Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen vom 26. November 2018 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Deutscher Bundestag Drucksache 19/6033 19. Wahlperiode 27.11.2018 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Christian Dürr, Grigorios Aggelidis, Renata Alt, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP – Drucksache 19/5685 – Finanzierung der geplanten Europäischen Arbeitslosenrückversicherung V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Laut Presseberichten (s. bspw. www.faz.net/aktuell/wirtschaft/so-koennte-dieeu -arbeitslosenversicherung-aussehen-15842379.html) arbeitet das Bundesministerium der Finanzen unter Bundesfinanzminister Olaf Scholz an einer deutsch-französischen Initiative zur Einführung einer Europäischen Arbeitslosenrückversicherung . Die Grundidee ist demnach, dass alle Mitgliedstaaten der Eurozone in eine Europäische Arbeitslosenrückversicherung einzahlen, wobei sich die Beiträge der Mitgliedstaaten nach dem jeweiligen Bruttoinlandsprodukt (BIP) richten sollen. Bei einem deutlichen Anstieg der Arbeitslosigkeit in einem Mitgliedstaat infolge eines asymmetrischen Schocks soll der betroffene Mitgliedstaat Anspruch auf einen Kredit der Europäischen Arbeitslosenrückversicherung haben, um nicht die Beiträge erhöhen oder die Leistungen einschränken zu müssen. 1. Wie hoch soll der Beitrag je Mitgliedstaat gemessen am BIP sein? In der Erklärung von Meseberg vom 19. Juni 2018 haben der französische Staatspräsident Macron und die Bundeskanzlerin vorgeschlagen, im Rahmen der Europäischen Union einen Haushalt für die Eurozone aufzustellen, um die Wettbewerbsfähigkeit , Konvergenz und Stabilisierung in der Eurozone zu fördern. Sie haben in diesem Zusammenhang vereinbart, das Thema eines Europäischen Stabilisierungsfonds für nationale Arbeitslosenversicherungen für den Fall schwerer Wirtschaftskrisen, ohne dass es zu Transferzahlungen kommt, zu prüfen. Die Ressortabstimmung innerhalb der Bundesregierung zur Prüfung des Europäischen Stabilisierungsfonds für nationale Arbeitslosenversicherungen dauert an. Daher gibt es zu Einzelfragen eines möglichen solchen Instruments keine abgestimmte Position der Bundesregierung. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/6033 – 2 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 2. Wie bewertet die Bundesregierung den Beitragssatz von 0,35 Prozent des BIP, den der Internationale Währungsfonds (IWF) in einem ähnlichen Vorschlag zugrunde gelegt hat (s. bspw. IWF, Euro Area Policies: 2018 Article IV Consultation Staff Report, S. 31), und der für Deutschland zu einem Beitrag von rund 11,5 Mrd. Euro führte? Im März 2018 hat der IWF einen Vorschlag zur Schaffung einer europäischen zentralen Fiskalkapazität veröffentlicht. Der IWF beschreibt einen „Rainy-day Fonds“, der Transfers einbezieht. Der IWF-Vorschlag sieht auch eine Verschuldungsmöglichkeit vor. Er entspricht nicht dem in Meseberg zur Prüfung enthaltenen Ansatz. 3. Sind differenzierte Beiträge nach anderen Kriterien als dem BIP vorgesehen? 4. Soll der Beitrag einmalig oder regelmäßig bzw. wiederholt gezahlt werden? 5. Soll der Beitrag zu einem Stichtag oder in mehreren Tranchen einzuzahlen sein? 6. Hielte die Bundesregierung für den deutschen Beitrag die Verwendung von Steuereinnahmen oder die Verwendung von Beitragseinnahmen aus der Arbeitslosenversicherung für sinnvoller (bitte begründen)? 7. Würde der deutsche Beitrag nach Vorstellung der Bundesregierung durch zusätzliche Neuverschuldung oder durch Steuer- bzw. Beitragserhöhungen oder durch Ausgabenkürzungen finanziert? a) Welche Steuern bzw. Beiträge sollten ggf. in welchem Umfang erhöht werden? b) In welchem Einzelplan des Bundeshaushalts sollten ggf. Ausgaben in welchem Umfang gekürzt werden? 8. Würde die Europäische Arbeitslosenrückversicherung ähnlich dem Europäischen Stabilitätsmechanismus (ESM) selbst Finanzmittel am Markt aufnehmen , oder würde sie lediglich die von den Mitgliedstaaten eingezahlten Mittel als Kredite einsetzen? 9. Ist eine Zinszahlung für die Inanspruchnahme der Kredite durch die Kreditnehmer vorgesehen? Wenn ja, in welcher Höhe? 10. Wenn das Kapital der Europäischen Arbeitslosenrückversicherung vollständig in Krediten gebunden wäre, könnten dann bei Bedarf noch weitere Kredite vergeben werden? Wenn ja, wie wären die Mittel hierfür aufzubringen? Die Fragen 3 bis 10 werden zusammenfassend beantwortet. Siehe Antwort zu Frage 1. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333