Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen vom 19. November 2018 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Deutscher Bundestag Drucksache 19/5926 19. Wahlperiode 21.11.2018 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Fabio De Masi, Jörg Cezanne, Klaus Ernst, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE. – Drucksache 19/5468 – Position der Bundesregierung zu bisherigen und neuen Vorschlägen einer Europäischen Arbeitslosenversicherung V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Der Bundesminister der Finanzen Olaf Scholz hat Mitte Oktober 2018 den Vorschlag unterbreitet, eine europaweite Rückversicherung für nationale Arbeitslosenversicherungen zu schaffen. Bei dem Vorschlag handelt es sich um einen Teil einer deutsch-französischen Initiative für eine „Roadmap“ zur Stabilisierung der Eurozone. Mit einer Europäischen Arbeitslosenversicherung soll ein Stabilisierungsmechanismus geschaffen werden, der asymmetrische konjunkturelle Entwicklungen in den Mitgliedsländern dämpft. 1. Welche ressortübergreifenden Vereinbarungen gab es zu dieser Frage in der Bundesregierung? In der Erklärung von Meseberg vom 19. Juni 2018 haben der französische Staatspräsident Emmanuel Macron und die Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel vorgeschlagen , einen Haushalt für die Eurozone aufzustellen, um die Wettbewerbsfähigkeit , Konvergenz und Stabilisierung in der Eurozone zu fördern. Sie haben in diesem Zusammenhang vereinbart, das Thema eines Europäischen Stabilisierungsfonds für nationale Arbeitslosenversicherungen für den Fall schwerer Wirtschaftskrisen , ohne dass es zu Transferzahlungen kommt, zu prüfen. Die Ressortabstimmung innerhalb der Bundesregierung zu diesen Fragen dauert an. 2. Welche Position nimmt die Bundesregierung zum ursprünglichen Vorstoß des früheren EU-Kommissars für Soziales und Beschäftigung, László Andor im Jahr 2014 ein? Der ehemalige EU-Kommissar Lazlo Andor hatte 2014 eine europäische Arbeitslosen (grund)versicherung vorgeschlagen. Der in Meseberg angesprochene Stabilisierungsfonds für nationale Arbeitslosenversicherungen zielt dagegen auf die Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/5926 – 2 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Stützung nationaler Sicherungssysteme in schweren Krisen ab. Er stellt im Gegensatz zu dem erwähnten Vorschlag keine genuine Arbeitslosenversicherung auf europäischer Ebene dar, die mit direkten Ansprüchen von arbeitslosen Arbeitnehmern auf Grundlage einer individuellen Versicherungsbeziehung verbunden wäre. 3. Welche Bedingungen sollten nach Ansicht der Bundesregierung oder des Bundesfinanzministeriums gestellt werden, damit Kredite im Rahmen der Europäischen Arbeitslosenversicherung an EU-Mitgliedstaaten, deren Währung der Euro ist, gewährt werden können? Auf die Antwort zu Frage 1 wird verwiesen. Die Ressortabstimmung innerhalb der Bundesregierung zu diesen Fragen dauert an. 4. Was versteht die Bundesregierung unter Minimalanforderungen an die Arbeitsmarktpolitik bzw. sind damit Strukturreformen zur Liberalisierung der Arbeitsmärkte oder Flexibilisierung der Lohnverhandlungssysteme gemeint ? Auf die Antwort zu Frage 1 wird verwiesen. Die Ressortabstimmung innerhalb der Bundesregierung zu diesen Fragen dauert an. 5. Wie haben der französische Staatspräsident Emmanuel Macron und die französische Regierung sowie Vertreter anderer EU-Mitgliedstaaten und der EU- Institutionen bisher auf den neuen Vorschlag des deutschen Bundesfinanzministers reagiert bzw. welche Gespräche haben dazu auf Arbeitsebene stattgefunden ? Die europäischen Partner haben die Erklärung von Meseberg als wichtigen Beitrag zu den Verhandlungen zur Fortentwicklung der Wirtschafts- und Währungsunion gewürdigt und positiv aufgenommen. Sie hat Einfluss gefunden in die entsprechenden Verhandlungen im Rahmen der Eurogruppe im erweiterten Format. Darüber hinaus gehende neue Vorschläge liegen nicht vor. 6. Welches Mindestvolumen der Kreditlinien ergibt sich nach Ansicht der Bundesregierung oder des Bundesfinanzministerium aus dem von Bundesfinanzminister Olaf Scholz vorgelegten Vorschlag einer europäischen Arbeitslosenversicherung bzw. welches Volumen oder abgesicherte Leistungsniveau der europäischen Arbeitslosenversicherung im Verhältnis zu nationalen Arbeitslosenversicherungen wird angestrebt? Auf die Antwort zu Frage 1 wird verwiesen. Die Ressortabstimmung innerhalb der Bundesregierung zu diesen Fragen dauert an. 7. Inwiefern ist für den von Bundesfinanzminister Olaf Scholz vorgelegten Vorschlag einer europäischen Arbeitslosenversicherung eine Änderung der Verträge notwendig, und inwiefern wird in der Bundesregierung eine intergouvernementale vertragliche Grundlage erwogen? Eine belastbare rechtliche Bewertung ist erst auf der Grundlage eines konkreten Vorschlags der Bundesregierung möglich. Ein solcher liegt bisher nicht vor. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 3 – Drucksache 19/5926 8. Inwiefern entspricht der Vorschlag des Bundesfinanzministers den Grundlinien der EU-Politik der Bundesregierung? Der Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD spricht sich dafür aus, die EU finanziell zu stärken, damit sie ihre Aufgaben besser wahrnehmen kann. In diesem Sinne wollen „wir … insbesondere auch in enger Partnerschaft mit Frankreich die Eurozone nachhaltig stärken und reformieren, so dass der Euro globalen Krisen besser standhalten kann.“ (Zitat, Koalitionsvertrag Union & SPD; 19. Legislaturperiode , Zeile 238 bis 239) 9. Inwiefern hat die Richtlinienkompetenz der Bundeskanzlerin (Artikel 65 Satz 1 des Grundgesetzes) in der Frage des Vorschlags des Bundesfinanzministers Vorrang vor der Ressortkompetenz (Artikel 65 Satz 2 des Grundgesetzes )? Gemäß Artikel 65 Satz 1 des Grundgesetzes (GG) bestimmt die Bundeskanzlerin die Richtlinien der Politik und trägt dafür die Verantwortung. Innerhalb dieser Richtlinien leitet jeder Bundesminister gemäß Artikel 65 Satz 2 GG seinen Geschäftsbereich selbständig und unter eigener Verantwortung (zu Einzelheiten §§ 1 ff. der Geschäftsordnung der Bundesregierung). 10. Wann wird das Thema voraussichtlich in der Bundesregierung sowie im Rahmen des Europäischen Rates bzw. der einschlägigen EU-Ministerräte beraten , und bis wann ist mit einer endgültigen Positionierung zu rechnen? Die Meinungsbildung innerhalb der Bundesregierung zum Gesamtkomplex eines Budgets für die Eurozone dauert an. In der Erklärung von Meseberg wurde angekündigt , dass Frankreich und Deutschland bis zum Europäischen Rat im Dezember Vorschläge vorlegen. Dieser Gipfel im erweiterten Format wird den Stand der Arbeiten zur Fortentwicklung der Wirtschafts- und Währungsunion diskutieren. Eurogruppenpräsident Centeno hat angekündigt, dass sich die Eurogruppe im erweiterten Format noch vor dem Gipfel im Dezember auch mit Instrumenten für Wettbewerbsfähigkeit, Konvergenz und Stabilisierung befassen wird. 11. Welches Bundesministerium ist bei den Verhandlungen bzw. Ausarbeitungen zu einer Europäischen Arbeitslosenversicherung innerhalb der Bundesregierung federführend? Das Bundesministerium der Finanzen ist federführend bei den Arbeiten zur Umsetzung der Erklärung von Meseberg im Bereich der Vertiefung der Wirtschaftsund Währungsunion. Beim Thema eines Europäischen Stabilisierungsfonds für nationale Arbeitslosenversicherungen erfolgen die Arbeiten in enger Zusammenarbeit mit dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales. 12. Welche Arbeitspapiere, Ressortvorlagen und ähnliche Dokumente zur Europäischen Arbeitslosenversicherung existieren auf Ebene der Ministerien, und wann werden diese an den Deutschen Bundestag übermittelt? Die Ressortabstimmung innerhalb der Bundesregierung zu diesen Fragen dauert an. Es gibt bisher keine Position der Bundesregierung, die dem Deutschen Bundestag übermittelt werden könnte. Die Bundesregierung wird den Deutschen Bundestag entsprechend den Vorgaben des Gesetzes über die Zusammenarbeit von Bundesregierung und Deutschen Bundestag in Angelegenheiten der Europäischen Union unterrichten. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333