Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Auswärtigen Amts vom 23. November 2018 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Deutscher Bundestag Drucksache 19/6050 19. Wahlperiode 27.11.2018 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage des Abgeordneten Stefan Keuter und der Fraktion der AfD – Drucksache 19/5663 – Globaler Pakt für eine sichere, geordnete und reguläre Migration V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Am 10. und 11. Dezember 2018 findet die zwischenstaatliche Konferenz zur Annahme des Globalen Paktes für eine sichere, geordnete und reguläre Migration statt. 190 Mitgliedstaaten der Vereinten Nationen haben sich nach über einjährigen Verhandlungen am 13. Juli 2018 auf den Text des ersten globalen Abkommens zur Migration geeinigt (vgl. www.dgvn.de/meldung/globaler-paktfuer -eine-sichere-geordnete-und-regulaere-migration/). Nach den USA, Australien und Ungarn wird nun auch Österreich den Globalen Pakt für Migration nicht unterzeichnen (vgl. www.freiewelt.net/nachricht/oesterreich-sagt-neinzum -globalen-migrations-pakt-der-uno-10076110/). Dänemark könnte sich auch noch zurückziehen, da befürchtet wird, dass Menschen zur illegalen Migration ermuntert werden könnten (vgl. www.welt.de/politik/deutschland/ article183078096/UN-Migrationspakt-Unterzeichnerstaaten-schaffen-damit- Erwartungen-bei-Migrationswilligen.html). Auch in Deutschland breitet sich der Widerstand gegen dieses Pakt aus. Eine Petition gegen den UN-Migrationspakt vom 25. September mit der Nummer 84222, die beim Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages eingereicht wurde, wurde allerdings gelöscht bzw. nicht zur Unterzeichnung freigeschaltet, mit der Begründung „Eine Veröffentlichung könnte den interkulturellen Dialog belasten “ (vgl. www.epochtimes.de/politik/deutschland/petition-zum-un-migrationspaktverwaltung -des-petitionsausschusses-empfieht-nichtveroeffentlichung-a2686176. html). Die Fragesteller sind – wie in der Petition bereits dargestellt – der Auffassung, dass die Garantie der Rechtssetzungsbefugnis der Legislative, die Einheitlichkeit der Rechtsordnung, der Vorbehalt der Machbarkeit aus den Gewährleistungsrechten des Grundgesetzes, insbesondere des Grundrechts auf Asyl, souveräne , unveräußerliche Rechte der Bundesrepublik Deutschland sind. Die Einwanderung nach Deutschland kann, nach Ansicht der Fragesteller, nicht durch ein Globales Forum, künftig rechtsverbindlich und unabänderlich über die Souveränität des deutschen Staatsvolkes bestimmt werden. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/6050 – 2 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 1. Wird die Bundesregierung den Globalen Pakt für eine sichere, geordnete und reguläre Migration unterzeichnen? Die Bundesregierung unterstützt den Globalen Pakt für eine sichere, geordnete und reguläre Migration (Globaler Pakt) als politisches Grundsatzdokument, das dazu dient, die regelbasierte internationale Zusammenarbeit und Ordnung in Migrationsfragen zu stärken. Der Globale Pakt wird am 10./11. Dezember auf einer Gipfelkonferenz in Marrakesch, Marokko, angenommen. Eine Unterzeichnung durch Staatenvertreterinnen und -vertreter ist dabei nicht vorgesehen. 2. Aus welchem Grund wurde die Bevölkerung nicht bereits im Juli 2018, nach den abgeschlossenen Verhandlungen, über dieses Abkommen informiert? Die Bundesregierung hat in jeder Phase des Erarbeitungsprozesses zum Globalen Pakt ihre Position für die Öffentlichkeit frei zugänglich und transparent gemacht, unter anderem im Internet (siehe Webseite https://refugeesmigrants.un.org/). Zusätzlich hat die Bundesregierung regelmäßig und im Rahmen zahlreicher Veranstaltungen über Verlauf und Abschluss der Verhandlungen über den Globalen Pakt berichtet. 3. Wer ist nach Meinung der Bundesregierung dafür verantwortlich, dass auch die Presse- und Medienhäuser nicht über diesen Pakt öffentlich berichtet haben ? Die Bundesregierung teilt die in der Fragestellung zum Ausdruck kommende Aussage nicht. In den deutschen Medien wurde über den Globalen Pakt berichtet. 4. Wie reagiert die Bundesregierung auf den Entschluss der USA, Australiens, Ungarns und Österreichs, diesen Pakt nicht zu unterzeichnen? Die Bundesregierung ist der Auffassung, dass die Unterstützung und Umsetzung des Globalen Paktes für sichere, geordnete und reguläre Migration einer regelbasierten internationalen Zusammenarbeit und Ordnung in Migrationsfragen dient. Sie bedauert daher die Ankündigungen einiger Staaten, sich aus dem Prozess zur Annahme des Globalen Paktes zurückziehen zu wollen. 5. Welche Gründe liegen nach Ansicht der Bundesregierung vor, dass diese Länder dem Pakt nicht zustimmen werden? 6. Welche Folgen hat die Nichtunterzeichnung dieser Staaten für die Beziehungen mit Deutschland? Die Fragen 5 und 6 werden gemeinsam beantwortet. Die Bundesregierung beteiligt sich nicht an Spekulationen. 7. Teilt die Bundesregierung die Einschätzung des österreichischen Bundeskanzlers Sebastian Kurz und des österreichischen Bundesministers für öffentlichen Dienst und Sport Heinz-Christian Strache, dass der Migrations- Pakt der UNO die Souveränität Österreichs in Migrationsfragen einschränke und die Unterschiede zwischen legaler und illegaler Migration verwischt werden (vgl. www.freiewelt.net/nachricht/oesterreich-sagt-nein-zum-globalenmigrations -pakt-der-uno-10076110/)? Die Bundesregierung teilt diese Einschätzung nicht. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 3 – Drucksache 19/6050 8. Wenn nein, warum nicht? Der Globale Pakt wahrt und bekräftigt ausdrücklich die nationale Souveränität der Staaten (Absätze 7 und 15c). Er sieht ausdrücklich vor, illegale Migration zu reduzieren und zu verhindern (Ziffern 11, 25c). 9. Teilt die Bundesregierung die Befürchtung der Fragesteller, dass am Parlament vorbei eine Völkerrechtstradition geschaffen werden soll, die nach ein paar Jahren durch die Rechtsprechung als bindend und damit als geltendes Recht angesehen wird, gerade deshalb, weil der Pakt 87-mal die Vokabeln „verpflichtend“ oder „Verpflichtung“ gegenüber Migranten enthält? Die Bundesregierung teilt die Auffassung der Fragesteller nicht. 10. Wenn nein, warum nicht? Der Globale Pakt stellt ausdrücklich einen rechtlich nicht bindenden Kooperationsrahmen dar (Ziffern 7, 15b). Die genannten Termini (im englischen Original: „commit“, „commitment“) sind daher in allen Fällen im Sinne gemeinsam gesetzter politischer Ziele zu verstehen. Im Übrigen wird auf die Antwort der Bundesregierung auf die Schriftliche Frage 42 der Abgeordneten Joana Cotar auf Bundestagsdrucksache 19/5815 verwiesen. 11. Erwartet die Bundesregierung eine erhöhte Zahl an Migranten in der Bundesrepublik Deutschland nach der Unterzeichnung des Globalen Paktes für Migration, gerade im Hinblick auf das Ziel Nr. 15 des Paktes, wonach den Migranten der gleiche Zugang zu Grundleistungen zu gewähren ist? Die Bundesregierung teilt die in der Fragestellung enthaltene Aussage nicht. Der Globale Pakt greift nicht in die in Deutschland geltende Rechtsordnung ein und begründet keine neuen Ansprüche auf Sozialleistungen in Deutschland. Die Bundesregierung sieht keinen Zusammenhang zwischen den genannten Sachverhalten . Konkrete Zahlen werden im Globalen Pakt weder thematisiert noch in Frage gestellt. 12. Wenn nein, warum nicht? Auf die Antwort zu Frage 11 wird verwiesen. 13. Wenn ja, mit wie vielen Migranten rechnet die Bundesregierung für das Jahr 2019? Auf die Antwort zu Frage 11 wird verwiesen. 14. Wird die Bundesregierung Maßnahmen gegen die mögliche Diskriminierung von Seiten der Migranten gegenüber der deutschen Bevölkerung ergreifen, da der Pakt diese Form der Diskriminierung nicht geregelt hat? 15. Wird die Bundesregierung Regelungen schaffen, die eine schnelle Abschiebung von straffällig gewordenen Migranten vorsieht? 16. Wird die Bundesregierung Rechtsvorschriften erlassen, wie es das Ziel Nr. 17 (Beseitigungen aller Formen der Diskriminierung und Förderung eines auf nachweisbaren Fakten beruhenden öffentlichen Diskurses zur Gestaltung der Wahrnehmung von Migration) des Paktes vorsieht? Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/6050 – 4 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 17. Wenn ja, was ist unter den in Ziel Nr. 17 a) genannten „Hassstraftaten“ gegen Migranten zu verstehen, die durch die Rechtsvorschriften unter Strafe gestellt werden sollen? 18. Warum werden solche Rechtsvorschriften nicht auch für „Hassstraftaten“ von Migranten an deutschen Bürgern gefordert? Die Fragen 14 bis 18 werden gemeinsam beantwortet. Der Globale Pakt greift nicht in die in Deutschland geltende Rechtsordnung ein. In ihm bekennen sich die Mitgliedstaaten der Vereinten Nationen dazu, jedwede Diskriminierung zu bekämpfen. Im Übrigen enthält das geltende deutsche Recht umfassende und umfangreiche Regelungen gegen Diskriminierung. 19. Teilt die Bundesregierung die Befürchtung der Fragesteller, dass unter „Hassstraftaten“ auch kritische Standpunkte zur Migration subsumiert werden könnten und hierdurch die Meinungsfreiheit eingeschränkt wird? 20. Teilt die Bundesregierung die Befürchtung der Fragesteller, dass die Medien -, Informations- und Pressefreiheit unter den in Ziel 17 c) geforderten Maßnahmen wie „… eine objektive und hochwertige Berichterstattung durch die Medien, einschließlich Informationen im Internet, fördern, unter anderem durch Sensibilisierung und Aufklärung von Medienschaffenden hinsichtlich Migrationsfragen und -begriffen, durch Investitionen in ethische Standards der Berichterstattung und Werbung und durch Einstellung der öffentlichen Finanzierung oder materiellen Unterstützung von Medien, die systematisch Intoleranz, Fremdenfeindlichkeit, Rassismus und andere Formen der Diskriminierung gegenüber Migranten fördern“, eingeschränkt werden könnte? 21. Wird es bereits als „rassistisch“ im oben gemeinten Sinne angesehen, wenn über die nach Einschätzung der Fragesteller gestiegene Anzahl von „Messerstraftaten “ und Vergewaltigungen durch Migranten berichtet wird? Die Fragen 19 bis 21 werden gemeinsam beantwortet. Der Globale Pakt greift nicht in die in Deutschland geltende Rechtsordnung ein. Die in der Fragestellung zum Ausdruck kommende Auffassung teilt die Bundesregierung nicht. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333