Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Auswärtigen Amts vom 23. November 2018 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Deutscher Bundestag Drucksache 19/6051 19. Wahlperiode 27.11.2018 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage des Abgeordneten Petr Bystron und der Fraktion der AfD – Drucksache 19/5702 – Der European Council on Foreign Relations und die Kampagne „Boycott, Divestment, Sanctions“ V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Im Jahr 2007 wurde der „European Council on Foreign Relations“ (ECFR) gegründet , unter anderem finanziert vom Auswärtigen Amt, der Europäischen Kommission, der Open Society Foundation, der Robert Bosch Stiftung und der Mercator Stiftung. Der ECFR unterstützt israelfeindliche Gruppen und nennt israelische Gebiete in der Zone C von Judea und Samaria „illegale Siedlungen“. Die Zone C steht gemäß des Abkommens Oslo II von 1995 unter israelischer Hoheit. Dort zu wohnen und Häuser zu bauen ist für Israelis nicht illegal (https://en.wikipedia. org/wiki/Area_C_(West_Bank)). Der ECFR fordert wirtschaftliche Sanktionen (BDS) der EU gegen sogenannte illegale Siedlungen in der Zone C. (www.ecfr.eu/publications/summary/eu_ differentiation_and_israeli_settlements3076). Der ECFR-Koordinator für Israel/Palästina, Hugh Lovatt, nannte die Entführung und Ermordung drei israelischer Teenager 2014 „ein Symptom der israelischen Besatzungspolitik“ (www.juancole.com/2014/07/israeli-palestiniancrisis .html). Der ehemalige Programmleiter MENA für ECFR Daniel Levy nannte BDS „eine legitime Form des Protestes gegen eine illegale und inhumane Besatzungspolitik “ (www.haaretz.com/opinion/.premium-sanctions-israel-ain-tseen -nothin-1.5319574). Laut NGO Monitor hat das Auswärtige Amt den ECFR 2015 mit 44 444 Britischen Pfund und 2016 mit 94 329 Britischen Pfund finanziert, die Europäische Kommission 2014 mit 8 337 Britischen Pfund und der Europäische Demokratiefonds 2016 mit 11 440 Britischen Pfund (www.ngo-monitor.org/ngos/ european_council_on_foreign_relations_ecfr_0/#funding). Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/6051 – 2 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode V o r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g Die Bundesregierung teilt die in den Vorbemerkungen der Fragesteller getroffenen völkerrechtlichen Bewertungen zu den besetzten Palästinensischen Gebieten nicht. Ebenso wenig teilt die Bundesregierung die von den Fragestellern getroffene Einschätzung zum European Council on Foreign Relations (ECFR). 1. Welche Bundesmittel flossen zwischen 2015 und 2018 direkt oder indirekt, projektgebunden oder auf sonstige Weise an den European Council on Foreign Relations (bitte Einzelposten chronologisch unter Nennung der Summe und des Verwendungszwecks angeben)? Die gezahlten Bundesmittel können der nachfolgenden Übersicht entnommen werden: Datum Verwendungszweck Bundesmittel in Euro 02.03.2015 EU-Russland Strategy Group Projektteil 2 19.801,00 03.06.2015 Eurasian Integration Analysis Project 80.000,00 01.01.2016 EU-Russland Strategy Group 2016 15.842,00 27.04.2016 China Strategy Group 2016 10.000,00 28.04.2016 Eurasian Integration Analysis Project II 82.447,00 30.01.2017 EU-Russland Strategy Group 2017 41.930,00 01.03.2017 Projekt Anwendungsfelder flexibler Integration 54.944,00 23.08.2017 China Strategy Group 2017 10.000,00 19.02.2018 Projekt Brexit und die Vereinten Nationen 14.939,00 08.05.2018 China Strategy Group 2018 10.000,00 17.05.2018 EU-Russland Strategy Group 2018 41.733,00 28.05.2018 India Strategy Group 2018 10.000,00 01.08.2018 Projekt Anwendungsfelder flexibler Integration 30.000,00 01.09.2018 EU Strategic Autonomy 30.000,00 2. Wie viele finanzielle Mittel flossen zwischen 2015 und 2018 indirekt von der Bundesregierung über die Institutionen und Körperschaften der EU an den European Council on Foreign Relations (Einzelposten bitte chronologisch unter Nennung der Summe und des Verwendungszwecks angeben)? Der Bundesregierung liegen aus dem Gesamthaushaltsplan der Europäischen Union (EU) keine Informationen darüber vor, ob und in welcher Höhe der European Council on Foreign Relations in den Jahren 2015 bis 2018 finanzielle Mittel erhalten hat, da betreffende Mittel von der EU eigenständig verwaltet werden. Deutschland war in den genannten Haushaltsjahren mit einem Finanzierungsanteil von ca. 21 Prozent am EU-Haushalt beteiligt. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 3 – Drucksache 19/6051 3. Warum unterstützt die Bundesregierung eine Organisation, die nach Auffassung der Fragesteller Sanktionen gegen Israel fordert, fördert bzw. unterstützt ? Die Bundesregierung teilt nicht die Ansicht der Fragesteller, dass der European Council on Foreign Relations Sanktionen gegen Israel fordert, fördert bzw. unterstützt . 4. Sieht die Bundesregierung in der finanziellen Förderung dieser Organisation einen Widerspruch zu den Vorgaben der Antisemitismus-Resolution des Deutschen Bundestages, die dazu auffordert, „der weltweiten Bewegung ‚Boycott, Divestment, Sanctions‘ entschlossen entgegenzutreten“ (bitte begründen )? Die Bundesregierung lehnt Boykott-Aufrufe entschieden ab. Der ECFR fordert nach Kenntnis der Bundesregierung weder einen Boykott noch Sanktionen gegen den Staat Israel. Die vom ECFR geforderte Unterscheidung zwischen dem Territorium des Staates Israel und den seit 1967 besetzten Gebieten steht im Einklang mit Resolution 2334 des Sicherheitsrats der Vereinten Nationen vom 23. Dezember 2016. Sie ist aus Sicht der Bundesregierung völkerrechtlich geboten und von Boykott-Aufrufen gegen den Staat Israel klar abzugrenzen. Darüber hinaus wird auf die Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion der AfD auf Bundestagsdrucksache 19/4248 verwiesen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333