Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums der Verteidigung vom 21. November 2018 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Deutscher Bundestag Drucksache 19/5955 19. Wahlperiode 22.11.2018 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Matthias Höhn, Christine Buchholz, Andrej Hunko, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE. – Drucksache 19/4977 – Beschaffungsprojekte der Bundeswehr V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r 38,5 Mrd. Euro stehen dem Bundesministerium der Verteidigung in diesem und voraussichtlich 42,9 Mrd. Euro im kommenden Jahr für die Bundeswehr zur Verfügung. Seit Beginn der Amtszeit von Bundesverteidigungsministerin Dr. Ursula von der Leyen im Jahr 2014 sind die Verteidigungsausgaben um rund 30 Prozent gestiegen. Der Bericht zur materiellen Einsatzbereitschaft der Hauptwaffensysteme der Bundeswehr 2017 und der 7. Bericht des Bundesministerium der Verteidigung (BMVg) zu Rüstungsangelegenheiten dokumentieren sowohl eine oft mangelhafte Einsatzbereitschaft bei bereits beschafftem militärischen Gerät sowie vielfach horrende Mehrkosten und teils mehrjährige Lieferverspätungen bei laufenden Rüstungsprojekten. Rüstungsprojekte werden durchschnittlich 13 Monate später fertig als noch vor drei Jahren. Im Herbst 2015 hatten die wesentlichen Rüstungsprojekte des BMVg eine durchschnittliche Verzögerung von 41 Monaten pro Projekt, heute sind es laut Bundesregierung 54 Monate. Es war ein zentrales Versprechen von Bundesverteidigungsministerin Dr. Ursula von der Leyen, diese Quote deutlich zu senken. Auch an den Mehrkosten der Rüstungsprojekte hat sich nahezu nichts verbessert. Nach Zahlen der Bundesregierung müssen Steuerzahlerinnen und Steuerzahler rund 11,7 Mrd. Euro mehr ausgeben als in den ursprünglichen Planungen veranschlagt. Aufgrund der dargestellten Situation ergeben sich für die Fragestellerinnen und Fragesteller folgende Fragen. 1. Ab welcher Anzahl einsatzbereiter Hauptwaffensysteme sind die Zielsetzungen der Bundesregierung aus der Agenda Nutzung und der Trendwende Material erfüllt? Die Zielsetzung für die materielle Einsatzbereitschaft der Hauptwaffensysteme richtet sich derzeit nach einem Korridor, der sich – generell und damit für alle Waffensysteme identisch – aus dem Verhältnis der materiellen Einsatzbereitschaft zum verfügbaren Bestand von jeweils 70 Prozent bestimmt. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/5955 – 2 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Die Kennzahlen werden nicht als Gesamtsumme über alle Hauptwaffensysteme, sondern jeweils spezifisch für die Flotte eines Hauptwaffensystems erhoben. Während die Trendwende Material auf die Erhöhung der Umfänge von Waffensystemen , Ersatz- und Austauschtauschteilen sowie sonstigem Material abzielt, ist es die übergreifende Zielsetzung der Agenda Nutzung, die materielle Einsatzbereitschaft der Bundeswehr nachhaltig zu verbessern. Dies umfasst auch eine Überprüfung der Ziel- und Steuerungsmechanismen. a) Wie viele der sieben im Jahr 2017 der Bundeswehr zugeführten Unterstützungshubschrauber TIGER sind einsatzbereit? b) Wie viele der sieben im Jahr 2017 der Bundeswehr zugeführten NH 90 sind einsatzbereit? c) Wie viele der 71 im Jahr 2017 der Bundeswehr zugeführten Schützenpanzer PUMA sind einsatzbereit? Die Fragen 1a bis 1c werden zusammen beantwortet. Die Beantwortung der Fragen erfolgte bereits mit der Antwort auf die Schriftliche Frage 81 des Abgeordneten Matthias Höhn auf Bundestagsdrucksache 19/4173. 2. Für wie viele der 53 Hauptwaffensysteme der Bundeswehr laufen derzeit Beschaffungsprojekte , und welche Systeme sind davon im Einzelnen betroffen? Derzeit finden Beschaffungen für folgende neun Hauptwaffensysteme statt: Schützenpanzer (SPz) PUMA, Geschütztes Transportkraftfahrzeug (GTK) BO- XER, Kampfpanzer (KPz) LEOPARD 2, Transporthubschrauber NH90, Kampfflugzeug EUROFIGHTER, Transportflugzeug A400M, Lastkraftwagen GTF ZLK 15t, Korvette K130 sowie Fregatte F125. Darüber hinaus wird für die Umsetzung des Vertrages über den Offenen Himmel derzeit ein weiteres Luftfahrzeug des Typs Airbus A319 beschafft. 3. Bis zu welchem Zeitpunkt ist mit einem Abschluss der jeweils laufenden Beschaffungsprojekte zu rechnen? Der Abschluss der jeweils laufenden Beschaffungen ist wie folgt geplant: System Abschluss gemäß aktueller Planung SPz PUMA 2020 GTK BOXER 2021 KPz LEOPARD 2 2023 NH90 2022 EUROFIGHTER 2019 A400M 2026 (gem. der derzeit stattfindenden Verhandlungen zur geplanten Vertragsanpassung) GTF ZLK 15t 2019 K130 2026 F125 2020 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 3 – Drucksache 19/5955 4. Bei welchen Beschaffungsprojekten werden Ersatzteile bei Bedarf kurzfristig verfügbar sein, und bei welchen Beschaffungsprojekten wurde auf die Mitbestellung von Ersatzteilen verzichtet? Im Hinblick auf die Verfügbarkeit bzw. Mitbestellung von Ersatzteilen gilt: System Verfügbarkeit bzw. Mitbestellung von Ersatzteilen SPz PUMA Im Rahmen des Vertrages zur Serienbeschaffung des SPz PUMA wurden Ersatzteile beauftragt, die sich derzeit im Zulauf befinden. Zur weiteren Verbesserung wurden zusätzliche Ersatzteilverträge geschlossen. Die zusätzlich beauftragten Ersatzteile laufen seit Ende 2017 zu. GTK BOXER Die Ersatzteilversorgung für GTK BOXER wird durch die NATO Support and Procu-rement Agency (NSPA) sichergestellt. KPz LEOPARD 2 Beim Projekt KPz LEOPARD 2 A7V ist die Lieferung des Ersatzteilerstbedarfs ein Be-standteil des mit der Industrie geschlossenen Vertrags. NH90 Der NH90 Tactical Transport Helicopter (TTH) befindet sich in der Nutzung und es sind die entsprechenden Vorräte beschafft worden. Der NH90 Naval Transport Helicopter erhält ein bereits bestelltes Ersatzteilerstpaket, das spätestens Anfang 2020 vollständig geliefert sein soll. Danach erfolgt die Nachbeschaffung entsprechend der Nutzungsprozesse zusammen mit dem TTH. EUROFIGHTER Für das Projekt EUROFIGHTER wurde eine internationale Grundsatzvereinbarung über die logistische Unterstützung für die gesamte Programmdauer abgeschlossen. Die erste Beauftragung von Ersatzteilen erfolgte im Rahmen eines eigenständigen logistischen Vertrags. Die weitere Ersatzteilversorgung wird durch die Bundeswehr-eigene Logistik und Verträge mit der gewerblichen Wirtschaft sichergestellt. A400M Für den A400M wurden Ersatzteile zusammen mit der Beschaffung beauftragt. GTF ZLK 15t Das System ist versorgungsreif. Der Großteil der Ersatzteile ist in der Bundeswehr-De-potorganisation vorhanden. K130 Die Herstellung der Versorgungsreife ist im Projekt Ergänzungsbeschaffung Korvette K130 beabsichtigt. F125 Die Herstellung der Versorgungsreife ist ein wesentlicher vertraglicher Bestandteil, die durch den Auftragnehmer zu erfüllen ist. In Abwägung verschiedener Faktoren werden dabei auch für einzelne Komponenten verschiedene Ersatzteilerstbedarfe vorgesehen. 5. Mit welcher Gesamtsumme plant die Bundesregierung, um nach derzeitigem Stand alle derzeit laufenden Beschaffungsvorhaben vollumfänglich in Betrieb nehmen zu können? Für alle derzeit laufenden militärischen Beschaffungsvorhaben, die im Haushalt 2018 bei Kapitel 1405 (ohne die Titel 554 01, 554 02 und 554 03) im Teil I der Geheimen Erläuterungsblätter abgebildet sind, beträgt die ab Anfang 2018 bis zum jeweiligen Projektabschluss geplante Gesamtsumme der Finanzmittel 32,1 Mrd. Euro. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/5955 – 4 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 6. Wie hoch ist der prozentuale Anteil der Beschaffungen, bei denen von einer Kostensteigerung zwischen Vertragsabschluss und endgültiger Auslieferung ausgegangen wird? Bei allen Beschaffungsverträgen, die eine Preisgleitklausel enthalten, ist von einer Kostensteigerung auszugehen, da grundsätzlich mit einer ansteigenden Preisentwicklung zu rechnen ist. Preisgleitklauseln werden in längerfristigen Verträgen vereinbart, um die Preise über die Vertragslaufzeit hinweg an die allgemeine Preisentwicklung im jeweiligen Bereich anzupassen. Bis auf das Projekt GTF ZLK 15t enthalten alle o. g. Beschaffungsverträge Preisgleitklauseln. In diesem Vorhaben sind unter Berücksichtigung von Kostensteigerungen Festpreise für die jeweiligen Jahresscheiben vereinbart. Neben vertragsimmanenten Kostensteigerungen durch Preisgleitklauseln können Kostensteigerungen aber auch durch Vertragsänderungen – z. B. wegen Leistungsänderungen – verursacht werden. 7. Bei welchen Projekten liegen die Kostensteigerungen oberhalb der Inflationsrate ? Die Kostensteigerungen in den o. g. Beschaffungsvorhaben liegen insbesondere aufgrund von Vertragsänderungen wegen Leistungsänderungen, aufgrund von Wechselkursschwankungen, der Erhöhung der Umsatzsteuer und den in der Antwort zu Frage 6 dargestellten Preisgleitklauseln – mit Ausnahme des Projekts GTF ZLK 15t – oberhalb der Inflationsrate. Kostensteigerungen aufgrund von Vertragsänderungen wegen Leistungsänderungen stehen jedoch in keinem Bezug zur Inflationsrate, Kostensteigerungen aufgrund von Wechselkursschwankungen stehen hierzu höchstens in indirektem Bezug . Die Preisgleitklauseln in Beschaffungsverträgen für Rüstungsgüter referenzieren regelmäßig auf hierfür relevante Preisindizes, während die Inflationsrate die Entwicklung der Verbraucherpreise abbildet und einen Schwerpunkt auf der Preisentwicklung z. B. von Mieten und Nahrungsmitteln hat. Insofern ist ein Bezug von Kostensteigerung in den Beschaffungsverträgen auf einen Verbraucherpreisindex wenig sachgerecht. 8. In welchen Fällen und in welcher Höhe gehen Kostensteigerungen allein zulasten der Steuerzahlerinnen und Steuerzahler? Mit Abschluss der Leistungsverträge werden die Leistungspflichten von Auftragnehmer und Auftraggeber (Zahlung einer bestimmten Vergütung für eine bestimmte Leistung) fixiert und vereinbart. Die Beschaffungsstellen sind beim Abschluss von Änderungsverträgen verpflichtet, die Vorgaben des § 58 der Bundeshaushaltsordnung zu beachten. 9. In welchen Fällen und in welcher Höhe gehen Kostensteigerungen zulasten der Industrie (bitte Angaben auch bei anteiligen Übernahmen machen)? Die Frage kann auf der Basis der beim öffentlichen Auftraggeber verfügbaren Informationen nicht beantwortet werden, da industrieseitig getragene Kostensteigerungen in der Regel vertraglich nicht berücksichtigt werden. Beispielsweise musste im Rahmen der Entwicklung des SPz PUMA das Konzept des Fahrzeugs durch die Industrie komplett überarbeitet werden, um die geforderte Leistungsfähigkeit zu erreichen. Die damit industrieseitig verbundenen Kostensteigerungen sind dem öffentlichen Auftraggeber nicht bekannt und können daher auch nicht beziffert werden. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 5 – Drucksache 19/5955 10. Existiert ein Verfahren der Bundesregierung im Umgang mit der Nichteinhaltung von vertraglich vereinbarten Lieferterminen mit der Rüstungsindustrie ? Ein spezielles Verfahren zum Umgang mit der Nichteinhaltung von vertraglich vereinbarten Lieferterminen existiert nicht. Vielmehr kommen die im Einzelfall vertraglich vereinbarten Regelungen, regelmäßig die gesetzlichen Bestimmungen in Verbindung mit der Verdingungsordnung für Leistungen Teil B (VOL/B) sowie den Zusätzlichen Vertragsbedingungen des BMVg (ZVB/BMVg), zur Anwendung . Bei besonders termindringlichen Beschaffungen sind, sofern möglich, stets Vertragsstrafen für die Fälle der Nichterfüllung und der nicht gehörigen Erfüllung zu vereinbaren. 11. In welchen Fällen wurden und werden Rüstungskonzerne für verspätete Liefertermine und Kostensteigerungen ohne Leistungsänderungen über Schadenersatzforderungen in die Verantwortung genommen? Im Hinblick auf verspätete Liefertermine gilt, dass auch in Verträgen mit Unternehmen des Sicherheits- und Verteidigungsbereichs in der Regel Leistungstermine festgeschrieben werden. Bei schuldhafter Überschreitung dieser Termine gerät das Unternehmen automatisch in Verzug. In diesem Fall bestehen für den öffentlichen Auftraggeber mehrere Möglichkeiten, die vom Schadenersatz über Rücktritt bis hin zur etwaigen Geltendmachung von Vertragsstrafen reichen. Die Entscheidung über das jeweilige Vorgehen hängt vom Einzelfall ab. Hierbei gilt, dass trotz Verzuges regelmäßig ein Interesse des Bundes an der Leistung besteht (Grundsatz der Bedarfsdeckung). 12. Welche Waffensysteme müssen länger als ursprünglich vorgesehen einsatzbereit gehalten werden, weil bestellte Neuanschaffungen Lieferverzögerungen aufweisen? Im Zusammenhang mit den o. g. aktuellen Beschaffungsprojekten ist für folgende Hauptwaffensysteme ein anderes Waffensystem länger als ursprünglich vorgesehen einsatzbereit zu halten: System Länger als vorgesehene Bereithaltung für Einsatz SPz PUMA Aufgrund der aufgetretenen Verzögerungen im Projekt SPz PUMA muss das Waffensystem SPz MARDER länger als ursprünglich vorgesehen einsatzbereit gehalten werden. A400M Das Waffensystem TRANSALL C-160 musste aufgrund verspäteter Auslieferung und verzögertem Fähigkeitsaufwuchs beim Rüstungsprojekt A400M länger als ursprünglich vorgesehen in Betrieb gehalten werden. F125 Aufgrund von Verspätungen im Zulauf der F125 wurde die Nutzungsdauer einzelner Einhei-ten der Fregatte Klasse 122 verlängert. 13. Bei wie vielen Systemen sind Nachrüstungen und Instandsetzungen notwendig , bis mit der geplanten vollständigen Ablösung durch ein Nachfolgesystem zu rechnen ist? Bei allen Hauptwaffensystemen sind im Lebenszyklus bis zur Außerdienststellung Nachrüstungen, Modifikationen, Instandsetzungen, Inspektionsmaßnahmen und Obsoleszenzbeseitigungen notwendig. Entsprechende Maßnahmen sind z. B. zum Erhalt der Zulassung und zur Erfüllung gesetzlicher Auflagen zwingend erforderlich . Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/5955 – 6 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 14. Trifft es zu, dass die Bundesregierung plant, bis zum Jahr 2030 130 Mrd. Euro für Rüstungsprojekte bereitzustellen? Im Jahr 2016 wurde durch die Bundesministerin der Verteidigung erklärt, dass die Bundeswehr bis zum Ende der kommenden Dekade einen Modernisierungsbedarf – basierend auf den damaligen Erkenntnissen – von mindestens 130 Mrd. Euro hat. Hieraus entstand die im parlamentarischen Raum bekannte 130-Mrd.- Euro-Liste. Inzwischen hat die Bundesregierung das Weißbuch zur Sicherheitspolitik und zur Zukunft der Bundeswehr 2016 beschlossen, aus dem das BMVg die Konzeption der Bundeswehr abgeleitet hat. Die Konzeption der Bundeswehr legt ein besonderes Augenmerk auf die Multinationalität und die europäische Integration der Bundeswehr. Kennzeichnend hierfür sind die künftig strikte Ausrichtung der Ausgestaltung der Streitkräfte auf die Vorgaben aus den Planungszielen von NATO und EU sowie die Rolle Deutschlands als Rahmennation für unsere Partner. Diese Schwerpunktsetzungen spiegeln den Gestaltungsanspruch Deutschlands auf dem Weg zu einer Europäischen Verteidigungsunion und gleichzeitiger Stärkung der NATO wider. Die Rahmenbedingungen haben sich mit Blick auf mögliche Finanzmittel für Rüstungsprojekte geändert. a) Wie hoch ist der Anteil, der bis 2030 in die Marine investiert werden soll? b) Wie hoch ist der Anteil, der bis 2030 in das Heer investiert werden soll? Die Fragen 14a und 14b werden zusammenhängend beantwortet. Die Bundeswehr vollzieht eine streitkräftegemeinsame, fähigkeitsbezogene Planung von Rüstungsprojekten, welche sich an den Domänen Führung, Aufklärung, Wirkung und Unterstützung ausrichtet. Eine Differenzierung entlang der militärischen Organisationsbereiche ist hierbei nicht vorgesehen. Daher ist eine prozentuale Bewertung des rüstungsinvestiven Anteils für die Teilstreitkräfte Heer und Marine nicht möglich. c) Mit welcher Gesamtsumme plant die Bundesregierung bis 2030 für die Materialerhaltung? Die Bundesregierung hat im Entwurf des Haushalts 2019/52. Finanzplan bei Kapitel 1406 für Materialerhaltung im Zeitraum 2019 bis 2022 eine Gesamtsumme von 17,31 Mrd. Euro vorgesehen. Die darüber hinaus gehenden Planungen richten sich an der Entwicklung der Bedarfe aus und werden jährlich in den nachfolgenden Finanzplänen fortgeschrieben. 15. Welches künftige Rüstungsprojekt im Überwasserschiffbau wird nicht europaweit ausgeschrieben? Die Entscheidung, wie die Beschaffung von Überwasserschiffen vergeben wird, hängt von verschiedenen Faktoren ab. Sie erfolgt stets spezifisch für ein konkretes Rüstungsprojekt. Derzeit ist kein konkretes Rüstungsprojekt im Überwasserschiffbau bekannt, bei dem die Voraussetzungen für den Verzicht auf eine europaweite Ausschreibung vorliegen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 7 – Drucksache 19/5955 16. Mit welcher Summe plant die Bundesregierung, um den MARDER deutlich länger vorzuhalten als ursprünglich geplant (MELLS, digitale Funktechnik, Ersatzteile)? Die Kosten im Zusammenhang mit der verlängerten Nutzungsdauer im Projekt SPz MARDER (u. a. MELLS, Verbesserung Führungs- und Nachtsichtfähigkeit, Obsoleszenzbeseitigungen) werden derzeit auf ca. 217 Mio. Euro geschätzt. Die Nutzungskosten (einschließlich Ersatzteilen) werden pro Jahr auf ca. 25 Mio. Euro geschätzt. 17. Widerspricht die Bundesregierung Medienberichten, nach denen die Kostensteigerungen für den Schützenpanzer PUMA sich auf 3 bis 4 Mrd. Euro belaufen werden (Quelle: www.faz.net/aktuell/das-beste-aus-der-f-a-z/pumapanzer -warum-er-der-bundeswehr-kopfzerbrechen-bereitet- 15461137.html)? Wie im 7. Bericht des BMVg zu Rüstungsangelegenheiten vom März 2018 dargestellt , beträgt die finanzielle Abweichung zur ursprüngliche Veranschlagung im Projekt SPz PUMA 1,81 Mrd. Euro. Vor diesem Hintergrund können die genannten Kostensteigerungen nicht bestätigt werden. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333