Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft vom 15. November 2018 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Deutscher Bundestag Drucksache 19/5827 19. Wahlperiode 19.11.2018 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Gero Clemens Hocker, Frank Sitta, Nicole Bauer, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP – Drucksache 19/5405 – Zulassung von Pflanzenschutzmitteln in Deutschland V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Die Generaldirektion Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (GD SANTE) der EU-Kommission hat im Jahr 2016 ein Audit zur „Bewertung des Systems für die Zulassung von Pflanzenschutzmitteln“ in Deutschland durchgeführt. Das Ergebnis dieses Audits wurde in einem Bericht veröffentlicht (http://ec.europa. eu/food/audits-analysis/act_getPDF.cfm?PDF_ID=12764). Demnach gebe es in Deutschland deutliche Verzögerungen bei der Zulassung von Pflanzenschutzmitteln in Bezug auf die dafür maßgebliche EU-Verordnung über das Inverkehrbringen von Pflanzenschutzmitteln (Nr. 1107/2009). Alle in Deutschland eingereichten Zulassungsanträge würden erneut geprüft, auch wenn andere prüfende Mitgliedstaaten im zonalen Zulassungsverfahren bereits eine Bewertung anhand einheitlicher gemeinsam vereinbarter EU- Grundsätze vorgenommen hätten. Dem Bericht der GD SANTE zufolge sei die Folge eine besonders hohe Belastung deutscher Zulassungsbehörden durch nicht genutzte Synergien mit anderen Mitgliedstaaten. Die in der Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 vereinbarte Aufgabenteilung zwischen den Mitgliedsstaaten bei der Zulassung von Pflanzenschutzmitteln wird demzufolge in Deutschland nicht ordnungsgemäß angewendet. Zudem habe laut Industrieverband Agrar allein das Umweltbundesamt 20 nationale Anforderungen und Modelle entwickelt (www.iva.de/newsroom/presse mitteilungen/eu-audit-eklatante-schwaechen-bei-pflanzenschutz-zulassungdeutschland ). Eine europäische Harmonisierung werde dadurch erschwert. Diese auch von der EU-Kommission geäußerte Kritik gelte unabhängig davon, ob Deutschland der den Antrag prüfende Mitgliedstaat im zonalen Zulassungsverfahren , betroffener Mitgliedstaat im zonalen Zulassungsverfahren oder betroffen im Verfahren der gegenseitigen Anerkennung sei. Darüber hinaus fehlten den deutschen Behörden laut Bericht der EU-Kommission zuverlässige Prognosen zur Anzahl zukünftiger Zulassungsanträge mit der Folge, dass die zur Einhaltung der Rechtsvorschriften der EU notwendige Planung ineffizient sei. Diese Verstöße gegen geltendes EU-Recht wirkten sich nachteilig auf die Verfügbarkeit von Pflanzenschutzmitteln für die Landwirtschaft aus. Der Bericht der EU-Kommission enthält Empfehlungen an die zu- Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/5827 – 2 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode ständigen Behörden, die zur Beseitigung der festgestellten Mängel und zur Verbesserung der Pflanzenschutzmittelzulassung in Deutschland führen sollen (Seite 26). Im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD für die 19. Legislaturperiode des Deutschen Bundestages haben die Koalitionspartner vereinbart: „Die an der Pflanzenschutzmittel-Zulassung beteiligten Behörden statten wir mit zusätzlichem Personal aus, um die Zulassungsverfahren zügig durchführen zu können. Wir sorgen für eine bessere Transparenz der Zulassungsverfahren für Wirkstoffe und Pflanzenschutzmittel auf EU- und nationaler Ebene. Wir werden die Forschung verstärken, um die Bandbreite innovativer und vorhandener Pflanzenschutzmittel – auch im ökologischen Landbau – zu erweitern.“ 1. Wie bewertet die Bundesregierung die von der EU-Kommission kritisierten deutlichen Verzögerungen bei der Zulassung von Pflanzenschutzmitteln in Deutschland, und welche Folgen haben diese Verzögerungen nach Auffassung der Bundesregierung? Die gemäß §§ 33 und 34 des Pflanzenschutzgesetzes zuständigen Behörden waren sich bereits vor der Inspektion durch die zuständige Stelle der EU-Kommission über die Sachlage der Verfristungen im Klaren. Erste Schritte, um die Verfristungen abzustellen, waren bereits eingeleitet. Alle Behörden verfolgen einen strikten Plan zum Abbau der Verfristungen. 2. Wie viele Zulassungsanträge für Pflanzenschutzmittel sind beim Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) als zuständige und die Pflanzenschutzmittelzulassung in Deutschland koordinierende Behörde in den vergangenen fünf Jahren jeweils eingegangen (bitte tabellarisch getrennt danach angeben, ob es sich um eine Erst- oder Wiederzulassung handelt und ob Deutschland der den Antrag prüfende Mitgliedstaat im zonalen Zulassungsverfahren, betroffener Mitgliedstaat im zonalen Zulassungsverfahren oder betroffen im Verfahren der gegenseitigen Anerkennung ist)? Die erbetenen Informationen ergeben sich aus folgender Tabelle: Antragseingänge im zonalen Zulassungsverfahren und gegenseitigen Anerkennungsverfahren für Pflanzenschutzmittel 2013 bis 2018 (inkl. Anträge auf Erweiterung einer bestehenden Zulassung) Eingang ZV1 ZV3 ZVU ZV2 ZV4 Gesamt 2013 77 79 15 - - 171 2014 53 75 14 - - 142 2015 48 105 28 - 1 182 2016 25 46 27 7 19 124 2017 28 56 68 - 17 169 2018 (Stand 5.11.) 14 32 39 8 35 128 ZV1 Deutschland (erst-)bewertender Mitgliedstaat (zRMS), erstmaliger Zulassungsantrag nach Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 ZV2 Deutschland (erst-)bewertender Mitgliedstaat (zRMS), erneute Zulassung (Art. 43) ZV3 Deutschland beteiligter Mitgliedstaat (cMS), erstmalige Zulassung ZV4 Deutschland beteiligter Mitgliedstaat (cMS), erneute Zulassung (Art. 43) ZVU Gegenseitige Anerkennung (in der zentralen Zone oder über die Zonen hinweg) Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 3 – Drucksache 19/5827 3. Wie viele Zulassungsanträge für Pflanzenschutzmittel hat das BVL in den vergangenen fünf Jahren jeweils abgeschlossen (bitte tabellarisch getrennt danach angeben, ob es sich um eine Erst- oder Wiederzulassung handelt und ob Deutschland der den Antrag prüfende Mitgliedstaat im zonalen Zulassungsverfahren , betroffener Mitgliedstaat im zonalen Zulassungsverfahren oder betroffen im Verfahren der gegenseitigen Anerkennung ist)? Die erbetenen Informationen ergeben sich aus folgender Tabelle. Auf die Erläuterung zu den Abkürzungen in der Antwort zu Frage 2 wird verwiesen: Entscheidungen im Zonalen Zulassungsverfahren für Pflanzenschutzmittel 2013 bis 2018 (inkl. Anträge auf Erweiterung einer bestehenden Zulassung) Eingang ZV1 ZV3 ZVU ZV2 ZV4 Gesamt 2013 15 11 5 - - 41 2014 27 22 4 - - 53 2015 27 29 13 - - 69 2016 35 38 13 - - 86 2017 67 91 41 - 1 200 2018 (Stand 5.11.) 45 68 57 4 4 178 4. An wie vielen Zulassungsanträgen für Pflanzenschutzmittel wurden die neben dem BVL am Zulassungsprozess mitwirkenden Behörden in den vergangenen fünf Jahren jeweils beteiligt (bitte tabellarisch für alle am Zulassungsprozess mitwirkenden Behörden sowie getrennt danach angeben, ob es sich um eine Erst- oder Wiederzulassung handelt und ob Deutschland der den Antrag prüfende Mitgliedstaat im zonalen Zulassungsverfahren, betroffener Mitgliedstaat im zonalen Zulassungsverfahren oder betroffen im Verfahren der gegenseitigen Anerkennung ist)? Den Vorgaben des § 34 des Pflanzenschutzgesetzes folgend beteiligt das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) als zuständige Zulassungsbehörde die mitwirkenden Behörden Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR), Julius Kühn-Institut (JKI) und Umweltbundesamt (UBA) an den zonalen Zulassungsverfahren und den gegenseitigen Anerkennungsverfahren. 5. Wie viele Beteiligungen an Zulassungsanträgen für Pflanzenschutzmittel haben die mitwirkenden Behörden in den vergangenen fünf Jahren jeweils abgeschlossen (bitte tabellarisch für alle am Zulassungsprozess mitwirkenden Behörden sowie getrennt danach angeben, ob es sich um eine Erst- oder Wiederzulassung handelt und ob Deutschland der den Antrag prüfende Mitgliedstaat im zonalen Zulassungsverfahren, betroffener Mitgliedstaat im zonalen Zulassungsverfahren oder betroffen im Verfahren der gegenseitigen Anerkennung ist)? Die erbetenen Informationen ergeben sich aus folgender Tabelle. Auf die Erläuterung zu den Abkürzungen in der Antwort zu Frage 2 wird verwiesen: Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/5827 – 4 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode JKI Eingang ZV1 ZV3 ZVU ZV2 ZV4 Gesamt 2013 15 15 8 - - 38 2014 27 33 9 - - 69 2015 30 58 12 - - 100 2016 25 60 34 - - 119 2017 48 55 43 4 14 164 2018 17 65 46 - 3 131 Gesamt: 621 BfR Eingang ZV1 ZV3 ZVU ZV2 ZV4 Gesamt 2013 16 17 1 - - 34 2014 30 22 12 - - 64 2015 24 45 11 - - 80 2016 29 57 19 - - 105 2017 32 77 58 2 12 181 2018 24 65 51 2 4 146 Gesamt: 610 UBA ZV1 ZV3 ZVU ZV2 ZV4 Ges. Eingang 2013 20 13 7 - - 40 2014 25 19 6 - - 50 2015 15 23 4 - - 42 2016 22 22 9 - - 53 2017 36 107 51 3 1 198 2018 23 67 57 1 4 152 Gesamt: 535 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 5 – Drucksache 19/5827 6. Welche Fristen gibt es für die Zulassung von Pflanzenschutzmitteln laut EU-Verordnung über das Inverkehrbringen von Pflanzenschutzmitteln (Nr. 1107/2009), und wie lange hat im Vergleich dazu eine Zulassung in den vergangenen fünf Jahren in Deutschland im Durchschnitt gedauert (bitte tabellarisch für alle am Zulassungsprozess mitwirkenden Behörden sowie getrennt danach angeben, ob es sich um eine Erst- oder Wiederzulassung handelt und ob Deutschland der den Antrag prüfende Mitgliedstaat im zonalen Zulassungsverfahren, betroffener Mitgliedstaat im zonalen Zulassungsverfahren oder betroffen im Verfahren der gegenseitigen Anerkennung ist)? Die Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 sieht folgende Fristen für die Bearbeitung von Zulassungsanträgen vor: (Erst-)Bewertender Mitgliedstaat, Erstmaliger Zulassungsantrag nach Verordnung (EG) 1107/2009 in der Zone, (ZV1): 18 Monate (1 Jahr plus ggf. Frist von 6 Monaten für den Antragsteller zur Erfüllung notwendiger Nachforderungen , entspricht 548 Tage) (Erst-)Bewertender Mitgliedstaat, Erneute Zulassung, (ZV2): 6 Monate (ca. 180 Tage) Beteiligter Mitgliedstaat, Erstmalige Zulassung, (ZV3): 120 Tage nach Eingang der Entscheidung des Bewertenden Mitgliedstaats Beteiligter Mitgliedstaat, Erneute Zulassung, (ZV4): 90 Tage nach Eingang der Entscheidung des Bewertenden Mitgliedstaats Gegenseitige Anerkennung (ZVU): 120 Tage nach Eingang des vollständigen Antrags Die Angaben zur durchschnittlichen Dauer der Antragsbearbeitung einer Zulassung finden sich in folgender Tabelle: Bearbeitungsbeginn ZV1a) ZV3b) ZVUa) ZV2a) ZV4b) 2013 1385 (29) 319 (13) 878 (11) - - 2014 1251 (24) 548 (30) 749 (6) - - 2015 896 (8) 630 (48) 725 (20) - - 2016 - 499 (49) 510 (21) 727 (4) 406 (1) 2017 - 315 (29) 358 (17) - 577 (3) 2018 (Stand 5.11.) - 214 (5) 183 (2) - - Zeiten a) ab vollständigem Antrag (ZV1, ZV2, ZVU) b) Start der Prüfung nach Vorliegendem Prüfergebnis des erstbewertenden Mitgliedstaats und dessen Entscheidung bis zum Bescheid des BVL in Tagen pro Antrag; Zahl der Anträge in Klammern 7. Wie viele Zulassungsanträge sind seit dem Inkrafttreten der EU-Verordnung über das Inverkehrbringen von Pflanzenschutzmitteln (Nr. 1107/2009) in Deutschland eingegangen, und wie viele davon wurden fristgemäß bearbeitet ? Im zonalen Zulassungsverfahren sowie in den Verfahren der gegenseitigen Anerkennung sind bisher 1 118 Anträge auf Zulassung oder reguläre Zulassungserweiterung in Deutschland gestellt worden. Bislang war es in keinem Fall möglich, Entscheidungen zu Zulassungsanträgen innerhalb der von der Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 dafür vorgesehen Fristen zu treffen und zu bescheiden. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/5827 – 6 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 8. Wie viele Gerichtsverfahren sind nach Kenntnis der Bundesregierung derzeit aufgrund von Verzögerungen im Zulassungsverfahren für Pflanzenschutzmittel gegen die deutschen Zulassungsbehörden anhängig, und um welche Art von Klagen handelt es sich dabei jeweils? Aufgrund von Verzögerungen im Zulassungsverfahren für Pflanzenschutzmittel sind nach Kenntnis der Bundesregierung derzeit 34 Gerichtsverfahren gegen das BVL als deutsche Zulassungsbehörde anhängig. In 31 Fällen handelt es sich um verwaltungsgerichtliche Untätigkeitsklagen, in 3 Fällen um zivilgerichtliche Schadensersatzprozesse. 9. Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus der Kritik der EU-Kommission, alle in Deutschland eingereichten Zulassungsanträge für Pflanzenschutzmittel würden anhand eigener deutscher Anforderungen geprüft , auch wenn andere Mitgliedstaaten bereits eine Bewertung anhand einheitlicher gemeinsam vereinbarter EU-Grundsätze vorgenommen hätten, und welche Folgen ergeben sich daraus nach Auffassung der Bundesregierung für den Zulassungsprozess in Deutschland? In der Risikobewertung nutzen die zuständigen Behörden ausschließlich in den Bereichen deutsche Modelle, in denen das Verfahren dieses vorsieht, eine Harmonisierung noch nicht erfolgt ist oder neue anerkannte wissenschaftliche Erkenntnisse die Berücksichtigung besonderer Hinweise notwendig machen. Die Bundesregierung ist der Ansicht, dass diese im Sinne der Harmonisierung schnellstmöglich in die auf EU-Ebene abgestimmten Verfahren einfließen sollten . Die zuständigen Behörden handeln gemäß den Vorgaben der EU-Rechts und sollen dabei Vertrauen in die Risikobewertung und die hieraus resultierenden Schlussfolgerungen der zuständigen Behörden der anderen Mitgliedstaaten haben . 10. Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus der Kritik des Industrieverbandes Agrar, allein das Umweltbundesamt habe 20 eigene nationale , über die einheitlichen gemeinsam vereinbarten EU-Grundsätze hinausgehenden Anforderungen und Modelle entwickelt, und welche Folgen ergeben sich daraus nach Auffassung der Bundesregierung für den Zulassungsprozess von Pflanzenschutzmitteln in Deutschland? 11. Auf welcher Grundlage ist es nach Ansicht der Bundesregierung für die an der Zulassung von Pflanzenschutzmitteln in Deutschland beteiligten Behörden nach Kenntnis der Bundesregierung möglich, eigene nationale, über die einheitlichen gemeinsam vereinbarten EU-Grundsätze hinausgehende Anforderungen und Modelle zu entwickeln? 12. Wie viele eigene nationale, über die einheitlichen gemeinsam vereinbarten EU-Grundsätze hinausgehenden Anforderungen und Modelle haben die an der Zulassung von Pflanzenschutzmitteln in Deutschland beteiligten Behörden nach Kenntnis der Bundesregierung bisher jeweils entwickelt, und wie viele davon werden jeweils angewendet? 13. Ist die Entwicklung eigener nationaler, über die einheitlichen gemeinsam vereinbarten EU-Grundsätze hinausgehender Anforderungen und Modelle nach Auffassung der Bundesregierung sinnvoll? Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 7 – Drucksache 19/5827 14. Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus der Kritik der EU-Kommission, die in der Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 bei der Zulassung von Pflanzenschutzmitteln vereinbarte Aufgabenteilung zwischen den Mitgliedstaaten werde in Deutschland mit der Folge einer hohen Belastung deutscher Zulassungsbehörden nicht ordnungsgemäß angewendet, und welche Folgen ergeben sich daraus nach Auffassung der Bundesregierung für den Zulassungsprozess in Deutschland? Die Fragen 10 bis 14 werden im Zusammenhang beantwortet. Die Grundsätze für Datenanforderungen, Risikobewertung und Zulassungsentscheidung sind in den EU-Verordnungen (EU) Nr. 283/2013, 284/2013 und 546/2011 festgelegt. In Deutschland bestehen keine darüber hinausgehenden Anforderungen an die Antragssteller in Zulassungsverfahren für Pflanzenschutzmittel . Die EU-Anforderungen regeln allerdings nicht die genaue Methodik und die herangezogenen Modelle, mit der die Risiken für die Umwelt bewertet werden. Die in der Frage 10 genannte Anzahl 20 leitet sich aus der vom BVL veröffentlichten „Checkliste für Antragsteller“ ab. Diese Information für Antragsteller legt dar, welche Modelle in Zulassungsverfahren in Deutschland zur Anwendung kommen und wie die deutschen Behörden die genannten EU-Anforderungen ausfüllen. Unbefriedigend ist aus Sicht der Bundesregierung, dass eine vollständige Harmonisierung der Bewertungsmethoden und -maßstäbe, insbesondere hinsichtlich des Naturhaushaltes, in der EU noch nicht erreicht ist. Der Harmonisierungsprozess wird von der Bundesregierung und den an den Zulassungsverfahren beteiligten Behörden aktiv unterstützt. Zum Beispiel veranstalten die zuständigen Behörden regelmäßig sogenannte EU-Harmonisierungsworkshops oder nehmen an solchen teil. Darüber hinaus wird auf die Antwort zur Frage 9 verwiesen. 15. Warum ist es nach Auffassung der Bundesregierung in Deutschland nicht möglich, Pflanzenschutzmittel, die in einem anderen EU-Land nach der Vorgängerrichtlinie 91/414/EWG zugelassen wurden, im Rahmen der gegenseitigen Anerkennung nach der Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 anzuerkennen, obwohl die EU-Kommission selbst mehrfach, unter anderem im Leitfaden zur zonalen Zulassung, festgestellt hat, dass auch Pflanzenschutzmittel mit einer Zulassung nach Richtlinie 91/414/EWG gegenseitig anerkennungsfähig im Sinne der Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 sind? Die gegenseitige Anerkennung ist im Artikel 40 der Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 grundsätzlich geregelt. Die gegenseitige Anerkennung kann der Zulassungsinhaber nur für eine Zulassung nach Artikel 29 derselben Verordnung beantragen. Diese Auffassung der Bundesregierung ist der EU-Kommission hinlänglich bekannt. 16. Welche Auswirkungen hat der in Frage 15 geschilderte Sachverhalt nach Auffassung der Bundesregierung auf die Verfügbarkeit von Pflanzenschutzmitteln für die Landwirtschaft in Deutschland, und welche Folgen ergeben sich daraus für die landwirtschaftliche Produktion in Deutschland? Der Bundesregierung liegen keine belastbaren Erkenntnisse zu Auswirkungen der in der Antwort zu Frage 15 dargelegten Rechtsauffassung vor. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/5827 – 8 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 17. Verfügt das System zur Zulassung von Pflanzenschutzmitteln in Deutschland über einen methodischen Ansatz, um Möglichkeiten zur Reduzierung des Bewertungsaufwandes zu suchen, ohne an Qualität einzubüßen, und wenn ja, um welchen Ansatz handelt es sich, und wenn nein, wäre ein solcher Ansatz nach Auffassung der Bundesregierung sinnvoll, und was unternimmt sie, um einen solchen Ansatz einzuführen? Die Leitung des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) hat das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL), das nach Pflanzenschutzgesetz auch die Funktion der koordinierenden Stelle innehat, angewiesen, die Bemühungen zur Harmonisierung der formalen Verfahren und der Bewertungsverfahren in der Zone und der EU zu verstärken. Hierzu sollen auch Möglichkeiten für vertrauensbildende Maßnahmen wie z. B. gegenseitige Auditierungen der zuständigen Behörden der Mitgliedstaaten entwickelt werden. 18. Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus der Kritik der EU-Kommission, den deutschen Behörden fehlte ein formales Verfahren zur Erhebung sowie zuverlässige Prognosen zur Anzahl zukünftiger Zulassungsanträge mit der Folge, dass die zur Einhaltung der Rechtsvorschriften der EU notwendige Planung ineffizient sei und welche Folgen ergeben sich daraus nach Auffassung der Bundesregierung für den Zulassungsprozess in Deutschland? Die Prognose zukünftiger Zulassungsanträge kann nur durch die Erfahrung aus den zurückliegenden Jahren in Verbindung mit belastbaren Angaben der Antragsteller selbst erstellt werden. Ein zusätzlicher Störfaktor für Prognosen ist die Tatsache , dass die zuständigen Behörden in anderen Mitgliedstaaten offenbar die Möglichkeit haben, bei Überschreitung der Kapazitäten die Annahme von Anträgen zu verweigern. Diese Option steht den zuständigen deutschen Behörden gemäß dem Verwaltungsverfahrensrecht nicht zur Verfügung. Zusätzlich weichen die Antragsteller bei Antragsannahmestopp in anderen Mitgliedstaaten z. B. auch nach Deutschland aus. Die aktuellen Stellenzuweisungen gemäß dem Haushalt 2018 dürften auch dazu beitragen, Planungsunsicherheiten besser aufzufangen und weitere Verzögerungen für Entscheidungen im Verfahren zu vermeiden. 19. Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus der Auffassung der EU-Kommission, die deutschen Verstöße gegen geltendes EU-Recht bei der Zulassung von Pflanzenschutzmitteln wirkten sich nachteilig auf die Verfügbarkeit von Pflanzenschutzmitteln für die Landwirtschaft aus, und welche Folgen hat das nach Auffassung der Bundesregierung für die landwirtschaftliche Produktion in Deutschland? 20. Akzeptiert die Bundesregierung bei der Zulassung von Pflanzenschutzmitteln die deutschen Verstöße gegen geltendes EU-Recht? Die Fragen 19 und 20 werden gemeinsam beantwortet. Verzögerte Entscheidungen zu Zulassungsanträgen oder Übernahmen von Zulassungen anderer Mitgliedstaaten können in Bezug auf die Verfügbarkeit von Pflanzenschutzmitteln zu ungleichen landwirtschaftlichen Rahmenbedingungen in den Mitgliedsstaaten führen. Verzögerungen beeinträchtigen die rechtlich festgelegten Ansprüche der Antragsteller. Der Antragsteller hat ein Recht auf eine fachlich fundierte Entscheidung der zuständigen Behörde. Die sich noch auswirkende Verfristungssituation in den Zulassungsverfahren hat nicht zuletzt dazu geführt, Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 9 – Drucksache 19/5827 dass in den Koalitionsvereinbarungen festgelegt wurde, die an der Pflanzenschutzmittelzulassung beteiligten Behörden mit zusätzlichem Personal auszustatten . 21. Wurden die Ziele der EU-Verordnung über das Inverkehrbringen von Pflanzenschutzmitteln (Nr. 1107/2009) bezüglich beschleunigter Zulassungsverfahren , verbindlicher Vorgaben und einer europäischen Harmonisierung der Zulassung nach Auffassung der Bundesregierung erreicht, und wenn nein, was tut die Bundesregierung, um zur Erreichung dieser Ziele in der Zukunft beizutragen? Wie bereits an anderer Stelle ausgeführt, sieht die Bundesregierung weiterhin einen hohen Bedarf zur Harmonisierung. Auf die aktuellen Prozesse zur Situationsanalyse und zum Handlungsbedarf des EU-Parlaments („PEST-Sonderausschuss “) und der EU-Kommission („REFIT“) hinsichtlich der EU-Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 und deren Umsetzung in den Mitgliedstaaten wird verwiesen . Die Bundesregierung unterstützt die Harmonisierungsbemühungen auf allen Ebenen . Zusätzlich wird auf die Antworten zu den Fragen 9 und 10 bis 13 sowie 17 verwiesen. 22. Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus den Empfehlungen der EU-Kommission an die zuständigen deutschen Behörden, die zur Beseitigung der festgestellten Mängel und zur Verbesserung der Pflanzenschutzmittelzulassung in Deutschland führen sollen (bitte für alle Empfehlungen ab Seite 26 des EU-Berichts angeben)? 23. Welche konkreten Veränderungen am Zulassungssystem für Pflanzenschutzmittel in Deutschland wurden aufgrund der Empfehlungen der EU- Kommission bereits umgesetzt, und welche Veränderungen werden in Zukunft , auch vor dem Hintergrund der Antworten zu den Fragen 1 bis 22, noch umgesetzt? Die Fragen 22 und 23 werden im Zusammenhang beantwortet. Auf Basis der Empfehlungen der Kommission aus dem Auditbericht wurde von deutscher Seite ein Maßnahmenkatalog erstellt, der auf den Internetseiten der Kommission veröffentlicht ist (http://ec.europa.eu/food/audits-analysis/audit_ reports/details.cfm?rep_id=3718). Zusätzlich wird auf die Antwort zu Frage 9 verwiesen. Das innerhalb der Bundesregierung federführend zuständige Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) hat in seinem Geschäftsbereich mit den zuständigen Behörden einen Aktionsplan zur Steigerung der Transparenz und der Effizienz der Zulassungsverfahren erarbeitet. Erste Maßnahmen sind umgesetzt . Darüber hinaus plant das BMEL Gespräche mit dem Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMU), damit sich auch das Umweltbundesamt (UBA) im Geschäftsbereich des BMU an diesem Vorhaben beteiligt. Das UBA hat seinerseits bereits erste Schritte zur Steigerung der Transparenz der Bewertungsberichte unternommen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/5827 – 10 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 24. In welchen an der Pflanzenschutzmittelzulassung beteiligten Behörden wurden seit dem Beginn der 19. Legislaturperiode des Deutschen Bundestages welche Bereiche mit wie viel zusätzlichem Personal ausgestattet, in welchen Bereichen gab es in welchem Umfang Einsparungen beim Personal, und welche konkreten weiteren Veränderungen hinsichtlich des Personals sind wann in der Zukunft geplant? Im Geschäftsbereich des BMEL sind drei nachgeordnete Behörden an der Pflanzenschutzmittelzulassung beteiligt (§§ 33 und 34 des PflSchG). BVL: Mit dem Haushaltsgesetz 2018 wurden dem BVL insgesamt 32,5 Dauerstellen zugewiesen. Da in der Vergangenheit teilweise befristetes Personal bereits für die Aufgabenerledigung eingesetzt wurde, wird die Besetzung der Dauerstellen zunächst nicht zwingend zu einem personellen Aufwuchs führen. Für den Haushalt 2019 sind weitere 33 Stellen beantragt worden. BfR Mit dem Haushaltsgesetz 2018 wurden dem BfR 6 Stellen für den Bereich der Risikobewertung von Pflanzenschutzmitteln zugewiesen, für die zurzeit die Ausschreibungs- und Besetzungsverfahren laufen. Für den Haushalt 2019 sind Geldmittel für weitere 12 Dauerstellen beantragt worden. JKI Mit Verabschiedung des Haushalts 2018 wurden dem JKI insgesamt 15 Stellen für den Bereich der Pflanzenschutzmittelprüfung, für die zurzeit die Ausschreibungs - und Besetzungsverfahren laufen, zugewiesen. Aus dem Geschäftsbereich des BMU ist das UBA beteiligt: UBA Das Umweltbundesamt hat in den Jahren 2017 und 2018 aus eigenen Mitteln insgesamt 20 zusätzliche Personen für den Bereich Pflanzenschutzmittel befristet eingestellt. Mit Haushalt 2018 wurden für das Umweltbundesamt 17 refinanzierte Stellen für den Bereich Pflanzenschutzmittel bewilligt, die zur Entfristung bestehender Arbeitsverträge genutzt werden. Für das Haushaltsjahr 2019 wurden weitere Stellen beantragt. Die Entscheidung über den Haushalt 2019 steht noch aus. 25. Bei welchen die Pflanzenschutzmittelzulassung betreffenden Haushaltstiteln des Bundeshaushaltes hat es seit dem Beginn der 19. Legislaturperiode des Deutschen Bundestages welche genauen Veränderungen gegeben, und welche konkreten weiteren Veränderungen sind wann in der Zukunft geplant? Im Haushaltsjahr 2018 sind hierzu folgende Veränderungen eingetreten: BVL (Kapitel 1017) Titel 422 01 + 334 T€ Titel 428 01 + 184 T€ BfR (Kapitel 1091) Titel 422 01 + 125 T€ Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 11 – Drucksache 19/5827 JKI (Kapitel 1013) Titel 422 01 + 222 T€ Titel 428 01 + 98 T€ Verschiedene Sachtitel + 20 T€ UBA (Kapitel 1613) Titel 422 01 +453 509 € Für das Haushaltsjahr 2019 sind folgende Veränderungen vorgesehen: BVL (Kapitel 1017) Titel 422 01 + 2 164 T€ Titel 428 01 + 1 173 T€ BfR (Kapitel 1091) Titel 422 01 + 375 T€ Titel 428 02 + 938 T€ Titel 511 01 + 120 T€ JKI (Kapitel 1013) Titel 422 01 + 887 T€ Titel 428 01 + 393 T€ UBA (Kapitel 1613) Titel 422 01 +3 371 332,50 € Für die Haushaltsjahre ab dem Jahr 2020 existieren noch keine konkreten Planungen zu den Ansätzen der o. g. Kapitel/Titel im BMEL. 26. Würden eine konsequente Anwendung der EU-Kriterien und der Verzicht auf überflüssige zusätzliche nationale Kriterien bei der Zulassung von Pflanzenschutzmitteln nach Auffassung der Bundesregierung zu einer besseren Transparenz des Zulassungsverfahrens für Pflanzenschutzmittel auf EU- und nationaler Ebene beitragen, und wenn ja, was tut die Bundesregierung, um dies zu erreichen, und wenn nein, warum nicht? Die Bundesregierung unterstützt die Bestrebungen auf EU-Ebene für mehr Transparenz grundsätzlich und beteiligt sich aktiv an den Beratungen auf EU-Ebene über den Vorschlag der Kommission für eine Verordnung über die Transparenz und Nachhaltigkeit der EU-Risikobewertung. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/5827 – 12 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 27. Bei welchen Haushaltstiteln des Bundeshaushaltes hat es seit dem Beginn der 19. Legislaturperiode des Deutschen Bundestages welche genauen Veränderungen gegeben, um die Forschung mit dem Ziel zu verstärken, die Bandbreite innovativer und vorhandener Pflanzenschutzmittel – auch im ökologischen Landbau – zu erweitern, und welche konkreten weiteren Veränderungen sind wann in der Zukunft geplant? Die Forschung im Bereich Pflanzenschutzmittel wird durch das BMEL einerseits in verschiedenen nachgeordneten Forschungseinrichtungen (z. B. dem JKI) durchgeführt, die die im Haushaltsplan des BMEL für sie vorgesehenen Haushaltsmittel selbständig bewirtschaften. Andererseits finanziert das BMEL im Rahmen seiner Förderprogramme Forschungsprojekte, deren Ergebnisse dazu beitragen, den Pflanzenschutz auf der Fläche zukunftsweisend zu gestalten. Hierzu zählen neben Forschungsprojekten zu bspw. Management und Fruchtfolgen auch Grundlagenforschungen zur Wirkungsweise verschiedener Pflanzenschutzmittel . Änderungen in den bestehenden Haushaltstiteln in der 19. Legislaturperiode zugunsten der oben angesprochenen Fragestellung hat es nicht gegeben . Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333