Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur vom 19. November 2018 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Deutscher Bundestag Drucksache 19/5928 19. Wahlperiode 21.11.2018 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Andreas Mrosek, Dr. Dirk Spaniel, Christoph Neumann, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD – Drucksache 19/5683 – Kehrtwende beim Ausbau des Saale-Elster-Kanals V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Am 24. Juli 2018 titelte die „Mitteldeutsche Zeitung“ mit der Überschrift „Ausbau Saale-Elster-Kanal: Macht der Bund eine Kehrtwende?“ (www.mz-web.de/ saalekreis/ausbau-saale-elster-kanal-macht-der-bund-eine-kehrtwende--31005904). Weiter wird im Artikel angeführt: „Der Saale-Elster-Kanal wird zum Zankapfel. Während er als Gewässer dem Bund zugeschrieben wird, wollte dieser den bis zu 100 Millionen Euro teuren Weiterbau nicht mitfinanzieren. Kommunen wie Leuna und Leipzig setzen sich dagegen für die Fertigstellung ein, hoffen jedoch auf Unterstützung ihrer Länder.“ Ganz klar kann man aus Sicht der Fragesteller aber nicht erkennen, wie das Vorhaben seitens des Bundes in der Zukunft aussehen soll. Die anliegenden Kommunen würden es laut „Mitteldeutscher Zeitung “ begrüßen. „In Leipzig wird teils noch immer von Elster-Saale-Kanal gesprochen , beim Bund ist es scheinbar der Saale-Leipzig-Kanal und in Sachsen- Anhalt der Saale-Elster-Kanal“, so die „Mitteldeutsche Zeitung“ vom 20. Februar 2018 (www.mz-web.de/saalekreis/seenlandkongress-kampf-um-die-visionsaale -elster-kanal-29731286). Mit der vollendeten Wasserstraße Saale-Elster- Kanal könnte u. a. die Stadt Leipzig über den ca. 18 km langen Kanal an die Saale angeschlossen werden. Mit einer Verbindung Elster – Saale – Elbe wäre Leipzig auch bzgl. Wasserstraßen mit anderen in Deutschland vorhandenen Wassersport- und Tourismusrevieren verbunden, siehe hierzu auch die Aussage des Staatssekretärs Dr. Stefan Rudolph des Wirtschaftsministeriums Mecklenburg -Vorpommern im Jahr 2014 (www.saaleelsterkanal.de/ueberuns/beach-- boat-2014/index.html). Nach Information der Fragesteller waren die beiden Vorsitzenden des Saale- Elster-Kanal Fördervereins e. V. am 18. Oktober 2016 im Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur und haben sich dort mit dem Staatssekretär Enak Ferlemann und weiteren Mitarbeitern der Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt getroffen, dabei wurde die Bereitschaft des Bundes zur Teilnahme an einem runden Tisch zur Aufnahme der Verhandlungen aufnehmen zugesagt. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/5928 – 2 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 1. Warum will der Bund im Zuge seines eigenen Programmes „Blaues Band“ (www.blaues-band.bund.de/Projektseiten/Blaues_Band/DE/00_Home/home_ node.html) den Saale-Leipzig-Kanal nicht finanzieren, um als Pilotprojekt im touristischen Wasserstraßensegment zu erschließen? Das Bundesprogramm „Blaues Band Deutschland“ fördert die Renaturierung von natürlichen Fließgewässern und Auen. Der Neubau nicht vorhandener Kanalstrecken zum Zwecke des Wassertourismus ist nicht mit den Zielen des Bundesprogramms „Blaues Band Deutschland“ vereinbar. 2. Warum strebt der Bund als Eigentümer des Kanalprojektes keine kooperative Initiative mit den Ländern Sachsen und Sachsen-Anhalt an? Für den Bund besteht keine Veranlassung, das 1943 eingestellte Kanalprojekt einer Verbindung von der Saale bis nach Leipzig erneut aufzugreifen. Ein verkehrlicher Bedarf besteht nicht. Der Bund erhält mit der Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung (WSV) lediglich die vorhandenen Bauwerke, die Wasserfläche sowie die Dämme in einem verkehrssicheren Zustand. Der unvollendete Kanal ist für die WSV entbehrlich. Einer Übernahme durch Dritte steht der Bund offen gegenüber. Bislang gibt es jedoch keine konkreten Anfrage zu einer Übernahme des SLK durch Dritte (Land, Kommunen). 3. Welche Investitionen könnte der Bund bereitstellen, um den Kanal vom Sperrtor Günthersdorf inklusive dem Neubau eines Schiffshebewerkes mit modernster deutscher Industrie-Architektur an die Saale anzuschließen? Seitens der Bundesregierung stehen keine Investitionsmittel für einen Ausbau des Saale-Leipzig-Kanals zur Verfügung. Auch eine Beteiligung des Bundes an der Vollendung des Saale-Leipzig-Kanals für die touristische Nutzung durch Dritte kommt weder im Kontext des Blauen Bandes Deutschlands noch des Wassertourismuskonzeptes des BMVI in Frage. 4. Ist es üblich, dass eine Wasserstraße des Bundes aktenkundig mit unterschiedlichen Namen geführt wird und der Bund nicht im Stande ist, dieses Gewässer auch mit Beschilderung auszuweisen? Warum folgt man nicht dem Vorschlag des Saale-Elster-Kanal Fördervereins e. V., dass der Kanal mit den Namen der beiden Flüsse der Region hervorgehoben wird, um eine einheitliche Namensgebung im Sinne der Region zu schaffen (www.saaleelsterkanal.de/geschichtliches/geschichteteil4/index.html)? Die offiziell gültigen Bezeichnungen der Bundeswasserstraßen sind der Verwaltungsvorschrift VV-WSV 1103 zu entnehmen. Danach heißt der Kanal „Saale- Leipzig-Kanal“. Zur Transparenz sind die ehemaligen Namen in Bestandslisten des Bundes als zusätzliche Information aufgeführt. Für eine Umbenennung des Kanals besteht keine Veranlassung. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. 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