Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Gesundheit vom 19. November 2018 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Deutscher Bundestag Drucksache 19/5925 19. Wahlperiode 21.11.2018 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage des Abgeordneten Stefan Keuter und der Fraktion der AfD – Drucksache 19/5466 – Anwerbung von 50 000 Auszubildenden aus der Türkei durch die Bundesregierung V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Wie kürzlich durch die Presse bekannt wurde (vgl. www.journalistenwatch. com/2018/10/25/fachkraefte-groko-tuerken/, https://nex24.news/2018/10/ anwerbeabkommen-50-000-tuerken-sollen-nach-deutschland-kommen/), wirbt die Bundesregierung 50 000 Auszubildende aus der Türkei an. Dem zugrunde soll ein Abkommen zwischen dem türkischen und deutschen Gesundheitsministerium liegen, wonach türkische Auszubildende bis zu 950 Euro verdienen sollen , für ihre Verpflegung und Unterbringung ebenfalls gesorgt wird und sie nach der drei Jahre andauernden Ausbildung einen Arbeitsplatz als Krankenpfleger und eine Aufenthaltserlaubnis in Deutschland erhalten sollen. Anmeldungen zu den sogenannten Grundausbildungskursen in der südosttürkischen Stadt Adana sollen bereits begonnen haben. 1. Auf welcher rechtlichen Grundlage basiert dieses Abkommen mit der Türkei ? 2. Aus welchem Grund wurde gerade mit der Türkei ein solches Abkommen geschlossen? 3. Aus welchem Grund werden nicht dieselben Anreize zur Ausbildung in Pflegeberufen für Deutsche geschaffen? 4. Aus welchem Grund wurde ein solches Abkommen nicht mit Ländern der EU vereinbart, wie der Bundesminister für Gesundheit Jens Spahn einst vorschlug, um den Mangel an 17 000 Pflegekräften zu decken (vgl. www. tagesschau.de/wirtschaft/spahn-pflege-101.html)? 5. Aus welchen Mitteln werden, nach Kenntnis der Bundesregierung, die Kosten für die Ausbildung, Unterbringung und Verpflegung bezahlt? 6. Stellt die Bundesregierung den Auszubildenden ausreichenden Wohnraum zur Verfügung? 7. Wie hoch sind die geschätzten Gesamtausgaben für dieses Projekt? 8. Wie hoch wird der Finanzbedarf für die Unterbringung und die Verpflegung geschätzt? Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/5925 – 2 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 9. Welche Qualifikationen müssen die Türken mitbringen, und wie erfolgt das Bewerbungs- und Auswahlverfahren? 10. Wie wird die Echtheit der eingereichten Unterlagen festgestellt? 11. In welchen Unternehmen werden die Auszubildenden aus der Türkei ausgebildet ? 12. Wie hoch wird ihr Verdienst nach der Ausbildung sein? 13. Werden die Auszubildenden zu Integrationskursen verpflichtet werden, um unsere Kultur, die Gleichberechtigung zwischen Mann und Frau und die Glaubensfreiheit besser verstehen zu können? 14. Werden die Auszubildenden einen Sprachkurs erhalten? Wenn ja, wer finanziert diesen, und welche Institutionen führen diesen aus? 15. Aus welchem Grund wurde die Öffentlichkeit nicht schon viel früher über dieses Abkommen informiert? 16. Teilt die Bundesregierung die Auffassung der Fragesteller, dass bei der Umsetzung dieses Abkommens eine Ungleichbehandlung zwischen deutschen Auszubildenden und türkisch angeworbenen Auszubildenden besteht? Wenn nein, warum nicht? Die Fragen 1 bis 16 werden wegen des inhaltlichen Zusammenhangs gemeinsam beantwortet. Die Bundesregierung hat keine Kenntnis über das in Rede stehende Anwerbeabkommen mit der Republik Türkei. Zwischen dem Bundesministerium für Gesundheit und dem Gesundheitsministerium der Republik Türkei wurde kein Abkommen zur Anwerbung, Ausbildung oder Beschäftigung von Pflegekräften aus der Türkei geschlossen. Weder die Botschaft der Republik Türkei noch das türkische Gesundheitsministerium haben entsprechende Kooperationswünsche an die Bundesregierung herangetragen. Das Bundesministerium für Gesundheit hat am 5. Mai 2015 eine sogenannte Gemeinsame Absichtserklärung zur Vertiefung der bilateralen Zusammenarbeit im Gesundheitswesen mit dem Gesundheitsministerium der Republik Türkei unterzeichnet . Die völkerrechtlich nicht bindende Gemeinsame Absichtserklärung sieht verschiedene Kooperationsbereiche vor. Hierzu gehören unter anderem auch der fachliche Austausch über das Thema Kranken- und Altenpflege sowie die Ermutigung zur Ausbildung in verschiedenen Gesundheitsberufen. Die Gemeinsame Absichtserklärung befürwortet ausdrücklich den Austausch zwischen allen Akteuren im Gesundheitswesen und benennt exemplarisch verschiedene Kooperationsmöglichkeiten, z. B. Austausch von Expertise, bilaterale Veranstaltungen oder gemeinsame Projekte. Projekte zur Anwerbung türkischer Auszubildender für Pflegeberufe wurden durch die Bundesregierung nicht durchgeführt. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333