Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums der Verteidigung vom 15. November 2018 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Deutscher Bundestag Drucksache 19/5829 19. Wahlperiode 19.11.2018 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Katja Keul, Margarete Bause, Dr. Franziska Brantner, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Drucksache 19/5279 – Moorbrand in Meppen V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Am 3. September 2018 wurde auf dem Gelände der Wehrtechnischen Dienststelle 91 (WTD 91) in Meppen ein Moorbrand durch eine Versuchsdurchführung mit 70-Millimeter-Raketen aus dem Waffensystem Tiger verursacht. Am 4. September 2018 wurde das Bundesministerium der Verteidigung, die Leitstelle Ems-Vechta und der Stadtbrandmeister der Feuerwehr Meppen informiert . Zeitgleich erfolgte ein erstes Amtshilfeersuchen an die Bundespolizei. Am 13. September 2018 wurden freiwillige Feuerwehren aus der Umgebung von der Bundeswehr angefordert, wodurch erst öffentlich bekannt wurde, dass der Moorbrand außer Kontrolle geraten war. Sowohl hinsichtlich der Testabläufe, der vorhandenen Munitionsrückstände, sowie der Anzahl und der Ergebnisse von Schadstoffmessungen gibt es widersprüchliche Angaben. 1. Inwiefern ist es üblich, dass die Bundeswehr die Industrie beauftragt, die Tests an den von der Industrie hergestellten Geräten selbst mit durchzuführen und dazu auch Personal der Industrie zum Einsatz kommt? Die Beteiligung von Airbus Helicopters TIGER ergibt sich aus den Zulassungsvorschriften für Luftfahrzeuge und Luftfahrtgerät, mit den darin festgelegten Auflagen und Anforderungen für das nachweisführende Unternehmen. Die Zulassungsvorschriften der Bundeswehr für Luftfahrzeuge und Luftfahrtgerät stellen technische, organisatorische und personelle Anforderungen an die beauftragten Unternehmen sowie an die von ihnen zu erbringenden Nachweise für die Aufrechterhaltung der Lufttüchtigkeit. Diese Nachweise sind über alle Phasen der Entwicklung, Herstellung, Instandhaltung, Betreuung sowie Änderung von Luftfahrzeugen und Luftfahrtgerät durch die beauftragten Unternehmen zu erbringen . Das Vorgehen orientiert sich an zivilen Zulassungsregeln. Daraus ergibt Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/5829 – 2 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode sich zugleich, dass die Beteiligung und Beauftragung des systembetreuenden Unternehmens (hier Airbus Helicopters TIGER) für die Nachweisführung und Nachweiserbringung notwendig ist. Aufgrund der technischen Komplexität der Schnittstelle zwischen Luftfahrzeug und Gerät, insbesondere im Hinblick auf mögliche flugsicherheitskritische Auswirkungen auf das Luftfahrzeug, kann nur mit dem systembetreuenden Unternehmen (hier Airbus Helicopters TIGER) ein Vertrag zur Entwicklung und Umsetzung der Nachweisführung geschlossen werden. 2. Wie kommt die Industrie nach Einschätzung der Bundesregierung dazu, gegenüber dem Blog „Augengeradeaus“ (https://augengeradeaus.net/2018/09/ moorbrand-in-meppen-schuesse-von-airbus-helicopters/) schriftlich mitzuteilen , es handele sich um einen Hubschrauber der Industrie? Bei dem in Meppen eingesetzten Unterstützungshubschrauber UH TIGER handelt es sich um einen Hubschrauber der Bundeswehr. Dieser wurde der Industrie (Airbus Helicopters) zur Verfügung gestellt, um ihn als Entwicklungsträger einzusetzen . Die Industrie war Nutzer und setzte als aktueller Besitzer den ihr für die Umsetzung einer Modifikationsmaßnahme beigestellten Hubschrauber ein. An der Eigentümer- und Halterstellung der Bundeswehr änderte dies nichts. 3. Wann kamen die Bundeswehr sowie die WTD 91 vor Ort zu dem Schluss, dass der Brand außer Kontrolle geraten ist? Charakteristisch für Moorbrände ist, dass sie in unterirdischen organischen Schichten (Torfschichten) bis auf den Mineralboden oder das Grundwasser brennen können. Solche Brände können tage- und wochenlang nachglühen. Die einsatztaktischen Maßnahmen wurden stetig an die Lageentwicklung angepasst. Stärke und Richtung wechselnder Winde und eine daraus resultierende ständig variierende Brandausbreitungsrichtung erschwerten die Lageeinschätzung. Die Zeitlinien und Meldewege sind Gegenstand der begonnenen Aufarbeitung. 4. Wie viele Personen in welchen Funktionen waren an der Bewertung des Brandrisikos im Vorfeld der Tests am 3. September 2018 auf dem Gelände der WTD 91 beteiligt, und wann genau wurde das Risiko als „vertretbar“ bewertet? Unmittelbar vor den Versuchen wurde eine Bewertung durchgeführt mit dem Ergebnis , dass die Versuche mit einem vertretbaren Risiko durchführbar seien. Die Absprache erfolgte zwischen jeweils einem Mitarbeiter der Leit- und Kontrollstelle der WTD 91 und der dem Zentrum Brandschutz der Bundeswehr unterstehenden Bundeswehrfeuerwehr (BwF) Meppen nach vorheriger interner Abstimmung im jeweiligen Verantwortungsbereich. 5. Wurde bei der Risikobewertung berücksichtigt, dass nur eine von zwei Löschraupen der Bundeswehrfeuerwehr einsatzbereit war? Gemäß den fachlichen Vorgaben war für das Schießvorhaben eine Löschraupe planmäßig vorzuhalten. Diese stand zu Beginn der Versuche einsatzbereit zur Verfügung. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 3 – Drucksache 19/5829 6. Waren Vertreter der Industrie bei der Bewertung des Brandrisikos anwesend oder beteiligt? Nein. 7. Welche zusätzlichen Kosten wären durch die Absage oder die Verschiebung der beauftragten Tests entstanden? Die geplanten Kosten für die Schießkampagne beliefen sich für die WTD 91 auf rd. 792 000 Euro. Ungefähr 70 Prozent dieser Kosten wären bei einer Verschiebung der Schießkampagne erneut angefallen. 8. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über die auf dem Gelände seit 1877 verschossene Munition und über entsprechende Kontamination durch Munitionsrückstände? Die „Blindgänger“ aus jüngerer Zeit werden in einem Kataster erfasst und nach Möglichkeit beseitigt. Bei Überresten aus der früheren Nutzung des Schießplatzes seit 1877 liegen entsprechende Dokumentationen nicht vor. Unter Berücksichtigung der Nutzungsgeschichte des Schießplatzes nördlich von Meppen kann nach Kenntnis des BMVg jedoch ausgeschlossen werden, dass bei Versuchs-/Erprobungsfällen der Bundeswehr oder Dritter in der Vergangenheit im Bereich der WTD 91 uranhaltige Munition verschossen wurde. Für den Schießplatz bei Meppen wurde durch die Bundeswehr ein Gesamtkonzept in Auftrag gegeben, um mögliche Kontaminationsverdachtsflächen und Kampfmittelverdachtsflächen zu erfassen und zu bearbeiten. Als Ergebnis einer zunächst durchgeführten historisch-genetischen Rekonstruktion wurden sechs Flächen ausgewiesen, für die aufgrund der Verursachungsszenarien ein Kampfmittelverdacht besteht. Dieses Kartenmaterial wurde bereits zur Verfügung gestellt . 9. Auf welcher Grundlage kam der Brandschutzdirektor Andreas Sagurna beim Besuch der Bundesministerin am 22. September 2018 zu der Einschätzung, dass große Teile der Brandherde nicht bekämpft werden können, da sonst die Brandschützer durch die Munitionsrückstände unmittelbar gefährdet wären? Infolge der weiteren Brandausbreitung kam es ab dem 9. September 2018 täglich zu vermehrten Umsetzungen (z. B. Explosionen und heftige Verbrennungen) von nicht zur Wirkung gekommener Munition bzw. Munitionsresten (Blindgängern) in den vom Brand betroffenen Bereichen des Schießplatzes. 10. Gibt es Verzeichnisse über vorhandene Munitionsrückstände, und wie weit reichen diese ggf. in die Vergangenheit zurück? Auf die Antwort zu Frage 8 wird verwiesen. Es liegt kein Verzeichnis zu vorhandenen Munitionsrückständen vor. Die betroffenen Geländebereiche sind bekannt und markiert. 11. Kann die Bundesregierung sicher ausschließen, dass sich noch Reste der in den 70er- und 90er-Jahren dort gelagerten Uranmunition bis heute auf dem Gelände der WTD 91 befinden? Es befinden sich keine Reste der in den 70er und 90er Jahren gelagerten Uranmunition auf dem Gelände der WTD 91. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/5829 – 4 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 12. Falls ja, warum untersucht die Bundeswehr inzwischen trotzdem Boden, Luft und Wasser auf Spuren von radioaktiver Strahlung und Quecksilber, und welche Ergebnisse haben diese Untersuchungen erbracht? Auf eine Anfrage des Niedersächsischen Innenministeriums vom 24. September 2018 an das Bundesamt für Ausrüstung, Informationstechnik und Nutzung der Bundeswehr zur Verwendung von Uranmunition auf dem Gelände der WTD 91 hat die Strahlenmessstelle des Bundesamtes für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr am 3. und 4. Oktober 2018 Übersichtsmessungen zur Radioaktivität in der Luft und im Boden durchgeführt. Da sich im Moor in Meppen Munitionsreste befinden können, erstreckte sich der Untersuchungsrahmen auch auf das Schwermetall Quecksilber. Die Messungen ergaben keine Hinweise auf durch den Brand freigesetzte, luftgetragene oder durch eingesetztes Personal verschleppte radioaktive Stoffe. Die Messwerte liegen alle im Bereich der ortsüblichen, natürlich vorkommenden Hintergrundstrahlung . Auch Quecksilber oberhalb der Nachweisgrenze (Nachweisgrenze: 0,002 µg/m³-Luft) der angewandten Verfahren wurde nicht gefunden. 13. Wann ist mit dem Abschluss dieser Untersuchungen zu rechnen, und wann werden die Untersuchungsergebnisse der Bundeswehr veröffentlicht? Die Untersuchungen wurden am 4. Oktober 2018 abgeschlossen und sind seit dem 10. Oktober 2018 auf der Homepage des Bundesamtes für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr (www.iud.bundeswehr.de/ portal/a/iudbw/start/aktuell/moor) veröffentlicht. 14. Warum wurde auf der WTD 91 überhaupt Uranmunition zwischengelagert, wenn diese dort doch nie getestet werden sollte? Die WTD 91 verfügt über Einrichtungen, welche es erlauben, explosivstoffhaltige Komponenten, die beispielsweise dem Kriegswaffenkontrollgesetz unterliegen oder nicht in die Bundeswehr eingeführt sind, fachgerecht zu lagern. 15. Kann die Bundesregierung sicher ausschließen, dass es auf der WTD 91 jemals zum Verschießen von Uranmunition gekommen ist? Auf die Antwort zu Frage 8 wird verwiesen. 16. Wo ist die damals in Meppen gelagerte Uranmunition geblieben, und an wen wurde sie übergeben? In Meppen gelagerte DU (depleted uranium)-Munition wurde zum einen an Rheinmetall für Beschussversuche abgegeben (Zeitraum: November 1976 bis Februar 1979), zum anderen wurden DU-haltige Gefechtsköpfe im Rahmen von Entsorgungsverträgen dem ehemaligen Unternehmen Buck INPAR übergeben (Zeitraum: 1991 bis 1996). Diese zerlegte die Munition und gab die DU-haltigen Materialien an die Bundeswehr zurück. Das Material mit abgereichertem Uran wurde durch die Zentrale Sammelstelle der Bundeswehr für radioaktives Material in Munster entsorgt. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 5 – Drucksache 19/5829 17. Hält die Bundesregierung eine Aufbewahrungsfrist von zehn Jahren für entsprechende Akten über Munitionslagerung für ausreichend, um Gefahren aus Munitionsrückständen in der Zukunft sicher ausschließen zu können? Buchungsbegründende Unterlagen, zu denen auch die Munitionslagerakten gehören , sind nach den internen Vorschriften zehn Jahre aufzubewahren. Die Gefahren aus Munitionsrückständen ergeben sich aus dem Munitionsbestandteil , der zu diesem Rückstand geführt hat. Entsprechende Angaben sind jedoch in den Munitionslagerakten, die in Munitionslagereinrichtungen der Bundeswehr geführt werden, nicht enthalten. Diese sind Bestandteil der Materialgrundlagen. Munitionsrückstände, die eindeutig der Bundeswehr oder der ehemaligen Nationalen Volksarmee zugeordnet werden können, sind durch fachkundiges Personal der Bundeswehr zu identifizieren, zu klassifizieren und der geeigneten Entsorgung /Verwertung zuzuführen. Diesbezüglich wird auf die Antworten zu den Fragen 8 und 10 verwiesen. 18. In welchem Zeitraum wurde auf der WTD 91 wolframhaltige Munition verschossen bzw. gelagert? Eine der wesentlichen, in der Hauptwaffe von Kampfpanzern verwendeten Munitionsarten ist sog. Hartkernmunition. Die Bundeswehr verwendet seit ihrer Gründung in den jeweils vorhandenen Kampfpanzern Munition mit Anteilen an Wolfram. Neben Kampfpanzermunition existieren auch Schützenpanzermunition und NATO-Munition im Kaliber 7,62 x 51 mm mit Anteilen an Wolfram. Insofern wird an der WTD 91 in etwa seit Gründung der Bundeswehr wolframhaltige Munition auftragsabhängig verwendet. 19. Wurden die jährlichen Wasseranalysen des Zentralen Instituts des Sanitätsdienstes der Bundeswehr in Kiel veröffentlicht (siehe Antwort der Bundesregierung auf die Mündliche Frage 25 der Abgeordneten Katja Keul vom 10. Oktober 2018, Plenarprotokoll 19/54, S. 5835 (D))? Das Zentrale Institut des Sanitätsdienstes der Bundeswehr (ZInstSanBw) Kiel führt jährlich Untersuchungen im Rahmen der Zentralvorschrift A1-844/0-4000 „Vollzug der Trinkwasserverordnung“ (ZV A1-844/0-4000) durch. Zu allen seit Januar 2008 durchgeführten Untersuchungen in der Wehrtechnischen Dienststelle 91 in Meppen liegen die Untersuchungsergebnisse in elektronischer Form vor. Diese Untersuchungen genügen den strengen Anforderungen der Akkreditierung nach DIN EN ISO/IEC 17025. Keine der seit 2008 durchgeführten Untersuchungen auf Anwesenheit von Uran führte zu einem auffälligen Ergebnis, da die jeweilige Bestimmungsgrenze zu jeder Zeit weit unterhalb der von der jeweils aktuellen Trinkwasserverordnung geforderten Konzentration lag. Die Untersuchungsergebnisse werden im Rahmen eines Sachverständigengutachtens einschließlich des Prüfberichts gemäß ZV A1-844/0-4000 an das jeweils zuständige Bundeswehr-Dienstleistungszentrum als Betreiber sowie an die zuständige Überwachungsstelle für öffentlich-rechtliche Aufgaben des Sanitätsdienstes der Bundeswehr als das Gesundheitsamt übermittelt (Ziff. 520). Diese Übermittlung erfolgt unmittelbar nach Abschluss der Untersuchungen und der Erstellung des Gutachtens. Diese Regelung gilt unabhängig vom Ergebnis bei unauffälligen und auffälligen Ergebnissen in gleicher Weise. Weitere Veröffentlichungen erfolgen nicht durch ZInstSanBw Kiel. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/5829 – 6 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Die Veröffentlichung der jährlichen Wasseranalysen ist im Bundesamt für Umweltschutz , Infrastruktur und Dienstleistungen der Bundeswehr in Vorbereitung und wird in Kürze erfolgen. 20. Welche Maßnahmen erfolgten aufgrund des Amtshilfeersuchens an die Bundespolizei vom 4. September 2018? Aufgrund des Amtshilfeersuchens der Operationszentrale des Kommandos Territoriale Aufgaben der Bundeswehr an die Bundespolizei vom 4. September 2018 erfolgte die Unterstützung mit der Fähigkeit Brandbekämpfung aus der Luft mit einem Hubschrauber PUMA mit Löschmittelbehälter 2 000 Liter am 4. und 5. September 2018. 21. Wie hat das Bundesministerium der Verteidigung (BMVg) auf die Information über den Brand am 4. September 2018 reagiert, und wie oft hat sich das BMVg bis zum Besuch der Bundesministerin am 22. September 2018 in Meppen über den Sachstand informieren lassen? Das BMVg wurde am 4. September 2018 über den Moorbrand auf dem Gelände der WTD 91 in Meppen informiert. Eine Anfrage auf Unterstützung durch das BMVg war damit nicht verbunden. Über den Fortgang der Löschmaßnahmen wurde in regelmäßigen Lagemeldungen informiert. 22. War das Bundesministerium der Verteidigung am 13. September 2018 darüber informiert, dass die Bundeswehr an diesem Tag die technische Unterstützung der freiwilligen Feuerwehren aus der Umgebung angefordert hat? Das BMVg war mit Meldung vom 5. September 2018 bereits darüber informiert, dass bundeswehrexterne Kräfte angefordert waren. 23. Inwiefern ist es für Notfälle vorgesehen, dass die Bundeswehr vor Ort die freiwillige Feuerwehr direkt anfordert? In einer jeweiligen Einzelfallentscheidung fordert der Einsatzleiter der BwF kommunale Einsatzkräfte zur Unterstützung der Gefahrenabwehr an. Aufgrund der Dringlichkeit werden die kommunalen Einsatzkräfte bzw. Fähigkeiten regelmäßig direkt über die zuständige Leitstelle angefordert, um eine Schadensausweitung zu verhindern. 24. Warum wurden bis zum 18. September 2018 trotz der massiven Rauchentwicklung keine Schadstoffmessungen durchgeführt? Schadstoffmessungen werden nach Bewertung der Einsatzleitung vor Ort und abhängig vom Brandgeschehen durchgeführt. So hat das Zentrum für Brandschutz der Bundeswehr, ausgelöst durch die dann zunehmende Rauchentwicklung, im Verlauf des 18. September 2018 Luftmessungen veranlasst. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 7 – Drucksache 19/5829 25. Trifft es zu, dass die Bundeswehr es am 19. September 2018 abgelehnt hat, der Empfehlung der zivilen Feuerwehr zu folgen, die Messpunkte aufgrund der kritischen Werte weiter zu überwachen, und erst am Abend des 20. September 2018, mithin 40 Stunden nach den ersten Messungen, eine zweite Messung vornahm? Nach übereinstimmender vorläufiger Bewertung durch die Einsatzleitung und die Führung des ABC-Zugs des Landkreises Leer stellten sich die gemessenen Werte als unkritisch dar. Alle Werte lagen unter dem niedrigsten Störfallbeurteilungswert (Acute Exposure Guideline Levels, AEGL-Wert). Darüber hinaus hatten die Rauchentwicklung und die Brandintensität im Laufe der Nacht deutlich nachgelassen , so dass mit sinkenden Schadstoffkonzentrationen zu rechnen war. Daher herrschte in dieser Situation übereinstimmend die Meinung, dass Wiederholungsmessungen in dieser Nacht nicht zu höheren oder gar grenzwertüberschreitenden Messergebnissen führen würden. Die am Abend des 20. September 2018 durchgeführten Messungen des ABC-Zuges des Landkreises Leer wurden durch den Landkreis Emsland beauftragt. 26. Welche Stoffe wurden außer Kohlenmonoxid noch getestet? Es wurden Kohlenstoffdioxid, Sauerstoff, Stickstoffmonoxid, Stickstoffdioxid, flüchtige organische Verbindungen (TVOC), polycyclische aromatische Kohlenwasserstoffe (PAK, Benzo[a]pyren, Naphthalin), Staub, Partikel 0,002 bis 1 µm, Blei, Cadmium, Chrom, Kupfer, Nickel, Quecksilber, Wolfram, Zinn und sprengstofftypische Verbindungen getestet. 27. Wie beabsichtigt die Bundesregierung sicherzustellen, dass sich derartige Moorbrände in Zukunft nicht wiederholen können? Ziel der Bundeswehr ist es, das Risiko eines erneuten großflächigen Moorbrandes weiter zu reduzieren. In Ergänzung zu den in den letzten Jahren bereits in Abstimmung mit Vertretern unterschiedlicher projektbeteiligter Institutionen – wie Bundesforstbetrieb Niedersachsen, Dienststellen der Bundeswehr und Behörden des zuständigen Landkreises Emsland – umgesetzten Maßnahmen zum vorbeugenden Brandschutz (siehe Antwort zu Frage 28), wird weiterhin an der Optimierung des bestehenden Brandschutzkonzeptes gearbeitet. Insbesondere sollen Wiedervernässungs - sowie Waldumbaumaßnahmen bei der Aufarbeitung der Folgen des Brandereignisses überprüft und fortgesetzt werden. 28. Welche Maßnahmen wurden seitens des BMVg infolge des letzten Großbrandes auf dem Gelände der WTD 91 im Jahr 2010 ergriffen, bei dem es infolge von Testschüssen ebenfalls zu einem mehrere Wochen anhaltenden Brand kam? Im Hinblick auf die Renaturierung des Moores und die Optimierung des Wasserhaushalts wurden durch die WTD 91 zwischen 2011 und 2014 folgende Baumaßnahmen initiiert und realisiert: 2011: Bau von stufenweisen Anstauhaltungen (einschließlich Staukopf) im alten Krupp’schen Nullliniengraben, 2012: Bau von Anstauhaltungen in Gräfte und Westlichem Schießplatzrandgraben , 2013: Bau eines Staukopfes im Östlichen Schießplatzrandgraben, Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/5829 – 8 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 2014: Instandsetzung der moorseitigen Kammerungen am östlichen Schießplatzrandgraben und Bau von zwei weiteren Anstauhaltungen im oberen Gräfteverlauf . Zudem wurde als Folge des Hochmoorbrandes mit dem Anlegen von Feuerwehr- Tiefwasserbrunnen begonnen. Die Baumaßnahme ist noch nicht abgeschlossen. 29. Inwiefern gibt es Überlegungen seitens des BMVg, Teile des Testgeländes der WTD 91 für Munitionstests zu sperren bzw. hierfür Teile des Testgeländes auszulagern? Derzeit gibt es keine entsprechenden Überlegungen. Von dem fraglichen Gelände bei Meppen ist eine Hälfte bereits heute von privaten Eigentümern gepachtet. Auf den privaten Flächen wird zum Teil Land- und Forstwirtschaft betrieben. 30. Welche durch den Brand verursachten Kosten sind inzwischen absehbar, und wird die Bundeswehr auch den Verdienstausfall der freiwilligen Helfer bzw. ihrer Arbeitgeber und die Aufwandsentschädigungen der Landkreise ersetzen ? Durch die vor Ort in Meppen eingerichtete Schadenannahmestelle bzw. durch das BAIUDBw in Bonn sind bislang Schäden mit einer Gesamthöhe von rund 48 000 Euro reguliert worden. Hinzu kommen die Schadenersatzanträge aus dem Bereich der Landwirtschaft mit ggf. höheren Schadensumfängen. Für die Maßnahmen im Rahmen der Brandbekämpfung wurde eine Kostenerfassung angewiesen. Die Kostenerfassung ist aktuell noch nicht abgeschlossen. Zur Frage des Verdienstausfalls der beteiligten Helfer und der Aufwandsentschädigung der Landkreise wird auf das Verwaltungsverfahrensgesetz verwiesen. Die im Rahmen der Amtshilfe, auf Basis des Verwaltungsverfahrensgesetzes zulässigerweise geltend gemachten Aufwendungen werden vollständig ersetzt. 31. Welche Informationen liegen dem BMVg über gesundheitliche Beeinträchtigungen infolge der starken Rauchentwicklung über mehrere Wochen seitens Teilen der vor Ort befindlichen Bevölkerung vor? Zu keinem Zeitpunkt des Moorbrands, auch nicht an den Tagen der höchsten Brandintensität und höchsten Rauchentwicklung, hat nach den Erkenntnissen der Bundeswehr eine akute Gefahrensituation für Bevölkerung oder Einsatzkräfte durch Schadstoffe in der Luft bestanden. Der Landkreis Emsland hat am 8. Oktober 2018 eine Pressemitteilung mit dem Inhalt „[…] dass eine akute Gesundheitsgefährdung der Bevölkerung nicht gegeben war […]“, veröffentlicht. 32. Welche Rolle spielte die wochenlange Trockenheit in der Region bei der Risikoeinschätzung ? Die aus der Trockenheit resultierenden Waldbrandwarnstufen und der jeweilige Graslandfeuerindex waren der BwF Meppen sowie der Leit- und Kontrollstelle tagesaktuell bekannt und sind in die fortlaufende Risikoeinschätzung eingeflossen . Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 9 – Drucksache 19/5829 33. Welche Rolle bei der Risikoeinschätzung spielte die Tatsache, dass die „Tinner Dose“ auch nach europäischem Recht ein besonders geschütztes Gebiet ist? Gemäß der „Vereinbarung zwischen dem Land Niedersachsen und der Bundesrepublik Deutschland über den Schutz von Natur und Landschaft auf den militärisch genutzten Flächen des Bundes“ (15. Juni 2009) erkennt das Land Niedersachsen das Interesse der Bundeswehr an, europäische Schutzgebiete zur Erfüllung des grundgesetzlichen Auftrages der Verteidigung zu nutzen. Die Bundeswehr verpflichtet sich ihrerseits, den Schutzzielen der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie (FFH-Richtlinie) – vorbehaltlich der Gewährleistung einer im Wesentlichen dauerhaft unbeeinträchtigten militärischen Nutzung – auf den Flächen dieses Schutzgebietsnetzes Rechnung zu tragen. 34. Welche ökologischen Konsequenzen hat der Brand für das Naturschutzgebiet „Tinner Dose-Sprakeler Heide“ nach ersten Einschätzungen? Eine erste Begehung durch Fachpersonal der Gruppe Umweltschutz des BAIUDBw am 9. Oktober 2018 ergab, dass auf der Gesamtfläche des Moorbrandes mit einer Brandtiefe von bis zu 60 cm gerechnet werden muss, während tiefere Schichten des Moorkörpers lediglich punktuell betroffen sind. Durch den Brand wurde der oberflächliche Teil der Vegetation großflächig unmittelbar zerstört . Mit Stand vom 25. September 2018 konnte eine Brand- und damit Schadfläche von etwa 1 000 ha festgestellt werden. Erste gesicherte Einschätzungen zur Fähigkeit des Moores zur Wiederherstellung – und damit auch zur Vegetationsentwicklung und deren Geschwindigkeit – können frühestens im Verlauf der nächsten Vegetationsperiode getroffen werden. 35. Welche Gutachten zu den ökologischen Konsequenzen (CO2-Freisetzung, Auswirkungen auf geschützte und nicht geschützte Tier- und Pflanzenarten, Ökosysteme) werden erstellt? Wann und durch wen werden werden diese erstellt werden? Der konkrete Schadensumfang (Fläche und Qualität) wird nach Abstimmung mit der zuständigen Behörde des Landkreises Emsland ermittelt. Es wurde vereinbart, dass in einem ersten auf zehn Jahre angelegten Monitoring die Lebensraumtypen, Biotope und das Artenvorkommen beobachtet werden und daraus die mittel- und langfristig erforderlichen Maßnahmen abzuleiten sind. 36. Wie werden die großen Mengen an CO2, die in die Atmosphäre gelangt sind, bilanziert werden, und wie werden sie in die Nationale Berichterstattung zur Emission von Treibhausgasen eingehen? Die Emissionen des Moorbrandes in Meppen werden voraussichtlich in die im Jahr 2020 erscheinenden nationalen Treibhausgasinventare für das Jahr 2018 aufgenommen . Dazu berechnet das Umweltbundesamt gemeinsam mit dem Thünen- Institut mit Hilfe von der Bundeswehr gelieferter Daten, wie z. B. Fläche, Dauer und Tiefe des Brandes, die freigesetzten Mengen an CO2 und anderen Treibhausgasen . Der Oberflächenbrand wird wie ein Waldbrand in das Inventar eingehen. Das Kapitel im Inventarbericht und die Methode zur Berechnung des unterirdischen Brandes wird von den Experten des Umweltbundesamtes und des Thünen- Instituts noch festgelegt werden. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/5829 – 10 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 37. Welche Maßnahmen beabsichtigt die Bundesregierung, zur Kompensation entstandener ökologischer Schäden zu ergreifen? Der Umfang und die Qualität von Kompensationsleistungen sind abhängig von den tatsächlich festgestellten Umweltschäden und können dementsprechend erst nach deren Erfassung näher bezeichnet werden. 38. Welche Moore auf anderen Übungsplätzen sind vergleichbar stark entwässert und schaden dem Klima durch anhaltende Degradation? Moore auf Übungsplätzen der Bundeswehr werden grundsätzlich nicht entwässert . Die Bundeswehr strebt einen günstigen Erhaltungszustand dieser Lebensraumtypen nach der EU-Flora-Fauna-Habitat-Richtlinie an und trifft entsprechende Pflegemaßnahmen. Der starke Abfall des Wasserstandes in vielen Moorflächen in diesem Jahr sind dem heißen und trockenen Sommer dieses Jahres geschuldet . 39. Wie sind diese Moore in den Übungsbetrieb eingebunden, und können sich vergleichbare Katastrophen wiederholen? Vor jedem Schießen wird eine Risikoanalyse durchgeführt, bei der auch die Brandgefahr berücksichtigt wird. Hierauf basierend obliegt die Verhinderung gleichartiger Brände und Entwicklungen den eingebundenen Feuerwehrkräften. Moore werden darüber hinaus in der Regel im Bodennutzungs- und Bedeckungsplan mit einem Betretungs- und Befahrungsverbot belegt. Auf diesen Gebieten werden grundsätzlich keine Übungstätigkeiten durchgeführt. Damit ist eine vergleichbare Lageentwicklung wie in Meppen dort eher unwahrscheinlich. Darüber hinaus wird auf die Antwort zu Frage 27 verwiesen. 40. Wie bewertet die Bundesregierung eine Wiedervermessung dieser und weiterer Moorflächen in der Verantwortung des Bundes, um dem Natur- und Klimaschutz Rechnung zu tragen und Brände dieses Ausmaßes zu verhindern ? Bei der Beantwortung der Frage geht die Bundesregierung davon aus, dass statt Wiedervermessung Wiedervernässung gemeint ist. Grundsätzlich befürwortet die Bundesregierung eine Wiedervernässung von Moorflächen. In Meppen wurden bereits seit dem Jahr 2010 zusammen mit den zuständigen Landesbehörden Maßnahmen zur Wiedervernässung der Moorbereiche eingeleitet und weiterbetrieben. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333