Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Auswärtigen Amts vom 15. November 2018 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Deutscher Bundestag Drucksache 19/5881 19. Wahlperiode 20.11.2018 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage des Abgeordneten Armin-Paulus Hampel und der Fraktion der AfD – Drucksache 19/5436 – Saudi-Arabien – Todesfall Jamal Khashoggi V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Gemäß Presseberichten fußend auf Angaben türkischer Behörden, soll der Journalist Jamal Khashoggi im Konsulat Saudi-Arabiens in Istanbul umgebracht worden sein. Die türkischen Behörden gehen davon aus, dass Khashoggi im Konsulat von einem aus Saudi-Arabien angereisten 15 Männer starken Spezialkommando getötet wurde (www.bild.de/politik/ausland/politik-ausland/ khashoggi-angeblich-lebendig-zerteilt-mord-dauerte-7-minuten-57876812. bild.html). Die Behörden sollen auch im Besitz kompromittierender Ton- und Videoaufnahmen sein. Der türkische Präsident Recep Tayyip Erdoğan sprach in diesem Zusammenhang auch von der Verwendung „giftiger Substanzen“. Bundesminister des Auswärtigen Heiko Maas ließ gemäß „FAZ“ in Paris verlauten, er mache sich in der Affäre für eine internationale Abstimmung stark. „Wir wollen wissen, was da geschehen ist“, erklärte er in Paris. „Wenn wir das wissen, werden wir daraus unsere Schlüsse ziehen“ (www.spiegel.de/politik/ausland/falljamal -khashoggi-aussenminister-heiko-mass-fordert-lueckenlose-aufklaerung-a- 1233542.html, www.faz.net/aktuell/politik/ausland/wer-steckt-hinter-demverschwinden -des-journalisten-khashoggi-15842130.html; www.auswaertigesamt .de/de/newsroom/bm-skripal-ausweisung-russische-diplomaten/1797546). 1. Sieht die Bundesregierung hier Parallelen zum Fall „Skripal“, wo sie die giftigen Substanzen noch als „chemische Kampfstoffe“ bezeichnete (www. auswaertiges-amt.de/de/newsroom/bm-skripal-ausweisung-russische-diplomaten/ 1797546)? Der Bundesregierung liegen keine Erkenntnisse vor, wonach im Fall Khashoggi chemische Kampfstoffe im Sinne des Chemiewaffenübereinkommens (Artikel II) verwendet worden sein sollen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/5881 – 2 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 2. Zieht die Bundesregierung analog zum damaligen Verfahren im Fall „Skripal“, wo vier russische Diplomaten des Landes verwiesen wurden, in Erwägung, nunmehr gleichfalls Diplomaten aus Saudi-Arabien auszuweisen (www.spiegel.de/politik/ausland/sergei-skripal-deutschland-weist-russischediplomaten -aus-a-1199935.html)? 3. Zieht die Bundesregierung in Erwägung, auch eine gemeinsame Aktion der EU-Staaten anzuregen? 4. Beabsichtigt die Bundesregierung als Zeichen ihrer politischen Bewertung des Vorganges ihre Botschafter zu Konsultationen solange zurückzurufen bis der Sachverhalt geklärt ist? 5. Wie verhält sich die Bundesregierung zur Verhängung einer Einreisesperre gegen die nach Presseberichten namentlich bekannten Angehörigen des Spezialkommandos (siehe https://de.reuters.com/article/t-rkei-saudi-arabienchaschoggi -idDEKCN1MK0XQ; www.nytimes.com/2018/10/16/world/ middleeast/khashoggi-saudi-prince.html; www.bild.de/politik/ausland/politikausland /verschwundener-saudi-journalist-khashoggi-ist-das-das-killerkommando- 57770634.bild.html) für den Schengenraum? Die Fragen 2 bis 5 werden zusammengefasst beantwortet. Die Bundesregierung hat die gewaltsame Tötung von Jamal Khashoggi im saudiarabischen Generalkonsulat in Istanbul in aller Schärfe verurteilt. Sie hat ihre Erwartung bekräftigt, dass Saudi-Arabien in uneingeschränkter Zusammenarbeit mit den türkischen Behörden eine umfassende, glaubwürdige und zügige Untersuchung durchführt und die Umstände des Todes von Jamal Khashoggi vollständig aufklärt. Die Bundesregierung verfolgt, in wie weit Saudi-Arabien bei der Aufklärung des Falles um Transparenz bemüht ist und sich dafür einsetzt, die Verantwortlichen zur Rechenschaft zu ziehen. Entsprechend dem Verlauf und den Ergebnissen der Untersuchungen ist die Bundesregierung bereit, gemeinsam mit ihren europäischen und internationalen Partnern angemessene Maßnahmen zu treffen. 6. Haben die namentlich bekannten Mitglieder des Spezialkommandos (siehe https://de.reuters.com/article/t-rkei-saudi-arabien-chaschoggi-idDEKCN1M K0XQ; www.nytimes.com/2018/10/16/world/middleeast/khashoggi-saudiprince .html; www.bild.de/politik/ausland/politik-ausland/verschwundenersaudi -journalist-khashoggi-ist-das-das-killerkommando-57770634.bild.html) in der Vergangenheit bereits Visa für den Schengenraum von einer deutschen Auslandsvertretung – oder einem anderen Schengen-Staat – erteilt bekommen ? Eine auf Grundlage der vorliegenden Daten durchgeführte Abfrage hat ergeben, dass vier Personen, die mutmaßlich zum genannten Personenkreis gehören, in der Vergangenheit von anderen Schengen-Staaten Visa für den Schengen-Raum erhalten haben. Eine dieser vier Personen erhielt auch von einer deutschen Auslandsvertretung ein inzwischen abgelaufenes Schengen-Visum. 7. Beabsichtigt die Bundesregierung, die in Deutschland tätigen und namentlich bekannten Mitarbeiter der Geheim- und Sicherheitsdienste Saudi-Arabiens des Landes zu verweisen? Es wird auf die Antwort zu Frage 2 verwiesen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 3 – Drucksache 19/5881 8. Gibt es derzeit Erkenntnisse der Bundesregierung zu diesem Ereignis, mit denen die deutschen Nachrichtendienste zur Aufklärung beitragen können? Das verfassungsrechtlich verbürgte Frage- und Informationsrecht des Deutschen Bundestages gegenüber der Bundesregierung wird durch gleichfalls Verfassungsrang genießende schutzwürdige Interessen wie das Staatswohl begrenzt. Eine Offenlegung der angefragten Informationen birgt die Gefahr, dass Einzelheiten bekannt würden, die unter dem Aspekt des Schutzes der nachrichtendienstlichen Zusammenarbeit mit ausländischen Nachrichtendiensten besonders sensibel sind. Eine öffentliche Bekanntgabe von Informationen zum Kenntnisstand, zur Leistungsfähigkeit , zur Ausrichtung und zu technischen Fähigkeiten von ausländischen Nachrichtendiensten und damit einhergehend die Kenntnisnahme durch Unbefugte würde erhebliche nachteilige Auswirkungen auf die vertrauensvolle Zusammenarbeit haben. Würden in der Konsequenz eines Vertrauensverlustes Informationen von ausländischen Stellen entfallen oder wesentlich zurückgehen, entstünden signifikante Informationslücken mit negativen Folgewirkungen für die Genauigkeit der Abbildung der Sicherheitslage in der Bundesrepublik Deutschland sowie im Hinblick auf den Schutz deutscher Interessen im Ausland. Dies würde folgenschwere Einschränkungen der Informationsgewinnung bedeuten , womit letztlich der gesetzliche Auftrag der Nachrichtendienste des Bundes nicht mehr sachgerecht erfüllt werden könnte. Die auftragsbezogene Gewinnung von auslandsbezogenen Informationen ist für die Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland und für die Aufgabenerfüllung der deutschen Nachrichtendienste jedoch unerlässlich. Eine VS-Einstufung und Hinterlegung der angefragten Informationen in der Geheimschutzstelle des Deutschen Bundestages würde ihrer erheblichen Relevanz im Hinblick auf die Bedeutung für die Aufgabenerfüllung der Nachrichtendienste des Bundes nicht ausreichend Rechnung tragen. Die angefragten Inhalte betreffen die Einzelheiten von Kooperationen der Nachrichtendienste in einem so bedeutenden Maße, dass eine Bekanntgabe auch gegenüber einem begrenzten Kreis von Empfängern ihrem Schutzbedürfnis nicht Rechnung tragen kann. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333