Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Auswärtigen Amts vom 21. November 2018 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Deutscher Bundestag Drucksache 19/6006 19. Wahlperiode 23.11.2018 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Markus Frohnmaier, Dietmar Friedhoff und der Fraktion der AfD – Drucksache 19/5271 – Besuch des Bundesaußenministers in Albanien V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Albanien gehört zu den Kooperationsländern der deutschen Entwicklungszusammenarbeit , mit denen die Bundesrepublik Deutschland auf Basis zwischenstaatlich vereinbarter Verträge eng zusammenarbeitet. Für die Entwicklungszusammenarbeit mit Albanien hat die Bundesrepublik Deutschland für die Jahre 2014 und 2015 rund 23 Mio. Euro an Darlehen und Zuschüssen für die finanzielle Zusammenarbeit und rund 12 Mio. Euro für die technische Zusammenarbeit bereitgestellt (www.bmz.de/de/laender_regionen/Mittel-Ost-und-Suedosteuropa/ albanien/zusammenarbeit/index.html). Während seines Besuchs in Tirana am 19. September 2018 stellte Bundesaußenminister Heiko Maas Albanien nach Medienberichten in Aussicht, „nach wie vor im EU-Integrationsprozess“ behilflich sein zu wollen (http://rti.rtsh.al/2018/ 09/19/der-albanische-ministerprasident-edi-rama-empfing-den-deutschenbundesausenminister -heiko-maas/). Zudem wird berichtet, Bundesminister Maas sehe in Albanien „eine große Garantie für den Frieden und die Stabilität auf dem Balkan“. Gleichzeitig gibt es aber politische Bestrebungen in Albanien sowie im benachbarten Kosovo, sich zu einem „Großalbanien“ zu vereinen – inklusive Gebietsansprüche an Montenegro und Griechenland (www.n-tv.de/politik/Kosovo-Praesidentwill -Grossalbanien-article20561639.html). Wichtige politische Schritte wie die Schaffung einer gemeinsamen Zollbehörde wurden bereits umgesetzt. Im April 2017 sagte der albanische Ministerpräsident Edi Rama, dass er eine „Albanische Union“ – eine Föderation aus Albanien und dem Kosovo – nicht mehr ausschließen könne für den Fall, dass es keine EU-Beitrittsperspektive gäbe (www. nzz.ch/international/alle-albaner-in-einem-land-ld.1288438). Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/6006 – 2 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 1. Wie begründet die Bundesregierung die Sichtweise, Albanien sei ein Garant für Frieden und Stabilität auf dem Balkan? Die Bundesregierung ist der Auffassung, dass die Republik Albanien im regionalen Kontext eine grundsätzlich positive Rolle spielt. In Albanien existiert über die Parteigrenzen hinweg ein nicht infrage gestellter Grundkonsens im Hinblick auf NATO-Mitgliedschaft, Integration in die Europäische Union (EU), einen demokratischen Verfassungsstaat und eine auf Verständigung angelegte Regionalpolitik . Unter der Regierung von Ministerpräsident Edi Rama hat es im Verhältnis mit der Republik Serbien eine deutliche Annäherung gegeben, insbesondere im Zuge des Berlin-Prozesses. 2014 und 2015 fanden die ersten gegenseitigen Besuche der beiden Ministerpräsidenten seit den 1940er Jahren statt. 2015 haben die Ministerpräsidenten der beiden Länder die Idee für die Einrichtung eines regionalen Jugendwerks entwickelt, das 2017 seine Arbeit mit Sitz in Tirana aufgenommen hat. Die albanische Regierung zeigt sich bemüht um gute nachbarschaftliche Beziehungen . Offene Fragen im bilateralen Verhältnis mit Griechenland werden seit Ende 2017 konstruktiv verhandelt. Albanien trägt bereits zum jetzigen Zeitpunkt und damit vor Aufnahme von Beitrittsverhandlungen mit der EU, alle Beschlüsse in der Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik mit. Albanien ist seit 2009 Mitglied der NATO. Darüber hinaus hat das Land im September seine Kandidatur für den Vorsitz in der Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa (OSZE) für das Jahr 2020 bekanntgegeben und strebt damit überregional große Verantwortung an. 2. Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung speziell aus den albanischen Aktivitäten im benachbarten Kosovo? Albanien und die Republik Kosovo verbinden enge bilaterale Beziehungen. Albanien sieht die albanische Sprache und Kultur als Anknüpfungspunkt für grenzüberschreitende Zusammenarbeit, unter anderem mit Kosovo. 3. Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung generell aus den Bestrebungen politischer Parteien in Albanien und im Kosovo zur Schaffung eines „Großalbaniens“? Nach Kenntnis der Bundesregierung gibt es in Albanien keine über größere Unterstützung verfügende politische Partei, die sich für eine politische Vereinigung aller ethnischen Albaner in einem Staat einsetzt. In Kosovo vertritt die oppositionelle Bewegung „Vetevendosje“ als einzige politische Kraft diese Idee. Kosovos Verfassung schließt die Vereinigung mit einem anderen Staat jedoch explizit aus. Die Bundesregierung hat wiederholt deutlich gemacht, dass sie territoriale Veränderungen auf dem Westbalkan auf der Grundlage ethnischer Kriterien ablehnt. 4. Handelt es sich nach Einschätzung der Bundesregierung bei der Aussage des albanischen Ministerpräsidenten bezüglich der Schaffung einer „Albanischen Union“ im Falle eines Ausbleibens einer EU-Beitrittsperspektive um eine mögliche politische Erpressung? In Albanien, wie auch in anderen Ländern in der Region, werden Alternativen für den Fall eines Ausbleibens der EU-Beitrittsperspektive immer wieder diskutiert. Gleichzeitig ist deutlich, dass Albanien den Weg in die EU anstrebt und hierfür notwendige Reformen umsetzt. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 3 – Drucksache 19/6006 5. Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus den Aktivitäten albanischer Nationalisten in Montenegro und Griechenland (siehe www.dw. com/de/albanischer-nationalismus-eine-gefahr-f%C3%BCr-die-region/a- 16936236; www.welt.de/politik/ausland/article165855190/Der-riskante- Traum-von-Grossalbanien.html)? Die Bundesregierung hat keine Erkenntnisse über mögliche Aktivitäten „albanischer Nationalisten in Montenegro und Griechenland“. 6. Sind der Bundesregierung Aktivitäten albanischer Extremisten in Deutschland bekannt? Der Bundesregierung sind keine organisierten Personenzusammenschlüsse bzw. Strukturen albanischer Extremisten in Deutschland bekannt. Gleichwohl befinden sich unter den Mitgliedern und Anhängern islamistischer bzw. gewaltbereiter islamistischer Organisationen in Deutschland nach Kenntnis der Bundesregierung auch einzelne Personen mit albanischer Staatsangehörigkeit . 7. Wie schätzt die Bundesregierung die Aktivitäten der albanischen und kosovo -albanischen Organisierten Kriminalität in Deutschland ein? Zur Kriminalität albanischer und kosovarischer Staatsangehöriger in Deutschland gibt das Bundeslagebild Organisierte Kriminalität (OK) 2017 Auskunft, das auf der Homepage des Bundeskriminalamts veröffentlicht ist: www.bka.de/DE/ AktuelleInformationen/StatistikenLagebilder/Lagebilder/OrganisierteKriminalitaet/ organisiertekriminalitaet_node.html. Demnach wurden im Jahr 2017 insgesamt 572 OK-Ermittlungsverfahren in Deutschland geführt. Dabei wurden 21 von albanischen Staatsangehörigen dominierte Gruppen festgestellt, die sich hauptsächlich in den Bereichen Eigentumskriminalität , Rauschgiftkriminalität und Schleuserkriminalität betätigten. Zwölf Gruppierungen wurden von kosovarischen Staatsangehörigen dominiert, die sich in den Bereichen Rauschgift-, Fälschungs- und Eigentumskriminalität betätigten. Darüber hinaus wurde im Jahr 2017 insgesamt gegen 8 317 OK-Tatverdächtige ermittelt, darunter waren 214 albanische und 195 kosovarische Tatverdächtige. 8. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über die Finanzierung extremistischer , albanischer Organisationen und Gruppen durch die Organisierte Kriminalität? Der Bundesregierung liegen hierzu keine Erkenntnisse vor. 9. Wie schätzt die Bundesregierung den Bedarf an Finanzhilfen für Albanien als EU-Mitglied ein? Der Bedarf an Finanzhilfen für Albanien als EU-Mitglied kann nach Einschätzung der Bundesregierung erst vollständig bewertet werden, wenn das Land den Verhandlungsprozess für den Beitritt in allen Kapiteln erfolgreich abgeschlossen hat. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333