Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur vom 21. November 2018 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Deutscher Bundestag Drucksache 19/5992 19. Wahlperiode 23.11.2018 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Dirk Spaniel, Andreas Mrosek, Leif-Erik Holm, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD – Drucksache 19/5704 – Referentenentwurf einer 13. Verordnung zur Änderung der Fahrerlaubnis- Verordnung und anderer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Der Referentenentwurf des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) soll der Verbesserung der Verkehrssicherheit von Fahranfängern dienen. Unter Buchstabe A „Problem und Ziel“ des Referentenentwurfs (www.bmvi.de/ SharedDocs/DE/Anlage/G/Gesetze-19/II-10-entwurf-fahrerlaubnis.html) werden als Hauptanlass für die Notwendigkeit einer Novellierung der bestehenden Gesetze Umschreiber ausländischer Fahrerlaubnisse aus einem Staat außerhalb des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum (gemäß § 31 der Fahrerlaubnis -Verordnung – FeV) genannt, da diese die praktische Fahrerlaubnisprüfung auffällig häufig nicht bestehen würden. Der Referentenentwurf sieht im Kern eine Optimierung – zugleich Verlängerung – der praktischen Fahrerlaubnisprüfungen (OPFEP) vor, an der die Bundesanstalt für Straßenverkehr (BASt), in Kooperation mit den Prüfgesellschaften , schon seit Jahren entwickelt und testet. Vor dem Hintergrund der vorgenannten Fakten liegt es nach Ansicht der Fragesteller jedoch nahe, dass der Bereich der theoretischen Wissensvermittlung (Theorieunterricht, Sprache, Theorieprüfung, Ahndung von Täuschungsversuchen etc.) primär optimiert werden müsste. Für eine bessere Risikoeinschätzung und Auswahl der Optimierungsmaßnahmen , bitten wir um die Beantwortung der folgenden Fragen. Ferner sieht die geplante OPFEP eine Verlängerung der praktischen Prüfungszeiten , insbesondere bei den Motorrad-Aufstiegsprüfungen vor, nämlich hier im doppelten Maße. Aufsteiger sollen zukünftig 20 Minuten (!) länger geprüft werden als bisher, was die Kosten natürlich erheblich ansteigen ließe und die jetzt schon unerträglich langen Wartezeiten auf Prüftermine nochmals hinauszögern würde. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/5992 – 2 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 1. Wie viele Unfälle mit schweren Folgen oder Todesfällen ereigneten sich nach Kenntnis der Bundesregierung in den Jahren 2012 bis 2017 durch Umschreiber gemäß § 31 FeV sowie durch Ersterwerber aus Ländern außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums (bitte als tabellarische Aufstellung nach Jahren, mit einer Unterteilung nach Herkunftsländern aufbereiten)? Hierzu liegen der Bundesregierung keine eigenen Informationen vor. 2. Wie viele Betrugsdelikte im Zusammenhang mit der theoretischen Fahrerlaubnisprüfung wurden nach Kenntnis der Bundesregierung in den Jahren 2012 bis 2017 aufgedeckt (bitte hier jährliche Aufstellung mit Unterteilung in allgemeine Täuschungsversuche einerseits und Identitätsbetrugsdelikte andererseits vornehmen; bitte zusätzlich die Information über die jeweilige Prüfungssprache sowie das Herkunftsland des ertappten Prüfungsteilnehmers angeben)? TÜV Hessen: Jahr Stellvertreter gefälschter Pass Technikbetrug Andere Summe 2012 1 0 12 2 15 2013 3 0 10 4 17 2014 0 0 13 14 27 2015 2 0 15 21 38 2016 2 1 24 21 48 2017 2 0 42 27 71 TÜV Nord: Jahr Stellvertreter Technikbetrug Andere Summe 2014 27 92 0 119 2015 56 132 0 188 2016 68 187 17 272 2017 142 194 88 424 DEKRA: Jahr Stellvertreter gefälschter Pass Technikbetrug Andere Summe 2013 13 3 31 6 53 2014 21 15 44 18 98 2015 15 1 35 35 86 2016 40 5 71 27 143 2017 47 0 67 44 158 Der Bundesregierung liegen keine Informationen zu Prüfungssprache und Herkunftsland vor. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 3 – Drucksache 19/5992 3. Wie wurden die allgemeinen Täuschungsversuche einerseits und die Identitätsbetrugsdelikte andererseits geahndet? Bei Täuschungshandlungen gilt die Prüfung gemäß § 18 Absatz 1 Fahrerlaubnis- Verordnung (FeV) als nicht bestanden. In diesen Fällen darf sie vom Betroffenen nicht vor Ablauf eines angemessenen Zeitraums (in der Regel mindestens sechs Wochen) wiederholt werden. Im Vollzug wird regelmäßig ein Zeitraum von sechs Monaten festgesetzt. Die Prüfung und Entscheidung, ob und inwieweit ein bestimmtes Verhalten strafrechtlich verfolgt wird, hängt von den Umständen des konkreten Einzelfalles ab und obliegt den Strafverfolgungsbehörden der Länder. 4. Wie sieht die Unfallstatistik der Motorradfahrer für die Jahre 2012 bis 2017 aus (bitte nach Direkterwerbern – Fe-Klassen A1, A2 und A – sowie nach Aufsteigern – A1 nach A2, A2 nach A – unterteilen)? Hierzu liegen keine Bundesregierung keine eigenen Informationen vor. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333