Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 15. November 2018 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Deutscher Bundestag Drucksache 19/5866 19. Wahlperiode 20.11.2018 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage des Abgeordneten Stefan Keuter und der Fraktion der AfD – Drucksache 19/5408 – Minderjährige Mütter in Deutschland V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Aus der Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion der AfD auf Bundestagsdrucksache 19/2532 zum Thema „Kinder- und Vielehen in Deutschland“ ergab sich, dass zum Stichtag des 30. April 2018 299 in Deutschland lebende minderjährige ausländische Personen mit dem Familienstand „verheiratet “ registriert sind. Aus den Statistiken des Statistischen Bundesamtes ergibt sich, dass im Jahr 2016 die Anzahl der Geburten 792 141 betrug. Die Anzahl der minderjährigen Mütter lag hierbei bei insgesamt 3 415. Unter 15 Jahren waren hiervon 77 Mütter (vgl. https://de.statista.com/statistik/daten/studie/161856/umfrage/geburtennach -dem-alter-der-mutter-in-deutschland/). Wie der türkische Menschenrechtsverband (IHD) berichtet, haben „seit 2002 unter der Herrschaft der AKP 440 000 Kinder unter 18 Jahren ein Kind zur Welt gebracht“ (vgl. https://haolam.de/artikel_35392.html). 1. Wie viele minderjährige Mütter leben nach Kenntnis der Bundesregierung derzeit in Deutschland? Nach Auskunft des Statistischen Bundesamts lassen sich dazu aufgrund der geringen Fallzahlen keine Aussagen treffen. 2. Wie viele minderjährige Mütter haben nach Kenntnis der Bundesregierung in den Jahren 2012 bis 2018 Kinder zu Welt gebracht (bitte nach Jahren, Alter und Nationalität auflisten)? 3. Wie viele minderjährige Mütter sind nach Kenntnis der Bundesregierung verheiratet? Die Fragen 2 und 3 werden aufgrund des Sachzusammenhangs zusammen beantwortet . Aus der Geburtenstatistik des Statistischen Bundesamts ergeben sich die nachstehenden Angaben für die Jahre 2012 bis 2017. Ausgewiesen werden die Angaben Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/5866 – 2 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode für Mütter mit deutscher und ausländischer Staatsangehörigkeit (vgl. Tabelle 1). Für diese Angaben sind keine zusätzlichen Aufschlüsselungen nach einzelnen Staatsangehörigkeiten der Mütter möglich. Für 2018 sind noch keine Jahreszahlen verfügbar. Tabelle 1: Lebendgeborene von minderjährigen Müttern in Deutschland*, nach Familienstand, Alter** und Staatsangehörigkeit Alter der Mutter in Jahren 2012 insgesamt Davon deutsche Mütter Davon ausländische Mütter zusammen ehelich nicht-ehelich zusammen ehelich nichtehelich zusammen ehelich nichtehelich 15 und jünger 305 1 304 253 - 253 52 1 51 16 Jahre 797 14 783 676 6 670 121 8 113 17 Jahre 1818 50 1768 1559 17 1542 259 33 226 unter 18 Jahre 2920 65 2855 2488 23 2465 432 42 390 Unter 18 Jahre in % 0,4 0,0 1,2 0,4 0,0 1,2 0,4 0,0 1,5 18 Jahre und älter 1) 670624 441096 229528 556294 352012 204282 114330 89084 25246 Über 18 Jahre in % 99,6 100,0 98,8 99,6 100,0 98,8 99,6 100,0 98,5 insgesamt 673544 441161 232383 558782 352035 206747 114762 89126 25636 Insgesamt in % 100 100 100 100 100 100 100 100 100 Alter der Mutter in Jahren 2013 insgesamt davon deutsche Mütter davon ausländische Mütter zusammen ehelich nicht-ehelich zusammen ehelich nichtehelich zusammen ehelich nichtehelich 15 und jünger 311 - 311 265 - 265 46 - 46 16 Jahre 786 13 773 647 2 645 139 11 128 17 Jahre 1726 61 1665 1375 16 1359 351 45 306 unter 18 Jahren 2823 74 2749 2287 18 2269 536 56 480 Unter 18 Jahre in % 0,4 0,0 1,2 0,4 0,0 1,1 0,4 0,1 1,7 18 Jahre und älter 1) 679246 444433 234813 559976 353275 206701 119270 91158 28112 über 18 Jahre in % 99,6 100,0 98,8 99,6 100,0 98,9 99,6 99,9 98,3 insgesamt 682069 444507 237562 562263 353293 208970 119806 91214 28592 Insgesamt in % 100 100 100 100 100 100 100 100 100 2014 insgesamt davon deutsche Mütter davon ausländische Mütter Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 3 – Drucksache 19/5866 Alter der Mutter in Jahren zusammen ehelich nicht-ehelich zusammen ehelich nichtehelich zusammen ehelich nichtehelich 15 und jünger 344 1 343 273 - 273 71 1 70 16 Jahre 812 12 800 678 - 678 134 12 122 17 Jahre 1915 55 1860 1510 10 1500 405 45 360 unter 18 Jahren 3071 68 3003 2461 10 2451 610 58 552 Unter 18 Jahre in % 0,4 0,0 1,2 0,4 0,0 1,1 0,5 0,1 1,7 18 Jahre und älter 1) 711856 464785 247071 581840 366946 214894 130016 97839 32177 über 18 Jahre in % 99,6 100,0 98,8 99,6 100,0 98,9 99,5 99,9 98,3 insgesamt 714927 464853 250074 584301 366956 217345 130626 97897 32729 Insgesamt in % 100 100 100 100 100 100 100 100 100 Alter der Mutter in Jahren 2015 insgesamt davon deutsche Mütter davon ausländische Mütter zusammen ehelich nicht-ehelich zusammen ehelich nichtehelich zusammen ehelich nichtehelich 15 und jünger 375 5 370 292 1 291 83 4 79 16 Jahre 831 25 806 644 1 643 187 24 163 17 Jahre 1835 77 1758 1348 14 1334 487 63 424 unter 18 Jahren 3041 107 2934 2284 16 2268 757 91 666 Unter 18 Jahre in % 0,4 0,0 1,1 0,4 0,0 1,0 0,5 0,1 1,6 18 Jahre und älter 1) 734534 479565 254969 587386 372345 215041 147148 107220 39928 über 18 Jahre in % 99,6 100,0 98,9 99,6 100,0 99,0 99,5 99,9 98,4 insgesamt 737575 479672 257903 589670 372361 217309 147905 107311 40594 Insgesamt in % 100 100 100 100 100 100 100 100 100 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/5866 – 4 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Alter der Mutter in Jahren 20162) insgesamt davon deutsche Mütter davon ausländische Mütter zusammen ehelich nicht-ehelich zusammen ehelich nichtehelich zusammen ehelich nichtehelich 15 und jünger 393 9 384 283 - 283 110 9 101 16 Jahre 949 45 904 638 2 636 311 43 268 17 Jahre 2073 164 1909 1314 10 1304 759 154 605 unter 18 Jahren 3415 218 3197 2235 12 2223 1180 206 974 Unter 18 Jahre in % 0,4 0,0 1,1 0,4 0,0 1,0 0,6 0,2 1,6 18 Jahre und älter 1) 788716 510781 277935 605235 385608 219627 183481 125173 58308 über 18 Jahre in % 99,6 100,0 98,9 99,6 100,0 99,0 99,4 99,8 98,4 insgesamt 792131 510999 281132 607470 385620 221850 184661 125379 59282 Insgesamt in % 100 100 100 100 100 100 100 100 100 Alter der Mutter in Jahren 20173) insgesamt davon deutsche Mütter davon ausländische Mütter zusammen ehelich nicht-ehelich zusammen ehelich nichtehelich zusammen ehelich nichtehelich 15 und jünger 308 3 305 237 - 237 71 3 68 16 Jahre 787 19 768 590 - 590 197 19 178 17 Jahre 1747 88 1659 1198 4 1194 549 84 465 unter 18 Jahren 2842 110 2732 2025 4 2021 817 106 711 Unter 18 Jahre in % 0,4 0,0 1,0 0,3 0,0 0,9 0,4 0,1 1,3 18 Jahre und älter 1) 782042 512050 269992 598976 384467 214509 183066 127583 55483 über 18 Jahre in % 99,6 100,0 99,0 99,7 100,0 99,1 99,6 99,9 98,7 insgesamt 784884 512160 272724 601001 384471 216530 183883 127689 56194 Insgesamt in % 100 100 100 100 100 100 100 100 100 Quelle: Statistisches Bundesamt 2018, Statistik der Geburten * Geburtsjahrmethode **Alter = Berichtsjahr - Geburtsjahr. 1 Einschl. Alter unbekannt. 2 Nachrichtlich: Insgesamt (einschließlich der Fälle mit unbestimmten Geschlecht) 792141. 3 Nachrichtlich: Insgesamt (einschließlich der Fälle mit unbestimmten Geschlecht) 784901. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 5 – Drucksache 19/5866 4. Welche Gründe sieht die Bundesregierung in der nach Auffassung der Fragesteller hohen Zahl der Schwangerschaften Minderjähriger? In den aufgeführten Statistiken in der Antwort zu Frage 3 zeigt sich, dass die Zahl der Geburten von minderjährigen Müttern konstant gering ist und weniger als 1 Prozent aller Geburten ausmachen. Unter der Fachaufsicht des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) stellt die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung eine Vielzahl von Medien zur Sexualaufklärung zur Verfügung, diese werden auch zielgruppenspezifisch für Kinder und Jugendliche aufbereitet. Die Gründe für die Anzahl der Schwangerschaften von Minderjährigen sind der Bundesregierung nicht bekannt. 5. Wie viele Minderjährige ließen in den Jahren 2012 bis 2018 einen Schwangerschaftsabbruch vornehmen (bitte nach Jahren, Alter und Nationalität auflisten )? Aus der amtlichen Schwangerschaftsabbruchstatistik des Statistischen Bundesamts ergeben sich die nachfolgenden Zahlen (Tabelle 2). Die Staatsangehörigkeit der Frauen wird in der Schwangerschaftsabbruchstatistik nicht erfasst. Tabelle 2: Schwangerschaftsabbrüche in Deutschland 2012 bis 2017 nach Altersgruppen der Frauen Jahr 2012 2013 2014 2015 2016 2017 Schwangerschaftsabbrüche unter 15 Jahren insgesamt 373 322 369 337 330 280 Schwangerschaftsabbrüche zwischen 15-18 Jahre insgesamt 3462 3297 3191 2970 2750 2729 Schwangerschaftsabbrüche insgesamt (alle Altersgruppen) 106 815 102 802 99 715 99 237 98 721 101 209 Quelle: Statistisches Bundesamt 2018, Schwangerschaftsabbruchstatistik 6. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über die Gründe der Abtreibungen ? Die Gründe für Schwangerschaftsabbrüche sind der Bundesregierung nicht bekannt . 7. Wie beurteilt die Bundesregierung die Ausbildungschancen der minderjährigen Mütter? Zur spezifischen Gruppe der minderjährigen Mütter liegen der Bundesregierung keine gesonderten Erkenntnisse vor. Generell besteht jedoch für Personen mit familiären Betreuungspflichten die Möglichkeit einer Teilzeitberufsausbildung. 2017 gab es 2 223 neue Berufsausbildungsverträge in Teilzeit. Zudem verfügen die Agenturen für Arbeit und Jobcenter über verschiedene Angebote , um junge Menschen beim Start ins Berufsleben zu unterstützen. Selbstverständlich können sich auch minderjährige Mütter, die eine Ausbildung aufnehmen wollen, an die Agentur für Arbeit bzw. das Jobcenter vor Ort wenden. Die Beauftragten für Chancengleichheit am Arbeitsmarkt in den Arbeitsagenturen Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/5866 – 6 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode und Jobcentern unterstützen insbesondere auch Frauen mit Betreuungspflichten durch Beratung zur Vereinbarkeit von Familie und Ausbildung. Zu ihren Aufgaben gehört auch der Kontakt zu Arbeitgebern zur familienfreundlichen Gestaltung von Arbeits- und Ausbildungsplätzen. 8. Wie viele minderjährige Mütter leben nach Kenntnis der Bundesregierung in den einzelnen Bundesländern mit ihren Kindern in sogenannten Mütterhäusern ? Über die amtliche Kinder- und Jugendhilfestatistik (KJH-Statistik) liegen Zahlen zu der Einrichtungsform „Gemeinsame Wohnform für Mütter/Väter und Kinder“ vor. Diese werden abgekürzt in der Praxis auch als „Mutter-Kind-Einrichtungen“ bezeichnet. Rechtliche Grundlage für die Unterbringung ist § 19 SGB VIII. Im Rahmen der KJH-Statistik werden Zahlen zu den Einrichtungen sowie zu den hier verfügbaren Plätzen erhoben. Hingegen fehlen Angaben zur Inanspruchnahme oder auch zur Belegung dieser Plätze. Laut Ergebnissen der KJH-Statistik bestanden bundesweit zum 31. Dezember 2016 in den besagten Einrichtungen 5.674 Plätze (vgl. Tabelle 3). Tabelle 3: Genehmigte Plätze in den Einrichtungen der Kinder und Jugendhilfe am 31. Dezember 2016 nach Art der Einrichtung und Ländern (ohne Tageseinrichtungen für Kinder) hier: Gemeinsame Wohnform für Mütter/Väter und Kinder Anzahl Deutschland 5.674 Baden-Württemberg 227 Bayern 421 Berlin 897 Brandenburg 273 Bremen 78 Hamburg 167 Hessen 137 Mecklenburg-Vorpommern 112 Niedersachsen 623 Nordrhein-Westfalen 1.600 Rheinland-Pfalz 215 Saarland 66 Sachsen 227 Sachsen-Anhalt 310 Schleswig-Holstein 215 Thüringen 106 Quelle: Statistisches Bundesamt: Statistiken der Kinder- und Jugendhilfe – Einrichtungen und tätige Personen (ohne Tageseinrichtungen für Kinder); Zusammenstellung Arbeitsstelle Kinder- und Jugendhilfestatistik Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 7 – Drucksache 19/5866 9. Wurden nach Kenntnis der Bundesregierung seit dem Jahr 2015 zusätzliche Betreuungsangebote für nach Deutschland eingereiste, schwangere Minderjährige getroffen? Der Bundesregierung liegen hierzu keine Kenntnisse vor. 10. Wenn ja, wie werden diese Maßnahmen finanziert, und wie hoch sind die Kosten für diese Projekte? Es wird auf die Antwort zu Frage 9 verwiesen. 11. Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung bereits ergriffen, um junge muslimische Mädchen vor Zwangsverheiratung zu schützen? Das seit 2013 bestehende Hilfetelefon „Gewalt gegen Frauen“ berät als bundesweites Beratungsangebot für Frauen zu allen Formen von Gewalt einschließlich Zwangsverheiratung. Unter der Nummer 08000 116 016 und via Online-Beratung unterstützt das Hilfetelefon auch von Zwangsverheiratung bedrohte oder betroffene junge muslimische Mädchen rund um die Uhr, anonym und kostenfrei, auf Deutsch und in 17 weiteren Sprachen und barrierefrei. Auch Personen aus deren sozialem Umfeld sowie Fachkräfte erhalten dort Beratung . In 2017 wurden beim Hilfetelefon „Gewalt gegen Frauen“ 174 Beratungen zum Thema Zwangsheirat durchgeführt. Schutz und Beratung erhalten Betroffene von Zwangsverheiratung außerdem in zahlreichen Frauenhäusern, Schutzwohnungen und Fachberatungsstellen vor Ort. Im Juli 2018 hat das BMFSFJ die Neufassung der Handreichung für die Kinderund Jugendhilfe „Zwangsverheiratung bekämpfen – Betroffene wirksam schützen “, die in Zusammenarbeit mit TERRE DES FEMMES erstellt wurde, veröffentlicht . Die Handreichung richtet sich vor allem an die Fachkräfte der Kinderund Jugendhilfe, aber auch an andere mit der Thematik befasste Fachkräfte und Institutionen. Darüber hinaus werden auch im Rahmen des Bundesprogramms „Demokratie leben !“ Maßnahmen im Bereich der Prävention von Zwangsheirat gefördert. Hierzu gehören etwa Modellprojekte, die Ansätze erproben, um Betroffene von ehrbezogener Gewalt zu stärken und ihnen zu helfen, ihre eigenen Ressourcen zu nutzen. Weiter gehören dazu Modellprojekte, die sich an Eltern und andere erwachsene Bezugspersonen von Jugendlichen aus patriarchalischen Familienzusammenhängen richten. Ziel ist es, einerseits zu einem Wertediskurs innerhalb der Familien beizutragen, und andererseits sowohl Jugendliche als auch deren Eltern bei der Orientierung zwischen verschiedenen gesellschaftlichen Anforderungen an ihre Lebenswelt zu unterstützen. 12. Wie viele ausländische Kinder und Jugendliche, die nicht in Begleitung eines Personenberechtigten oder Erziehungsberechtigen nach Deutschland eingereist sind, waren nach Kenntnis der Bundesregierung verheiratet und wurden als unbegleitete minderjährige Flüchtlinge vom Jugendamt in Obhut genommen , gemäß § 42a Absatz 1 bzw. § 42 Absatz 1 Satz 1 Nummer 3 des Achten Buches Sozialgesetzbuch (SGB VIII) (bitte nach Jahren 2015 bis 2018 auflisten)? Der Bundesregierung liegen keine Erkenntnisse über Minderjährigenehen bei unbegleiteten ausländischen Minderjährigen vor. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/5866 – 8 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 13. Bei wie vielen dieser Kinder bestand nach Kenntnis der Bundesregierung eine Schwangerschaft? Der Bundesregierung liegen hierzu keine Kenntnisse vor. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333