Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur vom 19. November 2018 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Deutscher Bundestag Drucksache 19/5924 19. Wahlperiode 21.11.2018 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Stephan Kühn (Dresden), Oliver Krischer, Annalena Baerbock, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Drucksache 19/5344 – Angekündigter Rückruf von Opel-Fahrzeugen aufgrund von Abgasmanipulationen V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Am Montag, dem 15. Oktober 2018, hat das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur bekannt gegeben, dass in Kürze ca. 100 000 Fahrzeuge des Autoherstellers Opel aufgrund einer illegalen Abschalteinrichtung zurückgerufen werden sollen. Betroffen seien die Modelle Insignia, Zafira und Cascada. Die Abschalteinrichtung sei bereits Anfang 2018 entdeckt worden (vgl. https://twitter.com/i/web/status/1051834079467982848). Im Juli 2018 hatte das Bundesverkehrsministerium zudem eine amtliche Anhörung gegen den Autohersteller bestätigt (vgl. www.zeit.de/news/2018-07/14/opel-soll-im-dieselskandal -in-kuerze-stellung-nehmen-180714-99-153549). Ebenfalls am 15. Oktober 2018 fand eine Razzia in der Opel-Zentrale in Rüsselsheim und im Werk in Kaiserslautern statt. Zur Begründung führte die zuständige Staatsanwaltschaft Frankfurt am Main aus, dass sie „wegen des Verdachts des Betruges durch das Inverkehrbringen von Dieselfahrzeugen mit manipulierter Abgassoftware“ ermittele und ergänzte, dass das Kraftfahrt-Bundesamt im April 2018 Strafanzeige erstattet habe (vgl. www.handelsblatt.com/ unternehmen/industrie/autobauer-diesel-razzia-bei-opel-rueckruf-von-100-000- autos-steht-kurz-bevor/23187576.html). In den genannten Modellen hatte das Kraftfahrt-Bundesamt bereits zuvor vier Abschalteinrichtungen entdeckt, diese aber nicht für illegal erklärt (vgl. www.zeit.de/ wirtschaft/unternehmen/2018-10/abgasskandal-opel-diesl-abschalteinrichtungrueckruf ). Fraglich ist, aus welchem Grund diese fünfte Abschalteinrichtung im Gegensatz zu den bereits früher entdeckten Abschalteinrichtungen illegal ist und wie die verschiedenen Abschalteinrichtungen die Abgasreinigung konkret beeinflussen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/5924 – 2 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 1. Wann wird das Kraftfahrt-Bundesamt die verpflichtenden Rückrufe für die in der Vorbemerkung der Fragesteller genannten Opel-Fahrzeuge anordnen (bitte nach Fahrzeugmodellen aufschlüsseln)? 2. Wann sollen die verpflichtenden Rückrufe für diese Fahrzeuge beginnen (bitte nach Fahrzeugmodellen aufschlüsseln)? Die Fragen 1 und 2 werden wegen ihres Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet . Opel wurde am 17. Oktober 2018 ein Bescheid über einen verpflichtenden Rückruf von den drei benannten Fahrzeugmodellen wegen unzulässiger Abschalteinrichtungen zugestellt (Modelle Cascada, Insignia und Zafira). Opel hat gegen den Bescheid Widerspruch eingelegt. 3. Wie viele Fahrzeuge sind in Deutschland von diesen Rückrufen betroffen, und wie verteilen sich die Fahrzeuge über die verschiedenen Automodelle? 4. Wie viele Fahrzeuge sind in anderen EU-Ländern von diesen Rückrufen insgesamt betroffen, und wie verteilen sich die Fahrzeuge über die verschiedenen Automodelle? 5. In welchem Land bzw. von welcher Typgenehmigungsbehörde wurden die Gesamt-Typgenehmigungen für diese Fahrzeugmodelle jeweils erteilt? 6. In welchem Land bzw. von welcher Typgenehmigungsbehörde wurden die Typgenehmigungen für die Abgasreinigungssysteme dieser Fahrzeugmodelle jeweils erteilt? Die Fragen 3 bis 6 werden wegen ihres Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet . Modell Typgenehmigungsbehörde Anzahl Gesamtfahrzeug Emissionen DE EU Zafira 1.6 l Diesel EU 6 NL DE 8.055 44.200 Zafira, Cascada 2.0 l Diesel EU 6 NL DE 8.524 17.186 Insignia 2.0 l Diesel EU 6 NL DE 14.627 34.395 7. Wie wirken die vier bereits zuvor entdeckten Abschalteinrichtungen in den Opel-Fahrzeugen jeweils? 8. Aus welchem Grund sind diese vier bereits zuvor entdeckten Abschalteinrichtungen aus Sicht des Kraftfahrt-Bundesamtes oder der Bundesregierung jeweils nicht illegal? 9. An welchem Tag haben das Kraftfahrt-Bundesamt oder die Bundesregierung entschieden, dass die vier bereits zuvor entdeckten Abschalteinrichtungen nicht illegal sind? 10. Wann hat das Kraftfahrt-Bundesamt die nunmehr fünfte Abschalteinrichtung erstmals entdeckt? 11. Auf welche Weise hat das Kraftfahrt-Bundesamt diese fünfte Abschalteinrichtung entdeckt? Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 3 – Drucksache 19/5924 12. Inwiefern hatten das Kraftfahrt-Bundesamt oder die Bundesregierung zuvor Hinweise Dritter in Bezug auf das Vorhandensein dieser fünften Abschalteinrichtung ? 13. Wie wirkt diese fünfte Abschalteinrichtung bzw. unter welchen Bedingungen mindert sie die Funktionsweise der Abgasreinigung auf welche konkrete Weise? 14. Aus welchem Grund ist diese fünfte Abschalteinrichtung aus Sicht des Kraftfahrt -Bundesamtes oder der Bundesregierung illegal? 15. Auf welche Weise wird die Abschalteinrichtung im Rahmen der verpflichtenden Rückrufe entfernt werden (bitte nach Fahrzeugmodellen aufschlüsseln )? 16. Wann hat die amtliche Anhörung gegen Opel begonnen und wann wurde sie beendet? Die Fragen 7 bis 16 werden wegen ihres Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet . Eine fünfte Abschalteinrichtung wurde Anfang 2018 durch das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) als unzulässig eingestuft. Zu einem laufenden Verwaltungsverfahren können keine Informationen veröffentlicht werden. Im Übrigen wird auf die Antworten zu den Fragen 1 und 2 verwiesen. 17. Wie viele Treffen bzw. Sitzungen mit Opel hat es im Rahmen dieser amtlichen Anhörung gegeben? 18. Wann haben diese Treffen bzw. Sitzungen jeweils stattgefunden, und an welchen Terminen haben der Bundesverkehrsminister oder seine Staatssekretäre jeweils teilgenommen? Die Fragen 17 und 18 werden wegen ihres Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet . Im Rahmen der amtlichen Anhörung haben am 18. Juli 2018 und am 21. September 2018 Treffen stattgefunden. An keinem dieser Termine hat die Hausleitung des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur teilgenommen. 19. Plant die Bundesregierung, gegenüber Opel Bußgelder von bis zu 5 000 Euro pro Fahrzeug anzuordnen, wie sie § 23 Absatz 3 des Straßenverkehrsgesetzes in Verbindung mit § 37 Absatz 2 der Fahrzeuggenehmigungsverordnung vorsieht? 20. Warum hat das Kraftfahrt-Bundesamt bzw. die Bundesregierung bereits im April Strafanzeige gegenüber Opel erstattet, obwohl die amtliche Anhörung gegen den Autohersteller erst später erfolgte? Die Fragen 19 und 20 werden wegen ihres Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet . Da der Sachverhalt von strafrechtlicher Relevanz sein könnte, war – unabhängig von dem Stand des Verwaltungsverfahrens – im April 2018 durch das KBA die Abgabe des Bußgeldverfahrens an die Staatsanwaltschaft erklärt worden. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/5924 – 4 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 21. Basierte die Strafanzeige lediglich auf der fünften Abschalteinrichtung oder auch auf den anderen vier Abschalteinrichtungen? 22. Inwiefern ist der Bundesregierung bekannt, ob die Staatsanwaltschaft Frankfurt ausschließlich aufgrund dieser fünften Abschalteinrichtung ermittelt oder auch aufgrund der anderen vier Abschalteinrichtungen? Die Fragen 21 und 22 werden wegen ihres Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet . Die Staatsanwaltschaft wurde vom KBA umfangreich über die bisherigen Erkenntnisse informiert. Auf welche Abschaltungseinrichtungen der betroffenen Fahrzeuge die Staatsanwaltschaft ihre Ermittlungen stützt, ist der Bundesregierung nicht bekannt. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333