Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales vom 15. November 2018 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Deutscher Bundestag Drucksache 19/5906 19. Wahlperiode 19.11.2018 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Jörg Schneider, René Springer und der Fraktion der AfD – Drucksache 19/5406 – Gesundheitskosten durch Ausländer ohne Aufenthaltsrecht und ohne Krankenversicherung V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Personen, die sich nicht auf ein Freizügigkeitsrecht aus der Freizügigkeitsrichtlinie berufen können, haben keinen Anspruch beim Zugang zur Sozialhilfe gemäß Artikel 24 Absatz 1 der Freizügigkeitsrichtlinie. Der deutsche Gesetzgeber hat nach Artikel 24 Absatz 2 der Freizügigkeitsrichtlinie Unionsbürger, die in Deutschland weder Arbeitnehmer noch Selbstständige sind oder waren und auch keine Familienangehörigen dieser Personengruppe sind, von der Sozialhilfe ausgeschlossen. Für die in § 23 Absatz 3 Satz 1 bis 4 des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch (SGB XII) genannten Personen, insbesondere die, die nicht in Deutschland Arbeitnehmer oder Selbstständige sind und auch kein Aufenthaltsrecht wegen vorheriger Beschäftigung haben oder Familienangehörige einer solchen Person sind, können nur sehr eingeschränkte Gesundheits- und Pflegeleistungen durch zuständige Träger der Sozialhilfe erhalten. 1. Wie viele Fälle hat es nach Kenntnis der Bundesregierung seit 2010 gegeben, bei denen die Träger der Sozialhilfe Gesundheits- und Pflegeleistungen für Ausländer leisten mussten, die über keinen eigenen Krankenversicherungsschutz verfügen und unter § 23 Absatz 3 Satz 1 bis 4 SGB XII fallen (bitte nach Jahren und Herkunftsländern aufschlüsseln)? 2. Welche Kosten sind nach Kenntnis der Bundesregierung den Trägern der Sozialhilfe durch die Personengruppe in Frage 1 entstanden (bitte nach Jahren und Herkunftsländern aufschlüsseln)? Die Fragen 1 und 2 werden gemeinsam beantwortet. Der Bundesregierung liegen hierzu keine Daten vor. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333