Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat vom 20. November 2018 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Deutscher Bundestag Drucksache 19/5954 19. Wahlperiode 22.11.2018 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Andrej Hunko, Heike Hänsel, Niema Movassat, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE. – Drucksache 19/5489 – Neue Verfahren zur Gesichtserkennung bei Interpol V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Das Bundeskriminalamt (BKA) will ein neues Gesichtserkennungssystem bei der Polizeiorganisation Interpol nutzen (Antwort auf die Schriftliche Frage 11 des Abgeordneten Andrej Hunko auf Bundestagsdrucksache 19/370). Eine entsprechende Vereinbarung mit dem Interpol-Generalsekretariat (IPSG) soll Verfahren festlegen, wie mögliche Treffer erzielt und verifiziert werden. Dabei geht es um Lichtbilder, die im „Criminal Information System“ (ICIS) gespeichert sind und in eine neue Gesichtserkennungsdatenbank des IPSG überführt werden . Dort werden sie mit der Software „MorphoFace Investigate“ der Firma Safran Identity and Security zur Gesichtserkennung genutzt (Antwort zu Frage 16 der Kleinen Anfrage auf Bundestagsdrucksache 18/10604). Der „entsprechende Workflow“ ist laut dem Bundesministerium des Innern „noch im Detail auszugestalten“. Erst dann soll die datenschutzrechtliche Prüfung des Vertrages erfolgen. Das BKA arbeitet zusammen mit Polizeibehörden anderer Staaten mit Interpol im Rahmen einer „Facial Recognition Working Group“ (FRWG) zusammen. Die dort teilnehmenden Staaten waren unter anderem Australien, Frankreich, Ungarn, Israel, Marokko, Südafrika, Spanien, Großbritannien und die USA (Antwort auf die Schriftliche Frage 8 des Abgeordneten Dr. Diether Dehm auf Bundestagsdrucksache 19/1908). Zu den behandelten Themenbereichen gehörten die „Umsetzung der Gesichtserkennung auf nationaler Ebene“, „Entwicklungsschritte im Bereich der Gesichtserkennung“ sowie die internationale Zusammenarbeit „im Bereich der Gesichtserkennung und des Datenaustausches“. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/5954 – 2 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 1. Ab wann will das BKA das neue Gesichtserkennungssystem bei der Polizeiorganisation Interpol nutzen? a) Welchen Inhalt hat eine entsprechende Vereinbarung mit dem Interpol- Generalsekretariat hierzu? b) Welche Verfahren für die Verarbeitung möglicher Treffer und deren Verifizierung wurden dabei festgelegt? c) Wann wurde die Vereinbarung geschlossen, bzw. wann soll diese geschlossen werden? d) Sofern eine Unterzeichnung noch aussteht, welche Gründe kann die Bundesregierung zu der Verzögerung mitteilen? e) Wann soll die datenschutzrechtliche Prüfung der Vereinbarung erfolgen? Die Fragen 1 bis 1e werden zusammen beantwortet. Es ist geplant, dass Deutschland nach Abschluss der nationalen datenschutzrechtlichen Prüfung die hier in Rede stehenden Lichtbilder zur Nutzung in der „Interpol -Gesichtserkennungsdatenbank“ freigibt. Diese datenschutzrechtliche Prüfung dauert noch an. Erst im Lichte des Prüfungsergebnisses kann der Workflow mit dem Interpol-Generalsekretariat (IPSG) abschließend vereinbart werden. Im Übrigen wird auf die Antwort der Bundesregierung auf die Schriftliche Frage 11 des Abgeordneten Andrej Hunko auf Bundestagsdrucksache 19/370 verwiesen. 2. Wie viele Lichtbilder sind nach Kenntnis der Bundesregierung derzeit im „Criminal Information System“ (ICIS) bei Interpol gespeichert? Nach Kenntnis der Bundesregierung enthält die ICIS-Datenbank 124 819 Datensätze mit Lichtbild. a) Wie viele dieser Lichtbilder des ICIS wurden in eine neue Gesichtserkennungsdatenbank des IPSG überführt, und welchen Namen trägt diese? Nach Kenntnis der Bundesregierung befinden sich aktuell (Stand 12. November 2018) 54 186 Lichtbilder in der Gesichtserkennungsdatenbank bei Interpol. Nach Kenntnis der Bundesregierung trägt diese den Namen „Interpol-Gesichtserkennungsdatenbank “. b) Welchen Kriminalitätsphänomenen sind die Lichtbilder dieser neuen Datenbank zugeordnet (bitte auch angeben, wie viele „ausländische Kämpfer “ sich darunter befinden)? Den Lichtbildern in der Interpol-Gesichtserkennungsdatenbank wird das jeweilige zugrundeliegende Delikt oder Kriminalitätsphänomen nicht als Meta-Datum mitgegeben. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 3 – Drucksache 19/5954 3. Welche Behörden aus Frankreich, Israel, Spanien, Großbritannien und den USA haben nach Kenntnis bzw. nach Erinnerung der Bundesregierung an der „Facial Recognition Working Group“ bei Interpol teilgenommen (Antwort auf die Schriftliche Frage 8 des Abgeordneten Dr. Diether Dehm auf Bundestagsdrucksache 19/1908)? Nach Kenntnis der Bundesregierung haben teilgenommen: Gendarmerie (Frankreich) Israel National Police (Israel) Policia National (Spanien) Home Office (Großbritannien) Department of Justice (USA) 4. Welche Probleme wurden hinsichtlich der Themenbereiche „Umsetzung der Gesichtserkennung auf nationaler Ebene“, „Entwicklungsschritte im Bereich der Gesichtserkennung“ sowie der internationalen Zusammenarbeit „im Bereich der Gesichtserkennung und des Datenaustausches“ in der „Facial Recognition Working Group“ behandelt? a) Welche Maßnahmen wurden in der „Facial Recognition Working Group“ vorgestellt, um diese Defizite zu beheben? b) Welche Verabredungen wurden hierzu getroffen? Die Fragen 4 bis 4b werden zusammen beantwortet. Die Sitzungen der „Facial Recognition Working Group“ dienen den teilnehmenden Staaten zum Informationsaustausch rund um die Thematik der „Gesichtserkennung “. Dort erlangte Informationen können auch in die Weiterentwicklung nationaler Systeme einfließen. Darüber hinaus werden u. a. Erfahrungen zum Austausch von Lichtbildmaterial geteilt, um eine reibungslose und qualitätssichernde bi- und multilaterale Zusammenarbeit auf diesem Gebiet sicherzustellen. 5. Welche Bundesbehörden arbeiten derzeit im Projekt „Gallant Phoenix“ mit, das unter Mitarbeit des FBI und von Europol biometrische Daten verarbeitet, die das US-Militär und US-Geheimdienste in Kriegsgebieten sammeln (Bundestagsdrucksache 18/12451)? Auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 20c der Kleinen Anfrage der Fraktion DIE LINKE. auf Bundestagsdrucksache 19/159 wird verwiesen. a) Inwiefern hat Europol nach Kenntnis der Bundesregierung mittlerweile einen Verbindungsbeamten zu „Gallant Phoenix“ entsandt? Auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 14a der Kleinen Anfrage der Fraktion DIE LINKE. auf Bundestagsdrucksache 19/647 wird verwiesen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/5954 – 4 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode b) Inwiefern haben die G7-Innenminister in einer ihrer gemeinsamen Erklärungen nicht nur auf „Erfahrungen der internationalen Gemeinschaft im Irak und in Afghanistan unter Beteiligung von Interpol“ und damit auf die Interpol Projekte VENNLIG und HAMAH hingewiesen (Bundestagsdrucksache 19/353, Antwort zu Frage 8), sondern hierzu auch weitere Maßnahmen verabredet? Nach Kenntnis der Bundesregierung haben die G7-Innenminister in ihrer Gemeinsamen Erklärung vom 19./20. Oktober 2017 in Bezug auf die Interpol Projekte VENNLIG und HAMAH keine weiteren Maßnahmen verabredet. c) Inwiefern hat Interpol hierzu mittlerweile eine entsprechende Datenbank eingerichtet (http://gleft.de/1Wv)? Der Bundesregierung ist nicht bekannt, dass Interpol hierzu eine entsprechende Datenbank eingerichtet hat. 6. Was ist der Bundesregierung über eine weitere Funktion zur Gesichtserkennung bei der Polizeiorganisation Interpol bekannt, die nach Kenntnis der Fragestellerinnen und Fragesteller mittlerweile bereit steht, um Bilder oder Videos aus dem offen verfügbaren Bereich des Internet herunterzuladen und diese mit dem Interpol-Gesichtserkennungssystem abzugleichen? a) Für welche Kriminalitätsphänomene wird das System genutzt? b) Welchen Namen trägt die Funktion, und welche Daten werden darin verarbeitet ? c) Nach welchem Verfahren werden die Zentralstellen der Mitgliedstaaten im Falle eines Treffers informiert, und inwiefern muss hierzu zunächst eine Vereinbarung geschlossen werden? d) Inwiefern erwägt auch das BKA eine Teilnahme an dem System, um damit etwa Terrorismus oder schwere Kriminalität zu bekämpfen? Die Fragen 6 bis 6d werden zusammen beantwortet. Die Interpol-Gesichtserkennungsdatenbank wird für die Kriminalitätsphänomene genutzt, die Grundlage für die Erstellung eines Fahndungsersuchens (Notice und Diffusion) sein können. Der Bundesregierung ist darüber hinaus keine weitere Funktion zur Gesichtserkennung bei Interpol bekannt, mit der Lichtbilder oder Videos aus dem offen verfügbaren Bereich des Internet heruntergeladen werden. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333