Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales vom 22. November 2018 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Deutscher Bundestag Drucksache 19/6046 19. Wahlperiode 26.11.2018 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten René Springer, Sebastian Münzenmaier, Uwe Witt, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD – Drucksache 19/5636 – Steigende Ausgaben des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales für Grundsicherungsleistungen trotz sinkender Arbeitslosigkeit V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) ist zuständig für die Systeme der sozialen Sicherung (mit Ausnahme insbesondere der gesetzlichen Krankenversicherung und der sozialen Pflegeversicherung), für die soziale Integration und für die Gestaltung von Rahmenbedingungen für mehr Beschäftigung . Seine wesentlichen Aufgabenbereiche sind unter anderem die Arbeitsmarktpolitik , die Arbeitsförderung und die Grundsicherung für Arbeitsuchende. Im Jahr 2012 wurden zur Erfüllung dieser Aufgaben gemäß dem Haushaltsgesetz 2014 (Einzelplan 11) unter anderem für das Arbeitslosengeld II (Titel 681 12) 18,95 Mrd. Euro, für die Beteiligung des Bundes an den Leistungen für Unterkunft und Heizung (Titel 632 11) 4,84 Mrd. Euro, für Verwaltungskosten für die Durchführung der Grundsicherung für Arbeitsuchende (Titel 636 13) 4,21 Mrd. Euro und für Leistungen zur Eingliederung in Arbeit (Titel 685 11) insgesamt 3,75 Mrd. Euro ausgegeben (vgl. https://bit.ly/2D3p59d). Im Jahr 2017, also fünf Jahre später, wurden zur Erfüllung dieser Aufgaben für das Arbeitslosengeld II (Titel 681 12) 21,42 Mrd. Euro, für die Beteiligung des Bundes an den Leistungen für Unterkunft und Heizung (Titel 632 11) 6,75 Mrd. Euro, für Verwaltungskosten für die Durchführung der Grundsicherung für Arbeitsuchende (Titel 636 13) 5,35 Mrd. Euro und für Leistungen zur Eingliederung in Arbeit (Titel 685 11) insgesamt 3,66 Mrd. Euro ausgegeben (vgl. https:// bit.ly/2Six6f5). Werden die Ausgaben für die genannten Leistungen der Jahre 2012 und 2017 miteinander verglichen, ergibt sich eine Kostensteigerung von über 5,4 Mrd. Euro. Beachtlich dabei ist, dass im gleichen Betrachtungszeitraum die Arbeitslosenzahlen im Rechtskreis des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch (SGB II – Arbeitslosengeld II) von 902 000 (2012) um ca. 47 000 auf 855 000 (2017) und die Arbeitslosenzahlen im Rechtskreis des Dritten Buches Sozialgesetzbuch (SGB III – Arbeitslosengeld I) von 1 994 000 (2012) um ca. 317 000 auf 1 677 000 (2017) zurückgegangen sind (vgl. https://bit.ly/2OMkjmY, Ta- Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/6046 – 2 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode belle 2.6.1). Auch die Anzahl der Bedarfsgemeinschaften haben sich im genannten Zeitraum von 3 337 000 (2012) um ca. 75 000 auf 3 262 000 (2017) reduziert (vgl. https://bit.ly/2z7IJMQ). 1. Wie haben sich die Ausgaben für das Arbeitslosengeld II von 2005 bis heute entwickelt (bitte getrennt nach einzelnen Jahren aufschlüsseln)? 2. Wie haben sich die Ausgaben für die Beteiligung des Bundes an den Leistungen für Unterkunft und Heizung von 2005 bis heute entwickelt (bitte getrennt nach einzelnen Jahren aufschlüsseln)? 3. Wie haben sich die Ausgaben für die Verwaltungskosten für die Durchführung der Grundsicherung für Arbeitsuchende von 2005 bis heute entwickelt (bitte getrennt nach einzelnen Jahren aufschlüsseln)? 4. Wie haben sich die Ausgaben für die Verwaltungskosten für Leistungen zur Eingliederung in Arbeit von 2005 bis heute entwickelt (bitte getrennt nach einzelnen Jahren aufschlüsseln)? Die Fragen 1 bis 4 werden gemeinsam beantwortet. Die Daten zu den Ausgaben für das Arbeitslosengeld II, die Beteiligung des Bundes an den Leistungen für Unterkunft und Heizung, die Verwaltungskosten für die Durchführung der Grundsicherung für Arbeitsuchende und die Leistungen zur Eingliederung in Arbeit für die Jahre 2005 bis 2018 können der als Anlage beigefügten Tabelle entnommen werden. 5. Wie hat sich die Anzahl der Bedarfsgemeinschaften im Rechtskreis SGB II von 2005 bis heute im Jahresmittel entwickelt (bitte getrennt nach einzelnen Jahren aufschlüsseln)? 6. Wie hat sich die Anzahl der Empfänger von Grundsicherungsleistungen im Rechtskreis SGB II von 2005 bis heute im Jahresmittel entwickelt (bitte getrennt nach einzelnen Jahren aufschlüsseln)? 7. Wie haben sich die Arbeitslosenzahlen im Rechtskreis SGB II (Arbeitslosengeld II) von 2005 bis heute im Jahresmittel entwickelt (bitte getrennt nach einzelnen Jahren aufschlüsseln)? 8. Wie haben sich die Arbeitslosenzahlen im Rechtskreis SGB III (Arbeitslosengeld I) von 2005 bis heute im Jahresmittel entwickelt (bitte getrennt nach einzelnen Jahren aufschlüsseln)? Die Fragen 5 bis 8 werden gemeinsam beantwortet. Im Jahr 2017 gab es jahresdurchschnittlich rund 3,3 Millionen Bedarfsgemeinschaften , 6,1 Millionen Leistungsberechtigte in der Grundsicherung für Arbeitslose , 1,7 Millionen Arbeitslose im Rechtskreis des SGB II sowie 0,9 Millionen Arbeitslose im Rechtskreis SGB III. Weitere Angaben ergeben sich aus der folgenden Tabelle: Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 3 – Drucksache 19/6046 Jahr Bedarfsgemeinschaften Leistungsberechtigte SGB II Arbeitslose SGB II Arbeitslose SGB III 2005 3.559.435 6.334.792 2.769.901 2.091.008 2006 3.972.341 7.200.214 2.824.605 1.662.700 2007 3.722.879 7.092.232 2.515.055 1.245.531 2008 3.579.228 6.765.046 2.252.204 1.006.750 2009 3.564.655 6.561.128 2.224.794 1.190.197 2010 3.590.637 6.446.515 2.163.113 1.075.851 2011 3.432.347 6.104.834 2.083.986 892.502 2012 3.337.213 5.954.052 1.994.785 902.342 2013 3.337.194 5.995.764 1.980.718 969.619 2014 3.317.377 5.997.087 1.965.164 933.224 2015 3.288.220 6.000.050 1.936.055 858.610 2016 3.267.466 5.991.198 1.869.151 821.824 2017 3.262.236 6.106.252 1.677.406 855.431 9. Wie erklärt sich die Bundesregierung den Anstieg der Ausgaben für das Arbeitslosengeld II um 2,47 Mrd. Euro im Zeitraum von 2012 auf 2017 bei gleichzeitigem Rückgang der Arbeitslosenzahlen sowie Bedarfsgemeinschaften ? Auf welche Ursachen ist die Kostensteigerung im Einzelnen zurückzuführen , und was hat die Bundesregierung bislang unternommen, um weitere Kostensteigerungen (insbesondere bei weiter sinkender Arbeitslosenzahl) zu verhindern? Die positive Dynamik bei der Entwicklung der Ausgaben für Arbeitslosengeld II ist überwiegend der jährlichen Anpassung der Regelbedarfe geschuldet (§ 28a SGB XII i. V. m. den jährlichen Regelbedarfsstufen-Fortschreibungsverordnungen ). Hinzu kommen gestiegene Beitragssätze zur gesetzlichen Kranken- und zur sozialen Pflegeversicherung. 10. Wie erklärt sich die Bundesregierung den Anstieg der Ausgaben für die Beteiligung des Bundes an den Leistungen für Unterkunft und Heizung im Zeitraum um 1,91 Mrd. Euro von 2012 auf 2017 bei gleichzeitigem Rückgang der Arbeitslosenzahlen sowie Bedarfsgemeinschaften? Auf welche Ursachen ist die Kostensteigerung im Einzelnen zurückzuführen , und was hat die Bundesregierung bislang unternommen, um weitere Kostensteigerungen (insbesondere bei weiter sinkender Arbeitslosenzahl) zu verhindern? Die positive Dynamik bei der Entwicklung der Ausgaben für die Beteiligung des Bundes an den Leistungen für Unterkunft und Heizung ist den tendenziell steigenden Kosten für Unterkunft und Heizung (beispielsweise Mieten) und einer gestiegenen Beteiligung des Bundes an eben diesen Kosten geschuldet (§ 46 SGB II i. V. m. den jährlichen Bundesbeteiligungs-Festlegungsverordnungen). Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/6046 – 4 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 11. Wie erklärt sich die Bundesregierung den Anstieg der Ausgaben für Verwaltungskosten für die Durchführung der Grundsicherung für Arbeitsuchende von 1,14 Mrd. Euro im Zeitraum von 2012 auf 2017 bei gleichzeitigem Rückgang der Arbeitslosenzahlen sowie Bedarfsgemeinschaften? Auf welche Ursachen ist die Kostensteigerung im Einzelnen zurückzuführen , und was hat die Bundesregierung bislang unternommen, um weitere Kostensteigerungen (insbesondere bei weiter sinkender Arbeitslosenzahl) zu verhindern? Die positive Dynamik bei der Entwicklung der Ausgaben für Verwaltungskosten für die Durchführung der Grundsicherung für Arbeitsuchende ist insbesondere der Tatsache geschuldet, dass die Beschäftigten der Jobcenter an der Entwicklung der Löhne und Gehälter partizipieren. Hinzu kommen Verbesserungen der personellen Ausstattung im Zusammenhang mit zusätzlichen Aufgaben. Auch wirkt sich die allgemeine Preisentwicklung aus. Die Bundesregierung weist darauf hin, dass erfolgreiche Eingliederungsarbeit nicht nur durch Eingliederungsmaßnahmen bedingt ist, sondern insbesondere auch durch die aktive Unterstützung und Vermittlung der Leistungsberechtigten bei der Integration in den Arbeitsmarkt durch die Beschäftigten in den Jobcentern. Deren Arbeit bildet einen integralen Bestandteil für die durch die Jobcenter erzielten Integrationserfolge. Dies spiegelt sich in der Entwicklung der Verwaltungskosten wider. Zudem ist darauf hinzuweisen, dass Personen, die durch Aufnahme einer Erwerbstätigkeit ihre Arbeitslosigkeit überwinden, auch nach der Arbeitsaufnahme noch hilfebedürftig und damit leistungsberechtigt sein können (zum Beispiel bei Teilzeitarbeit). In diesem Fall sinken die Verwaltungskosten im Leistungsbereich nicht. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 5 – Drucksache 19/6046 Anlage Entwicklung der Ausgaben für die Grundsicherung für Arbeitsuchende im Einzelplan 11 für den Zeitraum 2005 bis 2018 Die Ausgaben für die Grundsicherung für Arbeitsuchende (bis 2013 Kap. 1112 Tgr. 01; ab 2014 Kap. 1101 Tgr. 01) haben sich seit 2005 wie folgt entwickelt: Bundeshaushalt (Angaben in Mio. €) 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017 2018 Ist Ist Ist Ist Ist Ist Ist Ist Ist Ist Ist Ist Ist Soll Arbeitslosengeld II (Tit. 681 12) 25.001 26.414 22.654 21.624 22.374 22.246 19.384 18.951 19.484 19.725 20.198 20.349 21.423 20.400 Bundesbeteiligung KdU (Tit. 632 11) 3.533 4.017 4.332 3.889 3.515 3.235 4.855 4.838 4.685 4.162 5.249 5.384 6.753 6.900 Verwaltungskosten Grundsicherung (Tit. 636 13) 3.052 3.607 3.676 3.776 4.210 4.413 4.339 4.209 4.495 4.696 4.810 5.131 5.348 4.555 Leistungen zur Eingliederung (Tit. 685 11) 3.564 4.470 4.833 5.357 5.902 6.017 4.445 3.751 3.534 3.420 3.234 3.368 3.659 4.485 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333