Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Auswärtigen Amts vom 19. November 2018 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Deutscher Bundestag Drucksache 19/5948 19. Wahlperiode 22.11.2018 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Britta Katharina Dassler, Alexander Graf Lambsdorff, Grigorios Aggelidis, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP – Drucksache 19/5179 – Menschenrechtssituation in Katar V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Großsportveranstaltungen wie die Fußball-Weltmeisterschaft (WM) der Fédération Internationale de Football Association (FIFA) stellen eine Gelegenheit dar, Menschenrechte, Freiheit und demokratische Werte im Austragungsland zu fördern. Sie bringen Menschen aus der ganzen Welt zusammen und können , z. B. durch eine verbesserte Verkehrsinfrastruktur oder Wirtschaftswachstum , eine dauerhafte positive Auswirkung auf das Austragungsland haben. Allerdings können solche Veranstaltungen auch mit Menschenrechtsverletzungen verbunden sein, wie z. B. der Ausbeutung von Bauarbeitern, die auf Baustellen der mit der Großveranstaltung verbundenen Infrastruktur beschäftigt sind. So haben Arbeiter aus Indien, Nepal und den Philippinen laut Amnesty International monatelang keine Löhne erhalten. Einige seien auch festgenommen worden, weil die Firma keine Aufenthaltsgenehmigungen beantragt haben soll (vgl. www.deutschlandfunk.de/fussball-wm-2022-bauarbeiter-in-katar-erhaltenmonatelang .2851.de.html?drn:news_id=929241). Daher ist es wichtig, dass während des gesamten Prozesses, von der Vergabe über die Errichtung der Stadien bis hin zur Austragung, auf die Einhaltung der Menschenrechte geachtet wird. Entscheidend ist dabei oft die internationale Gemeinschaft, die die Aufmerksamkeit auf die Situation im Austragungsort lenkt und so Druck auf die Regierung des Austragungslandes ausüben kann. Die Vergabe der WM 2022 an Katar im Jahr 2010 sorgte für weltweite Kritik. Dabei wurden sowohl der Vergabeprozess wie auch die Menschenrechtssituation in Katar kritisiert. Seitdem hat die FIFA ihre Statuten und Prozesse zugunsten von Transparenz und Menschenrechten geändert, wenn auch noch nicht vollständig umgesetzt. Internationale Nichtregierungsorganisationen wie beispielsweise Human Rights Watch (HRW) und Amnesty International engagieren sich weltweit und in Katar selbst, um die Menschenrechtsrisiken, die mit der WM 2022 verbunden sind, zu minimieren und sich nachhaltig für eine allgemeine Verbesserung der Menschenrechtssituation in Katar einzusetzen. Nach Ansicht der Fragesteller sollte sich die Bundesregierung für die Freiheit und die Einhaltung der Menschenrechte aller in Katar lebenden Menschen einsetzen . Katar könnte durch Verbesserungen der Menschenrechtssituation im Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/5948 – 2 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Rahmen der WM nicht nur das Leben der dort arbeitenden und lebenden Menschen verbessern, sondern auch als Vorbild im Bereich Arbeiter- und Menschenrechte für die Region dienen, beispielsweise durch die komplette Abschaffung des in der Region üblichen Kafala-Systems bzw. Bürgerschaftssystems, was eine Form der modernen Sklaverei darstellt. Das Land hat seine Gesetze und sein Arbeitsrecht mehrmals reformiert, zuletzt Anfang September 2018. Allerdings bewertet HRW diese Gesetzesänderungen als unzureichend (vgl. www.hrw.org/news/2018/09/06/qatar-end-all-migrant-worker-exit-visas und www.theguardian.com/football/2018/sep/26/qatar-world-cup-workers-stillexploited -says-amnesty-report). Obwohl die Reformen in Katar leichte Anzeichen auf Besserung geben, gibt es weiterhin offene Fragen und Kritik. Als Ergebnis des abgeschlossenen Beschwerdeverfahrens bei der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) vereinbarte die katarische Regierung im November 2017 einen Dreijahresplan mit der ILO. Die katarische Regierung hat sich verpflichtet ihre Gesetze internationalen Standards anzugleichen und bereits 2017 ein neues Arbeitsgesetz verabschiedet. Im April 2018 wurde zum ersten Mal ein Büro der ILO in Katar eröffnet. In den vergangenen Monaten hat Katar zwei weitere Menschenrechtskonventionen unterzeichnet : den Internationalen Pakt über bürgerliche und politische Rechte und den Internationalen Pakt über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte. Vor allem im Bereich Arbeits- und Unterkunftsbedingungen der Bauarbeiter ist Fortschritt bei denjenigen Projekten zu erkennen, die der Oberste Rat für Organisation und Nachhaltigkeit (Supreme Committee for Delivery & Legacy – SC) des Komitees für die Organisation der WM überschaut (vgl. https://impacttlimited. com/chang%C2%ADing%C2%AD-the-g%C2%ADame-towards-real-impactsfor -workers/). Allerdings gelten viele der Verbesserungen nicht für alle Bauarbeiter im Land (vgl. www.sueddeutsche.de/sport/wm-hitzerisiken-und-vermeidbaretodesfaelle -1.3684705). Darüber hinaus gibt es weiterhin Bedenken bei der internationalen Gemeinschaft über die Menschenrechtssituation vor allem von gefährdeten und diskriminierten Menschen, wie LSBTI-Personen und Frauen (vgl. www.amnesty.de/ jahresbericht/2017/katar und www.hrw.org/news/2018/05/29/lgbt-rights-worldcup ). Um eine WM ausrichten zu können, die den FIFA-Statuten bezüglich der internationalen Menschenrechtsnormen entspricht und eine dauerhafte und nachhaltige Verbesserung mit sich bringt, ist es nach Ansicht der Fragesteller wichtig, jetzt und über die WM 2022 hinaus kontinuierlich an der Einhaltung der Menschenrechte zu arbeiten. 1. Wie beurteilt die Bundesregierung die Menschenrechtslage in Katar, mit besonderem Bezug auf: a) Arbeiterrechte, insbesondere für Arbeitsmigranten Die Lage der Arbeitsmigranten in Katar hat insbesondere durch die Vorbereitung der Fußballweltmeisterschaft erheblich an Aufmerksamkeit gewonnen. Der Umgang mit ausländischen Niedriglohnarbeitern auf den Großbaustellen hat dabei zurecht internationale Kritik ausgelöst. Katar hat sich dieser Kritik inzwischen gestellt und sich als erster Golfstaat gegenüber der Internationalen Arbeitsorganisation verpflichtet, den Rechtsstatus sowie die Arbeitsschutz- und Sozialstandards zu verbessern und zu kodifizieren. Die zügige Umsetzung der Maßnahmen erfordert ein konsequentes Vorgehen der katarischen Regierung sowie in- und ausländischer Projektfirmen. Die Internationale Arbeitsorganisation unterstützt und überwacht die Umsetzung mit einem Anfang 2018 eröffneten Länderbüro. Auch die Bundesregierung wird den Umgang mit Arbeitsmigranten in Katar weiter aktiv im Blick behalten. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 3 – Drucksache 19/5948 b) Frauenrechte Die Lage der Frau ist auch in Katar noch vielfach durch die Regeln der Scharia geprägt. Dennoch hat die gesellschaftliche Partizipation von Frauen in Katar bedeutende Fortschritte machen können, auch im Vergleich zu anderen konservativen muslimischen Ländern (uneingeschränkter Zugang zu Bildung, Berufsleben, Bewegungsfreiheit in der Öffentlichkeit), und wird im „top down“ Prozess von weiblichen Mitgliedern der Herrscherfamilie vorgelebt. Frauen in herausgehobenen Positionen sind etwa die Ministerin für Gesundheit, die nationale Kulturbeauftragte , die Botschafterin bei den Vereinten Nationen in New York, die Vertreterin Katars im Aufsichtsrat der Volkswagen AG und Unternehmerinnen, wie Scheicha Hanadi Al Thani, Ehrenvorsitzende des German Business Council Qatar . Im mittleren Management nimmt der Frauenanteil deutlich zu. Allerdings steht eine völlige Gleichstellung weiterhin aus, etwa im Familien- und im Erbrecht . Zudem werden die tatsächlichen Entwicklungsmöglichkeiten, der Bildungsweg und die Berufswahl junger Frauen stark vom familiären Umfeld geprägt . c) Pressefreiheit Wenngleich die Verfassung Katars in den Artikeln 47 und 48 die Meinungs- und Pressefreiheit im Rahmen der geltenden Gesetze garantiert, unterliegen sie in der Praxis deutlichen Einschränkungen. Medien, einschließlich Internetangebote, unterliegen einer systematischen Kontrolle. Defizite bei der Meinungs- und Pressefreiheit werden von der jüngeren Generation thematisiert, die die sozialen Medien als Kommunikationsmittel und Ventil nutzt. Hier werden im Vergleich zu klassischen Medien mehr Freiräume zugelassen. d) Meinungsfreiheit Auf die Antwort zu Frage 1c wird verwiesen. e) Versammlungsfreiheit Versammlungsfreiheit für katarische Staatsangehörige wird durch die Verfassung in Artikel 44 garantiert, sie ist jedoch gesetzlich eingeschränkt und in der Praxis an strenge Auflagen gebunden. f) Religionsfreiheit Der sunnitische Islam ist Staatsreligion, seine Regeln bestimmen den Alltag und die Rechtsordnung. Es gibt jedoch eine gut integrierte, autochthone schiitische Minderheit (ca. 10 Prozent), die eigene Moscheen unterhält. Imame werden vom Religionsministerium ernannt, das Predigten und religiöse Versammlungen überwacht . In privater Trägerschaft organisierte Wohlfahrtsvereine und Stiftungen konservativ-islamischer Kreise stehen unter Beobachtung der Sicherheitsbehörden . Spendensammlungen müssen den Finanzbehörden angezeigt werden. Es leben rund 700 000 Christen in Katar (überwiegend Katholiken aus Indien, Philippinen; orthodoxe Christen aus dem arabischen Raum: Syrer, Ägypter, Palästinenser , Anglikaner aus Europa, USA). Die Gemeinden verfügen über umfangreiche Kirchenräumlichkeiten im „Religious Complex“ von Doha. Zum Vatikan bestehen diplomatische Beziehungen. Mittlerweile sind auch religiöse Ver- Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/5948 – 4 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode sammlungsräume für Hindus zugelassen. Zum jährlich in Doha veranstalteten Internationalen Interreligiösen Dialog-Forum (DICID) werden Vertreter der christlichen Kirchen und jüdischer Organisationen eingeladen. g) LSBTI-Rechte Homosexuelle Handlungen sind in Katar illegal und können mit bis zu fünf Jahren Haft bestraft werden. Eine Gleichstellung der Rechte von LSBTI gibt es nicht, auch wenn sie im privaten Rückzugsbereich geduldet und de facto nicht verfolgt werden. Der Vorsitzende des katarischen Organisationskomitees für die Fußballweltmeisterschaft 2022, Hassan Al Thawadi, weist in Interviews und Briefings für ausländische Medien, Nichtregierungsorganisationen und Parlamentsausschüsse regelmäßig darauf hin, dass LSBTI-Sportler und Fans in Katar willkommen seien und dies nicht nur für die Fußballweltmeisterschaft gelte. h) Kinderrechte Die Staatsangehörigkeit leitet sich wie in den meisten islamisch geprägten Staaten von der Staatsangehörigkeit des Vaters ab; Katarische Frauen können ihre Staatsangehörigkeit nicht an ihre Kinder weitergeben. Der Schulbesuch ist verpflichtend für alle Kinder bis zum Alter von 18 Jahren oder Vollendung des 9. Schuljahres . Das gesetzliche Mindestalter für Eheschließungen ist 18 Jahre für Männer und 16 Jahre für Frauen. Ausnahmen sind unter strengen Auflagen und unter gerichtlicher Aufsicht möglich, wurden aber nur in sehr wenigen Fällen zugelassen. i) sexuelle und reproduktive Rechte Sexuelle Belästigung steht unter Strafe. Vergewaltigung wird mit lebenslanger Haft bestraft, im Falle der Begehung durch einen Verwandten, Erziehungsberechtigten , Vormund oder Bediensteten mit der Todesstrafe. Für außerehelichen Geschlechtsverkehr kann eine Haftstrafe von bis zu sieben Jahren verhängt werden. Für Muslime kann auch Scharia-Recht angewandt werden, das bei außerehelichem Geschlechtsverkehr für verheiratete Personen die Todesstrafe vorsieht. Häusliche Gewalt und Vergewaltigungen stellen nach Berichten von Menschenrechtsorganisationen weiterhin ein gesellschaftliches Problem dar. j) Folter und andere Misshandlungen Der Bundesregierung sind keine Fälle von Folter in Katar bekannt. k) Menschenhandel Auch in Katar gibt es auch heute noch Einzelfälle von Menschenhandel, dem insbesondere Gastarbeiter aus Afrika und Südostasien zum Opfer fallen. Die katarische Regierung legt in Zusammenarbeit mit der Internationalen Arbeitsorganisation der Vereinten Nationen einen Schwerpunkt ihrer Menschenrechtspolitik auf die Bekämpfung dieses Menschenhandels. So dürfen beispielsweise Anwerbegebühren von Gastarbeitern gesetzlich nicht auf diese umgelegt werden, sondern müssen vom Arbeitgeber getragen werden. Mit der Einrichtung von 20 staatlichen Visazentren in den Hauptherkunftsländern bis Ende 2018 soll Personalgewinnung ohne Rückgriff auf Personalagenturen erfolgen und Arbeitnehmer besser geschützt werden. Das erste dieser Zentren wurde im Oktober 2018 in Colombo, Sri Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 5 – Drucksache 19/5948 Lanka, eröffnet. Die Regierung von Katar ist bei der Umsetzung ihrer Vorgaben durch die Behörden und Firmen in den Herkunftsländern der Gastarbeiter auf die Zusammenarbeit der ausländischen Partner angewiesen. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 9 verwiesen. l) Menschen mit geistiger und/oder körperlicher Behinderung Diskriminierung von Personen mit geistiger oder körperlicher Behinderung ist gesetzlich verboten, und staatliche Unterstützung wird gewährt. Durch gesetzliche Vorgaben müssen 2 Prozent der Stellen in Regierungsbehörden und öffentlichen Einrichtungen für Menschen mit Behinderung bereitgestellt werden. Unternehmen mit mehr als 25 Arbeitnehmern sind verpflichtet, Stellen für Menschen mit Behinderung zu schaffen. Einschränkungen bestehen noch aufgrund teilweise wenig behindertengerechter älterer öffentlicher Einrichtungen, die aber durch neue gesetzliche Vorgaben nach US-amerikanischen Vorbild umgebaut werden müssen. Dies gilt auch für die Austragungsorte der Fußballweltmeisterschaft 2022. An Schulen und Universitäten wird die Inklusion körperlich behinderter Schüler und Studenten aktiv und sichtbar gefördert. Es gibt staatliche und private Einrichtungen, die körperlich und geistig behinderte Kinder und Erwachsene auf der Grundlage modernster medizinischer und pädagogischer Methodik für die Öffentlichkeit sichtbar behandeln, pflegen, ausbilden und fördern. m) politische Rechte? Katar hat die Staatsform einer konstitutionellen Monarchie. Die katarische Regierung wird vom Staatsoberhaupt (Emir) ernannt und eingesetzt. Die Bildung von politischen Parteien ist nicht zugelassen. 2019 sollen zum ersten Mal Wahlen zur Nationalen Beratenden Versammlung (Shura-Rat, 45 Mitglieder) stattfinden, dem seit 2017 vier Frauen angehören. Die erforderlichen Ausführungsverordnungen müssen noch erlassen werden. Der bislang letzte bekannte Fall politischer Haft, der Dichter Mohamed Al Ajami, wurde am 15. März 2016 begnadigt. Darüber hinaus sind der Bundesregierung keine Fälle politischer Gefangener bekannt. 2. Mit welchen Mitteln und Maßnahmen setzt sich die Bundesregierung konkret für Rechtsstaatlichkeit, Freiheit und Demokratie in Katar ein? Diese wurden zuletzt im Rahmen der bilateralen Konsultationen auf Regierungsebene , anlässlich der Gespräche der Bundesregierung mit dem Emir von Katar, Scheich Tamim Al Thani, und dem Stellvertretenden Premier und Außenminister, Scheich Mohamed Al Thani in Berlin am 7. September 2018 am Rande des katarischen Wirtschafts- und Investitionsforums thematisiert. Ferner spiegeln sie sich in der Arbeit der Deutschen Botschaft Doha, die diese Themen regelmäßig in den Gesprächen mit katarischen Regierungsvertretern, Institutionen und Vertretern der Zivilgesellschaft anspricht. Das Auswärtige Amt, das Goethe-Institut und die Deutsche Botschaft Doha haben im Rahmen der Kultursaison Katar-Deutschland 2017 zahlreiche dialogorientierte Veranstaltungen mit der Zivilgesellschaft organisiert . Ergänzend wird auf die Antwort zu Frage 8 verwiesen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/5948 – 6 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 3. Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung ergriffen und/oder plant die Bundesregierung zu ergreifen, um sich für die Einhaltung der Menschenrechte in Katar einzusetzen: a) auf bilateraler Ebene; Die Lage der ausländischen Arbeitskräfte in Katar wird von Seiten der Bundesregierung regelmäßig bei Delegationsbesuchen auch auf höchster Ebene angesprochen . Die Regierung von Katar verhält sich bei diesem Dialog konstruktiv. b) auf europäischer Ebene; Die Bundesregierung setzt sich auf der europäischen Ebene für den Schutz der Menschenrechte ein. Dies gilt auch für Katar. Im EU-Rahmen beteiligt sich Deutschland auch aktiv an den Sitzungen der Ratsarbeitsgruppe Mittlerer Osten /Golf (MOG) und an den Sitzungen der Ratsarbeitsgruppe zu Menschenrechten (COHOM). Die Menschenrechtslage in Katar hat die Europäische Union in ihrem Jahresbericht 2017 über Menschenrechte und Demokratisierung in der Welt thematisiert (www.consilium.europa.eu/de/press/press-releases/2018/05/28/ human-rights-and-democracy-in-the-world-eu-annual-report-2017-adopted/#). c) auf internationaler Ebene? Das Thema Menschenrechte in Katar wird auf internationaler Ebene in den Vereinten Nationen im Rahmen verschiedener Gremien und Mechanismen behandelt . Katar hat sich 2010 zum ersten Mal dem Universellen Staatenüberprüfungsverfahren (UPR) des Menschenrechtsrats der Vereinten Nationen unterworfen (1. Zyklus des UPR); 2014 hat sich Katar zum zweiten Mal dem UPR-Verfahren gestellt. Deutschland hat in seiner Einlassung im Rahmen des 2. Zyklus die angestoßene Überarbeitung der Arbeitsgesetze gewürdigt und zu weiteren Schritten aufgerufen. Die Bundesregierung hat die Empfehlungen eingebracht, aktiv gegen die Diskriminierung von Frauen vorzugehen, Vorbehalte zur Frauenrechtskonvention zurückzunehmen, die Meinungs- und Medienfreiheit zu achten und fundamentale internationale Menschenrechtsverträge (den Internationalen Pakt über bürgerliche und politische Rechte und den Internationalen Pakt über wirtschaftliche , soziale und kulturelle Rechte) zu ratifizieren. Deutschland wird sich auch am 3. Zyklus des UPR-Verfahrens zu Katar im Mai 2019 aktiv beteiligen. 4. Wie unterscheidet sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Menschenrechtslage zwischen katarischen Staatsbürgern und Migranten bzw. Gastarbeitern ? Einzelne Grundrechte werden von der Verfassung nur katarischen Staatsangehörigen zugestanden (z. B. Versammlungsfreiheit, Vereinigungsfreiheit, Wahlrecht und Recht auf kostenlose Bildung). Die Freizügigkeit wurde mit Gesetz vom 4. September 2018 auch für einen Großteil der ausländischen Arbeitnehmer hergestellt . Das Erfordernis der Beantragung einer Ausreiserlaubnis, die vor allem zeitlich befristet angeworbene Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer im Niedriglohnbereich betrifft, wird damit sukzessive abgeschafft. Für mindestens 1,5 Mio. in Katar ansässige ausländische Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer wurde die Freizügigkeit bereits umgesetzt. Die Bundesregierung setzt sich in den zuständigen internationalen Gremien sowie auf bilateraler Ebene für die umfassende Aufhebung der noch bestehenden Beschränkungen für ausländische Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ein. Es wird ergänzend auf die Antwort zu Frage 9 verwiesen . Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 7 – Drucksache 19/5948 5. Werden, nach Kenntnis der Bundesregierung, zivilgesellschaftliche Akteure in Katar eingeschränkt? Wenn ja, wie und in welchem Ausmaß? Politische Parteien und Gewerkschaften sind nicht zugelassen. Die Zivilgesellschaft entwickelt sich langsam und erschließt sich erste Freiräume im Kulturbereich . Oppositionelle Bewegungen, die politische Partizipation einfordern, haben sich unter der privilegierten autochthonen Bevölkerung in der Vergangenheit nicht artikuliert. 6. Unterstützt die Bundesregierung zivilgesellschaftliche Akteure und Initiativen in Katar? Wenn ja, welche Initiativen und Akteure, in welchem Zeitraum und mit welchen Mitteln (bitte Haushaltstitel und Beträge seit 2010 auflisten)? Die Bundesregierung setzt sich für eine Stärkung des Austauschs zwischen Deutschland und Katar auf gesellschaftlicher Ebene ein. Ein Beispiel hierfür ist die Durchführung einer „Deutschen Saison“ in Katar 2017, die mit einem vielseitigen Programm in den Bereichen Kunst, Kultur und Sport die gesellschaftlichen Verbindungen zwischen Deutschland und Katar gefördert und Diskurse zu gesellschaftlich -relevanten Themen durch Austausch und Dialog ermöglicht hat. Eine unmittelbare finanzielle Unterstützung von zivilgesellschaftlichen Akteuren und Initiativen in Katar durch die Bundesregierung findet derzeit nicht statt. 7. Wie vielen Menschen wurde, nach Kenntnis der Bundesregierung, a) die katarische Staatsbürgerschaft entzogen bzw. Der Bundesregierung liegen hierzu keine eigenen über Medienberichte hinausgehenden Erkenntnisse vor. b) wie viele Menschen leben als Staatenlose in Katar? Verschiedene offene Quellen beziffern die Zahl der Staatenlosen in Katar auf rund 1 300 Personen. Es dürfte sich dabei überwiegend um Angehörige beduinischer Stämme handeln, die zum Zeitpunkt der Gründung unabhängiger Staaten auf der Arabischen Halbinsel Anfang der 70er Jahre des 20. Jahrhunderts nicht für eine Staatszugehörigkeit optiert hatten. 8. Wie bewertet die Bundesregierung die Auswirkung der Konflikte mit den Nachbarländern Saudi-Arabien, den Vereinigten Arabischen Emiraten, Bahrain sowie mit Ägypten auf die Menschenrechtslage in Katar? Die Golfkrise hat durch die Schließung der Grenzen und die Einstellung des direkten Flug- und Schiffsverkehrs durch die Staaten Saudi-Arabien, die Vereinigten Arabischen Emirate und Bahrain Auswirkungen auf katarische Staatsangehörige . Ihnen ist es seit Juni 2017 nicht mehr möglich, in die genannten Staaten einzureisen und dort Familienangehörige zu besuchen sowie auf ihre in den Nachbarstaaten befindlichen Vermögenswerte zuzugreifen. Katarische Staatsangehörige wurden mit Beginn der Krise mit kurzer Frist aus den genannten Staaten ausgewiesen . Das katarische Nationale Menschenrechtskomitee thematisiert diese Einschränkungen im internationalen Rahmen. Katar hat gegen die Ausweisung Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/5948 – 8 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode seiner Staatsangehörigen Beschwerde beim Ausschuss zur Beseitigung der Rassendiskriminierung (CERD) eingelegt und den Internationalen Gerichtshof (IGH) befasst. Darüber hinaus wird auf die Antwort zu Frage 1 verwiesen. 9. Sind aus Sicht der Bundesregierung die schon vorgenommenen Änderungen des Arbeitsrechtes, um das Kafala-System abzuschaffen, ausreichend, um die Arbeiterrechte aller in Katar arbeitenden Menschen zu gewährleisten? Wenn nein, warum nicht, und was müsste nach Einschätzung der Bundesregierung unternommen werden, um die Arbeiterrechte aller in Katar arbeitenden Menschen zu gewährleisten? Seit 2016 ist das Kafala-System in Katar offiziell abgeschafft und seit Mitte 2017 durch reglementierte, befristete Arbeitsverträge ersetzt worden, die nur im Verhältnis Arbeitnehmer-Arbeitgeber für die jeweilige Tätigkeit Gültigkeit haben und Dritte (Bürgen, Vermittlungsagenturen) als Vertragspartner ausschließen. Per Gesetz vom 4. September 2018 wurden die weiterhin erforderlichen Ausreisevisa für die meisten ausländischen Arbeitnehmer abgeschafft. Diese Regelungen gelten zunächst für ca. 1,5 der 2,4 Millionen ausländischen Arbeitnehmer. Die Internationale Arbeitsorganisation und der Internationale Gewerkschaftsbund begrüßten diesen Schritt ausdrücklich. In Zusammenarbeit mit dem Büro der Internationalen Arbeitsorganisation in Katar arbeitet die katarische Regierung unter anderem an der Ausweitung der Regelung auf Hausangestellte („domestic workers “) sowie rechtliche Regelungen zur Abschaffung sogenannter „no objection certificates“, die bei einem Wechsel des Arbeitsplatzes bislang vom Arbeitgeber ausgestellt werden müssen. Damit sollte bislang aus katarischer Sicht vermieden werden, dass Arbeitnehmer, die keinen neuen Arbeitgeber finden, ohne Vertrag und Unterstützungsleistungen, für die der Arbeitgeber zuständig ist, in Katar stranden. Vor allem ungelernte Arbeitskräfte aus Bangladesch, Pakistan und Indien versuchen, auch bei geringer Bezahlung ihren Aufenthalt durch selbst gestaltete „Kettenarbeitsverträge“ zu verlängern. Darüber hinaus werden Arbeitsschutzmaßnahmen nicht mehr den Projektkonsortien oder Arbeitgebern überlassen. Sie wurden gesetzlich kodifiziert. Die Umsetzung der gesetzlichen Regelugen wird durch staatliche Kontrolleure nach dem Standard der Internationalen Organisation für Normung überprüft. 10. Inwieweit wird die Abschaffung des Kafala-Systems, nach Kenntnis der Bundesregierung, tatsächlich umgesetzt? Die katarische Regierung bemüht sich durch umfangreiche Informationskampagnen sowohl für Arbeitgeber als auch für Arbeitnehmer sowie durch die Änderung des Arbeitsrechts begleitende Maßnahmen um eine effektive Umsetzung der Reformen des Arbeitsrechts. So wurden Schlichtungskomitees für Streitigkeiten zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer („Labour Disputes Settlement Committee “) und im Falle einer Verhängung von Ausreisesperren („Expatriate Exit Grievance Committee“) eingerichtet. Darüber hinaus wurde ein System zur Sicherstellung von Lohnzahlungen („Wage Protection System“) und ein vorläufiger Mindestlohn eingeführt. Auch ein Gesetz über die Einrichtung des Sozialen Unterstützungsfonds für ausländische Arbeitnehmer wurde bereits verabschiedet (regelt insbesondere Lohnfortzahlung, Abfindungen und Rückkehrticket für Arbeitnehmer , deren Arbeitgeber in Konkurs gegangen ist). Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 9 – Drucksache 19/5948 Die Durchsetzung des Arbeitsgesetzes und gerade die Überprüfung der tatsächlichen Lebens- und Arbeitsbedingungen der in Privathaushalten lebenden Hausangestellten stellen aber weiter eine Herausforderung für die katarischen Behörden dar. Im Weiteren wird auf die Antwort zu Frage 9 verwiesen. 11. Was müsste die katarische Regierung aus Sicht der Bundesregierung tun, um sowohl für Bauarbeiter als auch für Hausangestellte das Kafala-System gesetzlich und in der Praxis vollständig abzuschaffen? Auf die Antworten zu den Fragen 9 und 10 wird verwiesen. 12. Inwiefern gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung Verbesserungen der Arbeits- und Lebensbedingungen für die Bauarbeiter, die an Infrastrukturprojekten arbeiten, die unter die Aufsicht des Supreme Committee fallen? Auf die Antworten zu den Fragen 9 und 10 wird verwiesen. Gesetzliche Vorschriften werden durch besonders engmaschige Kontrollen durchgesetzt. 13. Inwiefern gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung Verbesserungen der Arbeits- und Lebensbedingungen für die Bauarbeiter, die an Infrastrukturprojekten arbeiten, die nicht unter Aufsicht des Supreme Committee fallen? Auf die Antworten zu den Fragen 9 und 10 wird verwiesen. 14. Wie bewertet die Bundesregierung den Kooperationsvertrag zwischen der ILO und Katar? Sind aus Sicht der Bundesregierung schon Fortschritte zu erkennen? Wenn ja, welche? Die Internationale Arbeitsorganisation und die Vereinten Nationen attestieren der katarischen Regierung erhebliche Fortschritte bei der Verbesserung der Arbeitsbedingungen für ausländische Arbeitnehmer. Die Internationale Arbeitsorganisation unterhält in Katar ihr einziges Büro in der Golf-Region, das die Umsetzung der von der Internationalen Arbeitsorganisation eingeforderten Vorgaben im Land selbst überwachen darf und kann. Die Internationale Arbeitsorganisation berichtet auch über Unterstützungsanfragen seitens der katarischen Regierung, die über den Rahmen des Programms zur technischen Zusammenarbeit, „Technical Cooperation Programme between Qatar and the ILO“ mit einer Laufzeit vom 29. Januar 2018 bis 29. Januar 2021, hinausgehen. Die Ständige Vertretung der Bundesrepublik Deutschland in Genf, als ständiges Mitglied im Verwaltungsrat der Internationalen Arbeitsorganisation, begleitet eng die Umsetzung des Programms zur technischen Zusammenarbeit. Der Verwaltungsrat der Internationalen Arbeitsorganisation wird die Fortschritte im November 2018 überprüfen. Darüber hinaus wird auf die Antwort zu Frage 9 verwiesen . Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/5948 – 10 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 15. Mit welchen Mitteln unterstützt die Bundesregierung die Arbeit der ILO in Katar? Die Entscheidung über die technische Zusammenarbeit mit Katar und die Errichtung eines Büros der Internationalen Arbeitsorganisation vor Ort war maßgeblich unter und mit signifikanter Unterstützung durch den deutschen Vorsitz im Verwaltungsrat der Internationalen Arbeitsorganisation (Juni 2016 bis Juni 2017) vorbereitet worden. Die Bundesregierung ist, vertreten durch das Bundesministerium für Arbeit und Soziales und zusammen mit dem Deutschen Gewerkschaftsbund sowie dem Bund Deutscher Arbeitgeber ständiges Mitglied im Verwaltungsrat der Internationalen Arbeitsorganisation. Zudem beobachtet die Ständige Vertretung in Genf die Umsetzung des Programms für technische Zusammenarbeit . 16. Mit welchen Mitteln setzt sich die Bundesregierung für eine Abschaffung der Todesstrafe in Katar ein? Die Bundesregierung setzt sich weltweit für die Abschaffung der Todesstrafe ein. In Katar wird die Todesstrafe seit März 2003 nicht mehr vollstreckt, auch wenn es keine offizielle Erklärung eines Moratoriums gegeben hat. 17. Mit welchen Mitteln setzt sich die Bundesregierung für ein Verbot von Folter in Katar ein? Auf die Antwort zu Frage 1j wird verwiesen. 18. Setzt sich die Bundesregierung für eine Aufklärung der Todesfälle in Verbindung mit dem Bau der mit der WM verbundenen Infrastruktur ein? Wenn ja, mit welchen Mitteln? Die Bundesregierung dringt im Rahmen der Internationalen Arbeitsorganisation auf die Einhaltung internationaler Arbeitsschutzstandards in Katar. Die Untersuchung konkreter Todesfälle obliegt den zuständigen katarischen Behörden. Die Bundesregierung engagiert sich darüber hinaus, vertreten durch das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat, unter anderem in der „Mega Sporting Events Platform for Human Rights“, die von den Regierungen der Schweiz und der Vereinigten Staaten gemeinsam mit dem „Institute for Human Rights and Business“ initiiert wurde. 19. Welche Informationen liegen der Bundesregierung über den Stand der Umsetzung der angekündigten Reform in Bezug auf einen permanenten Mindestlohn in Katar vor? Die katarische Regierung hat im November 2017 einen vorläufigen Mindestlohn von 750 Katar-Riyal (QAR) eingeführt. In Zusammenarbeit mit dem Büro der Internationalen Arbeitsorganisation wird derzeit an der Festsetzung der Höhe des endgültigen Mindestlohns gearbeitet. Die Internationale Arbeitsorganisation rechnet mit Einführung des endgültigen Mindestlohnes noch im Jahre 2018. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 11 – Drucksache 19/5948 20. Welche Informationen liegen der Bundesregierung vor über den Stand der Umsetzung a) des im Jahr 1976 von Katar unterzeichneten Internationalen Übereinkommens zur Beseitigung jeder Form von Rassendiskriminierung, Katar hat 1976 das Internationale Übereinkommen zur Beseitigung jeder Form von Rassendiskriminierung (CERD) ratifiziert. Der Ausschuss der Vereinten Nationen zur Beseitigung jeder Form von Rassendiskriminierung hat in seinen letzten „Abschließenden Bemerkungen“ (Concluding Observations 2012, Dokument CERD/C/QAT/CO/13-16) positive Entwicklungen anerkannt (Verabschiedung der ständigen Verfassung (2004), Annahme eines Gesetzes zur Errichtung des Obersten Verfassungsgerichts (2008), Annahme des Arbeitsgesetzes (2004)); hat jedoch auch auf einige Mängel hinsichtlich der Umsetzung des Übereinkommen hingewiesen und wesentliche Empfehlungen eingebracht. Im Oktober 2017 hat Katar seinen jüngsten Bericht zur Umsetzung des Übereinkommens vorgelegt, um über den Stand der Umsetzung der Empfehlungen zu berichten (Dokument: CERD/C/QAT/17-21, www.un.org/en/ga/search/view_doc.asp?symbol=CERD/ C/QAT/CO/13-16). b) des im Jahr 1995 von Katar unterzeichneten Übereinkommens über die Rechte des Kindes, Katar hat 1992 das Übereinkommen über die Rechte des Kindes unterzeichnet und es 1995 ratifiziert. Der Ausschuss der Vereinten Nationen für die Rechte des Kindes hat in seinen „Abschließenden Bemerkungen“ (Concluding Observations 2017, Dokument CRC/C/QAT/CO/3-4, www.un.org/en/gasearch/view_doc.asp? symbol=CRC/C/QAT/CO/3-4) Empfehlungen hinsichtlich der Definition des Kindes in Bezug auf die Kinderehe, Nichtdiskriminierung, Staatsangehörigkeit, Körperstrafe, der Kinder in Migrationssituationen und Anwendung des Jugendstrafrechts ausgesprochen. c) des im Jahr 2000 von Katar unterzeichneten Übereinkommens gegen Folter und andere grausame, unmenschliche oder erniedrigende Behandlung oder Strafe, Katar hat im Jahr 2000 das Übereinkommen gegen Folter und andere grausame, unmenschliche oder erniedrigende Behandlung oder Strafe (CAT) ratifiziert. Der Ausschuss der Vereinten Nationen gegen Folter zeigte sich in seinen „Abschließenden Bemerkungen“ (Januar 2018, Dokument: CAT/C/QAT/CO/3, www.un. org/en/ga/search/view_doc.asp?symbol=CAT/C/QAT/CO/3) darüber besorgt, dass die Rechtsvorschriften von Katar keine eindeutige Bestimmung dazu enthalten , dass das Folterverbot absolut und ausnahmslos gilt und Folter unter keinen Umständen zu rechtfertigen ist. d) des im Jahr 2008 von Katar unterzeichneten Übereinkommens über die Rechte von Menschen mit Behinderungen, Katar hat 2008 das Übereinkommen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen (CRPD) ratifiziert. Der Ausschuss der Vereinten Nationen für die Rechte von Menschen mit Behinderungen prüfte den ersten Bericht Katars auf seiner Sitzung im August 2015 (Dokument: CRPD/C/QAT/CO/1, www.un.org/ en/ga/search/view_doc.asp?symbol=CRPD/C/QAT/CO/1). Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/5948 – 12 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Katar hat im Dezember 2016 zusätzliche Informationen über die Umsetzung der Empfehlungen eingereicht (Dokument: CRPD/C/QAT/CO/1/Add.2, www.un. org/en/ga/search/view_doc.asp ?symbol=CRPD/C/QAT/CO/1/Add.2). e) des im Jahr 2009 von Katar unterzeichneten Übereinkommens zur Beseitigung jeder Form von Diskriminierung der Frau, Katar hat das Übereinkommen zur Beseitigung jeder Form von Diskriminierung der Frau (CEDAW) 2009 ratifiziert. Der Ausschuss der Vereinten Nationen für die Beseitigung jeder Form von Diskriminierung der Frau hat den ersten Bericht Katars 2014 geprüft (Dokument: CEDAW/C/QAT/2, www.un.org/en/ga/search/ view_doc.asp?symbol=CEDAW/C/QAT/2). f) des im Jahr 2018 unterzeichneten Internationalen Paktes über bürgerliche und politische Rechte und Katar ist 2018 dem Internationalen Pakt über bürgerliche und politische Rechte beigetreten. Katar hat dabei Vorbehalte eingelegt, die derzeit noch von der Bundesregierung geprüft werden. Der Vertragsstaat hat bisher keinen Bericht zur Umsetzung des Übereinkommens vorgelegt. g) des im Jahr 2018 von Katar unterzeichneten Internationalen Paktes über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte? Katar ist 2018 dem Internationalen Pakt über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte beigetreten. Katar hat dabei Vorbehalte eingelegt, die derzeit noch von der Bundesregierung geprüft werden. Der Vertragsstaat hat bisher keinen Bericht zur Umsetzung des Übereinkommens vorgelegt. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333