Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat vom 23. November 2018 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Deutscher Bundestag Drucksache 19/6031 19. Wahlperiode 27.11.2018 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Wieland Schinnenburg, Michael Theurer, Renata Alt, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP – Drucksache 19/5659 – Versorgungsgebiete und Einsatzfähigkeit von Rettungshubschraubern V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r In seinem Bericht an den Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages nach § 88 Absatz 2 der Bundeshaushaltsordnung über die Finanzierung der Versorgung mit Rettungsfahrten und Flugrettungstransporten kritisiert der Bundesrechnungshof , dass es bei der Luftrettung zu wenig Kosteneffizienz gibt. Besonders kritisiert wird der weitere Aufbau von neuen Standorten, was zu einer Überschneidung von Versorgungsgebieten führt. Weiter kritisiert wird auch, dass nur wenige Rettungshubschrauber bei Dunkelheit einsetzbar sind. Grund hierfür sollen fehlende Nachtsichtgeräte sein. Die Luftrettung ist ein wichtiger Bestandteil der Rettungsdienste, in vielen Notfällen kann nur durch den Einsatz von Rettungshubschraubern eine schnelle medizinische Versorgung gewährleistet werden, insbesondere in abgelegenen Gebieten oder schwer zugänglichem Terrain. Hierbei muss aber gewährleistet sein, dass zu jeder Zeit auch ein Rettungshubschrauber verfügbar und einsatzbereit ist. V o r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g Der Schutz der Bevölkerung vor Katastrophen- und Schadensfällen sowie die Sicherstellung , Organisation und Durchführung des Rettungsdienstes fallen in die Gesetzgebungszuständigkeit1 und Organisationshoheit der Länder. Hierzu zählt auch die Luftrettung mittels Rettungshubschraubern (RTH). Der Bund hat die verfassungsrechtliche Kompetenz gemäß Artikel 73 Absatz 1 Nummer 1 des Grundgesetzes über die Verteidigung und den Zivilschutz, d. h. er ist für den Schutz der zivilen Bevölkerung vor kriegsbedingten Gefahren zuständig . Für diese Aufgabe hat der Bund an 12 Luftrettungszentren (LRZ) Zivilschutzhubschrauber (ZSH) im Einsatz. 1 Artikel 30 i. V. m. Artikel 70 Absatz 1 Grundgesetz Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/6031 – 2 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Sie sind Bestandteil der sog. ergänzenden Ausstattung nach § 13 des Gesetzes über den Zivilschutz und die Katastrophenhilfe des Bundes (ZSKG). Praktisch hat das zur Folge, dass die ZSH in Friedenszeiten auch im Katastrophenschutz eingesetzt werden dürfen (Doppelnutzen). Sie stehen damit den Ländern im Rettungsdienst zur Verfügung. Die nachstehenden Antworten können sich daher nur auf die ergänzende Ausstattung des Bundes mit ZSH beziehen. 1. Welche Luftrettungsstandorte gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung aktuell in Deutschland? Nachstehend sind die 12 Luftrettungsstandorte der ZSH aufgelistet. Bayern Name Standort Betreiber Christoph 14 Traunstein Bayerisches Rotes Kreuz Christoph 17 Kempten Bayerisches Rotes Kreuz Brandenburg Name Standort Betreiber Christoph 35 Brandenburg Stadt Brandenburg Hamburg Name Standort Betreiber Christoph 29 Hamburg Bundeswehrkrankenhaus Hamburg Hessen Name Standort Betreiber Christoph 2 Frankfurt a.M. Regierungspräsidium Gießen Christoph 7 Kassel Regierungspräsidium Gießen Mecklenburg-Vorpommern Name Standort Betreiber Christoph 34 Güstrow Eigenrettungsbetrieb Güstrow Niedersachsen Name Standort Betreiber Christoph 4 Hannover Johanniter-Unfall-Hilfe e.V. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 3 – Drucksache 19/6031 Nordrhein-Westfalen Name Standort Betreiber Christoph 3 Köln Berufsfeuerwehr Köln Christoph 9 Duisburg Berufsfeuerwehr Duisburg Christoph 13 Bielefeld Berufsfeuerwehr Bielefeld Schleswig-Holstein Name Standort Betreiber Christoph 12 Siblin Kreis Ostholstein 2. Welche Anzahl an Hubschraubern und weiteren Fluggeräten ist nach Kenntnis der Bundesregierung an den jeweiligen Standorten stationiert? Auf die Antwort zu Frage 1 wird verwiesen. Darüber hinaus werden sechs weitere ZSH als Springer vorgehalten. Sie werden nach Bedarf als Ersatz (z. B. während der Wartung oder bei Ausfall eines anderen ZSH) eingesetzt. 3. Welche dieser Hubschrauber und Fluggeräte können nach Kenntnis der Bundesregierung bei Dunkelheit eingesetzt werden? Die technischen Voraussetzungen für Nachtflüge sind bei den ZSH vorhanden. 4. Von welchen Organisationen werden die einzelnen Rettungshubschrauber und Fluggeräte nach Kenntnis der Bundesregierung betrieben? Auf die Antwort zu Frage 1 wird verwiesen. Für den fliegerischen und technischen Betrieb der ZSH (Wartung und Instandhaltung) ist die Bundespolizei verantwortlich . 5. Welchen Umkreis (in Kilometern) bedient nach Kenntnis der Bundesregierung ein Rettungshubschrauber in der Regel? In der Regel bedient ein ZSH einen Umkreis von ca. 70 km. Länderspezifische Abweichungen sind möglich. 6. Welche Luftrettungsstandorte haben nach Kenntnis der Bundesregierung Überschneidungen bei den versorgten Gebieten, in welchem Ausmaß (Kilometer ) und aus welchem Grund? Standortbedingte Überschneidungen sind im Hinblick auf die Reichweite möglich . Die Entscheidung über den konkreten Zuschnitt von Versorgungsgebieten fällt in die Zuständigkeit der Länder. 7. In welchen Fällen haben die für die Organisation der Luftrettung zuständigen Länder nach Kenntnis der Bundesregierung die Krankenkassen an Planungen für Auswahl und Ausbau der Luftrettungsstandorte beteiligt? Der Bundesregierung liegen hierzu keine Kenntnisse vor. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/6031 – 4 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 8. Welche Maßnahmen plant die Bundesregierung, um der Kritik des Bundesrechnungshofes nach einem sparsamen Mitteleinsatz beim Ausbau der Luftrettungsstandorte nachzukommen? Auf die Vorbemerkung der Bundesregierung wird verwiesen. 9. Welche Anzahl an Stunden waren die einzelnen Rettungshubschrauber und Fluggeräte nach Kenntnis der Bundesregierung jeweils einsatzbereit (bitte für das Jahr 2017 angeben und nach Bundesländern und Monaten aufschlüsseln )? Grundsätzlich stehen die ZSH während der vereinbarten Betriebszeiten der jeweiligen LRZ einsatzbereit zur Verfügung. Die Zeiten der Einsatzbereitschaft werden nicht erfasst. 10. Welche Anzahl an Einsätzen sind die einzelnen Rettungshubschrauber und Fluggeräte nach Kenntnis der Bundesregierung jeweils geflogen (bitte für das Jahr 2017 angeben und nach Bundesländern und Monaten aufschlüsseln )? Die Bundesregierung kann Einsatzzahlen der ZSH für das Jahr 2017 wie folgt mitteilen.2 Monatliche Angaben liegen nicht vor. Bundesland ZSH Einsätze 2017 Bayern Christoph 14 1.289 Christoph 17 1.658 Brandenburg Christoph 35 1.350 Hamburg Christoph 29 1.629 Hessen Christoph 2 1.120 Christoph 7 1.180 Mecklenburg-Vorpommern Christoph 34 913 Niedersachsen Christoph 4 1.433 Nordrhein-Westfalen Christoph 3 1.472 Christoph 9 1.013 Christoph 13 1.410 Schleswig-Holstein Christoph 12 1.104 11. Welche Anzahl an Rettungseinsätzen gab es nach Kenntnis der Bundesregierung in den Bundesländern im Jahr 2017 insgesamt (bitte nach Monaten und Fahrzeugeinsatz bzw. Hubschraubereinsatz aufschlüsseln)? Auf die Vorbemerkung der Bundesregierung wird verwiesen. Eine Statistik über die Anzahl der Rettungseinsätze wird auf Bundesebene nicht geführt. 2 Quelle: Bundespolizei-Fliegergruppe Stabsbereich 1 (2018) Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 5 – Drucksache 19/6031 12. In welcher Zeit sollte ein Rettungshubschrauber nach Kenntnis der Bundesregierung spätestens am Einsatzort sein? a) In welcher Anzahl von Fällen wurde diese Zeit 2017 überschritten (bitte nach Rettungshubschraubern aufschlüsseln)? b) In welchen Gebieten kann diese Zeit generell nicht eingehalten werden? Die Fragen 12, 12a und 12b werden gemeinsam beantwortet. Die Festlegung, in welcher Zeit ein Rettungshubschrauber am Einsatzort sein sollte, liegt in der Zuständigkeit der Länder. 13. Was würde nach Kenntnis der Bundesregierung aktuell die Nachrüstung eines Rettungshubschraubers mit einer Nachtflugeinrichtung kosten? Für die ZSH ist keine Nachrüstung erforderlich. 14. Welche Kosten fallen nach Kenntnis der Bundesregierung für den Einsatz eines Rettungshubschraubers an den einzelnen Luftrettungsstandorten an (bitte jeweils pro Standort angeben)? Für den Einsatz der ZSH in der Luftrettung werden Kosten für die Abschreibung sowie die Betriebskosten (z. B. Kosten für Betriebsstoffe) im Jahr 2018 in Höhe von 2 636,00 Euro pro Flugstunde bzw. 43,93 Euro pro Flugminute in Rechnung gestellt. 15. Sind nach Kenntnis der Bundesregierung weitere Luftrettungsstandorte geplant , und wenn ja, welche, und aus welchen Gründen? Der Bundesregierung liegen hierzu keine Kenntnisse vor. 16. Welche Maßnahmen möchte die Bundesregierung in Bezug auf Rettungsflüge ergreifen? Der Bund wird sich weiterhin im Rahmen seiner Zuständigkeit für den Zivilschutz in der Luftrettung mit ergänzender Ausstattung engagieren. Im Übrigen wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. 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