Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung vom 23. November 2018 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Deutscher Bundestag Drucksache 19/6066 19. Wahlperiode 28.11.2018 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Olaf in der Beek, Alexander Graf Lambsdorff, Dr. Christoph Hoffmann, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP – Drucksache 19/5311 – Marshallplan mit Afrika – Koordinierungsprobleme der deutschen Entwicklungszusammenarbeit V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Auch mehr als ein Jahr nach der Vorstellung des „Marshallplans mit Afrika“ des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) durch Bundesminister Dr. Gerd Müller beklagen Unternehmen noch immer die schleppende Umsetzung der Initiative, die eigentlich mehr privates Kapital für die Entwicklungsmärkte in Afrika generieren sollte (www.handelsblatt. com/politik/international/kampf-gegen-fluchtursachen-investitionen-gegen-dieflucht -so-sieht-deutschlands-neuer-marshallplan-fuer-afrika-aus/22775644. html?ticket=ST-5898869-5UZXPJezaLI4TreCJ3Jn-ap2). Hauptkritikpunkt der eigentlich umworbenen Unternehmen ist noch immer die schlechte Koordinierung der Maßnahmen innerhalb der Bundesregierung und die Vielzahl parallel laufender Initiativen unterschiedlicher Ressorts. Die Vernetzung mit weiteren laufenden Maßnahmen und Projekten der Bundesregierung , wie vorrangig der Initiative „Pro!Afrika“ des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWi) oder des „Compact with Africa“ des Bundesministeriums für Finanzen (BMF) findet bisher weder im Rahmen der Ausgestaltung des Marshallplans mit Afrika statt noch durch eine koordinierende Rolle des Bundesministers für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung . Dies belegt auch der persönliche Afrikabeauftragte der Bundeskanzlerin, Günter Nooke, wenn er sagt: „Für mich wäre schon viel erreicht, wenn wir uns innerhalb der Bundesregierung besser koordinierten. […] Nicht nur die EU, auch Deutschland braucht eine konsistente Afrikapolitik. Sie muss auf die Interessen Europas und Afrikas ausgerichtet sein, weniger auf Ressortinteressen“ (www. tagesspiegel.de/politik/afrikabeauftragter-guenter-nooke-afrikas-probleme-sindnur -dort-loesbar/22859328.html). Die Teilnahme am Compact with Africa des BMF ist Grundvoraussetzung für das Eingehen einer Reformpartnerschaft im Rahmen des Marshallplans mit Afrika des BMZ. Für das Eingehen einer Reformpartnerschaft werden darüber hinaus weitergehende Anforderungen und Erfolge in Bezug auf demokratische und rechtsstaatliche Reformen gestellt. Aufgrund der Überlappung der beiden Initiativen ist daher eine enge Koordinierung innerhalb der Bundesregierung zentral Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/6066 – 2 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode für die Funktionsfähigkeit des Marshallplans. Damit wiegt der Vorwurf einer zwischen den Ressorts nicht abgestimmten, diffusen Afrikastrategie der Bundesregierung besonders schwer. Die Überlappung der beiden Programme führt auch dazu, dass Unklarheit über die Anzahl der tatsächlich geschlossenen Reformpartnerschaften herrscht. Während das BMZ in einer ersten Zwischenbilanz im Januar 2018 von drei Reformpartnerschaften , jeweils mit Ghana, Tunesien und der Elfenbeinküste berichtet, berichten Medien im Juni 2018 von zusätzlichen Reformpartnerschaften mit Marokko, Senegal und Ruanda (www.taz.de/!5516252/). Darüber hinaus gibt es bisher von Seiten des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung keine genauen Informationen darüber, welche Projekte die einzelnen Reformpartnerschaften konkret umfassen und inwiefern diese die Projekte im Rahmen des Compact with Africa in denselben Ländern ergänzen und ausbauen. In Bezug auf die Ausgestaltung der einzelnen Reformpartnerschaften fehlt es nach Auskunft des Afrika-Vereins der deutschen Wirtschaft zudem vor allem an Bürgschaften und Risikokapitalabsicherungen aber auch an Kapital für die Frühphasen von Investitionsprojekten, beispielsweise in Form von Projektentwicklungsversicherungen (www.afrikaverein.de/fileadmin/_migrated/content_ uploads/marshallplan_-_av-stellungnahme.pdf). Auch die fehlende Risikoabsicherung von Investitionen in afrikanische Märkte mit oftmals unsicheren Rahmenbedingungen wird von den Unternehmen beklagt. Neben der mangelnden Koordinierung über die Ressorts der Bundesregierung hinweg scheinen die deutschen Maßnahmen auch von denen auf europäischer Ebene entkoppelt zu sein. Auch im Marshallplan mit Afrika gibt es keine Planungen , die von europäischer Seite im Rahmen des Cotonou-Abkommens begonnene und mit den Wirtschaftspartnerschaftsabkommen (EPAs) vertiefte Regionalisierung und Entwicklung von Regionalmärkten durch deutsche Maßnahmen der Entwicklungszusammenarbeit zu flankieren. Allein die Auswahl der Länder zeigt aus Sicht der Fragesteller, dass es auch im Rahmen des Marshallplans mit Afrika keine Bestrebungen der Bundesregierung gibt, Investitionen in risikobehaftetere Märkte Afrikas auszubauen. Gerade angesichts der wiederkehrenden Forderung des Bundesministers für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung nach einem EU-Afrikakommissar (www.zeit.de/politik/ausland/ 2018-07/gerd-mueller-entwicklungsminister-csu-afrika-kommissar-eu) und einer besseren Koordinierung der europäischen Entwicklungszusammenarbeit (www. euractiv.de/section/eu-aussenpolitik/news/neue-formen-der-handelspartnerschaftmit -afrika-gesucht/) erscheint die mangelnde Abstimmung deutscher Maßnahmen , sowohl intern als auch mit der europäischen Ebene, besonders brisant. 1. Mit welchen Ländern wurden zu welchem Zeitpunkt im Rahmen des Marshallplans mit Afrika sogenannte bilaterale Reformpartnerschaften geschlossen ? Die Bundesregierung hat zur Flankierung der im Rahmen der Compact with Africa Initiative gebildeten Investitionspartnerschaften am Rande des AU-EU-Gipfels in Abidjan im November 2017 mit Côte d’Ivoire und Tunesien die ersten zwei Reformpartnerschaften geschlossen. Die Unterzeichnung der Reformpartnerschaft mit Ghana fand im Dezember 2017 statt. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 3 – Drucksache 19/6066 2. Nach welchen konkreten Kriterien, die die weitergehende Reformbereitschaft in Bezug auf Demokratie und Rechtsstaatlichkeit gegenüber einer Teilnahme am Compact with Africa belegen, wurden diese Länder ausgewählt ? Zur Bemessung des Stands guter Regierungsführung in den Partnerländern greift die Bundesregierung insbesondere auf international anerkannte Indizes zurück, wie z. B. den Bertelsmann Transformationsindex, den Korruptionswahrnehmungsindex von Transparency International oder den Doing Business Index der Weltbank. Diese drei Länder haben die Kriterien erfüllt. 3. Welche konkreten Vereinbarungen und Verpflichtungen beinhalten diese geschlossenen bilateralen Reformpartnerschaften jeweils im Einzelnen (hier bitte sowohl Vereinbarungen und Verpflichtungen, die die Bundesrepublik Deutschland gegenüber den entsprechenden Ländern eingegangen ist, als auch die Vereinbarungen und Verpflichtungen der Reformpartnerländer benennen )? Côte d’Ivoire und Deutschland haben Vereinbarungen getroffen zur Verbesserung der Rahmenbedingungen für privatwirtschaftliches Engagement im Bereich Erneuerbare Energien und Energieeffizienz ergänzt durch Berufliche Bildung im Sektor. Sie fokussieren auf übergreifende makroökonomische Ziele und Klimaziele sowie Reformen im Energiesektor. Insbesondere hat sich die ivorische Regierung verpflichtet, eine Strategie für Erneuerbare Energien zu finalisieren und die Durchführungsbestimmungen zu verabschieden, die den Verkauf von Erneuerbarer Energie erleichtern. Diese Reformen unterstützt die Bundesregierung derzeit mit 100 Mio. Euro. Zu den einzelnen Maßnahmen wird auf die Antwort zu Frage 4 verwiesen. Deutschland und Ghana haben im Dezember 2017 eine Reformpartnerschaft vereinbart . Ziel ist es, die Rahmenbedingungen für privatwirtschaftliches Engagement im Bereich Erneuerbare Energien und Energieeffizienz zu verbessern. In einem gemeinsamen Reformfahrplan verpflichtet sich Ghana zu wichtigen Reformen im Energiesektor. Die vereinbarten Reformschritte umfassen u. a. Maßnahmen zur finanziellen Genesung des Sektors, die Restrukturierung des staatlichen Energieunternehmens, die Verbesserung von Transparenz und Wettbewerb, die Erhöhung des Anteils Erneuerbarer Energien am Energiemix, die Überarbeitung des Erneuerbaren-Energien-Gesetzes sowie die Förderung beruflicher Bildung. Diese Reformen unterstützt die Bundesregierung derzeit mit 100 Mio. Euro. Zu einzelnen Maßnahmen wird auf die Antwort zu Frage 4 verwiesen. Die im November 2017 begründete Reformpartnerschaft mit Tunesien im Finanzund Bankensektor umfasst Vereinbarungen der tunesischen Seite zur Verbesserung der Rahmenbedingungen für Investitionen. Dabei geht es um strukturelle Maßnahmen im Finanz- und Bankensektor, insbesondere zur Verbesserung der Finanzierung kleinster, kleiner und mittlerer Unternehmen (KKMU) sowie der finanziellen Inklusion benachteiligter Bevölkerungsgruppen. Ferner sollen die Investitionsagentur sowie die für Korruptionsbekämpfung zuständige Behörde gestärkt werden sowie ein neues Haushaltsgrundsatzgesetz verabschiedet und das Schuldenmanagement verbessert werden. Das BMZ hat für diese Reformen eine Unterstützung in Höhe von 165 Mio. Euro zugesagt. Zu den konkreten Maßnahmen wird auf die Antwort zu Frage 4 verwiesen. Des Weiteren unterstützt Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/6066 – 4 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Deutschland die tunesischen Partner bei der Umsetzung ihrer hier genannten Reformverpflichtungen durch einen Förderkredit der KfW in Höhe von 300 Mio. Euro (reine Marktmittel) auszahlbar in drei jährlichen Tranchen in Abhängigkeit von Fortschritten bei der Durchführung. 4. Welche konkreten Maßnahmen und Projekte in welcher finanziellen Höhe sollen jeweils in den einzelnen Ländern, mit denen diese bilateralen Reformpartnerschaften geschlossen wurden, über welchen Zeitraum finanziert werden ? Im Rahmen der Reformpartnerschaft zwischen Deutschland und Côte d’Ivoire wurden folgende Maßnahmen zugesagt: Ein Darlehen der bilateralen finanziellen Entwicklungszusammenarbeit (FZ) für Investitionen und Verbesserung der Rahmenbedingungen im Sektor „Erneuerbare Energien und Energieeffizienz“ (85 Mio. Euro) zur Unterstützung des Netzausbaus und der Netzmodernisierung (als Voraussetzung, um Erneuerbare Energien einspeisen zu können), sowie des Zugangs für private Investitionen ; Beratung im Sektor „Erneuerbare Energien und Energieeffizienz“, um die Umsetzung von Reformen und das Engagement privater Akteure zu erleichtern, in Höhe von 10 Mio. Euro Finanzieller Entwicklungszusammenarbeit, FZ-Zuschuss als Begleitmaßnahme zum Investitionsprogramm); ein Beratungsvorhaben „Berufliche Bildung im Bereich Erneuerbare Energien und Energieeffizienz“ in Höhe von 5 Mio. Euro bilaterale technische Entwicklungszusammenarbeit (TZ). Die Vorhaben befinden sich in der Vorbereitung. Der Beginn der Maßnahmen ist ab Januar 2019 vorgesehen. Die Laufzeiten werden im Beauftragungsprozess festgelegt. Im Rahmen der Reformpartnerschaft zwischen Deutschland und Ghana wurden folgende Maßnahmen zugesagt: FZ-Darlehen für Investitionen und Verbesserung der Rahmenbedingungen im Sektor Erneuerbare Energien und Energieeffizienz (85 Mio. Euro) zur Unterstützung des Netzausbaus und Netzmodernisierung sowie des Zugangs zu Finanzierung , insbesondere für kleinste, kleine und mittlere Unternehmen (KKMU); Beratung und Unterstützung der Umsetzung von Reformen im Sektor Erneuerbare Energien und Energieeffizienz (10 Mio. Euro FZ-Zuschuss); Förderung der Beruflichen Bildung im Bereich Erneuerbare Energien und Energieeffizienz (5 Mio. Euro TZ). Die Vorhaben befinden sich in der Vorbereitung. Der Beginn der Maßnahmen ist ab Ende 2018/Anfang 2019 vorgesehen. Die Laufzeiten werden im Beauftragungsprozess festgelegt. Im Rahmen der Reformpartnerschaft zwischen Deutschland und Tunesien wurden folgende Maßnahmen zugesagt: Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 5 – Drucksache 19/6066 Verbesserung des Zugangs zu Finanzierung von KKMU u. a. in benachteiligten Regionen. Hierfür hat die Bundesregierung im Rahmen der FZ einen Entwicklungskredit in Höhe von 140 Mio. Euro zugesagt.; Unterstützung eines Kreditgarantieinstrumentes zur Förderung privater Investitionen , insbesondere seitens KKMU, über einen FZ-Zuschuss in Höhe von 10 Mio. Euro; Beratung zur Umsetzung von Reformen im Finanz- und Bankensektor über einen FZ-Zuschuss in Höhe von 10 Mio. Euro; Beratung der neuen Investitionsbehörde in Tunis in Höhe von 5 Mio. Euro TZ im Rahmen eines Vorhabens zur Umsetzung des neuen tunesischen Investitionsgesetzes . Die o. g. FZ-Vorhaben befinden sich in Vorbereitung. Die Laufzeiten werden im Beauftragungsprozess festgelegt. Der Beginn der o. g. TZ-Maßnahmen ist bereits erfolgt (Laufzeit 01/2018 – 12/2020). 5. Plant die Bundesregierung, im Rahmen des Marshallplans mit Afrika weitere Reformpartnerschaften mit afrikanischen Staaten abzuschließen? Wenn ja, mit welchen Ländern konkret, und in welchem Zeitraum? Die Bundesregierung ist mit Äthiopien, Marokko und Senegal im Gespräch über den Abschluss weiterer Reformpartnerschaften. Auf der G20-Investitionskonferenz am 30. Oktober 2018 wurden erste Absichtserklärungen unterschrieben. Die Gespräche werden ergebnisoffen geführt, daher kann auch keine Aussage über einen zeitlichen Rahmen getroffen werden. 6. Welche Unternehmen beteiligen sich mit welchem finanziellen Aufwand über welchen Zeitraum an den in der Antwort zu Frage 4 genannten Maßnahmen und Projekten? Bisher beteiligen sich keine Unternehmen finanziell an den in der Antwort zu Frage 4 genannten Maßnahmen und Projekten. Unternehmen können sich u. a.im Rahmen der gültigen Ausschreibungs- und Vergabeverfahren der bilateralen Entwicklungszusammenarbeit an der Umsetzung der Maßnahmen beteiligen. 7. Welche der Maßnahmen und Projekte, die im Rahmen der bilateralen Reformpartnerschaften vereinbart wurden, bauen aufgeschlüsselt nach den entsprechenden Ländern auf bereits laufende Projekte auf bzw. setzen Projekte fort, die bereits vorher Teil der Entwicklungszusammenarbeit (EZ) des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung waren ? In Côte d’Ivoire baut die bilaterale Reformpartnerschaft auf keinem bestehenden Projekt auf. Die deutsche Entwicklungszusammenarbeit mit Ghana war bereits vor der Reformpartnerschaft im Sektor Erneuerbare Energien und Energieeffizienz aktiv. Die im Rahmen der Reformpartnerschaft neu vereinbarten Maßnahmen bauen auf den Erfahrungen und Wirkungen der folgenden Vorhaben auf und ergänzen diese komplementär: Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/6066 – 6 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode „Beratung zur Umsetzung des Erneuerbare Energien Gesetzes“ (Laufzeit: 5/2016 – 4/2019, Volumen: 3,8 Mio. Euro) Markteinstieg in Erneuerbare Energien und Energieeffizienz für Ghanas Produktiven Sektor (Laufzeit: 10/2018 – 12/2020, Volumen: 5 Mio. Euro) FZ-Programm Erneuerbare Energien: Photovoltaik Pilotanlage (Laufzeit: 11.2016 – 6/2020, Volumen: rd. 22,8 Mio. Euro) Die geplanten Aktivitäten im Bereich Berufliche Bildung bauen zudem auf den bestehenden Ansätzen zu Beruflicher Bildung (Ghana Skills Development Initiative , GSDI) in Ghana auf, wenden sich aber im Vergleich zur GSDI primär an den formalen Energiesektor. Die Reformpartnerschaft mit Tunesien baut teilweise auf dem deutschen EZ-Engagement im Bereich Förderung von KKMU auf: TZ-Vorhaben „Initiative für wirtschaftliche Stabilisierung und Jugendbeschäftigung“ (ISECO), das kleine Unternehmen in benachteiligten Regionen unterstützt (Laufzeit: 11/2014 – 06/2021, Volumen: 8 Mio. Euro); TZ-Vorhaben Innovation, Beschäftigung und regionale Entwicklung (IDEE), das mittelständische tunesische Unternehmen in ausgewählten Wertschöpfungsketten bei der Verbesserung des Managements und der Produktentwicklung berät (Laufzeit: 11/2014 – 06/2021, Volumen: 19,3 Mio. Euro inkl. EU- Kofinanzierung über 4 Mio. Euro); FZ-Kreditprogramm zur Finanzierung von KKMU sowie auf Begleitmaßnahmen zum Auf- bzw. Ausbau des erforderlichen Knowhows tunesischer Finanzinstitutionen im Bereich KKMU-Finanzierung (Kreditprogramm: Laufzeit 12/2014 – 12/2017, Volumen 50 Mio. Euro; Begleitmaßnahme: Laufzeit: 04/2015 – 12/2022 Volumen: 6,45 Mio. Euro). 8. Welche der Maßnahmen und Projekte, die im Rahmen der bilateralen Reformpartnerschaften vereinbart wurden, bauen auf durch den Compact with Africa mit den jeweils einzelnen Ländern getroffenen Vereinbarungen auf und ergänzen bzw. vertiefen diese in welcher konkreten Form? Die Reformpartnerschaften flankieren jeweils bilateral die Umsetzung des Compact with Africa. Die ivorische Matrix des Compact with Africa zielt auf eine Stärkung der Rahmenbedingungen für Investitionen ab (siehe: www.compactwithafrica.org/ content/dam/Compact%20with%20Africa/policy_matrix/Matrice%20Actions% 20CWA%20Côte%20d%27Ivoire%2027_09_2018.pdf). Komplementär zu diesem makroökonomischen Ziel der CwA Matrix ist das Ziel der Reformpartnerschaft mit der Côte d’Ivoire, die Rahmenbedingungen für privates Engagement insbesondere im Sektor Erneuerbare Energien und Energieeffizienz zu verbessern . Hierzu dienen unter anderem die in der Antwort zu Frage 3 genannten Verpflichtungen der ivorischen Regierung, sowie die in der Antwort zu Frage 4 genannten Maßnahmen und Projekte der deutschen Regierung zur Flankierung der Reformen. Die Maßnahmen und vereinbarten Reformschritte der Reformpartnerschaft mit Ghana sind komplementär zu den in der Compact with Africa-Matrix genannten Aktivitäten im Energiebereich. Dies betrifft u. a. Vereinbarungen zur Diversifizierung der Energieerzeugung, zur finanziellen Gesundung des Sektors, Verbesserung der Effizienz staatlicher Energieunternehmen und die Entwicklung von Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 7 – Drucksache 19/6066 Risikominderungsinstrumenten. Die bilateralen Unterstützungsmaßnahmen werden in der Compact with Africa Matrix aufgeführt (siehe: www.compactwithafrica. org/content/dam/Compact%20with%20Africa/Countries/Ghana/CwA%20Policy% 20Matrix%20-Ghana-%2015.03.18-Final.pdf). Die Koordinierung der bilateralen Maßnahmen und das Monitoring der Compact with Africa Matrix erfolgt durch die Compact with Africa country teams. Die tunesische Politikmatrix des Compact with Africa (www.compactwithafrica. org/content/dam/Compact%20with%20Africa/policy_matrix/Matrix%20CwA% 20Tunisia%2027102018.pdf) zielt, neben einer Stärkung des Managements der öffentlichen Finanzen, auf eine Verbesserung der Rahmenbedingungen für Investitionen ab sowie auf den Zugang insbesondere von KKMU zu Finanzierungen. Ferner sollen der Finanz- und der Bankensektor stabilisiert werden. Komplementär dazu enthält die Reformpartnerschaft mit Tunesien Maßnahmen zur Stärkung der neuen Investitionsbehörde, zur Verbesserung der KKMU-Finanzierung und zur Unterstützung von Reformen im Finanz- und Bankensektor. Im Übrigen wird auf die Antworten zu den Fragen 3 und 4 verwiesen. 9. In welchem Zeitraum liefen die in der Antwort zu Frage 7 genannten vorangehenden Projekte mit welcher finanziellen Beteiligung der Bundesrepublik Deutschland und den jeweiligen kooperierenden Unternehmen? Es wird auf die Antwort zu Frage 7 verwiesen. 10. In welchem Rahmen werden private Unternehmen bzw. Kapitalgeber in die allgemeine Ausgestaltung des Marshallplans mit Afrika einbezogen? Gibt es hierfür eine institutionalisierte Struktur (wenn ja, bitte konkret darstellen )? Das BMZ-Dokument „Afrika und Europa – Neue Partnerschaft für Entwicklung, Frieden und Zukunft. Eckpunkte für einen Marshallplan mit Afrika“ vom Januar 2017 stellt privatwirtschaftliche Investitionen als wesentliches Element zur Förderung von Wirtschaft, Handel und Beschäftigung heraus. Entsprechende Förderangebote mit entwicklungspolitischem Ziel an private Unternehmen sind nachfrageorientiert , d. h. sie richten sich nach deren Projektvorschlägen und Anträgen. Zudem werden private Unternehmen und Verbände in die Ausgestaltung des Marshallplans z. B. im Rahmen von Investoren-Rundtischen und Gesprächen mit Wirtschaftsvertretern und Verbänden in Deutschland und in Partnerländern einbezogen . Für den Marshallplan mit Afrika wird die institutionelle Struktur genutzt , die sich das BMZ für die Zusammenarbeit mit der Wirtschaft bereits gegeben hat. Weiterhin werden die bewährten institutionellen Strukturen der DEG und entsprechender internationaler Entwicklungsbanken für die Umsetzung des Marshallplans mit Afrika genutzt. 11. In welchem Rahmen werden private Unternehmen bzw. Kapitalgeber in die Ausgestaltung der bilateralen Reformpartnerschaften einbezogen? Gibt es hierfür eine institutionalisierte Struktur (wenn ja, bitte konkret darstellen )? Deutsche, internationale und lokale, d. h. in den Partnerländern ansässige Unternehmen werden in die Ausgestaltung der bilateralen Reformpartnerschaften einbezogen . Dies geschieht kontext- und länderspezifisch. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/6066 – 8 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode So fanden in Côte d’Ivoire Gespräche mit deutschen Unternehmen zum Investitionsklima und mit ivorischen Wirtschaftsvertretern über den Energiesektor statt. Private Unternehmen und Verbände wurden in die Ausgestaltung der Reformpartnerschaften z. B. im Rahmen von Investoren-Rundtischen und Gesprächen mit Wirtschaftsvertretern und Verbänden in Deutschland und Ghana einbezogen. Auch in der Umsetzung der Reformpartnerschaft ist eine Einbindung des Privatsektors vorgesehen, z. B. im Rahmen der Förderung der Beruflichen Bildung im Bereich Erneuerbare Energien und Energieeffizienz. Hier werden Unternehmen über einen Sektor-Rat für Erneuerbare Energien der zuständigen Berufsbildungsagentur in Ghana beteiligt. Auch an der Ausgestaltung der Reformpartnerschaft mit Tunesien war die Privatwirtschaft beteiligt. Erfahrungen und Bedarfe von Unternehmen sind in die Konzeption der TZ- und FZ-Maßnahmen im Rahmen der Reformpartnerschaft eingeflossen . So fand im März 2018 im Bundesministerium für Wirtschaft und Energie ein Runder-Tisch im Rahmen der G20 Compact with Africa (CwA)-Initiative statt. Diese lösungsorientierte Debatte bot allen Teilnehmern (AHK Tunis, deutschen Unternehmen, die in Tunesien tätig sind, Ressorts und Verbänden) Einblick in die Herausforderungen deutscher Investoren in Tunesien. Mit dem tunesischen Unternehmensverband UTICA (Union Tunisienne de l’Industrie, du Commerce et de l’Artisanat) fanden Gespräche zu den Erfahrungen und Bedarfen der tunesischen Unternehmen statt. 12. In welchem Rahmen findet die Koordination der bilateralen Reformpartnerschaften und des Marshallplans mit Afrika mit den anderen Ressorts der Bundesregierung, insbesondere dem Bundesministerium für Wirtschaft und Energie und der dort angesiedelten Initiative „Pro!Afrika“ sowie dem Bundesministerium der Finanzen und der dort angesiedelten Initiative „Compact with Africa“, statt? Für die Koordinierung der afrikabezogenen Aktivitäten der Bundesregierung besteht die Staatsekretärs-Runde Afrika. 13. Wie werden Projekte und Maßnahmen des Compact with Africa und der Reformpartnerschaften des Marshallplans mit Afrika mit vergleichbaren EU- Instrumenten abgestimmt (insbesondere Africa Investment Platform, EU- Africa Infrastructure Trust Fund, Europäischer Entwicklungsfonds und EU Emergency Trust Fund for Africa)? In welchen Gremien und wie regelmäßig findet die Abstimmung statt? Die Maßnahmen, die zur Unterstützung des Compact with Africa insbesondere im Rahmen der Reformpartnerschaften angestoßen werden, werden in den etablierten Abstimmungsstrukturen mit den anderen europäischen und internationalen Gebern und den Partnerländern eingebracht. Die Abstimmung erfolgt z. B. in bestehenden sektoralen Geberarbeitsgruppen, in den Länderteams der Compact with Africa Initiative oder im Rahmen des EU Joint Programming. So vereinbarte das BMZ z. B. mit der Côte d’Ivoire als Teil der Reformpartnerschaft konkrete Reformen im Energiesektor, deren Umsetzung durch das ENERGOS-Vorhaben der EU begleitet wird. Das ENERGOS-Vorhaben unterstützt die Côte d’Ivoire im Energiesektor bei der Verbesserung des Zugangs zu Energie für die Bevölkerung, der Erhöhung des Anteils Erneuerbarer Energie, der Verbesserung der Energieeffizienz sowie den notwendigen institutionellen, regulativen und finanziellen Rahmenbedingungen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 9 – Drucksache 19/6066 Darüber hinaus findet ein grundsätzlicher strategischer Austausch im Rahmen der halbjährlich stattfindenden Treffen der G20 Africa Advisory Group (AAG) statt, an denen auch die EU (als G20-Mitglied) teilnimmt. Zudem hat die EU-Kommission in Umsetzung der Beschlüsse des EU-AU Gipfels vom November 2017 eine Task Force for Rural Africa eingesetzt, in der auch deutsche Experten mitarbeiten. 14. Wie werden Projekte und Maßnahmen des Compact with Africa und der Reformpartnerschaften des Marshallplans mit Afrika mit den entwicklungspolitischen Maßnahmen anderer EU-Mitgliedstaaten in Afrika abgestimmt? In welchen Gremien und wie regelmäßig findet die Abstimmung statt? Es wird auf die Antwort zu Frage 13 verwiesen. Wie die dort aufgeführten Abstimmungsstrukturen etabliert sind und in welchen zeitlichen Abständen sie zusammentreten , hängt vom jeweiligen Partnerland ab. Zudem werden Projekte und Maßnahmen regelmäßig im bilateralen Dialog mit anderen europäischen Partnern anlassbezogen auf Hauptstadtebene abgestimmt. Die halbjährlich stattfindenden Treffen der G20 Africa Advisory Group (AAG) im Rahmen des Compact with Africa werden ebenfalls genutzt, um ausgewählte Maßnahmen und Projekte vorzustellen und abzustimmen (siehe auch Frage 13). 15. Erachtet die Bundesregierung die bisherige Koordination der Maßnahmen mit anderen europäischen Partnern und der EU selbst für ausreichend? Wenn nein, welche konkreten Verbesserungen plant die Bundesregierung, hierfür auf europäischer Ebene umzusetzen? Die Bundesregierung misst der Vernetzung des deutschen afrikapolitischen Engagements mit den Handlungssträngen auf europäischer Ebene große Bedeutung bei. Die Bundesregierung nutzt daher sowohl die bestehenden Abstimmungs- und Koordinierungsgremien auf europäischer Ebene wie auch bilaterale Gespräche mit den europäischen Partnern, um Synergien zwischen der EU und ihren Mitgliedstaaten zu stärken. Im Einzelnen die Antworten zu den Fragen a, b und c. a) Wie bringt sich die Bundesregierung in den Prozess der gemeinsamen Strategieentwicklung der EZ („Joint Strategy“) auf EU-Ebene ein? Die Joint Africa EU Strategy (JAES) ist das Grundlagendokument der Afrika- EU-Beziehungen. Ihre Bekräftigung verbunden mit einer Aktualisierung der Prioritätensetzung war zentraler Gegenstand der Diskussionen des EU-AU-Gipfels der Staats- und Regierungschefs am 29./30. November 2017 in Abidjan, Côte d’Ivoire. Die Bundesregierung hat sich in die Verhandlungen zum Gipfeldokument intensiv eingebracht und das Ambitionsniveau für die gemeinsamen Beschlüsse hoch gesetzt. Sie hat z. B. im Wirtschaftsbereich den Fokus auf Afrikas Jugend unterstützt , die Konzentration auf Schaffung von Arbeitsplätzen gefördert und das Ziel der Verbesserung örtlicher Investitionsbedingungen mit durchgesetzt. Zudem hat die Bundesregierung im Gipfelbeschluss die Verknüpfung zwischen Externem Investitionsplan (EIP) der EU und dem G20 Compact with Africa als gegenseitig ergänzende Initiativen herausgestellt und drängt gemeinsam mit den EU Institutionen darauf, die Verbesserung der Investitionsbedingungen im Rahmen des Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/6066 – 10 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Compact with Africa für erfolgreiche Investitionen über den EIP nutzbar zu machen . Die Aussicht auf EIP-Investitionen soll so zusätzliche Anreize für Reformen setzen und umgekehrt erhöhen die Reformen die Erfolgsaussichten der Investitionen . b) Wie stellt die Bundesregierung die Umsetzung der gemeinsamen Strategie in ihren eigenen Projekten und Maßnahmen sicher? Die Bundesregierung orientiert sich bei der Ausgestaltung der Reformpartnerschaften und sonstiger bilateraler Flankierungen des CwA-Prozesses an den in der gemeinsamen Strategie festgelegten Schwerpunkten, wie unter a dargestellt. Die Aktualisierung der gemeinsamen Prioritäten im Rahmen der Gipfelbeschlussfassung betont zudem die Eigenverantwortung der afrikanischen Partner bei der Umsetzung der selbstgesteckten Ziele unter der Agenda 2063 der Afrikanischen Union (AU). Diese Ziele sind auch Ausgangspunkt der bilateralen Programmierung . c) Ist die Bundesregierung der Auffassung, dass die gemeinsame Strategieentwicklung bereits für ausreichend Koordinierung zwischen den Mitgliedstaaten und der EU sorgt? Falls nein, welche konkreten Verbesserungen zur Abstimmung strebt die die Bundesregierung an? Die Bundesregierung bringt sich in die weitere Stärkung der Koordinierung zwischen den Mitgliedstaaten und den EU-Institutionen ein: Zur Konkretisierung der wirtschaftspolitischen Prioritätensetzung aus dem EU- AU-Gipfel von November 2017 hat die EU-Kommission am 12. September 2018 eine Mitteilung zur Schaffung einer „Afrika-Europa-Allianz für nachhaltige Investitionen und Arbeitsplätze“ vorgelegt. Der Vorschlag soll der wirtschaftlichen Zusammenarbeit zwischen Europa und Afrika neuen Schwung verleihen. Die Bundesregierung hat erfolgreich darauf hingewirkt, dass der Europäische Rat in seinen Schlussfolgerungen vom 18. Oktober 2018 die hohe Bedeutung der EU- Afrika-Beziehungen herausstellt und die Kommission auffordert, konkrete Umsetzungsvorschläge zu unterbreiten, insbesondere auch zur Einbeziehung der Mitgliedstaaten . 16. Spielt die Regionalisierungsstrategie im Rahmen des Cotonou-Vertrags zwischen der EU und den AKP-Staaten bei der Auswahl der Förderländer sowohl für die Teilnahme am Compact with Africa als auch für die Vereinbarung von Reformpartnerschaften eine Rolle? a) Wenn ja, inwiefern wird dies berücksichtigt, und inwiefern tragen welche konkreten Projekte und Maßnahmen in welchen Ländern zum Aufbau regionaler Binnenmärkte in Afrika bei? b) Wenn nein, wieso nicht? Die angesprochene Regionalisierungsstrategie ist bisher ein Verhandlungsvorschlag der EU-Seite für die Aushandlung des künftigen Rahmenwerks, das den Cotonou-Vertrag ab 2020 ablösen soll. Der Vorschlag wird derzeit mit den Partnern der AKP-Gruppe (Afrika-Karibik-Pazifik-Gruppe) erörtert und kann daher noch nicht Gegenstand der gemeinsamen Umsetzung sein. Die Einladung zur Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 11 – Drucksache 19/6066 Teilnahme am Compact with Africa richtete sich an alle afrikanischen Staaten. Die Auswahl für eine Vereinbarung von Reformpartnerschaften setzt die Teilnahme an der Compact with Africa Initiative voraus. Im Übrigen orientiert sich die Auswahl der Länder an den in der Antwort zu Frage 2 geschilderten Leistungsindikatoren. 17. Wie erklären sich die in der Bundeshaushaltsrechnung 2017 aufgeführten Einsparungen von 5,7 Mio. Euro bei Beiträgen für den Europäischen Entwicklungsfonds (Kap 2311, Tit 896 01-023)? (Korrektur: Kap 2303 Tit 896 02) Mit Ratsbeschluss vom 4. Juli 2017 wurde vereinbart, dass nichtverteilte Mittel des 8. und 9. EEF an die Mitgliedstaaten in Form einer Verrechnung mit noch ausstehenden Beitragszahlungen zurückfließen sollten. Bei den Mitteln handelt es sich um zwar zugesagte, jedoch während der Laufzeit des jeweiligen EEFs nicht ausgezahlte Mittel. Gründe dafür können Veränderungen oder Verzögerungen in zugesagten Projekten sein. Die Verrechnung wurde mit der dritten Tranche im November 2017 vorgenommen, so dass gegenüber dem veranschlagten Ansatz 5,7 Mio. Euro weniger von der Kommission abgerufen wurden. 18. Wie erklärt sich die Bundesregierung die widersprüchlichen Positionen des persönlichen Afrikabeauftragten der Bundeskanzlerin, der wie die Unternehmen des Afrika-Vereins der Deutschen Wirtschaft die mangelnde Koordinierung der Entwicklungszusammenarbeit kritisiert, und die des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung, dass die Koordinierung ausweislich der Antwort auf die Kleine Anfrage der Fraktion der FDP auf Bundestagsdrucksache 19/3953 für ausreichend hält? Die Bundesregierung weist darauf hin, dass sich Frage 10 der Kleinen Anfrage der Fraktion der FDP auf Bundestagsdrucksache 19/3953 auf den Bereich der Koordinierung der Infrastrukturmaßnahmen im Rahmen der Entwicklungszusammenarbeit bezog. Die zitierten kritischen Äußerungen bezüglich grundsätzlich mangelnder Koordination liegen bereits einige Zeit zurück. Die Koordinierung innerhalb der Bundesregierung wird durch die in diesem Jahr eingeführte Staatssekretärs -Runde Afrika gewährleistet. 19. In welcher Form kann und sollte nach Ansicht des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung Kapital für private Unternehmensinvestitionen in stark risikobehafteten afrikanischen Märkten (Venture Capital) bereitgestellt werden? Stark risikobehaftete afrikanische Märkte haben aus Sicht der Bundesregierung einen besonders hohen Bedarf an Beteiligungskapital, da lokale Fremdkapitalfinanzierungen in diesen Märkten häufig nur sehr eingeschränkt oder nur zu schlechten Bedingungen zugänglich sind. Unter Venture Capital versteht die Bundesregierung Eigenkapitalbeteiligungen an Unternehmen in frühen Entwicklungsphasen , unabhängig davon, ob diese in risikobehafteten oder in stabileren Märkten ansässig sind. Im Rahmen der deutschen Entwicklungszusammenarbeit nimmt die Deutsche Investitions- und Entwicklungsgesellschaft mbH (DEG) Kapitalbeteiligungen an Unternehmen in ihren Investitionsländern, auch in stark risikobehafteten afrikanischen Märkten, vor. In der Regel handelt es sich dabei um Minderheitsbeteiligungen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/6066 – 12 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 20. Sieht die Bundesregierung Investitionen in diese Staaten analog zu Investitionen in relativ stabilen afrikanischen Märkten als zielführend für die weitere wirtschaftliche Entwicklung und insbesondere die von der EU begonnene Strategie zum Aufbau regionaler Binnenmärkte in Afrika an? Die Entwicklungszusammenarbeit fördert den Privatsektor in Afrika. Er ist Motor für Investitionen und damit für nachhaltiges Wachstum, Entstehung von Einkommen und Beschäftigung vor Ort. Förderschwerpunkt sind kleine und mittlere Unternehmen (KMU). Investitionen wie Beteiligungen an der Aufbauphase von Finanzinstituten können zudem ein Schlüssel sein, um die Finanzmärkte vor Ort zu entwickeln, die teilweise noch an indirekten Folgen der Finanzkrise von 2008 leiden. Die Unterstützung des Finanzsektors dient auch dazu, Finanzdienstleistungen in Lokalwährung privat erbringen zu lassen. Gerade in Ländern, die Konflikte überwunden haben, ist die Nachfrage nach Gütern und Dienstleistungen der KMU hoch und das gestreute unternehmerische Risiko von KMU in der Regel geringer, als das Länderrating mit Bezug auf Hartwährungsdarlehen anzeigt. Vor allem regionale/pan-afrikanische Fonds können durch die Diversifizierung ihrer Investitionen (inkl. Fremdkapital über Vergabe von Darlehen) über eine Vielzahl von Ländern in stark risikobehafteten oder fragilen Staaten tätig werden. Die Privatsektorförderung ist insbesondere auch in riskanten (inkl. post-conflict) oder fragilen Kontexten ein wirksamer Ansatz: Die Privatwirtschaft kann in Teilen auch unabhängig von nichtvorhandenen oder in fragilen staatlichen Strukturen agieren. Öffentliche Investitionen unterstützen den Aufbau regionaler Binnenmärkte . Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333