – Unbemannte Luftfahrzeuge Die darüber hinausgehende Beantwortung der Frage kann aus Staatswohlgründen nicht in offener Form erfolgen. Arbeitsmethoden und Vorgehensweisen der Nachrichtendienste des Bundes sind im Hinblick auf die künftige Erfüllung des gesetzlichen Auftrages besonders schutzwürdig. Sie dienen der Aufrechterhaltung der Effektivität nachrichtendienstlicher Informationsbeschaffung durch den Einsatz spezifischer Fähigkeiten und damit dem Staatswohl. Ebenso schutzbedürftig sind Einzelheiten zu der nachrichtendienstlichen Erkenntnislage. Eine Veröffentlichung von Einzelheiten solcher Erkenntnisse sowie der vorgenannten Fähigkeiten würde zu einer wesentlichen Schwächung der den deutschen Nachrichtendiensten zur Verfügung stehenden Möglichkeiten zur Informationsgewinnung führen. Dies hätte für die Auftragserfüllung der Nachrichtendienste des Bundes erhebliche Nachteile zur Folge und kann die Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland gefährden oder ihren Interessen schweren Schaden zufügen. Deshalb sind die entsprechenden Informationen als Verschlusssache gemäß der VSA mit dem VS-Grad „GEHEIM“ eingestuft und werden dem Deutschen Bundestag gesondert übermittelt.2 11. Inwieweit sieht die Bundesregierung in dem vom Europaparlament geforderten Waffenembargo gegen Saudi-Arabien mit Blick auf die Situation im Jemen, die sich zu einer der „schlimmsten, humanitären, politischen und wirtschaftlichen Krisen“ ausweitet (KNA vom 4. Oktober 2018), eine konsequente Umsetzung des im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD festgeschriebenen „sofortigen Genehmigungsstopps“ von Ausfuhren an die Länder, die „unmittelbar“ am Jemen-Krieg beteiligt sind (Koalitionsvertrag , Zeilen 7040/7041)? Bei der am 25. Oktober 2018 beschlossenen, nicht legislativen Entschließung des Europäischen Parlaments handelt es sich um eine politische Willensäußerung, die die Bundesregierung ernst nimmt. Eine rechtliche Verpflichtung für die Mitgliedstaaten ergibt sich daraus nicht. Im Übrigen wird im Hinblick auf Saudi-Arabien auf die Antwort zu Frage 4 verwiesen. 2 Das Auswärtige Amt hat die Antwort als „VS – Geheim eingestuft. Die Antwort ist in der Geheimschutzstelle des Deutschen Bundestages hinterlegt und kann dort nach Maßgabe der Geheimschutzordnung eingesehen werden. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/5813 – 6 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 12. Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung ergriffen, um Kenntnisse zu erlangen, ob die Lizenzproduktion des G36 in Saudi-Arabien aufgenommen wurde (Bundestagdrucksache 19/282, Antwort zu Frage 23), vor dem Hintergrund , dass eine wesentliche Voraussetzung für die Genehmigungsfähigkeit der Lizenzfertigung des G36 in Saudi-Arabien war, dass ohne dauerhafte Zulieferungen bestimmter Schlüsselkomponenten, die zwingend aus Deutschland stammen und damit der deutschen Exportkontrolle unterliegen, nicht möglich sein sollte (Bundestagsdrucksache 17/7926, Antwort zu Frage 5) und die Bundesregierung keine entsprechenden Ausfuhrgenehmigungen erteilt hat (Bundestagdrucksache 19/282, Antwort zu Frage 27)? Auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 23 der Kleinen Anfrage der Fraktion DIE LINKE. auf Bundestagsdrucksache 19/282 wird verwiesen. Der Bundesregierung liegen keine abweichenden Erkenntnisse vor. 13. Für den Export welcher Komponenten mit welchem Wert für Flugzeuge der Typen „Tornado“, „Eurofighter“, „F-15 Eagle“, „E-3 Sentry“ und „C-130“ nach Saudi-Arabien hat die Bundesregierung seit dem 31. August 2018 Genehmigungen erteilt (bitte nach Flugzeugtypen und jeweils bitte unter Angabe des Jahres und Monats und jeweiligen Genehmigungswertes aufschlüsseln )? Es liegen noch keine endgültigen Zahlen für 2018 vor. Die derzeit vorliegenden Angaben können sich durch Fehlerkorrekturen oder Nachmeldungen noch verändern . Eine automatisierte Auswertung aufgrund der abgefragten Kriterien ist nicht möglich, da diese nicht zu den statistisch erfassten Daten gehören. Die Aufstellung beruht daher auf einer händischen Auswertung der im Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) vorliegenden Genehmigungsdaten der Ausfuhrlistenposition A 0010 der Ausfuhrliste zur Außenwirtschaftsverordnung. Es besteht die Möglichkeit, dass Bauelemente gegebenenfalls in mehreren Flugzeugtypen eingesetzt werden können. Aus diesen Gründen kann eine vollständige Darstellung aller abgefragten Güter nicht gewährleistet werden. Im Zeitraum vom 31. August 2018 bis zum 7. November 2018 wurden keine Einzelgenehmigungen für Ausfuhren von Flugzeugteilen nach Saudi-Arabien erteilt. 14. Liegen der Bundesregierung inzwischen die endgültigen Zahlen zu den tatsächlichen Ausfuhren von Kriegswaffen für 2017 nach Saudi-Arabien vor (Bundestagsdrucksache 19/4129, Antwort zu Frage 1)? Wenn ja, in welchem Wert erfolgten im Jahr 2017 insgesamt tatsächliche Ausfuhren von Kriegswaffen? Wie prüft die Bundesregierung, ob diese wesentliche Voraussetzung für die Genehmigungsfähigkeit der Lizenzfertigung des G36 in Saudi-Arabien eingehalten wird? 15. Liegen der Bundesregierung inzwischen die Zahlen zu den tatsächlichen Ausfuhren von Kriegswaffen für das erste Halbjahr 2018 nach Saudi-Arabien vor (Bundestagsdrucksache 19/4129, Antwort zu Frage 4)? Wenn ja, in welchem Wert erfolgten im Jahr 2017 insgesamt tatsächliche Ausfuhren von Kriegswaffen? Die Fragen 14 und 15 werden gemeinsam beantwortet. Der Wert von tatsächlichen Ausfuhren von Kriegswaffen wird durch das Statistische Bundesamt erhoben. Die Daten sind Grundlage der jährlichen Berichterstattung im Rüstungsexportbericht. Dazu verwendet das Statistische Bundesamt Mel- Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 7 – Drucksache 19/5813 dungen von Unternehmen, die Kriegswaffen exportieren. Für das Jahr 2017 liegen dem Statistischen Bundesamt mittlerweile die endgültigen Zahlen zu den tatsächlichen Ausfuhren von Kriegswaffen vor. Für das 1. Halbjahr 2018 liegen der Bundesregierung vorläufige Zahlen zu den tatsächlichen Ausfuhren von Kriegswaffen nach Saudi-Arabien vor. Nach Erhebung des Statistischen Bundesamtes wurden im Jahr 2017 nach Saudi- Arabien Kriegswaffen im Wert von 110 303 214 Euro tatsächlich ausgeführt. Nach Erhebung des Statistischen Bundesamtes wurden im 1. Halbjahr 2018 nach Saudi-Arabien Kriegswaffen im Wert von 123 072 214 Euro tatsächlich ausgeführt . Im Hinblick auf die letzte Teilfrage von Frage 14 wird auf die Antwort zu Frage 12 verwiesen. 16. Inwieweit hat die Bundesregierung Kenntnisse (auch nachrichtendienstliche ), wonach Saudi-Arabien mit militärischen Schritten gedroht hat, falls Katar an einem Rüstungsgeschäft mit Russland über den Kauf eines Flugabwehrraketensystems festhält (https://de.reuters.com/article/katar-saudi-arabienid DEKCN1J11YX)? Hierzu liegen der Bundesregierung keine eigenen Erkenntnisse vor, die über die Berichterstattung in den Medien hinausgehen. 17. Hält die Bundesregierung die Genehmigung der Ausfuhr von Rüstungsgütern sowohl an Katar als auch Saudi-Arabien vor dem Hintergrund des Konflikts zwischen beiden Staaten in einer Krisen- und Spannungsregion für vereinbar mit den Grundsätzen der Bundesregierung und dem Frieden und der Stabilität in der Region dienlich? 18. Hält die Bundesregierung die Genehmigung der Ausfuhr von Rüstungsgütern sowohl an die Vereinigten Arabischen Emirate (VAE) als auch Saudi- Arabien vor dem Hintergrund von Kämpfen zwischen von saudi-arabischer Seite unterstützten Kräften einerseits und von den VAE gestützten Kräften andererseits – also innerhalb der saudisch-geführten arabischen Koalition – (www.derstandard.at/2000054923134/Fragile-Buendnisse-im-jemenitischen- Sumpf) und unterschiedlichen Interessen der beiden Staaten im Jemen (Bundestagsdrucksache 18/13149, Antwort zu Frage 16), für vereinbar mit den Grundsätzen der Bundesregierung und dem Frieden und der Stabilität in der Region dienlich? Die Fragen 17 und 18 werden gemeinsam beantwortet. Auf die Antwort zu Frage 4 wird verwiesen. 19. Wie viele und welche Angehörige der Streitkräfte Saudi-Arabiens waren und sind an welchen Ausbildungsprogrammen der Bundeswehr, wie beispielsweise dem Lehrgang internationaler Generalstabs- und Admiralstabsdienst (LGAI), in den Jahren 2017 (vgl. vorläufige Zahlen in Bundestagsdrucksache 19/282, Antwort zu Frage 17) und 2018 beteiligt (bitte entsprechend der Jahre die Lehrgangsbereiche getrennt auflisten)? Im Jahr 2017 hat ein saudi-arabischer Lehrgangsteilnehmer im Rahmen von Ausbildungsunterstützung am Lehrgang Generalstabs- und Admiralstabsdienst International (LGAI) teilgenommen. Gegenwärtig befinden sich sieben Angehörige der Streitkräfte Saudi-Arabiens zur Sprachausbildung in Deutschland. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/5813 – 8 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 20. Inwieweit gibt es für 2019 Planungen, Angehörige der Streitkräfte Saudi- Arabiens an Ausbildungsprogrammen der Bundeswehr, wie beispielsweise dem Lehrgang internationaler Generalstabs- und Admiralstabsdienst (LGAI), zu beteiligen (bitte entsprechend der Länder die Lehrgangsbereiche getrennt auflisten)? Für das Jahr 2019 ist die Ausbildung von weiteren sieben Offizieranwärtern geplant . 21. Sind die Verhandlungen über eine entsprechende Vereinbarung bezüglich der Anfrage Saudi-Arabiens zur Ausbildung saudi-arabischer Offiziersanwärter abgeschlossen (Bundestagsdrucksache 18/11389, Antwort zu Frage 35), und wenn ja, mit welchem Ergebnis? Die Verhandlungen mit Saudi-Arabien über den Abschluss der „Vereinbarung zwischen dem Bundesministerium der Verteidigung der Bundesrepublik Deutschland und dem Verteidigungsministerium des Königreichs Saudi-Arabien über die Ausbildung saudischen militärischen Personals in Einrichtungen der Bundeswehr“ sind abgeschlossen. Die Vereinbarung wurde am 30. April 2017 unterzeichnet und ist im Bundesgesetzblatt 2018 II, S. 193 veröffentlicht. 22. Ist es zwischenzeitlich zur Entsendung von Bundeswehrangehörigen als Berater für das Hauptquartier der sogenannten Islamic Military Counter Terrorism Coalition gekommen (Bundestagsdrucksache 18/11389, Antwort zu Frauge 36), bzw. ist eine solche Entsendung geplant? Die Bundeswehr hat keine Berater für das Hauptquartier der „Islamic Military Counter Terrorism Coalition“ in Saudi-Arabien entsandt und beabsichtigt dies auch künftig nicht. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333