Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat vom 16. November 2018 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Deutscher Bundestag Drucksache 19/5884 19. Wahlperiode 20.11.2018 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage des Abgeordneten Enrico Komning und der Fraktion der AfD – Drucksache 19/5444 – Zum aktuellen Stand der Regierungskommission „Gleichwertige Lebensverhältnisse“ V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Am 26. September 2018 hat die seit Langem angekündigte Regierungskommission „Gleichwertige Lebensverhältnisse“ unter dem Vorsitz des Bundesministers des Innern, für Bau und Heimat Horst Seehofer ihre Arbeit aufgenommen (www.bmel.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/2018/133-gleichwertige- Lebensverhaeltnisse.html). In insgesamt sechs Facharbeitsgruppen sollen Lösungen gefunden werden, die sichtbar zur Erreichung gleichwertiger Lebensverhältnisse in Deutschland beitragen. V o r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g Die im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD für die 19. Legislaturperiode vereinbarte Kommission Gleichwertige Lebensverhältnisse wurde per Beschluss des Bundeskabinetts vom 18. Juli 2018 eingesetzt. Die Kommission konstituierte sich am 26. September 2018. 1. Unter wessen Federführung arbeiten jeweils die sechs Facharbeitsgruppen der Regierungskommission „Gleichwertige Lebensverhältnisse“? Facharbeitsgruppe (FAG) Vorsitzendes Ressort AG 1 – Kommunale Altschulden Bundesministerium der Finanzen AG 2 – Wirtschaft und Innovation Bundesministerium für Wirtschaft und Energie AG 3 – Raumordnung und Statistik Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat AG 4 – Technische Infrastruktur Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur AG 5 – Soziale Daseinsvorsorge und Arbeit Bundesministerium für Arbeit und Soziales AG 6 – Teilhabe und Zusammenhalt der Gesellschaft Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/5884 – 2 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 2. Wer genau ist neben dem Bundesminister Horst Seehofer, der Bundesministerin für Ernährung und Landwirtschaft Julia Klöckner und der Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend Dr. Franziska Giffey Mitglied in der Kommission? Mitglieder der Kommission „Gleichwertige Lebensverhältnisse“ sind auch Bundesminister der Finanzen Olaf Scholz Bundesminister des Auswärtigen Heiko Maas, MdB Bundesminister für Wirtschaft und Energie Peter Altmaier, MdB Bundesministerin der Justiz und für Verbraucherschutz Dr. Katarina Barley, MdB Bundesminister für Arbeit und Soziales Hubertus Heil, MdB Bundesministerin der Verteidigung Dr. Ursula von der Leyen, MdB Bundesminister für Gesundheit Jens Spahn, MdB Bundesminister für Verkehr und digitale Infrastruktur Andreas Scheuer, MdB Bundesministerin für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit Svenja Schulze Bundesministerin für Bildung und Forschung Anja Karliczek, MdB Bundesminister für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung Dr. Gerd Müller, MdB Bundesminister für besondere Aufgaben und Chef des Bundeskanzleramtes Prof. Dr. Helge Braun, MdB Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien Staatsministerin Prof. Monika Grütters, MdB Beauftragte der Bundesregierung für Migration, Flüchtlinge und Integration Staatsministerin Annette Widmann-Mauz, MdB Beauftragter der Bundesregierung für die neuen Länder Parlamentarischer Staatssekretär Christian Hirte, MdB Hessischer Ministerpräsident Volker Bouffier, MdL Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 3 – Drucksache 19/5884 Ministerpräsident des Landes Sachsen-Anhalt Dr. Reiner Haseloff, MdL Ministerpräsident des Landes Baden-Württemberg Winfried Kretschmann, MdL Ministerpräsidentin des Landes Rheinland-Pfalz Malu Dreyer, MdL Niedersächsischer Ministerpräsident Stephan Weil, MdL Ministerpräsident des Landes Brandenburg Dr. Dietmar Woidke, MdL Thüringer Ministerpräsident Bodo Ramelow, MdL Regierender Bürgermeister von Berlin Michael Müller Präsident des Senats der Freien Hansestadt Bremen und Senator für Kultur und Senator für Angelegenheiten der Religionsgemeinschaften und Senator für Bundesangelegenheiten und Europa Bürgermeister Dr. Carsten Sieling Ministerpräsident des Landes Nordrhein-Westfalen Armin Laschet, MdL Ministerpräsident des Landes Schleswig-Holstein Daniel Günther, MdL Ministerpräsidentin des Landes Mecklenburg-Vorpommern Manuela Schwesig Ministerpräsident des Freistaates Sachsen Michael Kretschmer Ministerpräsident des Saarlandes Tobias Hans, MdL Bayerischer Ministerpräsident Dr. Markus Söder, MdL Präsident des Senats der Freien und Hansestadt Hamburg und Erster Bürgermeister Dr. Peter Tschentscher Hauptgeschäftsführer des Deutschen Städtetages Helmut Dedy Präsident des Deutschen Städte- und Gemeindebundes e. V. Bürgermeister Dr. Uwe Brandl Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/5884 – 4 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Geschäftsführendes Präsidialmitglied des Deutschen Landkreistages Prof. Dr. Hans-Günter Henneke 3. Inwieweit sind Vertreter der Wirtschaft, Mittelstandsverbände, Handwerksund Handelskammern an dieser Kommission zu beteiligt? Für Vertreterinnen und Vertreter der Wirtschaft, Mittelstandsverbände, Handwerks - und Handelskammern, Verbände, Gewerkschaften, Zivilgesellschaft etc. besteht die Möglichkeit, zu Sitzungen der FAGen eingeladen zu werden. Hierüber entscheiden die FAGen eigenständig. 4. Wann wird die Kommission einen Zwischenbericht zu ihrer Arbeit und ersten Ergebnissen abgeben? Es ist nicht vorgesehen, dass die Kommission einen Zwischenbericht abgibt. 5. In welchen Zeitabständen kommen die einzelnen Facharbeitskreise zusammen ? Die FAGen entscheiden eigenständig über ihre jeweiligen Sitzungstermine. Manche tagen im Schnitt einmal monatlich, andere arbeiten mit Unterarbeitsgruppen und entsprechend höherer Sitzungsfrequenz und wiederum andere tagen rund alle drei Monate. 6. Welche genauen Arbeitsaufträge wurden an die Facharbeitskreise „Wirtschaft und Innovation“, „Technische Infrastruktur“ sowie „Soziale Daseinsvorsorge und Arbeit“ gestellt? Im Einsetzungsbeschluss der Bundesregierung vom 18. Juli 2018 sind die Arbeitsaufträge an die Facharbeitsgruppe geregelt. In der FAG 2 „Wirtschaft und Innovation“ soll aufbauend auf den in der vergangenen Legislaturperiode beschlossenen Eckpunkten und unter Berücksichtigung der Vorgaben des Koalitionsvertrages für die 19. Legislaturperiode ein gesamtdeutsches Fördersystem des Bundes für strukturschwache Regionen entwickelt und dabei der Beitrag von Forschung und Innovation berücksichtigt werden. Die FAG 4 „Technische Infrastruktur“ ist damit beauftragt, Konzepte zu entwickeln und best-practice Beispiele aufzuzeigen, wie eine angemessene Ausstattung aller Regionen mit hochleistungsfähigen Infrastrukturen – insbesondere digitalen Infrastrukturen und neuen Mobilitätsangeboten – gelingt. Dabei soll berücksichtigt werden, dass gerade in dünn besiedelten ländlichen Regionen strukturelle Defizite erkennbar sind, die die wirtschaftliche Bereitstellung zeitgemäßer Netzinfrastrukturen erschweren. Für die FAG 5 sind dies insbesondere die Themenfelder Gesundheitsversorgung, Altenhilfe, Bildung, Kultur, Barrierefreiheit und regionale Aspekte der aktiven Arbeitsmarktpolitik. Der detaillierte Arbeitsauftrag sowie der Themenfokus werden gemeinsam mit den Ländern und Vertreterinnen und Vertreter der kommunalen Spitzenverbände im Rahmen der FAG diskutiert und festgelegt. Die Maßnahmen und Programme sollen möglichst neu und konkret sowie zeitnah umsetzbar sein. Zur Vermeidung von Themendoppelungen stimmen sich die Vorsitzenden der FAGen untereinander ab. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 5 – Drucksache 19/5884 7. Welche Thematiken sollen speziell mit Blick auf die ländlichen Räume untersucht werden? Zusammenleben und gesellschaftlicher sowie kultureller Zusammenhalt in Deutschland bedürfen einer guten und soliden Grundlage und fairen Chancen auf echte Teilhabe für alle Bürgerinnen und Bürger im gesamten Bundesgebiet. Ziel der Bundesregierung ist es, die Lebensverhältnisse der Menschen in Städten und ländlichen Räumen sowie besonders in strukturschwachen Gebieten zu verbessern . Die Kommission berücksichtigt in ihren FAGen siedlungsstrukturelle und raumbezogene Besonderheiten in ausgewogener Weise und legt den Fokus auf die ländlichen Räume einerseits und die urbanen Räume andererseits sowie auf die strukturschwachen Regionen und auf die Teilhabe in den Kommunen. Dabei werden Disparitäten in den regionalen Einkommens- und Beschäftigungsmöglichkeiten sowie bei der Sicherung der Mobilität und beim Zugang zu Angeboten der Grundversorgung und Daseinsvorsorge, insbesondere zu technischen, sozialen und kulturellen Infrastrukturen und der Nahversorgung einbezogen. Die Vorschläge der Kommission sollen auch dazu beitragen, den Wegzug aus vielen Regionen und den Druck durch Zuzug in anderen Regionen zu dämpfen. Die Kommission betrachtet damit die Gleichwertigkeit der Lebensverhältnisse in einem breiten thematischen Spektrum jeweils auch mit einem speziellen Blick auf die ländlichen Räume. 8. Inwieweit besteht inzwischen ein Zeitplan, wann mit der Umsetzung der Ergebnisse der Kommission begonnen werden soll und wie lang die vollständige Umsetzung dauern soll? Die Kommission „Gleichwertige Lebensverhältnisse“ wird im Juli 2019 einen Bericht mit konkreten Empfehlungen vorlegen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333