Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur vom 21. November 2018 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Deutscher Bundestag Drucksache 19/5991 19. Wahlperiode 23.11.2018 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Matthias Büttner, Dr. Dirk Spaniel, Wolfgang Wiehle, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD – Drucksache 19/5695 – Digitalisierung Bahn – Leitsystem in der Cloud V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r In der Schweiz hat als erstes Bahnunternehmen die Gornergratbahn ihr gesamtes Leitsystem in eine Cloud ausgelagert. Seit dem 1. Januar 2017 fährt die Bahn derart im Regelbetrieb (www.nzz.ch/schweiz/touristen-fahren-ferngesteuertaus -wallisellen-auf-den-gornergrat-ld.1427122). 1. Hat die Bundesregierung Kenntnis von Projekten in Deutschland, in denen Leitsysteme von Bahnen (U-Bahn, S-Bahn, Straßenbahn, Zahnradbahn sowie andere Bahnsysteme) in die Cloud ausgelagert werden (bitte die Projekte listen)? 2. Gibt es Förderprogramme der Bundesregierung, die Bahnunternehmen bei so einen Schritt behilflich sind (bitte die Förderprogramme einzeln listen)? 3. Werden nach Kenntnis der Bundesregierung derzeit Projekte gefördert, die Leitsysteme von Bahnen (U-Bahn, S-Bahn, Straßenbahn, Zahnradbahn sowie andere Bahnsysteme) in eine Cloud auslagern (bitte Projekte einzeln listen )? Die Fragen 1 bis 3 werden wegen ihres Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet . Der Bundesregierung sind keine Pläne einzelner Unternehmen bekannt, sicherheitsrelevante bzw. betriebliche Daten in eine Cloud zu verlagern. U-Bahnen, Straßenbahnen, Zahnradbahnen und andere Bahnsysteme unterliegen der Zuständigkeit der Länder. 4. Was ist die Position der Bundesregierung in Bezug auf Sicherheit, Leitsysteme von Bahnen in Clouds auszulagern? Die Betreiber der Schienenwege sind gemäß § 4 Absatz 7 des Allgemeinen Eisenbahngesetzes verpflichtet, den Betrieb der zugehörigen Steuerungs- und Sicherungssysteme zum Gegenstand ihres Unternehmens zu machen. Damit ist die Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/5991 – 2 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Nutzung der Ressourcen unternehmensfremder Provider, welche der Öffentlichkeit Dienste anbieten, eingeschränkt. Im Falle der sicherheitsrelevanten Anwendungen und bei der Errichtung eines eigenen Netzes samt zugehörigen Anlagen und Cloud-Servern gelten für die Bahnen – als Betreiber sicherheitsrelevanter Infrastruktur – das IT-Sicherheitsgesetz und die Vorgaben des Bundesamts für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI). 5. Welche zusätzlichen Anforderungen im Planungsverfahren stellt die Bundesregierung an Bahnen, die ihr Leitsystem in die Cloud verlagern wollen im Vergleich zu derzeitigen Lösungen? 6. Welche nationalen und internationalen IT-Sicherheitsnormen müssen nach Ansicht der Bundesregierung von dem Projekt erfüllt werden, um das Leitsystem in die Cloud verlagern zu dürfen? Die Fragen 5 und 6 werden wegen ihres Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet . Das BSI hat Vorgaben und bestimmte Kriterien zur Beurteilung der Informationssicherheit von Cloud-Diensten entwickelt, welche Anforderungen an Cloud- Dienste von der Planung bis hin zur Implementierung umfassen. Über die Notwendigkeit der Erfüllung bestimmter, über die Vorgaben des BSI hinausgehender IT-Sicherheitsnormen ist jeweils im Einzelfall anhand der zu verlagernden Daten und der erforderlichen Sicherheitsstufe zu entschieden. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333